Post on 06-Apr-2016
1
Interkommunale Kooperation
Eine Bestandsaufnahme der ine Bestandsaufnahme der aktuellen Handlungspraxis in aktuellen Handlungspraxis in ÖsterreichÖsterreich
Nina Sillipp und Cornelia Vojtisek
2
Überblick
Bedeutungsgewinn der regionalen Handlungsebene in der RaumordnungTheoretischer Bezugsrahmen hinsichtlich Nutzen, Hemmnisse, Finanzierungsquellen und rechtliche OrganisationsformenEinsicht in die ExperteninterviewsKooperative Handlungsformen in der Praxis Fazit
3
„Stand der Dinge“
...seit mehreren Jahren ein vieldiskutiertes Thema in der Literatur.
...politische und planerische Handlungspraxis ist eher gering.
...globale Ökonomie hat die Region als Ort wirtschaftlichen und gestalterischen Handelns neu positioniert und aufgewertet.
...dennoch gibt es in Österreich eine Vielzahl an Kooperationsprojekten zwischen Kommunen.
1. Bedeutungsgewinn der regionalen Handlungsebene
4
Begriffliche Abgrenzung Raumordnungs-bezogene Kooperationen
Nicht-raumordnungs-bezogene Kooperationen
Gemeinsame Industrie- u. Gewerbestandorte, Ansiedelung von Handels- u. Dienstleistungsunternehmen.
Verwaltung, technische Infrastruktur, Standesamt, Staatsbürgerschaftswesen, Hauptschulen, musikalischer Unterricht, Sozialhilfe/-beratung, ambulante Dienste sowie ÖPNV
2. Theoretischer Bezugsrahmen
5
Der Nutzen ikK
Gemeindezusammenlegungen ?
2.358 Gemeinden, von denen 62% nur bis zu 2.000 Einwohner haben, besitzen Autonomie im Bereich der Hoheits- u. Privatwirtschaftsverwaltung wie i.d. Erfüllung von öffentl. Aufgaben. oftmals finanziell, administrativ und technisch überfordert gemeinsame Erfüllung einer Aufgabe schlicht ökonomischer Probleme, die über Gemeindegrenzen hinweg gehen
2. Theoretischer Bezugsrahmen
Bevölkerung 2001 und Zahl der Gemeinden 2004 nach Gemeindegrößenklassen
62%
28%
9% 1%
bis 2.000 EW
2.001 bis 5.000 EW
5.001 bis 30.000 EW
ab 30.001 EW
6
Der Nutzen ikK
Das „Gefangenendilemma“als Beweis für den großen Nutzen! Dilemma: Es lohnt sich für jeden Spieler primär
nicht zu kooperieren, um so viele Punkte wie möglich zu sammeln.
Spiel steht für die Situation von Gemeinden innerhalb einer Region, die sich zwischen Kooperation und Defektion entscheiden müssen.
Problem der interkommunalen Kooperation: Einschätzung des Kooperationspartners.
2. Theoretischer Bezugsrahmen
7
Gründe für ikK
strukturelle Verflechtungenfehlende Leistungskraft einzelner GemeindenNotwendigkeit des gezielteren Einsatzes der Finanzmittel
Suche nach Einsparungs-möglichkeitensich verschärfender regionaler Standortwettbewerbfehlende Professionalität
2. Theoretischer Bezugsrahmen
8
Hemmnisse bezüglich ikKVerlust von Entscheidungshoheiterwarteter Einnahmenverlust oder -verzichtUnsicherheit über die Aufteilung von Kosten und Nutzenpersönliche und politische Animositätenunterschätzter KooperationswertAngst vor Übervorteilung
Zeit- und administrativer Mehr-AufwandWiderstand und Inflexibilität in den GemeindeverwaltungenWiderstand und mangelndes Bewusstsein in der Bevölkerung Schwierigkeiten der WillensbildungAngst vor Verlust der Individualität der Gemeinde
2. Theoretischer Bezugsrahmen
9
Finanzielle Rahmenbedingungen
Kooperationen zwischen Gemeinden, die der kostengünstigen Erbringung kommunaler Leistungen im Bereich der Infrastruktur oder der Hoheitsverwaltung dienen.
