6. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz

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6. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz. „Mehr Spaß mit Maß“ – ein Projekt zur Gesundheitsförderung und Alkoholprävention in der Region setting Gemeinde Workshopbeitrag von Martin Hefel. Gastronomie. „Mehr Spaß mit Maß“. Handel. Verkehr. Ärzte. Mädchen. Multiplikator/innen. - PowerPoint PPT Presentation

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6. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz

„Mehr Spaß mit Maß“ –ein Projekt zur Gesundheitsförderung und Alkoholprävention in der Region setting Gemeinde

Workshopbeitrag von Martin Hefel

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Gastronomie

Verkehr

Ärzte

Mädchen

„Mehr Spaß mit Maß“

Multiplikator/innen

Handel

Alkohol

Statistik

Sucht

Weitere Zielgruppen

Recht

Vorarlberg

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• Genussmittel

• Medizin

• Nahrungsmittel

• Problemlöser

• Soziales Schmiermittel

• Belohnung

• Selbstbelohnung

• Symbolische und Rituelle

Bedeutung

• Alkohol als Droge

Funktionen und Bedeutung

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Steuereinnahmen durch Verkauf

Umsatz 2003 in D - 15 Milliarden €

Potente Getränkeindustrieerschließt neue Zielgruppen:Jugendliche (z.B. Alcopops)Frauen (z.B. Bier)

Wirtschaftsfaktor

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Geschichtliche Dimension

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Alkoholische Mischgetränke

Alkoholische Mischgetränke

Alcopops / PremixSüßgetränke gemischt mit Spirituosen

Cider

Apfel und Obstwein gemischt mit Frucht-säften / -sirupHanfgetränke

Bier und Hanf

Hanfgetränke

Bier und Säfte / Aromazusätze

Frankreich – Zusatzsteuer seit 1997 – Verdoppelung

Schweiz – Strafsteuer seit 2003 – Vervierfachung Preis

Deutschland – Strafsteuer ab 1.Juli 2004 – ca. 0,84€ auf 0,3 Liter mit 5,5Volumsprozent

Österreich – Diskussion jetzt im Ministerium begonnen – LRG – klärt evt. Initiativantrag ab

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Stoffgebunden:

700.000350.000

130.000 20.000Nikotin

Alkohol

Medikamente

"Harte Drogen"(Opiate)

Essstörungen (Anorexie, Bulimie)SpielsuchtKonsumsuchtInternet, etc.

Nicht stoffgebunden:

Sucht in Österreich

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Alkoholproblematik in Österreich

1. Auf diese Gruppe entfällt 2/3 (!) des gesamten Verbrauchs

2. Jährlich ca. 8000 Tote!

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Wiederholte Alkoholräusche bei Jugendlichen

...... damit liegt Österreich im europäischen Spitzenfeld. 13% der Gesamtmortalität bei Jugendlichen in Westeuropa wird dem Alkohol zugeschrieben

(Quelle: Health Behavior of School-Aged Children (HBSC), Dür&Hutter, 1997)

• Zunahme des Rauschtrinkens

• Trends zu Premix Mischgetränken

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%-Satz

Jugend & Alkohol – Das erste MalQuelle: ORF-Umfrage 2004

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Jungen Mädchen

Dänemark Deutschland England Österreich Polen Slowakei

Alkoholkonsum 15-Jährige mind. 1x pro Woche

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Jungen Mädchen

Dänemark Deutschland England Österreich Polen Slowakei

Nikotinkonsum 15-Jährige mind. 1x pro Woche

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„Keine Drogenverseuchten aber auch nicht Drogenfreie Schulen, Jugendzentren etc. – Aufenthaltsorte von Jugendlichen“

Szenen in Vorarlberg

Nimmt stark zu • Binge Drinking (Komatrinken)• Kifferszene

Nimmt langsam zu • Kokainszene

Geht langsam zurück • XTC Szene

? Derzeit ungewiss ? • Heroinszene

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KO

NSU

MMISSBRAUCH

GEWÖHNUNG

SUCHT

PERSÖNLICHKEITniedrige Frustrationstoleranz

geringer Selbstsicherheitgeringe Konfliktfähigkeit

GESELLSCHAFTKonsumorientierungLeistungsorientierung negative ZukunftsbilderStändige Ablenkung - Oberflächlichkeit

SOZIALES UMFELDPermanenter Stress ohne Erholungungünstige Verhältnisse inFamilie/Schule/Arbeit

(SUCHT)-MITTEL

Kultureller UmgangDosisErhältlichkeit

Suchtspirale

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Vorbilder wirken und verändern.Beginne bei dir selbst - Vorbild mit mehr Spaß mit Maß.

