Post on 17-Sep-2018
- 2 - Fachschaftsrat Jura
Inhalt
Vorwort ....................................................................................................................4
Festsetzung der Fristen.............................................................................................6
In Memoriam: Frau Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter..................................................7
Der Fachschaftsrat....................................................................................................8
I. Aufklärung ......................................................................................................8
II. Service ...........................................................................................................8
1.) KVV ........................................................................................................8
2.) Schließfachvermietung ............................................................................8
3.) Klausurensammlung ................................................................................9
4.) Examensprotokolle ..................................................................................9
5.) Sonstiges..................................................................................................9
6.) Kontakt ....................................................................................................9
Adressen.................................................................................................................10
Veranstaltungen im Wintersemester 2000/2001.....................................................11
I. Allgemeines und Rechtsgeschichte ...............................................................11
II. Methodik ......................................................................................................11
III. Bürgerliches Recht......................................................................................11
IV. Handels-, Arbeits- und Zivilprozessrecht ...................................................12
V. Straf- und Strafprozessrecht.........................................................................13
VI. Öffentliches Recht ......................................................................................13
VII. Seminare....................................................................................................15
VIII. Kolloquien ...............................................................................................16
IX. Anfängerkurse und Übungen......................................................................16
X. Repetitorien..................................................................................................17
XI. Klausurenkurse ...........................................................................................17
XII. Examinatorien ...........................................................................................17
XIII. Fremdsprachen für Juristen......................................................................17
XIV. Außeruniversitäre Veranstaltungen .........................................................18
Intensivkurs im Steuerrecht 2000/2001..................................................................19
Kommentierungen..................................................................................................20
Vorschriften für das Studium der Rechtswissenschaften ......................................72
JAG (Auszug) ..................................................................................................72
JAO (Auszug) ...................................................................................................78
Studienordnung.................................................................................................85
Studienplan .......................................................................................................91
Fachschaftsrat Jura - 3 -
werbung
- 4 - Fachschaftsrat Jura
Vorwort
So, nun ist es wieder mal so weit – KVV-Time. Leider muss ich diesmal mit einer
schlechten Nachricht beginnen. Wir haben nämlich an unserer Fakultät den Verlust
von Frau Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter zu beklagen. Ihr zu Ehren findet Ihr auf
Seite 6 eine Biographie und eine Würdigung, die die Mitarbeiter ihres Lehrstuhls
auch auf ihrer Homepage (http://www.ruhr-uni-bochum.de/schluechter) veröffent-
licht haben.
Durch diesen schmerzlichen Verlust so kurz vor dem neuen Semester ergaben sich
ferner viele Probleme in Bezug auf die Ansetzung von den Veranstaltung, die Frau
Prof. Schlüchter in diesem Semester hätte lesen sollen. Die Lehrstuhlvertretung hat
Herr Privatdozent Dr. Gunnar Duttge übernommen. Außerdem übernimmt Herr
Privatdozent Dr. Christoph Sowada, der für die Nachfolge für den Lehrstuhl von
Prof. Zieschang berufen worden ist, Frau Schlüchters Teile des Klausurenkurses
und des Uni-Repetitoriums.
Aufgrund dieser relativ kurzfristigen Änderungen kann diese Semester nur noch
weniger Gewähr als bisher übernommen werden. Also: Alle Angaben ganz ganz
ohne Gewähr.
Ansonsten hoffe ich, Euch mit diesem KVV zufrieden gestellt zu haben. Viel Spaß
im neuen Semester wünscht Euch
VincentImpressum:
herausgeber: Fachschaftsrat Jura der Ruhr-Universität Bochum
anschrift: Ruhr-Universität Bochum
Fachschaftsrat Jura, Gebäude GC 7 / 34
Universitätsstraße 150
44780 Bochum
internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fr-jura
email: fsr-jura@ruhr-uni-bochum.de
fon: +49 / (0)234 / 32–22767
fax: +49 / (0)234 / 32-14387
auflage: 2200
layout & redaktion:Vincent Basteck, Vincent.Basteck@ruhr-uni-bochum.de
Fachschaftsrat Jura - 5 -
druck: AStA-Druckerei
dankeschön an: Herrn Pfeiffer für die Bereitstellung des Vorlesungsplans und alle koope-
rierenden Lehrstühle für die Kooperation
- 6 - Fachschaftsrat Jura
Festsetzung der Fristen
WS 2000/2001 SS 2001
Semesterbeginn 01.10.2000 01.04.2001
Semesterende 31.03.2001 30.09.2001
Vorlesungszeiten
Vorlesungsbeginn 16.10.2000 17.04.2001
Vorlesungsende 16.02.2001 20.07.2001
Einführungsveranstaltung (9.00-11.00 Uhr im Audimax) 16.10.2000 17.04.2001
Ferien (Pfingsten/Weihnachten) 22.12.2000 – 08.01.2001 05.06.2001 – 08.06.2001
Bewerbungsfristen
• für ausländische Studienbewerber 15.07.2000 15.01.2001
• für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen werden den Bewerbern schriftlich
mitgeteilt
• gemäß § 24 Vergabeverordnung 15.10.2000 15.04.2001
(Vergabe verfügbar gebliebener Studienplätze nach Abschluß des zentralen Vergabeverfahrens durch die
Hochschule; - Losverfahren -)
Einschreibungsfristen
• Einschreibungen 28.08. – 22.09.2000 05.03. – 16.03.2001
(montags bis freitags 9.00 bis 11.00 Uhr im AUDI MAX -AVZ-)
• Einschreibungsfristen für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen werden für
jeden Studiengang gesondert festgesetzt und den Bewerbern mit dem Zulassungsbe-
scheid mitgeteilt
• Erstzulassung von Zweit- und Gasthörern (Montag, Mittwoch, Donnerstag 13.30 bis 15.00 Uhr)
04.10. – 26.10.2000 26.03. – 19.04.2001
(Zulassungsfristen für Gasthörer des Weiterbildungszentrums werden gesondert bekanntgegeben.)
Rückmeldefristen (für Studenten, Zweit- und Gasthörer)
19.06. - 25.08.2000 05.02. - 27.04.2001
und 16.10. - 27.10.2000
(voraussichtlich)
Exmatrikulationen und Beurlaubungen während der Rückmeldefristen
Wichtiger Hinweis: Bei Fristversäumnis besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Zulassung, Einschrei-
bung oder Rückmeldung (§ 4 Abs. 6 Einschreibungsordnung).
Die Daten entstammen den Aushängen der Ruhr-Universität. Keine Gewähr.
Fachschaftsrat Jura - 7 -
Frau Prof. Dr. iur. Ellen Schlüchter
26.04.1938 – 21.08.2000
Mit Trauer und Betroffenheit geben wir bekannt, dass Prof. Dr. Ellen Schlüchter am 21.08.2000
verstorben ist.
Biographie:
Ellen Schlüchter wurde am 26.04.1938 in Berlin geboren. Nach dem Abitur nahm sie im Mai 1958 das
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main auf. Im Juli 1963 schloss sie ihr Studium mit
der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Ihren Vorbereitungsdienst absolvierte sie von Dezember 1963
bis Juni 1967 in Baden-Württemberg bis zum Zweiten Juristischen Staatsexamen. Von Juli 1967 bis
Mai 1974 stand sie zunächst als Assessorin, später als Richterin und Staatsanwältin, zuletzt als Spezial-
referentin zur Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.
Aufgrund ihres sich verstärkenden Interesses an dogmatischen Fragen ließ sie sich im Mai 1974 als
Staatsanwältin im Hochschuldienst an die Juristische Fakultät der Universität Tübingen abordnen, wo
sie im Oktober 1976 zum Dr. iur. promoviert wurde. Im Februar 1978 wechselte sie – wiederum im
Wege der Abordnung – an die Juristische Fakultät der Universität Konstanz und wurde im April 1978
zur Gruppenleiterin befördert. Zudem war sie als Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät in Tübin-
gen tätig. Dort habilitierte sie sich im Juni 1982 mit der Schrift „Irrtümer über normative Tatbestands-
merkmale im Strafrecht“ und erhielt im Juli 1982 die venia legendi für die Fächer Strafrecht und Straf-
prozessrecht. An dieser Fakultät übernahm sie vom Wintersemester 1982/83 bis März 1984 eine Lehr-
stuhlvertretung und erfüllte gleichzeitig ihr Lehrdeputat in Konstanz kraft Lehrauftrags.
Von April 1984 bis Mitte April 1987 war sie als Professorin an der Universität Köln und hernach bis
April 1995 als Professorin an der Universität Würzburg tätig. Im Oktober 1991 wurde sie dort zur
Vizepräsidentin gewählt und im Oktober 1994 in ihrem Amt durch Wiederwahl bestätigt. Ihr wurde das
Bundesverdienstkreuz verliehen. Seit Mai 1995 war Frau Professorin Schlüchter Inhaberin des Lehr-
stuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
Forschungsschwerpunkte:
Ein Forschungsschwerpunkt lag auf der grenzüberschreitenden Sicht der Dogmatik des Straf- und
Strafprozessrechts. So wurde ihr Lehrbuch „KERNWISSEN. Strafprozessrecht“ ins Dänische, Finni-
sche, Griechische und Italienische übertragen. Übersetzungen ins Englische, Französische und Spani-
sche sind in Vorbereitung. Forschungsziel ist eine rechtsvergleichende Gesamtdarstellung auf dem
Wege zu einem einheitlichen Strafrecht in Europa.
Ihr zweites Forschungsanliegen betraf dogmatisch-empirische, methodische und rechtspolitische Aktua-
lisierungen. Hervorzuheben ist die im Auftrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
durchgeführte „wissenschaftliche Untersuchung zur wirksameren Gestaltung des Beschleunigten Ver-
fahrens“.
Der dritte Forschungsbereich galt der multimedialen Ausbildung im Strafrecht. Dieses bislang noch
nicht abgeschlossene Projekt befasst sich mit der multimedialen Erfassung und Vermittlung strafrechtli-
cher Inhalte. Dabei geht es insbesondere darum, gerade Studierenden der Anfangssemester darin zu
schulen, aus dem schier unüberschaubaren Datenmaterial die für sie relevanten Informationen herauszu-
filtern. Erreicht werden soll dies mit der Kraft bewegter Bilder, die interaktiv die wichtigsten Fragen des
Allgemeinen Teils (Strafrecht) zusammenfassen.
Würdigung:
Ellen Schlüchter hat sich insbesondere um die Verwirklichung einer neuen Studienordnung der Juristi-
schen Fakultät verdient gemacht. Ihre Kollegen, Schüler und Studenten haben sowohl in wissenschaftli-
cher als auch in persönlicher Hinsicht einen großen Verlust erlitten. Sie wird allen als engagierte Hoch-
schullehrerin und liebenswürdiger Mensch in Erinnerung bleiben.
- 8 - Fachschaftsrat Jura
Der Fachschaftsrat
I. Aufklärung
Der Fachschaftsrat (FR) Jura ist, was viele gar nicht bemerken, die Interessenver-
tretung der Fachschaft Jura. Die Fachschaft Jura seid Ihr, die Jurastudierenden.
Die Jurastudierenden wählen und legitimieren ihre acht InteressenvertreterInnen
jährlich auf der Fachschaftsvollversammlung (VV). Wie eine demokratisch Wahl
abläuft, müßte Euch als Jurastudierenden, die die Vorlesung Staatsorganisations-
recht besuchen oder in der Schule augepasst haben, ja bekannt sein.
Lediglich für die mehr als 90 % von uns, die das Demokratieprinzip anscheinend noch
nicht so ganz verstanden haben oder denen es egal ist, ob sie von jemandem vertreten
werden, der sich in ihrem Namen z.B. für Studien- oder Prüfungsgebühren ausspricht,
sei an dieser Stelle gesagt:
Wenn Ihr bestimmen wollt, wer Euch vertritt, müßt Ihr an der VV natürlich auch
teilnehmen und Eure Stimme abgeben.
Beim FR Jura arbeiten aber nicht nur die gewählten Mitglieder, sondern setzen sich
auch weitere Freiwillige ehrenamtlich für Eure Interessen ein. Um Euch noch
besser und effektiver vertreten und helfen zu können, sind wir jedoch auf mehr
engagierte Mitarbeiter angewiesen, die etwas bewegen wollen.
Hast Du Interesse, uns zu unterstützen? Komm doch einfach vorbei! Soziales En-
gagement im FR macht sich nicht nur gut im Lebenslauf, sondern kann Dir auch
ein bis zwei Semester mehr für den Freischuß bringen. Wir freuen uns auf Dich.
II. Service
1.) KVV
Eine Serviceleistung des FR Jura haltet Ihr gerade in den Händen, das Kommen-
tierte Vorlesungsverzeichnis (kurz: KVV). Hier könnt Ihr näheres zu den Veran-
staltungen des Semesters (Zeit, Ort, Voraussetzungen, Leistungsnachweise, emp-
fohlene Literatur etc.) oder zum Studium allgemein (Studienordnung, Adressen
etc.) entnehmen.
Besonders wichtig für Euren Studienverlaufsplan, den Ihr zur Examensanmel-
dung einreichen müßt, sind die Veranstaltungsnummern für die Pflichtfächer.
Sollten Euch für vergangene Semester ein paar Nummern fehlen, könnt Ihr bei
uns alte Vorlesungsverzeichnisse einsehen (GC 7 / 34).
2.) Schließfachvermietung
Keine Lust, Schönfelder, Sartorius und Hippel/Rehborn in Bus und Bahn hinter
Euch her zu schleifen? Wir vermieten 157 Schließfächer auf Ebene 7 gegen eine
Fachschaftsrat Jura - 9 -
Kaution von 50,- DM und einer Semestermiete von 10,- DM an Studierende ab
dem fünften Semester. Laßt Euch auf unsere Warteliste eintragen, und Ihr werdet
benachrichtigt, sobald was frei wird. Allerdings werden Examenskandidaten auf
der Warteliste bevorzugt behandelt.
3.) Klausurensammlung
Ihr wisst nicht, was z.B. bei einer Übungsklausur auf Euch zukommt, was in
Kriminologie bevorzugt gefragt wird oder wie eine ordentliche Hausarbeit aus-
sieht? Kein Problem. Wir haben für die meisten Fächer eine Sammlung von
Klausuren und Hausarbeiten, die uns gute Studierende zur Verfügung gestellt ha-
ben, damit Ihr sie Euch im ZRS kopieren könnt. Ihr braucht nur Euren Studieren-
denausweis als Pfand zu hinterlegen.
Damit unsere Sammlung erweitert werden kann und verschwundene Klausuren
ersetzt werden können, brauchen wir Eure Meisterwerke. Für jede gelungene
Klausur (9 Punkte und mehr), die Ihr uns zur Verfügung stellt, erhaltet Ihr zur
Belohnung was Spannendes, was zum Spielen und Schokolade. Gleich drei Din-
ge auf einmal – exklusiv bei uns (GC 7 / 34).
4.) Examensprotokolle
Ein Brief vom JPA? Adrenalinschub. Ein Termin zur mündlichen Prüfung. Wer
sind denn die Prüfer? Was fragen die wohl bevorzugt?
Damit Ihr Euch gut darauf einstellen könnt, von wem ihr „verhört“ werdet, haben
wir von ehemaligen Prüflingen zu ca. 500 PrüferInnen erstellte Gedächtnisproto-
kolle. Gegen eine Kaution von 50,- DM, eine Bearbeitungsgebühr von 5,- DM
und unter der Auflage, dass Ihr auch Protokolle von Eurer Prüfung erstellt, könnt
Ihr Euch für zwei Wochen Protokolle zu Euren Prüfern ausleihen.
5.) Sonstiges
Darüber hinaus erstellen wir Leitfäden zu den drei Rechtsgebieten, haben einen
Zeitschriftentisch („VDJ“, „BAKJ Hochschulrundbrief“ „Forum Recht“ etc.) und
stehen Euch natürlich Rede und Antwort, wenn ihr Fragen oder Probleme habt.
Also schaut einfach mal rein (Öffnungszeiten: siehe Türanschlag).
6.) Kontakt
Ruhr-Universität Bochum Tel.: +49 / (0)234 / 32 – 2 2767
Fachschaftsrat Jura, GC 7 / 34 Fax: +49 / (0)234 / 32 – 1 4387
Universitätsstr. 150 URL: http://www.ruhr-uni-bochum.de/fr-jura
44780 Bochum Email: fsr-jura@ruhr-uni-bochum.de
Die Öffnungszeiten entnehmt bitte dem Türanschlag oder unserer Homepage.
- 10 - Fachschaftsrat Jura
Adressen
Akademisches Auslandsamt
http://www.uv.ruhr-uni-bochum.de/Auslandsamt
Zulassung von ausländischen Studenten: 0234 / 32-28739 oder 23739
FNO 1 / 171 (mo - fr 9 - 12 Uhr)
Beratung für Bochumer Studenten, die ins Ausland gehen wollen: 0234 / 32-26397
FNO 1 / 176 (mo, mi, fr 10 - 12 Uhr)
Betreuung und Beratung ausländischer Studierender: 0234 / 32-23420
FNO 02 / 032 (mo, di, fr 10 - 12 Uhr; mi + do 14 - 16 Uhr)
Akademisches Förderungswerk
http://www.akafoe.de
Ausbildungsförderung (BAföG):
Postanschrift: Akademisches Förderungswerk Bochum, 44701 Bochum
Sprechzeiten: mo - mi 9 - 12 Uhr, do 12 - 15Uhr, Verwaltungsgebäude 0 / 026 – 050
Telefonnummern für die jeweilige Buchstabengruppe sind der Homepage zu entnehmen.
boSKop (Bochumer studentische Kulturoperative):
Studentenwohnheim Sumperkamp 9 – 15, Zimmer 422, Tel.: 0234 / 702651 o. 32-27875
Email: boSKop@ruhr-uni-bochum.de
SZB (Servicezentrum für behinderte und chronisch kranke Studierende)
Gebäude SH 0 / 040, Tel.: 0234 / 32-11530 o. 970 2310, Email: szb@akafoe.de
Wohnheime:
Gebäude SH 0 / 062, Tel.: 0234 / 32-11411, 32-11412, 32-11413 o. 32-11414
Email: marita.krahforst@akafoe.de
AStA (Allgemeiner StudentInnenausschuß)
http://www.ruhr-uni-bochum.de/asta
Sekretariat: Gebäude SH 0 / 005, Tel.: 0234 / 32-22416
Öffnungszeiten: mo - do 9 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr, fr 9 - 14 Uhr
Dekanat der juristischen Fakultät
Gebäude GC 6 / 137, Öffnungszeiten: mo - fr 9 - 11 Uhr, Tel.: 0234 / 32-25258
el§a (The European Law Students´ Association)
http://www.ruhr-uni-bochum.de/elsa
ELSA-Bochum e.V., c/o Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, 44780 Bochum
Email: elsa@ruhr-uni-bochum.de
Studienberatung
Gebäude GC 6 / 36, Tel.: 0234 / 32-27881 oder 32-27882
Öffnungszeiten: mo - fr 9 – 12 Uhr
Tutorienprogramm Jura
http://www.ruhr-uni-bochum.de/tp-jura
Gebäude GC 5 / 33, Tel.: 0234 / 32-25972
Email: tp-jura@ruhr-uni-bochum.de
Fachschaftsrat Jura - 11 -
Veranstaltungen im Wintersemester 2000/2001
Die mit *** versehenen Lehrveranstaltungen sind solche, in denen der sog. Grundlagenschein i.S.v. § 8
Abs. 1 Nr. 5 JAG NW i.d.F. vom 08.11.1993 erworben werden kann.
Bei den Lehrveranstaltungen zu den Wahlfachgruppen nach § 3 JAG NW i.d.F. vom 08.11.1993 ist in
den Klammern die jeweilige Wahlfachgruppe angegeben.
I. Allgemeines und Rechtsgeschichte
060 001 Römische Rechtsgeschichte Krampe -19-
2st Fr 8.00-10.00, HGC 10
060 002 Rechtsphilosophie I: Allgemeine Rechtslehre*** Röhl -19-
2st Do 10.00-12.00, GC 03/49
060 003 Stilkunde für Juristen Schnapp -19-
2st Di 16.00-18.00, GC 7/131
Beginn: 24.10.2000
060 004 Rechtssoziologie*** Machura -20-
2st Fr 10.00-12.00, GC 8/131
II. Methodik
Methodik der Fallbearbeitung
060 010
060 011
060 012
2st Mo 14.00-16.00, GC 03/142
Mi 14.00-16.00, HGC 20
Di 14.00-16.00, HGB 20
Bürgerl.R.
StR
ÖR
Groth -21-
060 013 Didaktik der Rechtskunde Frielingsdorf -21-
2st Di 14.00-16.00, GC 6/31
III. Bürgerliches Recht
060 020 Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I Windel -22-
4st Di 12.00-14.00, HZO 20
Do 8.00-10.00, HZO 20
060 021 Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I" -22-
2st vgl. besonderer Aushang
060 022 Schuldrecht, Besonderer Teil Hüffer -23-
3st Mi 9.00-10.00, HZO 30
Do 8.00-10.00, HGC 10
060 023 Sachenrecht Schreiber -23-
3st Di 12.00-15.00, HZO 30
Kom-
mentie-
rung auf
Seite
- 12 - Fachschaftsrat Jura
060 024 Erbrecht Krampe -23-
2st Mo 8.00-10.00, HGB 10
060 025 Vertragsgestaltung Willemsen -24-
2st Blockveranstaltung in GC 7/131
Einführung: Fr, 27.10., 9.00-12.00
Block I: Fr, 03.11., 9.00-12.00 und 13.00-16.00; Sa, 9.00-12.00
Block II: Fr, 12.01., 9.00-12.00 und 13.00-16.00; Sa, 9.00-12.00
060 026 Internationales Privatrecht Kindler -25-
3st Di 10.00-13.00, HGC 40
060 027 Internationales Zivilverfahrensrecht Linke -26-
2st Mo 9.00-11.00, GC 7/131
060 028 Einführung in das US-amerikanische Recht I/II Pera -27-
2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang
Termin wird noch bekanntgegeben (Voraussichtlich in
der 1. Woche der vorlesungsfreien Zeit)
IV. Handels-, Arbeits- und Zivilprozessrecht
060 040 Gesellschaftsrecht I (Grundzüge) Hüffer -27-
3st Fr 8.00-11.00, HZO 10
060 041 Europäisches Gesellschaftsrecht Kindler -28-
2st Mi 8.00-10.00, GC 04/411
060 042 Europäisches und Deutsches Bank- und Kapitalmarktrecht Schäfer -28-
2st Mo 11.00-13.00, GC 04/414
10 Blöcke, 16.10.2000-15.01.2001
060 043 Deutsches und Europäisches Kartellrecht Zimmer -29-
2st Mo 14.00-16.00, HGC 20
060 044 Arbeitsrecht (Vertiefung) Schwarze -30-
2st Mo 14.00-16.00, GC 04/414
060 045 Betriebsverfassungsrecht Wlotzke -30-
2st Di 15.00-17.00, GC 03/49
060 046 Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung)
und Gerichtsverfassungsrecht Schreiber -31-
3st Mo 12.00-15.00, HIB
060 047 Freiwillige Gerichtsbarkeit Windel -31-
2st Do 10.00-12.00, GC 03/142
Fachschaftsrat Jura - 13 -
V. Straf- und Strafprozessrecht
060 060 Strafrecht, Besonderer Teil Berz -32-
4st Mi 10.00-12.00, HGB 10
Do 10.00-12.00, HGC 10
060 061 Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Strafrecht Besonderer Teil" -33-
2st vgl. besonderen Aushang
060 062 Vertiefungsvorlesung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts Herzberg -33-
3st Mi 10.00-13.00, HGC 40
060 063 Strafprozessrecht (Überblick) Duttge -34-
2st Do 12.00-14.00, HZO 40
060 064 Jugendstrafrecht Schwind -34-
2st Di 12.00-14.00, GC 03/142
060 065 Strafvollzug Schwind -35-
2st Mi 10.00-12.00, GC 03/142
060 067 Theorie und Praxis der Strafverteidigung Neuhaus -35-
2st Mo 14.00-15.30, GC 03/42
060 068 Aktuelles Strafprozessrecht für Examenskandidaten Neuhaus -36-
5st Mi 10.00-14.00, GC 04/414
Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang
060 069 Aktuelle Probleme des Straf- und Strafverfahrensrechts Hellebrand -36-
2st Di 11.00-13.00, GC 03/49
VI. Öffentliches Recht
060 080 Grundrechte Siekmann -37-
5st Mi 12.00-14.00, HGC 10
Do 12.00-13.00, HGC 10
Fr 12.00-14.00, HGC 10
060 081 Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Staatsrecht: Grundrechte" -38-
2st vgl. besonderen Aushang
060 082 Europarecht I Burgi -38-
3st Mo 8.00-11.00, HZO 10
060 083 Allgemeines Verwaltungsrecht II Grawert -39-
3st Di 8.00-11.00, HZO 40
- 14 - Fachschaftsrat Jura
060 084 Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung " Allgemeines Verwaltungsrecht II" -40-
2st vgl. besonderen Aushang
060 085 Kommunalrecht Grawert -40-
2st Mi 8.30-10.00, HGA 10
060 086 Polizei- und Ordnungsrecht Jestaedt -41-
2st Mi 10.00-12.00, HZO 40
060 087 Baurecht (Überblick) Wolf -41-
2st Di 11.00-13.00, HGA 10
060 088 Straßenrecht Burgi -42-
2st Di 16.00-18.00, GC 03/142
060 089 Sozialversicherungsrecht Schnapp -43-
2st Mo 14.00-16.00, GC 03/49
060 090 Allgemeines Steuerrecht Seer -43-
4st Di 13.00-15.00, HGC 40
Fr 12.00-14.00, HGC 40
060 091 Einkommensteuerrecht I (Einführung) Seer -44-
2st Mi 12.00-14.00, HZO 60
060 092 Arbeitsgemeinschaften im Steuerrecht Drüen -44-
2st vgl. besonderen Aushang
Beginn: zweite Vorlesungswoche
060 093 Rechtsschutz in Steuersachen Drenseck -45-
2st einwöchige Blockveranstaltung
voraussichtlich in der letzten Vorlesungswoche
060 094 Einführung in das Internationale Steuerrecht Kroppen -45-
2st Di 16.00-18.00, HGC 30
Beginn: 24.10.2000
060 095 Internationales Energierecht und internationale Energiepolitik Steeg -46-
2st Di 14.00-16.00, NA 02/069
060 096 Völkerrecht I Jestaedt -46-
2st Mi 14.00-16.00, GC 03/49
060 097 Medienrecht von Rosenberg -47-
2st 14-tgl., Do 8.00-12.00, GC 04/414
Beginn: 26.10.2000
060 098 Umweltrecht Pielow -47-
Fachschaftsrat Jura - 15 -
2st Mo 10.00-12.00, GC 03/49
VII. Seminare
060 100 Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte Schildt -47-
2st Di 8.00-10.00, GC 6/131
Beginn: 24.10.2000
060 101 Rechtssoziologisches Seminar: Bildkommunikation im Recht Röhl -48-
2st Di 16.00-18.00, GC 8/131
060 102 Seminar zum deutschen und französischen Zivilrecht Krampe -48-
2st Mo 15.00-17.00, GC 5/131
060 103 Seminar zur Wahlfachgruppe I (Zivilrechtspflege) Windel -49-
2st Do 16.00-18.00, GC 6/131
060 104 Seminar zum Wirtschaftsrecht Zimmer -49-
2st Di 16.00-18.00, GC 6/131
060 105 Seminar zum Internationalen Gesellschaftsrecht in der
Europäischen Gemeinschaft Kindler -50-
2st Di 18.00-20.00, GC 8/39
060 106 Seminar zum Straf- und Strafprozeßrecht Berz -50-
3st Do 16.00-19.00, GC 5/131
Beginn: 26.10.2000
060 107 Doktorandenseminar Berz -50-
1st n.V.
