Abrechnung von Gehältern Teil 1 Sozialversicherung

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Abrechnung von Gehältern Teil 1 Sozialversicherung. Grundbezug (Lohn, Gehalt) + Überstundenentgelt + Zuschläge + Zulagen = Gesamtbruttobezug gesetzliche Abzüge SV-DNA (inkl. KU und WF) LSt freiwillige Abzüge Gewerkschaftsbeitrag Betriebsratsumlage Küche,… sonstige Abzüge - PowerPoint PPT Presentation

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  • Abrechnung vonGehlternTeil 1 Sozialversicherung

  • Schema Lohn- u. GehaltsabrechnungGrundbezug (Lohn, Gehalt)+ berstundenentgelt+ Zuschlge+ Zulagen= Gesamtbruttobezuggesetzliche Abzge SV-DNA (inkl. KU und WF)LStfreiwillige Abzge Gewerkschaftsbeitrag BetriebsratsumlageKche,sonstige Abzge Akontozahlungen Rckzahlungen von Lohn- und GehaltsvorschssenE-Card-Service-Entgelt usw.+ Familienbeihilfe (FB), Kinderabsetzbetrag (KAB)= Auszahlungs- bzw. berweisungsbetrag (Netto)

  • FAB und KABAuszahlung erfolgt im Allgemeinen durch das Finanzamt und NICHT durch den Dienstgeber

  • SozialversicherungSV im engeren SinnSV im weiteren Sinn

  • Sozialversicherung im engeren SinnArbeitslosenversicherung (AV)Krankenversicherung (KV)Unfallversicherung (UV)Pensionsversicherung (PV)

  • Sozialversicherung im weiteren SinnKammerumlage (KU)Wohnbaufrderungsbeitrag (WF)Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE)Nachtschwerarbeitsbeitrag (NB)Schlechtwetterentschdigung (SW)Mitarbeitervorsorge-Beitrag (MV) Abfertigung NeuE-Card-Service-Entgelt (E-Card-Gebhr)

  • Sozialversicherung im weiteren SinneBegrndung:

    Auch diese Beitrge werden mit dem SV-Beitrag im engeren Sinne an die GKK abgefhrt

  • Gesetzliche GrundlagenAllgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG)Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG)

  • Umfang der VersicherungVollversicherung versichert in allen drei Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung)

    bei einem oder mehreren Dienstgebern beschftigte DN, Lehrlinge sowie freie DN

    Teilversicherung versichert nur in einer oder zwei Versicherungen

    geringfgig beschftigte DNgeringfgig beschftigte freie DN

  • Beginn/Ende der Pflichtversicherung

    Pflichtversicherung beginnt unabhngig von der Anmeldung mit Tag des tatschlichen BeginnesDie Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Beschftigungsverhltnisses bzw. Ende des Entgeltanspruches

  • Anmeldung des VersichertenVollmeldungMindestangaben (Aviso-)Anmeldung

  • Vollmeldung (empfohlen)Vollstndige Anmeldung erfolgt vor Arbeitsantritt bei der GKK

  • Mindestangaben- (Aviso-)AnmeldungAnmeldung in zwei Schritten

    vor ArbeitsantrittDienstgeberkontonummerName, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des DNOrt und Tag der Beschftigungsaufnahme

    Innerhalb von 7 Tagenfehlende Angaben

  • Meldungen zur GKKMittels elektronischer Datenfernbertragung (DF)

    ELDA-Programme!

    Ausnahme: kein PC oder technisches Problem: Meldung per Fax oder per Post mit entsprechenden Formularen

  • Anmeldung bei der GKKbung 1 (Seite 15)Formular Seite 123 ausfllen

  • nderungsmeldungenInnerhalb von 7 Tagen ist jede bedeutsame nderung der GKK zu melden,

    z.B. eine nderungdes Namensder Adresseder Beitragsgruppe

  • AbmeldungInnerhalb von 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung bei der GKK

  • Beitragsgrundlage fr SV-BeitrgeGrundlage ist das im Beitragszeitraum gebhrende, auf Cent gerundete ENTGELT(mit Ausnahme allflliger Sonderzahlungen)

    Entgelt sind alle Geld- und Sachbezge auf die der Dienstnehmer Anspruch hat oder die er darber hinaus erhlt (z.B. Trinkgelder)

    Beitragszeitraum ist der Kalendermonat, der einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist

  • Ermittlung des beitragspflichtigen EntgeltsSumme der laufenden Geld- und Sachbezge bzw. Leistungen vom DG oder Dritten (z.B. Trinkgelder)beitragsfreie Bezgebeitragspflichtiges Entgelt

  • SV-beitragsfreie Bezge:Auslagenerstze *)Schmutzzulagen *)Fehlgeldentschdigungen bis 14,53/MAbfertigungenFamilienbeihilfeJubilumsgeschenke des DGfreiwillige soziale Zuwendungenfreie oder verbilligte MahlzeitenBeitrge zur MV-Kassa oder Pensionskasse*)*) soweit sie nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen !

  • AuslagenerstzeFahrtkostenvergtungenTages- und Nchtigungsgelder

  • Freiwillige soziale ZuwendungenGeburtenbeihilfenHeiratsbeihilfenAusbildungs- und Studienbeihilfen

  • SV-Beitragsstze Angestellte

  • SV-Beitrag Angestellte17,07 % SV i.e.S 0,5 % KU 0,5 %WF18,07 % SV i.w.S.ASVG Hchstbeitragsgrundlage 4.020,--max. SV-Beitrag 726,41beitragsfrei

  • Technik der Beitragsermittlung

    SV-Beitragsgrundlage * 18,07 % = SV-Beitrag

    ! Beitragsgrundlage NICHT RUNDEN ! Berechnung auf 2 Dezimalstellen!

  • Bonus-Malus-SystemBei Aufnahme eines Mitarbeiters ab 50 Jahre entfllt der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung (BONUS)

    Bei Auflsung eines Dienstverhltnises bei einem Mitarbeiters ab 50 Jahre: einmaliger MALUS-Beitrag fllig

  • GeringfgigkeitsgrenzeBei geringfgig BeschftigtenMonatliches Entgelt < 357,74Im Allgemeinen keine Vollversicherungspflicht

  • SV-Abzge AngestellteGehalt 4.500,--

    4.020,--

    SV-Abzug 18,07 %

    480,--

    frei

  • Berechnung der SV-DNAa) Bruttogehalt 2.427,40b) Bruttogehalt 4.160,-

    Lsung

    2.427,40 x 18.07 % = 438,63 berschreitung der Hchstbeitragsgrundlage!!!

    => 4.020,- x 18,07 % = 726,41

  • Lernzielkontrolle SozialversicherungWie wird das Entgelt bei Angestellten bezeichnet?Was weit Du bezglich An- und Abmeldung zur Pflichtversicherung?Was versteht man unter SV im engeren Sinn und SV im weiteren Sinn?Wie hoch ist die Sozialversicherung fr Angestellte?Was versteht man unter Vollversicherung und was unter Teilversicherung?Welche Grenzen und Prozentstze sind bei der SV zu beachten?Was versteht man unter Entgelt?Welche Bezge sind SV-beitragsfrei?Wie lautet die Rundungsregel bei der SV?