Bekommt die Pädagogik eine Chance ? -Vorgaben des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes- Prof. Dr....

Post on 05-Apr-2015

106 views 0 download

Transcript of Bekommt die Pädagogik eine Chance ? -Vorgaben des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes- Prof. Dr....

Bekommt die Bekommt die Pädagogik eine Pädagogik eine

Chance ? Chance ? -Vorgaben des Thüringer -Vorgaben des Thüringer

Jugendstrafvollzugsgesetzes-Jugendstrafvollzugsgesetzes-

Prof. Dr. Hans-Dieter WillProf. Dr. Hans-Dieter WillMeiningen 29.04.2008Meiningen 29.04.2008

GliederungGliederung

Was bestimmt das Was bestimmt das ThürJugStVollzG ?ThürJugStVollzG ?

Was brauchen die Gefangenen Was brauchen die Gefangenen um sich positiv zu entwickeln?um sich positiv zu entwickeln?

Welche Konzepte gibt es?Welche Konzepte gibt es?

Das Verfassungsgericht Das Verfassungsgericht mahnt:mahnt:

Rd-Nr. 52: „Rd-Nr. 52: „Für den Jugendstrafvollzug hat Für den Jugendstrafvollzug hat das Ziel der Befähigung zu einem das Ziel der Befähigung zu einem straffreien Leben in Freiheit ein straffreien Leben in Freiheit ein besonders hohes Gewichtbesonders hohes Gewicht““

Rd-Nr. 53:“Rd-Nr. 53:“Dieser gesteigerten Dieser gesteigerten Verantwortung kann der Staat nur durch Verantwortung kann der Staat nur durch eine Vollzugsgestaltung gerecht werden, eine Vollzugsgestaltung gerecht werden, die in besonderer Weise auf Förderung – die in besonderer Weise auf Förderung – vor allem auf soziales Lernen sowie die vor allem auf soziales Lernen sowie die Ausbildung von Fähigkeiten und Ausbildung von Fähigkeiten und Kenntnissen, die einer künftigen Kenntnissen, die einer künftigen beruflichen Integration dienen – gerichtet beruflichen Integration dienen – gerichtet ist.ist.

Vollzug als Vollzug als Entwicklungschance:Entwicklungschance:

In §2 des ThürJStVollzG vom In §2 des ThürJStVollzG vom 20.12.2007 ist das 20.12.2007 ist das

Resozialisierungsziel eindeutig Resozialisierungsziel eindeutig verankert:verankert:

„„Der Vollzug dient dem Ziel Der Vollzug dient dem Ziel die Gefangenen zu die Gefangenen zu

befähigen, künftig in befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu Leben ohne Straftaten zu

führen“führen“

§ 3: § 3: Der Vollzug ist Der Vollzug ist erzieherisch zu gestalten erzieherisch zu gestalten

(Erziehungsauftrag(Erziehungsauftrag)) „…„…Die Gefangenen sind in der Entwicklung Die Gefangenen sind in der Entwicklung

ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten so zu ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten so zu fördern, dass sie zu einer fördern, dass sie zu einer eigenverantwortlichen und eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte Anderer befähigt werden.Achtung der Rechte Anderer befähigt werden.

Die Einsicht in die beim Opfer verursachten Die Einsicht in die beim Opfer verursachten Tatfolgen soll geweckt werden.Tatfolgen soll geweckt werden.

(dazu Vollzugsplan § 11,3 Punkt 10…“Ausgleich (dazu Vollzugsplan § 11,3 Punkt 10…“Ausgleich von Tatfolgen“)von Tatfolgen“)

Wer bestimmt, was Erziehung Wer bestimmt, was Erziehung ist?ist?

Kritik 1Kritik 1: Es wird leider kein Bezug : Es wird leider kein Bezug zu SGB VIII (§1)hergestellt – damit ist zu SGB VIII (§1)hergestellt – damit ist auch kein Rechtsanspruch auf auch kein Rechtsanspruch auf Erziehung begründetErziehung begründet

Kritik 2Kritik 2: in §3 bekommt die : in §3 bekommt die Erziehung konkurrierende Aufgaben: Erziehung konkurrierende Aufgaben: Schutz der AllgemeinheitSchutz der Allgemeinheit

Vorgesehen ist :Vorgesehen ist :

§ 4 Pflicht zur Mitwirkung§ 4 Pflicht zur Mitwirkung:: Die Gefangenen sind verpflichtet, an der Erreichung des Die Gefangenen sind verpflichtet, an der Erreichung des

Vollzugszieles mitzuwirken. Ihre Bereitschaft hierzu ist zu Vollzugszieles mitzuwirken. Ihre Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fördern. (wecken und zu fördern. (wie sind beide Aufforderungen zu wie sind beide Aufforderungen zu vereinbaren?)vereinbaren?)

