eduSPORT Social Media II...Meeting Ende November Swiss Olympic (NR Jürg Stahl, Präsident) / SVV...

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Herzlich willkommenSeminarhotel Sempachersee Nottwil | Samstag, 1. Dezember 2018

Hinweis Foto- & Filmaufnahmen

An sämtlichen öffentlichen Veranstaltungen der IG Sport Luzern werden aus berechtigten Interessen für die Nachbericht-erstattung Fotomaterial und Filmaufnahmen hergestellt.

Diese Daten werden ausschliesslich zu eigenen Zwecken (Rückblick, Fotogalerie, u.ä.) und auf den eigenen Kommunikationskanälen (Homepage, Facebook und YouTube) verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Programm

09:15 Sportstruktur im Kanton Luzern Guido Graf | Regierungsrat

09:40 Informationen UVG und Label IG Sport Luzern Urs Dickerhof | Präsident IGSL

10:30 Kaffeepause offeriert von IG Sport Luzern

10:50 Neues Datenschutzgesetz Marco Steiner | birkeblue.chStefan Wolf | wolfundweb.ch

13:00 Apéro Riche offeriert von IG Sport Luzern

Sportstruktur im Kanton Luzern Guido Graf | Regierungsrat Kanton Luzern

Sportforum 2018

der IG Sport LuzernReferat von Regierungsrat Guido Graf

Sportstruktur im Kanton Luzern

Programm

Sportpolitisches Konzept Kanton Luzern

Strukturen im Gesundheits- und Sozialdepartement und in

der Dienststelle Gesundheit und Sport

Schnittstellen Dienststelle Gesundheit und Sport,

Sportförderungskommission, IG Sport Luzern

2

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>

Sportpolitisches Konzept Kanton Luzern

Strukturen im Gesundheits- und Sozialdepartement und in

der Dienststelle Gesundheit und Sport

Schnittstellen Dienststelle Gesundheit und Sport,

Sportförderungskommission, IG Sport Luzern

2

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>

Sportpolitisches Konzept

4

Kantonales Sportförderungsgesetz (2014)

Kantonale Sportförderungsverordnung (2015)

Sportpolitisches Konzept (2017)

Kantonales Sportanlagenkonzept (2019)

Visionen und Ziele

Eine sportlich aktive Bevölkerung, die lebenslang

Sport treibt

Luzernerinnen und Luzerner, welche die Sport- und

Bewegungsmöglichkeiten nutzen und davon profitieren

6

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>

Visionen

Optimale Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung –

von der gesundheitsorientierten Bewegung bis zum

Spitzensport

Der Kanton Luzern anerkennt die vielfältigen positiven

Effekte des Sports und misst der Sportförderung einen

wachsenden Stellenwert bei

5

>

>

Die 5 Handlungsfelder

Sport im Kindes- und Jugendalter

Breitensport

Leistungssport

Sportentwicklung

Sicherheit, Integration und Prävention

7

1

2

3

4

5

1 Sport im Kindes- und Jugendalter

Ziel

Flächendeckendes Angebot an freiwilligem Schulsport in

der Volksschule und in den Gymnasien

8

Förderung des freiwilligen Schulsports

2 Breitensport

Jährliche Sportbetriebsbeiträge an Sportvereine und

Sportverbände

Organisationsbeiträge an Sportveranstalter

Beiträge an Sportinfrastrukturen

Breitensportprojekte

9

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3 Leistungssport

Ziel

Förderung von talentierten Jugendlichen durch den Kanton

10

Beiträge aus dem Swisslos-Sportfonds für sportliche

Talente, die im Besitz einer Swiss Olympic Talent Cards

sind und die Förderkriterien erfüllen

3 Leistungssport

Ziel

Erfolgreiche Luzerner Sportlerinnen und Sportler

an internationalen Grossanlässen

11

Ziel

Die Luzerner Sportvereine und Sportverbände erfüllen die

Anforderungen für das Qualitätslabel der IG Sport Luzern

12

Die IG Sport Luzern unterstützt und begleitet Sportvereine

und Sportverbände bei der Erlangung des Qualitätslabels

4 Sportentwicklung

4 Sportentwicklung

Ziel

Gezielte Förderung einer bedarfs- und bedürfnisgerechten

Sportinfrastruktur

13

KASAK

Campus Sursee

Schwimmhalle 50 Meter und

3-fach Sporthalle (im Bau)

