Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch...

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Die wichtigste StundeDie wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart,ist immer die Gegenwart,

der bedeutendste Mensch immer der,der bedeutendste Mensch immer der, der Dir gerade gegenübersteht,der Dir gerade gegenübersteht,

und das Notwendigsteund das NotwendigsteIst immer die Liebe.Ist immer die Liebe.

Meister Eckart, Meister Eckart, deutscher Mystiker (1260 – 1327)deutscher Mystiker (1260 – 1327)

TagesordnungTagesordnung

• TOP 1: Vorstellung und Bericht des Betriebsrates TOP 1: Vorstellung und Bericht des Betriebsrates

• TOP 2: Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit TOP 2: Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit • TOP 3: TOP 3: RechteRechte und und PflichtenPflichten der Arbeitnehmer der Arbeitnehmer• TOP 4: DiskussionTOP 4: Diskussion• TOP 5: Vortrag Herr Heydrich TOP 5: Vortrag Herr Heydrich • TOP 6: DiskussionTOP 6: Diskussion• TOP 7: Bericht der GeschäftsleitungTOP 7: Bericht der Geschäftsleitung• TOP 8: DiskussionTOP 8: Diskussion• TOP 9: Hoga Rente / Vortrag Frau Keen – Gerling TOP 9: Hoga Rente / Vortrag Frau Keen – Gerling

KonzernKonzern

TOP 1TOP 1:: Vorstellung und Bericht des Vorstellung und Bericht des Betriebsrates Betriebsrates

• Resumée der letzten BVResumée der letzten BV

• Positive Entwicklungen:Positive Entwicklungen:

- - WeihnachtsgeldWeihnachtsgeld

- Nichtraucherschutz- Nichtraucherschutz

- Betriebstypisierung (DKMS)- Betriebstypisierung (DKMS)

- Mitgliederentwicklung der - Mitgliederentwicklung der NGGNGG im Hause im Hause

Resumée der letzten Resumée der letzten BetriebsversammlungBetriebsversammlung

Positive EntwicklungenPositive Entwicklungen

WeihnachtsgeldWeihnachtsgeldlt. Maritimregelunglt. Maritimregelung

NichtraucherschutzNichtraucherschutz(§ 3a ArbStättVO)(§ 3a ArbStättVO)

Betriebstypisierung durch Betriebstypisierung durch DKMSDKMS

Mitgliederentwicklung der Mitgliederentwicklung der NGGNGG im Hauseim Hause

TOP 2:TOP 2: Betriebsvereinbahrung Betriebsvereinbahrung zur zur Flexibilisierung der Flexibilisierung der

ArbeitszeitArbeitszeit

Jahresarbeitszeit

Dez

Jan

Feb

März

Apr

Mai

Juni

Juli

Aug

Sep

Okt

Nov

0

2

4

6

8

10

12

Dez Mai Okt

Jahr

Mehra

rbeit

stunden/A

rbeit

nehm

er

(Durc

hsc

hnit

t)

Jahresarbeitszeit Jahresarbeitszeit

Am 31.05.2005 hat der Betriebsrat die Am 31.05.2005 hat der Betriebsrat die BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit

gekündigt.gekündigt.

Am 04.09.2005 wurde eine neue, Am 04.09.2005 wurde eine neue, verbesserte BV zur Flexibilisierung verbesserte BV zur Flexibilisierung

der Arbeitszeit zwischen Betriebsrat der Arbeitszeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung abgeschlossen.und Geschäftsleitung abgeschlossen.

Was hat sich geändert?Was hat sich geändert?Es wird eine Es wird eine

AmpelregelungAmpelregelung eingeführt, diese wird wie folgt funktioniereneingeführt, diese wird wie folgt funktionieren::

§ 6 § 6 DienstpläneDienstpläne

• Von 0-100 Plusstunden Grün: = Überstunden dürfen aufgebaut Von 0-100 Plusstunden Grün: = Überstunden dürfen aufgebaut werden.werden.

• Ab 100 Plusstunden Gelb: = der Arbeitgeber verpflichtet sich, sich Ab 100 Plusstunden Gelb: = der Arbeitgeber verpflichtet sich, sich mit dem Betriebsrat zusammen zu setzen um über den Abbau der mit dem Betriebsrat zusammen zu setzen um über den Abbau der Plusstunden zu beraten.Plusstunden zu beraten.

• Ab 169 Plusstunden Rot: = es dürfen keine weiteren Überstunden Ab 169 Plusstunden Rot: = es dürfen keine weiteren Überstunden aufgebaut werden (es müssen Stunden abgebaut werden).aufgebaut werden (es müssen Stunden abgebaut werden).