§ 107 Mitverantwortung der Gefangenen§ 107 Mitverantwortung der Gefangenen „„Den Gefangenen soll ermöglicht werden, an der Den Gefangenen soll ermöglicht werden, an der

Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse teilzunehmen, die sich in ihrer Eigenart und der Interesse teilzunehmen, die sich in ihrer Eigenart und der Aufgabe der Anstalt nach für ihre Mitwirkung eignen.“Aufgabe der Anstalt nach für ihre Mitwirkung eignen.“

§ 111 Der Beirat§ 111 Der Beirat...kann Wünsche Anregungen und ...kann Wünsche Anregungen und Beanstandungen entgegennehmen.Beanstandungen entgegennehmen.

Beteiligung und Rechte der Beteiligung und Rechte der jungen Gefangenen sind jungen Gefangenen sind Grundlage erfolgreicher Grundlage erfolgreicher

Pädagogik.Pädagogik.

KritikKritik: Der Erziehungsauftrag : Der Erziehungsauftrag der Anstalt § 3 benötigt seine der Anstalt § 3 benötigt seine

Entsprechung in den Entsprechung in den Zugangsrechten der jungen Zugangsrechten der jungen

Gefangenen zu diesen Gefangenen zu diesen ErziehungszielenErziehungszielen

Was tun , wenn man Was tun , wenn man anderer Meinung ist?anderer Meinung ist?

§ 87 § 87 Beschwerden beim Beschwerden beim AnstaltsleiterAnstaltsleiter

„ „Die Gefangenen erhalten Die Gefangenen erhalten Gelegenheit, sich mit Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an den Anstaltsleiter betreffen, an den Anstaltsleiter zu wenden“zu wenden“

Kritik:Kritik:

Ein ausgestaltetes Ein ausgestaltetes Beschwerderecht ist zentraler Beschwerderecht ist zentraler

Bestandteil eines Bestandteil eines erzieherischen Klimas.erzieherischen Klimas.z.B. die Einführung eines z.B. die Einführung eines

OmbudsmannesOmbudsmannesVgl. auch Modelle von Vgl. auch Modelle von

Beschwerdemanagement in der Beschwerdemanagement in der JugendhilfeJugendhilfe

Zentrales pädagogisches Zentrales pädagogisches Instrument ist der Instrument ist der Vollzugsplan (§ 11)Vollzugsplan (§ 11)

§ 10 Feststellung des Erziehungs- § 10 Feststellung des Erziehungs- und Förderbedarfs ..“in einem und Förderbedarfs ..“in einem Diagnoseverfahren“; darauf Diagnoseverfahren“; darauf aufbauend:aufbauend:

(§ 11 )wird in den ersten 6 Wochen (§ 11 )wird in den ersten 6 Wochen ein Vollzugsplan erstellt ein Vollzugsplan erstellt insbesondere 13 Punkte werden insbesondere 13 Punkte werden abgearbeitet….abgearbeitet….

Beispielhafte Punkte des Beispielhafte Punkte des VollzugsplansVollzugsplans

Punkt 1) Punkt 1) Erläuterung der Ziele, Inhalte und Erläuterung der Ziele, Inhalte und Methoden der Erziehung und Förderung der Methoden der Erziehung und Förderung der GefangenenGefangenen

Punkt 3) Punkt 3) Zuweisung zu einer Wohngruppe Zuweisung zu einer Wohngruppe oder einem anderen Unterkunftsbereichoder einem anderen Unterkunftsbereich

Punkt 5) Punkt 5) Teilnahme an schulischen, Teilnahme an schulischen, berufsorientierenden, qualifizierenden oder berufsorientierenden, qualifizierenden oder arbeitstherapeutischen Maßnahmen…arbeitstherapeutischen Maßnahmen…

Punkt 6) Punkt 6) Teilnahme an therapeutischen Teilnahme an therapeutischen Behandlungen oder anderen Hilfs- und Behandlungen oder anderen Hilfs- und Fördermaßnahmen..Fördermaßnahmen..