060 108 Irrtümer und ihre strafrechtliche Bedeutung Herzberg -51-
3st Blockveranstaltung vom 26.-28.01.2001 in Gemen,
vgl. besonderer Aushang
060 109 Seminar: Freizeit und Kriminalität Schwind -51-
2st Di 16.00-18.00, GC 5/131
060 110 Staatswissenschaftliches Seminar: Geschichte der Staatsideen Grawert -51-
2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang
060 111 Seminar im Sozialversicherungsrecht Schnapp -52-
2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang Butzer
060 112 Seminar im Steuerrecht: Grundfragen des Einkommensteuerrechts) Seer -53-
2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang
04.-06.10.2000
060 113 Bochumer Steuerseminar für Praktiker und Doktoranden Seer -53-
- 16 - Fachschaftsrat Jura
1st monatlich je 4st.
vgl. besonderer Aushang
060 114 Seminar zum internationalen Medienrecht: Rechtsfragen des
Internets Wolf -53-
2st Di 16.00-18.00, GC 04/414
060 116 Aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafprozessrecht Duttge -54-
2st Blockveranstaltung am 15./16.02.2001
vgl. besonderer Aushang
060 117 Vorbereitung eines Seminars im SS 2001: Methodische Probleme
einer geplanten Untersuchung zur Situation von Obdachlosen im
Ruhrgebiet Schwind -54-
2st Di 14.00-16.00, GC 5/137
060 118 Planspiel Strafprozessrecht Duttge -54-
2st Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang
VIII. Kolloquien
060 130 Kolloquium über Methoden kriminologischer Forschung Schwind -55-
2st Di 10.00-12.00, GC 5/137
IX. Anfängerkurse und Übungen
Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht
060 140
060 141
3st Do 14.00-17.00, HGC 30
Do 14.00-17.00, HGC 40
(A-K)
(L-Z)
Krampe
Schwarze
-55-
Übungen im Bürgerlichen Recht
060 142
060 143
060 144
3st Do 14.00-17.00, HGC 10
Do 14.00-17.00, HZO 60
Do 14.00-17.00, HZO 70
(A-I)
(J-Q)
(R-Z)
Hüffer
Röhl
Zimmer
-56-
Anfängerkurs im Strafrecht
060 145
060 146
3st Di 14.00-17.00, HZO 40
Di 14.00-17.00, HGC 10
(A-K)
(L-Z)
Duttge
Sowada
-57-
060 147 Übungen im Strafrecht
3st Di 14.00-17.00, HNC 10 (A-Z) Hellebrand -58-
Anfängerkurs im öffentlichen Recht
060 148
060 149
3st Mo 16.00-19.00, HGC 10
Mo 16.00-19.00, HGB 10
(A-K)
(L-Z)
Butzer
Jestaedt
-59-
Übungen im Öffentlichen Recht
060 150
060 151
3st Mo 16.00-19.00, HZO 30
Mo 16.00-19.00, HZO 70
(A-K)
(L-Z)
Schnapp
Wolf
-60-
Fachschaftsrat Jura - 17 -
Übungen in Rhetorik
060 152
060 153
2st Jugendburg Gemen
Kosten: 119,- DM
I
II
Plöger -61-
060 154 Rechtssoziologische Übung: Partizipation von Laien in Justiz
und Verwaltung Machura -62-
2st Mo 14.00-16.00, GC 8/131
Blockveranstaltung, vgl. besonderer Aushang
X. Repetitorien
060 170 Unirepetitorium
15st Mo 8.15-13.00, HGC 20 (16.10.2000-25.06.2001)
Di 8.15-13.00, HGC 20 (17.10.2000-03.07.2001)
Do 8.15.-13.00, HGC 30 (19.10.2000-28.06.2001)
8-monatiger Wiederholungskurs zur Examens-
vorbereitung vom 16.10.2000 bis 03.07.2001
Wank und
weitere
Dozenten
-62-
-63-
-63-
XI. Klausurenkurse
Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht für Examenssemester
060 180
060 181
060 182
5st
5st
5st
Do 14.00- 19.00, HZO 30 + 100
Mi 14.00-19.00, HZO 20 + 80
Fr 14.00-19.00, HZO 20 + 80
Bürgerl. Recht
Strafrecht
Öff. Recht
Kindler (u.a.)
Herzberg (u.a.)
von Danwitz
-64-
-65-
-66-
XII. Examinatorien
060 190 Examinatorium im Zivilrecht Börgmann -67-
3st Mo 14.00-17.00, GC 7/31
060 191 Examinatorium im Strafrecht Groth -67-
3st Do 14.00-17.00, GC 6/31
060 192 Examinatorium im Öffentlichen Recht Pielow -67-
3st Di 13.00-16.00, GC 7/131
Beginn: 14.11.2000
XIII. Fremdsprachen für Juristen
Lateinsch I
050 172
050 173
050 174
5st Mo 8-10, Mi 8-10, HGB 20
Di 8-10, Do 8-10, HGB 40
Di 12-14, Do 10-12, HGB 40
A
B
C
Schwabe
Leistritz
N.N.
-68-
050 175 Lateinisch II Schwabe -68-
- 18 - Fachschaftsrat Jura
5st Mo 10-12, Fr 8-10, HGB 50
050 176 Ergänzungsübung zu Lateinisch II Schwabe -68-
8st in der vorlesungsfreien Zeit
nach Vereinbarung
Lateinisch III
050 177
050 178
5st Di 10-12, Do 10-12, HGB 50
Di 8-10, Do 8-10, HGB 50
A
B
Leistritz
N.N.
-68-
050 179 Ergänzungsübung zu Lateinisch III Leistritz -68-
8st in der vorlesungsfreien Zeit
nach Vereinbarung
050 963 English for Academic Legal Purposes I Davis -69-
2st Di 10.00-12.00. GC 03/142
050 964 English for Academic Legal Purposes II Krause -69-
2st Mi 10.00-12.00, GC 7/131
050 967 Introduction aux Terminologies juridiques: Union Européenne
et Droit communautaire Parent -69-
2st Di und Do 12.00-13.00, GB 7/60
XIV. Außeruniversitäre Veranstaltungen
Rechtsmedizin -70-
09.12.2000, 8.30 Uhr
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Teilnahmegebühr: 95,- DM für Studierende gegen Studienbescheinigung
Fachschaftsrat Jura - 19 -
Intensivkurs im Steuerrecht 2000/2001
Ab dem Wintersemester 2000/2001 bietet Prof. Dr. Roman Seer wieder einen
zweisemestrigen „Intensivkurs im Steuerrecht“ mit folgenden Inhaltsschwer-
punkten an:
Wintersemester 2000/2001
Allgemeines Steuerrecht (Grundgesetz, Abgabenordnung) 4 Wochenstunden
Rechtsschutz in Steuersachen Blockveranstaltung
Einführung in das Einkommensteuerrecht 2 Wochenstunden
Einführung in das Internationale Steuerrecht 2 Wochenstunden
Sommersemester 2001
Besonderes Steuerrecht (Vertiefung Einkommen-, Körper-
schaft- und Umsatzsteuer) 4 Wochenstunden
Übung im Steuerrecht 2 Wochenstunden
Bilanz- und Bilanzsteuerrecht Blockveranstaltung
Vertiefung in das Internationale Steuerrecht 2 Wochenstunden
Der Intensivkurs soll den Studenten ein Profil vermitteln, das den Zugang zu den
überfüllten Arbeitsmärkten erleichtern hilft. Über die erfolgreiche Teilnahme an
dem Intensivkurs wird den Absolventen ein aussagekräftiges Zertifikat ausgestellt.
Das Zertifikat wird erteilt, wenn der Student die angebotenen Lehrveranstaltungen
regelmäßig besucht, mindestens eine Hausarbeit, eine Übungsklausur und die gro-
ße Abschlussklausur mit Erfolg bestanden hat. Das Erfordernis der Hausarbeit
kann durch eine Seminararbeit im Steuerrecht ersetzt werden.
Die große Abschlussklausur wird am Ende des Kurses im unmittelbaren Anschluss
an das Sommersemester (2001) geschrieben. Sie besteht aus einer komplexen Auf-
gabenstellung, die umgreifend Problembereiche aus allen angebotenen Lehrveran-
staltungen enthält.
Die Einführungsveranstaltung zum Intensivkurs findet am Mittwoch, den
18.10.2000 im Rahmen der ersten Vorlesung im Wintersemester 2000/2001 im
Hörsaal HGC 30 statt. Dort werden auch die organisatorischen Einzelheiten des
Intensivkurses besprochen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
- 20 - Fachschaftsrat Jura
Kommentierungen
Römische Rechtsgeschichte
060 001 Prof. Dr. Christoph Krampe Fr 8.00-10.00, HGC 10
Beginn: 20.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW
Zielgruppe: ab 1. Semester
Vorkenntnisse: keine
Rechtsphilosophie I: Allgemeine Rechtslehre
060 002 Prof. Dr. Klaus Röhl Do 10.00-12.00, GC 03/49
Beginn: 19.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW
Leistungsnachweis: Grundlagenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW bei
Anfertigung einer Hausarbeit
Zielgruppe: Jurastudenten aller Semester
Vorkenntnisse: keine
Literaturhinweise: Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 1994
Stilkunde für Juristen
060 003 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Di 16.00-18.00, GC 7/131
Beginn: 24.10.2000
Kolloquium; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Jurastudenten aller Semester
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: Folgende Themen werden u.a. behandelt: Sprache und
Kommunikation, Juristensprache als Fachsprache,
Stilregeln, Gebrauch von Fremdwörtern, Rezepte zur
Selbstkontrolle
Sonstige Angaben: Anmeldung erforderlich
Fachschaftsrat Jura - 21 -
Rechtssoziologie
060 004 Dr. rer. soc. Stefan Machura Fr 10.00-12.00, GC 8/131
Beginn: 20.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW
Leistungsnachweis: Grundlagenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW
Zielgruppe: Studenten aller Semester
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: - Verhältnis von Soziologie und Rechtswissenschaft
- soziologische Rechtsbegriffe
- Macht, Herrschaft, Bürokratie
- Recht und Konflikt
- Gesetzgebungsprozeß
- Implementation und Evaluation
- Soziologie der Justiz und der juristischen Berufe
- Vertrauen und Legitimität
- Recht und "populäre Kultur"
- Rechtssysteme im Vergleich
- sozialwissenschaftliche Theorien der Gerechtigkeit
- Deregulierung und Privatisierung
- Justizreform
- Marxismus und Recht
- Recht in sozialistischen und postsozialistischen Staaten
- Globalisierung des Rechts
Literaturhinweise: Röhl, Klaus F.; Rechtssoziologie; Köln 1994
weitere Literauturhinweise in: Machura, Stefan/Weiß,
Ursula; Rechtssoziologisches Schrifttum; in: Röhl, Klaus F.
(Hrsg.); Lexikon des Rechs. Gruppe Rechtssoziologie
- 22 - Fachschaftsrat Jura
Methodik der Fallbearbeitung
060 010
060 011
060 012
Dr. Joachim Groth
Bürgerl.R.
StR
ÖR
Mo 14.00-16.00, GC 03/142
Mi 14.00-16.00, HGC 20
Di 14.00-16.00, HGB 20
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Bürgerl. Recht und StrR: 2.-4. Semester, ÖR: 3.-5. Semester
Vorkenntnisse: Grundzüge BGB AT bzw. Strafrecht AT bzw. Staats- und
Verwaltungsrecht
Inhalt: Ziel der Veranstaltung ist das Erlernen einer systematischen
und fallorientierten Arbeitsweise, ausgehend vom Stadium
der Lösungsskizze bis hin zur ausformulierten Arbeit.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch der
Aufbau der für die Prüfungen wesentlichen
- Anspruchsgrundlagen im Bürgerlichen Recht
(Unmöglichkeit, Verzug, pVV, besondere
Vertragsarten),
- Delikte im Strafrecht (erfolgsqualifizierte Delikte,
Unterlassungs-, Eigentums- Fahrlässigkeitsdelikte usw.),
- Rechtsmittel im Öffentlichen Recht
(Verfassungsbeschwerde, Normenkontroll-,
Anfechtungs-, Feststellungsklage usw.)
trainiert.
Literaturhinweise: erfolgen in der Lehrveranstaltung mit Ausgabe der
jeweiligen Musterlösung
Didaktik der Rechtskunde
060 013 Frielingsdorf Di 14.00-16.00, GC 6/31
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
- keine weiteren Angaben -
Fachschaftsrat Jura - 23 -
Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I
060 020 Prof. Dr. Peter A. Windel
Di 12.00-14.00, HZO 20
Do 8.00-10.00, HZO 20
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 a JAG NW
Zielgruppe: Anfangssemester
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: Bedeutung, Grundbegriffe und systematische Zusammenhänge des
Bürgerlichen Rechts sollen erläutert, seine gesetzlichen Grundlagen,
insbesondere das BGB, vorgestellt werden.
Aus dessen Allgemeinem Teil werden das Personenrecht und die
Rechtsgeschäftslehre vertieft behandelt.
Die Vorlesungsgliederung ist auf der Homepage des Lehrstuhls
erhältich:
(http://www.ruhr-uni-bochum.de/zpo/down/BGB_AT_Gliedg.PDF).
Literaturhinweise: - Köhler, Helmut, BGB - Allgemeiner Teil, 24. Aufl.,
München 1998 (34,- DM)
- Brehm, Wolfgang, Allgemeiner Teil des BGB, 3. Aufl.,
Stuttgart 1997 (29,- DM)
- Brox, Hans, Allgemeiner Teil des BGB, 23. A., Köln
1999, (29,80 DM)
Witere Hinweise erfolgen in der Vorlesung oder sind der
Homepage zu entnehmen.
Sonstige Angaben: Im Rahmen der Veranstaltung wird eine zweistündige
Klausur angeboten.
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Grundlehren des
Bürgerlichen Rechts I"
060 021 vgl. besonderer Aushang
Arbeitsgemeinschaft; der Teilnahmenachweis einer AG ist Pflicht zur Examenszulassung
Leistungsnachweis: AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei
regelmäßiger Anwesenheit
Zielgruppe: 1. und 2. Semester
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung
- 24 - Fachschaftsrat Jura
Schuldrecht, Besonderer Teil
060 022 Prof. Dr. Uwe Hüffer
Mi 9.00-10.00, HZO 30
Do 8.00-10.00, HGC 10
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 a JAG NW
Zielgruppe: 2. und 3. Semester
Vorkenntnisse: BGB, Allg. Teil und Schuldrecht AT
Inhalt: Nach einem einleitenden Überblick werden folgende Themen behandelt:
1. Kapitel Der Kaufvertrag (Vertragstyp; Pflichten der Parteien;
Sachmängelhaftung; Falschlieferung; Mangelfolgeschäden
unter Einbeziehung von Miete und Werkvertrag)
2. Kapitel Die ungerechtfertigte Bereicherung
3. Kapitel Unerlaubte Handlungen unter Einbeziehung der
Gefährdungs- und Produkthaftung
Literaturhinweise: werden neben einer ausführlichen Vorlesungsgliederung in
der ersten Veranstatung bekanntgegeben.
Sachenrecht
060 023 Prof. Dr. Klaus Schreiber Di 12.00-15.00, HZO 30
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 a JAG NW AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei regelmäßiger Anwesenheit
Zielgruppe: 3. Semester
Vorkenntnisse: BGB AT und Schuldrecht AT
Erbrecht
060 024 Prof. Dr. Christoph Krampe Mo 8.00-10.00, HGB 10
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 a JAG NW
Zielgruppe: 5. Semester
Vorkenntnisse: Die ersten vier Bücher des BGB
Inhalt: Grundlagen des Erbrechts
Literaturhinweise: werden in der ersten Vorlesungsstunde gegeben.
Fachschaftsrat Jura - 25 -
Vertragsgestaltung
060 025
RA Dr.
Heinz Josef
Willemsen
Blockveranstaltung in GC 7/131,
Einführung: Fr, 27.10., 9. 00
-12. 00
Block 1: Fr, 03.11., 9.00
-12. 00
u. 13. 00
-16. 00
; Sa, 9. 00
-12. 00
Block 2: Fr, 12.01., 9. 00
-12. 00
u. 13. 00
-16. 00
; Sa, 9. 00
-12. 00
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: auf Wunsch Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe: ab 5. Semester, aber auch Examenskandidaten, die ihre
Rechtskenntnisse auf Grund der zunehmend in den
Vordergrund tretenden Begutachtung von Fällen aus der
Perspektive der rechtsberatenden Berufe abrunden und
vertiefen wollen
Vorkenntnisse: gefestigte zivilrechtliche Grundlagenkenntnisse
Inhalt: In Ergänzung zu dem bisherigen Lehrangebot werden die für
Ziviljuristen relevanten Rechtsgebiete durch gemeinsame
Erarbeitung anhand von Musterfällen, Vertragsentwürfen etc. aus der
Sicht des beratenden und rechtsgestaltenden Juristen (Anwalt)
behandelt.
So wird der zunehmenden Forderung Rechnung getragen, in die
Ausbildung die Sichtweise desjenigen juristischen Berufs mit
einzubringen, den nach vorliegenden Statistiken und Schätzungen ca.
80% aller juristischen Absolventen eines Tages ergreifen werden.
Den Teilnehmern soll das Hineindenken in diese Berufsrolle durch
aktive Teilnahme an der Erarbeitung des Vorlesungsstoffs,
Mitwirkung an Rollenspielen und situationsbezogene
Argumentationsübungen erleichtert werden.
Themenschwerpunkte sind:
- Die Bedeutung der Vertragsgestaltung in der juristischen
Ausbildung und in den verschiedenen juristischen Berufen
- "Denkweise" und Ziele der Vertragsgestaltung
- Vertragsarten in der Rechtswirklichkeit
- Rechtsfortbildende und lückenschließende Funktion der
Vertragsgestaltung - moderne Vertragstypen als "Schöpfung" der
Kautelarjurisprudenz
- Grundlagen und Hilfsmittel der Vertragsgestaltung
- Ökonomische Vertragsgestaltung in der Praxis
- Vertragsgestaltung und materielles Recht
- Verhältnis von Sachverhalt und Vertragsgestaltung - dargestellt
an praktischen Beispielen
- 26 - Fachschaftsrat Jura
- Ermittlung der Zielvorstellungen der Parteien und deren
Umsetzung durch den Vertragsjuristen - Gebot des "sichersten
Weges" bei der Vertragsgestaltung
- Grundzüge der Vertragstechnik - Besprechung ausgewählter
Vertragsmuster
Neben der Erlernung der Grundzüge der Vertragsgestal-tung bei
gleichzeitiger Vertiefung des materiellrechtlichen Wissens soll die
Vorlesung den Hörern die Möglichkeit er-öffnen, sich näher mit der
Arbeitsweise der rechtsberatenden Berufe, insbesondere des
Anwalts, vertraut zu machen. Damit wird der Forderung des § 5 a
Abs. 3 S. 1 DRiG Rechnung zu tragen.
Literaturhinweise: - Langenfeld, Vertragsgestaltung, 2. Aufl. 1997
- Rehbinder, Vertragsgestaltung, 2. Aufl. 1993 (10,- DM)
- Martinek, Moderne Vertragstypen, Band I bis IV (1991-
1993), JuS-Schriftenreihe
- Willemsen, Methodik der Vertragsgestaltung, Der
lästige Gesellschafter, Jura 1999, 83 ff.
Sonstige Angaben: Kommentierte Vertragsmuster und Skripten werden zur
Ver-fügung gestellt. Bitte Schönfelder und eine
arbeitsrechtliche Textsammlung mitbringen.
Internationales Privatrecht (WFG 6 + 8)
060 026 Prof. Dr. Peter Kindler Di 10.00-13.00, HGC 40
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 und 8 JAG NW
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: BGB I-V
Inhalt: Das Internationale Privatrecht (IPR) bestimmt, welche
Rechtsordnungen bei einem Fall mit Auslandsberührung
anzuwenden sind (lies: Art. 3 I 1 EGBGB).
Beispiele: Anwendbares Recht in einer gemischtnationalen
Ehe, Beerbung eines ausländischen Staatsangehörigen,
Beurteilung von Verträgen mit Beteiligten in verschiedenen
Ländern, grenzüberschreitende unerlaubte Handlungen
(„Schuss über die Grenze“),
Fachschaftsrat Jura - 27 -
Gesellschaften mit Sitz im Ausland. Die Vorlesung
behandelt die gesetzlichen, staatsvertraglichen und
gewohnheitsrechtlichen Normen des IPR.
Neben Erlernung der Grundzüge der Vertragsgestaltung und
Vertiefung materiellrechtlichen Wissens in genannten
Rechtsgebieten soll der Hörer sich mit der Arbeitsweise
rechtsberatender Berufe vertraut machen. § 5a III 1 DRiG
wird also Rechnung getragen.
Literaturhinweise: in der Veranstaltung
Internationales Zivilverfahrensrecht (WFG 1 + 8)
060 027 RiOLG Dr. Hartmut Linke Mo 9.00-11.00, GC 7/131
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 und 8 JAG NW
Zielgruppe: Wer immer Interesse hat und es sich zutraut (s.
Vorkenntnisse).
Vorkenntnisse: Im Idealfall Vorkenntnisse im IPR und im
Zivilprozessrecht, aber es geht auch ohne.
Inhalt: Die Vorlesung behandelt die verfahrensrechtliche Seite
auslandsbezogener Sachverhalte und folgt dabei in etwa dem Gang eines
deutschen Gerichtsverfahrens, also von den Zulässigkeitsfragen der
deutschen Gerichtsbarkeit (Immunität) und der internationalen
Zuständigkeit über die Stellung von Ausländern im Zivilverfahren, die
Ermittlung und Anwendung ausländischen Rechts und das internationale
Beweisrecht bis zum Urteil sowie die Anerkennung von
Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile im Inland.
Der Problembereich der internationalen Rechtshilfe wird am Beispiel
des deutsch-amerikanischen "Justizkonfliktes" abgehandelt. Je nach
Zeit und Interesse können auch Fragen des Internationalen Rechts der
Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Sorgerechtsverfahren mit
Kindesentführung), des Internationalen Konkursrechts und des Rechts
der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit angesprochen werden.
Literaturhinweise: - Linke, Internationales Zivilprozeßrecht (ZRS 107 R 87
oder 168 Y 308)
- Lehrbücher von Schack, Geimer, Nagel/Gottwald
- Textsammlung: Jayme/Hausmann, Internationales
Privat- und Verfahrensrecht
- 28 - Fachschaftsrat Jura
Einführung in das US-amerikanische Recht I/II
060 028 RA Dr. Lars-Uwe Pera
Blockveranstaltung,
vgl. besonderer Aushang
Voraussichtlich in der 1. Woche der vorlesungsfreien Zeit
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: Zertifikat bei aktiver Teilnahme
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: Blockveranstaltung zu ausgewählten Bereichen des US-
amerikanischen Rechts. Die Veranstaltung wird mit Hilfe
eines Skriptes vorbereitet.
Der Dozent ist Rechtsanwalt und in den Staaten New York
und Georgia als "Attorney-at-Law" zugelassen.
Sonstige Angaben: Die Skripte werden zu gegebener Zeit am Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-
und Wirtschaftsrecht (Sekretariat Prof. Dr. Daniel Zimmer,
GC 7/140) bei Anmeldung verteilt.
