2005 Christian Sting, Feuerwehr Irmgarteichen Freiwillige Feuerwehr Netphen Löschgruppe...

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2005 Christian Sting, Feuerwehr Irmgarteichen

Freiwillige Feuerwehr Netphen

Löschgruppe Irmgarteichen

Ersteller: Christian Sting

2005 Christian Sting, Feuerwehr Irmgarteichen

Einleitung

Verhütungs-

Nach GUV 7.13(Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband)

NEU:UVV VC 53

Unfall-

Vorschriften

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Unfallverhütungsvorschriften• Allgemeiner Art (GUV 0.1)• Erste Hilfe (GUV 0.3)• Arbeitsmedizinische Vorsorge (GUV 0.6)• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV

2.10)• Kraftbetriebene Arbeitsmittel (GUV 3.0)• Fahrzeuge (GUV 5.1)• Leitern und Tritte (GUV 6.4)

usw.

G26

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Richtlinien, Sicherheitsregeln,...

Zu den verschiedenen Unfallverhütungsvorschriften kommen noch zahlreiche Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter hinzu.

Sie alle gelten einzeln genauso wie auch im Zusammenspiel!

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Dazu gehören z.B. ...

• Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler (GUV 12.9)• Sicherheitsregeln für die Fahrzeug-Instandhaltung

(GUV 17.1)• Atemschutzmerkblatt (GUV 20.14)• Grundsätze für die Prüfung der

Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (Geräteprüfordnung (GUV 67.13)

• Dies ist nur eine ganz kleine Anzahl von Richtlinien.....

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Weiter geltende Vorschriften:

• Die aktuellen Ausgaben der DIN-Normen

sowie die DIN-ISO, DIN-EN, ...

• Der jeweils aktuelle Stand der Technik

• Und die Feuerwehrdienstvorschriften

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Pflicht in der UVV: Unterweisung eines jeden Kameraden einmal pro Jahr in die Gegebenheiten der Unfallverhütungsvorschriften gegenüber Unterschrift zum Nachweis (§15 UVV)

Rechte durch die UVV: Bei einem Unfall trotz Einhaltung der UVVen trägt die Gesetzliche Unfallversicherung GUV die Schäden von der Erstuntersuchung über evtl. Krankenhausaufenthalte, Rehamaßnahmen, usw. bis zur Heilung. Für den Fall des Todes des Kameraden trägt die GUV eine Hinterbliebenenrente

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Geltungsbereich• Die UVVen gelten für Feuerwehreinrichtungen

gleichermaßen wie für Feuerwehrdienst• Dabei wird folgendes definiert:

Feuerwehren

Feuerwehrdienst

Unternehmer

Einsatzort

Feuerwehrangehörige

Feuerwehreinrichtungen

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FeuerwehrangehörigePersonen, die aktiv im Feuerwehrdienst tätig sind(inklusive Jugendfeuerwehr)

FeuerwehrdienstDienstliche Tätigkeiten der Feuerwehrange-hörigen, insbesondere bei Ausbildung und Einsatz

Feuerwehreinrichtungalle, für den Feuerwehrdienst eingesetzten sächlichen Mittel, insbesondere bauliche Anlagen, Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstungen (ausgenommen Hilfs- und Betriebsstoffe)

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Einsatz

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Ausbildung

Sch... Theorie

Langweilige Ausbildung

Is´ ja wie Unterricht in der Schule

In der Realität ist sowieso alles anders

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Ein vielleichtnicht ganz so ernstzunehmendes Schema

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• Richtig ist...

... Theorie ist langweilig

... Der Unterschied zwischen Theorie und Realität ist wie Tag und Nacht

... „Ich will was Praktisches machen... und keinen Unterricht“....

... Richtig ist aber auch ...

... Ist doch eh jedes Jahr das gleiche

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• Lernen heißt die Gefahren kennenzulernen ohne sie am eigenen Leib als Schmerz oder ernsthafte Verletzungen erkannt zu haben

• Die Theorie schafft eine Grundlage, eine Basis, auf der die praktische Ausbildung aufgebaut werden sollte. (=> schafft Routine)

• Nur wer die Gefahren für den eigenen Körper oder den seiner Kameraden kennt, kann entsprechend im Einsatz handeln

• Es geht dabei nicht nur um den Schutz vor Verletzungen sondern im Extremfall auch um den Schutz vor dem Tod (dem eigenen oder dem von Kameraden)

Grundsätzlich gilt:

WIR FAHREN MIT NEUNMANN IN DEN EINSATZ

UND KOMMEN MIT NEUNMANN WIEDER !!!

EIGENSCHUTZ GEHT VOR!!!

Bei Gefährdung von Menschenleben kann von der UVV

abgewichen werden!!!

Die persönliche Schutzausrüstung eines jeden Selbst ist dem Einsatz

entsprechend anzupassen!