Beteiligung und Beteiligung und Einbeziehung der Einbeziehung der

Jugendhilfe und ihrer Jugendhilfe und ihrer TrägerTräger

§ 7 (2) „§ 7 (2) „Die Anstalt Die Anstalt arbeitet mit arbeitet mit

ausservollzuglichen ausservollzuglichen Einrichtungen und Einrichtungen und

Vereinen eng Vereinen eng zusammen, deren zusammen, deren

Mitwirkung die Mitwirkung die Eingliederung fördern Eingliederung fördern

kann“kann“

Kritik:Kritik:

Die Kompetenz und das Know how Die Kompetenz und das Know how der Jugendhilfe werden nicht der Jugendhilfe werden nicht verbindlich als Kooperationspartner verbindlich als Kooperationspartner benanntbenannt

Das Jugendamt ist “out of area“ Das Jugendamt ist “out of area“ Auf das Jugendgerichtsgesetz § 38 Auf das Jugendgerichtsgesetz § 38

„durchgehende Betreuung“ wird nicht „durchgehende Betreuung“ wird nicht Bezug genommenBezug genommen

(vgl. die Stellungnahme des LJHA)(vgl. die Stellungnahme des LJHA)

Es gibt viele unbestimmte Es gibt viele unbestimmte Formulierungen wie Formulierungen wie

„zweckentsprechend“ und „zweckentsprechend“ und „geeignet“ im Gesetzestext. Es „geeignet“ im Gesetzestext. Es

fehlen Kriterien der Fachlichkeit fehlen Kriterien der Fachlichkeit

Standards der Jugendhilfe Standards der Jugendhilfe könnten eine Voraussetzung könnten eine Voraussetzung

für eine erfolgreiche für eine erfolgreiche Pädagogik im Jugendvollzug Pädagogik im Jugendvollzug

sein.sein.vgl. Betriebserlaubnis; fachliche Empfehlungenvgl. Betriebserlaubnis; fachliche Empfehlungen

der Jugendhilfe z.B. zur Gruppengrößeder Jugendhilfe z.B. zur Gruppengröße

Kernpunkt der pädagogischen Kernpunkt der pädagogischen Gestaltung ist die Gestaltung ist die

Unterbringung in WohngruppenUnterbringung in Wohngruppen. .

§ 26 sagt§ 26 sagt::„„Geeignete Gefangene werden regelmäßig in Geeignete Gefangene werden regelmäßig in Wohngruppen untergebracht. Nicht geeignet Wohngruppen untergebracht. Nicht geeignet sind in der Regel Gefangene, die aufgrund sind in der Regel Gefangene, die aufgrund ihres Verhaltens nicht gruppenfähig sind.“ihres Verhaltens nicht gruppenfähig sind.“

Kein Wort zu Gruppengröße, Kein Wort zu Gruppengröße, Betreuerschlüssel, Betreuerschlüssel,

Personalzusammensetzung etc. Warum Personalzusammensetzung etc. Warum sollten dafür nicht die Standards der sollten dafür nicht die Standards der

Jugendhilfe gelten?Jugendhilfe gelten?

Differenzierte Differenzierte pädagogische pädagogische

Angebote sind möglich Angebote sind möglich der offene Vollzug,der offene Vollzug,

die Sozialtherapie die Sozialtherapie

VollzugslockerungenVollzugslockerungen

Der offene VollzugDer offene Vollzug

§13§13: „Die Gefangenen sollen im offenen : „Die Gefangenen sollen im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere verantwortet werden kann zu insbesondere verantwortet werden kann zu erproben, dass sie sich dem Vollzug nicht erproben, dass sie sich dem Vollzug nicht entziehen und die Möglichkeiten des offenen entziehen und die Möglichkeiten des offenen Vollzuges nicht zur Begehung von Straftaten Vollzuges nicht zur Begehung von Straftaten mißbrauchen werden.“ (vgl. bisherige mißbrauchen werden.“ (vgl. bisherige Zahlen!)Zahlen!)

