Aufsichts- und Sorgfaltspflicht Aufsichtspflicht Jede/r Minderjährige ist im rechtliche Sinne...
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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Aufsichtspflicht
• Jede/r Minderjährige ist im rechtliche Sinne aufsichtsbedürftig.
• Die Aufsichtspflicht hat zum Ziel, Minderjährige vor Schäden zu bewahren und zu verhindern, dass Minderjährige Dritten einen Schaden zufügen.
• Beginn und Ende der Aufsichtspflicht ist per Vertrag (schriftlich, mündlich, durch „tatsächliche Übung“) zwischen Eltern, Vereinsvorstand und JB/ÜL/ Trainer/in geregelt.
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Inhalt:
Aufsichts- undSorgfaltspflicht
Jugendschutz-gesetz
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
1 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
WestLottoDas Unternehmen
WestLottoDas Unternehmen
• WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren.
• Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses, verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des
Landes Nordrhein-Westfalen.
• Folgende Lotterien und Wetten werden über ca. 3.700 Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49, GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und
ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6 sowie plus 5.
Was leistet WestLotto für den Sport?
• Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein-
Westfalen.
• Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport.
• Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig.
• Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet.
• Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen Kooperationspartner WestLotto unterstützt.
• Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu unterstützen.
Kooperationspartner WestLotto
WestLotto + Landessportbund NRWGemeinsam gut für NRW
Imagefilm WestLotto:
http://goo.gl/y61pQU
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Aufsichtspflicht
• Die Aufsichtsführung sollte im Team erfolgen.
• Der/Die JB/ÜL oder Trainer/in bleibt auch dann aufsichtspflichtig, wenn er/sie für kurze Zeit die Gruppe gar nicht im Auge behalten kann.
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Aufsichts- undSorgfaltspflicht
Jugendschutz-gesetz
Sexualstrafrecht
Haftung
Bezahlung
6 | Rechtsfragen für JB, ÜL und Trainer/innen, Duisburg 01.03.2013
Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Grundsätze der Aufsichtsführung
• Die Aufsichtspflicht darf nicht von der Erziehungs-pflicht getrennt werden.
• Kinder und Jugendliche sollen im Sportverein u. a. lernen, kompetent mit Gefahrensituationen umgehen zu können.
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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Grundsätze der Aufsichtsführung
• Der Umfang der Aufsichtsführung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, u. a. von der örtlichen Umgebung, der Gefährlichkeit der Beschäftigung und den Mitgliedern der Gruppe.
• Es gehört zu den Anforderungen an die Aufsichts-pflicht, die Minderjährigen auf Gefahrensituation hinzuweisen und sich zu vergewissern, ob die Minder-jährigen sich einsichtig verhalten.
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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Die vier Stufen der Aufsichtspflicht
1. Vorsorgliche Ermahnung
2. Aufstellung von Geboten und Verboten
3. Überwachung
4. Notwendiges Eingreifen
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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Verhaltensregeln
• Räume vor jeder Stunde auf Besonderheiten untersuchen
• Geräte vor ihrem Einsatz auf Funktionstüchtigkeit überprüfen
• auf allgemeine Gefahren hinweisen
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Aufsichts- und Sorgfaltspflicht
Verhaltensregeln
• besondere Gefahrenquellen beseitigen
• Kinder und Jugendliche möglichst alle im Blickfeld halten
• Beginn und Ende der Aufsichtspflicht beachten
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Haftung
Haftpflicht
Was bedeutet Haftpflicht?
Haftpflicht ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz.
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Bezahlung
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Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
Verschulden
• Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
versichert
• Vorsätzlich handelt, wer den Erfolg der Rechts-verletzung bewusst und gewollt herbeiführt oder als möglich voraussieht und billigend in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz).
nicht versichert!
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versicherte Organisationen
versicherte Personen
versicherteVeranstaltungen
Grundsätze
Sparten
Wichtige Zusatz-versicherungen
14 | Gesetzliche Unfallversicherung VBG, Duisburg 01.01.2013
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
• für Organisationen und Personen:- Schadenersatzrechtsschutz- Strafrechtsschutz
• für Organisationen zusätzlich:
- Arbeitsrechtsschutz - Sozialgerichtsrechtsschutz- Vertragsrechtsschutz
• Versicherungssumme: 75.000 € je Fall
• ggf. 200 € Selbstbeteiligung
(bei gerichtlichen Auseinander- setzungen)
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