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© ÖJRK/Freiwillige Radfahrprüfung – Ausarbeitung: Roland Hanifl, BPD-Wien, Gruppe Verkehrserziehung

WartepflichtWartepflichtoderoder

VorrangVorrang

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang KreuzungKreuzung

• Eine Kreuzung Eine Kreuzung

ist eine Stelle, auf der eine Straße eine andere überschneidet oder in sie einmündet, gleichgültig in welchem Winkel.

• Eine geregelte Kreuzung Eine geregelte Kreuzung

ist eine Kreuzung, wo der Verkehr durch Lichtzeichen (Ampel) oder von Verkehrsposten durch Armzeichen geregelt wird; blinkendes gelbes Licht gilt nicht als Regelung.

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Geregelte Geregelte KreuzungKreuzung

HaltHalt

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Geregelte Geregelte KreuzungKreuzung

HaltHalt

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Geregelte Geregelte KreuzungKreuzung

Freie Freie FahrtFahrt

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Regelung durch Regelung durch VerkehrszeichenVerkehrszeichen

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Regelung durch Regelung durch VerkehrszeichenVerkehrszeichen

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Regelung durch Regelung durch VerkehrszeichenVerkehrszeichen

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Regelung durch Regelung durch VerkehrszeichenVerkehrszeichen

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Ungeregelte Ungeregelte KreuzungKreuzung

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Ungeregelte Ungeregelte KreuzungKreuzung

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Ungeregelte Ungeregelte KreuzungKreuzung

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Ungeregelte Ungeregelte KreuzungKreuzung

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

Ungeregelte Ungeregelte KreuzungKreuzung

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang KreisverkehrKreisverkehr

Ein Kreisverkehr ist eine besondere Art von Kreuzung. Meistens wird der zuströmende Verkehr durch ein „Vorrang geben“ geregelt.

Bei einem ungeregelten Kreisverkehrs gilt der Rechtsvorrang. Einfahrende Fahrzeuge haben Vorrang

Nur das Verlassen des Kreisverkehrs muss durch Nur das Verlassen des Kreisverkehrs muss durch Handzeichen, bzw. Betätigen des Blinkers angezeigt Handzeichen, bzw. Betätigen des Blinkers angezeigt werden. werden.

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

EisenbahnkreuzunEisenbahnkreuzungg

Bahnübergang Bahnübergang ohne Schrankenohne Schranken

Bahnübergang mit Bahnübergang mit SchrankenSchranken AndreaskreuzAndreaskreuz

BakenBaken80 Meter80 Meter 160 Meter160 Meter 240 Meter240 Meter

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

EisenbahnkreuzunEisenbahnkreuzungg

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

EisenbahnkreuzunEisenbahnkreuzungg

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Wartepflicht Wartepflicht oder Vorrangoder Vorrang

EisenbahnkreuzunEisenbahnkreuzungg