Die Sozialversicherung 5 Säulen im Überblick Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller,...

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Die SozialversicherungDie Sozialversicherung5 Säulen im Überblick5 Säulen im Überblick

Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte

SozialversicherungenSozialversicherungen

EntstehungEntstehung AllgemeinesAllgemeines Die 5 Säulen:Die 5 Säulen:

Krankenversicherung Krankenversicherung RentenversicherungRentenversicherung ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung UnfallversicherungUnfallversicherung PflegeversicherungPflegeversicherung

BürgerversicherungBürgerversicherung

Enstehung der SVEnstehung der SV

Vorreiter bei der Einführung der Sozialversicherungen zu beginn der Großindustrie war Reichskanzler Otto von Bismarck

EnstehungEnstehung

Gründe waren niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und ein hohes Unfallrisiko

Soziale Unruhen sollten mit besseren Arbeits-bedingungen beseitigt werden.

Was sind Sozialversicherungen?Was sind Sozialversicherungen?

Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen

Sie werden von selbst-verwalteten Versicherungs-trägern organisiert

Sie sind Staatlich überwacht

Leistungen der Versicherungen sind Sach- oder Geldleistungen, die für alle versicherten gleichmäßig erbracht werden (Solidaritätsprinzip)

Es gibt gesetzliche und private Sozialversicherungen

Allgemein SozialversicherungAllgemein Sozialversicherung

Allgemein SozialversicherungAllgemein Sozialversicherung

Versicherungsbeiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt.

Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation.

Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten (kein Gewinn)

Geht das auch Übersichtlich?Geht das auch Übersichtlich?

KrankenversicherungKrankenversicherung(die 1. Säule im Fokus)(die 1. Säule im Fokus)

Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte

Krankenversicherung (KV)Krankenversicherung (KV)

VersicherungsträgerVersicherungsträger VersicherungspflichtigVersicherungspflichtig BeitragssatzBeitragssatz BeitragsaufbringungBeitragsaufbringung LeistungLeistung

Versicherungsträger der KVVersicherungsträger der KV

Allgemeine Ortskrankenkasse Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)(AOK)

Betriebskrankenkasse (BKK)Betriebskrankenkasse (BKK) Innungskrankenkasse (IKK)Innungskrankenkasse (IKK) Techniker Krankenkasse usw.Techniker Krankenkasse usw.

VersicherungspflichtigVersicherungspflichtig

Alle Arbeitnehmer bis zur Alle Arbeitnehmer bis zur Beitragsbemessungsgrenze von Beitragsbemessungsgrenze von 3450€3450€

AuszubildendeAuszubildende Rentner, Studierende, Rentner, Studierende,

ArbeitsloseArbeitslose

BeitragssatzBeitragssatz

unterschiedlich je nach unterschiedlich je nach Krankenkasse zwischen 12%- Krankenkasse zwischen 12%- 14%14%

Bis zur Bis zur BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze

Die Über der Beitragsgrenze Die Über der Beitragsgrenze liegen, zahlen nur den Betrag liegen, zahlen nur den Betrag bis zu dieser Grenzebis zu dieser Grenze

BeitragsaufbringungBeitragsaufbringung

Arbeitgeber und – Nehmer Arbeitgeber und – Nehmer bezahlen die Hälftebezahlen die Hälfte

Der Gesamtbetrag von den Der Gesamtbetrag von den anderen Versicherungen werden anderen Versicherungen werden an die zuständige Krankenkasse an die zuständige Krankenkasse überwiesenüberwiesen

Monatsverdienste bis 325€ sind Monatsverdienste bis 325€ sind versicherungsfrei. Der Abreitgeber versicherungsfrei. Der Abreitgeber zahlt dann einen Betrag von 10%zahlt dann einen Betrag von 10%

LeistungLeistung

Zusammenhang mit KrankheitenZusammenhang mit Krankheiten Leistungen im Rahmen der Leistungen im Rahmen der

MutterschaftMutterschaft Familienhilfe für nicht Familienhilfe für nicht

verdienende verdienende FamilienangehörigeFamilienangehörige

RentenversicherungRentenversicherung(Vorstellung der 2. Säule)(Vorstellung der 2. Säule)

Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte

Rentenversicherung (RV)Rentenversicherung (RV)

Eine Versicherung, bei der im Eine Versicherung, bei der im Versicherungsfall eine monatliche Versicherungsfall eine monatliche Rente ausbezahlt wird. Rente ausbezahlt wird.

