Betriebliche Mitarbeitervorsorge Betriebliche Mitarbeitervorsorge Abfertigung Neu.

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Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Betriebliche Betriebliche MitarbeitervorsorgeMitarbeitervorsorge

„Abfertigung Neu“„Abfertigung Neu“

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Abfertigung Neu - Details

• Für wen gilt das BMVG?

• MV- Beitragspflicht und Beiträge

• MV-Kasse

• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten

• Übertritt in die Abfertigung Neu

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Abfertigung Neu - Details

• Für wen gilt das BMVG?

• MV- Beitragspflicht und Beiträge

• MV-Kasse

• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten

• Übertritt in die Abfertigung Neu

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Erfasster Personenkreis

• Arbeiter

• Angestellte

• Lehrlinge

• Hausgehilfen etc.

bei einem Beginn des DV ab 1.1.2003

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Nicht erfasster Personenkreis

• Echte Volontäre

• freie Dienstnehmer

• Vorstandsmitglieder von

Aktiengesellschaften

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vorsicht!

Sozialversicherung kein Kriterium

für Abfertigung Neu

auch geringfügig und fallweise

Beschäftigte erfasst

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Nicht erfasste Arbeitsverhältnisse

• ruhende Arbeitsverhältnisse (Karenzurlaub,

Präsenzdienst, unbezahlter Urlaub)

• Betriebsübergang

• Kettendienstverhältnisse

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Nicht erfasste Arbeitsverhältnisse

Wiedereintritte

• nach Wiedereinstellungszusagen /

Wiedereinstellungsvereinbarungen und

unter Anrechnung von Vordienstzeiten

oder

• im Konzern

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Abfertigung Neu - Details

• Für wen gilt das BMVG?

• MV- Beitragspflicht und Beiträge

• MV-Kasse

• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten

• Übertritt in die Abfertigung Neu

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Beitragssatz und Beitragspflicht• Beitragssatz:

1,53 % vom sozialversicherungsrechtlichen Entgelt

(ASVG)

• Beginn Beitragspflicht:

mit 2. Monat des Dienstverhältnisses

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Keine Beitragspflicht

1. Monat des DV

außer

Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten (sofortige Beitragspflicht)

Beispiel:

Beginn DV:12.3.2003

Beginn Beitragspflicht:12.4.2003

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vorsicht!

MV-beitragsfreier 1. Monat = Natural-monat

„Splitten“ bei Beginn des DV während

Kalendermonat

gesamtes Entgelt des ersten Monats MV-beitragsfrei, auch Sonderzahlungsanteile

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Ende der Beitragspflicht

mit dem Ende des Entgeltanspruches

(ASVG)

daher:

Urlaubsersatzleistung, Kündigungs-

entschädigung MV-beitragspflichtig

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Beitragspflicht für entgeltfreie Zeiten

– Präsenz-/Zivildienst

– Wochengeld

– Krankengeld

1,53 % von € 435,90

1,53 % vom Letztbezug

1,53 % vom halben

Letztbezug

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Beitragspflichtiges Entgelt (ASVG)

• Lohn/Gehalt

• Sonderzahlungen

• Provisionen, Prämien

• Überstundenentgelt

• Trinkgelder

• Sachbezüge

• Drittprovisionen

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Beitragsfreies Entgelt (ASVG)

jeweils unter bestimmten Voraussetzungen:

• Auslagenersätze• Schmutzzulagen• Fehlgeldentschädigungen• Jubiläumsgeschenke/Jubiläumsgelder• freiwillige soziale Zuwendungen• freie oder verbilligte Mahlzeiten• Fahrtkostenzuschüsse (Fahrten zwischen

Wohnung und Arbeitsstätte)

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Beitragsabwicklung

• Einzahlung MV-Beiträge: gemeinsam mit SV-Beiträgen

• Regelung von:– Fälligkeit– Verzugszinsen– Eintreibemöglichkeiten

wie bei SV-Beiträgen

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Laufende Beiträge(Aus der Sicht des Arbeitgebers)

• Laufende Beiträge sind Betriebsausgabe

• Bis 1,53% des Entgelts keine Lohnnebenkosten

• Bei > 1,53%: steuerpflichtiger Arbeitslohn DB, DZ, KommSt Sozialversicherung

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Laufende Beiträge(Aus d. Sicht d. Arbeitnehmers)

• Bis 1,53% d. Entgelts kein steuerpflichtiger

Arbeitslohn

• Bei > 1,53%: steuerpflichtiger Arbeitslohn (LSt, SV)Überzahlungen 1. Monat, SZ-Anteil f. 1. MonatMaßnahmen f. d. Zukunftssicherung (€ 300,-) ???

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Abfertigung Neu - Details

• Für wen gilt das BMVG?