Gesellschaftsrecht I (Grundzüge)
060 040 Prof. Dr. Uwe Hüffer Fr 8.00-11.00, HZO 10
Beginn: 20.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 b JAG NW
Zielgruppe: 3. bis 5. Semester
Vorkenntnisse: Schuldrecht AT und BT, Handelsrecht
Inhalt: In einem Grundlagenteil wird ein Überblick über die verschiedenen
Gesellschaftsformen gegeben. Anschließend werden ausführlich die
einzelnen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, stille Gesellschaft)
behandelt. Der dritte Teil befasst sich mit den Grundzügen des
Aktienrechts.
Die ausführliche Vorlesungsgliederung und weitere Literaturhinweise
werden in der ersten Veranstaltung bekanntgegeben.
Literaturhinweise: - Hueck, Götz: Gesellschaftsrecht, 19. Aufl., München 1991
- Klunzinger, Eugen: Grundzüge des Gesellschaftsrecht, 1.
Aufl., München 1999
- Kübler, Friedrich: Gesellschaftsrecht, 5. Aufl., Heidelberg
1999
Fachschaftsrat Jura - 29 -
Europäisches Gesellschaftsrecht (WFG 3)
060 041 Prof. Dr. Peter Kindler Mi 8.00-10.00, GC 04/411
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW
Zielgruppe: 6. Semester und Teilnehmer des „Intensivkurses für
Wirtschaftsrecht“.
Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesung Gesellschaftsrecht II (Recht der
Kapitalgesellschaften)
Inhalt: Behandelt werden die institutionellen Grundlagen der
Rechtsangleichung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
in Europa (EG-Vertrag), die einschlägigen EG-Richtlinien
und die
dazugehörigen deutschen Durchführungsgesetze.
Literaturhinweise: - Behrens, Die Europäisierung des Gesellschaftsrechts,
GmbH-Rdsch. 1993, 129;
- Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht. Krise und neue
Anläufe, ZIP 1998, 96;
- Habersack, Europäisches Gesellschaftsrecht, 1999;
Klinke, Europäisches Unternehmensrecht und EuGH,
ZGR 1998, 212;
- Lutter, Europäisches Unternehmensrecht, 4. Aufl. 1996.
Europäisches und Deutsches Bank- und Kapitalmarktrecht
060 042 RA Dr. Frank A. Schäfer
Mo 11.00-13.00, GC 04/414
10 Blöcke, 16.10.2000-15.01.2001
Erster Termin: 16.10.2000 - Letzter Termin: 15.01.2001
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: ab 5. Semester
Vorkenntnisse: Pflichtvorlesungen im BGB; wünschenswert: Europarecht
Inhalt: Die Veranstaltung soll den Einfluß des (materiellen) Europarechts auf das
deutsche Bank- und Kapitalmarktrecht verdeutlichen.
Zu diesem Zweck werden nach einer Einführung in das Europarecht
jeweils am Ende einer Vorlesung zur Lektüre die zur nächsten Vorlesung
eine bank- und kapitalmarktrechtliche EG-Richtlinie ausgegeben.
Deren Umsetzung in Deutsches Recht wird in der folgenden Vorlesung
neben der Darstellung des Rechtsgebietes besprochen.
- 30 - Fachschaftsrat Jura
16.10.2000 Einführung in das Europäische Recht
23.10.2000 Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit als Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut und ihre Beaufsichtigung
30.10.2000 Verbraucherschutz bei Bankdienstleistungen (ohne
Wertpapiergeschäft)
06.11.2000 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme
13.11.2000 Wertpapierdienstleistungen
20.11.2000 keine Vorlesung
27.11.2000 Börsen, Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
und Börsenzulassungsprospekte
04.12.2000 Verkaufsprospekte und Prospekthaftung
11.12.2000 Insiderhandel und Geldwäsche
18.12.2000 Übernahmeangebote und Corporate Governance als
Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
15.01.2001 Investmentfonds
Literaturhinweise: Kümpel/Ott, Kapitalmarktrecht (Loseblatt)
Ferrarini, European Securities Markets, 1998
Sonstige Angaben: Die Vorlesung dient auch als Vorbereitung auf das bank-
und kapitalmarktrechtliche Seminar im SS mit Prof. Dr.
Zimmer.
Deutsches und Europäisches Kartellrecht
060 043 Prof. Dr. Daniel Zimmer Mo 14.00-16.00, HGC 20
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW
Zielgruppe: 5. und 6. Semester
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: Kartellrecht ist auf die Gewährleistung freien,
unbeschränkten Wettbewerbs gerichtet.
Beschränkungen drohen dem Wettbewerb nicht nur durch
Kartelle wie z. B. Preisabsprachen oder Marktaufteilungen
unter Konkurrenten, sondern auch durch Vereinbarungen
zwischen Angehörigen verschiedener Wirtschaftsstufen (z.
B. Hersteller/Händler),
durch den Mißbrauch marktbeherrschender Stellungen oder
durch Unternehmenszusammenschlüsse, die zur Entstehung
Fachschaftsrat Jura - 31 -
oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung
führen können.
Die Vorlesung hat die Regelungen des deutschen und des
EG-Rechts zu den verschiedenen Formen von
Wettbewerbsbeschränkungen zum Gegenstand.
Literaturhinweise: Emmerich, Kartellrecht, 8. Aufl. 1999
Arbeitsrecht (Vertiefung) (WFG 5)
060 044 PD Dr. Roland Schwarze Mo 14.00-16.00, GC 04/414
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW
Vorkenntnisse: Arbeitsrecht (Grundzüge)
Betriebsverfassungsrecht (WFG 5)
060 045 Ministerialdirektor a.D. Dr. Otfried Wlotzke Di 15.00-17.00, GC 03/49
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG NW
Zielgruppe: Interessierte Studierende mittlerer Semester, die
Arbeitsrecht als Wahlfachgruppe belegt haben oder die
Grundkenntnisse in den wichtigsten Teilbereichen des
Arbeitsrechts anstreben
Vorkenntnisse: Arbeitsrecht (Grundzüge) und möglichst gleichzeitiger
Besuch der Vertiefungsvorlesung Arbeitsrecht
Inhalt: Das Betriebsverfassungsrecht ist ein zentraler Teil des Arbeitsrechts.
Es soll durch Vortrag und Diskussion sowie anhand von vielen
Beispielsfällen nahe gebracht werden,
u.a. Leitlinien des Betriebsverfassungsrechts, Organisation der
Betriebsverfassung (betriebsratsfähige Betriebe, Wahl des
Betriebsrats sowie seine Rechte und Pflichten und die der
Betriebsratsmitglieder), Beteiligungsrechte des Betriebsrats in
sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten,
Wirtschaftsausschuss, Betriebsänderungen mit Interessenausgleich
und Sozialplan.
Literaturhinweise: Der Gesetzestext muss vorhanden sein (z.B. Arbeitsgesetze,
Beck-Texte im dtv).
- 32 - Fachschaftsrat Jura
Als Studienliterarur empfiehlt sich das Kurzlehrbuch von:
von Hoyningen-Huene, Betriebsverfassungsrecht, 4. Aufl.
1998,
In Betracht kommt auch:
Halbach/Paland/Schwedes/ Wlotzke, Übersicht über das
Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2000; gegen eine Schutzgebühr von
17,- DM zu bestellen beim Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung (Referat Öffentlichkeitsarbeit - Za 6),
Postfach 140280, 53107 Bonn
Im übrigen wird auf die zahlreichen kleineren und größeren
Kommentare zum Betriebsverfassungsrecht hingewiesen;
u.a. Löwisch, Taschenkommentar des Betriebs-Beraters
zum Betriebsverfassungsgesetz, 4. Aufl. 1996.
Zivilprozessrecht (Erkenntnisverfahren und Zwangsvoll-
streckung) und Gerichtsverfassungsrecht
060 046 Prof. Dr. Klaus Schreiber Mo 12.00-15.00, HIB
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 h JAG NW
Zielgruppe: 5. und 6. Semester
Vorkenntnisse: BGB – Bücher I - II
Inhalt: In der Vorlesung sollen Grundkenntnisse vor allem des
Zivilprozessrechts vermittelt werden.
Literaturhinweise: in der Vorlesung
Sonstige Angaben: Die Vorlesung findet im Hörsaal HIB zwischen den
Gebäuden IB und IC (Ingenieurwissenschaften) statt!
Freiwillige Gerichtsbarkeit (WFG 1)
060 047 Prof. Dr. Peter A. Windel Do 10.00-12.00, GC 03/142
Beginn: 19.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: Vorkenntnisse in allen fünf Büchern des BGB sowie im
Zivilprozeßrecht (Erkenntnisverfahren) werden vorausge-
setzt.
Fachschaftsrat Jura - 33 -
Inhalt: Bedeutung und Grundlagen der freiwilligen Gerichtsbarkeit
werden erörtert, die examensrelevanten Fürsorgeverfahren
(Vormundschafts-, Nachlaß-, und Grundbuchsachen) in
ihren Bezügen zum materiellen Recht vertieft behandelt.
Literaturhinweise: - Habscheid, Walther J., Freiwillige Gerichtsbarkeit - Ein
Studienbuch, 7. Aufl. 1983 (39,80 DM)
- Brehm, Wolfgang, Freiwillige Gerichtsbarkeit -
Kurzlehrbuch, 2. Aufl. 1988 (38,50 DM)
- Pawlowski, Hans-Martin/Smid, Stefan, Freiwillige
Gerichtsbarkeit - Ein Lehrbuch, 1993 (62,- DM)
Strafrecht, Besonderer Teil
060 060 Prof. Dr. Ulrich Berz
Mi 10.00-12.00, HGB 10
Do 10.00-12.00, HGC 10
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 d JAG NW
Zielgruppe: 2./3. Semester
Vorkenntnisse: Strafrecht AT
Inhalt: Einleitung
I. Aufbau der Tatbestände des BT
II. Gliederung des BT (Rechtsgüter)
1. Teil: Straftaten gegen die Person
1. Abschnitt: Straftaten gegen das Leben
2. Abschnitt: Die Körperverletzung ( §§ 223 - 231)
3. Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
(§§ 234 - 241 a)
4. Abschnitt: Straftaten gegen die Ehre (§§ 185 - 200)
5. Abschnitt: Der strafrechtliche Geheimnisschutz (§§ 201 - 206)
6. Abschnitt: Der Hausfriedensbruch (§§ 123, 124)
2. Teil: Straftaten gegen Vermögenswerte
1. Abschnitt: Die Eigentumsdelikte
2. Abschnitt: Straftaten gegen das Vermögen als Ganzes
3. Teil: Straftaten gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs
1. Abschnitt: Urkundendelikte §§ 267 - 282
4. Teil: Straftaten gegen die Rechtspflege
1. Abschnitt: Aussagedelikte §§ 153 ff.
2. Abschnitt: Strafvereitelung (§ 258), Begünstigung
(§ 257), Falschverdächtigung (§ 164), Vortäuschen
einer Straftat (§ 145d)
- 34 - Fachschaftsrat Jura
5. Teil: Gemeingefährliche Delikte - §§ 306 ff.
1. Abschnitt: Verkehrsdelikte
2. Abschnitt: Brandstiftung §§ 306 - 306 f.
Literaturhinweise: Rengier, Strafrecht BT 1, 4. Auflage 2000
Rengier, Strafrecht BT 2, 3. Auflage 2000
Wessels/Hettinger, Strafrecht BT 1, 22. Auflage
Wessels/Hillenkamp, Strafrecht BT 2, 22. Auflage
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Strafrecht Besonderer
Teil"
060 061 vgl. besonderen Aushang
Arbeitsgemeinschaft; der Teilnahmenachweis einer AG ist Pflicht zur Examenszulassung
Leistungsnachweis: AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei
regelmäßiger Anwesenheit
Zielgruppe: ab 2. Semester
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung
Vertiefungsvorlesung zum Allgemeinen Teil des Strafrechts
060 062 Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg Mi 10.00-13.00, HGC 40
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: ab 3./4. Semester
Vorkenntnisse: Strafrecht AT
Inhalt: Einleitend werde ich die Methode der Falllösung und die
Aufgaben des Strafrechts behandeln.
Das Kernstück der Veranstaltung bildet die Erörterung der
Straftat in ihren allgemeinen und besonderen (Unterlassen,
Versuch, Fahrlässigkeit, Teilnahme) Erscheinungsformen.
Eingehend behandelt werden im einzelnen der Tatbestand,
die Rechtswidrigkeit und die Schuld, insbesondere die
Vorsatz- und Irrtumslehre.
Literaturhinweise: Wessels/Beulke, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 29. Aufl.
1999
Fachschaftsrat Jura - 35 -
Strafprozessrecht (Überblick)
060 063 PD Dr. Gunnar Duttge Do 12.00-14.00, HZO 40
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 h JAG NW
Zielgruppe: 4. und 5. Semester
Vorkenntnisse: Kenntnisse im materiellen Strafrecht
Inhalt: Die Normen des materiellen Strafrechts liefen letztlich leer,
wenn die angedrohten Rechtsfolgen (wie etwa
Freiheitsstrafen wegen Kapitalverbrechen) nicht im
Strafverfahren zuerkannt (und vollstreckt) werden könnten.
In dessen Dynamik kann nur bestehen, wer wenigstens über
ein strafprozessuales KERNWISSEN verfügt. Dieses will
die Lehrveranstaltung vermitteln.
Literaturhinweise: Schlüchter, KERNWISSEN StPO, 3. Auflage 1999
Schlüchter, Fit im Recht StPO, 2. Auflage 1999
Jugendstrafrecht (WFG 2)
060 064 Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind Di 12.00-14.00, GC 03/142
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW
Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaften ab dem 3. Semester
Vorkenntnisse: Sinnvoll ist die vorherige Teilnahme an den Vorlesungen
Kriminologie I, Strafrecht AT und Strafrecht BT.
Inhalt: Eine Gliederung der Veranstaltung wird in der ersten Vorle-
sungsstunde ausgegeben. Die Vorlesung soll mit Besuchen
des Jugendgerichts in Bochum (Hauptverhandlungen) en-
den.
Literaturhinweise: - Schaffstein, Friedrich/Beulke, Werner, Jugendstrafrecht,
13. Aufl., Stuttgart 1998
Eine ausführliche Literaturübersicht wird ebenfalls in der
ersten Vorlesungsstunde verteilt.
- 36 - Fachschaftsrat Jura
Strafvollzug (WFG 2)
060 065 Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind Mi 10.00-12.00, GC 03/142
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW
Zielgruppe: Studierende der Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziolo-
gie, Pädagogik (auch andere Seminare)
Vorkenntnisse: Hilfreich ist der vorherige Besuch von Kriminologie I
Inhalt: Eine Gliederung der Veranstaltung wird in der ersten Vorle-
sungsstunde ausgegeben.
Literaturhinweise: in der Vorlesung
Theorie und Praxis der Strafverteidigung
060 067 RA Dr. Ralf Neuhaus Mo 14.00-15.30, GC 03/42
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: vorherige oder parallele Teilnahme an der Vorlesung
Strafprozessrecht wünschenswert
Inhalt: Justiz und öffentliche Verwaltung nehmen - insbesondere wegen
ihrer Finanzprobleme - nur ganz wenige junge Juristen auf. Auch der
Nachholbedarf an Richtern, Staatsanwälten, und Verwaltungs-
beamten in den neuen Bundesländern ist zwischenzeitlich gedeckt.
Ca. 90 % der Berufsanfänger werden in den Anwaltsberuf gehen, ob
sie es wollen oder nicht. In diesem Jahr wurde der 100.000ste
Anwalt zugelassen. Juristenausbildung bedeutet daher heute in
Wahrheit (so gut wie) nur noch Anwaltsausbildung.
Dem trägt die bisherige Ausbildungspraxis nicht ausreichend
Rechnung. Der Beruf des Rechtsanwalts ist kein Beruf für
Autodidakten, zumal die Rechtsprechung in Anwaltsregress-Sachen
hohe Anforderungen stellt, neuerdings auch an Strafverteidiger.
Die Vorlesung, die in erheblichem Umfang auch examensrelevantes
Wissen vermitteln will (und nicht zuletzt deshalb auch für zukünftige
Richter und Staatsanwälte interessant ist), stellt eine Facette aus der
Vielfalt anwaltlicher Tätigkeitsgebiete vor - mit unmittelbarem
Gewinn schon für die Referendarzeit. Die Veranstaltung wird sich
befassen mit den rechtlichen Grundlagen der Verteidigung, Wahl-
Fachschaftsrat Jura - 37 -
und Pflichtverteidigung, Grenzen zulässiger Strafverteidigung,
Informationsbeschaffung (Akteneinsicht, eigene Ermittlungen).
Literaturhinweise: Rechtsprechugns- und Literaturhinweise erfolgen in der
Veranstaltung.
Sonstige Angaben: Für die Teilnehmer besteht die Möglichkeit der Teilnahme
an einer Obduktion sowie an einer Verhandlung vor einer
großen Strafkammer (voraussichtlich Tötungsdelikt).
Aktuelles Strafprozessrecht für Examenskandidaten
060 068 RA Dr. Ralf Neuhaus
Mi 10.00-14.00, GC 04/414, Blockver-
anstaltung, vgl. besonderer Aushang
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Examenssemester
Vorkenntnisse: gesamtes materielles Strafrecht
Inhalt: In der Blockvorlesung werden die wichtigsten
Entscheidungen und Veröffentlichungen der letzten beiden
Jahre vorgestellt und besprochen.
Da weitere typische Examensprobleme in die Darstellung
einbezogen werden, eignet sich die nur einmal im Semester
stattfindende Veranstaltung nicht nur zur unmittelbaren
Vorbereitung auf das Staatsexamen, sondern auch zur
Wiederholung und Überprüfung des bereits Gelernten.
Aktuelle Probleme des Straf- und Strafverfahrensrechts
060 069 StA Dr. Johannes Hellebrand Di 11.00-13.00, GC 03/49
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
keine Angaben
- 38 - Fachschaftsrat Jura
Grundrechte
060 080 Prof. Dr. Helmut Siekmann
Mi 12.00-14.00, HGC 10
Do 12.00-13.00, HGC 10
Fr 12.00-14.00, HGC 10
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 e JAG NW
Zielgruppe: 1. und 2. Semester
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: 1. Teil: Grundlagen
1. Grundbegriffe des Staatsrechts
2. Die Grundrechte
3. Grundrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde
2. Teil: Die einzelnen Grundrechte
1. Schutz der Person
2. Ehe, Familie und Kinder
3. Kommunikation
4. Erwerbswirtschaftliche Betätigung und Schutz des Erworbenen
5. Einwirkung auf die Staatsgewalt
6. Auffanggrundrechte
7. Gleichheitssätze
3. Teil: Allgemeine Grundrechtslehren
1. Normativer Gehalt der Grundrechte
2. Geltungsbereich
3. Entwicklung der Grund- und Menschenrechte
Literaturhinweise: Lehrbücher:
- Badura, Staatsrecht, 2. Aufl. 1996;
- Maunz/Zippelius, Deutsches Staatsrecht, 30. Aufl. 1998;
- Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik
Deutschland, 20. Aufl. 1999
Studienliteratur:
- Berg, Staatsrecht, 2. Aufl. 1997;
- Ipsen, Staatsrecht II, 2. Aufl. 1998;
- Manssen, Staatsrecht I, 1995;
- Pieroth/Schlink, Grundrechte, Staatsrecht II, 14. Aufl. 1998;
- Richter/Schuppert, Casebook Verfassungsrecht, 3. Aufl. 1996
- Siekmann/Duttge, Staatsrecht I, 2. Aufl. 1999;
- Stein, Staatsrecht, 16. Aufl. 1998
Fachschaftsrat Jura - 39 -
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Staatsrecht:
Grundrechte"
060 081 vgl. besonderen Aushang
Arbeitsgemeinschaft; der Teilnahmenachweis einer AG ist Pflicht zur Examenszulassung
Leistungsnachweis: AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW Bei
regelmäßiger Anwesenheit
Zielgruppe: ab 1. Semester
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung
Europarecht I
060 082 Prof. Dr. Martin Burgi Mo 8.00-11.00, HZO 10
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 e JAG NW
Zielgruppe: 2. und 3. Semester
Inhalt: Im Mittelpunkt der Vorlesung steht das Recht der Europäischen
Gemeinschaft (EG) und deren Standort innerhalb der Staaten-
gemeinschaft sowie im Verhältnis zu den einzelnen Mitgliedstaaten.
Wichtig sind dabei die verfassungsrechtlichen Grundlagen der
europäischen Integration anhand der Rechtsprechung des Bundes-
verfassungsgerichts.
Ferner sollen Perspektiven der europäischen Integration, insbesondere
im Hinblick auf die geplante Osterweiterung, erörtert werden. In diesem
Zusammenhang wird ferner das Recht der übrigen Bestandteile der
Europäischen Union thematisiert.
Innerhalb des Gemeinschaftsrechts geht es in einem ersten Teil um die
Institutionen und um die Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaft.
Hierher gehört auch die Erarbeitung des Rechtsschutzsystems vor den
europäischen Gerichten und den Gerichten der Mitgliedstaaten.
Im materiellen Teil stehen die Grundfreiheiten des Gemeinsamen
Marktes mit ihren zahlreichen Verflechtungen mit dem nationalen Recht
und ihrer gewaltigen Bedeutung für die verschiedensten Sach- und
Rechtsmaterien im Mittelpunkt der Veranstaltung.
In die Vorlesung werden exemplarische Fallübungen integriert.
Literaturhinweise: - Herdegen, Europarecht, 2. Aufl. 1999
- 40 - Fachschaftsrat Jura
- Hummer/Simmer/Vedder/Emmert, Europarecht in
Fällen, 3. Aufl. 1999
- Oppermann, Europarecht, 2. Aufl. 1999
- Streinz, Europarecht, 4. Aufl. 1999.
Weitere Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
Ferner ist geplant, die Vor- und Nacharbeit mit Hilfe des
Internet zu erleichtern.
Allgemeines Verwaltungsrecht II
060 083 Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Grawert Di 8.00-11.00, HZO 40
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 f JAG NW
Zielgruppe: ab 3. Semester
Vorkenntnisse: Allgemeines VerwR I sowie StaatsR I und II
Inhalt: I. Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung
- Wiederholung, Ergänzung, Vertiefung -
§ 21 Entscheidung durch Verwaltungsakt
§ 22 Nebenbestimmungen nach Sondergesetzen
§ 23 Aufhebung und Untersagung
§ 24 Der öffentlich-rechtliche Vertrag
§ 25 Verwaltungsrechtliche Sonderverbindungen
§ 26 Subventionsrechtsverhältnisse
§ 27 Public-private partnership
II. Verwaltungsvollstreckung
§ 28 Verwaltungsvollstreckung zur Erzwingung von Handlungen, Duldungen und
Unterlassen
§ 29 Polizeigesetzlicher Verwaltungszwang
§ 30 Verwaltungsvollstreckung wegen Geldforderungen
§ 31 Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen
III. Das Recht staatlicher Ersatz- und Ausgleichsleistungen
§ 32 Amts- und Staatshaftung
§ 33 Enteignung und Aufopferung
§ 34 Entschädigung wegen enteignungsleichen und enteignenden Eingriffs
§ 35 Sondergesetzliche Schadensersatz- und Entschädigungsan-sprüche
§ 36 Folgenbeseitigungsanspruch
§ 37 Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
IV. Verwaltungsorganisation
§ 38 Organisationsformen der Verwaltungsträger
§ 39 Binnenorganisation der Verwaltungsträger
§ 40 Die Gemeinde und ihre Einrichtungen
§ 41 Die Hochschule
Fachschaftsrat Jura - 41 -
Arbeitsgemeinschaften zur Vorlesung "Allgemeines Verwal-
tungsrecht II"
060 084 vgl. besonderen Aushang
Arbeitsgemeinschaft; der Teilnahmenachweis einer AG ist Pflicht zur Examenszulassung
Leistungsnachweis: AG-Schein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG NW bei
regelmäßiger Anwesenheit
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesung
Kommunalrecht
060 085 Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Grawert Mi 8.30-10.00, HGA 10
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 f JAG NW
Zielgruppe: ab 3. Semester
Vorkenntnisse: Allgemeines VerwR I sowie StaatsR I und II
Inhalt: I. Die Stellung der Kommunen im Staat
§ 1 Rechtsgrundlagen
§ 2 Rechtsentwicklung
§ 3 Verfassungsgarantien der kommunalen Selbstverwaltung
II. Kommunalverfassung
§ 4 Typen von Gemeindeverfassungen
§ 5 Das Volk in der Kommune
§ 6 Der Rat
§ 7 Der Bürgermeister
§ 8 Der Verwaltungsvorstand
§ 9 Interne Willensbildung und Außenvertretung
§ 10 Bezirksverfassung
§ 11 Kreisverfassung
§ 12 Kommunale Organ- (Verfassungs)Streitigkeiten
III. Kommunalverwaltung
§ 13 Gemeindliche Aufgabenbereiche
§ 14 Kommunale Satzungen
§ 15 Die kommunale Einrichtungsverwaltung
§ 16 Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
§ 17 Kommunale Zusammenarbeit
IV. Kommunalaufsicht
§ 18 Strukturen der Kommunalaufsicht
§ 19 Aufsichtsmittel und -vollzug
§ 20 Verwaltungsrechtsschutz gegen Staatsaufsicht
Literaturhinweise: Während der Veranstaltung werden Gliederungen mit
Literaturnachweisen ausgegeben.
- 42 - Fachschaftsrat Jura
Polizei- und Ordnungsrecht
060 086 PD Dr. Matthias Jestaedt Mi 10.00-12.00, HZO 40
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 f JAG NW
Zielgruppe: 4. und 5. Semester
Vorkenntnisse: Staatsrecht (namentlich Grundrechte); Allgemeines
Verwaltungsrecht
Inhalt: Im Mittelpunkt der Vorlesung stehen Grundlagen und Grundsätze des
polizeilichen/ordnungsbehördlichen Handelns wie namentlich das
Zusammenwirken von polizeilicher/ordnungsbehördlicher Generalklau-
sel und Spezialermächtigungen, der Gefahrenbegriff, das polizeili-
che/ordnungsbehördliche Ermessen, die Problematik des richtigen
Adressaten (Handlungsstörer, Zustandsstörer, Nicht-Störer, Rechts-
nachfolge in die Störereigenschaft) sowie die Ausprägungen des
allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Polizei- und Ord-
nungsrecht.