Ein Versicherungsfall kann z.B. Ein Versicherungsfall kann z.B. Berufsunfähigkeit oder erreichen des Berufsunfähigkeit oder erreichen des Renteneintrittsalters sein.Renteneintrittsalters sein.

Die Rente in der Altersvorsorge Die Rente in der Altersvorsorge gliedert sich in drei Säulengliedert sich in drei Säulen

Beitragssatz: 19,5% (ab 2007 19,9%)Beitragssatz: 19,5% (ab 2007 19,9%)

Ges. Rentenversicherung (gRV) Ges. Rentenversicherung (gRV)

Die versicherten Risiken der Die versicherten Risiken der gRV sind Alter, verminderte gRV sind Alter, verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod.Erwerbsfähigkeit und Tod.

„„Reha vor Rente“Reha vor Rente“ Prinzip des Umlageverfahrens Prinzip des Umlageverfahrens

(aktuelle Rente wird durch (aktuelle Rente wird durch aktuelle Beiträge abgedeckt)aktuelle Beiträge abgedeckt)

Betriebliche AltersvorsorgeBetriebliche Altersvorsorge

Geregelt im Betriebs-Geregelt im Betriebs-rentengesetz (BetrAVG)rentengesetz (BetrAVG)

Möglich sind: Möglich sind: Direktzusage, Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Unterstützungskasse, DirektversicherungDirektversicherung

LebensarbeitszeitkontoLebensarbeitszeitkonto (keine (keine offizielle Altersvorsorge)offizielle Altersvorsorge)

Private AltersvorsorgePrivate Altersvorsorge

Der Arbeitnehmer ist für seine Der Arbeitnehmer ist für seine Alterssicherung selbst Alterssicherung selbst verantworlichverantworlich

Staatlich Gefördert: Riester-Staatlich Gefördert: Riester-Rente und Rürup-Rente (für Rente und Rürup-Rente (für besserverdienende)besserverdienende)

Kann nicht gepfändet werdenKann nicht gepfändet werden Möglich: Aktienfond-Sparpläne, Möglich: Aktienfond-Sparpläne,

Immobiliengeschäfte…Immobiliengeschäfte…

Nachteile der RVNachteile der RV

Frauen Verdienen Weniger Frauen Verdienen Weniger Weniger Rente im AlterWeniger Rente im Alter

Umlageverfahren kommt mit der Umlageverfahren kommt mit der Demografischen Entwicklung Demografischen Entwicklung der BRD nicht klarder BRD nicht klar

Geringe Geldreserven Geringe Geldreserven (Zuschüsse durch BUND)(Zuschüsse durch BUND)

ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung(die 3. Säule im Fokus)(die 3. Säule im Fokus)

Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte

Arbeitslosenversicherung (AV)Arbeitslosenversicherung (AV)

VersicherungsträgerVersicherungsträger VersicherungspflichtigVersicherungspflichtig BeitragssatzBeitragssatz BeitragsaufbringungBeitragsaufbringung LeistungLeistung

Versicherungsträger der AVVersicherungsträger der AV

Bundesanstalt für Arbeit Bundesanstalt für Arbeit (Nürnberg)(Nürnberg)

LandesarbeitsämternLandesarbeitsämtern Regionalen Arbeitsämtern vor Regionalen Arbeitsämtern vor

OrtOrt

Versicherungspflichtig (AV)Versicherungspflichtig (AV)

Alle Arbeitnehmer (Angestellte Alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter)und Arbeiter)

AuszubildendeAuszubildende

Beitragssatz der AVBeitragssatz der AV

6,5 % des sozialversicherungs-6,5 % des sozialversicherungs-pflichtigen Bruttoverdienstespflichtigen Bruttoverdienstes

Maximal der Maximal der Beitragsbemessungsgrenze: Beitragsbemessungsgrenze: 5100€ ( West) und 4250€ (Ost)5100€ ( West) und 4250€ (Ost)

Die darüber liegen die bezahlen Die darüber liegen die bezahlen nur den Beitrag bis zu der nur den Beitrag bis zu der GrenzeGrenze

Der maximale Beitragssatz: Der maximale Beitragssatz: 331,50€ (W) und 276,25€ (O)331,50€ (W) und 276,25€ (O)

Wer Zahlt Was?Wer Zahlt Was?