Stiftung Maria Ebene

info@spassmitmass.at

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Projektleitung

Univ. Prof. Prim. Dr.

Reinhard Haller

Projektkoordination

Angelika Manahl

Projektcoach

Hefel Martin

Weitere Infos unter .....www.spassmitmass.at

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Auftraggeber und Kostenträger

Fond Gesundes Österreich (FGÖ) includiert 100% Evaluation 67%

Sozialfonds (Land Vorarlberg) 4%

Landesmittel: LRG Frauenreferat 3%

Fond Gesundes Vorarlberg (FGV) 9%

Mittel Sektoren: Gemeinden, Handel, Gastronomie, Bundesministerium für Verkehr, Verkehrssicherheitstopf Land

14%

Betriebe 3%

LR Dr. Bischof auf Basis eines einstimmigen Landtagsbeschlusses - XXVII. Landtag

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Projektstruktur

Pro

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Betrieb

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Gastro

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Support durch Projektträger Stiftung Maria Ebene

Projektleitung Reinhard Haller

Projektkoordination Angelika Manahl

Projektsekretariat Michaela Titton

Projektcoach Martin Hefel

Bevölkerung Jugendliche Eltern / Familien

Gemeinden

Auftraggeber: Land Vorarlberg Sponsoren: BM VerkehrFördergeber: FGÖ, Land Vorarlberg, FGV

Akteure SonstigeZielgruppenLegende: Projektträger

Sektoren / Umsetzer

Gastronomie – Harald Furtner Ärzte – Reinhard Haller

Handel – Julius Moosbrugger Multiplikator/innen - Supro

Verkehr – Stefan Bickel Frauen – Martina Eisendle

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Gastronomie

Mistery shopping

Personal-schulungen

Netzwerk

Bob

Handel

Mistery shopping

Personal-schulungen

Verkehr

FahrschulenSchulungen

Schulungen Betr/Schule

Bob

Ärzte

Netzwerk Intoxikation

Kommunikationsschulung

Materialien

Hot Line

Mädchen

Workshops

Bar

Schulungen DJane

Multiplikatoren

Informations- materialien

Internettool

div. Produkte

Bob

Mehr Spaß mit Maß

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Von der Region in die Gemeinde

8 RegionalplanungsgemeinschaftenBregenzerwald (24 Gemeinden)

Walgau - Bezirk Bludenz (1 Stadt, 11 Gemeinden)Walgau - Bezirk Feldkirch (8 Gemeinden)

Bodensee (1 Stadt, 16 Gemeinden)Vorderland (11 Gemeinden)

Großes Walsertal (6 Gemeinden)Stand Montafon (10 Gemeinden)Klostertal (1 Stadt, 4Gemeinden)

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Gemeindebeteiligung - Ziele

Die Gemeinden• wissen um ihre Verantwortung in der

Gesundheitsförderung und Prävention• beteiligen sich an der Gesamtmaßnahme,

unterstützen, fördern und überwachen die sektorale Umsetzung vor Ort

• befassen bezüglich Teilnahme, Maßnahmen und Kostenbeteiligung einen Gemeindevertretungsbeschluss

• erarbeiten eine lokale Alkoholcharta• setzen eine Arbeitsgruppe vor Ort ein• betreiben eine präventive Förderungspolitik• gehen mit gutem Beispiel voran – Vorbilder wirken!

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• Beschreiben der konkreten lokalen Situation• Erarbeiten der lokalen Leitlinien zur Verminderung

der Abgabe an Kinder und Jugendliche sowie des Rauschtrinkens

• Auswahl der Maßnahmen aus der Gemeindemappe• Vorschläge an die GV der lokalen Umsetzung,

Maßnahmen, Kosteninvestitionen, inclusive der lokalen Motoren (verantwortliche Machtpromotoren vor Ort)

• Realisierung der Umsetzung – z.B: Auftaktveranstaltung in Hard

Bisher wurden von den Bürgermeistern als AG die Sozial- und Jugendausschüsse eingesetzt

Gemeindebeteiligung - Arbeitsgruppe

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Gemeindebet. - Auftaktveranstaltung

