0 1 Mensch mit Behinderung ? Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Sven Discher ( 04321 / 409313 )

mailto: sven.discher@drv-nord.de

Deutsche Rentenversicherung Nord

Auskunfts- und Beratungsstelle Neumünster

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Mensch mit Behinderung ?

Leistungen der gesetzlichen

Rentenversicherung

3

Überblick

Leistungen der gesetzlichen RV für Menschen mit Behinderung

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Hinzuverdienst bei der Rente wegen Erwerbsminderung

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Rentenhöhe

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Voraussetzungen

Rente wegen Erwerbsminderung

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

teilweise oder volle Erwerbsminderung

Nichterreichen der Regelaltersgrenze

Wartezeit von 5 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten

und

und

und

5

Renten wegen Erwerbsminderung

volleErwerbsminderung

teilweiseErwerbsminderung

Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Begriff der Erwerbsminderung

3 bis unter 6 Stunden

3 Stunden 6 Stunden

unter 3 Stunden über 6 Stunden

keineErwerbsminderung

6

Renten wegen Erwerbsminderung

teilweiseErwerbsminderung

Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Begriff der Erwerbsminderung

3 bis unter 6 Stunden

3 Stunden 6 Stunden

verschlossener TZA(Prüfung)

+

volleErwerbsminderung

=

7

Arbeitslosigkeit

Rente wegen Erwerbsminderung

keine selbstständige Tätigkeit

keine Arbeitslosenmeldung

und

keine Beschäftigung(auch nicht ruhendes Beschäftigungsverhältnis)

und

Wohnsitz in Bundesland mit überdurchschnittlicherArbeitslosigkeit

und

konkrete Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes

oder

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Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Beschäftigung

Weiterbeschäftigung

Teilzeitbeschäftigung

Sonderrecht für schwer behinderte Menschen

Möglichkeiten der Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes

TVöD o. ä.

TzBfG (Teilzeit und BefristungsG)

immer vorrangig

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Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Beschäftigung

Keine Weiterbeschäftigung

Möglichkeiten der Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes

Agentur für Arbeiteinschalten

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Arbeitslosenquote im Bundesland

überdurchschnittlich

verschlossenerTZA

neinja

durchschnittlich

Agentur für Arbeit einschalten ?

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VergleichspersonAntragsteller

Leistungsvermögen im bisherigen Beruf und zumutbaren Verweisungstätigkeiten

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Anspruchsvoraussetzungen

weniger als 6 Stunden mindestens 6 Stunden

keineErwerbsminderung

Geburtvor

02.01.61

mit ähnlicher Ausbildung

und gleichwertigenFähigkeiten und

Kenntnissen

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Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Mehrstufenschema

Tätigkeiten der Führungsebene mit hoher Qualität, die regelmäßig auf einem Hochschul-

studium beruhen und die üblicherweise mit einem Bruttoarbeitsentgelt an der Beitrags-

bemessungsgrenze bewertet werden

Tätigkeiten, die ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule bzw. einer wissen-

schaftlichen Hochschule erfordern

Tätigkeiten,die eine Meisterprüfung oder denAbschluss einer Fachschule voraussetzen

bzw. der Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion

Tätigkeiten, die eine längere als 2-jährige, regelmäßig3-jährige Ausbildung erfordern

Tätigkeiten, die eine Ausbildung von mehr als 1 bis zu 2 Jahren erfordern (obere Gruppe der sogenannten „Angelernten“)

Tätigkeiten, die eine Ausbildung von 3 bis zu 12 Monaten erfordern (untere Gruppe der sogenannten „Angelernten“)

Ungelernte Tätigkeiten1

2 a

3

5

4

6

2 b

13

Zumutbarkeit des Verweisungsberufes

5. Akademiker Meister / Vorarbeiter

4. Meister / Vorarbeiter Facharbeiter

3. Facharbeiter Anlerntätigkeit ; jedoch muss die zumutbare Verweisungstätigkeit konkret benannt werden

2. Anlerntätigkeit ungelernte Tätigkeiten

1. Ungelernte Tätigkeiten kein Berufsschutz

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• 50 Jahre alter Versicherter (Geburtsjahr: 1959)

• Lehre als Maurer

• immer als Maurergeselle gearbeitet

• Bandscheibenvorfall

• kann nicht mehr als Maurer arbeiten

• zumutbare Verweisungstätigkeit (vollschichtig):

Berater im Baumarkt

Beispiel

1. Kann dieser Versicherte eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten ?

2. Kann dieser Versicherte eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten ?

3. Welche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen

in Betracht ?