• MV- Beitragspflicht und Beiträge

• MV-Kasse

• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten

• Übertritt in die Abfertigung Neu

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

MVK-Leitzahl

für jede MV-Kasse (vergeben durch Wirtschaftskammer)

vergleichbar einer Bankleitzahl

bei Meldungen und Beitragszahlungen an Krankenkassen zu verwenden

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Verwaltungskosten

• für alle Beitragszahler gleich• 1% - 3,5% der Abfertigungsbeiträge• bei Übertragung von Altabfertigungen

– max. 1,5% des Übertragungswertes und – max. € 500 je Altabfertigung

• Barauslagen (Depotgebühren, Bankspesen)• Kostenersatz für Vermögensverwaltung

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Auswahl der MVK

• im Betrieb mit Betriebsrat

– mittels Betriebsvereinbarung

• im Betrieb ohne Betriebsrat

– durch den Arbeitgeber

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Verfahren im Betrieb mit Betriebsrat:

keine Unterfertigung des Beitritts-vertrages ohne Betriebsvereinbarung über Auswahl der MV-Kasse

Abschluss dieser Betriebsvereinbarung über Schlichtungsstelle erzwingbar (Antrag durch AG oder BR)

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Verfahren im Betrieb ohne Betriebsrat:

• Vorschlag des Arbeitgebers

• neuer Vorschlag des Arbeitgebers– bei Einwänden von 1/3 der Arbeitnehmer– innerhalb von 2 Wochen

• Beiziehung der Gewerkschaft

• Schlichtungsstelle

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vorsicht!

im Betrieb ohne Betriebsrat:

keine Unterfertigung des Beitritts-vertrages über Auswahl der MV-Kasse bei Einwänden von 1/3 der Arbeit-nehmer innerhalb von 2 Wochen

bindende Entscheidung der Schlichtungsstelle (Antrag durch AG oder Gewerkschaft)

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Beitrittsvertrag

• Grundsätze der Veranlagungspolitik• Kündigung des Beitrittsvertrages (nähere

Voraussetzungen)• Höhe der Verwaltungskosten• Meldepflichten des AG• allfällige Zinsgarantie• alle Dienstgeberkontonummern des AG• Barauslagen

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Kontrahierungszwang

• AG kann schriftlich auf Abschluss eines Beitrittsvertrages mit MV-Kasse bestehen

• MV-Kasse muss – zu den gleichen Bedingungen– insbesondere zu den gleichen

Verwaltungskosten

wie bei ihren sonstigen Beitrittsverträgen abschließen

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Abfertigung Neu - Details

• Für wen gilt das BMVG?

• MV- Beitragspflicht und Beiträge

• MV-Kasse

• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten

• Übertritt in die Abfertigung Neu

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Verfügungsmöglichkeiten• Auszahlung• Weiterveranlagung• Übertragung in MVK des neuen Arbeitgebers• Ankauf von Anteilen an einem

Pensionsinvestmentfonds• Überweisung an Versicherung für

Pensionszusatzversicherung• Überweisung in Pensionskasse

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Auszahlungsanspruch

Grundvoraussetzungen:

• effektive MV-Beitragszahlung (3 Jahre)

• Beendigung des DV

• Nichtvorliegen abfertigungsschädlicher

Beendigungsgründe

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Auszahlungsanspruch

Abfertigungsschädliche Beendigung bei:

• Dienstnehmerkündigung

• berechtigte Entlassung

• unberechtigter vorzeitiger Austritt

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Auszahlungsanspruch

Begünstigte Fälle:

• Beendigung des DV nach Erreichen des

Anfallsalters für die vorzeitige

Alterspension

• seit 5 Jahren kein MV-beitragspflichtiges

DV mehr

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Auszahlung

• Abfertigung alt:

LSt 6% oder Vervielfachermethode

• Abfertigung neu:

Einkünfte aus NSA

LSt 6% oder bei Rentenoption 0%

• Steuerbegünstigung auch bei > 1,53% !!!

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Rentenoption• Übertragung an

Versicherungsunternehmen für eine Pensionszusatzversicherung

Kreditinstitut zum Erwerb von Anteilen an prämienbegünstigten PIF

Pensionskasse

• Grundsatz: steuerfrei; Kapitalabfertigung 6%

• Überweisung von MV-Kasse zur Rentenaus-zahlung ist steuerfrei

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Abfertigung Neu - Details

• Für wen gilt das BMVG?

• MV- Beitragspflicht und Beiträge

• MV-Kasse

• Verfügungsmöglichkeiten des Abfertigungsberechtigten

• Übertritt in die Abfertigung Neu

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vollübertritt („Übertragung“)

• schriftliche Vereinbarung bis 31.12.2012

• Altabfertigungsanwartschaft zum Stichtag

(Tag des Übertritts) wird durch

Übertragungsbetrag ersetzt

• ab Stichtag 1,53% Beitrag in MVK

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Teilübertritt („Einfrieren“)

• schriftliche Vereinbarung

• Altabfertigungsanwartschaft zum Stichtag

(Tag des Übertritts) bleibt bestehen

• ab Stichtag 1,53% Beitrag in MVK

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Grundvoraussetzungen

• bestehendes DV im System Abfertigung alt

• ausdrückliche schriftliche Vereinbarung

• frühester Übertrittsstichtag 1.1.2003

• spätester Übertrittsstichtag beim

Vollübertritt („Übertragung“) 31.12.2012

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vorsicht!

kein mündlicher oder schlüssiger Übertritt

kein Übertritt durch Betriebs- vereinbarung

bloßes MV-Beitragszahlen wirkungslos

kein Druck auf den Arbeitnehmer

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vollübertritt („Übertragung“)

Höhe des Übertragungsbetrages:

• frei vereinbar („Fluktuationsabschlag“)• Untergrenze:

– halbe fiktive Abfertigung (Gefahr von Sittenwidrigkeit!)

