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- 0 - Schulprogramm der Exin-Förderschule Version vom 10.12.2018
Schulprogramm
EXIN-Förderschule Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“
- 1 - Schulprogramm der Exin-Förderschule Version vom 10.12.2018
- 2 - Schulprogramm der Exin-Förderschule Version vom 10.12.2018
Inhaltsverzeichnis
1. Informationen der Schule
1.1. Entstehung
1.2. Struktur der Exin-Förderschule
1.3. Ausstattung der Schule
1.4. Schulisches Angebot
2. Pädagogische Grundorientierung der Exin-Förderschule
2.1. Bildungsauftrag
2.2. Leitziel
2.3. Pädagogische Verabredungen
3. Umsetzung des Leitziels und der pädagogischen Verabredungen durch:
3.1. Planung und Gestaltung des Unterrichts
3.2. Guter Unterricht
3.3. Umgang mit Schülerleistungen
3.4. Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
3.5. Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern
3.6. Kooperation zwischen Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal und Therapeuten
3.7. Fortbildung
4. Arbeitspläne
4.1. Planungsgrundlagen
4.2. Schulinternes Curriculum (SchiC) – separater Ordner
4.3. Weitere Konzepte
4.3.1. Konzept für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf
4.3.2. Vertretungskonzept
4.3.3. Fortbildungskonzept
4.3.4. Schulfahrtenkonzept
5. Schulinterne Evaluation
6. Anlagen
6.1. Kooperationsvereinbarungen
6.2. Schuljahrespläne
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1. Informationen zur Schule
1.1 Entstehung
Wir sind eine staatliche Förderschule, Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„geistige Entwicklung“, in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel.
Nach der politischen Wende erhielten wir 1991 die Bestätigung als Förderschule für geistig Behinderte
durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Unsere Schülerinnen und Schüler kommen aus der Nordregion des Landkreises Oberhavel.
1995 erhielten wir ein neues Schulgebäude. Die Schule befindet sich seitdem im Zehdenicker
Neubaugebiet.
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1.2 Struktur der Exin-Förderschule
In unserer Förderschule werden die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe, Sekundarstufe I und
Berufsbildungsstufe. Kinder und Jugendliche mit einer schweren Mehrfachbehinderung sind in die
jeweilige Klasse altersgemäß integriert.
Es gibt 9 Klassen an unserer Schule. Jede Klasse hat 6-9 Schüler, die von einem Sonderpädagogen
und einer sonderpädagogischen Fachkraft geführt werden. An der Schule sind gegenwärtig 21
Lehrkräfte tätig. Sie haben folgende fachliche Qualifikationen:
13 Kolleginnen bzw. Kollegen sind Förderschullehrer mit den Fachrichtungen
Geistigbehindertenpädagogik
Lernbehindertenpädagogik
Körperbehindertenpädagogik
Sprachheilpädagogik
Verhaltensgestörtenpädagogik
Zudem sind unsere Lehrerinnen und Lehrer in folgenden wissenschaftlichen Fächern
ausgebildet:
Deutsch Kunst und Musik
Mathematik Sport
Politische Bildung Geschichte
Wirtschaft-Arbeit-Technik Geografie
2 Kolleginnen sind Lehrerin unterer Klassen
1 Kollegin ist Lehrerin für die Sekundarstufe I
4 Lehrkräfte sind Sonderpädagogen mit Fachschulabschluss
1 Heilpädagoge
Unterstützt werden die Lehrkräfte von 4 Betreuern und zurzeit 9 Schulbegleitern. In die Exin-
Förderschule werden alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. bzw. 21. Lebensjahr aufgenommen.
Schulpflichtige, deren Eltern es wünschen oder für die in den anderen Schulformen die
Voraussetzungen gemäß § 29 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht vorhanden sind,
besuchen die für sie geeignete Förderschule.
Die Entscheidung zum Lernort trifft entsprechend der Bildungsempfehlung des Förderausschusses und
unter Berücksichtigung des Wunsches der Eltern das Staatliche Schulamt.
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1.3 Ausstattung der Schule
Das Schulgebäude wurde als ebenerdiges Viereck, das einen Innenhof umschließt, gebaut. Die
Klassenkomplexe bestehen aus einem Klassenraum mit Terrasse und zum Teil einem Gruppenraum.
Der Gruppenraum kann für Einzelunterricht, zur Entspannung und in der Freizeit genutzt werden. Jeder
Klassenraum ist mit einem Computerarbeitsplatz ausgestattet.
Für das tägliche Training im Bereich der Selbstversorgung verfügt jeder Klassenraum über eine
Küchenzeile.
Neben den Klassen- und Gruppenräumen stehen uns folgende Fachräume zur Verfügung:
Lehrküche; zurzeit nutzen wir eine zweite Lehrküche im ehemaligem Schulgebäude der Exin-
Oberschule
Raum für die musisch-künstlerischen Fächer im ehemaligem Schulgebäude der Exin-
Oberschule
WAT – Holztechnik- – Wir nutzen 2 Räume im ehemaligem Schulgebäude der Exin-
Oberschule.
Time-out-Raum
Das Fach Sport wird zurzeit in der Sporthalle der ehemaligen Exin-Oberschule unterrichtet.
Für die basalen Lernbereiche nutzen wir einen Snoezelenraum, einen Bewegungs-/ Therapieraum und
einen Sprachtherapieraum.
Als Mehrzweckraum für die schulischen Veranstaltungen wird unser Foyer genutzt.
Der Innenhof lädt in der warmen Jahreszeit zum Verweilen während der Pausen ein. In den Pausen und
der Freizeit nutzen die Schülerinnen und Schüler gern den Fahrradparcours. Für sie stehen Fahrräder,
Tandems und verschiedene behindertengerechte Fahrräder bereit. Auch können die Schülerinnen und
Schüler mit den Gokarts fahren, schaukeln, springen oder klettern, Fußball oder im Sandkasten spielen.
Bänke und Rasenflächen bieten Möglichkeiten zum Ausruhen oder Spielen.
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1.4 Schulisches Angebot
Die EXIN-Förderschule Zehdenick ist eine Ganztagsschule. Der Unterricht findet von Montag bis
Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr auf der
Grundlage der Rahmenlehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und eines Schulinternen Curriculums statt.
Die Schule ist von 07:15 Uhr bis 15:15 Uhr bzw. freitags bis 13:45 Uhr geöffnet. Das heißt, die
Schülerinnen und Schüler werden noch zusätzlich, vor allem vor Unterrichtsbeginn, betreut.