Kooperationen, bei denen die Gemeinden Nettoerträge erwarten.
2. Theoretischer Bezugsrahmen
10
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Finanzkraft von Gemeinden ist auf die Einnahmen aus eigenen Steuern zurückführen.
Kommunalsteuer ist von der Bruttolohnsumme der im Gebiet tätigen Unternehmen abhängig (2003 in NÖ 22,51%).
Forderung nach eigenen Gewerbegebieten!
2. Theoretischer Bezugsrahmen
11
FinanzierungsmöglichkeitenFinanzierung über mehrere Quellen, d.h. teilweise aus Gebühren oder Entgelten und Beiträgen der Mitglieder. Oft gibt es dazu noch Zuschüsse der Länder oder des Bundes.
Einige Kooperationen werden ausschließlich aus Beiträgen der Mitgliedsgemeinden finanziert, andere nur über Gebühren und Entgelte.
Zuschüsse des Landes bzw. des Bundes gibt es gegenwärtig nur in den Bereichen des ÖPNV und der Wasserversorgung, vereinzelt auch in den Bereichen Abfallentsorgung, Sozialhilfe /-beratung, Stationäre Pflege und Wasserversorgung.
2. Theoretischer Bezugsrahmen
12
Rechtliche Organisationsformen
Informelle Kooperationsansätze, wie z.B. Foren, Netzwerke bzw. Städtenetze, Interessens- und Arbeitsgemeinschaften (Euregios), Regional- und Bürgermeisterkonferenzen;
Privatrechtlich organisierte Formen der Zusammenarbeit, z.B. Vereine oder GmbH;
Öffentlichrechtlich organisierte Formen der Zusammenarbeit, z.B. Verwaltungsgemeinschaften, Gemeindeverbände sowie funktionsspezifische bis übergreifende Verbände;
Institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit.
2. Theoretischer Bezugsrahmen
13
Verbindliche Formen der ikKÖffentlichrechtlich organisierte Formen: Gemeindeverband Verwaltungs-
gemeinschaft Zweckverband Zweckvereinbarung
Privatrechtlich organisierte Formen: Verein Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH)
Personengesellschaft OHG KG EEG GesbR
+ Public Private Partnership
2. Theoretischer Bezugsrahmen
14
GemeindeverbandRahmenbedingungen: selbstständige Rechts- und Verwaltungsträger Aufgaben werden im eigenen Namen sowie durch
eigene Organe wahrgenommen Aufgabenentlastung der verbandsangehörigen
Gemeinden Gemeinde kann nur mehr als Verbandsorgan auf die
übertragenen Aufgaben Einfluss üben
Gründung: freiwillig durch eine Vereinbarung der beteiligten
Gemeinden durch Verordnung der Landesregierung unmittelbar durch das Gesetz
2. Theoretischer Bezugsrahmen
15
GemeindeverbandAnwendungsbereiche: Abwasserbeseitigung Betrieb von Kläranlagen Wasserversorgung Müllbeseitigung
Finanzierung: bereitet Probleme Ausgaben müssen aus Einnahmen der Tätigkeit der
Gemeindeverbände bestritten werden Differenzbetrag muss von den verbandsangehörigen
Gemeinden eingehoben werden
2. Theoretischer Bezugsrahmen
16
VerwaltungsgemeinschaftRahmenbedingungen: um gleichartige Tätigkeiten Kosten sparender und
zweckmäßiger zu verrichten
Gründung: freiwillig durch die Vereinbarung in Form
übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse durch eine Genehmigung der Landesregierung
2. Theoretischer Bezugsrahmen
17
VerwaltungsgemeinschaftGeschäftsführung: Verwaltungsgemeinschaft übernimmt die
gemeinschaftliche Geschäftsführung handelt als gemeinsame gemeindeamtliche
Einrichtung, ohne den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde als solchen zu berühren
verrichtet Tätigkeiten als „Hilfsorgan“
Finanzierung: verfügen über keine eigenen Finanzierungsquellen Kosten werden durch Beiträge der beteiligten
Gemeinden gedeckt
2. Theoretischer Bezugsrahmen
18
VerwaltungsgemeinschaftAnwendungsbereiche: Verwaltungsgemeinschaften Errichtung und Betrieb von Wasserleitungen Müllabfuhr Müllverbrennung
2. Theoretischer Bezugsrahmen
19
ZweckverbandRahmenbedingungen: Zusammenschluss von Gemeinden zur Wahrnehmung
von hoheitlichen und wirtschaftlichen Aufgaben projektbezogen und auf bestimmte Aufgaben
beschränkt
Zusammenschluss: Freiverband Pflichtverband bzw. gesetzlicher Zweckverband
Organe: Zweckverbandsversammlung Verbandsvorsteher
2. Theoretischer Bezugsrahmen
20
ZweckverbandVerbandssatzung: Mitglieder, Aufgaben, Name und Art der Finanzierung
festgelegt Aufgaben werden im Rahmen der Gesetze in eigener
Verantwortung wahrgenommen Recht und Pflicht der Aufgaben werden dem
Zweckverband übertragen - Gemeinden sind davon befreit
Finanzierung: variiert wird durch Erwirtschaftung eigener Einnahmen
ermöglicht
2. Theoretischer Bezugsrahmen
21
ZweckvereinbarungRahmenbedingungen: ermöglicht, dass kommunale Aufgaben an einen der
Beteiligten rechtsverbindlich übertragen werden können
beteiligte Gemeinden geben Aufgabe an ein Vertragsmitglied ab, welches in fremdem Namen handelt und die Rechte und Pflichten der übrigen Gemeinden nicht beeinträchtigt
Anwendungsbereich: Aufgaben sind „kommunaler Art: gemeinsame Nutzung eines Friedhofs Bau und Unterhaltung eines Freibades
2. Theoretischer Bezugsrahmen
22
ZweckvereinbarungFinanzierung: Kosten sind nach einem bestimmten Schlüssel unter
den beteiligten Kommunen aufzuteilen
2. Theoretischer Bezugsrahmen
23
VereinRechtsgrundlage: Vereinsgesetz 2002 Zusammenschluss zur Verfolgung ideeller Zwecke darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein besitzt Rechtspersönlichkeit
Gründung: Vereinbarung von Statuten durch mindestens 2 Personen Anzeige bei der Vereinsbehörde (BH) Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit
2. Theoretischer Bezugsrahmen
24
VereinOrgane: Mitgliedsversammlung Leitungsorgan Rechnungsprüfer
Mitgliederversammlung: mindestens alle 4 Jahre einzuberufen Entscheidung über Grundlagengeschäfte Bestellung der anderen Organe Entgegennahme der Berichte des Leitungsorgans
2. Theoretischer Bezugsrahmen
25
VereinLeitungsorgan: Geschäftsführung und -vertretung nach außen mindestens 2 Personen Geschäftsverteilung möglich Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung od.
