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DIN 18531 – Unterschiede zu den Regelungen der neuen Flachdachrichtlinie des ZVDH
12. Leipziger Abdichtungsseminar, 30. Januar 2018
Michael Schäfer
Öffentliches und Privates Baurecht
MusterBauOrdnung (MBO)
Bauregelliste BRL
Teil A
Teil B
Teil C
Liste der technischen
Baubestimmungen LTB
Über MBO eingeführte
DIN Normen
Landesbauordnung
Ergänzende Regeltechnik
z.B. Fachregeln, DIN, Richtlinien
Öff
en
tlic
hes
Bau
rech
t
abweichende Vereinbarung zulässig!
abweichende Vereinbarung nicht zulässig!
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
(MVV TB) - Ausgabe 2017/1 vom 31. August 2017 )
Pri
vate
s
Bau
rech
t
Sachmängel
Der Sachmangelbegriff stellt nicht mehr auf das Vorliegen eines Fehlers
oder auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften ab,
sondern es kommt vorrangig darauf an,
was zwischen den Vertragspartnern
vereinbart wurde.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)
Radio Eriwan (Jerewan)...kommt auf den Vertrag an.
Im Regelfall schuldet der AN die
„anerkannte Regel der Technik“ als Mindestanforderung!
Was gilt?
Hinweis:
Mehraufwand
Prüfung der Vertragsgrundlage!
Begriff der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT)
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
sind solche bautechnischen Regeln,
die in der Wissenschaft als theoretisch richtig
anerkannt worden sind
und sich in der Praxis bewährt haben,
und zwar dadurch, dass sie von der Gesamtheit der für die
Anwendung der Regeln in Betracht kommenden Techniker, die die
für die Beurteilung der Regeln erforderliche Vorbildung besitzen,
anerkannt und mit Erfolg praktisch angewandt worden sind.
Quelle : Handkommentar zur VOB, Teile A und B, Wolfgang Heiermann, Dr.jur.Richard Riedl, Martin Rusam
Fachregelkomission im ZVDH Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
6 -10 Mitarbeiter aus diesem Interessengebiet
Fachliche Eignung:
Sachverständige Dachdecker- oder
Klempnermeister
Handlungsbasis:
Satzung des ZVDH e.V.
Ort: Köln
Wer schreibt die Fachregel für Abdichtungen ?
Quelle: https://www.dachbaumagazin.de/zvdh-neue-geruestplane-fuer-dachdecker/
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
– Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – e.V.
Vorwort
…
Verbandsseitig stellt das Regelwerk eine Zusammenfassung von
Erkenntnissen ohne zwingende Bindung der Verbandsmitglieder dar.
Die Anwendung des Regelwerkes befreit also nicht von der
Verantwortung für eigenes Handeln, deren Einhaltung sichert jedoch
nach aller bisherigen Erkenntnis eine einwandfreie technische Leistung.
…
Quelle: „Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regelwerk, Vorwort, September 2017
Verbandsregeln
Arbeitsausschuss im DIN // Deutsches Institut für Normung e. V.
20 Mitarbeiter verschiedener interessierter Kreise
• Planer (Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer )
• Vertreter des Handwerks (zum Beispiel ZVDH)
• Sachverständige
• Hersteller und Industrie
• Vertreter von Bauherrenverbänden
und/oder Immobiliengesellschaften
• Forschung und Wissenschaft
• Prüfinstitute und öffentliche Hand
Fachliche Eignung:
Sachverständige aus den
verschiedenen Interessensgebieten
Ort: Berlin
Handlungsbasis:
DIN 820 Normungsarbeit
Unterschiedliche Interessen werden im Konsensverfahren zusammengeführt
Wer schreibt eine DIN-Norm ?
DIN 820-1: 2009-05 /
Anwenden von Normen
8.1 Die Normen des Deutschen Normenwerkes stehen jedem zur
Anwendung frei.
Sie sollen sich als „anerkannte Regeln der Technik“ etablieren.
Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN-Normen besteht
eine konkrete Vermutung dafür, dass sie fachgerecht, d. h., dass
sie „anerkannte Regeln der Technik“ sind.
…..
Organisation der Normungsarbeit
5.4 Die fachliche Arbeit wird von externen Mitarbeitern geleistet, die
dabei von hauptamtlichen Bearbeitern des DIN und seiner Normenaus-
schüsse unterstützt werden.