• Bürgermeister lädt Multiplikatoren (siehe Sektoren) ein• Bürgermeister erklärt den Willen und die Intention der

Gemeinde und den Gemeindevertretungsbeschluss

• LR Dr. Bischof bzw. Prof. Haller erklären die fachlichen Hintergründe für das Handeln und die Möglichkeiten

• Sicherheitsdirektor bzw. SID Stellvertreter bzw. Abteilungsleiter Recht LRG erklären den Kontext aus rechtlicher Sicht – mit Schwerpunkt Vereine

• Projektcoach bzw. Proj. Koordinatorin oder Supro Leiter erklären die Gemeindemappe

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Gastronomie

Ziele

• Umfangreiches alkoholfreies Getränkeangebot• Getränkeangebot wird attraktiv beworben• Attraktive Preisgestaltung bei AF-Getränke • Strikte Einhaltung des Jugendgesetzes • Kein Ausschank erkennbar alkoholisierte Gäste• Verzicht auf Aktionen und Maßnahmen, die

den exzessiven Konsum von Alkohol fördern• Teilnahme an themenbezogenen Schulungen

und Informationsveranstaltungen

Bisher 421 Personen geschult!

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Handel

Ziele - die Kassier/innen

• fühlen sich sicher im Umgang mit Jugendlichen, die Alkohol erwerben möchten

• handhaben den Alkoholverkauf an Jugendliche einheitlich („... alle machen’s gleich“)

• werden von anderen Mitarbeiter/innen bzw. der Geschäftsleitung in ihrem Vorgehen unterstützt

• haben ausreichende Materialien als Begleitmaßnahme zur Verfügung

Bisher 412 Personen geschult!Und 545 Personen unterwiesen!

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Mistery shopping In Gastronomie, Handel und bei Veranstaltungen

Ziele

Kontrolle

Positive Bestärkung

Festhalten von Veränderungen

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Verkehr

Ziele

• Senkung der Anzeigen §5 STVO bei Jugendlichen

• Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten - Alkoholmündigkeit

• Nicht Trinker – Heimfahrer – positives Image• Bereitstellen von Materialien und Infos für

verschiedenste Multiplikator/innen• Sicheres Nachhausekommen bei

Jugendveranstaltungen

Bisher geschult 775 Personen!

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Ärzte

Ziele

• Schulungsangebote für Ärzte

• Gezielte Interventionen bei jugendlichen Intoxikierten

• Ärztliche Kurzintervention in der Praxis

• Ausbau der Gesundenuntersuchung

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Mädchen

Ziele

• Attraktive alkoholfreie Alternative mit D`janes

• Mixausbildung – Music and drinks

• Angebote zur Auseinandersetzung mit dem Trinkverhalten von jungen Frauen

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Multiplikator/innen

Ziele

• Angebote zum Transport des Themas im eigenen Tätigkeitsbereich (Kabarett, Vorträge, Workshops, Projekte.....)

• Instrumente zur eigenständigen Bearbeitung des Themas

• Austausch und Vernetzung zum Thema

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Maßnahmen gegen AlkoholmissbrauchMaßgebende Rechtsvorschriften

• Gewerbeordnung

• Jugendgesetz

• Veranstaltungsgesetz

• Gemeindegesetz

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Jugendgesetz

• Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen• Pflichten der Unternehmer• Ausweispflicht• Pflichten der Allgemeinheit• Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten

• Betriebsanlagen und ähnliche Räume• Genuss- und Suchtmittel

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JugendgesetzPflichten der Unternehmer (§9 JugendG)

• Sorge tragen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen des Jugendgesetzes beachtet werden.

• Einwirkung auf Kinder und Jugendliche in zumutbarer Weise, z.B. durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Zutrittes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken.

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JugendgesetzAusweispflicht (§10 JugendG)

• Wenn eine Person bei einem Verhalten angetroffen wird, das Kindern oder Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter nicht gestattet ist, muss sie im Zweifelfalle ihr Alter nachweisen.

Pflicht besteht gegenüber jenen Personen,…

die die Einhaltung des Jugendgesetzes zu überwachen oder

auf die Einhaltung dieses Gesetzes hinzuwirken haben

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Pflichten der Allgemeinheit (§11 JugendG)

Niemand darf Personen, die als Kinder oder Jugendliche erkennbar sind, die Übertretung der Bestimmungen des Jugendgesetzes

ermöglichen oder

erleichtern

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bis

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J.

