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Schulprogramm

EXIN-Förderschule Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“

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Inhaltsverzeichnis

1. Informationen der Schule

1.1. Entstehung

1.2. Struktur der Exin-Förderschule

1.3. Ausstattung der Schule

1.4. Schulisches Angebot

2. Pädagogische Grundorientierung der Exin-Förderschule

2.1. Bildungsauftrag

2.2. Leitziel

2.3. Pädagogische Verabredungen

3. Umsetzung des Leitziels und der pädagogischen Verabredungen durch:

3.1. Planung und Gestaltung des Unterrichts

3.2. Guter Unterricht

3.3. Umgang mit Schülerleistungen

3.4. Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schüler und deren Eltern

3.5. Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern

3.6. Kooperation zwischen Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal und Therapeuten

3.7. Fortbildung

4. Arbeitspläne

4.1. Planungsgrundlagen

4.2. Schulinternes Curriculum (SchiC) – separater Ordner

4.3. Weitere Konzepte

4.3.1. Konzept für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf

4.3.2. Vertretungskonzept

4.3.3. Fortbildungskonzept

4.3.4. Schulfahrtenkonzept

5. Schulinterne Evaluation

6. Anlagen

6.1. Kooperationsvereinbarungen

6.2. Schuljahrespläne

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1. Informationen zur Schule

1.1 Entstehung

Wir sind eine staatliche Förderschule, Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt

„geistige Entwicklung“, in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel.

Nach der politischen Wende erhielten wir 1991 die Bestätigung als Förderschule für geistig Behinderte

durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Unsere Schülerinnen und Schüler kommen aus der Nordregion des Landkreises Oberhavel.

1995 erhielten wir ein neues Schulgebäude. Die Schule befindet sich seitdem im Zehdenicker

Neubaugebiet.

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1.2 Struktur der Exin-Förderschule

In unserer Förderschule werden die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe, Sekundarstufe I und

Berufsbildungsstufe. Kinder und Jugendliche mit einer schweren Mehrfachbehinderung sind in die

jeweilige Klasse altersgemäß integriert.

Es gibt 9 Klassen an unserer Schule. Jede Klasse hat 6-9 Schüler, die von einem Sonderpädagogen

und einer sonderpädagogischen Fachkraft geführt werden. An der Schule sind gegenwärtig 21

Lehrkräfte tätig. Sie haben folgende fachliche Qualifikationen:

13 Kolleginnen bzw. Kollegen sind Förderschullehrer mit den Fachrichtungen

Geistigbehindertenpädagogik

Lernbehindertenpädagogik

Körperbehindertenpädagogik

Sprachheilpädagogik

Verhaltensgestörtenpädagogik

Zudem sind unsere Lehrerinnen und Lehrer in folgenden wissenschaftlichen Fächern

ausgebildet:

Deutsch Kunst und Musik

Mathematik Sport

Politische Bildung Geschichte

Wirtschaft-Arbeit-Technik Geografie

2 Kolleginnen sind Lehrerin unterer Klassen

1 Kollegin ist Lehrerin für die Sekundarstufe I

4 Lehrkräfte sind Sonderpädagogen mit Fachschulabschluss

1 Heilpädagoge

Unterstützt werden die Lehrkräfte von 4 Betreuern und zurzeit 9 Schulbegleitern. In die Exin-

Förderschule werden alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. bzw. 21. Lebensjahr aufgenommen.

Schulpflichtige, deren Eltern es wünschen oder für die in den anderen Schulformen die

Voraussetzungen gemäß § 29 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht vorhanden sind,

besuchen die für sie geeignete Förderschule.

Die Entscheidung zum Lernort trifft entsprechend der Bildungsempfehlung des Förderausschusses und

unter Berücksichtigung des Wunsches der Eltern das Staatliche Schulamt.