Arbeitgeber und –Nehmer Arbeitgeber und –Nehmer bezahlen je die Hälfte (3,25%)bezahlen je die Hälfte (3,25%)

Beim Arbeitnehmer wird der Beim Arbeitnehmer wird der Betrag vom Lohn einbehalten Betrag vom Lohn einbehalten und der Arbeitgeber legt den und der Arbeitgeber legt den Anteil dazuAnteil dazu

Versicherungsfrei sind Versicherungsfrei sind geringfügig Beschäftige (400€ geringfügig Beschäftige (400€ Jobber)Jobber)

Leistungen der AVLeistungen der AV

Arbeitslosengeld nur unter Arbeitslosengeld nur unter bestimmten Vorraussetzungenbestimmten Vorraussetzungen

Arbeitslosenhilfe sofern wie die Arbeitslosenhilfe sofern wie die Anwartschaft für das Anwartschaft für das Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist (57% m. K./ 53% o. K.)(57% m. K./ 53% o. K.)

Zur Fortbildung oder UmschulungZur Fortbildung oder Umschulung BerufsberatungBerufsberatung

Leistungen der AVLeistungen der AV

InsolvenzgeldInsolvenzgeld KurzarbeitergeldKurzarbeitergeld WinterausfallWinterausfall Arbeitsbeschaffungs-Arbeitsbeschaffungs-

maßnahmenmaßnahmen

Vorraussetzungen für ALGVorraussetzungen für ALG

Antragsteller ist nicht beschäftigt Antragsteller ist nicht beschäftigt und sucht und sucht versicherungspflichtige Arbeitversicherungspflichtige Arbeit

Persönliche ArbeitslosmeldungPersönliche Arbeitslosmeldung Erfüllung der AnwartschaftErfüllung der Anwartschaft Höhe des Arbeitslosengeldes: Höhe des Arbeitslosengeldes:

67% des letzten 67% des letzten NettoverdienstesNettoverdienstes

UnfallversicherungUnfallversicherung(Infos zur 4. Säule)(Infos zur 4. Säule)

Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte

UnfallversicherungUnfallversicherung

Versichert Schäden auf dem Arbeitsweg und auf der Arbeit.

Die Beiträge werden komplett von den Arbeitgebern bezahlt.

Präventionsmaßnahmen als Zusätzliche Aufgabe.

Zusammenarbeit mit der staatlichen Gewerbeaufsicht.

UnfallversicherungUnfallversicherung

Pflichtversichert sind unter anderem: Arbeitnehmer, Beschäftigte, Wehr- und Zivildienstleistende, Schüler, Studenten, Auszubildende, …

freiwillig versichert können sein: Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder mitarbeitende Ehepartner.

PflegeversicherungPflegeversicherung(die 5. Säule im Blick)(die 5. Säule im Blick)

Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte

PflegeversicherungPflegeversicherung

Entstehung Informationen zur

Pflegeversicherung Pflegestufen und Eigenschaften Leistungen Beitragsträger / Beitragssätze

Entstehung der PVEntstehung der PV

seit 1995 vorher Finanzierung durch

Steuermittel Höhere Anfälligkeit gegenüber

materiellen Lebensrisiken Sozialhilfe mit steigender

Tendenz notwendig

Infos zur PflegeversicherungInfos zur Pflegeversicherung

Wer wird versichert? Alle Krankenversicherten Pflicht- / freiwillige Mitgliedschaft ges.

Krankenversicherung Private Krankenversicherung -> private

Pflegevers. Ziel der Pflege

Selbstversorgungsfähigkeit erhalten/ reaktivieren

Unterstützung von Behinderten / psychisch Kranken

Kommunikation verbessern

Pflegestufen – eine ÜbersichtPflegestufen – eine Übersicht

Pflegestufe Pflegestufe Eigenschaften Eigenschaften

Pflegestufe I Pflegestufe I

Erheblich Erheblich PflegebedürftigPflegebedürftig

1x täglich Hilfe bei 2 Verrichtungen aus dem Bereich 1x täglich Hilfe bei 2 Verrichtungen aus dem Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilitätder Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötighauswirtschaftlichen Versorgung nötig Zeitaufwand der Pflegeperson > 1,5 Std./TagZeitaufwand der Pflegeperson > 1,5 Std./Tag

Pflegestufe IIPflegestufe II

Schwer-Schwer-pflegebedürftigpflegebedürftig

3x täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder 3x täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder MobilitätMobilität mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötighauswirtschaftlichen Versorgung nötig Zeitaufwand der Pflegeperson > 3 Std./TagZeitaufwand der Pflegeperson > 3 Std./Tag

