Post on 21-Jan-2018
willistowerswatson.com
© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved.
Ergebnisse zur Studie zum Entgelttransparenzgesetz 2017
Gut gemeint, aber zu kurz gesprungen?
willistowerswatson.com
Herzlich Willkommen!
2© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
Grundsätze/
Zielsetzung
2
Wie stehen Sie dazu?
3
Wie geht es weiter?
… über die
Umsetzung hinaus
1
Grundsätze
und Zielsetzung des
neuen Gesetzes
willistowerswatson.com
Die legislative Evolution des Entgelttransparenzgesetzes
Förderung der Lohngerechtigkeit
3© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
1975
2001
2016
2017
Stand: Juli 2017
Quellen: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung, www.impulse.de/wirtschaftspolitik/entgeltgleichheitsgesetz/2167456.html,
www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/gesetz-fuer-mehr-lohngerechtigkeit-im-bundestag-beraten/113440
2006
Bundesregierung und Spitzen-
verbände schließen eine
"Vereinbarung zur Förderung
der Chancengleichheit von
Frauen und Männern in der
Privatwirtschaft“, jedoch ohne
konkrete Maßnahmen.
EU-Richtlinie „Equal
Pay“ (75/117/EWG).
Eine Gesetzesinitiative fordert
mehr Transparenz bei betriebs-
spezifischen Entgeltstrukturen
Das Bundeskabinett
hat am 11.01.2017
den Gesetzesentwurf
für mehr
Lohngerechtigkeit
beschlossen.
Das Entgelt-
transparenzgesetz
hat am 12.05.2017
den Bundesrat
passiert.
Es ist am 6. Juli in
Kraft getreten.
Das Allgemeine Gleich-
behandlungsgesetz verbietet
Benachteiligung aufgrund
personen-bezogener Merkmale.
Ab dem 06.01.2018 können Beschäftigte Auskunft
über die Entgeltniveaus im Unternehmen verlangen.
Arbeitgeber müssen sich auf
Individuelle Auskunftspflichten,
Betriebliche Prüfverfahren und
Berichtspflichten einstellen
Grundsätze/
Zielsetzung
!
willistowerswatson.com
Wesentliche Inhalte des Entgelttransparenzgesetzes
4© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
Gebot der
Gleichstellung
Berichtspflichten
für Arbeitgeber
EntgTranspG
Grundsätze/
Zielsetzung
Individuelle
Auskunftsanspruch
in Betrieben mit
>200 Beschäftigten
Betriebliche
Prüfverfahren bei
Arbeitgeber mit
>500 Beschäftigten
§§ §
willistowerswatson.com
Gut gemeint, aber zu kurz gesprungen?
Erste Eindrücke, die Implikationen für die Umsetzung haben
5© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
Grundsätze/
Zielsetzung
… aber zu kurz gesprungen?Gut gemeint …
Die Intention ist zu begrüßen
die Umsetzung des Gesetzes
soll die statistisch belegbare
Einkommenslücke zwischen
den Geschlechtern schließen
Frauen und Männer, die gleiche
oder gleichwertige Arbeit
verrichten, sollen auch gleich
vergütet werden
Symptombehandlung
* Es gelten allerdings nach wie vor Gegenmaßnahmen (Anpassungen), Nachzahlung, Entschädigung usw.
keine Heilung
„Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer
bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen“ (§1)
Allerdings ist die Erreichung des Ziels (gleiches Geld
für gleiche Arbeit) nicht dadurch gesichert. Dazu ist das
Gesetz …
zu ungenau (z.B Definition gleichwertiger Arbeit, Methodik
ungeeignet)
zu unklar: Kann mit dem vorliegenden Auskunftsanspruch
eine Diskriminierung nachgewiesen werden?
Und selbst wenn es im Einzelfall zu einer gezwungenen
Gleichbehandlung führen könnte, adressiert das Gesetz die
Ursachen des Problems nicht: „Ungleichheit der Chancen“
willistowerswatson.com
Entgelttransparenz und Lohngerechtigkeit
Wie möchten Sie sich positionieren?
6© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
Lediglich die Mindest-
anforderungen des
neuen Gesetzes
umsetzen
Anforderungen des
Gesetzes umsetzen
und diese in ein
positives Licht
setzen
Die bestehenden
Programme und
Prozesse proaktiv
und konstruktiv
analysieren und
verbessern, um den
‚Geist‘ des Gesetzes
umzusetzen
Konkrete Ziele setzen
und Umsetzungsplan
definieren für die
Schaffung von
besseren Chancen
Grundsätze/
Zielsetzung
„Tue, was Du
nicht lassen
darfst“
EINHALTEN KOMMUNI-
ZIEREN
INTEGRIEREN LEBEN
„Tue Gutes
und rede
darüber“
„…so tun, als ob
das Gesetz richtig
geschrieben
wäre“
„Wir sind
Vorreiter!“
willistowerswatson.comwillistowerswatson.com
Zusammenfassung und Ausblick
Das Entgelttransparenzgesetz 2017
© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
willistowerswatson.com
Zusammenfassend sagen die Studienteilnehmer, dass …
26© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
… die Stellenbewertung als Grundlage
für gleiche und gleichwertige Arbeit
dienen wird
… alle Versorgungs-ordnungen (bAV)in die Berechnung des
Bruttoentgelts
einbezogen werden
… Entgeltbestandteile, die sonst
identisch und komplett
geschlechtsneutral sind, nicht miteinbezogen werden sollen
… Expatsaus dem Vergleich
ausgeschlossenwerden sollten
… das Gesetz oft ohne Einbindung des
Betriebsrates umgesetzt
werden wird
… sie die gesetzlichen
Minimalanforderungen
umsetzen werden
… sie bereits auf
Diskriminierung prüfen
… zwar ein Mehraufwand erwartet wird,
jedoch keine erhöhten Gehaltskosten
… bei beitragsorientierten
bAV-Systemen der Beitrag
im Rahmen des
EntgeltTransGes angesetzt wird
Umsetzung
willistowerswatson.com
Ein professionelles Rewards-Management bietet einen Rahmen
für ein diskriminierungsfreies Vergütungssystem
27© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
Systeme und Prozesse, die einen positiven
Einfluss auf Gleichbehandlung haben Schon vorhanden?
Gehaltsstrukturen sind an der Wertigkeit der Stellen
ausgerichtet
Voraussetzung durch Stellenbewer-
tung und Gehaltsbänder geschaffen
Klarer Leistungsbezug und darauf basierende
GehaltsentscheidungenIm neuen Bonussystem umgesetzt
Gehälter sind marktbasiert und geschlechtsneutral Benchmarking durchgeführt
Strukturen und Prozesse sind intern konsistent,
nachvollziehbar und werden als fair empfundenKommunikation erfolgt
Klare Governance und ein vorausschauendes,
diszipliniertes Gehaltsmanagement
Prozesse zur Überprüfung der Ge-
haltsbänder und Gehaltsanpassung
sind etabliert
Effizientes und zeitgemäßes Prozessmanagement Softwarebasierte Abläufe
Gut kommunizierte Strategie, Programme werden
verstandenKommunikation erfolgt
willistowerswatson.com
Wie Willis Towers Watson noch unterstützen kann
28© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.
Das Gesetz muss umgesetzt werden – wir können mit entsprechenden Strukturen,
Systemen und Prozessen helfen
Symptombehandlung
• „Frauen suchen schlecht bezahlte Jobs“
• „Frauen wollen Teilzeit arbeiten und da
steigen die Gehälter langsamer“
• „Frauen fragen nicht nach einer
Gehaltserhöhung“
• „Frauen legen mehr Wert auf eine
angenehme Arbeitsumgebung als auf
„mehr Geld““
… und wir schauen uns auch gerne vermeintliche Ursachen und ihre Heilung an
Bewertungssysteme auf geschlechts-
spezifische Kriterien hin prüfen
Auch Männer wollen Teilzeit arbeiten –
Kulturveränderung bewirken
Transparent machen, wie Frauen ihr
Gehalt beeinflussen können
Attraktive Arbeitsumgebung auf allen
Ebenen schaffen
willistowerswatson.comwillistowerswatson.com
Anhang
Das Entgelttransparenzgesetz 2017
© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.29
willistowerswatson.com
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte dieser Präsentation und die Ihnen von Willis Towers Watson überlassenen
Materialien sind genereller Natur. Sie stellen weder eine Bewertung von konkreten
Einzelfällen dar, noch kann eine solche aus ihnen abgeleitet werden. Sie beruhen auf
subjektiven Einschätzungen unseres Hauses und Trendaussagen zum gegenwärtigen
Zeitpunkt. Die Überlassung der Inhalte und Unterlagen begründet keine Haftung von
Willis Towers Watson gegenüber den Empfängern oder gegenüber Dritten.
Sämtliche Inhalte dieser Präsentation und alle Unterlagen sind das geistige Eigentum von
Willis Towers Watson. Jedwede weitere Verwendung, inhaltsähnliche Darstellung oder
Weitergabe an Dritte, gleich in welcher Form, bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung von Willis Towers Watson.
31© 2017 Willis Towers Watson. All rights reserved. Proprietary and Confidential. For Willis Towers Watson and Willis Towers Watson client use only.