Der Schulträger ist für die Organisation des Schülerspezialverkehrs verantwortlich. Die Schülerinnen
und Schüler werden gegenwärtig vom Behindertenfahrdienst des DRK gefahren.
Folgende Fächer werden entsprechend der Rahmenlehrpläne an unserer Schule unterrichtet:
Kommunikation/Deutsch
Sachunterricht
Mathematik
Musik
Kunst
Sport
Wirtschaft-Arbeit-Technik
Wirtschafts- und Sozialkunde
berufsfeldbezogener Unterricht
Unsere unterrichtlichen Aktivitäten werden ergänzt durch Schwimmen und Reiten im Rahmen des
Faches Sport, Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie nach ärztlichem Rezept.
Entspannung finden unsere Schülerinnen und Schüler im Bällebad und im Snoezelraum.
In der „Gestalteten Freizeit“ wird versucht, die Schülerinnen und Schüler an eine sinnvolle
Freizeitbeschäftigung heranzuführen.
Eine wichtige Rolle spielt die Kooperation mit der Linden-Grundschule (ehemals EXIN-Grundschule)
und EXIN-Oberschule. Neben gemeinsamen Festen und Feiern, Projekten und gemeinsamen AG´s
nehmen einzelne Schüler der Exin-Förderschule am Unterricht der Grundschule teil.
Die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft „Musik/ Theater“ bereichert viele schulische und öffentliche
Veranstaltungen.
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Die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen des Lebens bestmöglich vorzubereiten, bedeutet
an unserer Schule, dass das lebenspraktische Lernen einen hohen Stellenwert besitzt. Dieses findet in
der Berufsbildungsstufe seinen Höhepunkt.
In der Berufsbildungsstufe werden die Schülerinnen und Schüler auf ihre berufliche Tätigkeit sowie auf
ein gesellschaftliches und privates Leben nach der Schulzeit vorbereitet. „In den beiden Schuljahren
haben Bildung und Förderung das Ziel, den Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ den Weg zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen sowie sie im Sinne einer
Berufsausbildungssvorbereitung in berufliche Tätigkeiten einzuführen“ 1.
Es sind Bedingungen zu schaffen, die dem Arbeitsleben angenähert sind. Dazu tragen veränderte
Arbeitszeiten, Projektarbeiten und Arbeitstage bei. Entsprechend den individuellen Voraussetzungen
der Schülerinnen und Schüler werden berufsfeldbezogene Praktika in Zusammenarbeit mit
außerschulischen Einrichtungen und Betrieben organisiert, begleitet und ausgewertet.
Zum Klassen- und Schulleben gehören untrennbar Wanderfahrten, Aufenthalte in Schullandheimen, die
Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrern in interessante Gegenden unseres Landes
führen. Für Unterrichtsfahrten und Schullandheimaufenthalte steht uns ein eigener Bus zur Verfügung.
Aus unserem Schulleben sind sportliche und kulturelle Höhepunkte nicht wegzudenken.
1 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (Hrsg.): Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die die Abschlussstufe/ den zweijährigen berufsqualifizierenden Lehrgang besuchen, 2013, S.5
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2. Pädagogische Grundorientierung der Exin-Förderschule
2.1 Bildungsauftrag
„Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen verschiedener
Ursachen, die in der Schule individueller, sonderpädagogischer Hilfe bedürfen, haben ein Recht auf
sonderpädagogische Förderung. Diese Förderung hat das Ziel, ihnen einen ihren Fähigkeiten,
Leistungen und Neigungen entsprechenden Platz in der Gesellschaft zu sichern“2.
Die sonderpädagogische Förderung erfolgt auf der Grundlage der vom MBJS herausgegebenen
Rahmenlehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“. Hier heißt es:
„Im Vordergrund stehen die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit, die Ausschöpfung der individuellen
Entwicklungsmöglichkeiten, das Lernen und Leben in der Gemeinschaft und die individuell mögliche,
aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen“3 .
2 BbSchulG §29, Abs. 1 3 Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, 2011, Seite 9
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2.2 Leitziel
„Am Leben lernen für ein selbstbestimmtes Leben“
„Am Leben lernen“ „selbstbestimmtes Leben"
Einbeziehung der Lebensumwelt
Unterrichtsauswahl aufgrund der Lebensbedeutsamkeit
Erarbeiten und Trainieren von lebenspraktischen Fertigkeiten zur individuellen Lebensbewältigung
Aufbau von Kontakten zu außerschulischen Orten/ Personal/ Gruppen
Aufsuchen außerschulische Lernorte
Soziales Lernen in realen Situationen
Aufgreifen aktueller und langfristiger gesellschaftspolitischer, kultureller Ereignisse
Thematisierung und Aufarbeitung des Umgangs mit Behinderung
Aufgreifen, Thematisieren und Aufarbeiten entwicklungsbedingter Probleme
Förderung räumlicher und zeitlicher Orientierung
Hinführung zu Selbstständigkeit
Hinführung zu Eigenverantwortung
Hinführung zu Selbstbewusstsein
Hinführung zu Kritikfähigkeit
Heranführen an eine Selbsteinschätzung und zum Erkennen von Grenzen
Abbau und Nutzen von Hilfestellungen
Päd. Aufgabe: Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu einem größtmöglichen Maß an
Selbstbestimmung im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten bei Beachtung
der allgemein gesellschaftlich akzeptierten Regeln und Umgangsformen
Erziehung zu einem selbstbewussten und selbstständigen Menschen
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2.3 Pädagogische Verabredungen
EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine kooperierende Schule
Die Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam mit Grund- und Oberschülern.
EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine Schule in der Stadt Zehdenick
Die Schülerinnen und Schüler lernen in der Stadt Zehdenick.
EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine gesundheitsfördernde Schule
Die Schülerinnen und Schüler leben gesund.
EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine Erlebniswelt der Sinne
Die Schülerinnen und Schüler lernen mit allen Sinnen.
EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine sportliche Schule
Die Schülerinnen und Schüler treiben Sport.
EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine kreative Schule
Die Schüler sind kreativ.
EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine digitale Schule
Die Schülerinnen und Schüler lernen mit digitalen Medien.