Literaturhinweise: - Karl-Heinrich Friauf, Polizei- und Ordnungsrecht, in:
Eberhard Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Besonderes
Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 1999, S. 106–217
- Volkmar Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungs-
recht, 12. Aufl. 1995
- Christoph Gusy, Polizeirecht, 4. Aufl. 2000
- Wolf-Rüdiger Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, in:
Udo Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 6.
Aufl. 1999, S. 173–380
Baurecht (Überblick)
060 087 Prof. Dr. Joachim Wolf Di 11.00-13.00, HGA 10
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 f JAG NW
Zielgruppe: 4. und 5. Semester
Vorkenntnisse: Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht
Inhalt: Gegenstand der Vorlesung ist der gesamte Pflichtfachstoff auf dem
Gebiet des Baurechts. Ausgehend von den verfassungsrechtlichen
Grundlagen wird zunächst das Bauordnungsrecht besprochen. Hierauf
baut das Bauplanungsrecht nach dem Stand der jüngsten Änderungen
Fachschaftsrat Jura - 43 -
des BauGB auf. Das Bauplanungsrecht dient gleichzeitig als Einführung
in das Raumplanungsrecht.
Literaturhinweise: - F.-J. Peine, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 1997
- K. Finkelnburger/K.-M. Ortloff, Öffentliches Baurecht,
Band 1, 5. Aufl. 1998
- St. Muckel, Kernwissen, Öffentliches Baurecht, 1999
Straßenrecht (WFG 6)
060 088 Prof. Dr. Martin Burgi Di 16.00-18.00, GC 03/142
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
nach erfolgreichem Bestehen zweier Abschlussklausuren
am Ende der Vorlesung
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: Verwaltungsrecht I, zumindest parallele Teilnahme an der
Vorlesung Verwaltungsrecht II
Inhalt: Das Straßenrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet mit zahlreichen
Bezügen zu anderen Materien (Allgemeines Verwaltungsrecht,
Öffentliches Sachenrecht, Grundrechte, Verwaltungsprozessrecht,
Europa-recht). Aufgrund der großen praktischen Bedeutung und der
Anschau-lichkeit der Problemstellungen (z.B. Statthaftigkeit von Stras-
senkunst bzw. -musik, Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen)
ist es ein beliebtes Reservoir von Examensfällen auch im Pfichtbereich.
Der Besuch dieser Veranstaltung aus dem Gebiet des Wirt-
schaftsverwaltungs- und Umweltrechts empfiehlt sich daher auch für
Studenten, die anhand einer repräsentativen Materie eher allgemeinere
Fragestellungen aus dem Pflichtfachbereich vertiefen wollen. Es ist
geplant, im Rahmen der Veranstaltung eine verwaltungsgerichtliche
Verhandlung bzw. einen behördlichen Anhörungstermin zu besuchen.
Literaturhinweise: - von Danwitz, Straßen- und Wegerecht, in: Schmidt-
Aßmann (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 11.
Aufl. 1999
- Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: ders. (Hrsg.),
Besonderes Verwaltungsrecht, 6. Aufl. 1999
Weitere Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben.
- 44 - Fachschaftsrat Jura
Sozialversicherungsrecht (WFG 7)
060 089 Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp Mo 14.00-16.00, GC 03/49
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG NW
Zielgruppe: ab 5. Semester
Vorkenntnisse: Staats- und Verwaltungsrecht, Grundzüge des Sozialrechts
Inhalt: Überblick über das SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für
die Sozialversicherung); ausgewählte Probleme des
Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs-, Unfallver-
sicherungs- und Rentenversicherungsrechts
Literaturhinweise: Schulin/Igl, Sozialrecht, 6. Aufl. 1999
Gitter, Sozialrecht, 4. Aufl. 1997
Waltermann, Sozialrecht, 2000
Allgemeines Steuerrecht (WFG 4)
060 090 Prof. Dr. Roman Seer
Di 13.00-15.00, HGC 40
Fr 12.00-14.00, HGC 40
Beginn: 17.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein im Rahmen des Intensivkurses Steuerrecht
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: - Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts
- Allgemeines Steuer-, Schuldrecht und Steuerver-
fahrensrecht der Abgabenordnung
Literaturhinweise: - Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998
- Kruse, Steuerrecht I, Lehrbuch des Steuerrechts, AT, 1991
Vorlesungsbegleitend wird ein Skript mit Übersichten und
Schaubildern sowie weiterführenden Rechtsprechungs-
übersichten und weiteren Literaturhinweisen ausgegeben.
Sonstige Angaben: Pflichtveranstaltung im Rahmen des Intensivkurses im
Steuerrecht 2000/2001.
Fachschaftsrat Jura - 45 -
Einkommensteuerrecht I (Einführung) (WFG 4)
060 091 Prof. Dr. Roman Seer Mi 12.00-14.00, HZO 60
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein im Rahmen des Intensivkurses Steuerrecht
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: Einführung in das Recht der Einkommensbesteuerung
natürlicher Personen.
Literaturhinweise: - Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998
Vorlesungsbegleitend wird ein Skript mit Übersichten und
Schaubildern sowie weiterführenden Recht-sprechungs- und
Literaturhinweisen ausgegeben.
Sonstige Angaben: Pflichtveranstaltung im Rahmen des Intensivkurses im
Steuerrecht 2000/2001.
Arbeitsgemeinschaften im Steuerrecht
060 092 Dr. Klaus-Dieter Drüen vgl. besonderen Aushang
Beginn: zweite Vorlesungswoche
Arbeitsgemeinschaft;
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: gleichzeitiger Besuch der Vorlesungen "Allgemeines
Steuerrecht" und "Einkommensteuerrecht"
Inhalt: Die vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft ist
inhaltlich abgestimmt mit den Vorlesungen „Allgemeines
Steuerrecht“ und „Einkommensteuerrecht" von Prof. Dr.
Seer
Literaturhinweise: Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998
Kruse, Steuerrecht I, 1991 - Lehrbuch des Steuerrechts, AT
- 46 - Fachschaftsrat Jura
Rechtsschutz in Steuersachen (WFG 4)
060 093 VorsRiBFH Prof. Dr. Walter Drenseck einwöchige Blockveranstaltung
voraussichtlich in der letzten Vorlesungswoche
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein im Rahmen des Intensivkurses für
Steuerrecht
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Steuerrechts
Inhalt: Grundzüge des außergerichtlichen Rechtsbehelfsver-
fahrenssowie des finanzgerichtlichen Klageverfahrens mit
Bezügen zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen
Literaturhinweise: Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Aufl. 1998
Sonstige Angaben: Pflichtveranstaltung im Rahmen des Intensivkurses im
Steuerrecht 2000/2001.
Einführung in das Internationale Steuerrecht (WFG 4)
060 094RA und Steuerberater Dr. LL.M.
Heinz-Klaus KroppenDi 16.00-18.00, HGC 30
Beginn: 24.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG NW
Leistungsnachweis: Teolnahmeschein im Rahmen des Intensivkurses für
Steuerrecht
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: keine; der gleichzeitige Besuch der Vorlesung "Allgemeines
Steuerrecht" und "Einkommensteuerrecht I" bei Prof. Dr.
Seer ist unbedingt zu empfehlen
Inhalt: Grundzüge des internationalen Steuerrechts (Entstehung
von Doppelbesteuerung sowie die verschiedenen Methoden
ihrer Beseitigung).
Vorlesungsbegleitend wird ein Skript mit Übersichten und
Schaubildern sowie Fallbeispielen ausgegeben.
Literaturhinweise: - Volker Kluge, Das deutsche internationale Steuerrecht
- Harald Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 2.
Aufl. 1998
Fachschaftsrat Jura - 47 -
- Gert Saß, Einführung in das internationale Steuerrecht
Sonstige Angaben: Pflichtveranstaltung im Rahmen des Intensivkurses im
Steuerrecht 2000/2001.
Internationales Energierecht und internationale Energiepolitik
060 095Exekutivdirektorin der Internationalen
Energieagentur i.R. Dr. Helga SteegDi 14.00-16.00, NA 02/069
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
keine Angaben
Völkerrecht I (WFG 9)
060 096 PD Dr. Matthias Jestaedt Mi 14.00-16.00, GC 03/49
Beginn: 18.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein
Zielgruppe: ab 3. Semester
Vorkenntnisse: Staatsrecht (insbesondere Staatsorganisationsrecht)
Inhalt: In dieser Einführungsveranstaltung für die Wahlfachgruppe
Völker- und Europarecht geht es darum, Standort und
Wesen, Strukturen und Funktionsweise des Völkerrechts
nachzugehen. Neben den Akteuren (Völkerrechtssubjekten,
darunter die Internationalen Organisationen) und Quellen
des Völkerrechts (namentlich den völkerrechtlichen
Verträgen) stehen Überlegungen im Zentrum, wie das
Völkerrecht sich zu staatlichem und supranationalem Recht
verhält.
Literaturhinweise: - Karl Doehring, Völkerrecht, 1999
- Knut Ipsen, Völkerrecht, 4. Aufl., 1999
- Ignaz Seidl-Hohenveldern/Torsten Stein, Völkerrecht,
10. Aufl. 2000
- Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 1997
- 48 - Fachschaftsrat Jura
Medienrecht
060 097 RA Dr. Oliver von Rosenberg 14-tgl., Do 8.00-12.00, GC 04/414
Beginn: 26.10.2000
Vorlesung; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Studenten mittlerer Semester
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Öffentlichen Recht sind von Vorteil
Inhalt: Termine:
26.10.2000, 02.11.2000, 16.11.2000, 30.11.2000,
14.12.2000, 11.01.2001, 25.01.2001, 08.02.2001
Die Veranstaltung wird sämtliche Bereiche des
Medienrechts, also die klassischen Medien (Fernsehen,
Radio) und die neuen Medien (insbesondere Internet),
umfassen. Darüber hinaus ist eine Exkursion entweder zu
einem in Köln ansässigen Fernsehveranstalter oder zu einer
Internet-Company geplant.
Umweltrecht (WFG 6)
060 098 PD Dr. Johann-Christian Pielow Mo 10.00-12.00, GC 03/49
Beginn: 16.10.2000
Vorlesung; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW
Zielgruppe: ab 5. Semester
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht
Seminar zur deutschen Rechtsgeschichte
060 100 Prof. Dr. Bernd Schildt Di 8.00-10.00, GC 6/131
Beginn: 24.10.2000
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: Seminarschein gemäß § 4 Abs. 3 PromO
Zielgruppe: ab 2. Semester
Vorkenntnisse: Teilnahme an einer Vorlesung zur Rechts-, Verfassungs-
oder Privatrechtsgeschichte
Inhalt: Eine Themenliste liegt am Lehrstuhl aus (GC 6/153)
Fachschaftsrat Jura - 49 -
Rechtssoziologisches Seminar: Bildkommunikation im Recht
060 101 Prof. Dr. Klaus Röhl Di 16.00-18.00, GC 8/131
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: Seminarschein gilt als Nachweis gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5
JAG NW und gemäß § 4 Abs. 3 PromO
Inhalt: 17.10.2000 Einführung in das Thema
24.10.2000 Marshall McLuhan: The medium is the message
31.10.2000 Visualisierbare Metaphern in der Rechtssprache
07.11.2000 Luhmann: Das Recht als Kommunikationssystem
14.11.2000 Bilder in juristischen Druckwerken des 16.-18. Jahrhunderts
21.11.2000 Videotechnologie im Gerichtsverfahren
28.11.2000 Bilder im juristischen Unterricht
05.12.2000 Bilder als Beweismittel
12.12.2000 Embleme mit Rechtsbezug
19.12.2000 Juristische Comics
09.01.2001 Computerprogramme zur Visualisierung
16.01.2001 Das Bild des Anwalts in amerikanischen und deutschen
Gerichtsfilmen
23.01.2001 Bilder in juristischen Lehrbüchern
30.01.2001 Design und Sprachinformation
06.02.2001 Subsemantische Bildwirkungen
13.02.2001 Bild-Text-Verbund
Literaturhinweise: Röhl/Ulbrich, Bilder im Recht und Bilder vom Recht, Rubin
2000, 24.
Die Referenten erhalten Literaturhinweise und
Bearbeitungshilfen.
Sonstige Angaben: Persönliche Anmeldung und Übernahme eines Referats sind
erforderlich.
Seminar zum deutschen und französischen Zivilrecht
060 102 Prof. Dr. Christoph Krampe Mo 15.00-17.00, GC 5/131
Beginn: 16.10.2000
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
Inhalt: Vorgesehen sind Referate mit folgenden Einzelthemen:
1. Die Übertragbarkeit von Vermögensgegenständen
2. Kauf und Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen
3. Grundstückskauf und Übereignung
- 50 - Fachschaftsrat Jura
4. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung
5. Erwerb vom Nichtberechtigten
6. Übertragung von Forderungen
7. Sicherungsabtretung und Factoring
8. Vertraglicher Abtretungsausschluss
9. Vermögensübertragung
10. Eigentums- und Vermögensschutz
Seminar zur Wahlfachgruppe Zivilrechtspflege (WFG 1)
060 103 Prof. Dr. Peter A. Windel Do 16.00-18.00, GC 6/131
Beginn: 19.10.2000
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
Inhalt: 26.10.2000 Vorbesprechung
02.11.2000 Aktuelle Entwicklungen im Kaufrecht
09.11.2000 Gewährleistung bei Computer- und Softwarekauf
16.11.2000 Die Bedeutung der Werbung im Vertragsrecht
23.11.2000 Probleme des Vertragsschlusses im Internet
30.11.2000 Aktuelle Entwicklungen im Mietrecht
07.12.2000 Gefahr im Verzug? Das GEsetz zur Beschleunigung fälliger
Zahlungen und Dogmatik des allgemeinen Schuldrechts
14.12.2000 Aufrechnung I
21.12.2000 Aufrechnung II
11.01.2001 Haftet die Zigarettenindustrie nach deutschem Recht für
Gesundheitsschäden?
18.01.2001 Erfüllung mit modernen Zahlungsmitteln
01.02.2001 Überweisungs-, Zahlungs- und Girovertrag
08.02.2001 "Moderne" Streitschlichtung I: Vorgerichtliche
Streitschlichtung und Güteverhandlung im Zivilprozess
15.02.2001 "Moderne" Streitschlichtung II: "Mediation" im
Umgangsregelungsverfahren
Sonstige Angaben: Themen sind vergeben
Seminar zum Wirtschaftsrecht (WFG 3)
060 104 Prof. Dr. Daniel Zimmer Di 16.00-18.00, GC 6/131
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
Fachschaftsrat Jura - 51 -
Seminar zum Internationalen Gesellschaftsrecht in der
Europäischen Gemeinschaft (WFG 6 + 8)
060 105 Prof. Dr. Peter Kindler Di 18.00-20.00, GC 8/39
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 und 8 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
Zielgruppe: 5./6. Semester und Teilnehmer des „Intensivkurses für
Wirtschaftsrecht“
Vorkenntnisse: BGB I-V, Handels- und Gesellschaftsrecht, IPR
Inhalt: Eine Themenliste ist bei Frau Pahlke (GC 7/152) erhältlich.
Seminar zum Straf- und Strafprozeßrecht (WFG 2)
060 106 Prof. Dr. Ulrich Berz Do 16.00-19.00, GC 5/131
Beginn: 26.10.2000
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr 4 b JAG NW
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: Strafrecht AT + BT, Grundkenntnisse im Strafprozessrecht
Inhalt: Die Themen sind bereits alle bei der Vorbesprechung am
02.2.2000 vergeben worden.
Interessierte Studenten werden gebeten, sich frühzeitig für
das nächste Semester anzumelden
(Bitte die Aushänge am Lehrstuhl beachten)
Literaturhinweise: Selbständige Literaturrecherche wird erwartet, aber eine
Hilfestellung wird gegeben.
Doktorandenseminar
060 107 Prof. Dr. Ulrich Berz n.V.
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
keine Angaben
- 52 - Fachschaftsrat Jura
Irrtümer und ihre strafrechtliche Bedeutung (WFG 2)
060 108Prof. Dr. Rolf
D. Herzberg
Blockveranstaltung vom 26.-28.01.2001,
vgl. besonderer Aushang
26.-28.01.2001 in Gemen
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr 4 b JAG NW
Zielgruppe: 5./6. Semester
Inhalt: Die Themen sind bereits bei der Vorbesprechung am
20.06.2000 vergeben worden.
Literaturhinweise: Die Studierenden werden intensiv betreut und erhalten in
diesem Rahmen entsprechende Informationen.
Seminar: Freizeit und Kriminalität
060 109
Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind
Juristin Brigitta Goldberg
Di 16.00-18.00, GC 5/131
Beginn: 17.10.2000
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: Grundlagenschein i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: in der Kriminologie, im Strafrecht und möglichst auch im
Jugendstrafrecht
Inhalt: Die Themen der Referate hängen am Schwarzen Brett des
Lehrstuhls aus.
Literaturhinweise: Die Studierenden werden intensiv betreut und erhalten in
diesem Rahmen entsprechende Informationen.
Staatswissenschaftliches Seminar: Geschichte der Staatsideen
060 110 Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Grawert
Blockveranstaltung,
vgl. besonderer Aushang
Beginn: 17.10.2000
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
Inhalt: Folgende Themen werden angeboten:
1. Aristoteles: Menschenbild und Staatsverfassung
2. Machiavelli: Staatsräson (II Principe)
Fachschaftsrat Jura - 53 -
3. Bodin: Souveränität
4. Hobbes: Der Leviathan
5. Rousseau: Contrat social
6. Pufendorf: Naturrecht und Staatsbildung
7. Montesquieu: Gewaltenteilung
8. Hegel: Staat und Gesellschaft
9. Aufklärung und Absolutismus in Deutschland
10. Tocqueville: Die Demokratie in Amerika
11. Lorenz von Stein: Soziales Königtum
12. Kulturnation und Staatsnation
13. Nationalsozialismus: Volk und Rasse
14. Smend: Integrationslehre 15. C. Schmitt: Legalität und Legitimität
16. G. Jellinek: Juristischer und soziologischer Staatsbegriff
17. Hayek: Ordoliberalismus
18. Subsidiaritätstheorien
19. Das Naturrecht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
und des Bundesverfassungsgerichtes
20. Rechtsstaat und rule of law
Literaturhinweise: - Fenske/Mertens/Reinhard/Rosen, Geschichte der
politischen Ideen, 1981
- Zippelius, Geschichte der Staatsideen, 5. Aufl. 1985
Sonstige Angaben: Vorbesprechung war am 11.07.2000 - Themen sind
vergeben.
Seminar im Sozialversicherungsrecht (WFG 7)
060 111
Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp
Privatdozent Dr. Hermann Butzer
Blockveranstaltung,
vgl. besonderer Aushang
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
Zielgruppe: ab 5. Semester
Vorkenntnisse: Grundzüge des Sozialrechts
Inhalt: Aktuelle Probleme der Pflegeversicherung (Themenliste s.
Aushang am Lehrstuhl)
Sonstige Angaben: Anmeldung erforderlich
- 54 - Fachschaftsrat Jura
Grundfragen des Einkommensteuerrechts (WFG 4)
060 112 Prof. Dr. Roman Seer
Blockveranstaltung,
vgl. besonderer Aushang
04.-06.10.2000
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 4 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: Grundlagen des Einkommensteuerrechts
Sonstige Angaben: Die Themen sind bereits vergeben!!
Bochumer Steuerseminar für Praktiker und Doktoranden
060 113 Prof. Dr. Roman Seer
monatlich je 4st.
vgl. besonderer Aushang
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein
Zielgruppe: Fortgeschrittene Studenten der Wahlfachgruppe
Steuerrecht, Doktoranden
Inhalt: - Aktuelle praxisrelevante Probleme des Steuerrechts
- Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis
Seminar zum internationalen Medienrecht: Rechtsfragen des
Internets (WFG 6)
060 114 Prof. Dr. Joachim Wolf Di 16.00-18.00, GC 04/414
Beginn: 17.10.2000
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
bei Erstellung einer schriftlichen Seminararbeit und einem
mündlichen Vortrag
Zielgruppe: ab 5. Semester
Vorkenntnisse: Staatsrecht, Europarecht, Allg. Verwaltungsrecht, möglichst
Völkerrecht
Inhalt: Interessenten können sich ab sofort in eine Liste,die im
Sekretariat GC 8/31 ausliegt, eintragen.
Fachschaftsrat Jura - 55 -
Aktuelle Rechtsfragen aus dem Strafprozessrecht (WFG 2)
060 116 PD Dr. Gunnar Duttge
Blockveranstaltung am 15./16.02.2001
vgl. besonderer Aushang
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Strafprozessrecht
Inhalt: Es sind noch Themen frei. Interessierte Studierende werden
gebeten, sich in die
Literaturhinweise: werden in der Vorbesprechung gegeben
Methodische Probleme einer geplanten Untersuchung zur
Situation von Obdachlosen im Ruhrgebiet
060 117 Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind Di 14.00-16.00, GC 5/137
Beginn: 17.10.2000
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: Grundlagenschein i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW
Zielgruppe: Studierende der Fachrichtungen Rechtswissenschaft, Psy-
chologie und Pädagogik
Inhalt: vgl. Anschlag am Schwarzen Brett des Lehrstuhls
Literaturhinweise: Die Studierenden werden intensiv betreut und erhalten in
diesem Rahmen entsprechende Informationen.
Sonstige Angaben: Die empirischen Untersuchungen sollen im Wintersemester
durchgeführt werden, die Referate werden im Rahmen eines
Seminars im Sommersemester gehalten.
Planspiel Strafprozessrecht (WFG 2)
060 118 PD Dr. Gunnar Duttge Blockveranstaltung
Seminar; Wahlfachgruppenveranstaltung i.S.v. § 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG NW
Leistungsnachweis: Wahlfachgruppenschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 b JAG NW
- 56 - Fachschaftsrat Jura
Inhalt: Es ist beabsichtigt, anhand einer Originalakte die Hauptver-
handlung zu simulieren.
Das Planspiel findet am 12.01.2001 ab 9.00 Uhr in Raum
GC 03/49 statt, die Seminarveranstaltung am 08.02.2001 ab
14.30 Uhr und am 09.02.2001 ab 9.00 Uhr jeweils in Raum
GC 5/31.
Der Termin zu Vorbesprechung ist am 20.10.2000 um 14.00
Uhr in Raum GC 5/131.
Interessenten können sich ab sofort in Raum GC 5/150 ver-
bindlich in die Teilnehmerliste eintragen.
Kolloquium über Methoden empirischer Forschung
060 130 Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind Di 10.00-12.00, GC 5/137
Kolloquium; Ergänzungsveranstaltung;
keine Angaben
Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht
060 140
060 141
Prof. Dr. Christoph Krampe
PD Dr. Roland Schwarze
(A-K)
(L-Z)
Do 14.00-17.00, HGC 30
Do 14.00-17.00, HGC 40
Beginn: 19.10.2000
Anfängerkurs; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 3 StudienO
Leistungsnachweis: Klausur- und/oder Hausarbeitsschein i.S.v. § 7 Abs. 3 S. 4
StudienO mit Bestehen einer der drei Klausuren bzw. mit
Bestehen der Hausarbeit
Zielgruppe: 2./3. Semester
Vorkenntnisse: Vorlesung "Grundlehren des Bürgerlichen Rechts" I und II
Inhalt: Bei Redaktionsschluss stand der Terminplan leider noch
nicht fest!!!
Achtet auf die Aushänge von den jeweiligen Lehrstühlen.
Ansonsten wird es auf jeden Fall in der ersten Veranstaltung
einen Terminplan geben.
Fachschaftsrat Jura - 57 -
Übungen im Bürgerlichen Recht
060 142
060 143
060 144
Prof. Dr. Uwe Hüffer
Prof. Dr. Klaus F. Röhl
Prof. Dr. Daniel Zimmer
(A-I)
(J-Q)
(R-Z)
Do 14.00-17.00, HGC 10
Do 14.00-17.00, HZO 60
Do 14.00-17.00, HZO 70
Beginn: 19.10.2000
Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW
Leistungsnachweis: Übungsschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW mit
Bestehen einer der drei angebotenen Klausuren und einer
der beiden Hausarbeiten
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: erfolgreicher Abschluß des Anfängerkurses im Bürgerlichen
Recht
Inhalt: 14.08.2000 Ausgabe und Abgabe (11.09.) der Ferienhausarbeit am
Lehrstuhl Prof. Dr. Röhl, GC 8/135 jeweils bis 16.00 Uhr
für alle Buchstabengruppen
19.10.2000 Fallbesprechung
26.10.2000 1. Klausur
02.11.2000 Fallbesprechung
09.11.2000 Besprechung und Rückgabe der Ferienhausarbeit; Ausgabe
der 2. Hausarbeit
16.11.2000 Fallbesprechung
23.11.2000 Besprechung und Rückgabe der 1. Klausur
30.11.2000 Fallbesprechung
07.12.2000 Fallbesprechung; Abgabe der 2. Hausarbeit
14.12.2000 2. Klausur
21.12.2000 Fallbesprechung
11.01.2001 Fallbesprechung
18.01.2001 Besprechung und Rückgabe der 2. Klausur
25.01.2001 3. Klausur
01.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 2. Hausarbeit
08.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 3. Klausur;
15.02.2001 Ausgabe der Übungsscheine
Literaturhinweise: Hinweise von Prof. Dr. Röhl zur BGB-Übung sind im
Internet (Homepage Lehrstuhl für Rechtssoziologie und
Rechtsphilosophie) abrufbar oder in GC 8/135 gegen eine
Schutzgebühr von 1,- DM erhältlich
- 58 - Fachschaftsrat Jura
Anfängerkurs im Strafrecht
060 145
060 146
PD Dr. Gunnar Duttge
PD Dr. Christoph Sowada
(A-K)
(L-Z)
Di 14.00-17.00, HZO 40
Di 14.00-17.00, HGC 10 o.