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1.3 Ausstattung der Schule

Das Schulgebäude wurde als ebenerdiges Viereck, das einen Innenhof umschließt, gebaut. Die

Klassenkomplexe bestehen aus einem Klassenraum mit Terrasse und zum Teil einem Gruppenraum.

Der Gruppenraum kann für Einzelunterricht, zur Entspannung und in der Freizeit genutzt werden. Jeder

Klassenraum ist mit einem Computerarbeitsplatz ausgestattet.

Für das tägliche Training im Bereich der Selbstversorgung verfügt jeder Klassenraum über eine

Küchenzeile.

Neben den Klassen- und Gruppenräumen stehen uns folgende Fachräume zur Verfügung:

Lehrküche; zurzeit nutzen wir eine zweite Lehrküche im ehemaligem Schulgebäude der Exin-

Oberschule

Raum für die musisch-künstlerischen Fächer im ehemaligem Schulgebäude der Exin-

Oberschule

WAT – Holztechnik- – Wir nutzen 2 Räume im ehemaligem Schulgebäude der Exin-

Oberschule.

Time-out-Raum

Das Fach Sport wird zurzeit in der Sporthalle der ehemaligen Exin-Oberschule unterrichtet.

Für die basalen Lernbereiche nutzen wir einen Snoezelenraum, einen Bewegungs-/ Therapieraum und

einen Sprachtherapieraum.

Als Mehrzweckraum für die schulischen Veranstaltungen wird unser Foyer genutzt.

Der Innenhof lädt in der warmen Jahreszeit zum Verweilen während der Pausen ein. In den Pausen und

der Freizeit nutzen die Schülerinnen und Schüler gern den Fahrradparcours. Für sie stehen Fahrräder,

Tandems und verschiedene behindertengerechte Fahrräder bereit. Auch können die Schülerinnen und

Schüler mit den Gokarts fahren, schaukeln, springen oder klettern, Fußball oder im Sandkasten spielen.

Bänke und Rasenflächen bieten Möglichkeiten zum Ausruhen oder Spielen.

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1.4 Schulisches Angebot

Die EXIN-Förderschule Zehdenick ist eine Ganztagsschule. Der Unterricht findet von Montag bis

Donnerstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:30 Uhr auf der

Grundlage der Rahmenlehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen

Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und eines Schulinternen Curriculums statt.

Die Schule ist von 07:15 Uhr bis 15:15 Uhr bzw. freitags bis 13:45 Uhr geöffnet. Das heißt, die

Schülerinnen und Schüler werden noch zusätzlich, vor allem vor Unterrichtsbeginn, betreut.

Der Schulträger ist für die Organisation des Schülerspezialverkehrs verantwortlich. Die Schülerinnen

und Schüler werden gegenwärtig vom Behindertenfahrdienst des DRK gefahren.

Folgende Fächer werden entsprechend der Rahmenlehrpläne an unserer Schule unterrichtet:

Kommunikation/Deutsch

Sachunterricht

Mathematik

Musik

Kunst

Sport

Wirtschaft-Arbeit-Technik

Wirtschafts- und Sozialkunde

berufsfeldbezogener Unterricht

Unsere unterrichtlichen Aktivitäten werden ergänzt durch Schwimmen und Reiten im Rahmen des

Faches Sport, Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie nach ärztlichem Rezept.

Entspannung finden unsere Schülerinnen und Schüler im Bällebad und im Snoezelraum.

In der „Gestalteten Freizeit“ wird versucht, die Schülerinnen und Schüler an eine sinnvolle

Freizeitbeschäftigung heranzuführen.

Eine wichtige Rolle spielt die Kooperation mit der Linden-Grundschule (ehemals EXIN-Grundschule)

und EXIN-Oberschule. Neben gemeinsamen Festen und Feiern, Projekten und gemeinsamen AG´s

nehmen einzelne Schüler der Exin-Förderschule am Unterricht der Grundschule teil.

Die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft „Musik/ Theater“ bereichert viele schulische und öffentliche

Veranstaltungen.

