Die Sozialversicherung 5 Säulen im Überblick Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller,...
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Die SozialversicherungDie Sozialversicherung5 Säulen im Überblick5 Säulen im Überblick
Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte
SozialversicherungenSozialversicherungen
EntstehungEntstehung AllgemeinesAllgemeines Die 5 Säulen:Die 5 Säulen:
Krankenversicherung Krankenversicherung RentenversicherungRentenversicherung ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung UnfallversicherungUnfallversicherung PflegeversicherungPflegeversicherung
BürgerversicherungBürgerversicherung
Enstehung der SVEnstehung der SV
Vorreiter bei der Einführung der Sozialversicherungen zu beginn der Großindustrie war Reichskanzler Otto von Bismarck
EnstehungEnstehung
Gründe waren niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und ein hohes Unfallrisiko
Soziale Unruhen sollten mit besseren Arbeits-bedingungen beseitigt werden.
Was sind Sozialversicherungen?Was sind Sozialversicherungen?
Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen
Sie werden von selbst-verwalteten Versicherungs-trägern organisiert
Sie sind Staatlich überwacht
Leistungen der Versicherungen sind Sach- oder Geldleistungen, die für alle versicherten gleichmäßig erbracht werden (Solidaritätsprinzip)
Es gibt gesetzliche und private Sozialversicherungen
Allgemein SozialversicherungAllgemein Sozialversicherung
Allgemein SozialversicherungAllgemein Sozialversicherung
Versicherungsbeiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt.
Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation.
Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten (kein Gewinn)
Geht das auch Übersichtlich?Geht das auch Übersichtlich?
KrankenversicherungKrankenversicherung(die 1. Säule im Fokus)(die 1. Säule im Fokus)
Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte
Krankenversicherung (KV)Krankenversicherung (KV)
VersicherungsträgerVersicherungsträger VersicherungspflichtigVersicherungspflichtig BeitragssatzBeitragssatz BeitragsaufbringungBeitragsaufbringung LeistungLeistung
Versicherungsträger der KVVersicherungsträger der KV
Allgemeine Ortskrankenkasse Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)(AOK)
Betriebskrankenkasse (BKK)Betriebskrankenkasse (BKK) Innungskrankenkasse (IKK)Innungskrankenkasse (IKK) Techniker Krankenkasse usw.Techniker Krankenkasse usw.
VersicherungspflichtigVersicherungspflichtig
Alle Arbeitnehmer bis zur Alle Arbeitnehmer bis zur Beitragsbemessungsgrenze von Beitragsbemessungsgrenze von 3450€3450€
AuszubildendeAuszubildende Rentner, Studierende, Rentner, Studierende,
ArbeitsloseArbeitslose
BeitragssatzBeitragssatz
unterschiedlich je nach unterschiedlich je nach Krankenkasse zwischen 12%- Krankenkasse zwischen 12%- 14%14%
Bis zur Bis zur BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze
Die Über der Beitragsgrenze Die Über der Beitragsgrenze liegen, zahlen nur den Betrag liegen, zahlen nur den Betrag bis zu dieser Grenzebis zu dieser Grenze
BeitragsaufbringungBeitragsaufbringung
Arbeitgeber und – Nehmer Arbeitgeber und – Nehmer bezahlen die Hälftebezahlen die Hälfte
Der Gesamtbetrag von den Der Gesamtbetrag von den anderen Versicherungen werden anderen Versicherungen werden an die zuständige Krankenkasse an die zuständige Krankenkasse überwiesenüberwiesen
Monatsverdienste bis 325€ sind Monatsverdienste bis 325€ sind versicherungsfrei. Der Abreitgeber versicherungsfrei. Der Abreitgeber zahlt dann einen Betrag von 10%zahlt dann einen Betrag von 10%
LeistungLeistung
Zusammenhang mit KrankheitenZusammenhang mit Krankheiten Leistungen im Rahmen der Leistungen im Rahmen der
MutterschaftMutterschaft Familienhilfe für nicht Familienhilfe für nicht
verdienende verdienende FamilienangehörigeFamilienangehörige
RentenversicherungRentenversicherung(Vorstellung der 2. Säule)(Vorstellung der 2. Säule)
Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte
Rentenversicherung (RV)Rentenversicherung (RV)
Eine Versicherung, bei der im Eine Versicherung, bei der im Versicherungsfall eine monatliche Versicherungsfall eine monatliche Rente ausbezahlt wird. Rente ausbezahlt wird.
