ANTRAG ZUR FESTSTELLUNG EINER ......• Zeugnis des Fortbildungsabschlusses • Lebenslauf mit...

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Durchschnittsnote: , oderPrädikat2:

Bitte kreuzen Sie an, zu welcher Gruppe Sie gehören und bestätigen Sie damit, dass die entsprechenden Nachweise dem Antrag zur Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung beigefügt sind:

MeisterprüfungodergleichwertigeBerechtigung(§9Abs.2Nr.6BbgHG)erforderlicheNachweise:

• Meisterbrief• LebenslaufmitUnterschrift

Fortbildungsabschluss(z.B.Fachwirt/in)sofernderLehrgangmindestens400Unterrichtsstun-denumfassthat(§9Abs.2Nr.7BbgHG)erforderlicheNachweise:

• ZeugnisdesFortbildungsabschlusses• NachweisüberdieDauerdesLehrgangs(ausgestelltvomAnbieter)• LebenslaufmitUnterschrift

BefähigungszeugnisfürdennautischenodertechnischenSchiffsdienstsofernderLehrgangmin-destens400Unterrichtsstundenumfassthat(§9Abs.2Nr.8BbgHG)erforderlicheNachweise:

• Befähigungszeugnis(ausgestelltvomBundesamtfürSeeschifffahrtundHydrographie)• NachweisüberdieDauerdesLehrgangs• LebenslaufmitUnterschrift

AbschlusseinerFachschule(entsprechendderRahmenvereinbarungüberFachschulenderKMK)(§ 9Abs.2Nr.9BbgHG)erforderlicheNachweise:

• Abschlusszeugnis• LebenslaufmitUnterschrift

1 Das Datum der Hochschulzugangsberechtigung lautet 30.04.2014, wenn Sie Ihren Nachweis der beruflichen Qualifikation vor dem 30.04.2014 erlangt haben, da das „Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg“ vom 28. April 2014 (Brandenburgisches Hochschulgesetz) und damit § 9 „Hoch-schulzugangsberechtigung“ erst am 30.04.2014 in Kraft getreten ist. Haben Sie Ihren Nachweis nach dem 30.04.2014 erworben, entspricht das Datum dem IhresNachweises.

2 Auf dem Nachweis der beruflichen Qualifikation muss das Ergebnis der Prüfung durch eine Durchschnittsnote in Dezimalform/Prädikat ausgewiesen sein. Enthält der Nachweis keine entsprechende Durchschnittsnote/Prädikat, kann diese durch eine zusätzliche Bescheinigung der Fortbildungseinrichtung nachgewiesen werden. Wird keine Durchschnittsnote/Prädikat nachgewiesen, wird der Antrag auf Zulassung hinter den letzten Bewerber mit festgestellter Durchschnittsnote ein-geordnet.

Name:

Vorname:

Anschrift(Adresse, PLZ, Ort):

Email-Adresse:

DatumErwerbHZB1:

ANTRAGZURFESTSTELLUNGEINERHOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG(HZB)FÜR BERUFLICH QUALIFIZIERTE STUDIENINTERESSIERTE OHNE SCHULISCHE HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNGDem Antrag zur Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Studieninteressierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für die Universität Potsdam und dem Ergebnis der Feststellung liegen § 9 Abs. 2 Nr. 6 bis 11 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) zugrunde. Die Möglichkeiten des Hochschulzugangs und die für den Nachweis einzureichenden Unterlagen sind in der Tabelle weiter unten dargestellt. Der Antrag ersetzt keine Bewerbung/Immatrikulation im Studienplatz- oder Immatrikulationsportal.

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LandesrechtlichgeregelterFortbildungsabschlussfürBerufeimGesundheitswesenoderimBe-reichdersozialpflegerischenoderpädagogischenBerufe(§9Abs.2Nr.10BbgHG)erforderlicheNachweise:

• ZeugnisdesFortbildungsabschlusses• LebenslaufmitUnterschrift

AbschlussSekundarstufeIundfürdasStudiumgeeigneteabgeschlosseneBerufsausbildungunddanacherworbenemindestenszweijährigeBerufserfahrung(§9Abs.2Nr.11BbgHG)erforderlicheNachweise:

• ZeugnisüberdenAbschlussderSekundarstufeI• ZeugnisdesBerufsschulabschlussesundUrkundedesBerufsabschlusses• NachweisüberberuflicheTätigkeitenmitAngabevonArt,DauerundOrt• LebenslaufmitUnterschrift

SiebeantrageneineFeststellungderfachgebundenenHZBgemäߧ9Absatz2Nr.11BbgHG.BittenennenSiemaximaldreiStudiengängebzw.Kombinationsstudiengänge,fürwelchediefachgebundeneHZBfestgestelltwerdensoll:

1

2

3

(Bei Kombinationsstudiengängen muss die Eignung für alle Teilfächer vorliegen.)

BittebeachtenSiefolgendeHinweise:

1. Wenn Sie ausschließlich im Besitz der Fachhochschulreife sind und keine berufliche Qualifikation nachweisen kön-nen, ist dieser Antrag nicht erforderlich.

2. Antragsstellung:

Im Zeitraum vom 16.9. bis 31.5. senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen per Post an:

UniversitätPotsdamZentraleStudienberatung/VeraYuAmNeuenPalais1014469Potsdam

Bei Fragen: Vera Yu | Tel: 0331-977 153006 oder per Email: vera.yu@uni-potsdam.de

Im Zeitraum vom 1.6. bis 15.9. senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den Bewer-bungsunterlagen bzw. dem Immatrikulationsantrag und den entsprechenden Unterlagen an:

UniversitätPotsdamStudierendensekretariat/StudienbüroAmNeuenPalais1014469Potsdam

Datum/Unterschrift