Birkert Wertpapierhandelshaus AG a.o. Hauptversammlung am 29. Mai 2006.

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Birkert Wertpapierhandelshaus AG

a.o. Hauptversammlung am 29. Mai 2006

Tagesordnung TOP 1

1. Anzeige über den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Birkert Wertpapierhandelshaus AG nach § 92 Absatz 1 Aktiengesetz und Bericht des Vorstands

Kapitalentwicklung

Grundkapital Euro 3.780.000,00

Eigenkapital per 31.12.2004 Euro 3.210.766,89

voraus. Verlust 2005 Euro -1.494.272,19

Eigenkapital per 31.12.2005 Euro 1.715.029,25

Ausgeprägte Ertragsschwäche/geringere Einnahmen

Die Ursachen:

- in der Tendenz sinkende Volatilitäten seit 2003

- geringere Bid-/Ask Spreads bei Aktien

- zunehmende Informationseffizienz

- schnellerer Marktzugang für konkurrierende Handelsteilnehmer und

Kapitalanleger

Geschäftsjahr 2005

-4-202468

1012141618

in Mio. Euro

'96/97* '97/98* '98/99 '99/00 '00/01 '01/02 '02/03 RGJ03**

2004 2005

Handelsergebnis (netto) Ergebnis d.g.G.

Handelsergebnisse

** Maßstab angepasst

Handelsergebnisse

Jahr RGJ 2003* 2004 2005

Handels-ergebnis (netto)

4,029 1,805 0,587

Ergebnis

d. g. G.0,369 -1,929 -1,494

* annualisiert

Quelle: Bloomberg

VDAX

Quelle: www.tradesignal.com

VDAX

Mitarbeiter

0

5

10

15

20

25

Händler Admin

Aug. 2002Aug. 2002 Aug. 2003Aug. 2003 Dez. 2003Dez. 2003

2222

33

2121

44

2525

44 44

2020

Dez. 2004Dez. 2004 Apr. 2006Apr. 2006

11

99

22

1616

Dez. 2005Dez. 2005

Entwicklung wichtiger Kostenpositionen

1.198

384

Personal (ohne Boni)

EDV-Kosten

1.1921.093 1.179

1.1421.204

294406 343 327 248

H1 H22002

H1 H2

2003

H1 H22004

H1 H22005

610

195

513

132

Entwicklung wichtiger Kostenpositionen

97

Miete

97 97 95

111112

H1 H22003

H1 H2

2004

H1 H22005

Entwicklung wichtiger Kostenpositionen175

60

Abschreibungen(Betriebsausstattung)

Allgemeine Verwaltungskosten

H1 H22002

12183

9769

129

42 3954

1731

H1 H2

2003

H1 H22004

H1 H22005

45

8

38

9

Tagesordnung TOP 2

2. Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts

Tagesordnung TOP 2

Um die Satzung der Gesellschaft in Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts zu bringen und von hierdurch ermöglichten Satzungsgestaltungen Gebrauch zu machen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung wie folgt zu ändern:

2.1. § 13 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:„Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung anzumelden haben, einzuberufen.“

Tagesordnung TOP 2

2.2. § 14 Absatz 1 bis 3 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Hauptversammlung zugehen.

Tagesordnung TOP 2

(2) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptver-sammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen.

Tagesordnung TOP 2

(3) Fristen, die von der Hauptversammlung zurückrechnen, sind jeweils vom nicht mitzählenden Tage der Versammlung zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag.“

Tagesordnung TOP 2

2.3. § 15 der Satzung wird um einen Absatz 3 ergänzt, der wie folgt lautet:„(3) Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festsetzen.“

Tagesordnung TOP 2

3. § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird aufgehoben und wie folgt vollständig neu gefasst:

㤠2 Gegenstand des Unternehmens

Tagesordnung TOP 3

3.1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Wertpapieren und anderen Finanz- instrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft erbringt keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen und betriebt keine

Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes.

Tagesordnung TOP 3

3.2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen oder sich auf die kapitalistische Verwaltung der Beteiligung beschränken.“

Tagesordnung TOP 3

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!