Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sportverein Da ... · 23.01.2016 Christof Radusch, VBG...

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01.02.2016

christof.radusch@vbg.de

(Aufsichtsperson)

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Sportverein – Da werden Alle Gewinner!

Aus Sicht der VBG – Ihre gesetzliche

Unfallversicherung

23. Januar 2016 in Regensburg

Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

Die VBG – eine kurze Übersicht…

Landschaft der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Versicherungsfall gemäß SGB VII

© VBG Prävention Qualifizierung F 0040 VBG

Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 1 SGB VII

© VBG Prävention Qualifizierung F 0030 VBG

≠ …mit allen notwendigen Mitteln (wie bei der Krankenkasse)

VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung

© VBG Prävention Qualifizierung F 0036 VBG

Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

Wer ist im Sportverein

versichert?

• Beschäftigte

• Mitglieder, die wie

Beschäftigte tätig werden

• Ehrenamtsträger (freiwillig

versichert)

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 10

Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

Verantwortung des Vorstands

• Verkehrssicherungspflicht

• Freihalten von Fluchtwegen

• Streu- und Räumpflicht

• die Qualifikation Trainerinnen/Trainer

sicherstellen

• gesundheitsgerechtes Arbeiten

• staatliche und berufsgenossen-

schaftliche Arbeitsschutzbestimmungen

einhalten

• Arbeitsbedingungen beurteilen

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 12

© Helmut Wegmann/PIXELIO.de

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 13

Verkehrssicherungspflichten

Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

• Wer Gefahrenquellen schafft oder in seinem

Herrschaftsbereich bestehen lässt,

• auf deren Nichtvorhandensein Dritte vertrauen

• muss Vorsorge treffen (nach Zumutbarkeit zur

Schadensverhütung)

Zumutbarkeit der Vorsorge richtet sich grundsätzlich nach den

Gefahren.

Je höher die Gefahr, desto höher die Schwelle der Zumutbarkeit!

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 14

Verkehrssicherungspflichten

Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

• Wer Gefahrenquellen schafft oder in seinem

Herrschaftsbereich bestehen lässt,

• auf deren Nichtvorhandensein Dritte vertrauen

• muss Vorsorge treffen (nach Zumutbarkeit zur

Schadensverhütung)

Vorhandensein von Gefahren und Vorsorgemaßnahmen können

durch

Benutzerordnung, Hinweisschilder etc.

erkennbar gemacht werden.

23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 15

Verantwortlichkeiten

23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 16

Verantwortlichkeiten

Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

Was muss organisiert werden?

• Gefahren beurteilen

• Sicherheitsbeauftragte benennen

• Erste-Hilfe, Notfälle

• arbeitsmedizinische Vorsorge

• Sportstätten, Sportgeräte und Arbeits-

mittel regelmäßig prüften – zum Beispiel

Geräteraumtore, Absprungtrampoline,

Motorrasenmäher

• mit Übungsleitern und anderen Beschäftigten

die Aufgaben, Weisungs- und Entscheidungs-

befugnisse vereinbaren

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 18

© R.-B./PIXELIO.de

23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 19

• Regelung ab dem 01.01.2015 gemäß DGUV Vorschrift 1:

Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

• Regelmäßig >20 Mitarbeiter

• im Unternehmen bestehende

Unfall- und Gesundheitsgefahren,

• räumliche Nähe,

• zeitliche Nähe,

• fachliche Nähe der zuständigen

Sicherheitsbeauftragten zu den

Beschäftigten,

• Anzahl der Beschäftigten.

Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Erste Hilfe

• neu geregelt ab dem 01. April 2015

• Aus- und Fortbildung einheitlich 9 Unterrichtsstunden (1 Tag)

• Vermittlung von lebensrettenden und einfachen Erste-Hilfe-

Maßnahmen

• Verzicht auf zu hohe Detailgenauigkeit und

überflüssige medizinische Informationen

• Einbindung des AED in den Ablauf der

Wiederbelebung

23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 20

Arbeitsmedizinische Vorsorge

• „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen

Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das

Muskel-Skelett-System“

• Arbeitsmedizinische Regel (AMR 13.2) vom

23. Dezember 2014

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 21

Leitmerkmalmethode

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Fortsetzung

• Arbeiten in Lärmbereichen (z.B. Platzwart beim

Rasen mähen oder Grünarbeiten

• Zeckenbisse, Insektenstiche bei Grünarbeiten

• Büro- und Verwaltungsangestellte an Büro-/PC-

Arbeitsplätzen

• …

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 22

Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

Unterstützung durch die VBG

Div. Broschüren

- Leitfäden

- Fachwissen

- Faltblätter

digitale Medien (TOP-Info,

BG Bau Info CD)