Aufstellung des Jahresabschlusses
Rechnungsprüfer: Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
und der statutengemäßen Mittelverwendung Bericht an das Leitungsorgan
2. Theoretischer Bezugsrahmen
26
VereinAnwendungsbereiche: Sportvereine Kunst-, Kultur-, Theatervereine Museumsvereine Radwegenetze, Tourismuseinrichtungen
Finanzierung: auf Zuschüsse des Landes angewiesen
Vor- u. Nachteile: Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse möglich (+) fehlende Verbindlichkeit von entwickelten Maßnahmen
oder Zielsetzungen (-)
2. Theoretischer Bezugsrahmen
27
GmbHRechtsgrundlage: GmbH-Gesetz Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit Gesellschafter erbringen Vermögenseinlage Buchführungspflicht, Aufstellung des
Jahresabschlusses
Gründung: Gesellschaftsvertrag (Notariatsakt) Einzahlung der Einlage Geschäftsführerbestellung steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Eintragung im Firmenbuch
2. Theoretischer Bezugsrahmen
28
GmbHOrgane: Generalversammlung Geschäftsführung Aufsichtsrat (fakultativ)
Generalversammlung: Oberstes willensbestimmendes Organ Stimmrecht bemisst sich nach Kapitalanteil einfache Mehrheit entscheidet ¾ Mehrheit für Änderung des Gesellschaftsvertrages
2. Theoretischer Bezugsrahmen
29
GmbHGeschäftsführung: Bestellung durch Gesellschaftsbeschluss Fremdgeschäftsführung möglich Vertretung der Gesellschaft nach außen Führung der ordentlichen Geschäfte an Weisungen der Generalversammlung gebunden
Aufsichtsrat: überwacht die Geschäftsführung zwingend bei Stammkapital über 70.000 € in allen anderen Fällen fakultativ von Generalversammlung bestellt mindestens 3 Mitglieder
2. Theoretischer Bezugsrahmen
30
GmbHAnwendungsbereich: gemeinsame Erfüllung kommunaler
Wirtschaftsaufgaben Gewinnbringende Tätigkeiten Immobiliengesellschaften Betriebsgesellschaften Betriebsgebiete/Wirtschaftspark
2. Theoretischer Bezugsrahmen
31
Aktiengesellschaft AGGesellschaft mit Rechtspersönlichkeit
Hoher Organisationsgrad
Gesellschafter leisten Einlage auf Grundkapital
Gesellschaftsanteile (Aktien) leicht übertragbar
Geringer Einfluss des einzelnen Gesellschafters
2. Theoretischer Bezugsrahmen
32
Public Private PartnershipZusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen gesellschaftlichen Systemen!
Institutionalisierungsgrad:
Informelle Zusammenarbeit Vertragliche Kooperationen Zusammenschlüsse von öffentlichen und privaten
Akteuren
2. Theoretischer Bezugsrahmen
33
ExperteninterviewsHerr Dipl.-Ing. Michael MaxianHerr Dipl.-Ing. Christian Schleritzko Vertreter der Niederösterreichischen Landesregierung
Herr Dipl.-Ing. Dr. Hannes Schaffer Mitarbeiter des Unternehmens mecca consulting Arbeitsschwerpunkte:
grenzüberschreitende Regionalentwicklung, Organisations- und Strategieentwicklung, Projektleitung und EU-Programmplanung
3. Einsicht in die Experteninterviews
34
ExperteninterviewsHerr Dr. Emmerich Riesner Bürgermeister in der Salzburger Stadtgemeinde
Neumarkt am Wallersee Kontakt für das gemeindeübergreifende Projekt
„Regionales Standortmarketing der Gemeinden Köstendorf, Neumarkt und Strasswalchen
Herr Josef Wallenberger Geschäftsführender Gesellschafter der
Regionalberatung Wallenberger & Linhard in Horn, NÖ Beratungsschwerpunkte:
regionale und kommunale Entwicklungsprogramme, Stadt- und Standortmarketingprojekte, ikK, Bürgerbeteiligung/ Entscheidungsfindung sowie regionale Netzwerke und Kooperation
3. Einsicht in die Experteninterviews
35
ExperteninterviewsSpontane Assoziationen bezüglich interkommunaler Kooperation: zukünftige Chance für Gemeinden
immer komplexer werdende Aufgabenbereiche finanzielle Ressourcen und Know How sind überfordert „in Zeiten, in denen öffentliche Kassen immer kleiner
werden“ (Dr. E.Riesner) ist ikK eine Möglichkeit einer zusätzlichen Einnahmequelle
großer Nachholbedarf
3. Einsicht in die Experteninterviews
36
ExperteninterviewsFrage nach HaupthindernissenFrage nach Verbesserungsmöglichkeiten: Abbau von Vorurteilen durch Bekanntmachung Verbesserung des Förderapparates Kompromissbereitschaft Überwindung des Kirchturmdenkens durch
praktisches Training
3. Einsicht in die Experteninterviews
37
ExperteninterviewsFrage nach besonders geeigneten Arbeitsfeldern (1): allein im Verwaltungsbereich 40 bis 50
Themenschwerpunkte möglich wichtig für jede einzelne Kooperation ist die
individuelle Prüfung des Mehrwertes funktioniert nur, wenn es einen ganz konkreten
und sichtbaren Vorteil gibt (Schulverbände, Freizeit- und Fremdenverkehreinrichtungen etc.)