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3. Umsetzung des Leitziels und der pädagogischen Verabredungen
3.1 Planung und Gestaltung des Unterrichts
Die Herausbildung von Kompetenzen, personale, soziale, Medien- und Sachkompetenz, zur
selbstbestimmten Lebensgestaltung steht im Mittelpunkt der Unterrichtsplanung auf der Basis der
Rahmenlehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Geistige Entwicklung“ des Landes Brandenburg.
Für die angestrebten Kompetenzen werden notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten systematisch
aufgebaut und in immer wieder neu arrangierten Lernangeboten aktiv gehalten, um den Schülerinnen
und Schüler zu ermöglichen, über gesicherte Kenntnisse und Fertigkeiten zu verfügen.
Grundlegend für die Planung und Gestaltung des Unterrichts sind die Aspekte der Individualisierung,
Differenzierung, der Lebensbedeutsamkeit und der Handlungsorientierung („Am Leben lernen für ein
selbstbestimmtes Leben“).
Deshalb erstellen die Lehrkräfte jährlich einen individuellen Förderplan für jeden Schüler, der
halbjährlich evaluiert wird. In diesem werden auf der Grundlage des ermittelten Entwicklungsstandes,
der Lernausgangslage, die Förderziele festgelegt. Mit den Erziehungsberechtigten werden die
erreichten Lernstände regelmäßig erörtert und als Ausgangspunkt für die Verabredung weiterer
Fördermaßnahmen genutzt.
In den Stoffverteilungsplänen legen die Lehrenden die lebensbedeutsamen Themen fest (siehe
Schulinternes Curriculum, Teil B, Inhaltlicher Orientierungsrahmen).
Im Rahmen der Planung eines jeden Schuljahres werden die Schwerpunkte der unterrichtlichen
Kooperation zwischen Linden-Grundschule und EXIN-Förderschule festgelegt, Arbeitsgemeinschaften
mit Linden-Grundschule und EXIN-Oberschule sowie gemeinsame Aktivitäten/ Projekte angeschoben
und im Stundenplan bzw. Schuljahresarbeitsplan verankert.
Der Unterricht findet als Klassen-, klassenübergreifender- und Neigungsgruppenunterricht statt. Er ist
vorhabenorientiert bzw. hat eine lehrgangsartige Struktur.
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3.2 Guter Unterricht
berücksichtigt die verschiedenen Aneignungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler
Ebene des sinnlich-wahrnehmenden Lernens
Ebene des handelnd-aktiven Lernens
Ebene des bildlich-anschaulichen Lernens
Ebene des begrifflich-abstrakten Lernens
zeichnet sich durch Individualisierung und innere Differenzierung der Bildungsangebote aus
ist gekennzeichnet durch Ganzheitlichkeit
zeichnet sich durch die Nutzung verschiedener Medien, vor allem auch digitaler Medien, aus
trägt zur lebenspraktischen Bildung der Schülerinnen und Schüler bei
orientiert sich an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler
ist handlungs- und situationsbezogen
ermöglicht das Lernen in sozialen Zusammenhängen
ermöglicht kooperatives Lernen/ Lernen im Team
zeichnet sich dadurch aus, dass Fehler als Lernchance gesehen werden
berücksichtigt die mögliche Diskrepanz von Lebensalter und Entwicklungsalter und ist
altersangemessen
ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern sich möglichst aktiv, entdeckend und selbstständig
mit Inhalten und Problemstellungen auseinanderzusetzen
basiert auf der pädagogischen Grundhaltung des Lehrers (Echtheit, Akzeptanz, Empathie,
Konsequenz)
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3.3 Umgang mit Schülerleistungen
Im BbgSchulG, § 57, werden die Grundsätze der Leistungsbewertung beschrieben. Dort heißt es, dass
in allen Jahrgangsstufen der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “geistige
Entwicklung“ schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle von Noten treten.4
„Leistungsbewertungen erfolgen individuell für jede Schülerin und jeden Schüler auf Grundlage der für
sie bzw. ihn zutreffenden Kriterien. Sie werden durch Instrumente zur Feststellung der
Lernausgangslage, durch prozessbegleitende Diagnose und individuelle Förderpläne sowie durch
Verfahren der Lerndokumentation ermöglicht. Alle genannten Maßnahmen sollen die individuelle
Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützen, ihre Anstrengungsbereitschaft und das
Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit stärken sowie die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung
entwickeln helfen.“ …„Zur Leistungsermittlung werden z. B. Lernbegleithefte, Portfolios oder
Präsentationen genutzt.“5
Leistungsüberprüfung/ -kontrolle
Art der Leistungskontrolle Realisierung durch:
Selbstkontrolle der Schüler
Laufzettel bei Stationsarbeit
Laufdiktat
Nächste Aufgabe/ nächstes Level bei Lernspielen
Arbeitsblätter mit Selbstkontrolle
Arbeitsmaterialien mit Lösungen zur Selbstkontrolle
Gemeinsame Lernkontrolle
Quiz am Ende der Unterrichtsstunde
Quiz am Ende der Unterrichtsreihe
Literaturwettstreit
Lernkontrolle durch Lehrkraft
Mündliches Abfragen von Lerninhalten
Schriftliches Abfragen von Lerninhalten
Kontrolle von Arbeitsblättern, Arbeitsheften
Kontrolle von Leseprojektmappen
Fleißigkeitshefte
Anwendung erworbener Kompetenzen/ Transfer
Wandertage und Klassenfahrten
Mobilitätstraining in Zusammenarbeit mit dem IfD
Auftritte, z. B. Schülerband
Klassenübergreifende Unterstützung von Schülern als Experten
4 BbgSchulG, § 57,Abs. 1 5 Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, 2011, S. 17
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Leistungsreflexion
Art der Leistungsreflexion Realisierung durch:
Selbsteinschätzung Einschätzung am Ende der Unterrichtsstunde
Entwicklungsgespräche mit den Schülern
Fremdeinschätzung
Zeugnisse
Elternbriefe
Elterngespräche
Förderpläne
jährlicher Literaturwettstreit
Verstärkerplan/ Verhaltensreflexion Punkte- und Smileyplan: Reflexion des Verhaltens nach
vereinbarten Kriterien/Klassenregeln; Verstärkersystem bei Erreichung vereinbarter Anzahlen
Leistungsdokumentation
Art der Leistungsdokumentation Realisierung durch:
Förderplan Beschreibung des derzeitigen Lernstandes und der
Fördermaßnahmen
Zeugnisse in Textform
Zertifikate/ Urkunden/ „Führerschein“
Zertifikate in den Berufsfeldern
Schwimmabzeichen
Sportabzeichen
Sportliche Wettkämpfe – Tafel der Besten
Siegerehrungen
Rollbrettführerschein
Fahrradprüfung
Vorstellung der Ergebnisse zum Jahresthema
Präsentation im Schulflur
Praktikumseinschätzung
Einschätzung durch die WfbM
Einschätzung mit dem IfD durch den Praktikumsbetrieb
Berufswegekonferenzen
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Leistungsbewertung
Art der Leistungsbewertung Realisierung durch:
Zeugnisse Schriftliche Aussagen zu den erworbenen Kompetenzen
in den einzelnen Fächern
Förderpläne Einschätzung d. Lernausgangslage
3.4 Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schüler und den Eltern
Mitwirkung der Schüler
Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung des Schullebens erfolgt vor allem durch
die intensive Vorbereitung der Feste, Höhepunkte und Vorhaben der ganzen Schule in den Klassen.