• Obergrenze – fiktive Abfertigung (Steuer- und SV-Pflicht von

Mehrbeträgen als Vorteil aus dem DV!)

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vollübertritt („Übertragung“)

Überweisung des Übertragungsbetrages:

• binnen 5 Jahren ab Übertragung

• jährlich mindestens 1/5 zzgl. 6%

Rechnungszinsen des jährlichen

Übertragungsbetrages

• vorzeitige Überweisungen zulässig

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vorsicht!

Abfertigung alt gibt es nach Stichtag nicht mehr

Abfertigungsanwartschaften können dem Arbeitnehmer nicht mehr

verloren gehen

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vollübertritt• Übertragungsbeträge (für Altansprüche)

kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bis zur Höhe der gesetzlichen (kollektivvertragl.) Ansprüche

Bei Überschreitung: Steuerpflicht

Betriebsausgabe

• Abfertigungsrückstellung: Ende des alten Systems, steuerwirksame Auflösung

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vollübertritt(Detail)

• Übertragungsbetrag:bis zur Höhe der Rst: sofort BetriebsausgabeBetrag > RSt: Verteilung des Differenzbetrages

auf 5 Jahre (unabhängig von Zahlung!)

Betrag > RSt +> fiktive Ansprüche: sofort Betriebsausgabe

Zinsen: Betriebsausgabe

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vollübertritt (Beispiel)

Übertragung per 1.1.2003

Übertragungsbetrag: € 70.000,-

Rückstellung: € 50.000,-

Auflösung der Rückstellung + 50.000,-

Übertragungsbetrag Betriebsausgabe - 50.000,-

1/5 von 20.000,- Betriebsausgabe - 4.000,-

Steuerliche Auswirkung 2003 - 4.000,-

Steuerliche Auswirkung 2004 - 2007 - 4.000,-

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Teilübertritt („Einfrieren“)

Abfertigung alt für Dienstzeit bis zum Stichtag

Abfertigung neu für Dienstzeit ab dem Stichtag

Schicksal der Abfertigung alt bleibt offen

Anwartschaften aus Abfertigung neukönnen dem Arbeitnehmer nicht

mehr verlorengehen

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Teilübertritt („Einfrieren“)• Ab Übertrittsstichtag System Abfertigung neu

• Rückstellungen: bleiben für Altansprüche

grundsätzlich bestehen (47,5% 2003, 45% 2004)

• Ansteigen der Rückstellung: Steigerung Lohn-/Gehaltsniveau

60% bei DN über 50 Jahre

kein Anstieg aufgrund der Anzahl der Dienstjahre!!!

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Abfertigungsrückstellung(steuerfreie Auflösung)

• Auf versteuerte Rücklage od. Kapitalkonto

• Nur im Jahr 2003 möglich !!

• Nur für Gesamtbetrag der Rückstellungen möglich

• Nur insoweit Abfertigungsansprüche nicht an MV-Kasse

übertragen oder ausbezahlt

Folge: in Zukunft keine RStbildung mehr möglich!!!

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Steuerfreie Auflösung RSt- Auswirkungen

• Abfertigungszahlungen u. Übertragungsbeträge ab

2004: auf 5 Jahre verteilt Betriebsausgabe

„doppelter Steuervorteil“

• Achtung! keine Rückstellungsbildung mehr

Liquiditätsabfluss im Jahr der Zahlung nur 1/5 Betriebsausgabe

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Wertpapiere

• Auflösung der Wertpapierdeckung:2003 40%, 2004 30%, 2005 20%, 2006 10%,

2007 0%

• Orientierung an den Vorjahresrückstellungsbeträgen

• Gänzlicher Abbau möglich Übertragung MV-Kasse Steuerfreie Auflösung der Rückstellung Auszahlung von Abfertigungen

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Freiwillige Abfertigungen

• Verbleib im alten System: freiwillige Abfertigung möglich

• Teilumstieg: nur für Zeiträume, wo kein Anspruch geg. MV-

Kasse bestanden hat

• Totalumstieg:keine freiwillige Abfertigung möglich

• AG-Vorstände und GmbH-GF

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Vergleichssummen

• Bei oder nach Beendigung Dienstverhältnis

• Für Zeiträume mit Anwartschaft geg. MV-

Kasse

• Bis € 7.500,- - 6% Lohnsteuer

• Zusätzlich 1/5-Begünstigung

Betriebliche Mitarbeitervorsorge

Sonstige Steuern

• Umsatzsteuer

• Versicherungssteuer

• Ertragsbesteuerung in der MV-Kasse

• Erbschaftssteuer