13

Pilatus Arena

4200 Zuschauer

(in Planung / prox. 2022)

5 Sicherheit, Integration und Prävention

Ziel

Menschen mit Migrationshintergrund finden im Kanton

Luzern den Zugang zum Sport

14

Der Beauftragte für Integration und Sport unterstützt

Sportvereine die kulturelle Vielfalt zu leben

Roland Distel

Beauftragter Integration und

Sport

Strukturen

Sportpolitisches Konzept Kanton Luzern

Strukturen im Gesundheits- und Sozialdepartement und

in der Dienststelle Gesundheit und Sport

Schnittstellen Dienststelle Gesundheit und Sport,

Sportförderungskommission, IG Sport Luzern

15

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>

>

Organisation des Sports

16

Sport im Kanton Luzern

Leistungsver-

einbarungen

öffentlich-rechtlich privat-rechtlich

Gesundheits- und

Sozialdepartement

Sportförderung

Gemeinden, Schulen

und Sportämter der

Gemeinden

Sportvereine und

Sportverbände,

IG Sport Luzern,

Veranstalter,

Sponsoren

Medien, etc.

Subsidiarität

Organisation des Sports

17

Überblick Organisation DIGE

18

Zahnmedizin

P. SuterStv. R. Harstall

Gesundheits-

versorgung

Ch. PouskoulasStv. N. Lustenberger

Heilmittel

St. LuterbacherVakant

Humanmedizin

R. HarstallStv. Ch. Pouskoulas

Gesundheits-

förderung

C. BurkardStv. S. Menegale

Stab

A. Duss/R. Parisi

Shared Services

N. WannerStv. K. Schlotter

Dienststelle Gesundheit und Sport

D. DürrStv. R. Harstall

Sportförderung

M. KälinStv. R. Willi

Aufgabenbereich Sport

Zusammenfassung Nettokosten

19

Kostenart Betrag (CHF)

Personalkosten (grösstenteils Bundesaufgabe) 816’000

1/3 der Infrastrukturkosten J+S-Kaderkurse

Faustregel: 1/3 Bund, 1/3 Kanton, 1/3 Teilnehmer)

KOA 31/39 = CHF 1’034'000

KOA 42/46 = CHF 933'000

67’000

4‘295 Kinder- und Jugendkurse lösen CHF 4,44 Mio.

Bundesbeiträge an Vereine und Schulen aus

(Administration erfolgt durch die Sportförderung)

Jugend und Sport

20

90 Kaderkurse

250 ExpertInnen

25 Sportarten

55’000 Kinder & Jugendliche

90 Kaderkurse

250 ExpertInnen

25 Sportarten

5’500 Kinder & Jugendliche

Leuchtende Augen, rote Wangen, helle Begeisterung

90 Kaderkurse

250 ExpertInnen

25 Sportarten

5’500 Kinder & Jugendliche

Swisslos und Swisslos-Sportfonds

22

90 Kaderkurse

250 ExpertInnen

25 Sportarten

5’500 Kinder & Jugendliche

CHF 339 Mio. (2017)

Lotterie- und Sportfonds

(Swisslos-Fonds) der Kantone

Kultur

Sport

Soziales

Umwelt

Gewinn Swisslos

CHF Mio. 380

23

Jährlich im Durchschnitt über CHF 20 Mio. für den Kanton Luzern

24

25

CHF 26 Mio. (2017)CHF 26 Mio. (2017)

BKD11.4 Mio.