Gewählte Schülersprecher treffen sich regelmäßig mit den Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern und
zweimal im Schuljahr mit der Schulleiterin.
Elternarbeit
Wir betrachten die Zusammenarbeit mit den Eltern als wesentliches Erfolgsrezept für die Bildung und
Erziehung unserer Schülerinnen und Schüler. Dabei nutzen wir alle Formen:
regelmäßige Elternversammlungen,
Elternsprechtage
Elternbesuche durch die Lehrkräfte
Konsultationen bei besonderer Veranlassung und
natürlich die Mitwirkungsgremien
Für den partnerschaftlichen Dialog ist es für uns wichtig, das professionelle Denken auf Seiten des
Lehrerpersonals mit dem Erkennen, Offenlegen und Vertreten berechtigter Wünsche, Ängste und
Forderungen seitens der Eltern zu verbinden.
Die regelmäßige Zusammenarbeit bei der Evaluation der individuellen Förderpläne (Ergänzung der
Lernausgangslage und Abstimmung der halbjährlich neu festzulegenden Förderschwerpunkte) heißt für
uns auch, die Eltern als Experten für ihr Kind zu akzeptieren.
Viele unserer Schülerinnen und Schüler können nicht aktiv von den Erlebnissen in der Schule berichten.
So haben alle Schülerinnen und Schüler ein Pendelheft bzw. wir nutzen vorhandene Talker.
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Eltern können nach Absprache auch gern am Unterricht teilnehmen.
Gern gesehen sind die Eltern auch bei Feiern oder zu besonderen Höhepunkten (Schuljahresende,
Weihnachten, Tag der offenen Tür). Dabei ergeben sich viele Möglichkeiten für die Eltern untereinander
Kontakt aufzunehmen, einige Sorgen zu erörtern oder in ungezwungener Atmosphäre mit den Lehrern
zu sprechen.
Viele Eltern betätigen sich aktiv im Förderverein.
3.5 Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern
Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern hat unser Schulleben positiv
beeinflusst.
Gerade eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ lebt
davon, sich nach außen zu öffnen, andere Menschen und Orte aufzusuchen und Partner in die Schule
zu holen. Nur so können wir die soziale Integration erreichen.
Als Anfang bis Mitte der 90-er Jahre ein Standort für unseren Schulneubau gesucht wurde, haben
Lehrer und Eltern für einen Standort inmitten der Stadt gekämpft. Der Kampf hat sich gelohnt.
Unterrichtsgänge
Die Lehrerinnen und Lehrer nutzen häufig Einrichtungen der Stadt, um das Lernen auch außerhalb der
Schule zu organisieren. Durch die Präsens unserer Klassen in der Stadt kommen viele Menschen mit
uns in Kontakt. Ängste konnten abgebaut werden.
Zusammenarbeit mit der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), der Arbeitsagentur und dem
Integrationsfachdienst
Die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen des Lebens bestmöglich vorzubereiten, bedeutet
an unserer Schule, dass lebenspraktisches Lernen einen hohen Stellenwert besitzt. In der
Berufsbildungsstufe wird nach dem Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die die Abschlussstufe /den
zweijährigen berufsqualifizierenden Lehrgang besuchen und dem schuleigenen Curriculum gearbeitet.
Höhepunkte sind die Praktika. Die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden in enger
Zusammenarbeit mit der WfbM, dem Integrationsfachdienst und den Beratern der Arbeitsagentur auf
den Übergang Schule – Beruf nach Beendigung der Schulpflicht/Berufsschulpflicht vorbereitet.
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Öffentlichkeitarbeit
Über unseren Schulalltag berichten sowohl die Klassen als auch die Schulleitung immer wieder in der
regionalen Presse und auf der Homepage.
Zu Schulfesten und Projekten schauen Reporter und Fotografen der MAZ und Gransee-Zeitung vorbei.
Alle Artikel werden in der Schulchronik gesammelt.
Auch in Funk und Fernsehen wurde schon über unsere Förderschule berichtet. Der RBB und das
Inforadio haben jeweils in einen Beitrag über unser einjähriges Mozartprojekt „Die Königin der Nacht bin
ich“ in Zusammenarbeit mit der Staatsoper in Berlin berichtet. Die RBB-Nachrichten sendeten einen
Zusammenschnitt unseres kooperativen Zirkusprojektes.
Der Förderverein „Miteinander leben lernen“
Der Förderverein „Miteinander leben lernen“ vertritt die Interessen unserer Förderschule und der
Linden-Grundschule Zehdenick und macht sich für das Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit
und ohne Behinderung stark. Er unterstützt schulische und außerschulische Vorhaben, ist
Interessenvertreter der Kinder und ihrer Eltern und hilft durch die Gewinnung von Sponsoren bei der
Verbesserung der materiellen Bedingungen.
Zusammenarbeit mit Oberstufenzentren
In jedem Ausbildungsjahr absolvieren Schüler der Oberstufenzentren, AGUS/ GADAT – Berufliche
Schule Neuruppin, OSZ „Georg Mendheim“ und OSZ Uckermark, im Rahmen ihrer Ausbildung zum
Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger und Erzieher ein Praktikum an unserer Schule.
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3.6 Kooperation zwischen Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal und
Therapeuten
In regelmäßig stattfindenden Teamgesprächen im Rahmen der Präsenszeit erfolgt die Abstimmung des
gemeinsamen pädagogischen Vorgehens der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals.
Die Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie Therapeuten für Autismus arbeiten auf
Rezeptbasis mit den Schülern in der Schule. Sie beraten auch die Lehrer und das sonstige
pädagogische Personal. Unterricht und Therapien ergänzen sich.