HZO 80?
Beginn: 17.10.2000
Anfängerkurs; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 3 StudienO
Leistungsnachweis: Anfängerkursschein i.S.v. § 7 Abs. 3 S. 4 StudienO mit
Bestehen einer der drei Klausuren bzw. Hausarbeitsschein
mit Bestehen der Hausarbeit
Zielgruppe: 2. und 3. Semester
Vorkenntnisse: Strafrecht AT
Inhalt: 17.10.2000 Grundlagen, Kausalität und objektive Zurechnung
24.10.2000 Vorsatz und Tatumstandsirrtümer
31.10.2000 Rechtswidrigkeit
07.11.2000 Schuld und Irrtümer im Bereich der Schuld
14.11.2000 1. Klausur (14.00-16.00 Uhr, getrennt nach Buchstaben-
gruppen in HZO 40 / HGC 10)
21.11.2000 Täterschaft und Teilnahme
28.11.2000 Täterschaft und Teilnahme
05.12.2000 Versuch und Rücktritt
12.12.2000 Versuch und Rücktritt
19.12.2000 2. Klausur (14.00-16.00 Uhr, getrennt nach Buchstaben-
gruppen in HZO 40 / HGC 10)
09.01.2001 Fahrlässigkeit und Unterlassen
16.01.2001 Fahrlässigkeit und Unterlassen
23.01.2001 Besprechung und Rückgabe der 1. und 2. Klausur für beide
Buchstabengruppen gemeinsam in HGC 10
30.01.2001 3. Klausur (14.00-16.00 Uhr, getrennt nach Buchstaben-
gruppen in HZO 40 / HGC 10)
06.02.2001 Konkurrenzen, Anleitung zum Schreiben einer Hausarbeit
13.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 3. Klausur, Ausgabe der
Leistungsnachweise (gemeinsam für beide Buchstaben-
gruppen in HZO 40)
01.03.2001 Ausgabe der Hausarbeit (Lst. Prof. Schlüchter, GC 5/150)
22.03.2001 Abgabe der Hausarbeit der Hausarbeit (Lst. Prof.
Schlüchter, GC 5/150)
Literaturhinweise: werden in der Veranstaltung bekanntgegeben
Fachschaftsrat Jura - 59 -
Übungen im Strafrecht
060 147 StA Dr. Johannes Hellebrand (A-Z) Di 15.00-18.00, HNC 10
Beginn: 17.10.2000
Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW
Leistungsnachweis: Übungsschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW mit
Bestehen einer der drei angebotenen Klausuren und einer
der beiden Hausarbeiten
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: Strafrecht AT und BT, Anfängerkurs Strafrecht
Inhalt: 11.09.2000 Ausgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit
09.10.2000 Abgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit
18.10.2000 Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung
25.10.2000 Methodik der Fallbearbeitung
08.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung
15.11.2000 Besprechung und Rückgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit,
Ausgabe der 2. Hausarbeit
21.11.2000 1. Klausur
28.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung
05.12.2000 Methodik der Fallbearbeitung
12.12.2000 Besprechung und Rückgabe der 1. Klausur, Abgabe der 2.
Hausarbeit
19.12.2000 2. Klausur
09.01.2001 Methodik der Fallbearbeitung
16.01.2001 Besprechung und Rückgabe der 2. Hausarbeit
23.01.2001 Besprechung und Rückgabe der 2. Klausur
30.01.2001 3. Klausur
05.02.2001 Methodik der Fallbearbeitung
13.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 3. Klausur, Ausgabe der
Scheine
Literaturhinweise: erfolgen in der Veranstaltung
- 60 - Fachschaftsrat Jura
Anfängerkurs im öffentlichen Recht
060 148
060 149
PD Dr. Hermann Butzer
PD Dr. Matthias Jestaedt
(A-K)
(L-Z)
Mo 16.00-19.00, HGC 10
Mo 16.00-19.00, HGB 10
Beginn: 16.10.2000
Anfängerkurs; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 7 Abs. 3 StudienO
Leistungsnachweis: Anfängerkursschein i.S.v. § 7 Abs. 3 S. 4 StudienO mit
Bestehen einer der drei Klausuren bzw. Hausarbeitsschein
mit Bestehen der Hausarbeit
Zielgruppe: ab 3. Semester
Vorkenntnisse: Vorlesungen Staatsrecht I und II
Inhalt: 16.10.2000 Methodik der Fallbearbeitung
23.10.2000 Besprechung und Rückgabe der Ferienhausarbeit aus dem
SS 2000 (Prof. Dres. Ipsen / Burgi)
30.10.2000 Methodik der Fallbearbeitung
06.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung
13.11.2000 1. Klausur
20.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung
27.11.2000 Methodik der Fallbearbeitung
04.12.2000 2. Klausur
11.12.2000 Methodik der Fallbearbeitung
18.12.2000 Besprechung und Rückgabe der 1.Klausur
15.01.2001 Methodik der Fallbearbeitung, Rückgabe der 2.Klausur
22.01.2001 3. Klausur
29.01.2001 Methodik der Fallbearbeitung
05.02.2001 Besprechung der 2.Klausur, Ausgabe der Ferienhausarbeit
12.02.2001 Besprechung und Rückgabe der 3.Klausur; Ausgabe der
Klausurscheine
01.03.2001 Abgabe der Ferienhausarbeit - Die Besprechung und
Rückgabe dieser Hausarbeit erfolgt im Rahmen des
Anfängerkurses des Sommersemesters 2001
Literaturhinweise: Friedrich Schoch, Übungen im Öffentlichen Recht I.
Verfassungsrecht und Verfassungsprozeßrecht, 2000
Sonstige Angaben: Die Klausuren werden über drei Zeitstunden geschrieben.
Fachschaftsrat Jura - 61 -
Übungen im Öffentlichen Recht
060 150
060 151
Prof. Dr. Friedrich E. Schnapp
Prof. Dr. Joachim Wolf
(A-K)
(L-Z)
Mo 16.00-19.00, HZO 30
Mo 16.00-19.00, HZO 70
Beginn: 16.10.2000
Übung; Pflichtveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW
Leistungsnachweis: Übungsschein gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 a JAG NW mit
Bestehen einer der drei angebotenen Klausuren und einer
der beiden Hausarbeiten mindestens mit der Note
ausreichend (4 Punkte)
Zielgruppe: ab 4. Semester
Vorkenntnisse: Anfängerkurs ÖR, Allg. und Besonderes Verwaltungsrecht
(POR, Baurecht, Kommunalrecht), Verwaltungsprozeßrecht
Inhalt: 11.09.2000 Ausgabe der 1. Hausarbeit
09.10.2000 Abgabe der 1. Hausarbeit
16.10.2000 Fallbearbeitung
23.10.2000 Fallbearbeitung
30.10.2000 1. Klausur
06.11.2000 Rückgabe und Besprechung der 1. Hausarbeit
13.11.2000 Fallbearbeitung
20.11.2000 Fallbearbeitung, Ausgabe der 2. Hausarbeit
27.11.2000 Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur
04.12.2000 2. Klausur
11.12.2000 Fallbearbeitung
18.12.2000 Fallbearbeitung, Abgabe der 2. Hausarbeit
15.01.2001 Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur
22.01.2001 Fallbearbeitung
29.01.2001 3. Klausur
05.02.2001 Rückgabe und Besprechung der 2. Hausarbeit
12.02.2001 Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur, Ausgabe der
Scheine
Literaturhinweise: - Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 1999
- Ipsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2000
- Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht,
11. Aufl. 1999
- Schenke, Verwaltungsprozeßrecht, 7. Aufl. 2000
- Tettinger/Wahrendorf, Verwaltungsprozeßrecht, 2000
Sonstige Angaben: Der ersten abgegebenen schriftlichen Arbeit ist ein
Nachweis über die Teilnahmeberechtigung beizufügen.
- 62 - Fachschaftsrat Jura
Übungen in Rhetorik
060 152
060 153
Dr. Rainer Plöger
I
II
Jugendburg Gemen
Kosten: 119,- DM
Übung in Form eines Kompaktseminars; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein
Zielgruppe: alle Semester
Vorkenntnisse: Für Übungen II vorherige Teilnahme an Übungen I
erforderlich
Inhalt: Lernziel: Die Teilnehmer sollen mit dem rhetorischen
Instrumentarium vertraut gemacht und befähigt werden, ihre
Meinung vor einem größeren Personenkreis verständlich,
ansprechend und sicher zu äußern.
Der Schwerpunkt der Übungen liegt auf der praktischen
Arbeit und den begleitenden audiovisuellen
Aufzeichnungen.
Ablauf: 1.) Einführung in die theoretischen Grundlagen der
Rhetorik
2.) Erstellen von Handzetteln und Übungsmaterialien durch
die Teilnehmer
3.) Ausgabe von Arbeitspapieren zum praktischen
Gebrauch
4.) Praktische Rede- und Vortragsübungen; Schwerpunkte:
Präsentation, Stegreifargumentation, Vortrag mit
Manuskript, freier Vortrag, Podiumsdiskussion
Beweggrund: 1.) Die Notwendigkeit rhetorischer Befähigung für
Studium, Examen, Referendarzeit und fast alle
juristischen Berufe
2.) Die eigene Erfahrung (seit 1973) aus der Arbeit mit
Studierenden
Übungen in Rhetorik I:
03.11.2000 Einführungsveranstaltung, 11.00-14.00, GC 6/131
31.01.-02.02. Kompaktseminar auf der Jugendburg Gemen
Übungen in Rhetorik II:
27.10.2000 Einführungsveranstaltung in, 11.00-14.00, GC 6/131
24.11.-26.11. Kompaktseminar auf der Jugendburg Gemen
Fachschaftsrat Jura - 63 -
Übungen in Rhetorik II sind keine Vertiefung der Übungen
I, sondern es werden komplett neue Themen behandelt.
Sonstige Angaben: Max. 20 Studenten können sich in GC 5/150 in die
Teilnehmerliste eintragen (persönlich). Die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung (113 bis 133,- DM) sind in der
Einführungsveranstaltung zu entrichten.
Rechtssoziologische Übung: Partizipation von Laien in Justiz
und Verwaltung
060 154 Dr. rer. soc. Stefan Machura
Mo 14.00-16.00, GC 8/131, Blockver-
anstaltung, vgl. besonderer Aushang
Übung; Ergänzungsveranstaltung
keine Angaben
Unirepetitorium Zivilrecht
060 170 diverse Dozenten Mo 8.15-13.00, HGC 20 (16.10.2000-18.06.2001)
8-monatiger Wiederholungskurs zur Examensvorbereitung vom 16.10.2000 bis 03.07.2001
Repetitorium; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Examenssemester
Inhalt: 08.15-10.15 Uhr:
16.10.-04.12. Sachenrecht, Kindler
11.12.-12.02. Schuldrecht AT, Schwarze
19.02.-05.03. Familierecht, Jurgeleit
12.03.-19.03. Erbrecht, Jurgeleit
26.03.-30.04. Schuldrecht BT, Krampe
07.05.-18.06. Arbeitsrecht, Wank
11.00-13.00 Uhr:
16.10.-04.12. BGB AT, Schwarze
11.12.-19.02. Gesellschaftsrecht, Zimmer
26.02. Familienrecht, Jurgeleit 8.15.-13.00 - Allgemeines Verwaltungsrecht, Burgi
05.03.-12.03 Erbrecht, Jurgeleit
19.03.-23.04. Schuldrecht BT, Krampe
30.04.-18.06. Handelsrecht, Kindler
- 64 - Fachschaftsrat Jura
Unirepetitorium Strafrecht und Öffentlichen Recht
060 170 diverse Dozenten
Di 8.15.-13.00, HGC 20 (17.10.2000-03.07.2001
Do 8.15-13.00, HGC 30 (19.10.2000-21.06.2001)
8-monatiger Wiederholungskurs zur Examensvorbereitung vom 16.10.2000 bis 03.07.2001
Zielgruppe: Examenssemester
Inhalt: Dienstag Donnerstag
1.-4. Woche 17.10., 24.10., 31.10., 07.11. 19.10., 26.10., 02.11., 09.11.
(WS 2000/01) Grundrechte, Pielow Strafrecht, Sowada
5.-8. Woche 14.11., 21.11., 28.11., 05.12. 16.11., 23.11., 30.11., 07.12.
Staatsorganisationsrecht, Siekmann Strafrecht, Sowada
9.-12. Woche 12.12., 19.12., 09.01., 16.01. 14.12. Strafrecht, Sowada
Staatsorganisationsrecht, Siekmann 21.12. Strafrecht, Sowada/Herzberg
11.01., 18.01. Strafrecht, Herzberg
13.-16. Woche 23.01., 30.01., 06.02., 13.02. 25.01., 01.02., 08.02., 15.02.
Allg. Verwaltungsrecht, Burgi Strafrecht, Herzberg
17.-20. Woche 20.02., 27.02., 06.03., 13.03. 22.02., 01.03. Strafrecht, N.N.
Polizei- und Ordnungsrecht, Brüning 08.03., 15.03. Strafrecht, Groth
21.-24. Woche 20.03., 27.03., 03.04., 10.04. 22.03., 29.03., 05.04., 12.04.
Kommunalrecht, Suerbaum Zivilprozessrecht, Jurgeleit
25.-28. Woche 17.04., 24.04., 08.05. 19.04., 26.04., 03.05., 10.05.
(SS 2001) Verwaltungsprozessrecht, N.N. Strafprozessrecht, Duttge
29.-32. Woche 15.05. 17.05..
Verwaltungsprozessrecht, N.N. Nachtrag Strafrecht, N.N
22.05., 29.05., 12.06. 31.05.
Europarecht, von Danwitz Baurecht, Wolf
33.-35. Woche 19.06. 21.06..
Europarecht, von Danwitz Allg. Verwaltungsrecht (Recht der
26.06., 03.07. öffentl. Ersatzleistungen), von Danwitz
Allg. Verwaltungsrecht (Recht der
öffentl. Ersatzleistungen), von Danwitz
Fachschaftsrat Jura - 65 -
Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht für Examenssemester
060 180
Prof. Dr. Peter Kindler
und andere
Do 14.00- 19.00, HZO 30 + 100
Klausurenkurs; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Examenssemester
Vorkenntnisse: Gesamtes Bürgerliches Recht
Inhalt: 05.10.2000 1. Klausur - Röhl (AUSNAHMSWEISE: HZO 40+100)
12.10.2000 2. Klausur - Stalinski
19.10.2000 3. Klausur - Schwerdt
26.10.2000 4. Klausur - Schwerdt
02.11.2000 Besprechung der 1. und 2. Klausur in HZO 30
09.11.2000 5. Klausur - Röhl
16.11.2000 6. Klausur - Völker
23.11.2000 Besprechung der 3. und 4. Klausur in HZO 30
30.11.2000 7. Klausur - Schwerdt
07.12.2000 8. Klausur - Völker
14.12.2000 Besprechung der 5. und 6. Klausur in HZO 30
11.01.2001 9. Klausur - Kindler
18.01.2001 10. Klausur - Kindler
25.01.2001 Besprechung der 7. und 8. Klausur in HZO 30
01.02.2001 11. Klausur - Augstein
08.02.2001 12. Klausur - Augstein
15.02.2001 Besprechung der 9. und 10. Klausur in HZO 30
22.02.2001 13. Klausur - Gossmann
01.03.2001 14. Klausur - Gossmann
08.03.2001 Besprechung der 11. und 12. Klausur in HZO 30
15.03.2001 15. Klausur - Stalinski
22.03.2001 Besprechung der 13. und 14. Klausur in HZO 30
29.03.2001 Besprechung der 15. Klausur in HZO 30
Schreibbeginn der Klausuren: 14 Uhr s.t.
Sonstige Angaben: Die Ausgabe der Scheine und nicht abgeholter Klausuren
erfolgt beim Lehrstuhl Prof. Dr. Kindler
- 66 - Fachschaftsrat Jura
Klausurenkurs im Strafrecht für Examenssemester
060 181
Prof. Dr. Rolf D. Herzberg
und andere
Mi 14.00-19.00, HZO 20 + 80
Klausurenkurs; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Examenssemester
Inhalt: 04.10.2000 1. Klausur - Herzberg
11.10.2000 2. Klausur - Herzberg
18.10.2000 3. Klausur - Saal
25.10.2000 4. Klausur - Saal
08.11.2000 Besprechung der 1. (14.
15
) und 2. (16.
15
) Klausur, HZO 20
15.11.2000 5. Klausur - Neuhaus
22.11.2000 6. Klausur - Sowada
29.11.2000 Besprechung der 3. (14.
15
) und 4. (16.
15
) Klausur, HZO 20
06.12.2000 7. Klausur - Sowada
13.12.2000 8. Klausur - Sowada
20.12.2000 Besprechung der 5. (14.
15
) und 6. (16.
15
) Klausur, HZO 20
10.01.2001 9. Klausur - Weidemann
17.01.2001 10. Klausur - Weidemann
24.01.2001 Besprechung der 7. (14.
15
) und 8. (16.
15
) Klausur, HZO 20
31.01.2001 11. Klausur - Haas
07.02.2001 12. Klausur - Haas
14.02.2001 Besprechung der 9. (14.
15
) und 10. (16.
15
) Klausur, HZO 20
21.02.2001 13. Klausur - Weidemann
28.02.2001 14. Klausur - Weidemann
07.03.2001 Besprechung der 11. (14.
15
) und 12. (16.
15
) Klausur, HZO 20
14.03.2001 15. Klausur - Haas
21.03.2001 Besprechung der 13. (14.
15
) und 14. (16.
15
) Klausur, HZO 20
28.03.2001 Besprechung der 15. Klausur (14.
15
) in HZO 20
Schreibbeginn der Klausuren: 14 Uhr s.t.
Sonstige Angaben: Die Ausgabe der Scheine und nicht abgeholter Klausuren
erfolgt beim Lehrstuhl Prof. Dr. Herzberg.
Fachschaftsrat Jura - 67 -
Klausurenkurs im Öffentlichen Recht für Examenssemester
060 182
Prof. Dr. Thomas von Danwitz
und andere
Fr 14.00-19.00, HZO 20 + 80
Klausurenkurs; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Examenssemester
Inhalt: 06.10.2000 1. Klausur - Siekmann
13.10.2000 2. Klausur - Wahrendorf
20.10.2000 3. Klausur - Grawert
27.10.2000 4. Klausur - Kleinschnittigen
03.11.2000 Besprechung der 1. und 2. Klausur in HZO 20
10.11.2000 5. Klausur - Jestaedt
17.11.2000 6. Klausur - Wysk
24.11.2000 Besprechung der 3. und 4. Klausur in HZO 20
01.12.2000 7. Klausur - Seer
08.12.2000 8. Klausur - Wolf
15.12.2000 Besprechung der 5. und 6. Klausur in HZO 20
12.01.2001 9. Klausur - Burgi
19.01.2001 10. Klausur - Schnapp
26.01.2001 Besprechung der 7. und 8. Klausur in HZO 20
02.02.2001 11. Klausur - Andrick
09.02.2001 12. Klausur - Jung
16.02.2001 Besprechung der 9. und 10. Klausur in HZO 20
23.02.2001 13. Klausur - Hansmeyer
02.03.2001 14. Klausur - Morgestern
09.03.2001 Besprechung der 11. und 12. Klausur in HZO 20
16.03.2001 15. Klausur - Elker
23.03.2001 Besprechung der 13. und 14. Klausur in HZO 20
30.03.2001 Besprechung der 15. Klausur in HZO 20
Schreibbeginn der Klausuren: 14 Uhr s.t.
Sonstige Angaben: Die Ausgabe der Scheine und nicht abgeholter Klausuren
erfolgt beim Lehrstuhl Prof. Dr. von Danwitz.
- 68 - Fachschaftsrat Jura
Examinatorium
060 190
060 191
060 192
Dr. Udo Börgmann
Dr. Joachim A. Groth
Dr. Johann-Christian Pielow
Zivilrecht
Strafrecht
Öffentliches Recht
Mo 14.00-17.00, GC 7/31
Do 14.00-17.00, GC 6/31
Di 13.00-16.00, GC 7/131
Achtung: Das Examinatorium im Öffentlichen Recht beginnt erst am
14.11.2000, die übrigen in der ersten Vorlesungswoche !!!
Examinatorium; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Examenssemester
Inhalt: Während das Repetitorium den notwendigen Examensstoff
vermittelt und der Klausurenkurs die Erarbeitung einer
Fallösung trainiert, soll das Examinatorium auf die
mündliche Prüfung vorbereiten.
Prüfungsgespräche werden simuliert, systematisiert und
rhetorische Fähigkeiten individuell aus- bzw. Defizite
abgebaut. Wissen wird in diesem Zusammenhang zügig
abgefragt, nicht schwerpunktmäßig angelegt.
Im Vordergrund steht das für die mündliche Prüfung aber
auch für die Praxis notwendige Erlernen der Fähigkeit, sich
mit einem unbekannten Sachverhalt relativ schnell, gut und
rhetorisch angemessen auseinandersetzen zu können.
Literaturhinweise: erfolgen in der Lehrveranstaltung
Fachschaftsrat Jura - 69 -
Lateinsch I
050 172
050 173
050 174
OStR i.H. Gabriele Schwabe
StR i.H. Sigrun Leistritz
N.N.
A
B
C
Mo 8-10, Mi 8-10, HGB 20
Di 8-10, Do 8-10, HGB 40
Di 12-14, Do 10-12, HGB 40
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: HörerInnen aller Fakultäten
Inhalt: Die Veranstaltung bereitet auf das Latinum vor.
Lateinisch II
050 175 OStR i.H. Gabriele Schwabe Mo 10-12, Fr 8-10, HGB 50
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: HörerInnen aller Fakultäten
Vorkenntnisse: Lateinisch I
Inhalt: Zur Festigung und Vertiefung der Kenntnisse aus Lateinisch
I und zur weitergehenden Vorbereitung auf das Latinum.
Ergänzungsübung zu Lateinisch II
050 176 OStR i.H. Gabriele Schwabe
in der vorlesungsfreien Zeit
nach Vereinbarung
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung
Lateinisch III
050 177
050 178
StR i.H. Sigrun Leistritz
N.N.
A
B
Di 10-12, Do 10-12, HGB 50
Di 8-10, Do 8-10, HGB 50
Sprachübungen; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: HörerInnen aller Fakultäten
Vorkenntnisse: Lateinisch I und II
Ergänzungsübung zu Lateinisch III
050 179 StR i.H. Sigrun Leistritz
in der vorlesungsfreien Zeit
nach Vereinbarung
Sprachkurs; Ergänzungsveranstaltung
- 70 - Fachschaftsrat Jura
English for Academic Legal Purposes I
050 963 Davis Di 10.00-12.00. GC 03/142
Sprachkurs; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Die Adressaten des Kurses sind Jurastudenten ab dem 3.
Semester, die keine Erfahrung mit englischen juristischen
Fachtexten haben.
Vorkenntnisse: Kenntnisse im deutschen Recht und Abiturkenntnisse in
Englisch
Inhalt: Anhand einführender Literatur in das englische Recht
werden schwerpunktmäßig folgende Themen behandelt:
- Ursprünge des englischen Rechts und Entwicklung bis
zur Gegenwart
- common law, equity, statute
- Gerichte und Instanzwege
- criminal and civil procedure
Bereitschaft zu aktiver Mitarbeit wird vorausgesetzt.
English for Academic Legal Purposes II
050 964 Jürgen Krause Mi 10.00-12.00, GC 7/131
Sprachkurs; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Jurastudenten ab dem 4. Semester
Inhalt: Die Kenntnisse aus "English for Academic Purposes I"
hinsichtlich des englischen Rechtssystems werden
erweitertund die Rechtsgebiete "contract" und "tort" neu
eingeführt.
Introduction aux Terminologies juridiques: Union Européenne
et Droit communautaire
050 967 Dr. Marie-ElisabethParent Di und Do 12.00-13.00, GB 7/60
Sprachkurs; Ergänzungsveranstaltung
Zielgruppe: Le cours s`adresse à des étudiants en droit.
Vorkenntnisse: connaissances de base en français
Fachschaftsrat Jura - 71 -
Inhalt: L`objectif du cours est une introduction de la Terminologie
française utilisée dans cette branche du Droit accompagnant
une présentation des éléments constitutifs de ce domaine
juridique.
Le matériel utilisé en cours concerne le domaine du Droit
européen et traitera esssentiellement les thémes suivants:
1. Introduction: Théories, doctrines et politiques de
l`intégration eurpéenne
2. Les Communautés européennes et l`Union européenne -
Les trois piliers de l`Union
3. Les acteurs institutionelles
4. Les sources du droit cummunautaire
5. Les rapports du droit communautaire et droit interne
6. Les politiques cummunautaires
Rechtsmedizin
diverse Dozenten
aus der Praxis
09.12.2000, 8.30 Uhr
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Teilnahmegebühr: 95,- DM für Studierende gegen Studienbescheinigung
Seminar; Ergänzungsveranstaltung
Leistungsnachweis: Teilnahmeschein
Zielgruppe: Studenten der Rechtswissenschaften
Vorkenntnisse: keine
Inhalt: - Rechtsmedizin allgemein: Der gewaltsame Tod
- Alkohol/Drogen
- Serologie
- Arzt und Recht
- Kindesmisshandlung
- Selbstverstümmelung
- Kriminalmuseum
- Die Arbeit des Todesermittlers
Sonstige Angaben: Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 100 Teilnehmer
begrenzt. Anmeldungen und weitere Informationen sind bei
der Fachschaft Jura (GC 7/34) erhältlich.