GSD11.5 Mio.

BUWD2.2 Mio.

JSD2.2 Mio.

FD0.2 Mio.

3.76 Mio.

26

Gesuche

Rund 1‘000 Gesuche pro Jahr

Sportanlagenbau Gemeinden

Sportbetriebsbeiträge an Vereine und Verbände

Sportanlagenbau Vereine, Verbände und Private

Sportanlässe

CHF 3,76 Mio. pro Jahr

>

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>

>

>

28

Beiträge an regionale Sportverbände

Der Kanton Luzern unterstützt regionale Sportverbände

mit Beiträgen

Neuer Verteilschlüssel mit den Zentralschweizer Kantonen

in Bearbeitung

Geplante Einführung 2019

ZIEL: Faire Verteilung auf die einzelnen Kantone

gemäss Mitgliederzahlen

>

>

>

>

29

Beiträge an regionale Sportverbände

Total Kanton Luzern bisher CHF 315‘800

Total Zentralschweizer Kantone ohne Luzern CHF 141‘000

in Bearbeitung

Total aller Zentralschweizer Kantone CHF 456‘800

>

>

>

Schnittstellen

Sportpolitisches Konzept Kanton Luzern

Strukturen im Gesundheits- und Sozialdepartement und in

der Dienststelle Gesundheit und Sport

Schnittstellen Dienststelle Gesundheit und Sport,

Sportförderungskommission, IG Sport Luzern

30

>

>

>

32

Kantonale Sportförderungskommission

Berät das Gesundheits- und Sozialdepartement sowie die

Dienststelle Gesundheit und Sport (z.B. beim sportpolitischen

Konzept und beim KASAK)

Entscheidet über Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-

Sportfonds bis CHF 20‘000

Spricht Empfehlungen für den Departementsvorsteher

und/oder Regierungsrat bei Swisslos-Gesuchen

> CHF 20‘000

>

>

>

33

Kantonale Sportförderungskommission

Patrick Meier Pius Kaufmann

Präsident 2010-2018 Präsident ab 1.1.2019

34

Schnittstellen

Dienststelle Gesundheit und Sport

IG Sport Luzern

LV Sportlerehrung

LV Qualitätslabel

LV Betriebsbeitrag

>

>

35

Winteruniversiade 2021

in Luzern-Zentralschweiz

36

Herzlichen Dank für Ihr Engagement

für den Sport im Kanton Luzern

Fragen undFeedback

Informationen UVGUrs Dickerhof | Präsident IG Sport Luzern

Ausschreibung UVG am Beispiel IFV

Der Innerschweizerische Fussballverband (IFV) erteilte der S+P Insurance Group den Auftrag, für sämtliche dem Verband angehörigen Vereine eine Kollektivlösung mit einheitlichen Prämienansätzen für die nachfolgenden Versicherungen per 1.1.2019 auszuschreiben >

Branche Bemerkungen

UVG Separater Prämiensatz für Spieler

UVG Separater Prämiensatz für Trainer

UVG Separater Prämiensatz für Staff, Platzwart, Sekretariat, Restauration

Ausschreibung UVG am Beispiel IFV

UVG Obligatorium

UVG Lohnsumme Spieler 1’010’000

UVG Lohnsumme Trainer 1’400’000

UVG Lohnsumme Personal 1’110’000

Versicherter Personenkreis gem. UVG Art. 1

Versicherte Leistungen Leistungen gem. UVG Art. 10-35

Ausschreibung UVG am Beispiel IFV

2012 2013 2014 2015 2016 2017

Reserven 0 0 0 0 429 21’037

Zahlungen 0 679’677 7’890 191’854 70’682 111’030

Prämie 15’571 32’785 42’137 161’646 173’065 229’856

800’000

600’000

400’000

200’000

2013 ereignete sich ein Grossschaden in der Höhe von CHF 679’677. Die Schadensumme ergibt keine Auskunft pro Personen Kategorie.