Kein Heldentum erforderlich

Keine Hastoder EILE

Betriebs-blindheit

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Persönliche Schutzausrüstung (1)Die PSA besteht nach UVV aus :- Feuerwehrschutzanzug- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz- Feuerwehrschutzhandschuhe- Feuerwehrschutzschuhwerk

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Persönliche Schutzausrüstung (2)Je nach Einsatzart ist es erforderlich, die PSA anzupassen und zu erweitern z.B. durch:

Feuerwehrsicherheitsgurt, Sonderschutzkleidung, Atemschutzgerät,Augen- und Gesichtsschutz, Fangleine im Tragebeutel, Warnwesten (EN471), (...), sowie Gehörschutzmittel

Usw...

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Persönliche Anforderungen„Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlichgeeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden“ (§13 UVV)

Vorsicht bei:- Alkoholgenuß- Medikamenten- Erkältung - Verletzungen- Sonstiger Gesund- heitszustand- usw.

Besondere Anforderungen an:-Atemschutzgeräteträger (Sonderuntersuchung)

FACHKUNDE

UNTERWEISUNG

Aus- undWeiterbildungen

Eigenverantwortung

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WAS TUN BEI ALARM ?

Generell gilt: Vorsichtig fahren. Du hast kein Wegerecht! Du hast zwar ein Sonderrecht, kannst dieses aber nichtGegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zeigen!

Ruhe bewahren!

Falls doch etwas passiert: Auch Wegeunfälle zur Ausübung des Feuerwehrdienstes sind versichert!

StVO

StZVO

Vorsicht ist besser als Nachsicht

§§

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Verhaltensmaßnahmen beim Löschfahrzeug - Ohne Hast zügig einsteigen und nicht drängeln. - Nie auf ein fahrendes Fahrzeug auf- oder abspringen. - Erst losfahren wenn alle Männer sitzen und die Türen geschlossen sind. - Nicht allein mit einem Löschfahrzeug rückwärts fahren, immer einweisen lassen. - Nur auf Befehl des Führer vom Fahrzeug absitzen. - Ohne Hast zügig aussteigen und nicht drängeln.

- Der Fahrer entscheidet über den Einsatz von Martinshorn und Blaulicht sowie den Fahrstil!

EINSATZGRUNDSÄTZE zur UVV

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Instandhaltung„Feuerwehreinrichtungen sind instand zu halten und schadhafteAusrüstungen, Geräte und Fahrzeuge unverzüglich der Benutzung zu entziehen“ (§16 UVV)

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Besondere Bestimmungen (§17 UVV)Es dürfen nur Maßnahmen getroffen werden , die ein sicheres Tätigwerden

von Feuerwehrangehörigen ermöglichen

Im Einzelfall kann von den Bestimmungen der UVV zur

RETTUNG VON MENSCHENLEBENabgewichen werden!

Die Pflicht zum Tragen derPSA liegt bei jedem Selbst!!!

Tragbare Geräte mit so vielen Kameraden tragen

wie Griffe vorhanden

Maßnahmen der Verkehrslenkung fallen in den Aufgabenbereich der Polizei

Warn- und Absperrmaßnahmen Im Bereich des Straßenverkehrs

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Weitere Regelungen in der UVV

• Wasserförderung

• Feuerwehranwärter und Jugendfeuerwehr

• Betrieb von Verbrennungsmotoren

• Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte

• Einsatz mit Atemschutzgeräten

• Einsturz- und Absturzgefahren

• Gefährdungen durch elektrischen Strom

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Prüfungen §30+31• Sichtprüfungen nach jeder Benutzung

Bei Sicherheitsgurten, Fangleinen, Leitern und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

• Regelmäßige Prüfungen mind. 1x Jährlich

nach Geräteprüfordnung für Sicherheitsgurte, Fangleinen, Leitern, Druck- und Saugschläuche, ....

Ein schriftlicher Nachweis über das Ergebnis der Prüfungen ist zu führen.

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LF 8/6

UVV

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Besondere Gefahren für Feuerwehrangehörige:

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Wenn wir so etwas sehen, sollten wir „Angst“ bekommen, vor der Stoffidentifikation weitere Maßnahmen im näheren Umfeld erledigen zu wollen!!!

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Oft nur Kleinigkeiten oder Unachtsamkeiten

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Fehlende PSA, keine Absturzsicherung

Beschädigter Helm nach Durchzündung

Nicht mehr ganz so glimpflich...

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Das tut weh...

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THEMA: AIRBAG

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AIRBAGS überall versteckt...

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Einsatz eines Lüfters für die UVV: Zum Eigenschutz

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Auch das kann zur UVVgehören....

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Als kleine Auflockerung/ kleiner Exkurs

*

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Ich hoffe, den Stoff einigermaßen verständlich gemacht zu haben.

Dann danke ich für eure Aufmerksamkeit und stehe noch für eventuelle Fragen zur Verfügung.

Danke