Kritik:Kritik: Zwischenformen wie ein „halboffener Zwischenformen wie ein „halboffener Vollzug“ sind nicht vorgesehen Vollzug“ sind nicht vorgesehen

Statistik: DisziplinierungenStatistik: Disziplinierungen

0

20

40

60

80

100

120

Feb90

Mai90

Aug90

Nov90

Feb91

Mai91

Aug91

Nov91

Feb92

Mai92

Aug92

Nov92

Feb93

Mai93

Aug93

Nov93

Gel. Vollzug

JVA Adelsheim: Formelle Disziplinierungen im geschl. und gel. Vollzug*

*Pro 100 Gefangene der Monatsdurchschnittsbelegung im betr. Bereich

Die SozialtherapieDie Sozialtherapie

§ 14:§ 14: „ „Gefangene können in einer Gefangene können in einer Sozialtherapeutischen Abteilung Sozialtherapeutischen Abteilung untergebracht werden, wenn deren untergebracht werden, wenn deren besondere therapeutischen Mittel besondere therapeutischen Mittel und soziale Hilfen zum Erreichen des und soziale Hilfen zum Erreichen des Vollzugsziels angezeigt sind.“Vollzugsziels angezeigt sind.“

Kritik:Kritik: der Rechtsanspruch darauf fehlt (§ der Rechtsanspruch darauf fehlt (§ 105 formuliert nur): „In der Anstalt soll 105 formuliert nur): „In der Anstalt soll eine sozialtherapeutische Anstalt eine sozialtherapeutische Anstalt eingerichtet werden“ Wer trifft die eingerichtet werden“ Wer trifft die Entscheidung (vgl. z.B.Entscheidung (vgl. z.B.Hilfeplan Hilfeplan nach § nach § 36 SGB VIII)36 SGB VIII)

VollzugslockerungenVollzugslockerungen

§ 15 (3) Vollzugslockerungen§ 15 (3) Vollzugslockerungen sieht vor: „Unterbringung in sieht vor: „Unterbringung in besonderen Erziehungseinrichtungen besonderen Erziehungseinrichtungen oder Übergangseinrichtungen freier oder Übergangseinrichtungen freier Träger“Träger“

(Wer sorgt dafür,dass es solche (Wer sorgt dafür,dass es solche Einrichtungen gibt?)Einrichtungen gibt?)

Vgl. das Projekt Chance in Baden Vgl. das Projekt Chance in Baden WürttembergWürttemberg

Gewährleistung des Gewährleistung des erforderlichen erforderlichen

PersonalsPersonalsIm ganzen Gesetz werden keine Im ganzen Gesetz werden keine

konkreten Aussagen über die konkreten Aussagen über die personelle Ausstattung zu personelle Ausstattung zu

Personalschlüssel und Personalschlüssel und Qualifikationsstandards gemacht: Qualifikationsstandards gemacht: Vgl. § 102Vgl. § 102: „Die Anstalt wird mit : „Die Anstalt wird mit

dem für das Erreichen des dem für das Erreichen des Vollzugsziels Vollzugsziels erforderlichenerforderlichen

Personal ausgestattet.“Personal ausgestattet.“

Deeskalationspflicht Deeskalationspflicht der Bedienstetender Bediensteten

Zu einem gewalt-reduzierenden Zu einem gewalt-reduzierenden Anstaltsklima gehört das entsprechend Anstaltsklima gehört das entsprechend

geschulte Personal: geschulte Personal: Keine Schusswaffen im AlltagKeine Schusswaffen im AlltagKeine Sanktionsautomatik,Keine Sanktionsautomatik,Keine unrealistischen PflichtenKeine unrealistischen Pflichten

Beratungs- und Beratungs- und Motivationsangebote Motivationsangebote

Im Gegensatz zu den Im Gegensatz zu den Sanktionen und Sanktionen und

Eingriffsmaßnahmen der Eingriffsmaßnahmen der Anstalt (11.Abschnitt) Anstalt (11.Abschnitt) werden die Beratungs- werden die Beratungs-

und Motivationsangebote und Motivationsangebote (vgl. §4) nicht präzisiert (vgl. §4) nicht präzisiert

und festgeschriebenund festgeschrieben

Ziel des Vollzugs sollte sein: Ziel des Vollzugs sollte sein: eine offene und direkte eine offene und direkte

pädagogische Aufarbeitung pädagogische Aufarbeitung der Tat und der Tat und

Lebensverhältnisse,Lebensverhältnisse, Im §82 wird als „erzieherische Im §82 wird als „erzieherische