Pflegestufe Pflegestufe IIIIII

Schwerst-Schwerst-pflegebedürftigpflegebedürftig

Pflegeperson muss Jederzeit erreichbar seinPflegeperson muss Jederzeit erreichbar sein mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötighauswirtschaftlichen Versorgung nötig Zeitaufwand der Pflegeperson > 5 Std./TagZeitaufwand der Pflegeperson > 5 Std./Tag

Leistungen der PVLeistungen der PV

Sachleistungen und/oder Geldleistungen Verhinderungs- / Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel und

Wohnumfeldmaßnahmen Soziale Absicherung der

Pflegeperson Sonstige Leistungen

Beitragssätze der PVBeitragssätze der PV

PersonengruppeBeitragssatz

AN Anteil

AG Anteil

Arbeitnehmer u.ä. im Freistaat Sachsen 1.35 % 0.35 %

Arbeitnehmer u.ä. (restliches Bundesgebiet) 0.85 % 0.85 %

Familienversicherte 0.00 % 0.00 %

Pflegeversicherung der Rentner 1.70 % 0.00 %

Pflegeversicherung der Studenten 1.70 % 0.00 %

Freiwillig Versicherte (Selbständig Tätige, Rentner u.a.) 1.70 % 0.00 %

Seit 2005: Zusatzbeitrag für kinderlose Jahrgänge ab Vollendung des 23. Lebensjahres(nicht vor 1940 Geborene)

0.25 % 0.00 %

BürgerversicherungBürgerversicherung(Alles Neu?)(Alles Neu?)

Eine Präsentation von Patrick Lechte, Hannes Krock, Eine Präsentation von Patrick Lechte, Hannes Krock, Jan Müller und Andreas SteinemannJan Müller und Andreas Steinemann

BürgerversicherungBürgerversicherung

Die „Die „BürgerversicherungBürgerversicherung“ “ bezeichnet meist Vorschläge zur bezeichnet meist Vorschläge zur Neugestaltung der Kranken- Neugestaltung der Kranken- und/oder der Rentenversicherungund/oder der Rentenversicherung

Es gibt grundsätzlich zwei Konzepte:Es gibt grundsätzlich zwei Konzepte: Alle Bürger der BRD zahlen einen Alle Bürger der BRD zahlen einen

gleichen Prozentsatzgleichen Prozentsatz aller Einkünfte in aller Einkünfte in die Sozialversicherungskasse ein.die Sozialversicherungskasse ein.

Alle Bürger zahlen einen Alle Bürger zahlen einen gleichen gleichen BetragBetrag in die Versicherungskasse ein. in die Versicherungskasse ein. („Kopfprämie“)(„Kopfprämie“)

4 Streitfragen um die 4 Streitfragen um die BürgerversicherungBürgerversicherung ob künftig alle Bürger in ein ob künftig alle Bürger in ein

Krankenversicherungssystem einbezogen werden Krankenversicherungssystem einbezogen werden sollen, oder ob es weiterhin Private Kranken-sollen, oder ob es weiterhin Private Kranken-versicherungen geben soll,versicherungen geben soll,

ob der Einkommensausgleich über ob der Einkommensausgleich über einkommensabhängige Beiträge oder – einkommensabhängige Beiträge oder – bei bei einkommensunabhängiger Beitragsgestaltung einkommensunabhängiger Beitragsgestaltung („Kopfprämien“)(„Kopfprämien“) – über steuerfinanzierte Zuschüsse – über steuerfinanzierte Zuschüsse an Einkommensschwache erfolgen soll,an Einkommensschwache erfolgen soll,

ob es für Ehepartner ohne Einkommen künftig eine ob es für Ehepartner ohne Einkommen künftig eine beitragsfreie Mitversicherung geben soll oder ob sie beitragsfreie Mitversicherung geben soll oder ob sie eigene Beiträge entrichten sollen (ggf. nur dann, eigene Beiträge entrichten sollen (ggf. nur dann, wenn keine Kinder erzogen bzw. Pflegeleistungen wenn keine Kinder erzogen bzw. Pflegeleistungen für Angehörige erbracht werden),für Angehörige erbracht werden),

ob es weiterhin einen hälftigen Arbeitgeberbeitrag ob es weiterhin einen hälftigen Arbeitgeberbeitrag geben soll oder ob dieser begrenzt („eingefroren“) geben soll oder ob dieser begrenzt („eingefroren“) bzw. über die Auszahlung mit dem Bruttoentgelt bzw. über die Auszahlung mit dem Bruttoentgelt vollständig abgeschafft werden soll.vollständig abgeschafft werden soll.