§ 7§ 7Regelung bei Arbeit anRegelung bei Arbeit an

FeiertagenFeiertagen

7.1 Als Feiertage gelten:7.1 Als Feiertage gelten:

Neujahr, Ostermontag, Karfreitag, 1. Mai, Neujahr, Ostermontag, Karfreitag, 1. Mai, Pfingstmontag, Fronleichnam, Christi Pfingstmontag, Fronleichnam, Christi Himmelfahrt, 3. Oktober, Allerheiligen (1. Himmelfahrt, 3. Oktober, Allerheiligen (1. November), 1. und 2. November), 1. und 2. Weihnachtstag, soweit sie nicht auf einen Weihnachtstag, soweit sie nicht auf einen regelmäßig individuellen Ruhetag der regelmäßig individuellen Ruhetag der Arbeitnehmer fallen.Arbeitnehmer fallen.

§ 7§ 7

Regelung bei Arbeit anRegelung bei Arbeit an

FeiertagenFeiertagen

7.27.2 Sollte einer dieser Feiertage auf einen Wochentag fallen Sollte einer dieser Feiertage auf einen Wochentag fallen

( Montag - Freitag ), wird die Vergütung für die effektiv ( Montag - Freitag ), wird die Vergütung für die effektiv geleistete Arbeitszeit verdoppelt.geleistete Arbeitszeit verdoppelt.

Beispiel:Feiertag (Mo – Fr)

Arbeitszeit: 8 Std. = 16 Std.

(8 Std. normale Arbeitszeit

+ 8 Std. Feiertagszuschlag)

--------------------------------

Arbeitszeit: 5 Std. = 10 Std.

(5 Std. normale Arbeitszeit

+ 5 Std. Feiertagszuschlag)

Fällt der Feiertag auf ein Wochenende ( Samstag oder Fällt der Feiertag auf ein Wochenende ( Samstag oder Sonntag ), wird die Vergütung für die effektiv geleistete Sonntag ), wird die Vergütung für die effektiv geleistete Arbeitszeit verdoppelt und es gibt einen Bonus nach Arbeitszeit verdoppelt und es gibt einen Bonus nach folgender Staffelung: folgender Staffelung:

ab 5 Stunden = +1 Stundeab 5 Stunden = +1 Stunde

6 – 7 Stunden = +2 Stunden6 – 7 Stunden = +2 Stunden

8 – 10 Stunden = +3 Stunden8 – 10 Stunden = +3 Stunden

§ 7§ 7Regelung bei Arbeit anRegelung bei Arbeit an

FeiertagenFeiertagen

§ 7§ 7Regelung bei Arbeit anRegelung bei Arbeit an

FeiertagenFeiertagen

Beispiele:

Feiertag (Sa o. So):

Arbeitszeit: 5 Stunden = 11 Std. (5 Std. normale Arbeitszeit + 5 Std. Feiertagszuschlag + 1 Std. Bonus)

Arbeitszeit: 6 Stunden = 14 Std. (6 Std. normale Arbeitszeit +6 Std. Feiertagszuschlag + 2 Std. Bonus)

Arbeitszeit: 8 Stunden = 19 Std. (8 Std. normale Arbeitszeit +8 Std. Feiertagszuschlag + 3 Std. Bonus)

TOP 3TOP 3:: RechteRechte und und PflichtenPflichten derder

Arbeitnehmer Arbeitnehmer Verhalten am ArbeitsplatzVerhalten am Arbeitsplatz

RechteRechte

• Recht auf BeschäftigungRecht auf Beschäftigung• Beschwerderecht – Betriebsrat / Beschwerderecht – Betriebsrat /

PersonalleitungPersonalleitung• Mitgestaltung Dienstplan / Mitgestaltung Dienstplan /

GegenkontrolleGegenkontrolle• Rechtzeitige LohnzahlungRechtzeitige Lohnzahlung• Recht auf Einhaltung gesetzlicher Recht auf Einhaltung gesetzlicher

Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen Bestimmungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgenund Tarifverträgen

PflichtenPflichten

• Pünktlichkeit / Sauberkeit / HygienePünktlichkeit / Sauberkeit / Hygiene

• Rechtzeitige KrankmeldungenRechtzeitige Krankmeldungen

• Meldung von Arbeits- und WegeunfällenMeldung von Arbeits- und Wegeunfällen

• Sorgfältiger Umgang mit Arbeitsmaterialien Sorgfältiger Umgang mit Arbeitsmaterialien / Einrichtungsgegenständen/ Einrichtungsgegenständen

• Besuch der BerufsschuleBesuch der Berufsschule

• Führung des BerichtsheftesFührung des Berichtsheftes

TOP 4TOP 4:: DiskussionDiskussion

TOP 5TOP 5:: Vortrag Herr HeydrichVortrag Herr HeydrichPersonalleitung Personalleitung

TOP 6TOP 6:: DiskussionDiskussion

TOP 7TOP 7:: Bericht der Bericht der GeschäftsleitungGeschäftsleitung

TOP 8TOP 8:: DiskussionDiskussion

Hoga Rente -Hoga Rente -Vortrag Frau KeenVortrag Frau Keen

Gerling Konzern

TOP 9TOP 9::