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Buchführung und Bilanzierung I.
Lehrbrief.Betriebswirtschaftslehre (B. A.)
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Inhalt
© 2011 Internationale Hochschule Bad Honnef GmbHDieser Lehrbrief ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Dieser Lehrbrief darf in jeglicher Form ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Internationalen Hochschule Bad Honnef nicht reproduziert und/oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbrei-tet werden.
Impressum
Herausgeber: Internationale Hochschule Bad Honnef · BonnInternational University of Applied SciencesFernstudiumFernstudiengangsleiter: Herr Dr. SommerfeldtZenostr. 683435 Bad Reichenhall
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Wissenschaftliche Leitung
StB Prof. Dr. rer. pol. Michaela Seybold
Wissenschaftliche Leitung
Michaela Seybold leitet den Fachbereich Audit and Taxation an der IUBH.
An der Internationalen Hochschule Bad Honnef ∙ Bonn unterrichtet sie seit März 2008 die Fächer Steuern und externes und internes Rechnungs-wesen. Ihre Forschungsinteressen liegen im Bereich Altersvorsorge, Vergü-tung, internationale Rechnungslegung und internationales Steuerrecht.
Frau Seybold arbeitet seit 2003 als selbstständige Steuerberaterin in eige-ner Kanzlei; in Kooperation mit der HEUBECK AG in Köln-Marienburg ist sie darüber hinaus auf dem Gebiet der (betrieblichen) Altersversorgung tätig. Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl öffentliche und private Versorgungsreinrichtungen als auch international tätige Großunterneh-
men, mittelständische Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Größen sowie Privatpersonen.
Von 2000 bis 2003 war sie bei der Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft Falk & Co GmbH in Heidelberg in der steuerlichen Grundsatzabteilung tätig. Nach dem Studium war Frau Seybold wissenschaftli-che Mitarbeiterin an der Universität Mannheim. Vor ihrer akademischen Ausbildung absolvierte sie eine Lehre als Bankkauffrau bei der Kreissparkasse Heilbronn.
Michaela Seybold hat Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim und an der Portland State University, Oregon/USA mit den Abschlüssen Diplom-Kauffrau und Diplom-Handelslehre-rin studiert. Im Jahre 2007 wurde sie an der Technischen Universität Darmstadt am volkswirtschaftlichen Lehrstuhl für Finanz- und Wirtschaftspolitik bei Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup zum Thema Alterssicherung in der berufsständischen Versorgung promoviert.
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Inhalt
InhaltsverzeichnisBuchführung und Bilanzierung 1
Wissenschaftliche Leitung .......................................................................... 3
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................ 4
EinleitungBuchführung und Bilanzierung 1 9
Wegweiser durch das Skript .......................................................................10
Übergeordnete Lernziele ............................................................................12
Weiterführende Literatur ...........................................................................13
Lektion 1Grundlagen der Buchführung 15
1.1 Begriffe und Ziele des Rechnungswesens ........................................16
1.2 Adressaten und Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens .............................................................................18
1.3 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen ........................ 21
1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Rechnungslegungsgrundsätze .................................................. 26
1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens ............................................. 31
Lektion 2System der Buchführung 35
2.1 Inventar und Inventur ........................................................................ 36
2.2 Bilanz ................................................................................................. 39
2.3 Bilanzveränderungen und Buchen auf Konten ..................................41
2.4 Gewinn- und Verlustrechnung .......................................................... 46
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InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis
Lektion 3Technik der doppelten Buchführung 51
3.1 Buchen auf Bestandskonten ............................................................. 52
3.2 Buchen auf Erfolgskonten ................................................................ 56
3.3 Eigenkapital und Privatkonten .......................................................... 59
3.4 Buchung von Geschäftsvorfällen ...................................................... 62
Lektion 4Organisation der Buchhaltung 67
4.1 Grund-, Haupt- und Nebenbücher .................................................... 68
4.2 Kontenplan und Kontenrahmen .........................................................69
4.3 Belegorganisation und Einsatz der EDV ........................................... 71
Lektion 5Umsatzsteuer 75
5.1 System und Buchung der Umsatzsteuer ...........................................76
5.2 Buchung der Vorsteuer ..................................................................... 78
5.3 Abschluss der Umsatzsteuerkonten ................................................ 80
Lektion 6Wareneingangsbuchhaltung 83
6.1 Sachkonten beim Einkauf ................................................................. 84
6.2 Lieferantenskonti, Rabatte und Boni ................................................ 88
6.3 Kreditorenkonten .............................................................................. 91
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Inhalt
Lektion 8Buchungen im Personalbereich 101
8.1 Löhne und Gehälter..........................................................................102
8.2 Lohnnebenkosten und Lohnabzüge .................................................104
8.3 Vorschüsse und Sachbezüge ...........................................................107
Lektion 9Buchungen im Anlagevermögen 109
9.1 Anschaffung .....................................................................................110
9.2 Abschreibungsursachen und -verfahren ........................................114
9.3 Ermittlung und Buchung der Abschreibungen ................................121
Lektion 10Sonstige Buchungen 125
10.1 Darlehen und Zinsen ........................................................................126
10.2 Steuern .............................................................................................128
10.3 Anzahlungen ....................................................................................130
Lektion 7Warenausgangsbuchhaltung 93
7.1 Sachkonten beim Verkauf ..................................................................94
7.2 Kundenskonti, Rabatte und Boni ...................................................... 95
7.3 Debitorenkonten ................................................................................ 98
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Inhaltsverzeichnis
Lektion 11Rechnungsabgrenzung 135
11.1 Irrelevanz der Zahlungswirkung .....................................................136
11.2 Aktive Rechnungsabgrenzung .........................................................139
11.3 Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................141
Lektion 12Grundlagen des Jahresabschlusses 145
12.1 Bestandteile, Funktionen und gesetzliche Vorschriften .................146
12.2 Bilanz ................................................................................................150
12.3 Gewinn- und Verlustrechnung (bzw. Gesamtergebnisrechnung) .....................................................155
12.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung ................................................................163
12.5 Anhang und Lagebericht ..................................................................166
Anhang 01Lösungen: Fragen zur Selbstkontrolle 171
Anhang 02Literaturverzeichnis 209
Anhang 03DATEV Kontenrahmen SKR03 + SKR04 211
Einleitung
Buchführung und Bilanzierung 1
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Einleitung
Wegweiser durch das Skript
Herzlich willkommen!