Die externen Mitarbeiter sind Fachleute aus den interessierten Kreisen
(z. B. Anwender, Behörden, Berufs-, Fach-, und Hochschulen, Handel, Hand-
werkswirtschaft, gesetzliche Unfallversicherungen, industrielle Hersteller,
Prüfinstitute, Sachversicherer, selbständige Sachverständige, Technische
Überwacher, Umweltschutzverband, Verbraucher, Wissenschaft,
gesellschaftspolitische Interessensverbände).
„DIN-Normen
... nicht die einzige, sondern eine Erkenntnisquelle
für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall“ sind.
Und weiter heißt es:
„Durch das Anwenden von Normen entzieht sich
niemand der Verantwortung für eigenes Handeln.
Jeder handelt insofern auf eigene Gefahr.“
DIN-Normen sind nicht a.a.R.d.T., sie sind es aber vermutlich.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind
DIN-Normen private technische Regelungen
mit Empfehlungscharakter
Quelle: „Hinweise für die Anwender von DIN-Normen“
DIN Normen
DIN 18531 trägt die Rechtsvermutung in sich, allgemein
anerkannte Regel der Technik zu sein!
Planung nach DIN 18531 bietet größtmögliche Rechtssicherheit!
Ausführender muss sorgfältig die Vertragsgrundlage prüfen!
Bei abweichenden Regeln müssen Planer und Ausführende beide
(alle) Regeln – und die Unterschiede – kennen!
Erstes Fazit:
DIN 18531: 2017-07 Übersicht
Teil 1: Anforderungen, Planungs-
und Ausführungsgrundsätze
Teil 2: Stoffe
Teil 3: Auswahl, Ausführung und
Details
Teil 4: Instandhaltung
Teil 5: Balkone, Loggien und
Laubengänge
DIN 18531: 2017-07 Geltungsbereich
Quelle: DIN 18195 E:2015-06 // Terminologienorm
verblieben:
Nicht genutzte Dächer (z. B. auch Wartungswege) und
Dachflächen mit extensiver Begrünung
NEU (bislang
nicht geregelt):
Teil 5
geringeres
Schutzniveau:
Balkon, Loggien,
Laubengänge
mit flüssigen
Abdichtungen
bzw. AIV
NEU aufgenommen:
Genutzte Dächer:
— begehbare Dachflächen, z.B. Dachterrassen,
Gehwege in begrünten Dächern und
— Dachflächen mit intensiver Begrünung,
auch mit Anstaubewässerung ≤ 100 mm.
(gestern: DIN 18195-5)
NEU (bislang nicht geregelt):
— Dächer mit am Tragwerk befestigten
oder ballastierten Solaranlagen
und/oder haustechnische Anlagen.
Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-12 Geltungsbereich
Quelle: DIN 18195 E:2015-06 // Terminologienorm
gilt nicht für Abdichtungen
- bei Unterdächern,
- erdberührter Wände und Bodenplatten nach
DIN 18533
- in und unter Wänden nach DIN 18533
- von Innenräumen nach DIN 18534
- von Behältern und Becken nach DIN 18535
- von befahrenen Flächen, die nicht Bestandteil
eines Gebäudes sind, z.B. Brücken
(siehe DIN 18532)
- von Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch
erstellten Tunneln,
- mit mineralischen und flexiblen
Dichtungsschlämmen
- im Verbund mit Fliesenbelägen,
- mit kunststoffmodifizierter
Bitumendickbeschichtung (KMB).
gilt für die Planung und Ausführung
- nicht genutzter Dachflächen, einschließlich extensiv begrünter Dachflächen,
- genutzter Dach- und Deckenflächen, z.B. intensiv begrünte Flächen,
Terrassen, Dächer mit Solaranlagen,
Balkonen, Loggien und Laubengänge,
- erdüberschütteter Deckenflächen,
- befahrener Dach- und Deckenflächen
aus Stahlbeton
DIN 18531: 2017-07 und Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
Entwurf: 06-2016
Norm: 07-2017
Gelbdruck: 07-2015
Weißdruck: 09-2016
Regelungsqualitäten
DIN 820-Anhang H: 2009-12
Tabelle H1 Anforderungen
Verbform Gleichbedeutende Ausdrücke für die
Anwendung in Ausnahmefällen
(siehe 6.6.1.3 )
muss ist zu
ist erforderlich
es ist erforderlich, dass
hat zu
lediglich … zulässig
es ist notwendig
darf nicht es ist nicht zulässig [erlaubt] [gestattet]
es ist unzulässig
es ist nicht zu
es hat nicht zu
Tabelle H2 Empfehlungen
Verbform Gleichbedeutende Ausdrücke
für die Anwendung in
Ausnahmefällen
(siehe 6.6.1.3)
sollte es wird empfohlen, dass …
ist in der Regel ...
