Cybermobbing (auch Cyber-Bullying, E-Mobbing u. a.) Das absichtliche Beleidigen, Bedrohen,...

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Cyber-Mobbing

Cybermobbing

• Eingriff rund um die Uhr ins Privatleben

• Die Gruppe der Beteiligten ist unüberschaubar groß

• Inhalte verbreiten sich extrem schnell

• Täter können anonym agieren

• Cyber-Mobbing nimmt keine Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Status etc.

CybermobbingBeispiele für Cyber-Mobbing:

•Ge-/Verfälschte Fotos werden ins Internet gestellt•Peinliche Situationen (z. T. provoziert) werden gefilmt und verbreitet•In Chats wird gepöbelt, es werden Geheimnisse ausgeplaudert, bzw. Gerüchte in Umlauf gebracht•„Hassgruppen“ werden gegründet, Opfer werden bloßgestellt•Unter dem Namen der Opfer werden „Fake-Profile“ erstellt: bösartige Kommentare, Beleidigungen oder falsche Kontaktinserate werden geschrieben•„Happy Slapping“: bewusstes Anzetteln von Schlägereien, um sie via Handy zu filmen und zu verbreiten•Mobber gaukeln dem Opfer eine falsche Identität vor, bauen eine Vertrauensbasis auf, um an Informationen zu gelangen und diese dann gezielt zu missbrauchen

Mobbing: Ein dynamischer Prozess

Olivia

Tom &

Tanja

Ulrike

Udo

Ursula

Michele

Max

Larissa

Lars

Lucas

Leon

Nicole

Norman

Niclas

Nathalie

Nadine

Veronika

Opfer

Täter Mittäter

Unterstützer

LacherNichtstuer

VerteidigerDas Opfer

hat keine Chance,sich alleine aus dem

Mobbing zubefreien!

CybermobbingFolgen für das Opfer:

•Wut, Trauer, Verletztheit, Autoritätsverlust•Angst, Isolierung, Einsamkeitsgefühle•Konzentrationsschwierigkeiten•körperliche Beschwerden•traumatische Erfahrung•niedriges Selbstwertgefühl, Vertrauensverlust, Depressionen•schlimmstenfalls sogar Suizid

CybermobbingUnter dem Begriff Cybermobbing kann man die folgenden

Straftatbestände subsumieren (Auflistung ist nicht abschließend):

Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)Beleidigung (§ 185 StGB)

Üble Nachrede (§ 186 StGB)Verleumdung (§ 187 StGB)

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch

Bildaufnahmen (§ 201a StGB)Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB)Abfangen von Daten (§ 202b StGB)Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB)

Nötigung (§ 240 StGB)Bedrohung (§ 241 StGB)

Datenveränderung (§ 303a StGB)Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) = analog zu § 201a StGB

Cybermobbing

Was kann ein Opfer tun?•Nicht auf Angriffe reagieren!•Account ändern!•Den Täter sperren! Dem Betreiber melden!•Beweise sichern!•Darüber reden! Hilfe holen ist kein Petzen!

Und Nichtbetroffene?•Anderen helfen! Solidarisch handeln!

CybermobbingWeitere Informationen,

Medien für den Unterricht:www.lippe-medienzentrum.de

Lehrerfortbildung:www.

www.polizei-lippe.deBirger Hampe: Tel.: 05231/609-1371

Cybermobbing

Geschwister-Scholl-Schule, Gesamtschule der Stadt Detmold