3. Einsicht in die Experteninterviews
38
Experteninterviews alle Bereiche, wo Gemeinden den Bürgern nicht
unmittelbar gegenübertreten (Gebühreneinhebungen, gemeinsame Ausbildung d. Gemeindepersonals)
Marketingaktivitäten (z.B. im Tourismus), wirtschaftliche Bereiche (z.B. Handel), interkulturelle Zusammenarbeit, Bauhöfe, Schneeräumungen und Aufrechterhaltung von Infrastruktur
3. Einsicht in die Experteninterviews
39
ExperteninterviewsFrage nach Schwierigkeiten in bestimmten Themenbereichen: bei interkommunalen Betriebsgebieten und die daraus resultierende Siedlungsentwicklung Schwierigkeiten zur Bereitschaft zu
gemeindeübergreifenden Projekten, dort wo es um große Ausgaben, das Teilen von Einnahmen und gemeinsames Lukrieren geht
3. Einsicht in die Experteninterviews
40
ExperteninterviewsFrage nach gesetzlichen Vorgaben zur Förderung und Umsetzung ikK in Österreich: stärkere Anstöße Föderalismus und starke Kompetenzen der
Gemeinden stehen ikK im Weg stärkere Forcierung durch ikK darf es jedoch nicht zur Selbstaufgabe
bzw. Verlieren an politischer Macht kommen politische Verhältnisse müssen gleich bleiben „letzte“ Entscheidungsfindung soll innerhalb der
Gemeinde geschehen
3. Einsicht in die Experteninterviews
41
Experteninterviews gesetzlich alle Möglichkeiten offen System ist Möglichkeit der Mitgestaltung von
Seiten der Bürger Aspekt der Freiwilligkeit ist dabei wichtig! im Falle einer gesetzlichen Verbindlichkeit
bestünde die Gefahr, dass ikK als „Allheilmittel“ eingesetzt würde
rechtliche Rahmenbedingungen ausreichend, weil der Ansatz der überkommunalen Zusammenarbeit nicht die bestmögliche Lösung ist
3. Einsicht in die Experteninterviews
42
ExperteninterviewsFrage nach Anreizen für ikK: Vergabe von regionalen Mehrwertssiegeln für
Kleinregionen bei Projekteinreichung Subventionen finanzielle Förderungen Beratung und Begleitung Vertrauen schaffen und Aufklärung betreiben!
3. Einsicht in die Experteninterviews
43
ExperteninterviewsFrage nach „Bestrafungen“ für „Verweigerer“: indirekte Sanktionen
Erschwernisse bei Einreichung von Einzelprojekten gegenüber gemeindeübergreifenden Projekten
Förderung von Seiten des Landes nur für eine bestimmte Anzahl von Projekten bezüglich Infrastruktur
gezielte und eingeschränkte Flächenwidmung, vor allem für Betriebsgebiete
3. Einsicht in die Experteninterviews
44
Experteninterviews
„Der Faktor Mensch steht vor der Kreativität der Raumordnung!“
„Ein persönliches Gespräch kann viel zielführender sein, als strenge Reglementierungen!“
3. Einsicht in die Experteninterviews
45
Kooperationsmodelle in ÖsterreichNiederösterreich Verein Interkomm NÖ Kleinregionen Regionalentwicklungsverein Land um Laa/Thaya Holz- u. Energiepark Waldviertel GmbH. (Vitis)
Oberösterreich Inkoba Region Freistadt Technologiezentrum Attnang-Puchheim Technologie- u. Innovationszentrum Kirchdorf/Krems Regionaler Wirtschaftsverband Grieskirchen, St. Georgen
und Tollet Interkommunales Gewerbegebiet Phyrn-Priel
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
46
Kooperationsmodelle in ÖsterreichSalzburg Regionales Standortmarketing der Gemeinden Köstendorf,
Neumarkt und Strasswalchen Reinhalteverband Großraum Sbg-Stadt und
Umlandgemeinden Seenland Tourismus GmbH. Regionalverband Tennengau
Vorarlberg Interkommunales Gewerbegebiet Bludenz – Bürs – Nüziders Internationale Bodenseekonferenz Regio Bregenzerwald Regionalplanungsgemeinschaft Großes Walsertal
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
47
Regionalentwicklungsverein Land um Laa