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3. 7 Fortbildung
Erfolgreiches Lehren und Lernen hängt erhebliche vom fachlichen und methodischen Wissensstand
des Lehrpersonals ab.
Die Mehrzahl der Lehrkräfte unserer Schule nutzt vielfältige Angebote der Lehrerfortbildung. Ergänzt
werden diese individuellen Fortbildungen durch regelmäßig schulinterne Fortbildungsveranstaltungen.
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4. Arbeitspläne
4.1 Planungsgrundlagen
Gremien der Lehrkräfte
6 Lehrerkonferenzen im Schuljahr
Fachkonferenzen und Teamgespräche in der Anwesenheitszeit (montags in den geraden
Wochen von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
Verbindliche Planungen
Schulinternes Curriculum – separater Ordner
Schuljahresplan
individuelle Förderpläne für jede Schülerin und jeden Schüler
Stoffverteilungspläne
Stundenplan
Kooperationsvereinbarungen mit der Linden-Grundschule
- 21 - Schulprogramm der Exin-Förderschule Version vom 10.12.2018
4.2. Schulinternes Curriculum
→ separater Ordner
- 22 - Schulprogramm der Exin-Förderschule Version vom 10.12.2018
4.3 Konzepte
4.3.1 Konzept für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf
Konzept für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf
- Schwerstmehrfachbehindertenkonzept -
1. Einleitung
Eine genaue Beschreibung oder gar eine Definition, was unter einer schweren
Mehrfachbehinderung zu verstehen ist, fällt schwer. Die Terminologie ist sehr
vielfältig, nicht einheitlich und orientiert sich an Defiziten. Für uns ist die Schülerin/
der Schüler mit einem erhöhten Förderbedarf und deren/ dessen vorhandenen
Kompetenzen Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit.
Laut Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) vom
02. August 2007 sind Kinder und Jugendliche mit einer schweren
Mehrfachbehinderung altersgemäß in der jeweiligen Klassenstufe zu integrieren.
Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Entwicklungsbereichen so erheblich be-
einträchtigt sind, dass gemäß der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK)
zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vom 26.06.1998 gleichzeitig ver-
schiedene Förderschwerpunkte zur Anwendung kommen, stellen besondere Anfor-
derungen an eine individuelle Förderung. Für die schulische Förderung schwer
mehrfachbehinderter Schülerinnen und Schüler ist eine weitere Differenzierung und
Intensivierung der schulischen Maßnahmen erforderlich. Diese Kinder und
Jugendlichen benötigen zur Sicherung ihrer existentiellen Grundbedürfnisse basale
Erfahrungen als Voraussetzung für Lernen und Entwicklung. Kinder und Jugendliche
mit schwerer Mehrfachbehinderung brauchen in der Regel körperliche Nähe, um
andere Menschen und Dinge wahrnehmen und mit ihnen in Beziehung treten zu
können. Dafür müssen alle Sinne angesprochen werden. Durch sonderpädagogische
Hilfe werden alle Sinne wie die Tiefensinne, die Sinne der Haut, des Geruchs, des
Geschmacks, des Gesichts, des Gehörs und des Tastens angesprochen. Die Kinder
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und Jugendlichen sollen Sinnesreize bemerken und beantworten, Handlungen
wiederholen, dabei Gewohnheiten ausbilden und selbst durch Sinneswahrnehmung
aktiv werden. Die Sicherstellung der basalen Förderung tritt in den Vordergrund der
sonderpädagogischen Förderung. Erziehung und Unterricht beinhalten auch Aspekte
von Pflege und Therapie. Diese müssen in ein Gesamtkonzept eingebettet sein. Sie
finden sich in den Unterrichtsvorgaben/ dem Rahmenlehrplan und in den
individuellen Förderplänen der Schüler wieder. Ausgehend von den Bildungs- und
Erziehungszielen in den Unterrichtsvorgaben/ dem Rahmenlehrplan und den
individuellen Förderplänen der Schülerinnen und Schüler werden Elemente der
Pflege und der Therapie miteinander verknüpft.
2. Angebote unserer Schule
2.1 Snoezeln
Es handelt sich um eine „künstliche Traumwelt“, die primär Sinneserfahrungen
ermöglichen soll. Der Begriff des Snoezelns kann mit Dösen, Schlummern, Schnup-
pern, Schnüffeln und Sich-Wohlfühlen umschrieben werden und therapeutische
Konzepte unterstützen.
Schüler
Bildung Erziehung
Pflege Therapie
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Wir bieten in unserer Schule einen Snoezelraum mit Wasserbett und Baldachin, ein
Bällebad, Echohall und Mirkofon, Wassersäulen, Schaukelsitz und ein Snoezel-
keyboard an. Es besteht die Möglichkeit, den Raum abzudunkeln, um bei
gedämpftem Licht und leiser Musik Entspannung zu finden.
2.2 Reiten
Das therapeutische Reiten umfasst pädagogische, psychologische, psychothera-
peutische, rehabilitative und sozial-integrative Maßnahmen, die über das Medium
Pferd umgesetzt werden.
Im Mittelpunkt steht die individuelle und ressourcenorientierte Förderung. Eine
günstige Beeinflussung der Persönlichkeitsentwicklung gehört in den Bereichen
Motorik, Wahrnehmung, Lernen, Befindlichkeit und Verhalten zu den Zielsetzungen.
Das Bewegtwerden auf dem Pferderücken und die Gestaltung der Beziehung zum
Therapiepferd unterstützen die Schülerin/ den Schüler in der Auseinandersetzung mit
seinen individuellen Schwierigkeiten.
Aufgrund positiver Erfahrungen wird das Selbstwertgefühl gestärkt und eine ange-
messene Selbsteinschätzung erlernt.
Die Muskelspannung wird positiv beeinflusst und reguliert. Schlaffe Muskeln spannen
sich an und gespannte, spastische Muskeln geben nach.
Die gesamte Körperhaltung wird geschult, das Gleichgewichtsgefühl verbessert sich.
2.3 Schwimmen
Ziel der Wassergewöhnung und des „Schwimmens“ bei schwerstmehrfachbehin-
derten Kindern und Jugendlichen ist es, den Muskeltonus positiv zu beeinflussen.
