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Departement für Verkehr, Bau und UmweltDienststelle für UmweltschutzDer Dienstchef
Kantonaler Massnahmenplanzur Luftreinhaltung
Medienkonferenz vom 23. April 2009
Dr. Cédric Arnold
Chef der Dienststelle für Umweltschutz
DUS
Departement für Verkehr, Bau und UmweltDienststelle für UmweltschutzDer Dienstchef
Überwachung der Luftqualität
Departement für Verkehr, Bau und UmweltDienststelle für UmweltschutzDer Dienstchef
Entwicklung der Luftqualität
Stickstoffdioxid (NO2)
Ländliche Region in d. HöheLändliche Region in d. Ebene
Stadtzentrum
Nähe von IndustrienImmissionsgrenzwert
0
10
20
30
40
50
60
70
1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006
NO2 [µg/m3]
Markanter Rückgang bis 2000; seither stabile oder leicht steigende Konzentrationen
Grenzwert in Stadtgebieten, entlang der Autobahn und in der Nähe von Industriezentren erreicht bzw. überschritten
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Feinstaub (PM10)
Feinstaub (PM10)
Ländliche Region in d. Höhe
Ländliche Region in d. Ebene
StadtzentrumNähe von Industrien
Immissionsgrenzwert
Konzentrationen seit 1999 (Beginn der Messungen) relativ stabil Grenzwert in der gesamten Rhoneebene erreicht bzw.
überschritten
0
10
20
30
40
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
PM10 [µg/m3]
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Stand der PM10
60% der Walliser Bevölkerung sind einer übermässigen Feinstaubkonzentration ausgesetzt – gegenüber 40% im Schweizer Durchschnitt
Grenzwert 20 µg/m3
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Warum ein Massnahmenplan?
Immissionsgrenzwerte erreicht, bzw. überschritten für Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) und Feinstaub (PM10)
Gesetzliche Verpflichtung, einen Massnahmenplan zu verabschieden
Wille des Staatsrats, für die Bevölkerung eine gute Luftqualität zu gewährleisten
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Massnahme Nr.
Gegenstand Erhoffte Wirkungen
5.1.1 Sensibilisierung und allgemeine Information (Flugblätter, Flyers, Dokumentation usw.)
Änderung der Verhaltensweisen, besseres Verständnis
5.1.2 Anlegen von Themenpfaden und sonstige Veranstaltungen zum Thema Luft
Aufwertung der Umweltqualität
5.1.3 Information der Gemeinden (Broschüre beschreibt Massnahmen, die ergriffen werden können)
Beitrag der Gemeinden zur Verbesserung der Luftqualität
5.1.4 Schaffung einer kantonalen Kommission für Lufthygiene
Umsetzung gezielter Massnahmen für die öffentliche Gesundheit
5.1 Sensibilisierungs- und Informationsmassnahmen
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5.1.1 : Allgemeine Information
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5.1.2 : Lehrpfad zum Thema Luft und sonstige Veranstaltungen
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5.1.4 : Luft und Gesundheit
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Massnahme Nr.
Gegenstand Erhoffte Wirkungen
5.2.1 Bekämpfung der Abfallverbrennung im Freien
Verringerung der Belastung, u.a. durch PM10- und Dioxin-Emissionen
5.2.2 Zu ergreifende Massnahmen im Fall von Wintersmog (Informations- und Interventionsstufen 1 und 2)
Verringerung der PM10-Spitzenbelastungen, empfohlene Verhaltensweisen (SBB-Halbtaxabonnements), interkantonale Koordination
5.2.3 Informationsmassnahmen bei Sommersmog
Reduktion der Spitzen-belastungen durch Ozon, empfohlene Verhaltensweisen und Gesundheitsempfehlungen
5.2 Weitere sektorenübergreifende Massnahmen
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5.2.1 Kampf gegen Feuer im Freien
Beschluss des Staatsrats über die Abfallverbrennung im Freien vom 20. Juni 2007
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5.2.2 Massnahmen bei Wintersmog
Beschluss des Staatsrats über den Wintersmog vom 20. November 2006
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5.2.3 Massnahmen bei Sommersmog
Koordinierte Information sämtlicher Westschweizer Kantone
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Massnahme Nr.
