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Kartellgesetzrevision: Bundesrat nimmt Anliegen der Wirtschaft auf

Folien zum dossierpolitik Nr. 19, 25.10.2010

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Entwicklungen im KartellgesetzMateriell Institutionell

Kartellgesetz 1962

• „Saldomethode“ • Empfehlung der Kartellkommission

• Interessengruppen beteiligt

Revision 1985

• Vermutung der „Wettbewerbsbeseitigung durch Kartelle

• Kaum Veränderung• Verfügungsmöglichkeit

durch Departement

Totalrevision 1995

• Zusammenschlusskontrolle• Sanktionen bei wiederholtem

Verstoss

• Schaffung der WEKO• Interessengruppen weiterhin

beteiligt

Teilrevision 2003

• Direkte Sanktionen• Bonusregel

• Unverändert

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Evaluation des Gesetzes 2009

►Evaluation des Bundes

►economiesuisse „Unternehmen im Wettbewerb“

Beide orten Verbesserungspotenzial bei:

– Institutionen und Verfahren: Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungsfunktion

– Materielle Änderungen bei vertikalen Restriktionen

– Fusionskontrolle: Fokus auf Beeinträchtigung des Wettbewerbs

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Kartellgesetzrevision: Vorschlag des Bundes

►Materielle und institutionelle Verbesserungen

Anliegen der Wirtschaft werden aufgenommen:

– Institutionen und Verfahren: Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungsfunktion

– Materielle Änderungen bei vertikalen Restriktionen

– Fusionskontrolle: Fokus auf Beeinträchtigung des Wettbewerbs

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Revision 2010: Neugestaltung der Institutionen 1/2

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Vorschlag des Bundesrats im Urteil der Wirtschaft

►Trennung der Institutionen ist wichtig und richtig:

– Rechtssicherheit und Rechtsstaatlich korrekte Verfahren

►Korrekturen bei den Verfahren

– Kürzere Verfahren sind nötig; positiver Zeitgewinn dank weniger Instanzen

– Aber: schon heute sind Verbesserungen möglich; sie sind sofort umzusetzen

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Revision 2010: Neugestaltung der Institutionen 2/2

Vorschlag des Bundesrats im Urteil der Wirtschaft

►Kürzere Widerspruchverfahren schaffen Planungssicherheit; Vorstoss geht in die richtige Richtung, dürfte aber weiter gehen.

►Bei Vertikalvereinbarungen ist nur eine Einzel-fallbetrachtung ökonomisch korrekt. Aus Sicht der Wirtschaft ist Art. 5 Abs. 4 KG zu streichen

►Die Fusionskontrolle ist zurückhaltend auszuüben. Auf Doppelprüfungen ist zu verzichten.

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Neugestaltung der Institutionen

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Verbesserung des Widerspruchs-verfahrens

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Schlussfolgerungen

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►Rechtssicherheit und rechtsstaatlich korrekte Verfahren sind Schlüsselfaktoren für funktionierenden Wettbewerb

►Konsequente Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungsbehörde ist wichtig.

►Gesetzesrevision benötigt Zeit: Wo möglich, sind Verbesserung schon heute umzusetzen

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Kontakt:

Thomas Pletscher

thomas.pletscher@economiesuisse.ch