Ausschreibung UVG am Beispiel IFV

Wie bereits im Geschäftsfall X ist das Risiko Fussball auch bei der Versicherung Z ein absolutes NO GO, weshalb auf

die Abgabe eines Angebotes verzichtet wird.»«

Ausschreibung UVG am Beispiel IFV

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir in diesem Fall auf die Abgabe eines Angebotes verzichten, da hier ein unerwünschtes Risiko vorliegt.

«»

Ausschreibung UVG am Beispiel IFV

Sportvereine (insbesondere Sportler) zählen zu den unerwünschten Risiken.»«

Ausschreibung UVG am Beispiel IFV

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir aufgrund des Risikos (Branche und Kumulrisiko) auf eine Offertabgabe und Ausarbeitung eines Rahmenvertrages verzichten werden. »

«

Zusammenfassung S+P Insurance Group

Leider ist es auf dem heutigen Versicherungsmarkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, auch mit einem gewissen Lohnsummen- und daraus entstehenden Prämienvolumen, ein Angebot zu erhalten.

Die Gründe hierfür sind >

▪ Hohe Schadenfrequenz

▪ Prämienausgleich mit „Hauptarbeitgeber“ ist nicht gegeben(AHV-Lohn der Sportclubs und des Arbeitgebers muss durch Versicherung des Clubs übernommen werden)

▪ Unerwünschte Branche bei sämtlichen Versicherern

Wie bis anhin ist jeder Sportverein gezwungen, auf dem Versicherungsmarkt eine Lösung zu suchen.

Sind drei Anträge für den Abschluss einer obligatorischenVersicherung nach UVG erfolglos geblieben, weisst die Ersatzkasse UVG den Sportverein einem Versicherernach Art. 68 UVG zu.

Weiteres Vorgehen (nach Ausschreibungsresultat)

Urs Dickerhof Gespräch mit Felix Weber (CEO SUVA) über weiteres Vorgehen

Rückmeldung CEO SUVA Verordnungsänderung kaum möglich > Umsetzung frühestens in ca. 12 bis 18 Monaten möglich (Bescheid Bundesrat)

Schweizerischer Versicherungsverband (SVV) wurde zur Stellungnahme über die ergebnislos verlaufene Ausschreibung aufgefordert

Meeting Ende November Swiss Olympic (NR Jürg Stahl, Präsident) / SVV (Thomas Helbling, Direktor) /SUVA (Felix Weber, CEO) / BAG (Direktion Kranken- und Unfallversicherung)

Fazit November Gespräch

✓ Zurzeit kein Rahmenvertrag möglich

✓ Lösung frühestens Ende 2019

✓ Problematik in den Versicherungsunternehmen erkannt

✓ Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe

Fragen undFeedback

Label IG Sport Luzern Urs Dickerhof | Präsident IG Sport Luzern

Ziele Qualitätssicherung

▪ Vertrauen schaffen bei Eltern und weiteren Anspruchsgruppen

▪ Qualität innerhalb der Vereine gewährleisten

▪ Verbesserungspotenzial aufzeigen und beratend zur Seite stehen

▪ Erfahrungsaustausch

▪ Präventives Handeln – Klärung der Verantwortlichkeiten

▪ Geringer und pragmatischer administrativer Aufwand (Qualitätssicherung leben)

Ablauf Qualitätssicherung

▪ Ausfüllen der Online-Umfrage

▪ Auswertung durch die IG Sport Luzern (mit Beratungsgespräch)

▪ Zertifizierung (Gültigkeit 3 Jahre)