Dieses Skript enthält den gesamten Lernstoff Ihres Kurses und bildet damit die inhaltliche Grundlage Ihres Fernstudiums. Ergänzend zum Skript stehen Ihnen zahlreiche weitere Medien wie Podcasts, Vodcasts oder Web Based Trainings (WBT) zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie sich Ihren individuellen Lern-Mix zusammenstellen können. Auf diese Weise können Sie sich den Stoff in Ihrem eigenen Tempo aneignen und dabei auf lerntypspezifische Anforderungen Rücksicht nehmen.
Die Inhalte sind nach didaktischen Kriterien in Lektionen aufgeteilt, wobei jede Lektion aus mehreren Lernzyklen besteht. Jeder Lernzyklus enthält jeweils nur einen neuen inhaltlichen Schwerpunkt. Auf diese Weise können Sie neuen Lernstoff schnell und effektiv zu Ihrem bereits vorhandenen Wissensgrundstock hinzufügen.
Am Ende eines jeden Lernzyklus finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle. Mit Hilfe der Selbst-kontrolle können Sie eigenständig und ohne jeden Druck überprüfen, ob Sie die neuen Inhalte schon verinnerlicht haben. Die Lösungen zu den Fragen finden Sie im Anhang am Ende des Skripts. Alternativ können Sie zur Selbstkontrolle auch unsere Web Based Trainings (WBT) auf der Lernplattform CLIX nutzen.
Wenn Sie eine Lektion komplett bearbeitet haben, können Sie Ihr Wissen in CLIX unter Beweis stellen. Über automatisch auswertbare Fragen erhalten Sie ein direktes Feedback zu Ihren Lernfortschritten. Die Wissenskontrolle gilt als bestanden, sobald Sie mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet haben.
Sollte das einmal nicht auf Anhieb klappen, können Sie die Tests so oft wiederholen, wie Sie wollen. Es gibt keinerlei Beschränkungen und die Ergebnisse der Wissenskontrolle haben kei-nen Einfluss auf Ihre Endnote. Sie können also ganz unverkrampft lernen, üben und Ihre Fortschritte elektronisch überprüfen.
Haben Sie die Wissenskontrolle für sämtliche Lektionen gemeistert, gilt der Kurs als abge-schlossen. Sobald Sie alle Kurse eines Moduls abgeschlossen haben, können Sie sich für die Abschlussklausur anmelden.
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Wegweiser durch das Skript
Im Skript werden Sie immer wieder auf Icons stoßen, die auf zusätzliches Material hinweisen oder Ihnen die Orientierung erleichtern. Diese Icons umfassen:
Zu diesem Thema gibt es einen Podcast. Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.
Zu diesem Thema gibt es einen Vodcast.Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.
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eDieser Text ist auch als E-Book erhältlich.
Für diese Lektion gibt es ein WBT.Sie finden es auf der Lernplattform CLIX.
CLIXSie haben die Lektion fertig bearbeitet. Nun ist es an der Zeit, auf der Lernplattform CLIX die Wissenskontrolle zu meistern und sich für die Klausur zu qualifizieren.
Und jEtzt viEL ErfoLg Und SpASS BEim LErnEn!
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Einleitung
Übergeordnete Lernziele
Die Buchführung und Bilanzierung bildet einen der Standardbau-steine der betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Dieser Kurs bietet, in Verbindung mit dem vertiefenden Kurs Buchführung und Bilanzierung II, eine solide Ausbildung auf dem Gebiet des externen Rechnungswe-sens.
Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über das externe Rech-nungswesen und lernen es vom internen Rechnungswesen abzugrenzen. Zudem erlernen sie die Grundlagen der doppelten Buchführung, erhal-ten einen Überblick über Bilanzierungsgrundsätze, die Erfassung von Geschäftsvorfällen und die Aufstellung von Finanzberichten. Der Kurs orientiert sich an nationalen und internationalen Rechnungslegungs-standards (IFRS).
Zudem erlernen Sie die fundamentalen Grundlagen der externen Rechnungslegung. Nach erfolgreicher Teil-nahme kennen Sie die einschlägigen Fachbegriffe auf dem Gebiet der Bilanzierung und können die Rechnungs-legung von Unternehmen in den nationalen und internationalen Regelungskomplex einordnen. Sie sind in der Lage, die Elemente der Rechnungslegung in der Buchhaltungspraxis zu identifizieren und können Geschäfts-vorfälle selbstständig unter Anwendung der Methoden der doppelten Buchführung erfassen. Sie kennen die Bestandteile des Jahresabschlusses, insbesondere der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapi-talveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung. Sie sind in der Lage, selbst Jahresabschlüsse zu erstel-len.
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Weiterführende Literatur
Falls Sie tiefer einsteigen wollen, empfehlen wir die folgende Fachliteratur:
Buchholz, R. (2011): Internationale Rechnungslegung – Die wesentlichen Vorschriften nach IFRS und HGB mit Aufgaben und Lösungen. 9., völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin 2011.ISBN 978-3-503-13043-6
Coenenberg, A.G., Haller, A., Schultze, W. (2009): Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse – Aufgaben und Lösungen. 21., überarbeitete Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3791027708
Federmann, R. (2010): Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS – Gemeinsamkeiten, Unter-schiede und Abhängigkeiten. 12. vollständig überarbeitete Auflage, Berlin 2010. ISBN 978-3503093656
Kirsch, H. (2010): Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. 7. vollständig überarbeitete Auflage, Herne 2010. ISBN 978-3482520471
Kirsch, H. (2010): Übungen zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS. 4. vollständig überarbeitete Auf-lage, Herne 2010. ISBN 978-3482549649
Meyer, C. (2011): Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht – unter Einschluss der Konzernrechnungslegung und der internationalen Rechnungslegung. 22. vollständig überarbeitete Auflage, Herne 2011. ISBN 978-3482605024
Scherrer, G. (2011): Rechnungslegung nach neuem HGB – eine anwendungsorientierte Darstellung mit zahlrei-chen Beispielen. 3. vollständig überarbeitete Auflage, München 2011. ISBN 978-3800637874
Weiterführende Literatur
Lektion 1
Grundlagen der Buchführung
Für diese Lektion finden Sie ein Web Based Training auf der Lernplattform CLIX
LErnziELE
Nach der Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen ...