Ein Versicherungsfall kann z.B. Ein Versicherungsfall kann z.B. Berufsunfähigkeit oder erreichen des Berufsunfähigkeit oder erreichen des Renteneintrittsalters sein.Renteneintrittsalters sein.
Die Rente in der Altersvorsorge Die Rente in der Altersvorsorge gliedert sich in drei Säulengliedert sich in drei Säulen
Beitragssatz: 19,5% (ab 2007 19,9%)Beitragssatz: 19,5% (ab 2007 19,9%)
Ges. Rentenversicherung (gRV) Ges. Rentenversicherung (gRV)
Die versicherten Risiken der Die versicherten Risiken der gRV sind Alter, verminderte gRV sind Alter, verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod.Erwerbsfähigkeit und Tod.
„„Reha vor Rente“Reha vor Rente“ Prinzip des Umlageverfahrens Prinzip des Umlageverfahrens
(aktuelle Rente wird durch (aktuelle Rente wird durch aktuelle Beiträge abgedeckt)aktuelle Beiträge abgedeckt)
Betriebliche AltersvorsorgeBetriebliche Altersvorsorge
Geregelt im Betriebs-Geregelt im Betriebs-rentengesetz (BetrAVG)rentengesetz (BetrAVG)
Möglich sind: Möglich sind: Direktzusage, Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Unterstützungskasse, DirektversicherungDirektversicherung
LebensarbeitszeitkontoLebensarbeitszeitkonto (keine (keine offizielle Altersvorsorge)offizielle Altersvorsorge)
Private AltersvorsorgePrivate Altersvorsorge
Der Arbeitnehmer ist für seine Der Arbeitnehmer ist für seine Alterssicherung selbst Alterssicherung selbst verantworlichverantworlich
Staatlich Gefördert: Riester-Staatlich Gefördert: Riester-Rente und Rürup-Rente (für Rente und Rürup-Rente (für besserverdienende)besserverdienende)
Kann nicht gepfändet werdenKann nicht gepfändet werden Möglich: Aktienfond-Sparpläne, Möglich: Aktienfond-Sparpläne,
Immobiliengeschäfte…Immobiliengeschäfte…
Nachteile der RVNachteile der RV
Frauen Verdienen Weniger Frauen Verdienen Weniger Weniger Rente im AlterWeniger Rente im Alter
Umlageverfahren kommt mit der Umlageverfahren kommt mit der Demografischen Entwicklung Demografischen Entwicklung der BRD nicht klarder BRD nicht klar
Geringe Geldreserven Geringe Geldreserven (Zuschüsse durch BUND)(Zuschüsse durch BUND)
ArbeitslosenversicherungArbeitslosenversicherung(die 3. Säule im Fokus)(die 3. Säule im Fokus)
Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte
Arbeitslosenversicherung (AV)Arbeitslosenversicherung (AV)
VersicherungsträgerVersicherungsträger VersicherungspflichtigVersicherungspflichtig BeitragssatzBeitragssatz BeitragsaufbringungBeitragsaufbringung LeistungLeistung
Versicherungsträger der AVVersicherungsträger der AV
Bundesanstalt für Arbeit Bundesanstalt für Arbeit (Nürnberg)(Nürnberg)
LandesarbeitsämternLandesarbeitsämtern Regionalen Arbeitsämtern vor Regionalen Arbeitsämtern vor
OrtOrt
Versicherungspflichtig (AV)Versicherungspflichtig (AV)
Alle Arbeitnehmer (Angestellte Alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter)und Arbeiter)
AuszubildendeAuszubildende
Beitragssatz der AVBeitragssatz der AV
6,5 % des sozialversicherungs-6,5 % des sozialversicherungs-pflichtigen Bruttoverdienstespflichtigen Bruttoverdienstes
Maximal der Maximal der Beitragsbemessungsgrenze: Beitragsbemessungsgrenze: 5100€ ( West) und 4250€ (Ost)5100€ ( West) und 4250€ (Ost)
Die darüber liegen die bezahlen Die darüber liegen die bezahlen nur den Beitrag bis zu der nur den Beitrag bis zu der GrenzeGrenze
Der maximale Beitragssatz: Der maximale Beitragssatz: 331,50€ (W) und 276,25€ (O)331,50€ (W) und 276,25€ (O)
Wer Zahlt Was?Wer Zahlt Was?