Gegenstand Erhoffte Wirkungen
5.3.1 Verschärfte Kontrollen der industriellen Anlagen und der Holzheizungen
Verringerung der Schadstoffemissionen und der Beschwerden
5.3.2 Strengere Grenzwerte für grosse Emittenten bezüglich Feinstaub, NOx und SO2 (Einsatz der besten Abgasreinigungstechnologie)
Bedeutende Verringerung von Schadstoffemissionen
5.3.3 Überprüfung der Umweltverträglichkeit eines Unternehmens vor Gewährung einer Steuererleichterung
Anreiz zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Umweltschutz
5.3 Industrie und Gewerbe
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5.3.1 Verstärkung der Kontrollen industrieller Anlagen
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5.3.2 Strengere Grenzwerte für grosse Emittenten
Einsatz der besten verfügbaren Technologie zur Reduktion der Emissionen
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5.3.3 Besteuerung
Keine Steuererleichterungen für Unternehmen, die die Umweltschutzgesetzgebung nicht einhalten
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Massnahme Nr.
Gegenstand Erhoffte Wirkungen
5.4.1 Ausstattung der Fahrzeuge des Staats mit Partikelfiltern und katalytischen Systemen zur Reduktion von NOx-Emissionen
Reduktion von Schadstoffemissionen an ihrer Quelle, Vorbild-Rolle des Staates Wallis
5.4.2 Steuernachlass für Kraftfahrzeuge der Emissionsklasse A (Motorfahrzeugsteuer)
Förderung des Kaufs von Fahrzeugen mit geringem Schadstoffausstoss
5.4.3 Fahrkurse des Typs Eco-Drive mit einer finanziellen Beteiligung des Staats
Umweltbewusste, sicherere Fahrweise, Einsparungen beim Treibstoffverbrauch
5.4.4 Subventionierung von Partikelfiltern bei land- und forstwirtschaftlichen Dieselmaschinen
Reduktion der Emissionen von PM10 und von krebserregendem Dieselruss
5.4 Kraftfahrzeuge
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5.4.1 Fahrzeuge des Staats
Ausrüstung neuer Fahrzeuge und anderer Dieselmaschinen mit einem Partikelfilter
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5.4.2 Motorfahrzeugsteuer
Rabatt für die Fahrzeuge mit geringen Emissionen
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5.4.3 Förderung von Eco-Drive-Fahrkursen
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5.4.4 Land- und forstwirtschaftliche Maschinen
Subventionierung der Filter bei neuen land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
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Massnahme Nr.
Gegenstand Erhoffte Wirkungen
5.5.1 Verlängerte Sanierungsfristen für Öl- und Gasheizungen bei Wärmeisolierung von Gebäuden
Bessere Gebäudeisolierungen, sparsamerer Energieverbrauch, Optimierung der Heizungsanlagen
5.5.2 Verschärfte Normen für die Subventionierung von neuen Holzfeuerungen
Reduktion der durch Holzfeuerungen verursachten Feinstaubemissionen
5.5.3 Verschärfung der Normen und kürzere Sanierungsfristen für Holzheizungen
Reduktion der durch Holzfeuerungen verursachten Feinstaubemissionen
5.5.4 Subventionierung des Einbaus von Partikelfiltern in Holzheizungen
Reduktion der durch Holzfeuerungen verursachten Feinstaubemissionen
5.5 Feuerungen
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5.5.1 Sanierung der Heizungen und Isolierung der Gebäude
Verlängerung der Sanierungsfristen für die Heizungsanlagen im Falle einer
Gebäudeisolierung
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5.5.2 Förderung der Holzheizungen
Gewährung von Subventionen ausschliesslich für die umweltverträglichsten Anlagen
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300mg/m3
5.5.3 Holzheizungen, Normen und Fristen
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5.5.4 Subventionierung der Partikelfilter für Holzheizungen
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