Maßnahmen“ ein Maßnahmen“ ein Erziehungsbegriff Erziehungsbegriff verwendet, der in der Pädagogik verwendet, der in der Pädagogik

nicht mehr gebräuchlich ist.(= nicht mehr gebräuchlich ist.(= identisch mit negativer Sanktion)identisch mit negativer Sanktion)

Fundierte Fundierte BehandlungskonzepteBehandlungskonzepte

§ 97(1)§ 97(1) formuliert nach BVG-Vorgabe: formuliert nach BVG-Vorgabe: „„Behandlungsprogramme für die Behandlungsprogramme für die

Gefangenen sind auf der Grundlage Gefangenen sind auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.“ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.“

1 Person soll dazu im JM eingestellt 1 Person soll dazu im JM eingestellt werdenwerden

Fazit I. Teil:Fazit I. Teil:

Der Wortlaut des ThürJStVollzG lässt viele Der Wortlaut des ThürJStVollzG lässt viele für die Ausgestaltung der pädagogischen für die Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit wichtige Regelungen offen – eine Arbeit wichtige Regelungen offen – eine Chance zur AusgestaltungChance zur Ausgestaltung

Das Gesetz zwingt nicht zur konsequenten Das Gesetz zwingt nicht zur konsequenten UmsetzungUmsetzung

Das Gesetz versäumt, den Stand Das Gesetz versäumt, den Stand fachlicher Erkenntnisse -insbesondere der fachlicher Erkenntnisse -insbesondere der Jugendhilfe- einzufordernJugendhilfe- einzufordern

Was brauchen die Was brauchen die Gefangenen, um sich Gefangenen, um sich positiv zu entwickeln?positiv zu entwickeln?

Was braucht der Was braucht der Jugendgefangene?Jugendgefangene?

Berufsausbildung vor letzter VerhaftungZugänge in den Jugendstrafvollzug Baden-Württemberg 2004, N=746

Zugangsabteilung JVA Adelsheim

Schüler4,9%

Keine Ausbildung48,7%

Angelernt, dgl.8,1%

Ausbildg. abgebrochen30,7%

In Ausbildung4,3%

Facharbeiter3,3%

Um sich zu entwickeln:Um sich zu entwickeln:

Schulische Schulische FörderungFörderung Berufliche Berufliche AusbildungAusbildung Soziales Soziales Lernen Lernen

Rückfalluntersuchung Rückfalluntersuchung AdelsheimAdelsheim(nach J.Walter 2007)(nach J.Walter 2007)

Allgemeine Rückfallquote Allgemeine Rückfallquote (Wiederkehrerquote) nach 4-5 (Wiederkehrerquote) nach 4-5 JahrenJahren 56% 56%

Berufsausbildung im Jugendstrafvollzug mit Abschluss:Berufsausbildung im Jugendstrafvollzug mit Abschluss: 21 %21 % Untergebracht überwiegend im gelockerten Vollzug:Untergebracht überwiegend im gelockerten Vollzug:

37 %37 % Nach Entlassung in Arbeit:Nach Entlassung in Arbeit: 46 %46 % Schulabschluss im Jugendstrafvollzug:Schulabschluss im Jugendstrafvollzug: 51 %51 % Berufsausbildung im Jugendstrafvollzug ohne Abschluss:Berufsausbildung im Jugendstrafvollzug ohne Abschluss: 51 %51 % Urlaub oder Ausgang erhalten:Urlaub oder Ausgang erhalten: 52 %52 % Entlassung zur Bewährung:Entlassung zur Bewährung: 53 %53 % Entlassung zum Strafende:Entlassung zum Strafende: 62 %62 % Überwiegend im geschlossenen Vollzug untergebracht:Überwiegend im geschlossenen Vollzug untergebracht: 63 %63 % Weder an Schule noch an Berufsausbildung teilgenommenWeder an Schule noch an Berufsausbildung teilgenommen