sollte nicht wird nicht empfohlen
sollte vermieden werden
Grundregel des ZVDH: 1997-09
Zusätzliche Regelungsqualität:
„bedingte Forderung“
Wahl der Abdichtung
4 Wahl der Abdichtung
4.1 Allgemeines
Die Wahl der Abdichtung ist die Festlegung des Aufbaus der Abdichtung und der
Lagesicherung. Sie ist unter Berücksichtigung der in DIN 18531-1 definierten
Anwendungsklassen K1 und K2 und der Einwirkungsklassen IA, IB, IIA und IIB und des
vorgesehenen Gefälles vorzunehmen. Die Zuordnung der Abdichtung zu den Klassen hat
unter Berücksichtigung der für den Einzelfall maßgebenden Anwendungsbedingungen zu
erfolgen. Die Abdichtungsschicht ist aus Abdichtungsstoffen nach DIN 18531-2
herzustellen. DIN 18531-3: 2017-07
Anwendungsklasse
Einwirkungsklasse
Gefälle
Anwendungsbereich
Abdichtungsaufbau Abdichtungsstoff
Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
3.6 Abdichtung
3.6.1 Allgemeines
(1) Für Abdichtungen können Bitumen- und
Polymerbitumenbahnen, Kunststoff- und Elastomerbahnen oder
Flüssigkunststoffe verwendet werden …
Und dann folgen Aufzählungen. Keine Wahlmöglichkeiten bzgl. Einwirkungen und Qualitäten!
DIN 18531: Wahl der Abdichtung // Anwendungsklassen
6.2 Anwendungsklassen für die Abdichtung von Dächern
6.2.1 Allgemeines
Für die Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer werden nach 6.2.2 und 6.2.3
zwei Anwendungsklassen unterschieden. Neben der Standardausführung Anwendungs-
klasse K1 wird eine höherwertige Ausführung Anwendungsklasse K2 definiert.
Eine Abdichtung der Anwendungsklasse K2 erfüllt ggf. höhere Anforderungen an die zu
verwendenden Stoffe und die Abdichtungsbauart, sowie erhöhten Anforderungen an die
Planung des Gefälles, an den Untergrund, z. B. die Tragschale aus Stahltrapezprofilen,
und die Detailgestaltung.
Die Anwendungsklasse ist bei der Planung festzulegen und sollte mit dem Bauherrn
abgestimmt werden …
6.2.2 Anwendungsklasse K1 (Standardausführung)
Die Abdichtung ist mindestens der Anwendungsklasse K1 zuzuordnen.
6.2.3 Anwendungsklasse K2 (höherwertige Ausführung)
Die Abdichtung kann der Anwendungsklasse K2 zugeordnet werden. Bei K2 sind eine
erhöhte Zuverlässigkeit, eine längere Nutzungsdauer und/oder ein geringerer
Instandhaltungsaufwand zu erwarten …
DIN 18531-1: 2017-07
DIN 18531: Wahl der Abdichtung // Anwendungsklassen
DIN 18531
K1/K2 Anwendungskategorie neu Anwendungsklassen
(alt: Anwendungskategorien)
DIN 18532/18533/18534/18535
Allgemeine Beschreibung Zuverlässigkeitskonzept
Planerische Hilfe im Anhang der Norm
Bildhaftes Beispiel:
Aufgabe: Bonn nach Leipzig
Möglichkeiten:
Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Quelle: DIN 18531-3
3.6.2 Abdichtung mit Bitumenbahnen
3.6.2.2 Planung und Ausführung
(3) Für mehrlagige Abdichtungen sind, mit Ausnahme von befahrenen Flächen, als untere Lage
(Anwendungstyp DU)
- Bitumen-Dachdichtungsbahnen
- G 200 DD
- PV 200 DD
- Bitumen-Schweißbahnen
- G 200 S4 und G 200 S5
- PV 200
geeignet. Diese Bahnen dürfen nur bei
- Dächern und
- genutzten Deckenflächen (Terrassen, Balkone, Loggien und Laubengängen)
verwendet werden, wenn
- deren Abdichtungsunterlage ein Gefälle von mindestens 2 % aufweist und
- ein schwerer Oberflächenschutz aufgebracht wird.
