BWS Vorgarten/Taborstrasse Mietermitbestimmung/Mieterbeirat

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Mietermitbestimmung

Infoabend

Vorgartenstrasse 110-114/Taborstrasse 126

Was bringt mir Mietermitbestimmung?

Möglichkeit aktiver Mitgestaltung

Anlaufpunkt für MieterInnen

Förderung Kommunikation MieterInnen/BWSG

Recht oder Pflicht ?

Geregelt in BWSG-Statut

Keine gesetzliche Verankerung

Freiwillige Selbstverpflichtung BWSG

Kein Eingriff in Rechte/Pflichten einzelner MieterInnen

Wer darf mitbestimmen?

Jeder Hauptmieter

Ohne Kündigungsverfahren oder Räumungsklage

Möglichkeiten der Mitbestimmung

Mieterversammlung

Mieterbeirat

Mieterversammlung – Aufgaben I

Anstehende Fragen diskutieren und beschliessen

Antragsrecht auf Änderung Hausordnung

Beschluss Nutzung Gemeinschaftsanlagen (nur mit

Zustimmung BWSG)

Mieterversammlung – Aufgaben II

Zahl der Mieterbeiräte festlegen

Wahl/Enthebung Mieterbeirat

Bericht Mieterbeirat entgegennehmen &

Beschlussfassung darüber

Mieterversammlung – Wie I

Mindestens einmal pro Jahr

Einberufung durch Mieterbeirat oder

1/4 aller Mieter oder mind. 50 Mieter

Alle Hauptmieter teilnahmeberechtigt

Mieterversammlung – Wie II

Bei Bedarf können Externe teilnehmen

BWSG dabei wenn eingeladen

Einladung mind. 14 Tage vor Versammlung

Beschluss durch einfache Mehrheit

Mieterbeirat I

Ehrenamtliche, gewählte Organe der

Mietermitbestimmung

Wird durch Mieterversammlung gewählt

max. 3 Jahre "Amtszeit"

Mieterbeirat II

besteht aus 6 Mietervertreter bei 175 Mietobjekten

jederzeit Rücktritt, Enthebung möglich

Mieterbeirat - Aufgaben I

Anliegen der Mieter gegenüber BWSG geltend

machen

Vollzug von Beschlüssen der Mieterversammlung

Antrag von Mieter innerhalb 2 Monate behandeln

Mieterbeirat - Aufgaben II

Bericht an Mieterversammlung

Einsicht/Prüfung Miete/Betriebskosten bei BWSG

Auskunftspflicht BWSG btgl. Verwaltung, Erhaltung,

Verbesserung

Mieterbeirat - Aufgaben III

Vorschlagsrecht & Infopflicht der BWSG bzgl.

Erhaltungs/Verbesserungsarbeiten

Stellungnahme/Vorschlag dazu möglich

Mieterbeirat - Aufgaben IV

Vorschlagsrecht zur Senkung Betriebskosten

Vorschlagsrecht & Infopflicht bzgl.

Errichtung/Gestaltung Gemeinschaftseinrichtungen

Wie entsteht Mieterbeirat ?

mind 50% der Mieter (88) MUSS Wahl verlangen

Erst dann ruft BWSG ruft Mieterversammlung ein

Mieterversammlung wählt Mieterbeirat

Wahl des Mieterbeirats I

Wahlberechtigt alle Mieter

Ein Mietobjekt = eine Stimme

Wählbar alle Mieter exkl. BWSG-

Angestellte/Hausbesorger

Wahl des Mieterbeirats II

Kandidaten müssen sich vorstellen

Vorschlag für Mieterbeirat und Wahlkomitee durch

jeden an BWSG

Vorbereitung & Durchführung der Wahl durch

Wahlkomitee (3 MieterInnen)

Wie arbeitet Mieterbeirat ?

Mieterbeirat wählt unter sich Vorsitzenden und

Schriftführer und jeweils Stellvertreter

Jugendvertrauensrat kann eingerichtet werden

Einberufung durch Vorsitzenden/Stellvertreter

Wie arbeitet Mieterbeirat ?

Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit

Mieter müssen von Beschlüssen informiert werden

Regelmässige Sprechstunden für Mieter

Die nächsten Schritte ?

Unterschriften von mind. 88 MieterInnen organisieren

BWS zur Organisation Wahl Mieterbeirat auffordern

Wahlkomitee organisieren

Wahlvorschläge für Mieterbeiräte organisieren

Wo gibt es Informationen ?

Facebook-Gruppe des Hauses:

http://www.facebook.com/groups/Vorgartenstrasse

110/

Alternative (Download relevante Info):

http://www.outdooronkel.com/bwsg

Aushänge wenn nötig

Fragen in Facebook-Gruppe posten oder an

bwsg_mieter@gmx.at