Arbeitgeber und –Nehmer Arbeitgeber und –Nehmer bezahlen je die Hälfte (3,25%)bezahlen je die Hälfte (3,25%)
Beim Arbeitnehmer wird der Beim Arbeitnehmer wird der Betrag vom Lohn einbehalten Betrag vom Lohn einbehalten und der Arbeitgeber legt den und der Arbeitgeber legt den Anteil dazuAnteil dazu
Versicherungsfrei sind Versicherungsfrei sind geringfügig Beschäftige (400€ geringfügig Beschäftige (400€ Jobber)Jobber)
Leistungen der AVLeistungen der AV
Arbeitslosengeld nur unter Arbeitslosengeld nur unter bestimmten Vorraussetzungenbestimmten Vorraussetzungen
Arbeitslosenhilfe sofern wie die Arbeitslosenhilfe sofern wie die Anwartschaft für das Anwartschaft für das Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist (57% m. K./ 53% o. K.)(57% m. K./ 53% o. K.)
Zur Fortbildung oder UmschulungZur Fortbildung oder Umschulung BerufsberatungBerufsberatung
Leistungen der AVLeistungen der AV
InsolvenzgeldInsolvenzgeld KurzarbeitergeldKurzarbeitergeld WinterausfallWinterausfall Arbeitsbeschaffungs-Arbeitsbeschaffungs-
maßnahmenmaßnahmen
Vorraussetzungen für ALGVorraussetzungen für ALG
Antragsteller ist nicht beschäftigt Antragsteller ist nicht beschäftigt und sucht und sucht versicherungspflichtige Arbeitversicherungspflichtige Arbeit
Persönliche ArbeitslosmeldungPersönliche Arbeitslosmeldung Erfüllung der AnwartschaftErfüllung der Anwartschaft Höhe des Arbeitslosengeldes: Höhe des Arbeitslosengeldes:
67% des letzten 67% des letzten NettoverdienstesNettoverdienstes
UnfallversicherungUnfallversicherung(Infos zur 4. Säule)(Infos zur 4. Säule)
Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte
UnfallversicherungUnfallversicherung
Versichert Schäden auf dem Arbeitsweg und auf der Arbeit.
Die Beiträge werden komplett von den Arbeitgebern bezahlt.
Präventionsmaßnahmen als Zusätzliche Aufgabe.
Zusammenarbeit mit der staatlichen Gewerbeaufsicht.
UnfallversicherungUnfallversicherung
Pflichtversichert sind unter anderem: Arbeitnehmer, Beschäftigte, Wehr- und Zivildienstleistende, Schüler, Studenten, Auszubildende, …
freiwillig versichert können sein: Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler oder mitarbeitende Ehepartner.
PflegeversicherungPflegeversicherung(die 5. Säule im Blick)(die 5. Säule im Blick)
Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick LechteAndreas Steinemann und Patrick Lechte
PflegeversicherungPflegeversicherung
Entstehung Informationen zur
Pflegeversicherung Pflegestufen und Eigenschaften Leistungen Beitragsträger / Beitragssätze
Entstehung der PVEntstehung der PV
seit 1995 vorher Finanzierung durch
Steuermittel Höhere Anfälligkeit gegenüber
materiellen Lebensrisiken Sozialhilfe mit steigender
Tendenz notwendig
•
Infos zur PflegeversicherungInfos zur Pflegeversicherung
Wer wird versichert? Alle Krankenversicherten Pflicht- / freiwillige Mitgliedschaft ges.