Allgemeine Informationen: umfasst 11 niederösterreichische Mitgliedsgemeinden entstand im Jahr 1991 aus informellen
Bürgermeisterbesprechungen
Organisationsform: privatrechtliche Form des Vereins
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
48
Regionalentwicklungsverein Land um Laa
Nutzen: Bau der Therme Laa und des dazugehörigen Hotels
wurde iniziiert 1 Mill. € wurde in die Region investiert 200 Arbeitsplätze geschaffen
Probleme: anfängliche Skepsis
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
49
Regionalentwicklungsverein Land um Laa
Aufgaben des Vereins: alle Aktivitäten zum Erwerb von Fachwissen Entwicklung lokaler Aktions- u. Investitionsprogramme Identitätsfindung und Aufwertung der Grenzregion innovative Vernetzung von Projekten aus
verschiedenen Bereichen
Zentrales Projekt: Therme Laa Aufwertung des Umfeldes durch Schaffung einer Art
„Gesundheitsregion Land um Laa an der Thaya“
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
50
Regionalentwicklungsverein Land um Laa
Finanzierung: erfolgt über die Gemeindebudgets der Beteiligten Förderungen durch Land, Bund und EU LEADER+ ebenfalls interessante Förderschiene
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
51
NÖ KleinregionenAllgemeine Informationen: 74 Kleinregionen haben sich in NÖ formiert konkrete Maßnahmenprogramme zu wichtigen
Themen für alle Regionen Zusammenschluss erfolgte durch Eigeninitiative in
Rückkoppelung mit der regionalen Ebene und basiert auf absoluter Freiwilligkeit
Organisationsform: informell und schwach institutionalisiert
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
52
NÖ KleinregionenIdee zur Kooperation: entstand in Diskussionen auf höherer Ebene während
der Entstehung des nö LEK Land für die Raumordnung immer noch sehr wichtig -
Orientierungsleitfaden für die Gemeinden fehlt Landesentwicklungskonzept über drei Schienen:
Sektorenkonzepte Regionale Entwicklungskonzepte der fünf Hauptregionen Öffentlicher Beteiligungsprozess
Finanzierung: Entwicklungsfonds für Kleinregionen
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
53
INKOBA Region FreistadtAllgemeine Informationen: „Verband interkommunaler Betriebsansiedlung Region
Freistadt“ 26 beteiligte Gemeinden mit Ausnahme einer einzigen Gemeinde kooperiert der
gesamte BezirkOrganisationsform: mit 26 Gemeinden österreichweit der größte
GemeindeverbandIdee zur Kooperation: Notsituation Großzahl der Mühlviertler Gemeinden hat mit
finanzwirtschaftlichen Problemen zu kämpfen
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
54
INKOBA Region FreistadtNutzen: in den grenznahen Gebieten finanzieller und
wirtschaftlicher Aufschwung; in den Gemeinden bei Linz zeichnen sich noch keine Vorteile ab
Steigerung der Arbeitsplätze, wodurch der hohe Pendleranteil reduziert werden kann
mehr Chancen im Wettbewerb der Regionen Zuliefermöglichkeiten der bestehenden Betriebe zusätzliche Kommunalsteuereinnahmen
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
55
INKOBA Region FreistadtProbleme: eine Gemeinde, die sich als einzige aus dem Projekt
ausgeklinkt hat Grund war, dass diese Gemeinde ein eigenes Projekt
im Wellnessbereich durchführt und man der Meinung ist, genug Arbeitsplätze für die Einwohner zu schaffen
Standortfindung
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
56
INKOBA Region FreistadtFinanzierung: durch Förderungen des EFRE-Fonds durch das Land Oberösterreich durch die Gemeinden und durch die Betriebe Gemeinden teilen sich die Kosten nach einem Schema