… welchen betriebswirtschaftlichen Hintergrund die Buchhaltung hat.
… welche Teilgebiete der Buchhaltung es gibt.
… welche Adressaten die Buchhaltung hat.
… welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind.
… welche Grundsätze für die ordnungsgemäße Buchführung gelten.
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Lektion 1
Herr Schubert war bisher als EDV-Berater angestellt und möchte sich jetzt als IT-Händler selbstständig machen. Zu diesem Zweck hat er bereits 40.000 € angespart, von denen er sich Büromöbel und eine IT-Ausstattung anschaffen will. Zudem muss er Miete für sein Büro bezahlen. Natürlich möchte er auch gerne wissen, ob ihm sein neugegründetes Unternehmen Gewinne oder Verluste einbringt. Herr Schubert hat folgende Fragen:• Muss er als Einzelunternehmer Bücher führen? Welche gesetzlichen Vorschriften muss er
dabei beachten?
• Wie kann er den wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit messen?
• Ist Buchführung nur „Formalkram“ oder bringt ihm ein aussagekräftiges Rechnungswesen konkrete Vorteile?
1.1 Begriffe und Ziele des Rechnungswesens
Herr Schubert wird als angehender IT-Händler zunächst diverse Leistungen und Gegenstände auf dem Beschaffungsmarkt einkaufen (Möbel, IT-Ausstattung, Büroräume), die er für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen auf dem Absatzmarkt (PC-Bedarf, EDV-Bera-tung) benötigt. Mittels seiner Verkäufe möchte er Einnahmen bzw. Erträge generieren. Seine Einkäufe führen hingegen zu Ausgaben bzw. Aufwendungen. Er möchte gerne einen mög-lichst hohen Gewinn erzielen. Um diesen zu ermitteln, benötigt er allerdings einige Informa-tionsinstrumente. Hier greift er auf das Rechnungswesen zurück.
Das betriebliche Rechnungswesen (international „accounting“) umfasst alle Verfahren zur zahlenmäßigen Abbildung betrieblicher Prozesse. Es soll also ein quantitatives Spiegelbild des realen Betriebsgeschehens darstellen.
Das Rechnungswesen ist dabei keinesfalls identisch mit der Buchhaltung, welche nur ein Teil-bereich des Rechnungswesens ist. Das Rechnungswesen beinhaltet alle Rechenwerke in einem Unternehmen, die betriebliche Prozesse und Abläufe zahlenmäßig erfassen, auswerten, steuern und überwachen. Die Buchhaltung hat innerhalb des Rechnungswesens lediglich die Aufgabe Geschäftsvorfälle zu erfassen und die erfassten Zahlenwerte aufzubereiten. Auf diese Weise schafft sie die Grundlage für eine weitergehende Auswertung in den einzelnen Teilgebieten des Rechnungswesens (Wörner, 2003 / Coenenberg, 2009a).
Rechnungswesen und Buchhaltung sind also keineswegs nur lästiger „Formalkram“, sondern zentrale Bestandteile eines funktionierenden Managementinformationssystems. Das Rech-nungswesen ist heute für die unternehmerischen Entscheidungsträger ein unverzichtbares Ins-trument der Unternehmenssteuerung. So benötigen Unternehmer wie Herr Schubert stets zeitnahe und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung. Vor allem müssen sie immer über die Ertrags- und Liquiditätslage ihres Unternehmens Bescheid wissen, damit sie unternehmerische Entscheidungen sachgerecht treffen können.
LeistungErgebnis eines betrieblichen Erzeugungspro-zesses
ErtragEinnahmen, die einer betrieb-lichen Periode zugerechnet werden
AufwendungenAusgaben, die einer betrieb-lichen Periode zugerechnet werden
RechnungswesenVerfahren zur Gewinnung und Aufbereitung von Daten
BuchhaltungErfasst Geschäfts-vorfälle
GeschäftsvorfallVorgang aufgrund unternehmeri-schen Handelns
LiquiditätAusstattung an verfügbaren Zahlungsmitteln
1. Grundlagen der BuchführungAus der Praxis
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Grundlagen der Buchführung
Folgende Ziele des Rechnungswesens können unterschieden werden (Coenenberg, 2009a):
• Dokumentationsfunktion: Alle im Unternehmen auftretenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte werden systematisch erfasst und dokumentiert. Damit wird eine Informationsgrundlage geschaffen, mittels derer die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein-geschätzt wird. Zudem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion. Das bedeutet, dass es Informationen zur Verfügung stellt, auf deren Basis die korrekte Höhe von Zahlungen wie Gewinnausschüttungen, erfolgsabhängiger Vergütungen oder Steuern ermittelt wird.
• Planungsfunktion:
Betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidungen erfordern eine sachgerechte Planung. Hierfür braucht man aussagekräftiges Zahlenmaterial. Das Rechnungswesen liefert die Informationen, welche als Basis für diese Entscheidungen dienen und damit die Grund-lage der Planung bilden.
• Kontrollfunktion: Eine Planung ohne nachträgliche Kontrolle ist sinnlos. Aus diesem Grund prüft das Rechnungswesen, ob die mittels der Planung gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht wurden. Ausgehend von Daten aus dem Rechnungswesen führt die Unternehmensleitung einen Soll-Ist-Vergleich durch und leitet gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen ein.
Übrigens:Für kapitalmarktorientierte Konzerne gibt es internationale Grundsätze für die Rechnungsle-gung, die sogenannten „International Financial Reporting Standards“ (IFRS). Im Rahmen dieser Grundsätze werden die Ziele der Rechnungslegung im International Accounting Stan-dard (IAS1) erläutert. Das Ziel dieser Standards besteht darin, entscheidungsnützliche Infor-mationen (decisions usefulness) über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu gewinnen (F.12; IAS 1.9).