E2
Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Quelle: DIN 18531-3
V60 S4 nach Flachdach-
richtlinie des ZVDH nicht zulässig E4
Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Quelle: DIN 18531-2
Quelle: DIN 18531-3
5.7.2.3 Verlegearten
…
a) Verklebung
…
Werden bei Dächern in der oberen Lage kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen
(KSP) verwendet, ist bei der Verlegung eine thermische Aktivierung vorzunehmen.
Selbstklebende Oberlagsbahnen
werden in der Flachdachrichtlinie
des ZVDH nicht aufgeführt!
Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Quelle: DIN 18531-2
3.6.2 Abdichtung mit Bitumenbahnen
3.6.2.2 Planung und Ausführung
… Kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen sollten eine Dicke von mindestens 3,5 mm
aufweisen, wenn die Fügung der Nähte eine zusätzliche Wärmezugabe, z.B. aufgrund der
Witterung oder der Verwendung als Behelfsabdichtung, erfordert.
Zusätzliche Dicke bei Kaltselbstklebe-
bahnen mit schweißbaren Nähten
(Empfehlung)!
Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Quelle: DIN 18531-2
Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
3.6.2 Abdichtung mit Bitumenbahnen
3.6.2.2 Planung und Ausführung
…
(2) Für mehrlagige Abdichtungen, mit
Ausnahme von befahrenen Flächen, sind
…
- PYE-G 200 DD und PYP-G 200 DD
- PYE-PV 200 DD und PYP-PV 200 DD
…
geeignet.
Nicht genormte Bahnentypen:
- PYP G 200 DD und PYP PV 200 DD
Achtung:
Verträglichkeit mit Oxidbitumen prüfen!
Kunststoff- und Elastomerbahnen
Quelle: DIN 18531-3
2,0
Nach Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
Keine Dicken < 1,5 mm
(außer bei EPDM homogen)
Flüssigkunststoffe
Quelle: DIN 18531-3
Flüssigkunststoffe
Quelle: DIN 18531-3
Flüssigkunststoffe
Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
Nur höchste Leistungsstufen
(wie DIN 18531 K2!
Flüssigkunststoffe
5.7.4.1.3.2 Auftragsmenge und Nassschicht-
dicke
Die Einhaltung der Schichtdickenanforderungen ist
durch Verbrauchsmengenkontrollen, Nassschicht-
dickenmessungen oder optische Kontrollen z. B. bei
Verstärkungseinlagen, die zugleich eine Schicht-
dickenkontrolle ermöglichen, sicherzustellen.
5.7.4.1.3.3 Bestätigungsprüfung
Die Bestätigungsprüfung ist nur in begründeten
Fällen, z. B. bei fehlender Ausführungsdokumenta-
tion … oder bei begründeten Zweifeln an der vor-
handenen Mindesttrockenschichtdicke
durchzuführen. Quelle: DIN 18531-3
3.6.4 Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen
(14) Es wird empfohlen, über die Untergrund-
vorbereitung, die Art der Flüssigkunststoffe, die
verwendete Einlage und die verarbeiteten
Mengen eine Dokumentation zu erstellen.
Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
Balkone, Loggien und Laubengänge
Balkon:
Nutzbare Plattform über Geländeniveau,
die über die Fassade eines Gebäudes
hinausragt und nicht über einem genutzten
Raum liegt
Loggia:
Nutzbare Plattform, die teilweise oder ganz
in die Fassade eingezogen ist und nicht
über einem genutzen Raum liegt
Laubengang:
Über dem Geländeniveau, nicht über
genutzten Räumen liegende Plattform an
einem Gebäude zur Erschließung mehrerer
Nutzungseinheiten
Definitionen nach DIN 18195:2017-07
Quelle: Home Design Magazine
Zusätzlich: nach DIN 18531-5 Anhang A: 2017-07
Beschichtungen mit OS 8, OS 10 und OS11
Balkone, Loggien und Laubengänge
mit Stoffen nach DIN 18531-2
mit KSK-Bahnen
mit FLK (auch ohne Trägereinlage)
mit AIV
mit PMBC
Abdichtungsbauarten nach DIN 18531-5: 2017-07
Abdichtungsbauarten nach Flachdachrichtlinie
des ZVDH: 2017-07
Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, Kunststoff-
und Elastomerbahnen, Flüssigkunststoffe Quelle: Home Design Magazine
Balkone, Loggien und Laubengänge
Balkon:
Nutzbare Plattform über Geländeniveau,
die über die Fassade eines Gebäudes
hinausragt und nicht über einem genutzten
Raum liegt.