12

– 14

14

- 16

16

- 18

Allgemeinzugängl.

Orte

Über-nachten

außer Haus

Alkohol-und

Tabak

Auto-stopp

bis 22 hund ab 5 h

bis 23 hund ab 5 h

bis 24 hund ab 5 h

bis 02 hund ab 5 h

Keine Be-schränkung

m. AP.

nur mit Erlaubnis

des EB

nur mitErlaubnis

des EB

nur mitErlaubnis

des EB

nur mitErlaubnis

des EB

in derÖffentlichkeit

verboten

in derÖffentlichkeit

verboten

in derÖffentlichkeit

verboten

nichtverboten

verboten,wenn Lenkernicht pers.

bekannt

verboten,wenn Lenkernicht pers.

bekannt

gestattet gestattet

JugendgesetzAufenthalt an allgemein zugänglichen Orten

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JugendgesetzGenuss- und Suchtmittel (§17 JugendG)

• angeboten• weitergegeben oder• überlassen werden

Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zum Konsum durch Personen dieser Altergruppe nicht …

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren nicht konsumieren!

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Hilfe zur Alterskontrolle

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Gesetzliche Regelungen für Vereinsfeste• Veranstaltungsgesetz

• Baugesetz

• Kanalisationsgesetz/Wasserrechtsgesetz

• Abfallwirtschaftsgesetz

• Jugendgesetz/Gewerberecht

• Lebensmittelrecht; sanitäre Anlagen

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Veranstaltungs- und Gemeindegesetz

Pflichten des Veranstalters (§2 VeranstaltungsG)

• … hat dafür zu sorgen, dass […] die Bestimmungen des Gesetzes und der Anordnungen eingehalten werden. Muss Sorge tragen, dass…

… unzumutbare Belästigungen der Nachbarschaft und schwerwiegende Beeinträchtigungen der Umwelt vermieden und

… die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen aus Anlass der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

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Veranstaltungs- und Gemeindegesetz

Anordnung, Untersagung (§3 VeranstaltungsG)

Wenn bei der Durchführung von Veranstaltungen, die nicht bewilligungspflichtig sind, erhebliche Gefährdungen […] oder nachteilige Auswirkungen zu befürchten sind, hat die Gemeinde dem Veranstalter mit Bescheid, die zu deren Vermeidung notwendigen Maßnahmen aufzutragen.

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Veranstaltungs- und Gemeindegesetz

Ortspolizeiliche Verordnung (§18 GemeindeG)

• Die Gemeinde hat das Recht,…

zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder

zur Beseitigung bestehender

das Gemeinschaftsleben störender Missstände ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären.

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Dreiländereck Vorarlberg

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Vorarlberg – eine Region mit 96 Kirchtürmen + 96 Dorffürsten

• 96 Kommunen, 4 Bezirke

• 348.000 Einwohner

• Ganzes Land ist Zollgrenzbezirk

• Primäre Wirtschaftszweige: Tourismus, 85% Fläche Landwirtschaft, Industrie - nach Wien an 2. Stelle in Österreich

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Medienlandschaft

Medienhaus Vorarlberg

Eigentümer aller Tages-, Wochenzeitungen, des Internets, Privatradios und größter Vorarlberger Privattelefonanbieter

ORF VorarlbergRadio und Hörfunk

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Rahmenbedingungen

Charakteristisch - Alemannische Mentalität: „Schaffa, schaffa Hüsle boua und nit uf di Modla schoua, Katz verkofa, selba musa“

Jede/r Vorarlberger/in ist in 1,8 Vereinen, 46% sind ehrenamtlich tätig und 72% bei mindestens einem Verein

Subsidiarität ist politischer Grundsatz – soziale Dienste über freie Träger, Gelder über Sozialfonds (Gemeinden und Landesregierung)

Klare Strukturen, schnelle Wege, keine überflüssigen Formalitäten – direkte Kommunikation – „Alle verschwiegert und verschwägert - “

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Politik

• Landeshauptmann (ÖVP)

• Landesstatthalter (FPÖ)

• 1 Landesrätin, 4 Landesräte (ÖVP)

• Schlanker Verwaltungsapparat

• Gesundheitsförderungskultur (Leopold Bischof)

• Plattform Gesundheitsförderung – Vernetzung der Politik mit den vier Hauptanbietern (aks, IFS, Stiftung Maria Ebene – Supro, PI – Bund und Land)