Dokumentations-funktionDas Rechnungs-wesen erfasst und dokumentiert die wirtschaftliche Lage des Unter-nehmens
PlanungsfunktionDas Rechnungs-wesen ermittelt Daten für die Planung
KontrollfunktionDas Rechnungs-wesen prüft, ob die geplanten Ziele erreicht wurden
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Lektion 1
Fragen zur Selbstkontrolle
Herrn Schubert, dem angehenden IT-Händler aus dem Eingangsfall, sollten Sie damit die folgenden grundlegenden Fragen beantworten können:
1. Wie ist das betriebliche Rechnungswesen definiert?
Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur ______________________
____________________________. Es soll also ein ____________________________
des realen _____________________ darstellen.
2. Welchen Stellenwert hat die Buchhaltung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens? Bitte beurteilen Sie, welche Aussagen richtig sind.
Die Buchhaltung ... o ... ist das gleiche wie Rechnungswesen. o ... ist das zentrale Element für weitergehende Auswertungen. o ... erfasst Geschäftsvorfälle. o ... bereitet die erfassten Zahlenwerte auf. o ... schafft Grundlage für weitergehende Auswertung.
3. Das Rechnungswesen ist kein „lästiges Anhängsel“, sondern ein zentraler Baustein einer sachgerechten Unternehmensführung. Welche Funktionen hat das Rechnungswesen?
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
1.2 Adressaten und Teilgebiete des betrieblichen RechnungswesensDas Rechnungswesen dient also der Dokumentation, Planung und Kontrolle. Aber wer inter-essiert sich für die Informationen aus dem Rechnungswesen? Wer genau ist Adressat des betrieblichen Rechnungswesens?
In unserem Eingangsbeispiel ist der zentrale Adressat des Rechnungswesens zunächst einmal der Eigentümer und Geschäftsleiter Herr Schubert. Während in unserem Beispiel Eigentümer und Geschäftsleiter aufgrund der Kleinheit des Unternehmens zusammenfallen, ist die Eigen-tümerschaft in vielen größeren Unternehmen von der Geschäftsführung getrennt. Das bedeu-tet in der Praxis, dass ein oder mehrere gesetzliche Vertreter (z. B. der Vorstand bei einer Aktiengesellschaft) das Unternehmen im Auftrag der Gesellschafter bzw. der Eigentümer füh-ren. Die Geschäftsleitung wird dabei ihrerseits von einem Aufsichtsrat oder einem Beirat über-wacht. All diese Gremien benötigen Daten aus dem Rechnungswesen, um ihre Funktion aus-
?Prüfen Sie Ihren WissensstandMusterlösungen befinden sich im Anhang
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Grundlagen der Buchführung
üben zu können. In größeren Unternehmen benötigen zudem Bereichs- und Abteilungsleiter fundierte Informationen, welche ebenfalls vom Rechnungswesen bereitgestellt werden. In all diesen Fällen spricht man von internen Adressaten des Rechnungswesens (Coenenberg, 2009a).
Aber auch außerhalb des Unternehmens gibt es zahlreiche Stellen, die sich für Daten aus dem Betrieb interessieren. Man spricht hier von externen Adressaten des Rechnungswesens. So interessiert sich zum Beispiel das Finanzamt für alle Daten, die für die korrekte Besteuerung erforderlich sind. Auch externe Kapitalgeber, die in das Unternehmen investiert haben, möch-ten gerne wissen, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt. Auch sie verlangen nach Daten aus dem Rechnungswesen. Nur wenn diese Daten vorliegen, können (auch potenzielle) Investoren ihre Gewinnchancen im Vergleich zu anderen Unternehmen, Branchen oder Anla-gemöglichkeiten realistisch einschätzen und auf dieser Basis die bestmöglichen Entscheidun-gen treffen. Natürlich interessieren sich auch Fremdkapitalgeber (zum Beispiel Banken, die dem Unternehmen Kredite gewähren) für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Generell kann man sagen, dass das Rechnungswesen für alle Stakeholder (=Anspruchsberech-tigte) des Unternehmens relevant ist, da auch Kunden, Lieferanten, (potenzielle) Arbeitneh-mer und Konkurrenzunternehmen sich für Daten interessieren, die aus dem Rechnungswesen stammen. So werden Kunden und Lieferanten sich über die wirtschaftliche Lage eines Unter-nehmens informieren, bevor sie langfristige vertragliche Verpflichtungen gegenüber diesem Unternehmen eingehen. Die Arbeitnehmer sind hingegen an einem sicheren Arbeitsplatz bei einem wirtschaftlich stabilen Arbeitgeber interessiert. Auch sie werden sich über die Lage und die Zukunftsaussichten des Unternehmens informieren.
Interne Adressaten Externe Adressaten
Geschäftsführung bzw. Unternehmer Eigenkapitalgeber (Eigentümer)
Abteilungsleitung, Bereichsleitung, sonstige Entscheidungsträger
Fremdkapitalgeber (z.B. Banken)
Überwachungsorgane wie Aufsichtsrat und Beirat
Staat (Besteuerung), Aufsichtsbehörden
Sonstige Stakeholder wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Konkurrenzunternehmen
Interne und Externe Adressaten
Interne Adressaten des Rechnungswesenssind innerhalb des Unternehmens
Externe Adressaten des Rechnungswesenssind außerhalb des Unternehmens
StakeholderAnspruchsberech-tigte
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Lektion 1
Damit das Informationsbedürfnis dieser recht unterschiedlichen Adressaten optimal befriedigt werden kann, wird das Rechnungswesen entsprechend der geforderten Aufgaben in Teilgebiete differenziert.
Internes Rechnungswesen
Das interne Rechnungswesen verfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Infor-mationen, welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung und Kontrolle nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich nor-miert. Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens zu unterstützen.
Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind:
• die Kosten- und Leistungsrechnung
• die Investitions- und Finanzierungsrechnung
• Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.)
• BetriebsstatistikenAll diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz und ermöglichen eine zielorientierte Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung und Kontrolle. Um nichts anderes als um diese zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg, 2009a).
Externes Rechnungswesen
Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergrund steht hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei andere Schwerpunkte gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während Aktionäre und Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Die externe Rechnungslegung ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Grundlage soll die Objektivität der dokumentierten Zahlen und ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen.