Aufsichtspersonen

(Betreuung,

Telefonservice)

Seminare

(Internet-Portale der UVT)

…..

www.vbg.de

19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 24

19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 25

19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 26

Insgesamt 155 „Treffer“ mit Bezug zum Sport

19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 27

Beispiel:

Unterweisungshilfe: Fitnessstudio

Beispiel:

Unterweisungsnachweis: Grünpflege…

19.11.2015 Dr.-Ing. Joachim Dreyer, VBG Seite 28

Check-Listen der VBG

• Basis-Check „Arbeitseinsätze“

• Verantwortung festlegen

• nur geprüfte Arbeitsmittel einsetzen

• Beschäftigte und Helfende unterweisen

• Erste-Hilfe organisiert, Notruf möglich

• Schutzmaßnahmen festlegen (z.B. gegen Absturz)

• Basis-Check „Veranstaltungen“

• Veranstaltungsort vorbesichtigt

• ggf. Behörden hinzuziehen

• Flucht und Rettungswege freihalten

• …

• […]

23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 29

Seminarangebot der VBG

• Prävention als Führungsaufgabe (SPF S)

• Führungskräfte im Sportverein

• Arbeitsschutz als Chefsache für Büro- und

Verwaltungsunternehmen (ASCBA)

• Führungskräfte in der Verwaltung

• Arbeitsschutz als Chefsache für produktions- und

technikorientierte Unternehmen (ASCTA)

• Führungskräfte in technikorientierter Umgebung (Platzwarte, Grünpflege etc.)

• Fairplay: Gewaltprävention für den Fußball (GWLTS)

• Trainer oder Übungsleiter im Fußball

• Sicheres und gesundes Bauen und Renovieren (SPB S)

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 30

Seminarangebot der VBG – Voraussetzung zur

Seminarteilnahme

• Problemlose Teilnahme

• Vorstände (verantwortlich f. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz i. Verein)

• Beschäftigte/Wie-Beschäftigte-Tätige

• freiwillig versicherte Ehrenamtsträger

• Teilnahme nach Abstimmung

• Personen mit zeitweiliger Verantwortung für Sicherheit und

Gesundheitsschutz, z.B. im Rahmen von vereinsbezogenen

Umbaumaßnahmen/Eigenleistungen

• Normalerweise keine Teilnahme

• „normale“ Vereinsmitglieder

(Anm.: das Seminarthema muss zum Aufgaben- bzw. zum

Verantwortungsbereich passen)

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 31

Inhalte

• Die VBG

• Versicherungsschutz

• Verantwortung

• Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

• Unterstützung durch die VBG

• M-Arzt-Verfahren

M-Arzt-Verfahren

• ab dem 1.1.2016 „Mannschaftsarzt-Verfahren“

• dreijähriges Modellprojekt im Sport

• nachhaltige Verletzungsprävention im Sportverein

implementieren und koordinieren

• nach Eintritt einer Sportverletzung UV-Heilverfahren einleiten

• enge Abstimmung mit dem Reha-Management der VBG

• Die Antragsunterlagen für die Zulassung zum M-Arzt-Verfahren

stehen ab sofort zum Download zur Verfügung: (http://www.vbg.de/DE/2_Versicherungsschutz_und_Leistungen/3_Was_leisten_wir/2_M_Arzt_Ve

rfahren/m_arzt_verfahren_node.html)

23.01.2016 Christof Radusch, VBG Seite 33

23.01.2016

Christof Radusch, VBG Seite 34

Zusammenfassung

• Vorstand ist verantwortlich für Sicherheit im Verein und nimmt

Verantwortung an

• Verein nimmt „Sicherheit“ als Vereinsziel und -wert an

• Vorstand legt (Arbeits-)schutzorganisation fest

• Führungskräfte, Abteilungsleiter, weitere Verantwortliche

• Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt

• Sicherheitsbeauftragter oder Präventionsberater

• Ersthelfer

• weitere unterstützende Personen

• Vorstand organisiert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen

• Vorstand prüft bei Änderungen oder „Einzelereignissen“ die

Durchführung von „Schutzmaßnahmen“

Die VBG wünscht Ihnen einen sicheren, gesunden und sportlichen (Arbeits)Tag!

Fragen Anregungen