▪ Stichproben

▪ Re-Zertifizierung im 3-Jahres Rhythmus

▪ Ab 2021 relevant für die Ausschüttung der Sportfördergelder

Kategorien Qualitätssicherung

▪ VmJA Verein mit Jugendabteilung

▪ VoJA Verein ohne Jugendabteilung

▪ V Verband

▪ Ü60 zusätzliche Kategorie in Prüfung

5 Säulen der Qualitätssicherung

1 Organisation/Grundlagen

2 Ausbildung

3 Spezialthemen (Vereins- und/oder Verbandsleben)

4 Prävention

5 Integration

Verein mit Jugendarbeit Verein ohne Jugendarbeit Verband

3029 415 14 3 3

3

1

Statistik (2018)

6

▪ Qualität und Engagement bei den Luzerner Vereinen und Verbänden sehr gut

▪ Leichte Bedenken bei den Vereinen

▪ Erfahrung mit Konfrontation (Kultur)

▪ vieles vorhanden und wird unbewusst gelebt

▪ Integration > Offen für alle und jeden

▪ Prävention > Definition und Klärung der Verantwortlichkeiten, Prozesse und Massnahmen/Sanktionen

▪ Ergänzung für Sonderfälle (Arbeitstitel Ü60)

Resümé 2018

Qualitätslabel IG Sport Luzern (kostenlos)

Wann dürfen wir Ihren Verein zertifizieren?»«

Fragen undFeedback

Kaffeepauseofferiert von IG Sport Luzern

Marco Steiner (birkeblue.ch) | Stefan Wolf (wolfundweb.ch)

Neues Datenschutzgesetz

www.nexus-schweiz.ch

Sportforum 2018 der IG Sport Luzern–Datenschutz: Juristische & praktische Aspekte

Nottwil, 1. Dezember 2018

Ste

fan P

fiste

r

• Rechtsanwalt

• Mitgründer und Partner von birkeblue.ch AG

• Sportwesen

• IT-, Vertrags- & Arbeitsrecht

• Mergers & Acquisitions

• Compliance & Datenschutz

Marc

o S

tein

er

• Dr. iur.

• Mitgründer und Partner von birkeblue.ch AG

• Sportwesen

• Allgemeines Vertrags-& Arbeitsrecht

• Personalführung & Qualitätssicherung

• Behördenkontakte

Lebenslä

ufe

• www.birkeblue.ch

1. Dezember 2018 68

Rückblick Round Tables September 2018

1. Dezember 2018 69

Gruppe 1 Gruppe 2

• OK regionaler Sportanlass.• Schwierigkeiten, weil zu wenig Sponsoren.

• Neuer Sekretär Veloclub.• Mitgliederliste völlig veraltet.

• Krankenkasse meldet sich beim OK.• Sie sponsort den gesamten Anlass.• Im Gegenzug will sie per Email Vorname, Name,

Klassierung, Adresse & Geburtsdatum sämtlicher Teilnehmer erhalten, um diesen per Post personalisierte Angebote zukommen zu lassen.

• Der Sekretär entschliesst sich, eine neue Liste in einer Cloud zu erstellen.

• Er kontaktiert sämtliche ihm bekannten Mitglieder per Email und bittet sie um Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Zivilstand, Konfession, Arbeitgeber, Parteimitgliedschaften & Mitgliedschaften in anderen Vereinen oder Verbänden.

• Was halten Sie von diesen Vorgehensweisen, insb. mit Bezug auf Datenschutz & -sicherheit?

• Was empfehlen Sie dem OK, resp. dem Sekretär?

Begrifflichkeiten&

Grundlagen*

Vorschriften*&

Chancen

Stand&

Ausblick

Praktische Beispiele

Websites

Datenschutz&

-sicherheit

1. Dezember 2018 70*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit

Datenschutz

Datenschutz regelt den Umgang mit Personendaten.Personendaten

Sämtliche Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, etwa Name, Adresse, Email, Foto, Online-Daten.

Besonders schützenswerte Personendaten

Bspw. religiöse oder politische Ansichten, Gesundheit, Sozialhilfe, strafrechtliche Sanktionen.

