Post on 01-Jan-2016
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Abteilung II/5Sicherheitsakademiewww.bmi.gv.at
Bildungszentrum Wien
REPUBLIK ÖSTERREICHLandespolizeikommando für das Burgenland
Hauptmann
Gernot ORTNERweiterer leitender Beamter der Logistikabteilung
Neusiedlerstraße 84, 7000 Eisenstadt
TEL +43-(0)59133-10 7705 Fax +43-(0)59133-10 7109
MOBIL +43-(0)664-8107900gernot.ortner02@bmi.gv.at
20.04.23 Robert Feifar 1
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20.04.23 Gernot ORTNER, Hptm 3
Der „drogenauffällige Lenker“aus der Sicht der
Sicherheitsexekutive
Von der Amtshandlung bis zur Vorführung zum „Spezialisten“ !!!
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Begründung der Anhaltung
• Grundauftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit
• Rechtliche Grundlage im SPG und in der StVO (§97)
20.04.23 Robert Feifar 4
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20.04.23 Robert Feifar 5
§97. Organe der Straßenaufsicht.
(1)Die Organe der POLIZEI haben,
a) Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen, b) Maßnahmen, die für die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind, c) Anwendung körperlichen Zwanges, soweit er gesetzlich vorgesehen ist,
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Wer darf ein Fahrzeug lenken?
• Grundsätze nach § 58 Abs 1 StVO
• Besonderheiten der StVO im Hinblick auf Alkoholisierung und Drogen-beeinträchtigung gem. § 5 StVO iV mit §99 StVO
20.04.23 Robert Feifar 6
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Warum gilt der § 5 Abs 1 StVO?
• Ist eine Beeinträchtigung der Person aber zumindest zum Teil auf Suchtgift zurückzuführen, sind – im Verhältnis zum § 58 StVO - ausschließlich nur die Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 iVm 99 Abs. 1b StVO anwendbar (§ 58 StVO gelangt diesfalls nicht zur Anwendung).
20.04.23 Robert Feifar 7
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Handwerkzeug der Polizisten
• Symptomtabelle
• Weitere Hinweise – Anzeichen
• Das Drogen-check Formular
??? Drogenanalysegerät ???
??? Drogenvortester ???20.04.23 Robert Feifar 8
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Erkennbarkeit und Symptome drogenbeeinträchtigter Lenker
• krass situationsunangepasstes Verhalten, • hastige Erregtheit, • Schläfrigkeit, • Angstzustände, • Nichtgehorchen der Sinne, • außergewöhnliche Schweißneigung, • Unruhe und Zittern, • ungewöhnliche Benommenheit, • gerötete Augenbindehäute, • enge oder sehr weite oder lichtstarre Pupillen
20.04.23 Robert Feifar 9
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Sonstige Hinweise
• Plastik-Einwegspritzen im Fahrzeug, • berußte Löffel und Watte,• abgerissene Zigarettenfilter, • Bänder, Schnüre, Riemen, Gummischläuche
und Ähnliches zum Abbinden der Vene,
• Kapseln oder Behältnisse mit unbekannten pulvrigen Substanzen etc.
20.04.23 Robert Feifar 10
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20.04.23 Robert Feifar 11
Die beiden ersten Seiten werden von Polizeibeamten ausgefüllt und enthalten:
Beobachtung des FahrverhaltenUnfallsituation
AnhaltungPupillen
AnsprechbarkeitStimmungSpracheGang
und das Ergebnis des Alkomattests
Das Drogen-check Formular
Microsoft Office Word 97 - 2003-Dokument
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Drogenanalysegerät -Drogenvortestgerät
Aussagen über eine Suchtgiftbeeinträchtigung zum Zeitpunkt des Lenkens können daraus jedoch in Ermangelung von Grenzwerten nicht abgeleitet werden. Somit sind solche Geräte derzeit für den Einsatz durch Straßenaufsichtsorgane nichtgeeignet.
20.04.23 Robert Feifar 12
Die Einsatztauglichkeit derartiger Geräte bzw. Streifen wird derzeit u.a. wissenschaftlich untersucht. Bis zur Erlassung einer entsprechenden Verordnung ist der Einsatz derartiger Geräte bzw. Streifen nicht zulässig.
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SchnittstellenAb welchem Zeitpunkt geht die Arbeit und die
Verantwortung auf den untersuchenden Arzt über?
Kosten für eine klinische Untersuchung sind grundsätzlich bekannt
Kosten für eine BLUTUNTERSUCHUNG liegt bei ca 500€
20.04.23 Robert Feifar 13