Loggia:
Nutzbare Plattform, die teilweise oder ganz
in die Fassade eingezogen ist und nicht
über einem genutzten Raum liegt
Laubengang:
Über dem Geländeniveau, nicht über
genutzten Räumen liegende Plattform an
einem Gebäude zur Erschließung mehrerer
Nutzungseinheiten
Definitionen nach Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
Quelle: Home Design Magazine
Flachdächer in Holzbauweise
7.4 Schalung aus Vollholz/Holzwerkstoffen
7.4.1 Allgemeines
Für Dachschalungen aus Vollholz/Holzwerkstoffen in
vollsparrengedämmter, nicht belüfteter Bauweise
sind zur Vermeidung von schweren Holzschäden
gesonderte bauphysikalische Nachweise zur
Trocknungsreserve, verschärfte Anforderungen an
die Trockenheit der verbauten Holzbauteile,
Regenschutzmaßnahmen während des Einbaus
sowie besondere Anforderungen an die
Oberflächenfarbe der Abdichtung und die
Verschattung der Dachfläche zu beachten. DIN
68800-2 und DIN 4108-3 sind zu berücksichtigen.
Quelle: DIN 18531-3
Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
1.4 Gestaltungs- und Planungshinweise
(20) Dächer in Holzbauweise mit Vollsparren-
dämmung ohne Hinterlüftung der Abdichtungs-
unterlage haben sich in der Praxis als sehr
schadensträchtig gezeigt. Solche Bauteile sind
als Sonderkonstruktionen zu betrachten.
Gefälleregelung nach DIN 18531-1: 2017-07
6.3 Dachneigung/Gefälle
6.3.1 Allgemeines
Die Abdichtung sollte, außer bei intensiv begrünten Dächern mit Anstaubewässerung, so
geplant und ausgeführt werden, dass Niederschlagswasser nicht langanhaltend auf der
Abdichtungsschicht stehen kann. Dazu sollte ein Mindestgefälle von 2 % geplant werden.
Bei Dachflächen mit einer Neigung bis ungefähr 5 % (3°) ist aufgrund zulässiger
Ebenheitstoleranzen, der Durchbiegung des Tragwerks, vorhandenem Gegengefälle und
aufgrund von Unebenheiten an Bahnenüberlappungen und -verstärkungen eine
Pfützenbildung möglich. Soll Pfützenfreiheit erreicht werden, ist eine Neigung von mehr
als 5 % zu planen …
6.3.2 Anforderungen an das Gefälle in Abhängigkeit von der Anwendungsklasse
6.3.2.1 Anwendungsklasse K1
Dächer der Anwendungsklasse K1 können auch ohne Gefälle geplant werden, wenn die
Auswahl der Abdichtung die Anforderungen der Anwendungsklasse K2 erfüllt.
6.3.2.2 Anwendungsklasse K2
Dächer der Anwendungsklasse K2 sind in der Fläche mit einem Gefälle von > 2 % zu
planen. Im Bereich von Kehlen sollte ein Gefälle von 1 % geplant werden.
Regeln für die Planung:
1. Empfehlung: Gefälleplanung > 2%.
Grund: Wasser soll nicht langanhaltend verbleiben.
2. K1 auch gefällelose Planung zulässig.
3. K2 nur mit geplantem Gefälle > 2% zulässig,
Empfehlung für die Kehle 1% .
Regeln für die Ausführung:
1. Das ausgeführte Gefälle darf vom geplanten Gefälle
abweichen.
2. Beim geplanten Gefälle > 2% ist das Kriterium für die
Ausführung, dass Wasser nicht langanhaltend auf der
Abdichtung verbleibt (Grund der Gefälleregelung!)
3. Definition „langanhaltend“ ist nicht geregelt (Gott sei Dank!).
4. Beim geplanten Gefälle > 5 % ist das Kriterium für die
Ausführung Pfützenfreiheit.
Gefälleregelung nach Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
2.2 Dachneigung, Gefälle
(1) Die Unterlage der Abdichtung soll für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von
mindestens 2 % in der Fläche geplant werden.