Begrifflichkeiten*

1. Dezember 2018 71*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit

Daten sind ein wertvolles Gut, insb. Personendaten.

Diese Aussage kann man sowohl materiell, als auch ideell verstehen.

Mit Hilfe möglichst vieler möglichst detaillierter Daten können bspw. Unternehmen das Konsumverhalten einzelner Personen nachzeichnen,

um etwa Werbestrategien gezielt auszugestalten und umzusetzen.

Das Ganze oft unbemerkt.

Es geht jedoch in einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft nicht an, dass der Mensch nicht über eine minimale

Kontrolle über die Verwendung «seiner» Daten verfügt.

Umgesetzt wird dieser Grundsatz durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht.

Erstes Ziel des Datenschutzes ist es, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu verteidigen.

Diese Aufgabe ist nicht immer einfach, weil es legitime Interessen geben kann, dieses Recht einzuschränken.

GesellschaftlicheGrundlagen

1. Dezember 2018 72Quelle: www.edoeb.admin.ch

Art. 13 BV legt fest:

Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Um diesen Schutz gesetzlich zu verankern, wurde bspw. das DSGverabschiedet.

Es existieren zahlreiche weitere Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit.

In Art. 28-28l ZGB bspw. wird festgelegt, wie im Fall von Persönlichkeitsverletzungen vorzugehen ist.

Die EU-DSGVO gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU.

Ebenso bei Verarbeitung von Daten von Personen aus der EU durch einen Dritten ausserhalb der EU.

RechtlicheGrundlagen*

1. Dezember 2018 73*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit

Grundsätze der Datenbearbeitung

Rechtmässigkeit

Transparenz

Zweckbindung

Verhältnismässigkeit

Datensicherheit

Anwendungsbereich

Art. 2 DSG

Art. 2 & 3 EU-DSGVO

Zuwiderhandlungen

Art. 15 & 34 DSG

Art. 77 - 84 EU-DSGVO

Chancen

Ein datenschutz-konformer Webauftritt ist die erste extern wahrnehmbare Visitenkarte einer Organisation.

Datenschutzrechtliche Konformität bedeutet i.d.R. interne, sauber geführte Systeme, Abläufe & Prozesse.

Vorschriften*&

Chancen

1. Dezember 2018 74*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit

RechtfertigungJede Datenbearbeitung erfordert die ausdrückliche, aktive Einwilligung der Betroffenen oder einen anderen Rechtfertigungsgrund.

Information Betroffene müssen umfassend informiert werden.

RechteBetroffene haben umfangreiche Rechte, so namentlich auf Auskunft, Rückgabe übergebener Daten, Korrektur & Löschung.

PflichtenDer für eine Datenbearbeitung Verantwortliche muss umfangreich dokumentiert belegen können, dass er den Datenschutz einhält.

Beauftragter / KoordinatorEinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen nur "Risiko-Unternehmen" ernennen, viele werden jedoch faktisch nicht ohne einen solchen auskommen («Koordinator»).

Synthese Grundsätze*

1. Dezember 2018 75*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit

MassnahmenPersonendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische

Massnahmen gesichert sein.

MeldungDatenschutzverstösse mit möglichen Folgen für Betroffene müssen der

Behörde (& den Betroffenen) innert 72 Stunden gemeldet werden.

FolgenabschätzungHeikle Projekte erfordern vorab grundsätzlich eine Datenschutz-

Folgenabschätzung inkl. ggf. Beizug der nationalen Datenschutzbehörde.

VerträgeVerträge mit beauftragten Datenbearbeitern (z.B. IT-Outsourcing) müssen

bestimmten Anforderungen genügen.