- 72 - Fachschaftsrat Jura
Vorschriften für das Jurastudium
Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen
und den juristischen Vorbereitungsdienst (Auszug)
(Juristenausbildungsgesetz - JAG -)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl. NW S. 924)
Einleitende Vorschrift
§ 1
Die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erwirbt, wer ein
rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Staatsprüfung und einen anschlie-
ßenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Die Regelstudienzeit beträgt
einschließlich aller Prüfungsleistungen neun Semester.
Erster Teil
(Die erste juristische Staatsprüfung)
§ 2
(1) Die erste juristische Staatsprüfung hat die Aufgabe festzustellen, ob der Prüfling das rechtswissen-
schaftliche Studienziel erreicht hat und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst fachlich ge-
eignet ist.
(2) Die Prüfung soll zeigen, daß der Prüfling das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann
und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren geschichtli-
chen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Bezügen verfügt.
In diesem Rahmen soll den besonderen wissenschaftlichen Interessen des Prüflings Rechnung ge-
tragen werden.
§ 3
(1) Prüfungsfächer sind die Pflichtfächer und eine von dem Prüfling zu bestimmende Wahlfachgrup-
pe. Andere Rechtsgebiete dürfen im Zusammenhang mit den Prüfungsfächern bei der häuslichen
Arbeit auch zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, im übrigen nur dann, soweit lediglich
Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt
wird.
(2) Pflichtfächer sind
1. ausgewählte Teile
a) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze,
b) aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht,
c) aus dem Arbeitsrecht,
d) aus dem Strafgesetzbuch,
e) aus dem Staats- und Europarecht,
f) aus dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht,
g) aus dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht,
h) aus den Verfahrensrechten,
2. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftli-
chen Grundlagen.
Fachschaftsrat Jura - 73 -
(3) Wahlfachgruppen sind
1. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozeßrecht, aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit:
Verfahrensgrundsätze, Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen sowie Nachlaß-
und Grundbuchsachen);
2. Strafrecht (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Strafprozeßrecht);
3. Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grund-
züge der Bilanzkunde);
4. Steuerrecht;
5. Arbeitsrecht (kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht ein-
schließlich des zugehörigen Gesellschaftsrechts);
6. Staats- und Verwaltungsrecht (Raumordnungs- und Baurecht, Straßenrecht, Wirtschaftsver-
waltungsrecht und im Überblick Umweltrecht);
7. Sozialrecht;
8. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung;
9. Völker- und Europarecht.
Zu den Wahlfachgruppen gehören auch die der jeweiligen Gruppe sachlich zuzuordnenden
Pflichtfächer.
(4) Soweit in einem ausgewählten Teil eines Rechtsgebietes Kenntnisse "im Überblick" verlangt
werden, müssen einem Prüfling lediglich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen
der Rechtsprechung und Literatur bekannt sein.
§ 4
(1) Die erste juristische Staatsprüfung wird vor einem der Justizprüfungsämter abgelegt. Die Justiz-
prüfungsämter sind den Oberlandesgerichten angegliedert.
(2) Die Justizprüfungsämter bestehen aus der oder dem Vorsitzenden, den Stellvertreterinnen und
Stellvertretern und weiteren Mitgliedern. Diese werden sämtlich vom Justizministerium berufen.
Die Berufung der Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter und weiteren Mitgliedern erfolgt nach
Anhörung der oder des Vorsitzenden und, soweit es sich um Mitglieder von Universitäten des
Landes gemäß Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 handelt, auf Vorschlag der Mitglieder des rechtswissen-
schaftlichen Fachbereichs, die zu Prüferinnen oder Prüfern berufen werden können. Die Präsiden-
tin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und die geschäftsführende Vertreterin oder
der geschäftsführende Vertreter können sich als Vorsitzende eines Prüfungsausschusses an der
Prüfung beteiligen.
(3) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes muß Richterin oder Richter oder Beamtin oder
Beamter mit der Befähigung zum Richteramt sein. Die Stellvertreterinnen oder die Stellvertreter
müssen entweder die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen oder auf Lebenszeit beamtete Pro-
fessorinnen oder Professoren des Rechts an einer Universität des Landes sein, die zu Prüferinnen
oder Prüfern berufen werden können.
(4) Zum Mitglied des Justizprüfungsamtes können berufen werden
1. auf Lebenszeit oder auf Probe beamtete Professorinnen oder Professoren des Rechts, die
Mitglieder einer Universität des Landes (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 des Universitätsgesetzes) sind
und eine Stelle mit den Einstellungsvoraussetzungen des § 49 Abs. 1 Nr. 4 des Universitäts-
gesetzes innehaben,
2. Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen, Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte,
Notarinnen und Notare,
3. Beamtinnen und Beamte des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes,
4. sonstige Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Praxis geeignet erscheinen.
Zum Mitglied des Justizprüfungsamtes darf nur berufen werden, wer die Befähigung zum Richter-
amt (§§ 5, 7 des Deutschen Richtergesetzes) oder aufgrund eines Rechtsstudiums und der vorge-
schriebenen Prüfungen die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt hat.
- 74 - Fachschaftsrat Jura
(5) Das Justizprüfungsamt untersteht der Dienstaufsicht der Präsidentin oder des Präsidenten des
Oberlandesgerichts. Die Vorsitzenden führen die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb ihres Justiz-
prüfungsamtes. Sie sind für alle Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen im Rahmen des Prü-
fungsverfahrens zuständig, soweit im folgenden keine andere Regelung getroffen ist. Sie wählen
insbesondere die Aufgaben für Prüfungsarbeiten aus, bestimmen die Prüferinnen oder die Prüfer
und stellen die Zeugnisse über das Bestehen der Prüfung aus. Eine Übertragung der Aufgaben
nach Sätzen 3 und 4 auf Bedienstete des Justizprüfungsamtes ist zulässig.
§ 5
Die Mitglieder der Justizprüfungsämter werden jeweils für drei Jahre berufen.
(1) Die Vorsitzenden der Justizprüfungsämter können zum Zwecke der Erprobung oder wegen ver-
mehrten Geschäftsanfalls Personen, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 erfüllen, vorüberge-
hend ohne förmliche Bestellung als Prüferin oder Prüfer heranziehen. Sie können auch aus wichti-
gem Grund einem Mitglied des Justizprüfungsamtes den Vorsitz im Prüfungsausschuß übertragen.
(2) Die nebenamtliche Mitgliedschaft im Justizprüfungsamt endet
a) mit dem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Hauptamt,
b) mit Vollendung des 68. Lebensjahres.
§ 6
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.
§ 7
(1) Bewerberinnen und Bewerber können sich zur ersten juristischen Staatsprüfung melden
a) bei dem Justizprüfungsamt, dessen Bezirk sie durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere
Beziehungen angehören;
b) bei jedem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit sie an einer Uni-
versität in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei Halbjahre Rechtswissenschaft studiert ha-
ben.
(2) Wird die Bewerberin oder der Bewerber von einem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses
Gesetzes zur Prüfung zugelassen, so ist dieses Justizprüfungsamt für das weitere Prüfungsverfah-
ren ausschließlich zuständig. Solange ein Prüfungsverfahren bei einem Prüfungsamt im Geltungs-
bereich des Deutschen Richtergesetzes anhängig ist, wird die Bewerberin oder der Bewerber von
einem Justizprüfungsamt im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zur Prüfung zugelassen.
§ 8
(1) Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, daß die Bewerberin oder der Bewerber
1. Rechtswissenschaft an einer Universität studiert hat, davon mindestens vier Halbjahre an ei-
ner Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes;
2. an Lehrveranstaltungen in den Prüfungsfächern einschließlich des Europarechts teilgenom-
men hat;
3. mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfängerinnen und Studienanfänger mög-
lichst im ersten oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß besucht hat;
4. erfolgreich
a) an jeweils einer mit schriftlichen Arbeiten verbundenen Lehrveranstaltung oder Übung
im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht,
b) in der Wahlfachgruppe an einer Übung mit schriftlichen Arbeiten, einem Seminar mit
Referat oder an einer Exegese mit schriftlichen Arbeiten teilgenommen hat;
5. an einer Lehrveranstaltung - insbesondere an einem Seminar - teilgenommen hat, in der ge-
schichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlage des Rechts und
die Methode seiner Anwendung exemplarisch behandelt worden sind, und darüber einen
Leistungsnachweis, der mindestens eine schriftliche Leistung umfassen muß, erbracht hat;
6. an einer praktischen Studienzeit teilgenommen hat.
Fachschaftsrat Jura - 75 -
(2) Bewerberinnen und Bewerber sollen ferner an Lehrveranstaltungen für Juristinnen und Juristen
über die Grundlagen und die Erkenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozial-
wissenschaft und der Psychologie teilgenommen haben. Sie sollen auch Kenntnisse der Buchhal-
tungs- und der Bilanzkunde besitzen.
(3) Von den Erfordernissen nach Absatz 1 Nrn. 2 bis 6 können aus wichtigem Grund Ausnahmen
zugelassen werden.
§ 9
Das Gesuch um Zulassung ist an das Justizprüfungsamt zu richten.
§ 10
(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; der schriftliche Teil geht
dem mündlichen voraus.
(2) Der schriftliche Teil besteht aus fünf Aufsichtsarbeiten und einer häuslichen Arbeit. Die Auf-
sichtsarbeiten gehen der häuslichen Arbeit zeitlich voraus. Eine der Aufsichtsarbeiten ist dem
Strafrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d), je zwei sind dem Bürgerlichen Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1
Buchstaben a bis c) und dem Öffentlichen Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben e bis g), jeweils un-
ter Einschluß der dazugehörenden Verfahrensrechte, zu entnehmen. Die häusliche Arbeit hat ein
rechtswissenschaftliches Gutachten zum Gegenstand. Sie wird dem Prüfling unverzüglich nach
Anfertigung der letzten Aufsichtsarbeit zugeteilt.
(3) Wer sich nach dem Ende des siebten Fachsemesters zur Prüfung meldet, hat sämtliche Aufsichts-
arbeiten ohne zeitliche Unterbrechung anzufertigen.
§ 11
(1) Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern eines Justizprüfungsamtes selbstän-
dig begutachtet und - soweit erforderlich nach Beratung zwischen ihnen - bewertet.
(2) Eine der Prüferinnen oder einer der Prüfer soll dem Personenkreis des § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
angehören.
(3) Bewerten die Prüferinnen oder Prüfer nach Beratung eine Aufsichtsarbeit unterschiedlich, so
werden Note und Punktwert endgültig im Rahmen ihrer Bewertung von einer dritten Prüferin oder
einem dritten Prüfer festgelegt, die oder der jeweils von den Vorsitzenden der Justizprüfungsämter
bestimmt wird.
§ 12
(1) Alle Entscheidungen über Prüfungsleistungen, insbesondere die Entscheidung über das Prüfungs-
ergebnis trifft - abgesehen von § 11 - der Prüfungsausschuß. Er beschließt mit Stimmenmehrheit.
Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder
des Vorsitzenden.
(2) Zur Vorbereitung der Entscheidung des Prüfungsausschusses wird die häusliche Arbeit von allen
Mitgliedern des Prüfungsausschusses selbständig begutachtet.
§ 13
Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden vor der mündlichen Prüfung bewertet; die Bewertung ist
für das weitere Prüfungsverfahren bindend.
§ 14
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten:
sehr gut: eine besonders hervorragende Leistung = 16 - 18 Punkte
gut: eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leis-
tung = 13 - 15 Punkte
- 76 - Fachschaftsrat Jura
vollbefriedigend: eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10
- 12 Punkte
befriedigend: eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen
entspricht = 7 - 9 Punkte
ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen
noch entspricht = 4 - 6 Punkte
mangelhaft: eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare
Leistung = 1 - 3 Punkte
ungenügend: eine völlig unbrauchbare Leistung = 0 Punkte
Zwischennoten und von vollen Zahlenwerten abweichende Punktzahlen dürfen nicht verwendet
werden.
(1) Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefaßt werden, entspre-
chen den ermittelten Punkten folgende Notenbezeichnungen:
14,00 - 18,00 Punkte: sehr gut
11,50 - 13,99 Punkte: gut
9,00 - 11,49 Punkte: vollbefriedigend
6,50 - 8,99 Punkte: befriedigend
4,00 - 6,49 Punkte: ausreichend
1,50 - 3,99 Punkte: mangelhaft
0 - 1,49 Punkte: ungenügend
§ 15
(1) Entsprechen die Leistungen des Prüflings insgesamt den Anforderungen, so ist die Prüfung für
bestanden zu erklären, und zwar als "ausreichend", "befriedigend", "vollbefriedigend", "gut" oder
"sehr gut". Entsprechen die Leistungen nicht den Anforderungen, so ist die Prüfung für nicht be-
standen zu erklären.
(2) Die Leistungen des Prüflings entsprechen in der Gesamtbeurteilung (Gesamtnote) den Anforde-
rungen, wenn der Punktwert 4,00 Punkte und die Punktwerte für mindestens zwei der drei Prü-
fungsabschnitte (Absatz 4) 3,00 Punkte nicht unterschreiten sowie mindestens eine der Arbeiten
der Prüfungsabschnitte "Aufsichtsarbeiten" und "häusliche Arbeit" (Abs. 4 Nrn. 1 und 2) mit "aus-
reichend" oder besser bewertet worden ist.
(3) Unterschreiten die Punktwerte für die Prüfungsabschnitte "Aufsichtsarbeiten" und "häusliche
Arbeit" (Absatz 4 Satz 2 Nrn. 1 und 2) jeweils 3,00 Punkte oder ist keine der Arbeiten dieser Prü-
fungsabschnitte mit "ausreichend" oder besser bewertet worden, so ist die Prüfung durch die Vor-
sitzende oder den Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes bereits nach der Bewertung dieser Prü-
fungsabschnitte für nicht bestanden zu erklären. Die Entscheidung ist dem Prüfling mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.
(4) Die Punktwerte für die Gesamtnote und für die einzelnen Prüfungsabschnitte sind rechnerisch zu
ermitteln. Es sind
1. die Aufsichtsarbeiten mit einem Anteil von insgesamt 40 v. H.,
2. die häusliche Arbeit mit einem Anteil von 20 v. H.,
3. die Leistungen in der mündlichen Prüfung mit einem Anteil von insgesamt 40 v. H.
(5) Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung ist zu verkünden. Sie
ist dem Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.
(6) Die Gründe für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind dem Prüfling auf Antrag durch ein
Mitglied des Prüfungsausschusses mündlich mitzuteilen. Ihm ist auf Antrag Einsicht in seine Prü-
fungsarbeiten und in die Gutachten der Prüferinnen oder Prüfer zu geben. Erklärt der Prüfling in
seinem Antrag nur, daß er die Einsicht in seine Prüfungsarbeiten und in die Gutachten wünsche, so
ist ihm diese in den Räumen des Justizprüfungsamtes zu gewähren. Der Antrag ist binnen eines
Monats nach Zustellung der Prüfungsentscheidung zu stellen. Die Vorsitzenden der Justizprü-
fungsämter können die Einsichtnahme aus wichtigem Grund versagen.
Fachschaftsrat Jura - 77 -
§ 16
(1) Tritt ein Prüfling ohne Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der
Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(2) Tritt ein Prüfling mit Genehmigung der oder des Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes von der
Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Genehmigung darf nur aus wich-
tigem Grund erteilt werden.
(3) Die Prüfung gilt als nicht unternommen, wenn die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes
nach Anhörung des Prüflings das Prüfungsverfahren abbricht, weil dessen sachgemäße Durchfüh-
rung sich wegen einer ernsten Erkrankung des Prüflings oder aus einem anderen wichtigen Grund
längere Zeit verzögert hat oder verzögern wird.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 entfällt auch die Wirkung der Meldung.
§ 17
(1) Über die Folgen eines in der mündlichen Prüfung festgestellten ordnungswidrigen Verhaltens des
Prüflings, namentlich eines Täuschungsversuchs, entscheidet der Prüfungsausschuß.
(2) Über die Folgen eines nicht in der mündlichen Prüfung festgestellten ordnungswidrigen Verhal-
tens des Prüflings entscheidet die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes.
(3) Als Folgen für ein ordnungswidriges Verhalten können ausgesprochen werden:
1. dem Prüfling kann die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen aufgege-
ben werden; hierbei kann die Wiederholung von der Fortsetzung des Studiums während be-
stimmter Zeit abhängig gemacht werden;
2. Prüfungsleistungen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können für "ungenügend"
(0 Punkte) erklärt werden;
3. die Prüfung kann für nicht bestanden erklärt und in besonders schweren Fällen der Prüfling
von einer Wiederholungsprüfung ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung bleibt für das weitere Prüfungsverfahren wirksam. Sie ist dem Prüfling mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen. Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 findet § 18 a keine Anwendung.
(4) Auch nach Aushändigung des Zeugnisses über das Bestehen der Prüfung kann diese für nicht
bestanden erklärt werden, jedoch nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren seit dem Tage der
mündlichen Prüfung.
§ 18
(1) Hat der Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so darf er sie einmal wiederholen.
(2) Auf Antrag erläßt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes dem Prüfling für die Wieder-
holungsprüfung die Anfertigung entweder der Aufsichtsarbeiten oder der häuslichen Arbeit, so-
weit diese Prüfungsleistungen - die Aufsichtsarbeiten im Durchschnitt - mit "ausreichend" (4,00
Punkte) oder besser bewertet worden sind. Einzelne Aufsichtsarbeiten dürfen nicht erlassen wer-
den. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Prüfung wegen ordnungswidrigen Verhaltens des
Prüflings für nicht bestanden erklärt wird oder die Prüfung als nicht bestanden gilt.
(3) Wer die Prüfung endgültig nicht bestanden hat, kann auch nach erneutem Studium nicht noch
einmal zur Prüfung zugelassen werden.
§ 18 a
(1) Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Abschluß des achten Fachsemesters eines ununterbro-
chenen Studiums zur Prüfung und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternom-
men (Freiversuch). Ein weiterer Freiversuch ist ausgeschlossen.
(2) Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 Satz 1 bleiben Fachsemester unberücksichtigt
und gelten nicht als Unterbrechung, während deren der Prüfling nachweislich wegen längerer
schwerer Krankheit oder aus einem anderen zwingenden Grund am Studium gehindert war. Ein
- 78 - Fachschaftsrat Jura
Hinderungsgrund ist insbesondere anzunehmen, wenn mindestens vier Wochen der Mutterschutz-
frist in die Vorlesungszeit fallen. Für den Fall der Erkrankung ist erforderlich, daß der Prüfling
unverzüglich eine amtsärztliche Untersuchung herbeigeführt hat und mit der Meldung das amts-
ärztliche Zeugnis vorlegt, das die medizinischen Befundtatsachen enthält, aus denen sich eine Stu-
dienunfähigkeit ergibt.
(3) Unberücksichtigt bleibt auch ein Auslandsstudium bis zu drei Semestern, wenn der Prüfling
nachweislich an einer ausländischen Universität für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben
war und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von
mindestens acht Semesterwochenstunden, im ausländischen Recht besucht und je Semester min-
destens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat.
(4) Ferner bleiben Fachsemester in angemessenem Umfang, höchstens jedoch bis zu zwei Semestern,
unberücksichtigt, wenn der Prüfling nachweislich während dieser Zeit als gewähltes Mitglied in
gesetzlich vorgeschriebenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Universität tätig war.
§ 18 b
(1) Wer die erste juristische Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen bei Vorliegen der Voraussetzun-
gen für einen Freiversuch nach § 18 a bestanden hat, kann zur Verbesserung der Gesamtnote die
Prüfung einmal wiederholen. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Jahres nach Bekannt-
gabe des Prüfungsergebnisses zu stellen.
(2) Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, so
erteilt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes hierüber ein Zeugnis.
§ 19
(1) Über einen Widerspruch gemäß § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet die oder der
Vorsitzende des Justizprüfungsamtes, bei Angriffen gegen die Beurteilung einer Prüfungsleistung
auf Grundlage einer einzuholenden Stellungnahme der an der Beurteilung beteiligt gewesenen
Personen.
Vorbehaltlich der Regelung in Absatz 1 können Entscheidungen, die eine Beurteilung der Prüfungsleis-
tung enthalten, nicht geändert werden.
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über die juristischen Staatsprüfungen
und den juristischen Vorbereitungsdienst (Auszug)
(Juristenausbildungsordnung - JAO - )
in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl. NW S. 932)
Erster Teil
Die erste juristische Staatsprüfung
JUSTIZPRÜFUNGSÄMTER
§ 1
(1) Justizprüfungsämter bestehen bei den Oberlandesgerichten in Düsseldorf, Hamm und Köln.
(2) Professorinnen und Professoren des Rechts, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 2 JAG
erfüllen, können von den Universitäten des Landes zur Berufung als Stellvertreterinnen oder Stell-
vertreter des oder der Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Das Vorschlagsrecht steht der Univer-
sität jeweils für das Justizprüfungsamt zu, in dessen Bezirk sie liegt, den Universitäten Bochum,
Bonn und Köln jedoch auch für das Justizprüfungsamt in Düsseldorf. Vorschlagsberechtigt sind
Fachschaftsrat Jura - 79 -
aus dem rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universitäten jeweils die Mitglieder, die gemäß
jagnw1.htm#P4Abs(4)§ 4 Abs. 4 JAG zu Prüferinnen oder zu Prüfern berufen werden können.
§ 2
(aufgehoben)
PRAKTISCHE STUDIENZEIT
§ 3
(1) Die Studierenden haben eine praktische Studienzeit abzuleisten. In dieser Zeit sollen ihnen ein
Einblick in die Praxis vermittelt und, soweit möglich, Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit
gegeben werden.
(2) Die praktische Studienzeit dauert insgesamt drei Monate. Sie ist während der vorlesungsfreien
Zeit in der Regel in zwei Teilen abzuleisten.
(3) In der Regel findet die praktische Studienzeit mindestens sechs Wochen in der Rechtspflege,
vornehmlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, oder in einem Unternehmen der
freien Wirtschaft und mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde statt. Die Ausbil-
dung kann auch bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstellen
oder einer ausländischen Rechtsanwältin oder einem ausländischen Rechtsanwalt abgeleistet wer-
den.
(4) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes kann auf Antrag weitere Ausnahmen von der
Regelausbildung (Absatz 2 Satz 2, Absatz 3) zulassen.
(5) Bei Beginn der Ausbildung sind die Studierenden auf die Pflicht zur Verschwiegenheit hinzuwei-
sen. Findet die Ausbildung bei einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde statt, sind die Stu-
dierenden nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der je-
weils gültigen Fassung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
(6) Die ausbildende Stelle erteilt den Studierenden eine Bescheinigung über die Ableistung der prakti-
schen Studienzeit.
MELDUNG ZUR PRÜFUNG
§ 4
(1) Der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf, in dem insbesondere auch der Werdegang in der Zeit zwischen der Erlangung
der Hochschulreife und der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung dargelegt werden
muß;
2. der Nachweis der Hochschulreife;
3. Nachweise über die belegten Lehrveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JAG);
4. Nachweis der Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für Studienanfängerinnen und Stu-
dienanfänger (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 JAG);
5. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Übungen und Seminaren
(§ 8 Abs. 1 Nr. 4 a und 4 b JAG);
6. Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (§ 8 Abs. 1 Nr. 5
JAG);
7. eine Bescheinigung über die Ableistung der praktischen Studienzeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 6 JAG);
8. Bescheinigungen jeder besuchten Universität über die Aufnahme und die Beendigung eines
Studiums sowie über Studienunterbrechungen und Studienfachwechsel;
9. die Versicherung, daß die Bewerberin oder der Bewerber um die Zulassung bisher bei keinem
anderen Justizprüfungsamt nachgesucht hat, oder die Angabe, wann und wo dies geschehen ist.
(2) Falls die erforderlichen Urkunden nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts
auf andere Weise erbracht werden.
- 80 - Fachschaftsrat Jura
(3) Der Bewerbung können ferner sonstige Zeugnisse beigefügt werden, die sich auf den Studiengang
beziehen. Es ist auch freigestellt, Arbeiten vorzulegen, die während der Studienzeit angefertigt
worden sind.
(4) Die Bewerberin oder der Bewerber nennt bei der Meldung die Wahlfachgruppe (§ 3 Abs. 3 JAG)
und das Rechtsgebiet (§ 6 Abs. 1), aus dem die Aufgabe für die häusliche Arbeit entnommen wer-
den soll. Die Bestimmung kann nach der Zulassung zur Prüfung nicht mehr geändert werden.
§ 4 a
Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben a bis c sowie h JAG gehören:
1. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch einschließlich ausgewählter Nebengesetze:
a) Erstes bis Drittes Buch einschließlich des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das Verbraucherschutzrecht und das Recht der Ge-
fährdungshaftung;
b) aus dem Vierten Buch, und zwar nur im Überblick:
Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),
Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),
Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),
Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),
Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),
Zweiter Abschnitt, Dritter Titel, Teil I (Unterhaltspflicht; Allgemeine Vorschriften),
Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel (elterliche Sorge für eheliche Kinder);
c) aus dem Fünften Buch, und zwar nur im Überblick:
Erster Abschnitt (Erbfolge),
Zweiter Abschnitt (rechtlicheStellungdesErben)mit AusnahmedesZweiten Titels, Teile IIbisV,
Dritter Abschnitt (Testament),
Vierter Abschnitt (Erbvertrag),
Achter Abschnitt (Erbschein);
2. aus dem Handelsrecht, und zwar nur im Überblick:
a) HGB, Erstes Buch, Erster bis Dritter und Fünfter Abschnitt (Kaufleute, Handelsregister, Han-
delsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht);
b) HGB, Viertes Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (allgemeine Vorschriften über Handelsge-
schäfte, Handelskauf);
3. aus dem Gesellschaftsrecht, und zwar nur im Überblick:
a) HGB, Zweites Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (offene Handelsgesellschaft, Kommanditge-
sellschaft);
b) GmbHG, Erster bis Dritter Abschnitt (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der Ge-
sellschaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung);
4. aus dem Verfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:
a) aus dem Erkenntnisverfahren:
gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne Wiederauf-
nahme des Verfahrens, Urkunden- und Wechselprozeß, Familiensachen, Kindschaftssachen
und Unterhaltssachen), Verfahrensgrundsätze, Prozeßvoraussetzungen, Arten und Wirkungen
von Klagen und gerichtlichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der Rechtsbehelfe;
b) aus dem Vollstreckungsverfahren:
allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung und der Rechtsbe-
helfe;
5. aus dem Arbeitsrecht:
Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im
Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebs-
verfassungsrecht.