Die Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) nimmt innerhalb des Rechnungswesens eine zentrale Stellung ein. Auch sie ist gesetzlich normiert und liefert durch die systematische Erfassung von Geschäftsvorfällen die Ausgangsgrundlagen für das externe und das interne Rechnungswesen.
Übrigens:Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Jahresabschlussadressaten, deren Informa-tionsbedürfnisse zu berücksichtigen sind, ausdrücklich genannt (F.9). Es handelt sich bei ihnen um: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kun-den, Regierungen und ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung nach IFRS orientiert sich eindeutig am Informationsinteresse der Investoren (F.10).
Internes RechnungswesenRichtet sich an interne Adressaten
Externes RechnungswesenRichtet sich an externe Adres-saten
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Grundlagen der Buchführung
Fragen zur Selbstkontrolle
1. Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie die Funktionen zu:
a) Planung b) Steuerung a) Internes Rechnungswesenc) Dokumentationsfunktion b) Externes Rechnungswesend) Kontrolle
2. Wie unterscheiden sich externes und internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht?
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
3. Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des betrieblichen Rechnungswesens zu:
a) Finanzamt b) Geschäftsleitung c) Abteilungsleiterin a) Interne Adressatend) Kundin b) Externe Adressatene) Produktionsleitungf ) Bankg) Potentielle Arbeitnehmerin
1.3 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen
Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Grundlage ist dies geregelt?
Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch (HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßi-ger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführungspflicht ist also an die Kaufmanns-eigenschaft geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kauf-mann ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint. Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen.
?Prüfen Sie Ihren WissensstandMusterlösungen befinden sich im Anhang
Handelsrechtliche Buchführungs-pflichtGilt für jeden Kaufmann
KaufmannWer ein Handels-gewerbe betreibt
HandelsgewerbeGewerbebetrieb nach § 15(2) EStG
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Lektion 1
Erforderlich sind:
• Selbstständigkeit (keine Arbeitnehmertätigkeit)
• Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
• Gewinnerzielungsabsicht
• Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
• Keine Ausübung von Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
• Keine Ausübung eines freien Berufs und keine andere selbständige Tätigkeit nach § 18 EStG (z. B. kein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
Sofern kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, liegt ein Kleingewerbe vor (z. B. bei wiederholten Verkäufen auf eBay). Ein Kleingewerbetreibender ist kein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Kleingewerbetreibende können aber mittels einer freiwilligen Eintragung in das Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben (§ 2 HGB). Eine ähnliche Eintragungsoption gibt es auch für Land- und Forstwirte in § 3 (2) HGB.
Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist, kann sich nicht (mehr) darauf berufen, ein Kleingewerbetreibender und damit kein Kaufmann zu sein. § 5 HGB regelt den Rechtsschein durch Eintragung (sog. Scheinkaufmann). Jeder Unternehmer, der ins Handelsregister einge-tragen ist, ist automatisch buchführungspflichtig.
Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften erhalten unabhängig von ihrer Größe aufgrund ihrer Rechtsform generell die Kaufmannseigenschaft (sogenannter Form-kaufmann nach § 6 HGB). Sie sind in jedem Fall buchführungspflichtig. In der Übersicht ergibt sich damit folgende Verknüpfung zwischen Kaufmannsbegriff und Buchführungspflicht (Coenenberg, 2009a):
Buchführungspflicht für Kaufmann nach § 238 (1) HGB
In kaufmännischer Weise eingerichteter
Geschäftsbetrieb
Kaufmann kraftGewerbebetrieb
Kaufmann kraftRechtsform
Istkaufmann(§ 1 HGB)
Formkaufmann(§ 6 HGB)
Kannkaufmann(§§ 2 und 3 HGB)
Kaufmann kraftEintragung
Kleingewerbe oderLand- und
Forstwirtschaft
Kapitalgesellschaftenoder
Genossenschaften
Buchführungspflicht für Kaufmannnach § 238 (1) HGB
KleingewerbeKein Kaufmann, weil kein Gewerbe-betrieb nach § 15 (2) EStG
FormkaufmannKapitalgesell-schaften und Genossenschaften
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Grundlagen der Buchführung
Herr Schubert aus dem Eingangsfall wird als Einzelunternehmer tätig sein. Die Kaufmanns-eigenschaft hängt bei ihm davon ab, ob er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Herr Schubert mietet Räume an, will schon bald Umsätze in erheb-lichem Umfang erzielen und Mitarbeiter einstellen. Man kann ihm also unterstellen, dass er einer kaufmännischen Organisation bedarf und damit Istkaufmann im Sinne des § 1 HGB ist.Aber: Nicht alle Kaufleute sind zur Buchführung verpflichtet.
Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute wie Herr Schubert, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, von der Buchführung befreit. In diesem Fall muss nach § 242 (4) HGB auch kein Jahresabschluss aufgestellt werden.
Im Falle einer Neugründung wie bei Herrn Schubert kann nicht auf die beiden zurückliegen-den Geschäftsjahre verwiesen werden. Die Befreiungsmöglichkeit tritt also bereits am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung ein, sofern die genannten Werte für Umsatz und Jahresüberschuss nicht überschritten werden.
Wenn Herr Schubert im Gründungsjahr beispielsweise Umsatzerlöse von 200.000 € und einen Jahresüberschuss von 20.000 € erzielt, besteht für ihn keine Buchführungspflicht. Statt der handelsrechtlichen Buchführung könnte er in diesem Fall eine Einnahmenüberschussrech-nung nach § 4 (3) EStG erstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfachere, dafür aber weniger aussagekräftige Form der Gewinnermittlung als die Bilanz. Bei ihr ergibt sich der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Zusammengefasst gilt für „kleine“ Einzelkaufleute (Buchholz, 2010):
Wahlrecht nach § 241a HGB für Einzelunternehmen
Freiwillig handelsrechtlicheBuchführung
Umsatzerlöse < 500.000 € und Jahresüberschuss < 50.000 €an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen
Wahlrecht
Einnahmenüberschuss-rechnung
Ermittlung von Gewinnund Vermögen
Gegenüberstellung vonEinnahmen und Ausgaben
Durch ihr inzwischen erworbenes Wissen haben Sie Herrn Schubert in einem längeren Gespräch davon überzeugt, dass Buchhaltung nicht nur ein lästiges Übel, sondern ein wichti-ges Informationsinstrument für die Unternehmenssteuerung ist. Insofern wird er – unabhän-gig von der evtl. Befreiungsmöglichkeit nach § 241a HGB – freiwillig Bücher führen.