Krankenversicherung Private Krankenversicherung -> private
Pflegevers. Ziel der Pflege
Selbstversorgungsfähigkeit erhalten/ reaktivieren
Unterstützung von Behinderten / psychisch Kranken
Kommunikation verbessern
•
Pflegestufen – eine ÜbersichtPflegestufen – eine Übersicht
Pflegestufe Pflegestufe Eigenschaften Eigenschaften
Pflegestufe I Pflegestufe I
Erheblich Erheblich PflegebedürftigPflegebedürftig
1x täglich Hilfe bei 2 Verrichtungen aus dem Bereich 1x täglich Hilfe bei 2 Verrichtungen aus dem Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilitätder Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötighauswirtschaftlichen Versorgung nötig Zeitaufwand der Pflegeperson > 1,5 Std./TagZeitaufwand der Pflegeperson > 1,5 Std./Tag
Pflegestufe IIPflegestufe II
Schwer-Schwer-pflegebedürftigpflegebedürftig
3x täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder 3x täglich Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder MobilitätMobilität mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötighauswirtschaftlichen Versorgung nötig Zeitaufwand der Pflegeperson > 3 Std./TagZeitaufwand der Pflegeperson > 3 Std./Tag
Pflegestufe Pflegestufe IIIIII
Schwerst-Schwerst-pflegebedürftigpflegebedürftig
Pflegeperson muss Jederzeit erreichbar seinPflegeperson muss Jederzeit erreichbar sein mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der mehrmals Wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötighauswirtschaftlichen Versorgung nötig Zeitaufwand der Pflegeperson > 5 Std./TagZeitaufwand der Pflegeperson > 5 Std./Tag
Leistungen der PVLeistungen der PV
Sachleistungen und/oder Geldleistungen Verhinderungs- / Kurzzeitpflege Pflegehilfsmittel und
Wohnumfeldmaßnahmen Soziale Absicherung der
Pflegeperson Sonstige Leistungen
•
Beitragssätze der PVBeitragssätze der PV
PersonengruppeBeitragssatz
AN Anteil
AG Anteil
Arbeitnehmer u.ä. im Freistaat Sachsen 1.35 % 0.35 %
Arbeitnehmer u.ä. (restliches Bundesgebiet) 0.85 % 0.85 %
Familienversicherte 0.00 % 0.00 %
Pflegeversicherung der Rentner 1.70 % 0.00 %
Pflegeversicherung der Studenten 1.70 % 0.00 %
Freiwillig Versicherte (Selbständig Tätige, Rentner u.a.) 1.70 % 0.00 %
Seit 2005: Zusatzbeitrag für kinderlose Jahrgänge ab Vollendung des 23. Lebensjahres(nicht vor 1940 Geborene)
0.25 % 0.00 %
BürgerversicherungBürgerversicherung(Alles Neu?)(Alles Neu?)
Eine Präsentation von Patrick Lechte, Hannes Krock, Eine Präsentation von Patrick Lechte, Hannes Krock, Jan Müller und Andreas SteinemannJan Müller und Andreas Steinemann
BürgerversicherungBürgerversicherung
Die „Die „BürgerversicherungBürgerversicherung“ “ bezeichnet meist Vorschläge zur bezeichnet meist Vorschläge zur Neugestaltung der Kranken- Neugestaltung der Kranken- und/oder der Rentenversicherungund/oder der Rentenversicherung
Es gibt grundsätzlich zwei Konzepte:Es gibt grundsätzlich zwei Konzepte: Alle Bürger der BRD zahlen einen Alle Bürger der BRD zahlen einen
gleichen Prozentsatzgleichen Prozentsatz aller Einkünfte in aller Einkünfte in die Sozialversicherungskasse ein.die Sozialversicherungskasse ein.
Alle Bürger zahlen einen Alle Bürger zahlen einen gleichen gleichen BetragBetrag in die Versicherungskasse ein. in die Versicherungskasse ein. („Kopfprämie“)(„Kopfprämie“)
4 Streitfragen um die 4 Streitfragen um die BürgerversicherungBürgerversicherung ob künftig alle Bürger in ein ob künftig alle Bürger in ein
Krankenversicherungssystem einbezogen werden Krankenversicherungssystem einbezogen werden sollen, oder ob es weiterhin Private Kranken-sollen, oder ob es weiterhin Private Kranken-versicherungen geben soll,versicherungen geben soll,
ob der Einkommensausgleich über ob der Einkommensausgleich über einkommensabhängige Beiträge oder – einkommensabhängige Beiträge oder – bei bei einkommensunabhängiger Beitragsgestaltung einkommensunabhängiger Beitragsgestaltung („Kopfprämien“)(„Kopfprämien“) – über steuerfinanzierte Zuschüsse – über steuerfinanzierte Zuschüsse an Einkommensschwache erfolgen soll,an Einkommensschwache erfolgen soll,
ob es für Ehepartner ohne Einkommen künftig eine ob es für Ehepartner ohne Einkommen künftig eine beitragsfreie Mitversicherung geben soll oder ob sie beitragsfreie Mitversicherung geben soll oder ob sie eigene Beiträge entrichten sollen (ggf. nur dann, eigene Beiträge entrichten sollen (ggf. nur dann, wenn keine Kinder erzogen bzw. Pflegeleistungen wenn keine Kinder erzogen bzw. Pflegeleistungen für Angehörige erbracht werden),für Angehörige erbracht werden),
ob es weiterhin einen hälftigen Arbeitgeberbeitrag ob es weiterhin einen hälftigen Arbeitgeberbeitrag geben soll oder ob dieser begrenzt („eingefroren“) geben soll oder ob dieser begrenzt („eingefroren“) bzw. über die Auszahlung mit dem Bruttoentgelt bzw. über die Auszahlung mit dem Bruttoentgelt vollständig abgeschafft werden soll.vollständig abgeschafft werden soll.