§ 4 b
Fachschaftsrat Jura - 81 -
Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben d und h JAG gehören:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Allgemeiner Teil mit Ausnahme des Dritten Abschnittes, Titel 4 bis 7,
b) aus dem Besonderen Teil:
Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt),
Siebter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),
Neunter Abschnitt (falsche uneidliche Aussage und Meineid),
Zehnter Abschnitt (falsche Verdächtigung),
Vierzehnter Abschnitt (Beleidigung),
Fünfzehnter Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs),
Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben),
Siebzehnter Abschnitt (Körperverletzung),
Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),
Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),
Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung),
Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei),
Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue),
Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung),
Sechsundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung),
Siebenundzwanzigster Abschnitt (gemeingefährliche Straftaten),
Achtundzwanzigster Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt),
Neunundzwanzigster Abschnitt (Straftaten im Amt);
2. aus dem Verfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:
Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozeßrechts, allgemeiner Gang
des Strafverfahrens, Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, erstin-
stanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug, Revisionsgründe, Zwangsmittel
(körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen, Telefonüberwachung, vorläufige
Festnahme und Verhaftung), Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht, Beweis-
verbote), Rechtskraft.
§ 4 c
Zu den ausgewählten Teilen gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe e bis h JAG gehören:
1. Staatsrecht ohne Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht;
2. Verfassungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick;
3. aus dem Europarecht, und zwar nur im Überblick:
Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften, Grundfreiheiten des EWG-Vertrages und ihre
Durchsetzung, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften;
4. allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der
besonderen Verwaltungsverfahren einschließlich des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im
Überblick;
5. aus dem Verwaltungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick:
Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Klagearten, Vorverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, ge-
richtlicher Prüfungsumfang, gerichtliche Entscheidungen;
6. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:
a) Polizei- und Ordnungsrecht,
b) Kommunalrecht,
c) Baurecht im Überblick.
KENNZIFFER
§ 5
Das Justizprüfungsamt teilt dem Prüfling vor Anfertigung der schriftlichen Arbeiten eine Kennziffer zu.
- 82 - Fachschaftsrat Jura
HÄUSLICHE ARBEIT
§ 6
(1) Die Aufgabe für die häusliche Arbeit ist nach Wahl des Prüflings aus dem Bürgerlichen Recht,
dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht zu entnehmen.
(2) Der Prüfling hat die häusliche Arbeit binnen vier Wochen in Reinschrift bei dem Justizprüfungs-
amt abzuliefern; die Übermittlung durch Telekommunikationsgeräte ist ausgeschlossen. Die Frist
wird auch durch die Aufgabe bei einem Postamt gewahrt. Die Rechtzeitigkeit der Abgabe bei ei-
nem Postamt hat der Prüfling auf Verlangen des Justizprüfungsamtes durch Vorlage einer Be-
scheinigung über die Einlieferung einer eingeschriebenen Sendung, einer Wertsendung oder eines
Paketes nachzuweisen. Für körperbehinderte Prüflinge kann die Ablieferungsfrist auf Antrag um
bis zu zwei Wochen verlängert werden.
(3) Der Prüfling versieht die häusliche Arbeit, die keinen sonstigen Hinweis auf seine Person enthal-
ten darf, mit seiner Kennziffer (§ 5). Auf einem gesonderten Blatt fügt er die mit seiner Unter-
schrift versehene Versicherung bei, daß er die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sich ande-
rer als der von ihm angegebenen Hilfsmittel nicht bedient habe.
AUFSICHTSARBEITEN
§ 7
(1) Unter Aufsicht sind fünf schriftliche Arbeiten anzufertigen. Für jede dieser Arbeiten stehen dem
Prüfling an je einem Tag fünf Stunden zur Verfügung. Körperbehinderten Prüflingen kann diese
Frist auf Antrag bis zu einer Stunde verlängert werden.
(2) Die Aufgaben sollen einen rechtlich und tatsächlich einfachen Fall betreffen, der dem Prüfling
jedoch Gelegenheit gibt, seine Fähigkeiten zur Erörterung von Rechtsfragen darzutun.
(3) Das Justizministerium bestimmt die zulässigen Hilfsmittel. Die Benutzung anderer Hilfsmittel ist
verboten.
§ 8
(1) Die Aufsicht bei der Anfertigung der Arbeiten führt eine Bedienstete oder ein Bediensteter des
Landes Nordrhein-Westfalen, der von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesge-
richts - gegebenenfalls im Einvernehmen mit der jeweiligen Behördenleiterin oder dem Behörden-
leiter - bestellt wird. Die oder der Bedienstete muß mindestens dem gehobenen Dienst angehören.
(2) Der Prüfling hat die Arbeiten spätestens bei Ablauf der Bearbeitungszeit an die aufsichtsführende
Person abzugeben. Er versieht sie mit seiner Kennziffer (§ 5); die Arbeiten dürfen keine sonstigen
Hinweise auf seine Person enthalten.
(3) Prüflinge, die sich eines Täuschungsversuchs oder eines erheblichen Verstoßes gegen die Ordnung
schuldig machen, kann die aufsichtsführende Person von der Fortsetzung der Arbeit ausschließen.
Die endgültige Entscheidung über die Folgen trifft die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsam-
tes.
(4) Die aufsichtsführende Person fertigt eine Niederschrift an und vermerkt in ihr jede Unregelmäßig-
keit.
(5) Bei Störungen des ordnungsgemäßen Ablaufs des Termins zur Anfertigung einer Aufsichtsarbeit
kann die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes:
1. die Bearbeitungszeit (§ 7 Abs. 1 Satz 2 und 3) angemessen verlängern;
2. für einzelne oder alle Prüflinge die erneute Anfertigung dieser Aufsichtsarbeiten anordnen oder
ermöglichen.
Die Berufung auf die Störung ist ausgeschlossen, wenn seit ihrem Eintritt mehr als ein Monat ver-
strichen ist.
BEWERTUNG DER SCHRIFTLICHEN ARBEITEN
§ 8 a
Fachschaftsrat Jura - 83 -
(1) Bei einer abweichenden Begutachtung von Aufsichtsarbeiten ist eine Beratung der beiden Prüfe-
rinnen oder Prüfer (§ 11 Abs. 1 JAG) erforderlich.
(2) Nachdem alle Prüferinnen oder Prüfer die häusliche Arbeit begutachtet haben, wird diese Prü-
fungsleistung nach mündlicher Beratung vom Prüfungsausschuß bewertet.
(3) Mitteilungen über die Person des Prüflings dürfen den Prüferinnen oder Prüfern, Mitteilungen
über die Prüferinnen oder Prüfer dürfen dem Prüfling erst nach der Bewertung der schriftlichen
Arbeiten gemacht werden. Kenntnisse über die Person des Prüflings, die eine Prüferin oder ein
Prüfer vorher durch die Tätigkeit bei der verwaltungsmäßigen Durchführung des Prüfungsverfah-
rens oder als Mitglied eines Prüfungsausschusses erlangt, stehen der Mitwirkung nicht entgegen.
(4) Dem Prüfling wird die Bewertung der schriftlichen Arbeiten mindestens zwei Wochen vor der
mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Frist wird durch die Aufgabe zur Post gewahrt; maßgebend ist
das Datum des Poststempels. Im Falle des § 15 Abs. 3 JAG ist die Mitteilung über die Bewertung
der schriftlichen Arbeiten mit der Entscheidung über das Nichtbestehen der Prüfung zu verbinden.
MÜNDLICHE PRÜFUNG
§ 9
(1) Den Vorsitz in der mündlichen Prüfung führt, unbeschadet der Vorschriften des § 4 Abs. 2 Satz 4
JAG und des § 5 Abs. 2 Satz 2 JAG, die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes oder einer
der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
(2) Zu einer mündlichen Prüfung sollen nicht mehr als sechs Prüflinge geladen werden.
(3) Vor der mündlichen Prüfung soll die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit jedem
einzelnen Prüfling Rücksprache nehmen, um ein Bild von dessen Persönlichkeit zu gewinnen.
(4) Die mündliche Prüfung dauert etwa fünf Stunden. Sie ist durch eine angemessene Pause zu unter-
brechen.
(5) Die mündliche Prüfung erstreckt sich in drei Teilen mit dem Schwergewicht auf die Pflichtfächer
des § 3 Abs. 2 JAG, im vierten Teil auf die Wahlfachgruppe des Prüflings. An der mündlichen
Prüfung beteiligen sich alle Prüferinnen und Prüfer. Sie wird in den Teilen mit dem Schwerge-
wicht in den Pflichtfächern von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer abgenommen. Im übrigen
kann sie von mehreren Prüferinnen oder Prüfern abgenommen werden. Die Reihenfolge der Prü-
fungsteile bestimmt der Prüfungsausschuß.
(6) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die mündliche Prüfung. Sie oder er hat
darauf zu achten, daß die Prüflinge in geeigneter Weise befragt werden. Ihr oder ihm obliegt die
Aufrechterhaltung der Ordnung.
(7) Die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes kann Studierenden der Rechtswissenschaft,
insbesondere den zur Prüfung bereits zugelassenen, sowie mit der Juristenausbildung oder Prüfung
befaßten Personen gestatten, bei der mündlichen Prüfung zuzuhören.
NICHTABLIEFERUNG DER PRÜFUNGSARBEITEN UND
VERSÄUMUNG DER PRÜFUNGSTERMINE
§ 10
(1) Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn ein Prüfling ohne genügende Entschuldigung
a) drei Aufsichtsarbeiten nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,
b) die häusliche Arbeit nicht oder nicht rechtzeitig abliefert,
c) zu dem Termin, für die mündliche Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig erscheint oder den
Termin nicht bis zum Ende der Prüfung wahrnimmt.
(2) Liefert ein Prüfling nur eine oder zwei Aufsichtsarbeiten ohne genügende Entschuldigung nicht
oder nicht rechtzeitig ab, so gelten sie als "ungenügend". Liefert ein Prüfling eine Aufsichtsarbeit
mit genügender Entschuldigung nicht ab, so hat er alle Aufsichtsarbeiten neu anzufertigen. Im Fal-
le des § 10 a Abs. 1 JAG gilt dies für den jeweils abzuschichtenden Teil.
- 84 - Fachschaftsrat Jura
(3) Von einem Prüfling, der sich mit Krankheit entschuldigt, kann die Vorlage eines amtsärztlichen
Zeugnisses verlangt werden.
(4) Entschuldigungsgründe sind nur zu berücksichtigen, wenn sie unverzüglich gegenüber dem Jus-
tizprüfungsamt geltend gemacht werden.
VORBEREITUNG DER ENTSCHEIDUNG DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES
§ 11
Vor Beginn der mündlichen Prüfung findet eine Vorberatung des Ausschusses statt, zu der sämtliche
Prüfungsunterlagen vorliegen. In ihr sollen die Ansichten über die Persönlichkeit der Prüflinge unter
den Mitgliedern des Ausschusses ausgetauscht werden.
SCHLUßBERATUNG
§ 12
(1) Nach Beendigung der mündlichen Prüfung bewertet der Prüfungsausschuß die mündlichen Prü-
fungsleistungen; für jeden Teil der mündlichen Prüfung setzt er eine Note fest. Anschließend ent-
scheidet er unter Ermittlung des Punktwerts für die Gesamtnote oder - soweit erforderlich - für die
einzelnen Prüfungsabschnitte über das Ergebnis der Prüfung.
(2) Der Punktwert für die Gesamtnote wird errechnet, indem die Punktzahl der Bewertung jeder
Aufsichtsarbeit mit 8, der häuslichen Arbeit mit 20, jedes Teils der mündlichen Prüfung mit 10
vervielfältigt und sodann die Summe durch 100 geteilt wird. Sind dem Prüfling Prüfungsleistun-
gen nach § 18 Abs. 2 JAG erlassen worden, so sind die entsprechenden Prüfungsleistungen aus
dem vorhergehenden Prüfungsverfahren zu berücksichtigen.
(3) Der Punktwert für einen Prüfungsabschnitt, der aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, wird
errechnet, indem die Punktzahlen der einzelnen Prüfungsleistungen jeweils mit der in Absatz 2 für
die Prüfungsleistungen bezeichneten Zahl vervielfältigt werden und die Summe durch die Summe
der Vervielfältigungszahlen geteilt wird.
(4) Alle Punktwerte sind bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrechnung rechnerisch zu
ermitteln.
(5) Fehler bei der Errechnung des Punktwertes und bei der Notenbezeichnung für die Gesamtnote
können von Amts wegen durch das Justizprüfungsamt berichtigt werden. Die Berichtigung der
Punktwerte und eine durch sie bewirkte Änderung in der Notenbezeichnung sind auf der Prü-
fungsniederschrift zu vermerken. Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und durch ein richtiges
zu ersetzen.
ZEUGNIS
§ 13
(1) Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein Zeugnis; in dem Zeugnis ist die
Gesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktwert anzugeben.
(2) Auf Antrag wird dem Prüfling zusätzlich die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen be-
scheinigt.
BEURKUNDUNG DES PRÜFUNGSHERGANGS
§ 14
(1) Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der festgestellt werden:
1. Ort und Tag der Prüfung,
2. Zusammensetzung des Prüfungsausschusses,
3. die Namen und die Anwesenheit der Prüflinge,
4. die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen,
5. die Prüfungsfächer (§ 3 JAG, § 4 a bis § 4 c), die Gegenstand der mündlichen Prüfung waren
und die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen,
Fachschaftsrat Jura - 85 -
6. die errechneten Punktwerte für die Gesamtnote oder - soweit erforderlich - für die Prüfungs-
abschnitte,
7. eine Änderung des Punktwertes für die Gesamtnote und die dafür maßgebenden Gründe,
8. die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der Prüfung,
9. alle sonstigen Entscheidungen des Prüfungsausschusses, insbesondere die Entscheidung
nach § 17 JAG,
10. Die Verkündung der Entscheidung des Prüfungsausschusses.
(2) Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden zu unterschreiben.
WIEDERHOLUNG DER PRÜFUNG
§ 15
(1) Die Prüfung ist grundsätzlich vor demselben Justizprüfungsamt zu wiederholen.
(2) Ein Wechsel des Prüfungsamtes ist nur mit Zustimmung des abgebenden und des aufnehmenden
Prüfungsamtes zulässig. Auf die Zustimmung besteht kein Rechtsanspruch. Sie darf nur aus wich-
tigem Grund und nur dann erteilt werden, wenn die vom abgebenden Prüfungsamt erteilten Aufla-
gen unberührt bleiben. Der Wechsel setzt weiter voraus, daß die Prüfung vor dem abgebenden
Prüfungsamt rechtlich zulässig ist.
(3) Gilt die Prüfung als nicht unternommen, so sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.
(4) Ein Antrag auf Erlaß schriftlicher Prüfungsleistungen (§ 18 Abs. 2 JAG) ist spätestens mit der
Meldung zur Wiederholungsprüfung zu stellen.
Studienordnung der Ruhr-Universität Bochum
für das Studium der Rechtswissenschaften
mit Abschlußprüfung Erste Juristische Staatsprüfung
Vom 20. Januar 1995
§ 1
Geltungsbereich, Studiengang
Die juristische Fakultät bietet den Studiengang Rechtswissenschaften/ Abschluß Erste Juristische
Staatsprüfung an. Die folgenden Studienordnung regelt diesen Studiengang auf der Grundlage des
Juristenausbildungsgesetzes (JAG) in der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl, Seite 924)
sowie der Juristenausbildungsordnung (JAO) in der Bekanntmachung vom 8. November 1993 (GVBl,
Seite 932).
§ 2
Studienziel
Studienziel im Studiengang Rechtswissenschaften/Abschluß Erste Juristische Staatsprüfung ist das
Bestehen der Hochschulabschluß- und Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst als Rechtsrefe-
rendar
♦
(Erstes Juristisches Staatsexamen) durch den Nachweis, daß der Studierende das Recht mit
Verständnis erfassen und anwenden kann und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den
Prüfungsfächern mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechts-
philosophischen Bezügen verfügt.
§ 3
♦
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
- 86 - Fachschaftsrat Jura
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt gem. § 1 Satz 2 JAG für die gesamte Ausbildung einschließlich aller
Prüfungsleistungen neun Semester.
§ 4
Inhalt des Studiums
(5) Das Studium der Rechtswissenschaften/Abschluß Erste Juristische Staatsprüfung hat die Pflichtfä-
cher sowie eine vom Studierenden zu wählende Wahlfachgruppe zum Gegenstand. Gemäß § 8 Abs. 2
JAG soll der Studierende ferner an Lehrveranstaltungen für Juristen über die Grundlagen und die Er-
kenntnismöglichkeiten der politischen Wissenschaft, der Sozialwissenschaft und der Psychologie
teilgenommen haben und Kenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde erwerben. Die Pflichtfä-
cher sowie die Wahlfachgruppen ergeben sich aus § 3 JAG in Verbindung mit § 4 Buchstaben a-c JAO.
(6) Pflichtfächer sind:
1. die europarechtlichen Bezüge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen
Grundlagen des Rechts;
2. aus dem Bürgerlichen Recht:
a) Erstes bis Drittes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches einschließlich des Gesetzes zur Regelung
des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Überblick das Verbraucherschutz-
recht und das Recht der Gefährdungshaftung;
b) Aus dem Vierten Buch (Familienrecht), und zwar nur im Überblick:
- Erster Abschnitt, Fünfter Titel (Wirkungen der Ehe im allgemeinen),
- Erster Abschnitt, Sechster Titel, Teil I (gesetzliches Güterrecht),
- Erster Abschnitt, Siebter Titel, Teil I (Scheidungsgründe),
- Zweiter Abschnitt, Erster Titel (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),
- Zweiter Abschnitt, Zweiter Titel, Teil I (eheliche Abstammung),
- Zweiter Abschnitt, Dritter Titel, Teil I (Unterhaltspflicht; Allgemeine Vorschriften),
- Zweiter Abschnitt, Fünfter Titel (elterliche Sorge für eheliche Kinder);
c) aus dem Fünften Buch (Erbrecht), und zwar nur im Überblick:
- Erster Abschnitt (Erbfolge),
- Zweiter Abschnitt (rechtliche Stellung des Erben) mit Ausnahme des Zweiten Titels, Teile II
bis V,
- Dritter Abschnitt (Testament),
- Vierter Abschnitt (Erbvertrag),
- Achter Abschnitt (Erbschein);
3. aus dem Handelsrecht, und zwar nur im Überblick:
- HGB, Erstes Buch, Erster bis Dritter und Fünfter Abschnitt (Kaufleute, Handelsregister, Han-
delsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht);
- HGB, Viertes Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (allgemeine Vorschriften über Handelsge-
schäfte, Handelskauf);
4. aus dem Gesellschaftsrecht, und zwar nur im Überblick:
a) HGB, Zweites Buch, Erster und Zweiter Abschnitt (offene Handelsgesellschaft, Kommanditge-
sellschaft);
b) GmbHG, Erster bis Dritter Abschnitt (Errichtung der Gesellschaft, Rechtsverhältnisse der Gesell-
schaft und der Gesellschafter sowie Vertretung und Geschäftsführung);
5. aus dem Zivilverfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:
a) aus dem Erkenntnisverfahren:
- gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahren im ersten Rechtszug (ohne Wiederauf-
nahme des Verfahrens, Urkunde- und Wechselprozeß, Familiensachen, Kindschaftssachen und
Unterhaltssachen);
- Verfahrensgrundsätze, Prozeßvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen und gericht-
lichen Entscheidungen, Beweisgrundsätze, Arten der Rechtsbehelfe;
b) aus dem Vollstreckungsverfahren:
- allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen,
Fachschaftsrat Jura - 87 -
- Arten der Zwangsvollstreckung und der Rechtsbehelfe;
6. aus dem Arbeitsrecht:
Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung
im Arbeitsverhältnis einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Be-
triebsverfassungsrecht;
7. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Allgemeiner Teil mit Ausnahme des Dritten Abschnitts, Titel 4 bis 7;
b) aus dem Besonderen Teil:
- Sechster Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt),
- Siebter Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung),
- Neunter Abschnitt (falsche uneidliche Aussage und Meineid),
- Zehnter Abschnitt (falsche Verdächtigung),
- Fünfzehnter Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs),
- Sechzehnter Abschnitt (Straftaten gegen das Leben),
- Siebzehnter Abschnitt (Körperverletzung),
- Achtzehnter Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit),
- Neunzehnter Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),
- Zwanzigster Abschnitt (Raub und Erpressung),
- Einundzwanzigster Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei),
- Zweiundzwanzigster Abschnitt (Betrug und Untreue),
- Dreiundzwanzigster Abschnitt (Urkundenfälschung),
- Sechsundzwanzigster Abschnitt (Sachbeschädigung),
- Siebenundzwanzigster Abschnitt (gemeingefährliche Straftaten),
- Achtundzwanzigster Abschnitt (Straftaten gegen die Umwelt),
- Neunundzwanzigster Abschnitt (Straftaten im Amt);
8. aus dem Strafverfahrensrecht, und zwar nur im Überblick:
- Verfahrensgrundsätze und verfassungsrechtliche Bezüge des Strafprozeßrechts,
- allgemeiner Gang des Strafverfahrens,
- Rechtsstellung und Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten,
- erstinstanzliche gerichtliche Zuständigkeit und der weitere Instanzenzug,
- Revisionsgründe,
- Zwangsmittel (körperliche Untersuchung Beschuldigter und anderer Personen, Telefonüberwa-
chung, vorläufige Festnahme und Verhaftung),
- Beweisrecht (Arten der Beweismittel, Beweisantragsrecht, Beweisverbote),
- Rechtskraft;
9. Staatsrecht ohne Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht;
10. Verfassungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick;
11. aus dem Europarecht, und zwar nur im Überblick:
- Rechtsquellen der Europäischen Gemeinschaften,
- Grundfreiheiten des EWG-Vertrages und ihre Durchsetzung,
- Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaften;
12. Allgemeines Verwaltungsrecht und allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht mit Ausnahme der
besonderen Verwaltungsverfahren einschließlich des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen im
Überblick;
13. aus dem Verwaltungsprozeßrecht, und zwar nur im Überblick:
- Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs,
- Klagearten,
- Vorverfahren,
- Vorläufiger Rechtsschutz,
- gerichtlicher Prüfungsumfang,
- gerichtliche Entscheidungen;
14. aus dem besonderen Verwaltungsrecht:
a) Polizei- und Ordnungsrecht,
- 88 - Fachschaftsrat Jura
b) Kommunalrecht,
c) Baurecht im Überblick.
Soweit in einem Rechtsgebiet Kenntnisse im Überblick verlangt werden, müssen einem Prüfling ledig-
lich die gesetzlichen Grundstrukturen ohne vertieftes Wissen der Rechtsprechung und Literatur bekannt
sein.
(7) Wahlfachgruppen sind:
1. Zivilrecht (Familienrecht, Erbrecht, Zivilprozeßrecht, aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Verfah-
rensgrundsätze, Vormundschafts- Familien- und Betreuungssachen sowie Nachlaß- und Grund-
buchsachen);
2. Strafrecht (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Strafprozeßrecht);
3. Wirtschaftsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge der
Bilanzkunde);
4. Steuerrecht;
5. Arbeitsrecht (kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht ein-
schließlich des zugehörigen Gesellschaftsrecht);
6. Staats- und Verwaltungsrecht (Raumordnungs- und Baurecht, Straßenrecht, Wirtschaftsverwal-
tungsrecht und im Überblick Umweltrecht);
7. Sozialrecht;
8. Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung;
9. Völker- und Europarecht.
Zu den Wahlfachgruppen gehören auch die der jeweiligen Gruppe sachlich zuzuordnenden Pflichtfä-
cher.
§ 5
Studienplan
Der Ablauf des Studiums ergibt sich aus dem Studienplan. Der Studienplan ist dieser Studienordnung
als Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau des Studiums hinzugefügt (§ 85
Abs. 6 UG).
§ 6
Lehrveranstaltungen/Unterrichtsformen
(4) Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Unterrichtsfor-
men vermittelt:
- Vorlesungen (V)
- Arbeitsgemeinschaften (AG)
- Anfängerkurse (AK)
- Übungen (Ü)
- Examinatorien (Ex)
- Klausurenkurse (KK)
- Repetitorien (Rep)
- Seminare (S)
- Kolloquien (KO)
Zur Einführung in das Studium werden Tutorien angeboten.
(5) Vorlesungen dienen der systematischen Einführung in ein bestimmtes Gebiet.
In Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger werden ausgewählte Rechtsfragen und Probleme der
Fallbearbeitung vorlesungsbegleitend in kleineren Gruppen erörtert, und zwar in Absprache mit dem
Dozenten der jeweiligen Vorlesung.
In Anfängerkursen und Übungen lernen die Studierenden durch die Anfertigung von schriftlichen
Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten), ihre Rechtskenntnisse auf praktische Fälle anzuwenden.