64 %64 % Arbeitslos nach Entlassung:Arbeitslos nach Entlassung: 64 %64 %

Die Kriminologie und Die Kriminologie und Pädagogik bieten bereits jetztPädagogik bieten bereits jetzt

Wirksame Resozialisierungskonzepte Wirksame Resozialisierungskonzepte (Folgerungen für den Lernort Jugendstrafanstalt)(Folgerungen für den Lernort Jugendstrafanstalt)

auf ihre auf ihre rückfallvermindernderückfallvermindernde WirkungWirkung überprüfte überprüfte Lernangebote Lernangebote

konkretekonkrete, für den betreffenden Gefangenen , für den betreffenden Gefangenen „maßgeschneiderte“ schulische, berufliche und soziale „maßgeschneiderte“ schulische, berufliche und soziale FördermaßnahmenFördermaßnahmen

Auch Auch Organisation und StrukturOrganisation und Struktur wirken auf spätere wirken auf spätere LegalbewährungLegalbewährung

•Eine sichere Bindung an eine Bezugsperson•Emotionale Zuwendung und zugleich Kontrolle in der Erziehung•Erwachsene, die auch unter widrigen Umständen gute Vorbilder sind•Eine gute Intelligenz und gutes Planungsverhalten•Soziale Unterstützung durch nicht-delinquente Personen•Ein mehr aktives und weniger vermeidendes Verhalten in Problemsituationen•Erfolg in der Schule und Bindung an schulische Werte und Normen•Zugehörigkeit zu nicht-delinqenten Gruppen oder eine gewisse soziale Isolation•Erfahrungen der Selbstwirksamkeit in nicht gewalttätigen Aktivitäten (z.B. Hobby)•Ein positives aber nicht unrealistisch überhöhtes Selbstwerterleben•Soziale Kompetenz und ein positives Konfliktmanagement•Ein positives Schulklima•Das Gefühl von Sinn und Struktur im eigenen Leben

Was schützt unsere Kinder davor, Was schützt unsere Kinder davor, gewalttätig, kriminell oder Opfer von gewalttätig, kriminell oder Opfer von Gewalt bzw. von Drogen abhängig zu Gewalt bzw. von Drogen abhängig zu

werden?werden?(nach Lösel)(nach Lösel)

II. FazitII. Fazit: : Erfolgversprechende Erfolgversprechende Behandlungsansätze sind:Behandlungsansätze sind:

Kleine GruppenKleine Gruppen VollzugslockerungenVollzugslockerungen Vervollkommnung der SchulbildungVervollkommnung der Schulbildung BerufsausbildungBerufsausbildung

soziales Lernen soziales Lernen ( bes. Stärkung der ( bes. Stärkung der Eigenverantwortung) Eigenverantwortung)

AntigewalttrainingAntigewalttraining interkulturelle Kommunikationinterkulturelle Kommunikation Entlassung zur BewährungEntlassung zur Bewährung Vor- und Nachbereitung der Entlassung Vor- und Nachbereitung der Entlassung

III.Herausforderungen und III.Herausforderungen und AufgabenAufgaben

Es geht darum mit dem Wissen von Es geht darum mit dem Wissen von heute den modernen Jugendstrafvollzug heute den modernen Jugendstrafvollzug zu gestaltenzu gestalten

Ein Beispiel dazu liefert das Ein Beispiel dazu liefert das

„„Just community-Just community-Konzept“Konzept“

Praktiziert in de VA Adelsheim seit Praktiziert in de VA Adelsheim seit 19961996

Zentrales Problem: die Zentrales Problem: die SubkulturSubkultur

Siegburg ist überallSiegburg ist überall „„Es kann kein Zweifel bestehen, Es kann kein Zweifel bestehen,

dass die Resozialisierungsarbeit dass die Resozialisierungsarbeit von der überkommenen von der überkommenen Anstaltsorganisation und der Anstaltsorganisation und der existierenden Insassenkultur existierenden Insassenkultur ganz eindeutig mehr behindert ganz eindeutig mehr behindert als gefördert wird.“als gefördert wird.“(Harbordt)(Harbordt)