Befreiungs-möglichkeitGilt für Kaufleute, deren Umsatz und Jahresüberschuss unter Höchst-grenze bleibe
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Lektion 1
Herr Schubert ist sich zudem sicher, dass sein Umsatz und sein Gewinn relativ schnell nach Gründung über den relevanten Befreiungsgrenzen liegen werden. In diesem Fall würde er die Wahlfreiheit ohnehin verlieren und müsste Bücher führen.
Nun ergibt sich für Herrn Schubert eine neue Frage: Was ist hinsichtlich der Buchführung für steuerliche Zwecke zu beachten?
Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach dem Steuerrecht sind in der Abgaben-ordnung (AO) geregelt, und zwar in §§ 140 und § 141 AO. Wer nach anderen Gesetzen (insbesondere HGB) zur Buchführung verpflichtet ist, ist dies gemäß § 140 AO auch für steuerliche Zwecke. Ergänzend regelt § 141 AO die steuerrechtlichen Buchführungspflichten für Nichtkaufleute, hier aber lediglich für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, bei denen sich eine steuerliche Buchführungspflicht bei Überschreiten der in § 141 AO genann-ten Grenzen ergibt. Keine Buchführungspflicht besteht für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsan-wälte oder Steuerberater.
Damit haben wir die zentralen gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen der han-delsrechtlichen Buchführung besprochen. Einige Fragen sind dennoch noch offen: Welche gesetzlichen Regelungen bestehen für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB? Wel-che Unternehmen müssen Abschlüsse nach internationalen Normen, also nach den sogenann-ten „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ erstellen? Diese Fragen werden zu einem späteren Zeitpunkt in der Lektion 12 „Grundlagen des Jahresabschlusses“ detailliert erörtert.
Hingewiesen sei an dieser Stelle lediglich auf die zentrale gesetzliche Vorschrift des § 242 (1) - (3) HGB. Hier ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrech-nung erstellen müssen. Gemeinsam bilden diese dann den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesell-schaften ist ergänzend § 264 (1) HGB zu beachten. Hier ist festgelegt, dass der Jahresabschluss um einen Anhang erweitert werden und ein Lagebericht aufgestellt werden muss (wobei kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 264 (1) 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lagebe-richts befreit sind).
Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Bestandteile des Jahresabschlusses in IAS 1 genannt (IAS 1.10):
• Bilanz (liefert Informationen über Vermögens- und Finanzlage)
• Gesamtergebnisrechnung (liefert Informationen über Ertragslage und Erfolgsquellen)
• Kapitalflussrechnung (liefert Informationen über die Finanzlage und deren Veränderung)
• Eigenkapitalveränderungsrechnung (stellt die Veränderungen des Eigenkapitals dar)
• Anhang (beinhaltet umfassende ergänzende Informationen unter anderem zu Bilanzie-rungsmethoden sowie zu einzelnen Jahresabschlusspositionen)
Keine Buchfüh-rungspflichtHaben Freiberufler wie Ärzte, Rechts-anwälte oder Steuerberater
Jahresabschluss bei KaufleuteBilanz und Gewinn- und Verlust-rechnung
Jahresabschluss bei Kapitalgesell-schaftenBilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung, Anhang und Lagebericht
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Grundlagen der Buchführung
Nach dem International Financial Reporting Standard 8 (IFRS 8) ist bei kapitalmarktorien-tierten Unternehmen ergänzend eine Segmentberichterstattung zu erstellen. Diese liefert zusätzliche Informationen zur Vermögens- und Ertragslage einzelner Geschäftssegmente, was zu einer erhöhten Transparenz insbesondere bei Unternehmen, die in unterschiedlichen Bran-chen und Regionen tätig sind, führt.
Fragen zur Selbstkontrolle
1. Unter welchen Voraussetzungen ist IT-Händler Herr Schubert als Einzelunternehmer buchführungspflichtig?
Grundsätzlich ist jeder __________________ buchführungspflichtig. ______________
im Sinne des Gesetzes ist, wer über einen in __________________________________
__________ Geschäftsbetrieb verfügt.
2. Welche Kriterien gibt das Gesetz zur Definition eines solchen Gewerbebetriebs vor? o Eingerichtete Geschäftsräume o Selbstständigkeit o Nachhaltigkeit o Gesetzliche Zulassung o Gewinnerzielungsabsicht o Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr o Kein Land- und Forstwirt o Eigenkapital in Höhe von mindestens 10.000 € o Keine Ausübung eines freien Berufs
3. An welche Voraussetzungen sind die Befreiungsmöglichkeiten von der Buchführungs-pflicht geknüpft?
Ein Kaufmann ist von der Buchführungspflicht befreit, wenn er ein ________________ist. Das ist dann der Fall, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
die Umsätze unter ___________ Euro und der Gewinn unter _____________ Euro bleiben.
4. Herr Schubert hat sich mit einem kleinen IT-Handel selbstständig gemacht. Aus welchen Bestandteilen besteht der von ihm aufzustellende Jahresabschluss?
o Bilanz o Gewinn- und Verlustrechnung o Anhang o Lagebericht
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Lektion 1
5. Wie wären Buchführungspflicht und Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses zu beurteilen, wenn Herr Schubert eine GmbH gründen würde, mittels derer er seinen IT-Handel betreibt?
Bitte entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind:
Für eine GmbH gelten hinsichtlich der Buchführungspficht die gleichen Regeln wie für Kaufleute.
o Richtig o Falsch
Eine GmbH ist dann von der Buchführungspflicht befreit, wenn ihr Umsatz an fünf auf-einanderfolgenden Abschlussstichtagen unter 1.000.000 Euro bleibt.
o Richtig o Falsch
Eine GmbH ist aufgrund ihrer Rechtsform immer zur Buchführung verpflichtet. o Richtig o Falsch
1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und RechnungslegungsgrundsätzeNach § 238 (1) HGB sind die Bücher nicht nur „irgendwie“ zu führen, sondern nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese sogenannten GoB sind ein unbestimmter Rechtsbegriff und müssen konkretisiert werden. Bei der Rechtsanwendung gilt, dass die gesetz-lichen Vorschriften vorrangig vor den GoB anzuwenden sind. Die GoB werden aus drei Quellen gebildet (Wörner, 2003):
• Gesetzliche Vorschriften (sogenannte kodifizierte GoB, §§ 238ff.)