TransfersDatentransfers in Länder ohne anerkannt angemessenen Datenschutz sind

nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Synthese Grundsätze (Fortsetzung)*

1. Dezember 2018 76*stark vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit

Wegen eines Verstoßes gegen die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschriebene Datensicherheit hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit

Bescheid vom 21.11.2018 gegen einen baden-württembergischen Social-Media-Anbieter eine Geldbuße von 20.000,- Euro verhängt und – in

konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Unternehmen – für umfangreiche Verbesserungen bei der Sicherheit der Nutzerdaten gesorgt.

Das Unternehmen hatte sich am 08. September 2018 mit einer Datenpannenmeldung an den LfDI gewandt, nachdem es bemerkt hatte, dass

durch einen Hackerangriff im Juli 2018 personenbezogene Daten von circa 330.000 Nutzern, darunter Passwörter und E-Mail-Adressen, entwendet und

Anfang September 2018 veröffentlicht worden waren.

Durch die Speicherung der Passwörter im Klartext verstieß das Unternehmen wissentlich gegen seine Pflicht zur Gewährleistung der Datensicherheit bei der

Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 32 Abs. 1 lit a DS-GVO.

Innerhalb des Bußgeldrahmens gemäß Art. 83 Abs. 4 DS-GVO sprach die sehr gute Kooperation mit dem LfDI in besonderem Maße zu Gunsten des

Unternehmens.

„Als Bußgeldbehörde kommt es dem LfDI nicht darauf an, in einen Wettbewerb um möglichst hohe Bußgelder einzutreten. Am Ende zählt die

Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit für die betroffenen Nutzer.“

Stand*

1. Dezember 2018 77* https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-sein-erstes-bussgeld-in-deutschland-nach-der-ds-gvo/

Das zu revidierende DSG wird voraussichtlich ab Mitte 2019 in Kraft treten und die (strengere) EU-DSGVO zu guten Teilen übernehmen.

Es wird für Schweizer Akteure kein Weg an einer Diskussion über die Umsetzung des revidierten DSG vorbeiführen.

Insbesondere wird man sich nicht (mehr) darauf verlassen können, keine Priorität für «die Datenschützer» zu haben.

Es werden für die Personendatenbearbeitung grundsätzlich weiterhin die bisherigen Prinzipien gelten.

Daran hat sich auch mit Inkrafttreten der EU-DSGVO nichts geändert.

Allerdings wird der Umsetzung dieser Prinzipien mittlerweile erhöhtes Gewicht beigemessen.

Diese Entwicklung wird sich mit Inkrafttreten des revidierten DSG auch für CH-Akteure verstärken.

Ausblick

1. Dezember 2018 78

Datenschutzgesetz und Website

▪ Impressum und Datenschutzerklärung

▪ Hinweis Kontaktformular

▪ Cookie-Hinweis

▪ Newsletter

▪ Onlineshop

▪ Verschlüsselung / Hosting / Plugin

Datenschutzgesetz und Website

▪ Impressum und Datenschutzerklärung

Muss auf jeder Seiteersichtlich sein!

Impressum

▪ Adresse inkl. Mail-Adresse▪ Konzept / Realisation / Inhalt▪ Bildrechte / Copyrights▪ Haftung / Verlinkungen▪ Recht-Anwendungen▪ Allgemeines

▪ Impressum-Generator Internet▪ Impressum-Vorlage beim Anwalt

Datenschutzerklärung

▪ Einleitung▪ Ansprechpartner▪ Verwendung der Daten (Formular / Newsletter)▪ Hinweis Log-Dateien (automatische Speicherung)▪ Externe Tools (Bsp. Google Analytics, Tracking-Tools) ▪ Hinweise Verlinkungen auf soziale Medien (Icons)▪ Cookie-Hinweis▪ Änderungsvorbehalt

▪ Datenschutzvorlagen im Internet▪ Datenschutzvorlagen beim Anwalt

Hinweis Kontaktformular

▪ Hinweis über die Verwendung der eingegebenen Daten

▪ Verlinkung auf Datenschutzerklärung

Cookie-Hinweis (Banner)

Newsletter

▪ Beweis erbringen, dass der Empfänger den Newsletter überhaupt empfangen will

▪ Wichtig, dass der Empfänger sich abmelden kann

▪ Tool mit Double-Opt-in (zum Beispiel Mail-Chimp)

Onlineshop

▪ Detailliertere Ausführungen über personenbezogene Daten bei Bestellung, Speicherung dieser Daten usw.