auf, welches sich auf die Einwohnerzahl bezieht Erträge werden aufgeteilt
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
57
Reinhalteverband Salzburg-Stadt u. Umlandgemeinden
Allgemeine Informationen: mit der Reinigung der Abwässer und Reinhaltung der
Gewässer im Großraum Salzburg (Stadt Salzburg und 11 Umlandgemeinden), insbesondere der Salzach betraut
Organisationsform: Zweckverband
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
58
Reinhalteverband Salzburg-Stadt u. Umlandgemeinden
Idee zur Kooperation: Bedürfnis, Zusammenarbeit im Sinne einer möglichst
kostengünstigen und umweltschonenden Arbeitsweise zu praktizieren
Ursache dieses Umdenkens war das Missverhältnis zwischen Abwasserentsorgungspotential und wachsendem Sieldungsdruck des Umlandgebietes der Stadt Salzburg in den frühen 70er Jahren
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
59
Reinhalteverband Salzburg-Stadt u. Umlandgemeinden
Finanzierung: Mitglieder des Verbands sind zur Finanzierung neuer,
notwendiger Anlagen verpflichtet durch die Abwassergebühren der privaten Haushalte,
der Tourismus- und Industriebetriebe durch geringe Zuschüsse von Seiten des Bundes
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
60
Regionalverband TennengauAllgemeine Informationen: die eigenständigen und eigenverantwortlichen
Regionalverbände bilden eine neue Planungsebene umfasst insgesamt 13 Tennengauer Gemeinden entstand im Jahr 1996 Umsetzung verschiedenster regionaler Projekte enge Zusammenarbeit den Gemeinden
Organisationsform: Gemeindeverband nach dem Salzburger
Gemeindeverbändegesetz öffentlichrechtliche Organisationsform
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
61
Regionalverband TennengauFinanzierung: ausschließlich aus den jeweiligen Gemeindebudgets
nach einem abgestimmten Finanzierungsschlüssel im Zuge des regionalen Finanzausgleichs
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
62
Internationale Bodenseekonferenz Allgemeine Informationen: umfasst 10 Mitglieder aus Österreich, Deutschland und
der Schweiz erarbeitet grenzübergreifend gemeinsame Politiken
und Projekte Beitrag zur Überwindung von Grenzen
Organisationsform: informelle Form der Kooperation basiert auf Länder- bzw. Kantonsebene Organisationsstatut und Leitlinien bilden Grundlage für
die Zusammenarbeit
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
63
Internationale BodenseekonferenzIdee zur Kooperation: politische Notwendigkeit über die Grenzen
hinausgehend bezüglich Umweltschutzfragen insbesondere Gewässerschutz zusammenzuarbeiten
Nutzen: Erhaltung und Förderung der Bodenseeregion als
attraktiver Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum
Stärkung der regionalen Zusammengehörigkeit
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
64
Internationale Bodenseekonferenz Probleme: Distanz zum Bürger manche Entscheidungen stoßen nicht bei allen
Beteiligten auf Gegenliebe, aber dies ist die Normalität des Spannungsfeldes der verschiedenen Interessen regionaler politischer Akteure
Finanzierung: verfügt über ein jährliches Budget von 250.000 € grenzüberschreitende INTERREG-Projekte werden
von den Mitgliedsländern, den Gebietskörperschaften, Verbänden und von privaten Trägern kofinanziert
4. Kooperative Handlungsformen in der Praxis
65
Vor- und Nachteile Vorteile: Stärkung und Neubildung leistungsfähiger
Regionen Kostengünstigere, wirtschaftlichere und
professionellere Aufgabenerfüllung durch stärkere Marktmacht