Das warme Wasser (ca. 33° C) macht die Muskulatur weich und verändert so Span-
nungszustände günstig. Dadurch kann die Muskulatur ganz anders eingesetzt wer-
den, so dass muskuläre Disbalancen ausgeglichen und Verkürzungen vermieden
werden. Gleichzeitig können verschiedene Muskelgruppen gekräftigt werden, die im
alltäglichen Leben auf Grund der Schwerkraftbedingungen nur schwer genutzt wer-
den können. Da die Muskulatur im Wasser aktiver eingesetzt wird, kann sich die Be-
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findlichkeit der Gelenke verbessern. Hinzu kommt die positive Wirkung auf die
Psyche der Schülerinnen und Schüler. Diese/ dieser kann durch die bessere
Beweglichkeit im Wasser zu mehr Bewegung unter Schwerkraftbedingungen
angeregt werden und so das allgemeine Selbstwertgefühl erhöhen.
2.4 Musik
Musik durchdringt unser Leben auf vielfältige Weise. Man begegnet Musik an vielen
Orten und zu vielen Gelegenheiten. Durch unterschiedliche audiovisuelle Medien ist
Musik ein fester Bestandteil des Lebens geworden, dem man sich kaum entziehen
kann. Dementsprechend haben alle Schülerinnen und Schüler bereits musikalische
Erfahrungen, wenn sie in die Schule kommen.
Jeder Mensch verfügt über musikalische Erlebnisfähigkeit, da das Hören von Musik
und die Wahrnehmung von Klängen und Geräuschen, auch in ihren grundlegendsten
Formen als Schwingungen und Vibrationen, jeden Menschen auf irgendeine Weise
berühren und emotional ansprechen können.
Musik ist nicht nur Unterrichtsinhalt, sondern vielmehr Unterrichtsprinzip. Im
Unterricht trägt Musik besonders zu einer Ritualisierung bei. In täglich oder
wöchentlich wiederkehrenden Situationen bietet Musik die nötigen Anhalts- und
Orientierungspunkte für die Schülerinnen und Schüler. Die sich daraus ergebende
Auffassung von Musik als Unterrichtsprinzip einer ganzheitlichen Förderung, bietet
Möglichkeiten für die Förderung von Wahrnehmung, Spiel, Gesang und Sprache
sowie Hören und Fühlen.
Wir nutzen Musik zur sensorischen Anregung, zur Bewegungsaktivierung und zum
Erleben und Ausdrücken von emotionalen Inhalten.
Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf machen elementare akustische
Erfahrungen, wie das Erfahren von Ruhe und Stille und den Unterschied zu
akustischen Ereignissen, das Wiedererkennen bekannter Stimmen und Geräusche.
Die Schülerinnen und Schüler werden u. a. durch Angebote mit Bewegung und
Körperkontakt und durch Aufnehmen, Wiedergeben und Verändern von
Lautäußerungen zu stimmlichen Äußerungen angeregt. Spiellieder animieren sie,
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Musik mit dem eigenen Körper zu machen. Die Schülerinnen und Schüler machen
mit Hilfe verschiedene Klangerfahrungen: Schlaginstrumente, Resonanzkörper…. Sie
reagieren auf Vibrationen und Schwingungen von Instrumenten.
Die Schülerinnen und Schüler berühren Musikinstrumente. Dadurch werden
Rhythmen und Bewegung auf sie übertragen und taktile Erfahrungen ermöglicht.
Sie werden im Rollstuhl, im Arm, in verschiedenen Lagerungspositionen zur Musik
bewegt bzw. bewegen sich selbst und machen so vestibuläre und kinästhetische
Erfahrungen. Die Schülerinnen und Schüler lassen sich auch durch Musik zu
tänzerischen Bewegungen anregen.
2.5 Kommunikationsförderung
Kommunikation umfasst nicht nur Sprache, sondern alle kommunikativen
Handlungen, die letztlich im Regelfall in Sprache münden.
Die Entwicklung der Kommunikation erfolgt in 5 Stufen. Die Entwicklungsstufe des
„Ungezielten Verhaltens“ muss als gegeben vorausgesetzt werden, da sie nicht zu
unterschreiten ist.
Im Unterricht analysieren wir, auf welcher Stufe der Kommunikationsentwicklung eine
Schülerin/ein Schuler steht. Diese gibt Aufschluss über die Materialien, die eingesetzt
werden können. Die Kommunikationsförderung erfolgt kontinuierlich durch alle
Lehrkräfte im gesamten Unterricht.
Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Behinderung benötigen
häufig zusätzlich zu den bildenden und erzieherischen Angeboten pflegerische
und/oder therapeutische Unterstützung (Lageveränderung, Fortbewegung,
Körperkontrolle…). Sie brauchen körperliche Dialogformen und Nähe, um Menschen,
Dinge und die Welt wahrzunehmen und in Beziehung mit ihnen zu treten. Die in
pflegerischen Situationen enthaltenen Bildungschancen werden von uns genutzt.
Die Kommunikationsförderung beinhaltet die Kommunikation mit vorsymbolischen
Mitteln. Dazu gehört die Unterstützte Kommunikation. Ein Großteil der Schüler
spricht nicht, kaum oder schwer verständlich. Bei der Unterstützten Kommunikation
werden den Schülerinnen und Schülern dynamische und statische Symbole
angeboten, die die Lautsprache ergänzen und/oder ersetzen. Dynamische Symbole
sind körpereigene Symbole, wie Mimik, Gestik, Blickrichtung, konventionelle Zeichen
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(Zeigegeste, Nicken…), Fingeralphabet, Gebärden. Bei den statischen Symbolen
setzen wir nicht elektronische (Gegenstände als Stellvertreter, Miniaturen realer
Gegenstände, Fotos, Abbildungen, Graphische Systeme usw.) und elektronische
Kommunikationshilfen ein. Wir empfehlen und suchen Kontakt zu unabhängigen
Beratungsstellen für UK.
Zentrale Form der symbolischen Kommunikation ist die Lautsprache. Sie ist sowohl
Gegenstand des sprachlichen Lernens im Fach Kommunikation/Deutsch als auch
wichtiges Medium des Lernens allgemein.
Der Unterricht trägt zum Aufbau und zur Entwicklung von Sprach- und
Sprechkompetenz, Sprachverständnis und kommunikativen Sprachgebrauch bei und
entwickelt somit die sprachliche Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler
weiter. Lehrende ermutigen Schülerinnen und Schüler sich lautsprachlich zu äußern,
sich an Gesprächen zu beteiligen und Situationen sprachlich erfolgreich zu gestalten.