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Lösung

zu 1.: nein, da ein Leistungsvermögen von mehr als 6 h / täglich – wenn

auch nicht in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vorliegt !

zu 2.: - Erforderlichkeit der BU-Vertrauensschutzprüfung (vor dem 02.01.61 !)

geboren

- Eingruppierung in Stufe 3 (Facharbeiter) laut Mehrstufenschema

- zumutbar ist eine Beschäftigung als Berater im Baumarkt in

Stufe 2 (Anlernebene)

keine BU-Rente !

zu 3.: Leistungen der beruflichen Rehabilitation ( = Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben ), z.B. Eingliederungshilfe und Teilqualifikationen

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Befristung von Renten

Rente wegen Erwerbsminderung

Rentenbeginn

3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre

Rentenbeginn

weitere Befristung3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre

Regelfall

Abhängigkeit von Arbeitsmarktlage

auf Dauer

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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst

Entgeltpunkteder letzten 3

Kalenderjahre

vor Rente

Bezugs-größe

in EUR

Teil-renten-faktor

Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrenten

X =X

Brutto EUR

0,23

0,17

0,28

2.520

2.520

2.520

3,0

3,0

3,0

200729.494

200629.494

200830.084

Rente 01.12.09

Teilrente

Teilrente

Teilrente

1/4

3/4

1/2

Hinzuverdienst-grenze (mtl.)

1.285,20 €

1.738,80 €

2.116,80 €

Alte Bundesländer

mind.1,5 Entgeltpunkte

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Teilrente

1/1Vollrente

1/2

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst

Aktuelle Grenzwerte teilweise Erwerbsminderung

1.714,65 €

2.087,40 €

Westbeim Durchschnittsverdiener

0,23 X 2.520 EUR X 3,0 = 1.738,80 EUR

0,28 X 2.520 EUR X 3,0 = 2.116,80 EUR

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Teilrente

Teilrente

Teilrente

1/4

3/4

1/1 400,00 EURVollrente

642,60 EUR

771,27 EUR

938,94 EUR

1/2

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Aktuelle Mindestgrenzwerte Hinzuverdienst volle Erwerbsminderung

400,00 EUR

570,07 EUR

869,40 EUR

1.058,40 EUR

West

Ost

§ 96 a SGB VI

Ab 01.07.09

20

Rentenminderung = 10,8 % monatlich

Zugangsfaktor

63 Jahre

Minderung bei Renten wegen Erwerbsminderung

36 Monate x 0,3%

60 JahreRentenbeginn

Keine Rentenminderung

63 JahreRentenbeginn

Hinweis stufenweise Anhebung der Altersgrenzen ab 2012

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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Voraussetzungen

Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit (nach dem bis zum 31.12.00 geltenden Recht)

Wartezeit 35 Jahre

Hinzuverdienstgrenzen

60 Jahre

Geburt bis 31.12.50

und

und

und

oder

Schwerbehinderung (GdB mindestens 50 %)

22

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Voraussetzungen Geburt ab 01.01.51

Wartezeit 35 Jahre

Hinzuverdienstgrenzen

60 (62) Jahre

und

und

und

Schwerbehinderung (GdB mindestens 50 %)

23

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Regelung bis 2007 (§ 37 SGB VI)

63 (60) Jahre

Übergangsregelung bis 2007 (§ 236 a i. V. m. Anlage 22 SGB VI)

63 (60) Jahre

Geburt

bis 16.11.50

1944 bis 31.12.50

Geburt ab 1951

am 16.11.00 schwerbehindertoder berufs- oder erwerbsunfähigVertrauensschutz = 60 Jahre ohne Abschlag

bei Rentenbeginn schwerbehindertoder berufs- oder erwerbsunfähig

bei Rentenbeginn schwerbehindert

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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Regelung ab 2008 (§ 37 SGB VI)

65 (62) Jahre

Übergangsregelung ab 2008 (§ 236 a SGB VI)

bei Rentenbeginn schwerbehindert

63 (60) JahreGeburt bis 1951

stufenweise Anhebungvon 63/1 auf 63/6 Jahre/Monate

(60/1) (60/6)

1952

Geburt ab 1964

stufenweise Anhebungvon 63/7 auf 64/10 Jahre/Monate

(60/7) (61/10)

1953 bis 1963

25

59 6252 5453 5655 5857 6160 63

Anheben der Altersgrenze

64Geburt 19

Alter 65

Altersgrenze

Anspruch ohne

Abschlag

Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236 a Abs. 2 SGB VI)

64

63

26

27