gemeinsame Verwaltung höhere finanzielle Ressourcen Stärkung der Position der Kommunen Verbesserung und Förderung der Identifikation mit
überörtl. Problemen und Lösungsansätzen
5. Fazit
66
Vor- und Nachteile Vorteile: Bestandsschutz für kleinere Gemeinden Verbesserung der regionalen
Wettbewerbsfähigkeit und der regionalen Beschäftigungssituation
höhere Standortattraktivität Reduktion der Nutzungskonflikte Ersparnisse im Bereich der kommunalen
Infrastruktur professionelles Standortmarketing Verringerung des Konditionenwettbewerbs
5. Fazit
67
Vor- und Nachteile Nachteile: Autonomieverluste der Einzelgemeinden Verlust an Gestaltungsfreiheit für die
Einzelgemeinde Gefahr der Bürgerferne „Demokratiepolitischer Multiplikatoreffekt“ hoher Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf
der Gemeinden untereinander Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die
Partnergemeinden
5. Fazit
68
Vor- und Nachteile Nachteile: teilweise zu große Mitspracherechte der
Aufsichtsbehörde (noch) keine ausreichenden Fördermittel und teure
Finanzierungskosten
5. Fazit
69
Diskussion der ErgebnisseBedeutendste Voraussetzung ist die Bereitschaft der Gemeinden zu einer Zusammenarbeit, bei der Fortschritt und Nachhaltigkeit vor kommunalem Egoismus stehen und die regionalen Bedürfnisse Vorrang haben!
Um das große Potential auszuschöpfen ist es von großer Wichtigkeit, dass die Vertreter und Experten der interkommunalen Zusammenarbeit Überzeugungsarbeit leisten!
5. Fazit
70
Diskussion der ErgebnisseMenschen neigen dazu, „von dem Vergleichsmaßstab Gebrauch zu machen, der ihnen zur Verfügung steht – und das ist oft der Erfolg des anderen Spielers im Vergleich zum eigenen Erfolg. Dieser Vergleich führt zu Neid, und Neid führt zu Versuchen, jeden Vorteil zu korrigieren, den der andere Spieler erreicht hat.“ (AXELROD, 1984, S. 100) R. AXELROD geht in diesem Kontext auf den evolutionären Ansatz ein, der auf dem Prinzip beruht, dass alles, was erfolgreich ist, auch in der Zukunft höchstwahrscheinlich häufiger auftreten wird (vgl. AXELROD, 1984, S. 153 ff).
5. Fazit
71
Diskussion der ErgebnisseUm wirkliche Zuversicht von Seiten der Bevölkerung erzielen zu können, ist es notwendig, diese mit einzubeziehen. Das bringt auch für die Region einen großen Nutzen, weil dadurch endogenes Potential ausgeschöpft werden kann.
Dies ist dann erfolgreich, wenn zuvor der Nutzen klar vorgezeigt, aber auch das Verständnis erarbeitet wurde, dass es bei interkommunaler Kooperation anfangs zu erheblichem Zusatzaufwand für alle Mitglieder kommen und der Nutzen meist erst mittel- bis langfristig eintreten kann.
5. Fazit
72
Diskussion der ErgebnisseEin Grundsatz muss die strikte Gleichberechtigung aller kommunalen Partner sein.
Es sollte ein externer Berater, Vermittler bzw. Moderator heran gezogen werden, dessen emotionale Bindung sich nicht auf eine der beteiligten Gemeinden bezieht.
Anfangs ist es von Vorteil, wenn Projekte gewählt werden, die einen hohen Realisierungsgrad und ein niedriges Konfliktpotential aufweisen.
5. Fazit
73
Diskussion der ErgebnisseDurch die Bereitschaft, über den eigenen „Kirchturm hinweg zu blicken“, und durch das Interesse, „mit anderen“ zusammen zu arbeiten, können die gemeinsamen Kräfte gebündelt werden!
Raumordnungsbelange sollten auf regionaler Ebene geregelt werden, um sie aus den „Fängen der kommunalen Politik“ zu holen.
Erst wenn man sich der Ordnung des Raumes verpflichtet fühlt, können rationale Entscheidungen gefällt werden.
5. Fazit
74
Danke für die Aufmerksamkeit!