Examinatorien bereiten Studierende durch Behandlung neuerer Rechtsprechung, die gemeinsame Lö-
sung von Examensklausuren oder durch mündliche Probeexamina gezielt auf das Examen vor.
Fachschaftsrat Jura - 89 -
Klausurenkurse bieten den Studierenden die Möglichkeit, Klausuren unter Examensbedingungen zu
schreiben.
Repetitorien dienen der Wiederholung des examensrelevanten Stoffes.
Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem begrenzten Teilnehmerkreis, in denen Studierende durch
Referate und Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden.
Kolloquien sind wissenschaftliche Lehrgespräche.
In Tutorien sollen kleinere Gruppen von Sudienanfängern durch persönliche und fachliche Betreuung
zu einem sinnvollen Studium angeleitet werden.
(6) Innerhalb der einzelnen Veranstaltungsformen wird zwischen Pflichtveranstaltungen, Wahlpflicht-
veranstaltungen und Ergänzungsveranstaltungen unterschieden.
1. Pflichtveranstaltungen (P) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Examens
einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln.
2. Wahlpflichtveranstaltungen (WP) sind Veranstaltungen, die den gesamten Pflichtstoff des Ex-
amens einschließlich des Pflichtstoffes der jeweiligen Wahlfachgruppe vermitteln, wobei der Stu-
dierende aus mehreren angebotenen Lehrveranstaltungen eine bestimmte Anzahl auswählen kann.
3. Ergänzungsveranstaltungen (E) eröffnen die Möglichkeit zur Ergänzung und Vertiefung des in
den Pflichtfächern vermittelten Stoffgebiets.
§ 7
Leistungs- und Teilnahmenachweise
(4) Der Studierende hat mindestens eine Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger möglichst im ersten
oder zweiten Studienhalbjahr ordnungsgemäß zu besuchen.
(5) Der Studierende hat an je einer Übung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen
Recht teilzunehmen und darüber einen Leistungsnachweis zu erbringen. Die Übungen umfassen den
gesamten Stoff der Pflichtfächer gemäß § 3 Abs. 2 JAG. In den Übungen werden jeweils mindestens
drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten gestellt und bewertet. Ein Zeugnis über die erfolgreiche
Teilnahme wird ausgestellt, wenn eine Aufsichtsarbeit und eine Hausarbeit mit jeweils mindestens der
Note „ausreichend“ (4 bis 6 Punkte) bewertet wurde.
(6) Die Zulassung zu einer Übung i.S. von Abs. 2 setzt voraus, daß der Studierende an dem entspre-
chenden Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht erfolgreich
teilgenommen hat. An dem jeweiligen Anfängerkurs hat erfolgreich teilgenommen, wer eine der drei in
dem Kurs angebotenen Aufsichtsarbeiten mit mindestens der Note „ausreichend“ (4 bis 6 Punkte)
bestanden hat. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Übung i.S.. von. Abs. 2 ist ferner, daß der
Studierende in einem der drei Anfängerkurse eine Hausarbeit mit mindestens der Note „ausreichend“
bestanden hat. Bei Bestehen einer der mehrerer Aufsichtsarbeiten und/oder einer Hausarbeit erteilt der
Leiter des Anfängerkurses ein entsprechendes Zeugnis. Der ersten in einer Übung gem. Abs. 2 abgege-
benen schriftlichen Arbeit sind ein oder mehrere Zeugnisse beizulegen, aus denen sich ergibt, daß der
Studierende die beschriebenen Voraussetzungen für die Teilnahme an der entsprechenden Übung i.S.
von Abs. 2 erfüllt hat. Studierende, die ihren Studienplatz gewechselt haben, müssen nachweisen, daß
sie die an ihrer Herkunftsuniversität geltenden Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Übung
erfüllt haben.
(7) Wer eine Ausbildung für den gehobenen Justizdienst erfolgreich abgeschlossen hat, kann auf
Antrag von der Voraussetzung des erfolgreichen Bestehens eines Anfängerkurses im Bürgerlichen
Recht und im Strafrecht befreit werden, soweit das jeweilige Ausbildungsziel bereits durch die bisheri-
ge Ausbildung oder Tätigkeit des Antragstellers erreicht ist. Dasselbe gilt für denjenigen, der eine
Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes erfolgreich abgeschlossen hat, für die
Anfängerkurse im Öffentlichen Recht und im Bürgerlichen Recht. Über den Antrag entscheidet der
Dekan. Von der nach Abs. 3 Satz 3 erforderlichen Hausarbeit kann nicht befreit werden.
- 90 - Fachschaftsrat Jura
(8) Jeder Studierende muß in der Wahlfachgruppe erfolgreich an einer Übung mit schriftlichen Arbei-
ten, einem Seminar mit Referat oder an einer Exegese mit schriftlichen Arbeiten teilnehmen.
(9) Jeder Studierende muß an einer Lehrveranstaltung – insbesondere an einem Seminar – teilnehmen,
in der geschichtliche, philosophische oder gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und
die Methode seiner Anwendung exemplarisch behandelt werden, und darüber hinaus einen Leistungs-
nachweis, der mindestens eine schriftliche Leistung umfaßt, erbringen.
(10)Notenstufen und Punktzahlen richten sich bei allen schriftlichen Arbeiten der vorhergehenden
Absätze nach § 14 Abs. 1 JAG. Teilnehmer an Aufsichtsarbeiten haben sich auf Verlangen durch Vor-
lage des Studentenausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Wenn
ein Teilnehmer die ordnungsgemäße Durchführung einer Aufsichtsarbeit stört, kann er von der Arbeit
ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Arbeit nicht gewertet. Dasselbe gilt, wenn ein Teilneh-
mer das Ergebnis einer schriftlichen Arbeit durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfs-
mittel zu beeinflussen versucht.
§ 8
Ferienpraktika
Ferienpraktika erfolgen nach Maßgabe des § 3 JAO.
§ 9
Studienberatung
(8) Die zentrale Studienberatung der Ruhr-Universität (Studienbüro) erteilt Auskünfte und Ratschläge
bei fachübergreifenden Problemen. Sie bietet insbesondere Beratung:
- vor Studienbeginn, besonders in Zweifelsfällen;
- bei geplantem Wechsel des Sudiengangs;
- in allen Fällen von Zulasungsbeschränkungen.
Außerdem berät das Studienbüro bei psychologischen Problemen.
(9) Die Fachstudienberatung wird im Verantwortungsbereich der Juristischen Fakultät durch die hier-
für von der Fakultät benannten Fachstudienberater durchgeführt. Der Fachstudienberater berät insbe-
sondere:
- bei Aufnahme des Studiums;
- in allen Fragen der Studienplanung;
- nach nicht bestandenen Prüfungen;
- nach Hochschulwechsel.
§ 10
Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1994 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekannt-
machungen der Ruhr-Universität veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Juristischen Fakultät vom 9.2.1994 und
des Beschlusses der Ruhr-Universität Bochum vom 23.6.1994.
Bochum , den 20. Januar 1995
Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsprofessor Dr. M. Bormann
Fachschaftsrat Jura - 91 -
Studienplan
Vom 9. November 1994
(I) Grundlagen
Der Studienplan, bestehend aus einer Darstellung der von der Fakultät angebotenen Lehrveranstaltun-
gen (II) und dem Studienverlaufsplan (III), ist in der vorliegenden Form vom Fakultätsrat der Juristi-
schen Fakultät in der Sitzung vom 3. Dezember 1986 beschlossen und in den Sitzungen vom 20. April
1994 und vom 9. November 1994 ergänzt worden. Grundlagen sind das Juristenausbildungsgesetz
(JAG) und die Juristenausbildungsordnung (JAO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Novem-
ber 1993 (GVBl. NW S. 924 ff. bzw. 932 ff.) sowie die Studienordnung der Juristischen Fakultät vom 1.
April 1994.
Die Fakultät bietet die folgenden Lehrveranstaltungen im Rahmen ihrer kapazitären Möglichkeiten an.
(II) Veranstaltungen der Juristischen Fakultät
TEIL 1 – LEHRVERANSTALTUNGEN ZU DEN PFLICHTFÄCHERN
In den Pflichtveranstaltungen werden, soweit einschlägig, auch die jeweiligen europarechtlichen Bezü-
ge sowie die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagen behan-
delt.
I. Vorlesungen
1. Methoden und Grundlagen des Rechts (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 JAG NW)
(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.
(2) Methodenlehre 2st.
(3) Rechtsphilosophie 2st.
(4) Rechtssoziologie (einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.
(5) Kriminologie I (Rechtstatsachenforschung; Einführung: Theorie und Methodik) 2st.
(6) Römische Rechtsgeschichte 2st.
(7) Deutsche Rechtsgeschichte 2st.
(8) Verfassungsgeschichte 2st.
(9) Verwaltungslehre 2st.
2. Bürgerliches Rechts (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a JAG NW)
(1) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) 4st.
(2) Rechtsgeschäftslehre 2st.
(3) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) 4st.
(4) Schuldrecht, Besonderer Teil 3st.
(5) Sachenrecht 3st.
(6) Familienrecht 2st.
(7) Erbrecht 2st.
3. Handelsrecht, Arbeitsrecht, Zivilprozeßrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. Buchstaben b, c, h JAG NW)
(1) Handelsrecht 2st.
(2) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht) 3st.
(3) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) 3st.
(4) Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Überblick) 4st.
(5) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) 2st.
4. Strafrecht und Strafprozeßrecht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben d, h JAG NW)
(1) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) 5st.
(2) Strafrecht II (Besonderer Teil) 4st.
(3) Strafprozeßrecht (Überblick) 2st.
5. Öffentliches Recht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben e, f, g, h JAG NW)
(1) Staatsrecht I (Grundrechte) 4st.
- 92 - Fachschaftsrat Jura
(2) Staatsrecht II (Staatsorganisation, einschließlich Verfassungsprozeßrecht) 4st.
(3) Europarecht I 3st.
(4) Allgemeines Verwaltungsrecht I 4st.
(5) Allgemeines Verwaltungsrecht II 3st.
(6) Polizei- und Ordnungsrecht 2st.
(7) Baurecht (Überblick) 2st.
(8) Kommunalrecht 2st.
(9) Verwaltungsprozeßrecht (Überblick) 2st.
II. Arbeitsgemeinschaften
1. Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger
(1) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.
(2) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.
(3) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.
(4) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.
2. Vertiefende Arbeitsgemeinschaften
(1) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.
(2) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.
(3) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.
(4) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.
III. Pflichtkurse und Pflichtübungen
(1) Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht 3st.
(2) Übung im Bürgerlichen Recht 3st.
(3) Anfängerkurs im Strafrecht 3st.
(4) Übung im Strafrecht 3st.
(5) Anfängerkurs im Öffentlichen Recht 3st.
(6) Übung im Öffentlichen Recht 3st.
TEIL 2 – LEHRVERANSTALTUNGEN ZU DEN WAHLFACHGRUPPEN
Wahlfachgruppe 1: Zivilrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 JAG)
I. Vorlesungen
(1) Grundstücks- und Grundbuchrecht 2st.
(2) Zivilverfahrensrecht (Vertiefung) 2st.
(3) Freiwillige Gerichtsbarkeit 2st.
II. Übungen, Seminare und Exegesen
(1) Übungen im Zivilprozeßrecht 2st.
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
(3) Digestenexegese 2st.
Wahlfachgruppe 2: Strafrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 JAG)
I. Vorlesungen
(1) Kriminologie II (Kriminologie der Einzeldelikte) 2st.
(2) Kriminologie III (Kriminologie in der Praxis) 2st.
(3) Jugendstrafrecht 2st.
(4) Strafvollzug und Entlassenenhilfe 2st.
(5) Strafprozeßrecht (Vertiefung mit fakultativer integrierter Übung) 3st.
II. Übungen und Seminare
(1) Übungen im Strafprozeßrecht 3st.
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
Fachschaftsrat Jura - 93 -
Wahlfachgruppe 3: Wirtschaftsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 JAG)
I. Vorlesungen
(1) Gesellschaftsrecht (Kapitalgesellschafts-, Konzern- und Mitbestimmungsrecht) 3st.
(2) Wirtschaftsrecht, insbesondere Wettbewerbs- und Kartellrecht, Grundzüge der Bilanzkunde 3st.
II. Übungen und Seminare
(1) Übungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht 2st.
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
Wahlfachgruppe 4: Steuerrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 4 JAG)
I. Vorlesungen
(1) Allgemeines Steuerrecht 4st.
(2) Besonderes Steuerrecht 4st.
(3) Bilanzsteuerrecht 2st.
(4) Steuerprozeßrecht 2st.
II. Übungen und Seminare
(1) Übung im Steuerrecht 2st.
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
Wahlfachgruppe 5: Arbeitsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 JAG)
I. Vorlesungen
Vertiefungsvorlesungen, insbesondere auf den Gebieten
(1) Des kollektiven Arbeitsrechts (vor allem Betriebsverfassungsrecht wie auch das Mitbe-
stimmungsrecht einschließlich des zugehörigen Gesellschaftsrechts) 2st.
(2) Des arbeitsgerichtlichen Verfahrens 2st.
II. Übungen und Seminare
(1) Übung im Arbeitsrecht 2st.
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
Wahlfachgruppe 6: Staats- und Verwaltungsrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 6 JAG)
I. Vorlesungen
(1) Staatsrecht (Vertiefung) 2st.
(2) Wirtschaftsverwaltungsrecht 2st.
(3) Umweltrecht (Überblick) 2st.
(4) Raumordnungs- und Baurecht 2st.
(5) Straßenrecht 2st.
II. Übungen und Seminare
(1) Übung im Besonderen Verwaltungsrecht 2st.
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
Wahlfachgruppe 7: Sozialrecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 7 JAG)
I. Vorlesungen
(1) Grundzüge des Sozialrechts 2st.
(2) Sozialrecht (Vertiefung) 2st.
(3) Sozialversicherungsrecht 2st.
II. Übungen und Seminare
(1) Übungen im Sozialrecht 2st.
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
- 94 - Fachschaftsrat Jura
Wahlfachgruppe 8: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (§ 3 Abs. 3 Nr. 8 JAG)
I. Vorlesungen
(1) Internationales Privatrecht I 2st.
(2) Internationales Privatrecht II 2st.
(3) Internationales Zivilverfahrensrecht 1st.
(4) Internationales Schiedsverfahrensrecht 1st.
(5) Einführung in die Rechtsvergleichung 3st.
II. Übungen und Seminare
(1) Übungen im Internationalen Privatrecht 2st.
(2) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
Wahlfachgruppe 9: Völker- und Europarecht (§ 3 Abs. 3 Nr. 9 JAG NW)
I. Vorlesungen
(1) Völkerrecht I 4st.
(2) Völkerrecht II 2st.
(3) Europarecht II 2st.
II. Übungen und Seminare
(1) Übung im Völkerrecht 2st.
(2) Übung im Europarecht 2st.
(3) Seminare auf dem Gebiet der Wahlfachgruppe 2st.
TEIL 3 – LEHRVERANSTALTUNGEN NACH § 8 ABS. 1 NR. 5 JAG NW
In folgenden Veranstaltungen kann der nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 JAG NW erforderliche Grundlagenschein
erworben werden, wenn dies in der Ankündigung der Veranstaltung bekanntgegeben wurde:
I. Vorlesungen
(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.
(2) Methodenlehre 2st.
(3) Rechtsphilosophie 2st.
(4) Rechtssoziologie, einschließlich Rechtstatsachenforschung 2st.
(5) Kriminologie I (Rechtstatsachenforschung; Einführung: Theorie und Methodik) 2st.
(6) Kriminologie III (Kriminologie in der Praxis) – vgl. Wahlfachgruppe 2, I (2) 2st.
(7) Römische Rechtsgeschichte 2st.
(8) Römisches Privatrecht 2st.
(9) Deutsche Rechtsgeschichte 2st.
(10) Privatrechtsgeschichte der Neuzeit 2st.
(11) Verfassungsgeschichte 2st.
(12) Staatslehre 2st.
(13) Verwaltungslehre 2st.
(14) Kirchenrecht 2st.
(15) Wirtschaftswissenschaften für Juristen 2st.
II. Weitere Lehrveranstaltungen
über geschichtliche, philosophische, gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Rechts und
die Methodik seiner Anwendung 2st.
TEIL 4 – ERGÄNZUNGSVERANSTALTUNGEN
Fachschaftsrat Jura - 95 -
Die Fakultät bietet (in teilweise mehrsemestrigem Abstand) Ergänzungsveranstaltungen, in denen das in
den Pflichtfächern vermittelte Stoffgebiet ergänzt und vertieft wird. Als solche Veranstaltungen kom-
men insbesondere folgenden in Betracht:
I. Allgemeines und Rechtsgeschichte
(1) Gerichtspraxis und Rechtsalltag in der Frühen Neuzeit 2st.
(2) Kolloquium: Frauen im Recht 2st.
(3) Didaktik der Rechtskunde 2st.
(4) Wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltungen für Juristen 2st.
II. Zivilrecht
(1) Vertiefungsvorlesung Rechtsgeschäftslehre 2st.
(2) Vertragsgestaltung 2st.
(3) Vertiefungsvorlesung Grundbuchrecht und Grundpfandrechte 2st.
(4) Vertiefungsvorlesung Sicherungsrechte 2st.
(5) Privatversicherungsrecht 2st.
(6) Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 2st.
(7) Wertpapierrecht 2st.
(8) Bilanzrecht und Bilanzsteuerrecht für Juristen 2st.
(9) Ausgewählte Probleme des Kartellrechts 2st.
(10) Grundzüge des Internationalen Arbeits- und Sozialrechts einschließlich EG-Recht 2st.
(11) Insolvenzrecht 2st.
III. Strafrecht
(1) Wirtschaftsstrafrecht 2st.
(2) Ordnungswidrigkeitenrecht 2st.
(3) Verkehrs-(straf)recht 2st.
(4) Das strafrechtliche Rechtsfolgensystem 2st.
IV. Öffentliches Recht
(1) Ausländerrecht 2st.
(2) Berg- und Energierecht 2st.
(3) Finanz- und Haushaltsrecht 2st.
(4) Medienrecht 2st.
(5) Recht des öffentlichen Dienstes 2st.
(6) Schul- und Hochschulrecht 2st.
(7) Staatskirchenrecht 2st.
(8) Vertiefungsvorlesung Umweltrecht 2st.
(9) Vertiefungsvorlesung Wirtschaftsverwaltungsrecht 2st.
(10) Entwicklungsvölkerrecht 2st.
(11) Humanitäres Völkerrecht 2st.
V. Methodik der Fallbearbeitung
Die Fakultät bietet ferner Veranstaltungen zur Einführung in die Methodik der Fallbearbeitung
für Studienanfänger an 2st.
TEIL 5 – VERANSTALTUNGEN ZUR EXAMENSVORBEREITUNG
I. Repetitorien
(1) Repetitorium im Bürgerlichen Recht 4st.
(2) Repetitorium im Strafrecht 4st.
(3) Repetitorium im Öffentlichen Recht 4st.
- Diese Veranstaltungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten -
II. Klausurenkurse
- 96 - Fachschaftsrat Jura
(1) Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht 5st.
(2) Klausurenkurs im Strafrecht 5st.
(3) Klausurenkurs im Öffentlichen Recht 5st.
- Diese Veranstaltungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angeboten -
III. Examinatorien
(1) Examinatorium im Bürgerlichen Recht 3st.
(2) Examinatorium im Strafrecht 3st.
(3) Examinatorium im Öffentlichen Recht 3st.
TEIL 6 – FREMDSPRACHEN FÜR JURISTEN
(Nach Angebot der fachlich zuständigen Fakultäten)
(1) Latein 2st.
(2) Englisch 2st.
(3) Französisch 2st.
(4) Weitere Fremdsprachen 2st.
TEIL 7 – TUTORIEN FÜR STUDIENANFÄNGER
Die Fakultät bietet im Rahmen des Aktionsprogramms „Qualität der Lehre“ sowohl im Winter-, als
auch im Sommersemester Tutorien für Studienanfänger an.
(III) Studienverlaufsplan
VERTEILUNG DER LEHRVERANSTALTUNGEN AUF DIE SEMESTER
A. Studienbeginn in einem Wintersemester
1. Semester
(1) Römische Rechtsgeschichte 2st.
(2) Kriminologie I (Einführung: Theorie und Methodik einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.
(3) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) 4st.
(4) Staatsrecht I (Grundrechte) 4st.
(5) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.
(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.
16st.
Ferner: Tutorium; Fremdsprachen für Juristen
2. Semester
(1) Deutsche Rechtsgeschichte 2st.
(2) Verfassungsgeschichte 2st.
(3) Rechtsphilosophie 2st.
(4) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) 4st.
(5) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) 5st.
(6) Staatsrecht II (Staatsorganisation einschließlich Verfassungsprozeßrecht) 4st.
(7) Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht 3st.
(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.
(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.
(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.
28st.
Ferner: Fremdsprachen für Juristen
3. Semester
(1) Rechtssoziologie, einschließlich Rechtstatsachenforschung 2st.
Fachschaftsrat Jura - 97 -
(2) Schuldrecht (Besonderer Teil) 3st.
(3) Sachenrecht 3st.
(4) Strafrecht II (Besonderer Teil) 4st.
(5) Europarecht I 3st.
(6) Anfängerkurs im Strafrecht 3st.
(7) Anfängerkurs im Öffentlichen Recht 3st.
(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.
23st.
4. Semester
(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.
(2) Methodenlehre 2st.
(3) Familienrecht 2st.
(4) Erbrecht 2st.
(5) Handelsrecht 2st.
(6) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) 3st.
(7) Allgemeines Verwaltungsrecht I 4st.
(8) Verwaltungsprozeßrecht (Überblick) 2st.
(9) Übung im Strafrecht 3st.
(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.
24st.
Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe
5. Semester
(1) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht) 3st.
(2) Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Überblick) 4st.
(3) Strafprozeßrecht (Überblick) 2st.
(4) Allgemeines Verwaltungsrecht II 3st.
(5) Kommunalrecht 2st.
(6) Polizei- und Ordnungsrecht 2st.
(7) Baurecht (Überblick) 2st.
(8) Übung im Bürgerlichen Recht 3st.
(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.
23st.
Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe
6. Semester
(1) Rechtsgeschäftslehre 2st.
(2) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) 2st.
(3) Verwaltungslehre 2st.
(4) Übung im Öffentlichen Recht 3st.
9st.
Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe
Ab 6. Semester werden außerdem regelmäßig zur Wiederholung und Vertiefung angeboten: Vorlesun-
gen, Seminare, Repetitorien, Examinatorien, Klausurenkurse.
B. Studienbeginn in einem Sommersemester
- 98 - Fachschaftsrat Jura
1. Semester
(1) Rechtsphilosophie 2st.
(2) Deutsche Rechtsgeschichte 2st.
(3) Verfassungsgeschichte 2st.
(4) Strafrecht I (Allgemeine Lehren) 5st.
(5) Staatsrecht II (Staatsorganisation einschließlich Verfassungsprozeßrecht) 4st.
(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht I“ 2st.
(7) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht II“ 2st.
19st.
Ferner: Tutorium; Fremdsprachen für Juristen
2. Semester
(1) Römische Rechtsgeschichte 2st.
(2) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (Allgemeiner Teil des BGB) 4st.
(3) Strafrecht II (Besonderer Teil) 4st.
(4) Kriminologie I (Einführung: Theorie und Methodik einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.
(5) Staatsrecht I (Grundrechte) 4st.
(6) Europarecht I 3st.
(7) Anfängerkurs im Strafrecht 3st.
(8) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ 2st.
(9) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Strafrecht II“ 2st.
(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Staatsrecht I“ 2st.
28st.
3. Semester
(1) Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht, Allgemeiner Teil) 3st.
(2) Allgemeines Verwaltungsrecht I 4st.
(3) Verwaltungsprozeßrecht 2st.
(4) Anfängerkurs im Bürgerlichen Recht 3st.
(5) Anfängerkurs im Öffentlichen Recht 3st.
(6) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II“ 2st.
(7) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht I“ 2st.
20st.
4. Semester
(1) Rechtssoziologie (einschl. Rechtstatsachenforschung) 2st.
(2) Schuldrecht (Besonderer Teil) 3st.
(3) Sachenrecht 3st.
(4) Strafprozeßrecht (Überblick) 2st.
(5) Allgemeines Verwaltungsrechts II 2st.
(6) Kommunalrecht 2st.
(7) Polizei- und Ordnungsrecht 2st.
(8) Baurecht (Überblick) 2st.
(9) Übung im Strafrecht 3st.
(10) Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht II“ 2st.
24st.
Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe
5. Semester
(1) Allgemeine Rechtslehre (Rechtstheorie) 2st.
(2) Methodenlehre 2st.
Fachschaftsrat Jura - 99 -
(3) Familienrecht 2st.
(4) Erbrecht 2st.
(5) Handelsrecht 2st.
(6) Arbeitsrecht (Recht des Arbeitsverhältnisses; Recht des kollektiven Arbeitsrechts) 3st.
(7) Verwaltungslehre 2st.
(8) Übung im Öffentlichen Recht 3st.
18st.
Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe
6. Semester
(1) Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht; Einführung in das Kapitalgesellschaftsrecht) 3st.
(2) Zivilprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Überblick) 4st.
(3) Übung im Bürgerlichen Recht 3st.
10st.
Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe
7. Semester
(1) Rechtsgeschäftslehre 2st.
(2) Zwangsvollstreckungsrecht (Überblick) 2st.
4st.
Ferner: Lehrveranstaltungen in der gewählten Wahlfachgruppe
Ab 6. Semester werden außerdem regelmäßig zur Wiederholung und Vertiefung angeboten: Vorlesun-
gen, Seminare, Repetitorien, Examinatorien, Klausurenkurse.