(2) Gefällelose Flächen können in begründeten Fällen geplant und ausgeführt werden. Beispielhaft
gelten als begründete Fälle:
- reduzierte Anschlusshöhen an Türen,
- konstruktiv vorgegebene Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht
ermöglichen,
- Bestandsgebäude mit vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen,
- Intensivbegrünung oder erdüberschüttete Flächen mit Anstaubewässerung,
- baurechtliche Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen,
Sowie vergleichbare Fälle.
Die besonderen Anforderungen von Abschnitt 2.3.4 und Abschnitt 3.6 sind zu berücksichtigen.
(3) Das tatsächliche Gefälle kann infolge von vorhandenen Toleranzen/Abweichungen vom
planmäßigen Gefälle abweichen.
(4) Bei der Messung bzw. Ermittlung des Gefälles bleiben Bahnenüberdeckungen unberücksichtigt.
(5) Selbst auf Flächen mit einer Neigung bis zu 5 % (ca. 3°) kann, bedingt durch die Durchbiegung
und! oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke der Werkstoffe, durch
Überlappungen und Verstärkungen Pfützenbildung vorkommen.
Regeln für die Planung:
1. Bedingte Forderung: Gefälleplanung > 2%.
2. Planung und Ausführung gefälleloser Dächer (< 2%) in
begründeten Ausnahmefälle immer zulässig.
Regeln für die Ausführung:
1. Die Ausführung kann von der Planung abweichen
2. Ein zulässiges Maß für die Abweichung wird nicht genannt!
3. Bahnenüberdeckungen werden bei der Gefälleermittlung nicht
berücksichtigt.
4. Vollständige Pfützenfreiheit erst bei Gefälle > 5%.
Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte
6.1 Maßnahmen zur Aufnahme
horizontaler Kräfte
Bei abgedichteten Dächern können Horizontal-
kräfte in der Abdichtungsebene auftreten; diese
sind abhängig von Unterkonstruktion, Wärme-
dämmung, Auflast und Abdichtungsart. Zur
Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf den
Dachaufbau sind Maßnahmen zur Aufnahme
horizontaler Kräfte erforderlich:
bei einer lose verlegten einlagigen Abdichtung,
bei einer Unterkonstruktion aus
Stahltrapezprofilen (außer bei vollflächig
verklebtem Schichtenaufbau mit Schaumglas),
sowie
bei einem Dachaufbau ohne schweren
Oberflächenschutz und mit Wärmedämmstoffen,
die mit Kaltklebstoff mit Nachklebeeffekt verklebt
sind.
Quelle: DIN 18531-3 Quelle: vdd
Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte
(1) Bei Dächern mit Abdichtungen treten Horizontal-
kräfte in der Abdichtungsebene auf. Diese sind
abhängig von Unterkonstruktion, Wärmedämmung,
Auflast und Abdichtungsart. Die auftretenden
Horizontalkräfte können u.a. zu Spannungen,
Randspaltenbildung bei Wärmedammschichten,
Falten- und Rissbildung in der Abdichtungsebene
führen.
(2) Zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf
den Dachaufbau sind Maßnahmen zur Aufnahme
horizontaler Kräfte erforderlich bei
- Unterkonstruktionen aus Stahltrapezprofilen oder
- nagelbaren Unterlagen (z.B. Dachschalung) oder
- Dachaufbauten mit leichtem Oberflächenschutz
und Hartschaum-Dämmstoffen aus EPS mit einer
Druckbelastbarkeit < 150 kPa (dm)
- einlagigen Abdichtungen
Flachdachrichtline des ZVDH: 2016-09
2.6 Sicherungsmaßnahmen
2.6.1 Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte
auch Kompaktdach!
auch bei nagelbaren Unterlagen!
nur bei EPS < 150 kPa!