• Rechtsprechung (z. B. Finanzgerichtsbarkeit)
• Handelsbrauch (die im kaufmännischen Verkehr übliche Vorgehensweisen)
Ordnungsmäßig ist eine Buchführung dann, wenn sie einem sachverständigen Dritten inner-halb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann (§ 238 (1) 2 HGB). Ordnungsmäßigkeit hat nach § 239 (2) HGB sowohl materielle (die Buchführung muss vollständig und richtig sein) als auch formelle (die Buchführung muss zeitgerecht und geordnet sein) Aspekte.Für die praktische Anwendung sind die GoB immer dann relevant, wenn keine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Sachverhalt existiert oder wenn Auslegungsschwierigkeiten bestehen.
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Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungRegeln die Art und Weise der Buchführung
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Grundlagen der Buchführung
Die GoB lassen sich in die Teilbereiche
• Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
• Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation und
• Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
differenzieren, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden (Quick, 2009).
grundsätze ordnungsmäßiger inventur:
Dienen zur Sicherung einer sachgerechten Erfassung der Vermögensgegen-stände und Schulden
Vollständigkeit Richtigkeit undWillkürfreiheit
Nachprüfbarkeit und Dokumentation
Einzelerfassung und Einzelbewertung
Vollständige Auf-nahme aller Vermö-gensgegenstände und Schulden
Fehlerfreie und willkürfreie Fest-stellung von Men-gen und Werten
Klare Aufzeichnun-gen, die Überprü-fung ermöglichen
Vermögensgegen-stände und Schul-den einzeln erfas-sen und bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
grundsätze ordnungsmäßiger dokumentation:
Dienen zur Sicherung der Aufzeichnung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle
Materielle Grundsätze Formelle Grundsätze
Vollständigkeit Richtigkeit Begründetheit Klarheit Sicherheit
Buchführung muss alle Geschäftsvor-fälle enthalten
Keine Manipu-lationen z. B. durch Verbuchung unwahrer Tatsachen
Beleg als Grundlage für Buchung (zur Beweis-sicherung)
Klare und übersichtliche Buchführung, z. B. Numme-rierung von Unterlagen, Verweise, sachgerechte Kontierung
Aufzeichnun-gen erleichtern sicheren Einblick in Buchführung, entsprechen den Buchungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation
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Lektion 1
grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung:
Anforderungen an die Buchführung
Allgemeine Anforderungen Besondere Anforderungen
• Überblickbarkeit (§ 238 (1) HGB)
• Nachvollziehbarkeit (§ 238 (1) HGB)
• Lebende Sprache und eindeutige Abkürzungen (§ 239 (1) HGB)
• Vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Verbuchung (§ 239 (2) HGB)
• Unveränderlichkeit (§ 239 (3) HGB)
• Zulässigkeit alternativer Buchführungsformen (§ 239 (4) HGB)
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Inwiefern sind die GoB gesetzlich im HGB verankert? Welche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zu beachten? Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 243, 246 und 252 HGB:
Prinzipien der Bilanzierung
Vorsichtsprinzip
§ 252 (1) 4
Realisationsprinzip
§ 252 (1) 4
Imparitätsprinzip
§ 252 (1) 4
Nach § 252 (1) 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Das bedeutet, dass alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden müssen. Dies gilt selbst dann, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Anders sieht es bei Gewinnen aus. Diese sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
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Grundlagen der Buchführung
Prinzipien der Bilanzierung
Stichtagsprinzip
§ 252 (1) 3Einzelbewertungs-
prinzip
§ 252 (1) 4Fortführungs-
prinzip
§ 252 (1) 2
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (§ 252 (1) 3 HGB). Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Grundlagen der Bewertung
Stetigkeit
§ 252 (1) 6
Periodisierung
§ 252 (1) 5
Bilanzidentität
§ 252 (1) 1§ 246 (3)+
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsme-thoden müssen beibehalten werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.
Anforderungen an eine Bilanz
Vollständigkeit
§ 246 (1)
Klarheit
§ 243 (2)
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zudem muss er klar und übersichtlich sein.
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Lektion 1
Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Basisannahmen der Rechnungslegung und die qualitativen Anforderungen an die Rechnungslegung im Rahmenkonzept (Framework) und im International Accounting Standard IAS 1 geregelt (Quick, 2009). Grundlegende Annahmen der Rechnungslegung nach IFRS sind:
• Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Unternehmensfortführung auszu-gehen, sofern nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen diese Annahme sprechen (F.23, IAS 1.25). Dieser Grundsatz entspricht dem HGB (§ 252 (1) 2 HGB).
• Grundsatz der Periodenabgrenzung (Accrual Basis) Ein- und Auszahlungen sind nicht zwingend zum Zeitpunkt des Zu- und Abflusses erfolgswirksam zu erfassen, sondern in der Periode, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind (F.22, IAS 1.27). Zahlungsströme sind also für die Erfolgsermittlung irrelevant. Dies gilt im HGB vom Grundsatz her genauso.
Ergänzend zu diesen Basisannahmen sollen die qualitativen Anforderungen (qualitative cha-racteristics of financial statements, F.25 ff., IAS 1.7 ff.) den Aussagegehalt der Jahresabschluss-informationen sicherstellen (Buchholz, 2010):
Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung
Understandability Verständlichkeit des Jahresabschlusses
Relevance Entscheidungsrelevante Informationen, d. h. Ansatz, Ausweis und Bewertung relevanter Posten (nach Art und Wesentlichkeit)
Reliability• Faithful Representation
• Neutrality
• Substance over form
• Prudence
• Completeness
Verlässlichkeit• Glaubwürdige Darstellung
• Neutralität, Willkürfreiheit
• Wirtschaftliche Betrachtungsweise
• Vorsichtige Schätzung
• Vollständigkeit
Comparability Vergleichbarkeit
Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung
Annahme der Unternehmens-fortführungMan geht davon aus, dass das Unternehmen weiterhin besteht und nicht aufgelöst wird.
