Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Aufsichtspflicht Jede/r Minderjährige ist im rechtliche Sinne...

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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Aufsichtspflicht

• Jede/r Minderjährige ist im rechtliche Sinne aufsichtsbedürftig.

• Die Aufsichtspflicht hat zum Ziel, Minderjährige vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass Minderjährige Dritten einen Schaden zufügen.

• Beginn und Ende der Aufsichtspflicht ist per Vertrag (schriftlich, mündlich, durch „tatsächliche Übung“) zwischen Eltern, Vereinsvorstand und JB/ÜL/ Trainer/in geregelt.

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Inhalt:

Aufsichts- undSorgfaltspflicht

Jugendschutz-gesetz

Sexualstrafrecht

Haftung

Bezahlung

1 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013

WestLottoDas Unternehmen

WestLottoDas Unternehmen

• WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren.

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Landes Nordrhein-Westfalen.

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Was leistet WestLotto für den Sport?

• Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein-

Westfalen.

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• Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig.

• Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet.

• Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen Kooperationspartner WestLotto unterstützt.

• Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu unterstützen.

Kooperationspartner WestLotto

WestLotto + Landessportbund NRWGemeinsam gut für NRW

Imagefilm WestLotto:

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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Aufsichtspflicht

• Die Aufsichtsführung sollte im Team erfolgen.

• Der/Die JB/ÜL oder Trainer/in bleibt auch dann aufsichtspflichtig, wenn er/sie für kurze Zeit die Gruppe gar nicht im Auge behalten kann.

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Aufsichts- undSorgfaltspflicht

Jugendschutz-gesetz

Sexualstrafrecht

Haftung

Bezahlung

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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Grundsätze der Aufsichtsführung

• Die Aufsichtspflicht darf nicht von der Erziehungs-pflicht getrennt werden.

• Kinder und Jugendliche sollen im Sportverein u. a. lernen, kompetent mit Gefahrensituationen umgehen zu können.

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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Grundsätze der Aufsichtsführung

• Der Umfang der Aufsichtsführung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u. a. von der örtlichen Umgebung, der Gefährlichkeit der Beschäftigung und den Mitgliedern der Gruppe.

• Es gehört zu den Anforderungen an die Aufsichts-pflicht, die Minderjährigen auf Gefahrensituation hinzuweisen und sich zu vergewissern, ob die Minder-jährigen sich einsichtig verhalten.

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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Die vier Stufen der Aufsichtspflicht

1. Vorsorgliche Ermahnung

2. Aufstellung von Geboten und Verboten

3. Überwachung

4. Notwendiges Eingreifen

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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Verhaltensregeln

• Räume vor jeder Stunde auf Besonderheiten untersuchen

• Geräte vor ihrem Einsatz auf Funktionstüchtigkeit überprüfen

• auf allgemeine Gefahren hinweisen

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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht

Verhaltensregeln

• besondere Gefahrenquellen beseitigen

• Kinder und Jugendliche möglichst alle im Blickfeld halten

• Beginn und Ende der Aufsichtspflicht beachten

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Haftung

Haftpflicht

Was bedeutet Haftpflicht?

Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz.

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Bezahlung

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Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Verschulden

• Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

versichert

• Vorsätzlich handelt, wer den Erfolg der Rechts-verletzung bewusst und gewollt herbeiführt oder als möglich voraussieht und billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz).

nicht versichert!

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Versicherungen imSport

versicherte Organisationen

versicherte Personen

versicherteVeranstaltungen

Grundsätze

Sparten

Wichtige Zusatz-versicherungen

14 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

• für Organisationen und Personen:- Schadenersatzrechtsschutz- Strafrechtsschutz

• für Organisationen zusätzlich:

- Arbeitsrechtsschutz - Sozialgerichtsrechtsschutz- Vertragsrechtsschutz

• Versicherungssumme: 75.000 € je Fall

• ggf. 200 € Selbstbeteiligung

(bei gerichtlichen Auseinander- setzungen)

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