0 Diplom-Kaufmann Jan-Christopher Kling Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Steuer-ID und...

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Diplom-Kaufmann

Jan-Christopher KlingWirtschaftsprüfer & Steuerberater

Steuer-ID und Grundrechte

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A. Einleitung

B. Gesetzliche Regelung

C. Klagebegründung

D. Erwiderung Bundeszentralamt

E. Stand des Verfahrens

Agenda

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A. Einleitung

• Ca. 82 Mio. Bundesbürger wurde ein Steuer-ID zugeteilt

• Rechtsbehelfsbelehrung mit Klagemöglichkeit innert 1 Monat nach Bekanntgabe

• Ca. 170 Klagen vor FG Köln (Sitz des Beklagten, Bundeszentralamt der Finanzen in Bonn)

• 5 Musterklagen, ersten 3 davon von uns betreut

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Problemkreise

• Mängel auf 3 Ebenen– Verfassung– Steuergesetz– Verwaltungsverfahren

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B. Gesetzliche Regelung

§ 139 a AO

• (1) Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem

Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in

Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal

(Identifikationsmerkmal) zu, das gegenüber Finanzbehörden

anzugeben ist….

• (2) Steuerpflichtiger im Sinne dieses Unterabschnitts ist jeder, der

nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist.

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B. Gesetzliche Regelung

§ 139b Identifikationsnummer

Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer nur erheben und

verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben

erforderlich ist…. Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen

dürfen

1. die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für

Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich

ist oder eine Rechtsvorschrift die Verwendung der Identifikationsnummer

ausdrücklich erlaubt

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B. Gesetzliche Regelung

(3) Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu natürlichen Personen folgende Daten:

• Familienname,

• frühere Namen,

• Vornamen,

• Tag und Ort der Geburt,

• Geschlecht,

• gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,

• zuständige Finanzbehörden,

• Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmengesetz und den Meldegesetzen der Länder,

• Sterbetag.

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B. Gesetzliche Regelung

Was wird tatsächlich gespeichert:

• Familienname

• Ehename

• Lebenspartnerschaft

• Geburtsname

• Vorname

• Geschlecht

• Vollständige Adresse

• Geburtstag und –ort

• Geburtsstaat (gefüllt bei Geburt im Ausland)

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B. Gesetzliche Regelung

Wer erhält Steuer-ID?

• Gesetz: Steuerpflichtige

• Finanzverwaltung: Alle Bundesbürger

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C. Klagebegründung

1. Verstoß gegen informelle Selbstbestimmung (Art 2 u. 1 GG)

– Recht des Einzelnen selbst über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen (BVerfGE)

– Personenkennzeichen (Bundesdatenschutzbeauftragter)

– vorbeugender Generalverdacht gegen alle Bürger

– vgl. RasterfahndungVorratsdatenspeicherung

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C. Klagebegründung

Nutzung durch andere Einrichtungen:

Hier mangelt es an der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage

Der Anlass und der Zweck und die Grenze des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (BVerfG).

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2. Verstoß gegen Steuergesetz (AO)

§ 33 Steuerpflichtiger ist,

• wer eine Steuer schuldet,

• für eine Steuer haftet,

• eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat,

wer eine Steuererklärung abzugeben,

• Sicherheit zu leisten,

• Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die

Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat.

C. Klagebegründung

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C. Klagebegründung

3. Einfachgesetzliche Mängel bei Vollzug

• Zustellung an Kinder• Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

Datensicherheit ist vollkommen unsicher

• Nur Ordnungswidrigkeit

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• § 139 b AO greift in den Schutzbereich auf informationelle Selbstbestimmung ein,

• aber der Einzelnen muss zum Gemeinwohl Einschränkungen hinnehmen

• Voraussetzung: Normenklarheit und verhältnismäßig

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D. Erwiderung Bundeszentralamt

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E. Stand des Verfahrens

• Mündliche Verhandlung am 7. Juli beim FG Köln• Urteilsverkündung: Plan Ende August

1. Vorlage beim BVerfG

2. Klageabweisung mit Revisonzulassung

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KLING HEUFELDER

WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER

KAISERSLAUTERN FRANKFURT AM MAIN

FISCHERSTRAßE 11 T (0631) 3 62 39-0 JCKLING.DE 67655 KAISERSLAUTERN F (0631) 3 62 39-10 KLING@JCKLING.DE

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