Grundsatz der Periodenab-grenzungAufwendungen und Erträge müssen der Periode zugerechnet werden, in der sie entstanden sind.
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Grundlagen der Buchführung
Fragen zur Selbstkontrolle
1. Welche zentralen Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung sind laut HGB zu beachten?
Eine Buchführung gilt als ordnungsmäßig, wenn sich mit ihrer Hilfe ein ____________ ____________ Dritter innerhalb ______________________ einen Überblick über die
_______________ und die ___________ des Unternehmens bilden kann.
2. Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung?
o Überblickbarkeit o Richtigkeit o Begründetheit o Nachvollziehbarkeit o Lebendige Sprache o Eindeutige Abkürzungen o Unveränderlichkeit o Sauberkeit
3. Welche Punkte sind gemäß des IFRS für die Rechnungslegung grundlegend?
o Annahme der Unternehmensfortführung o Doppelte Buchführung o Grundsatz der Periodenabgrenzung
1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens
In Abschnitt 1.4 wurde dargestellt, dass nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung zwi-schen Ein- und Auszahlungen und Erträgen und Aufwendungen zu differenzieren ist. Dies führt uns zu der Frage, was genau Erträge und Aufwendungen sind und worin der Unterschied zu Ein- bzw. Auszahlungen besteht.
Herr Schubert aus dem Eingangsbeispiel kauft einen Bürostuhl und bezahlt diesen bar. Da Geld ausgegeben wurde, handelt es sich hier unstrittig um eine Auszahlung. Liegen aber auch Aufwand oder Kosten vor? Um dies beurteilen zu können, müssen folgende Begriffe definiert werden (Bussiek, 2010):
Auszahlung = Geldabfluss in Form liquider Mittel (bar oder vom Bankkonto) Einzahlung = Geldzufluss in Form liquider Mittel (bar oder auf Bankkonto)
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Lektion 1
Die Begriffe Einzahlung und Auszahlung beziehen sich also nur auf Geldflüsse.
Ausgabe = Geldabfluss einschließlich Entstehung von Verbindlichkeiten Einnahme = Geldzufluss einschließlich Erhöhung der Forderungen
Bei Ausgabe bzw. Einnahmen fließt Geld oder es entstehen Schulden. Es kommt also gewis-sermaßen ein „virtueller“ Aspekt hinzu.
Aufwand = Verbrauch von Gütern und Leistungen einer Periode. Dabei kann differenziert werden in ordentlichen Aufwand bzw. Zweckaufwand (betriebsbedingt, z. B. Personalaufwand) und neutralen bzw. außer- ordentlichen Aufwand (nicht betriebsbedingt, z. B. Spenden)
Ertrag = Durch Erstellung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen erwirtschafteter Erfolgsbeitrag. Der Zweckertrag ist betriebsbedingt (z. B. Umsatzerlöse), der neutrale bzw. außerordentliche Ertrag resultiert aus außerordentlichen Einflüssen.
Bei Aufwand oder Ertrag muss nicht zwingend Geld fließen.
Kosten = Ordentlicher, betriebsbedingter wertmäßiger Einsatz von Gütern und Leistungen
Leistungen = Wertmäßige Ausbringung eines Betriebs, Ergebnis des Leistungsprozesses
Kosten und Leistungen betreffen den betriebsbedingten Prozess.
Die Begriffspaare Einzahlungen / Auszahlungen bzw. Einnahmen / Ausgaben sind insbeson-dere im Bereich Liquiditätsrechnung und Finanzierung einschlägig. Kosten und Leistungen sind im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung relevant. Zentrale Begrifflichkeiten für die Buchführung sind die Erträge und Aufwendungen. Die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt den Gewinn des Unternehmens. Der Kauf eines Bürostuhls ist damit eine Auszahlung und eine Ausgabe, aber noch nicht unmittelbar Aufwand und Kosten. Auf-wand und Kosten entstehen dann erst mit dem Gebrauch bzw. der Abschreibung des Büro-stuhls.
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Grundlagen der Buchführung
Fragen zur Selbstkontrolle
1. Der IT-Händler Herr Schubert hat im ersten Geschäftsjahr diverse Geschäftsvorfälle zu verzeichnen.
Bitte entscheiden Sie, ob es sich dabei um Auszahlungen, Einzahlungen, Ausgaben, Ein-nahmen, Aufwand, Ertrag, Kosten oder Leistungen handelt.
Kauf eines PC o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Nutzung und Abschreibung eines PC o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Verkauf eines Druckers auf Ziel o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Eine Aushilfskraft wird für die Tätigkeit bar bezahlt o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Barverkauf von Datenträgern o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Aus dem Ladenraum wird ein PC gestohlen o Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme o Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
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Lektion 1
Zusammenfassung
Das betriebliche Rechnungswesen dient der zahlenmäßigen Abbildung aller betrieblichen Prozesse, während die Buchhaltung lediglich Geschäftsvorfälle erfasst und sie aufbereitet.
Die Ziele des Rechnungswesens sind Dokumentation, Planung und Kontrolle. Besonders wichtig ist hierbei nach IFRS die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen.
Entsprechend der Adressaten des Rechnungswesens wird zwischen internem Rech-nungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsrech-nung, Planungsrechnungen) und externem Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung mit Jahresabschlusserstellung) unterschieden. Laut IFRS stehen die Informationsinteressen der Investoren im Vordergrund.
Für Kaufleute besteht die handelsrechtliche Buchführungspflicht nach § 238 (1) HGB im Sinne der §§ 1 ff. HGB. Für kleine Einzelkaufleute existiert nach § 241a HGB aber eine Befreiungsmöglichkeit.
Kaufleute müssen nach § 242 HGB einen aus Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung bestehenden Jahresabschluss erstellen. Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 (1) HGB den Jahresabschluss, um einen Anhang erweitern und es muss (sofern keine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 (1) 4 HGB vorliegt) ein Lage-bericht erstellt werden.
Für kapitalmarktorientierte Konzerne sind die IFRS mit ergänzenden Informations-instrumenten (Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Segment-berichterstattung) relevant. Bei der Buchführung und Bilanzierung sind die sogenann-ten GoB zu beachten, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen und konkretisieren.
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