▪ Passus bei Bonitätsprüfung▪ https-Verschlüsselung (Transportverschlüsselung der Daten)

Verschlüsselung / Hosting / Plugins

▪ https-Verschlüsselung (Transport-Verschlüsselung)

▪ Hosting-Anbieter (Server) in der Schweiz oder im Ausland

▪ Plugins prüfen

Datenschutzgesetz und Website

▪ Wichtiges Thema, technischer Fortschritt, Daten im Hintergrund

▪ Individuelles Verhalten bezüglich Datenschutz

▪ Kenntnisnahme der Zielgruppe

▪ Ressourcen finanziell / personell

▪ A jour bleiben, Infos einholen

Danke für die Aufmerksamkeit!

▪ Fragen

▪ Inputs

Kontaktaufnahme

Wolf und WebNordringstr. 94702 Oensingen

stefan.wolf@wolfundweb.ch | 079 445 02 72 | 062 396 39 56www.wolfundweb.ch

https://www.igsportluzern.ch/

www.blick.ch

www.nzz.ch

www.admeira.ch

https://www.ubs.com/ch/de.html

https://ebanking-ch2.ubs.com/workbench/WorkbenchOpenAction.do?login&locale=de-CH

Verschiedene Browser

Öffentlicher / privater Modus

Firefox Ghostery

Praktische Beispiele

1. Dezember 2018 90

Hosting

Verschlüsselung

Tracking

Soziale Medien

Datenschutzerklärung

Webshop

Newsletter

Impressum

Kontaktaufnahme

Praktische Beispiele-

Fortsetzung

1. Dezember 2018 91

Wir stellen höchste Ansprüche an unsere Integrität

Der langfristige Erfolg des Kunden ist entscheidend für uns

Wir entwickeln fortlaufend wegweisende Lösungen

1. Dezember 2018 92

1. Dezember 2018 93

birkeblue.ch AG

Schifflände 5

4800 Zofingen

062 552 05 77

contact@birkeblue.ch

www.birkeblue.ch

Stefan Pfisterstefan.pfister@birkeblue.ch

Marco Steinermarco.steiner@birkeblue.ch

Fragen undFeedback

Ausblick 2019IG Sport LuzernUrs Dickerhof | Präsident IG Sport Luzern

Verleihung Luzerner Sportpreis 2018

▪ Mittwoch, 20. Februar 2019 | Regierungsgebäude des Kantons Luzern

▪ Ehrenamtlicher des Jahres | Anträge an IG Sport Luzern (online)

▪ Präventionspreis | Anträge an IG Sport Luzern (online)

Weitere Daten 2019

▪ Öffentliche Generalversammlung | Mittwoch, 7. Mai 2019

▪ Round Table «Stadt» | September 2019

▪ Round Table «Land» | September 2019

▪ Sportforum | Dezember 2019

Fragen undFeedback

Unsere Sponsorenund Partner

Fragen undFeedback

Feedback

Ihre Meinung zur heutigen Veranstaltung interessiert uns! Auf den Tischen beim Apéro Riche liegen Formulare zum Ankreuzen bereit. Zudem können Sie uns mitteilen, welche Themen Sie an zukünftigen Veranstaltungen der IG Sport Luzern interessieren würden - herzlichen Dank.

Apéro Richeofferiert von IG Sport Luzern

Herzlich Dank für Ihre Teilnahmeund eine gute Heimreise

www.igsportluzern.ch