Fachlicher Rat aus der Fachlicher Rat aus der JugendhilfeJugendhilfe

Die Heimerziehung hat den Die Heimerziehung hat den erfolgreichen Weg beschritten, mit erfolgreichen Weg beschritten, mit Heimreformen und Heimreformen und Ausdifferenzierung bei den Ausdifferenzierung bei den stationären Hilfen zur Erziehung die stationären Hilfen zur Erziehung die Subkultureffekte abzubauenSubkultureffekte abzubauen

Daher die Forderung nach Einführung Daher die Forderung nach Einführung der Qualitätsstandards der der Qualitätsstandards der Jugendhilfe in den VollzugJugendhilfe in den Vollzug

Kohlbergs Theorie des moralischen Kohlbergs Theorie des moralischen UrteilensUrteilens

Niveau I ) präkonventionellNiveau I ) präkonventionell Stufe 1: heteronome MoralitätStufe 1: heteronome Moralität Stufe 2: Zielbewußtsein und AustauschStufe 2: Zielbewußtsein und Austausch Niveau II) konventionellNiveau II) konventionell Stufe 3: Interpersonelle KonformitätStufe 3: Interpersonelle Konformität Stufe 4: Soziales System und GewissenStufe 4: Soziales System und GewissenNiveau III) postkonventionell, Niveau III) postkonventionell,

prinzipengeleitetprinzipengeleitet Stufe 5: gesellschaftliche NützlichkeitStufe 5: gesellschaftliche Nützlichkeit Stufe 6: universale ethische PrinzipienStufe 6: universale ethische Prinzipien

Daraus leitet sich ab,Daraus leitet sich ab,

Die moralische Entwicklungist ein Die moralische Entwicklungist ein lebenslanger Prozesslebenslanger Prozess

Ein Mensch kann nicht hinter eine Ein Mensch kann nicht hinter eine einmal erreichte Stufe zurückeinmal erreichte Stufe zurück

Sein moralisches Bewußtsein ist Sein moralisches Bewußtsein ist maßstab seines Handelnsmaßstab seines Handelns

Ohne die Bereitschaft, andere Ohne die Bereitschaft, andere Standpunkte, Perspektiven Standpunkte, Perspektiven anzunehmen ist keine moralische anzunehmen ist keine moralische Entwicklung möglichEntwicklung möglich

Moralische Entwicklung ist ohne Moralische Entwicklung ist ohne Autonomie nicht möglichAutonomie nicht möglich

Regeln- Regeln des Zusammenlebens im Haus

- Umgang mit Regelverstößen

Satzung- Verfahrensregeln für die demokra-

tische Gemeinschaftsversammlung- Aufgaben des Leitungs- und

Fairneßkomitees

Anstaltsleitung

Fairneßkomitee(2 Insassen und 1 Mitarbeiter)

dis

kutie

rt u

nd b

eschlie

ßt

die

Satz

ung m

it 2/3

Mehrh

eit

dis

kutie

rt u

nd b

eschlie

ßt die

Regeln

mit

absolu

ter

Mehrh

eit

Demokratische Gemeinschaftsversammlung(alle Insassen und Bedienstete in Haus G3)

Eine Stimme für jeden

wählt

Haus G3

Anhörungsrecht

Die Demokratische Gemeinschaft in Haus G3Modellversuch in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim

Leitungskomitee(2 Insassen und 1 Mitarbeiter)

wählt

das F

airneß

kom

itee

verm

ittelt

bei K

onfli

kte

n u

nd

str

ittig

en D

iszip

linarv

ers

töß

en

Vetorecht

Das Projekt ChanceDas Projekt Chance

Übertragung des Just-community-Übertragung des Just-community-Konzeptes auf den Vollzug in freier FormKonzeptes auf den Vollzug in freier Form

Inzwischen in drei Standorten in Baden-Inzwischen in drei Standorten in Baden-Württemberg (vorzugsweise für Württemberg (vorzugsweise für Jugendliche Strafgefangene unter 18 Jugendliche Strafgefangene unter 18 JahrenJahren

Siehe Eva Dreßel, „Projekt Chance“ Eine Siehe Eva Dreßel, „Projekt Chance“ Eine Alternative zu herkömmlichen Alternative zu herkömmlichen Strafanstalten, Verlag Waxmann 2007Strafanstalten, Verlag Waxmann 2007

Identifikation mit der Identifikation mit der Einrichtung statt Subkultur: Einrichtung statt Subkultur:

der Arxhofder Arxhof Das Massnahmenzentrum für junge Das Massnahmenzentrum für junge