Im gesamten Unterricht wird Lautsprache handlungsbegleitend und
handlungsersetzend eingesetzt, außerdem werden vielfältige an Erfahrungen und
Erlebnisse gebundene Sprech- und Sprachanlässe initiiert.
2. 6 Physiotherapie
Vertreter von zwei Praxen betreuen in regelmäßigen Abständen auf Rezeptbasis die
Schülerinnen und Schüler der Schule.
Das Bobath-Konzept gilt der Therapie von Kindern und Erwachsenen mit Bewe-
gungsstörungen durch die drei medizinisch-therapeutischen Berufe: Physiotherapie,
Ergotherapie und Logopädie sowie der dazu gehörenden ärztlichen Diagnostik und
Therapie.
Das Konzept ermöglicht und fördert die Zusammenarbeit von verschiedenen
medizinisch, psychologisch oder pädagogisch orientierten Berufsgruppen. Es lässt
eine systematische sozialmedizinische Sichtweise der menschlichen Entwicklung zu.
Es gibt Eltern, Angehörigen und Lehrern die Möglichkeit, das Kind in seiner Bewe-
gungsentwicklung zu verstehen und im Alltag seine individuelle Entwicklung zu
unterstützen.
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Es ist ein stetiger Lernprozess, um die altersgerechte Handlungsfähigkeit des Kindes
zu optimieren. Das heißt, die Handlungsfähigkeit in allen Lebensbereichen, wie z. B.
bei Spiel und Freizeit, für persönliche Selbstständigkeit in Haus, Familie und Öffent-
lichkeit, bis hin zur Handlungsfähigkeit in Schule/ Arbeit und/ oder Beruf.
2.7 Ergotherapie
Je nach Entwicklungsstand und individuellen Schwierigkeiten des Kindes gelangen
unterschiedliche Konzepte zur Anwendung. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt
auf den basalen sensomotorischen Funktionen. Durch Ausnutzen des „sensomoto-
rischen Erfahrungslernens“ werden der Schülerin/dem Schüler Materialien, Objekte,
Aufgaben oder Spiele angeboten, mit deren Hilfe sie/er seine basalen
sensomotorischen Funktionen erlebt, entwickelt, stabilisiert, nutzt, organisiert und
übt, ohne dass sie/er sich selbst darüber immer bewusst wird. Auf diese Weise kann
eine optimale Mitarbeit der Schülerin/des Schülers erreicht werden.
Die Therapie bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen erfolgt auf Rezeptbasis
in der Regel 1 mal pro Woche in Einzeltherapie über einen Zeitraum von 45 Minuten.
- 29 - Schulprogramm der Exin-Förderschule Version vom 10.12.2018
4.3.2 Vertretungskonzept
Vertretungskonzept der EXIN-Förderschule
1. Ausgangslage
Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “geistige Entwicklung“ sind
Ganztagsschulen. Das Ganztagsangebot erfolgt auf der Grundlage der curricularen
Vorgaben und gliedert sich in Unterricht und pädagogische gelenkte Betreuungsangebote.
Das Konzept „Verlässliche Schule“ im Land Brandenburg soll sicherstellen, dass für
Schülerinnen und Schüler möglichst keine Stunde ausfällt. Schülerinnen und Schüler sollen bei
Ausfall der unterrichtenden Lehrkraft i.d.R. ein adäquates Unterrichtsangebot oder ein
angemessenes pädagogisches Betreuungsangebot erhalten.
Der größte Teil des Unterrichtsausfalls ist auf Erkrankung von Lehrkräften zurückzuführen. Einen
eher geringen Teil bilden andere Ursachen, wie z.B. Schulfahrten, Wandertage oder
Fortbildungsveranstaltungen.
2 .Maßnahmen
2.1. Maßnahmen des Landes Brandenburg
Das MBJS weist eine Vertretungsreserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, insbesondere
zur Kompensation von krankheitsbedingtem Ausfall, im Rahmen der Planstellen und Stellen in
Höhe von 3% dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung, Regionalstelle Neuruppin, im
Haushaltsplan zu. Ein Teil wird an die Schulen weitergegeben.
Die Schule erhält ein Vertretungsbudget. Diese bietet die Möglichkeit, befristeter Einstellungen
zur Vermeidung von Ausfall.
2.2. Maßnahmen der Schule
2.2.1. Nutzung der Vertretungsreserve, Auflösung der Mehrfach- und Doppelbesetzung
2.2.2. Nutzung individueller Stundenkonten für Vertretungsunterricht - Unterrichtsverlagerung
2.2.3. Abstimmung von Klassenfahrten, Wandertagen und SBP
2.2.4. Aufteilen einer Klasse
2.2.5. Nutzung des Vertretungsbudgets
2.2.6. Mehrarbeit auf freiwilliger Basis ( gleichmäßige Belastung innerhalb des Kollegiums)
2.2.7. Lehrkräfte nehmen Fortbildungsangebote wahr, die möglichst in der unterrichtsfreien
Zeit liegen. Mehrere Lehrkräfte nehmen nicht an derselben Fortbildung teil, teilnehmende
Lehrkräfte wirken als Multiplikatoren.
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4.3.3 Fortbildungskonzept
Fortbildungskonzept
1. Schulinterne Fortbildung (SCHILF) – Rundschreiben 37/98
Im Mittelpunkt stehen Themen des Unterrichts bzw. von Projekten.
Es werden Referenten von außen herangezogen oder das Kollegium sucht entsprechende
Orte auf.
Verantwortlichkeit: Schulleitung, Lehrkräfte, Fachberater
2. Sicherheitsrelevante Fort- und Weiterbildungen
Die Kollegen bilden sich turnusmäßig weiter.
- Rettungsschwimmer
- Sportlehrer
- Lehrkräfte für den Bereich Arbeitslehre
- Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich
- Brandschutzhelfer
- Seminare der GUV für Schulleitung
Verantwortlichkeit: betreffende Kollegen
Alle Kollegen sind Ersthelfer.
Verantwortlichkeit: Schulleitung
3. Weiterbildung zum Praxisanleiter für Auszubildende zum
Heilerziehungspfleger/ innen
Alle Sonderpädagogen (Fachschule und vergleichbare Abschlüsse) bilden sich zum
Praxisanleiter weiter.
Verantwortlichkeit: betreffende Kollegen
4. Individuelle Fortbildungen
Jede Lehrkraft ist entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz § 67, Abs. 3
verpflichtet sich weiterzubilden.