auch bei verklebten und mecha-
nisch befestigten Aufbauten
Abweichungen zu DIN 18531:
Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit
6 Planungs- und
Ausführungsgrundsätze
6.15 Maßnahmen zur Begrenzung der
Wasserunterläufigkeit
Maßnahmen, die die Unterläufigkeit der
Abdichtung begrenzen, können z. B. in
folgender Weise ausgeführt werden:
vollflächige Verklebung aller Schichten im
Verbund mit einem massiven Untergrund;
Aufteilung der Dachfläche in einzelne
Felder mit regelmäßigen Abschottungen
des Dämmstoffquerschnitts, wobei die
Aufteilung unter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten zu erfolgen hat;
die Lage der Abschottung ist zu planen
und zu dokumentieren. Quelle: DIN 18531-1 Quelle: vdd
Maßnahmen zur Sicherung der Wasserunterläufigkeit
1 Allgemeine Regeln
1.4 Gestaltungs- und Planungshinweise
(28) Maßnahmen zur Sicherung gegen
Wasserunterläufigkeit können schädliche
Auswirkungen bei Beschädigungen der
Abdichtung auf darunterliegende
Gebäudeteile reduzieren. Maßnahmen zur
Sicherung der Wasserunterläufigkeit sind
i.d.R. nur bei befahrenen Flächen
erforderlich und planerisch vorzugeben.
Flachdachrichtline des ZVDH: 2016-09
Quelle: vdd
Maßnahmen zur Sicherung der Wasserunterläufigkeit
Erforderliche Maßnahmen nach Flachdachrichtlinie des ZVDH 2016-09:
1. Beton abtragend vorbereiten (z.B. durch Kugelstrahlen,Feinfräsen)
2. Haftfestigkeit des Beton mit je 500m² mind. 3 Einzelmessungen ermitteln
3. Prüfung der Ebenheitsabweichung der Betonoberfläche
4. Bei Bedarf: Flächenausgleich mit zugelassenen Instandsetzungsmörtel
5. Prüfung der Rauhigkeit des vorbereiteten Betons mit dem Sandflächenverfahren mit je
500m² mind. 3 Einzelmessungen
6. Rauhigkeit 1,5 mm:
Reaktionsharz nach ZTV-ING auftragen (Grundierung/Versiegelung)
7. Bei Bedarf: Rauhigkeit > 1,5 mm:
- Kratzspachtelung auftragen
(Grundierung/Reaktionsharzmörtel oder Reaktionsharz/Versiegelung)
- alternativ: Polymerbitumenbahnen im Gießverfahren
8. Abreißfestigkeit nach DIN EN 1542 ermitteln
Flachdachrichtline des ZVDH: 2016-09
Wärmedämmung aus Mineralwolle
Quelle: Flachdachrichtlinie des ZVDH: 2016-09
5.4 Wärmedämmschicht
…
Für die Auswahl der Dämmstoffe hinsichtlich
der Druckbelastungsklassen ist DIN 4108-10
maßgebend. Wärmedämmstoffe mit höheren
Druckbelastungsklassen können auch für
Anwendungsbereiche genutzt werden, für die
eine geringere Druckbelastbarkeit ausreichend
ist.
Quelle: DIN 18531-3
Quelle: DIN 4108-10
3.4 Wärmedämmung
(6) Wärmedämmstoffe aus Mineralwolle nach DIN
EN 13162) mit einer Druckfestigkeit/-spannung von
mindestens 70 kPa bei 10 % Stauchung sind bei
genutzten Dachflächen geeignet, bei denen die
Nutzung ausschließlich aus Solaranlagen oder
anderweitigen technischen Anlagen besteht.
Die Unterschiede zwischen DIN 18531 und der Flachdachrichtlinie
des ZVDH sind – sowohl konzeptionell als auch im Detail –
vielfältig.
DIN 18531 unterscheidet unterschiedliche Qualitäten und
Einwirkungen; daraus werden die zulässigen
Abdichtungsbauweisen abgeleitet.
Die Flachdachrichtlinie des ZVDH kennt nur eine Qualität; sie ist
nicht identisch mit der Anwendungsklasse K2 von DIN 18531.
Der Planung ist die Orientierung an DIN 18531 zu empfehlen, weil
sie größtmögliche Rechtssicherheit bietet.
DIN 18531 und die Flachdachrichtlinie des ZVDH sollten nicht
gleichzeitig (nebeneinander) als Vertragsgrundlage
ausgeschrieben werden, weil die Regelungen einander
widersprechen.
Vor Ausführung ist die Vertragsgrundlage sorgfältig zu prüfen!
Planer und Ausführende müssen beide Regeln – und die
Unterschiede – kennen!
Schlussfolgerung
Elbphilharmonie: 10 Jahre
Abdichtungsnormen: 6 Jahre
Technische Regeln: 3 Jahre
Kölner Dom: 632 Jahre
Flughafen BER offen
ich : JETZT
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!