Erwachsene Arxhof bei Basel (seit 1991)Erwachsene Arxhof bei Basel (seit 1991) Macht Sozialtherapie statt Macht Sozialtherapie statt

SicherheitsvorkehrungenSicherheitsvorkehrungen Baut auf OpferschutzBaut auf Opferschutz Reduziert Strafen(aber: 4 Kardinalsregeln)Reduziert Strafen(aber: 4 Kardinalsregeln) Pflegt eine Kultur der Pflegt eine Kultur der

Beziehungsgestaltung und des Umgangs Beziehungsgestaltung und des Umgangs miteinandermiteinander

Baut auf demokratische Strukturen und Baut auf demokratische Strukturen und flache Hierarchieflache Hierarchie

Konsequenzen für die Lehrer Konsequenzen für die Lehrer im Vollzugim Vollzug

Arbeit nach KohlbergArbeit nach Kohlberg: : Bewusste Dilemma-Diskussionen-vgl. das Bewusste Dilemma-Diskussionen-vgl. das

„Heinz-Dilemma“„Heinz-Dilemma“ Die Plus-Eins-KonventionDie Plus-Eins-Konvention: im : im

sokratischen Dialog – als gleichwertiger sokratischen Dialog – als gleichwertiger Interaktionspartner – konfrontiert der Interaktionspartner – konfrontiert der Lehrer die Schüler mit Argumeten, die Lehrer die Schüler mit Argumeten, die jeweils eine Stufe höher liegen als die der jeweils eine Stufe höher liegen als die der Schüler.Schüler.

Im Konflikt entsteht soziales Im Konflikt entsteht soziales Lernen und moralisches Lernen und moralisches

BewusstseinBewusstsein Der konstruktive Umgang mit Konflikten Der konstruktive Umgang mit Konflikten

ist Gegenstand von Mediationist Gegenstand von Mediation Die Schulen richten Die Schulen richten

Streitschlichtergruppen als Maßnahme Streitschlichtergruppen als Maßnahme zur Gewaltprävention einzur Gewaltprävention ein

Vgl. den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Vgl. den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Jugendstrafrecht als alternative Jugendstrafrecht als alternative SanktionSanktion

Warum nicht auch im Vollzug?Warum nicht auch im Vollzug?

Einführung von MediationEinführung von Mediationbedeutetbedeutet

(Lernziele der Mediation:)(Lernziele der Mediation:) VerantwortungsübernahmeVerantwortungsübernahme KommunikationsfähigkeitKommunikationsfähigkeit GewaltfreiheitGewaltfreiheit PerspektivenwechselPerspektivenwechsel EmpathiefähigkeitEmpathiefähigkeit Erkennen und Artikulieren der Erkennen und Artikulieren der

eigenen Bedürfnisseeigenen Bedürfnisse

Mein Angebot an Sie:Mein Angebot an Sie:

Entwicklung von Entwicklung von „Streitschlichterprogrammen“ für „Streitschlichterprogrammen“ für den Jugendvollzug!den Jugendvollzug!

III. FazitIII. Fazit

Das Bundesverfassungsgericht hat Das Bundesverfassungsgericht hat eine Tür aufgestoßen, die zu mehr eine Tür aufgestoßen, die zu mehr Pädagogik im Rahmen der Pädagogik im Rahmen der Jugendstrafe führen kann. Es liegt Jugendstrafe führen kann. Es liegt daran die Türe zu ölen und nicht daran die Türe zu ölen und nicht einrosten zu lasseneinrosten zu lassen

Th. W. AdornoTh. W. Adorno

Die einzig wahrhafte Kraft gegen das Die einzig wahrhafte Kraft gegen das Prinzip von Auschwitz wäre Prinzip von Auschwitz wäre Autonomie, wenn ich den Kantischen Autonomie, wenn ich den Kantischen Ausdruck verwenden darf, die Kraft Ausdruck verwenden darf, die Kraft zur Reflexion, zur Sebstbestimmung, zur Reflexion, zur Sebstbestimmung, zum Nicht-Mitmachen.“zum Nicht-Mitmachen.“

Ich danke für Ihre Ich danke für Ihre AufmerksamkeitAufmerksamkeit