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Lehrkräfte nehmen Fortbildungsangebote wahr, die möglichst in der unterrichtsfreien Zeit
liegen, mehrere Lehrkräfte nehmen nicht an derselben Fortbildung teil, teilnehmende
Lehrkräfte wirken als Multiplikatoren.
Verantwortlichkeit: alle Kollegen
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4.3.4 Schulfahrtenkonzept
Schulfahrtenkonzept
Klassen -und Kursreisen werden im Schulgesetz unter dem Begriff Schulfahrten
geführt. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und
Erziehungsziele verfolgt werden; dazu zählen auch Schullandheimaufenthalte.
„Schulfahrten dienen dem besseren gegenseitigen Kennen lernen, sollen die Formen
des miteinander Lernens und Lebens erweitern. Sie sind unter Berücksichtigung des
Rahmenlehrplanes6 und des Unterrichts durchzuführen, wobei nach Möglichkeit ein
Reisecurriculum entwickelt werden soll“ (Verwaltungsvorschriften über schulische
Veranstaltungen außerhalb von Schulen (VV-Schulfahrten - VVSchulf) vom
13.01.2014).
Schulfahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Schwerpunkt
der Planung einer Schulfahrt soll daher die pädagogische Einordnung sein:
Neue Aktionsräume erschließen: Städte im Land Brandenburg bzw.
Deutschlands, Wasser, Wald, Gebirge,
Sensibilisierung für ein naturnahes/ schonendes Leben: Wetter erleben in all
seinen Fassetten, "Überleben" mit einfacher Campingausstattung ohne
Computer, Fernseher usw.; Nutzung natürlicher Ressourcen, Improvisieren,
Schaffen eines ökologischen Bewusstseins
Umweltbildung/-erziehung: Sensibilisierung für Natur- und Umweltschutz,
Kenntniserwerb zu Flora und Fauna, Erkennen/ Erfahren komplexer Naturkreis-
läufe, Wahrnehmungsschulung (alle Sinne), Kennenlernen des sozialen Umfeldes
Schulung sozialer Kompetenz: Kooperationsfähigkeit, Kommunikations-
fähigkeit, Teamfähigkeit, Führungsqualitäten, Konflikt-/Kritikfähigkeit (Toleranz,
Akzeptanz, Miteinander, Rücksichtnahme), Ausprägung adäquater Handlungs-
6 „Im Vordergrund stehen die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit, die Ausschöpfung der
individuellen Entwicklungsmöglichkeiten, das Lernen und Leben in der Gesellschaft und die individuell
mögliche, aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen“ (Rahmenlehrplan:
Eingangsstufe bis Oberstufe bzw. Jahrgangsstufe 1 bis Jahrgangsstufe 10 für Schülerinnen
und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“)
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/Bewältigungsstrategien, Normen und Werte (einen Platz in der Gesellschaft
finden/ einnehmen)
Persönlichkeitsentwicklung: Horizonterweiterung, Selbstvertrauen schaffen/
stärken, Wahrnehmungserfahrungen, Gefühlssensibilisierung, Eigenwahrneh-
mung, Verbesserung des Selbstwertgefühls, Selbständigkeit, eigene Grenzen
überschreiten, Körperwahrnehmung schulen, Notwendigkeit von Regeln/Grenzen
verstehen und akzeptieren
Schulung kognitiver und koordinativer Fähigkeiten: Kennen lernen neuer
Sport- und Freizeitaktivitäten, erlernen neuer Techniken, Risiken besser
einschätzen
Stärkung des Klassenverbandes: Gemeinsam erleben, arbeiten, kochen, essen
und genießen, Verantwortung für einander übernehmen, Rücksicht aufeinander
nehmen, Achtung vor der Arbeit/Leistung des anderen zeigen, Mitschüler und
Lehrer in einer schulfremden Umgebung erleben
Fachübergreifendes Lernen: z.B. durch fachübergreifende Projektaufgaben
während der Klassenfahrt
Durchführung von Klassenfahrten
- Die Eingangsstufe, 1. und 2. Schulbesuchsjahr, unternimmt eintägige
Fahrten in die nähere Umgebung, z.B. Heimatort der Mitschüler, bzw.
übernachtet in der Schule.
- Pro Schuljahr werden für die Lehrkräfte von jeweils 2 Klassen die Kosten
der Schulfahrt gemäß Reisekostengesetz undSchulfahrtenbudget
erstattet.
- Somit kann jede Klasse alle 3 Jahre eine Schulfahrt durchführen.
- Fährt eine Klasse nicht, geht das bereitgestellte Geld auf die anderen Klassen
über bzw. wird nicht in Anspruch genommen.
- Im Schuljahr 2014/2015 führen folgende Klassen eine mehrtägige
Schulfahrt durch: Oberstufe, Unterstufe/Mittelstufe.
- Am Ende eines jeden Schuljahres wird für das kommende festgelegt, für
welche Klassen eine Kostenerstattung erfolgt.
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5. Schulinterne Evaluation
Hinterfragen von vereinbarten Zielsetzungen, Auswertung von Vorhaben und selbstkritische
Einschätzung unserer Arbeit gehören selbstverständlich zu unserem pädagogischen Handeln.
Als Hauptmittel der Selbstevaluation nutzen wir die
Gespräche mit Eltern im Rahmen der Erstellung der individuellen Förderpläne der Schülerinnen
und Schüler,
Lehrer-, Fach- und Klassenkonferenzen,
Teamberatungen,
Hospitationen durch die Schulleitung,
Kollegiale Hospitationen,
Evaluationsbögen zu Schwerpunkten der pädagogischen Arbeit.
Verbindliche Terminsetzungen und Kontrollen der vereinbarten Verabredungen zu inhaltlichen
pädagogischen Prozessen, der Planungsgrundlagen und des beschlossenen organisatorischen
Rahmengefüges schaffen eine strukturierte, ruhige und verlässliche Lern- und Arbeitsatmosphäre.
Die Schulchronik gibt einen Überblick über die Umsetzung der pädagogischen Verabredungen, über die
Verwirklichung des Leitziels.
Unsere Eltern haben die Möglichkeit in Elternversammlungen, in der Schulkonferenz und in
persönlichen Gesprächen die Arbeit unserer Schule zu bewerten.
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6. Anlagen
6.1 Kooperationsvereinbarungen
6.2 Schuljahrespläne