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Die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen des Lebens bestmöglich vorzubereiten, bedeutet

an unserer Schule, dass das lebenspraktische Lernen einen hohen Stellenwert besitzt. Dieses findet in

der Berufsbildungsstufe seinen Höhepunkt.

In der Berufsbildungsstufe werden die Schülerinnen und Schüler auf ihre berufliche Tätigkeit sowie auf

ein gesellschaftliches und privates Leben nach der Schulzeit vorbereitet. „In den beiden Schuljahren

haben Bildung und Förderung das Ziel, den Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen

Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ den Weg zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen sowie sie im Sinne einer

Berufsausbildungssvorbereitung in berufliche Tätigkeiten einzuführen“ 1.

Es sind Bedingungen zu schaffen, die dem Arbeitsleben angenähert sind. Dazu tragen veränderte

Arbeitszeiten, Projektarbeiten und Arbeitstage bei. Entsprechend den individuellen Voraussetzungen

der Schülerinnen und Schüler werden berufsfeldbezogene Praktika in Zusammenarbeit mit

außerschulischen Einrichtungen und Betrieben organisiert, begleitet und ausgewertet.

Zum Klassen- und Schulleben gehören untrennbar Wanderfahrten, Aufenthalte in Schullandheimen, die

Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrerinnen und Lehrern in interessante Gegenden unseres Landes

führen. Für Unterrichtsfahrten und Schullandheimaufenthalte steht uns ein eigener Bus zur Verfügung.

Aus unserem Schulleben sind sportliche und kulturelle Höhepunkte nicht wegzudenken.

1 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (Hrsg.): Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die die Abschlussstufe/ den zweijährigen berufsqualifizierenden Lehrgang besuchen, 2013, S.5

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2. Pädagogische Grundorientierung der Exin-Förderschule

2.1 Bildungsauftrag

„Schülerinnen und Schüler mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen verschiedener

Ursachen, die in der Schule individueller, sonderpädagogischer Hilfe bedürfen, haben ein Recht auf

sonderpädagogische Förderung. Diese Förderung hat das Ziel, ihnen einen ihren Fähigkeiten,

Leistungen und Neigungen entsprechenden Platz in der Gesellschaft zu sichern“2.

Die sonderpädagogische Förderung erfolgt auf der Grundlage der vom MBJS herausgegebenen

Rahmenlehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt

„Geistige Entwicklung“. Hier heißt es:

„Im Vordergrund stehen die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit, die Ausschöpfung der individuellen

Entwicklungsmöglichkeiten, das Lernen und Leben in der Gemeinschaft und die individuell mögliche,

aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen“3 .

2 BbSchulG §29, Abs. 1 3 Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, 2011, Seite 9

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2.2 Leitziel

„Am Leben lernen für ein selbstbestimmtes Leben“

„Am Leben lernen“ „selbstbestimmtes Leben"

Einbeziehung der Lebensumwelt

Unterrichtsauswahl aufgrund der Lebensbedeutsamkeit

Erarbeiten und Trainieren von lebenspraktischen Fertigkeiten zur individuellen Lebensbewältigung

Aufbau von Kontakten zu außerschulischen Orten/ Personal/ Gruppen

Aufsuchen außerschulische Lernorte

Soziales Lernen in realen Situationen

Aufgreifen aktueller und langfristiger gesellschaftspolitischer, kultureller Ereignisse

Thematisierung und Aufarbeitung des Umgangs mit Behinderung

Aufgreifen, Thematisieren und Aufarbeiten entwicklungsbedingter Probleme

Förderung räumlicher und zeitlicher Orientierung

Hinführung zu Selbstständigkeit

Hinführung zu Eigenverantwortung

Hinführung zu Selbstbewusstsein

Hinführung zu Kritikfähigkeit

Heranführen an eine Selbsteinschätzung und zum Erkennen von Grenzen

Abbau und Nutzen von Hilfestellungen

Päd. Aufgabe: Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu einem größtmöglichen Maß an

Selbstbestimmung im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten bei Beachtung

der allgemein gesellschaftlich akzeptierten Regeln und Umgangsformen

Erziehung zu einem selbstbewussten und selbstständigen Menschen

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2.3 Pädagogische Verabredungen

EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine kooperierende Schule

Die Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam mit Grund- und Oberschülern.

EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine Schule in der Stadt Zehdenick

Die Schülerinnen und Schüler lernen in der Stadt Zehdenick.

EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine gesundheitsfördernde Schule

Die Schülerinnen und Schüler leben gesund.

EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine Erlebniswelt der Sinne

Die Schülerinnen und Schüler lernen mit allen Sinnen.

EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine sportliche Schule

Die Schülerinnen und Schüler treiben Sport.

EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine kreative Schule

Die Schüler sind kreativ.

EXIN-Förderschule Zehdenick – Eine digitale Schule

Die Schülerinnen und Schüler lernen mit digitalen Medien.

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3. Umsetzung des Leitziels und der pädagogischen Verabredungen

3.1 Planung und Gestaltung des Unterrichts

Die Herausbildung von Kompetenzen, personale, soziale, Medien- und Sachkompetenz, zur

selbstbestimmten Lebensgestaltung steht im Mittelpunkt der Unterrichtsplanung auf der Basis der

Rahmenlehrpläne für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt

„Geistige Entwicklung“ des Landes Brandenburg.

Für die angestrebten Kompetenzen werden notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten systematisch

aufgebaut und in immer wieder neu arrangierten Lernangeboten aktiv gehalten, um den Schülerinnen

und Schüler zu ermöglichen, über gesicherte Kenntnisse und Fertigkeiten zu verfügen.

Grundlegend für die Planung und Gestaltung des Unterrichts sind die Aspekte der Individualisierung,

Differenzierung, der Lebensbedeutsamkeit und der Handlungsorientierung („Am Leben lernen für ein

selbstbestimmtes Leben“).

Deshalb erstellen die Lehrkräfte jährlich einen individuellen Förderplan für jeden Schüler, der

halbjährlich evaluiert wird. In diesem werden auf der Grundlage des ermittelten Entwicklungsstandes,

der Lernausgangslage, die Förderziele festgelegt. Mit den Erziehungsberechtigten werden die

erreichten Lernstände regelmäßig erörtert und als Ausgangspunkt für die Verabredung weiterer

Fördermaßnahmen genutzt.

In den Stoffverteilungsplänen legen die Lehrenden die lebensbedeutsamen Themen fest (siehe

Schulinternes Curriculum, Teil B, Inhaltlicher Orientierungsrahmen).

Im Rahmen der Planung eines jeden Schuljahres werden die Schwerpunkte der unterrichtlichen

Kooperation zwischen Linden-Grundschule und EXIN-Förderschule festgelegt, Arbeitsgemeinschaften

mit Linden-Grundschule und EXIN-Oberschule sowie gemeinsame Aktivitäten/ Projekte angeschoben

und im Stundenplan bzw. Schuljahresarbeitsplan verankert.

Der Unterricht findet als Klassen-, klassenübergreifender- und Neigungsgruppenunterricht statt. Er ist

vorhabenorientiert bzw. hat eine lehrgangsartige Struktur.

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3.2 Guter Unterricht

berücksichtigt die verschiedenen Aneignungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler

Ebene des sinnlich-wahrnehmenden Lernens

Ebene des handelnd-aktiven Lernens

Ebene des bildlich-anschaulichen Lernens

Ebene des begrifflich-abstrakten Lernens

zeichnet sich durch Individualisierung und innere Differenzierung der Bildungsangebote aus

ist gekennzeichnet durch Ganzheitlichkeit

zeichnet sich durch die Nutzung verschiedener Medien, vor allem auch digitaler Medien, aus

trägt zur lebenspraktischen Bildung der Schülerinnen und Schüler bei

orientiert sich an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler

ist handlungs- und situationsbezogen

ermöglicht das Lernen in sozialen Zusammenhängen

ermöglicht kooperatives Lernen/ Lernen im Team

zeichnet sich dadurch aus, dass Fehler als Lernchance gesehen werden

berücksichtigt die mögliche Diskrepanz von Lebensalter und Entwicklungsalter und ist

altersangemessen

ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern sich möglichst aktiv, entdeckend und selbstständig

mit Inhalten und Problemstellungen auseinanderzusetzen

basiert auf der pädagogischen Grundhaltung des Lehrers (Echtheit, Akzeptanz, Empathie,

Konsequenz)

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3.3 Umgang mit Schülerleistungen

Im BbgSchulG, § 57, werden die Grundsätze der Leistungsbewertung beschrieben. Dort heißt es, dass

in allen Jahrgangsstufen der Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “geistige

Entwicklung“ schriftliche Informationen zur Lernentwicklung an die Stelle von Noten treten.4

„Leistungsbewertungen erfolgen individuell für jede Schülerin und jeden Schüler auf Grundlage der für

sie bzw. ihn zutreffenden Kriterien. Sie werden durch Instrumente zur Feststellung der

Lernausgangslage, durch prozessbegleitende Diagnose und individuelle Förderpläne sowie durch

Verfahren der Lerndokumentation ermöglicht. Alle genannten Maßnahmen sollen die individuelle

Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler unterstützen, ihre Anstrengungsbereitschaft und das

Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit stärken sowie die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung

entwickeln helfen.“ …„Zur Leistungsermittlung werden z. B. Lernbegleithefte, Portfolios oder

Präsentationen genutzt.“5

Leistungsüberprüfung/ -kontrolle

Art der Leistungskontrolle Realisierung durch:

Selbstkontrolle der Schüler

Laufzettel bei Stationsarbeit

Laufdiktat

Nächste Aufgabe/ nächstes Level bei Lernspielen

Arbeitsblätter mit Selbstkontrolle

Arbeitsmaterialien mit Lösungen zur Selbstkontrolle

Gemeinsame Lernkontrolle

Quiz am Ende der Unterrichtsstunde

Quiz am Ende der Unterrichtsreihe

Literaturwettstreit

Lernkontrolle durch Lehrkraft

Mündliches Abfragen von Lerninhalten

Schriftliches Abfragen von Lerninhalten

Kontrolle von Arbeitsblättern, Arbeitsheften

Kontrolle von Leseprojektmappen

Fleißigkeitshefte

Anwendung erworbener Kompetenzen/ Transfer

Wandertage und Klassenfahrten

Mobilitätstraining in Zusammenarbeit mit dem IfD

Auftritte, z. B. Schülerband

Klassenübergreifende Unterstützung von Schülern als Experten

4 BbgSchulG, § 57,Abs. 1 5 Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, 2011, S. 17

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Leistungsreflexion

Art der Leistungsreflexion Realisierung durch:

Selbsteinschätzung Einschätzung am Ende der Unterrichtsstunde

Entwicklungsgespräche mit den Schülern

Fremdeinschätzung

Zeugnisse

Elternbriefe

Elterngespräche

Förderpläne

jährlicher Literaturwettstreit

Verstärkerplan/ Verhaltensreflexion Punkte- und Smileyplan: Reflexion des Verhaltens nach

vereinbarten Kriterien/Klassenregeln; Verstärkersystem bei Erreichung vereinbarter Anzahlen

Leistungsdokumentation

Art der Leistungsdokumentation Realisierung durch:

Förderplan Beschreibung des derzeitigen Lernstandes und der

Fördermaßnahmen

Zeugnisse in Textform

Zertifikate/ Urkunden/ „Führerschein“

Zertifikate in den Berufsfeldern

Schwimmabzeichen

Sportabzeichen

Sportliche Wettkämpfe – Tafel der Besten

Siegerehrungen

Rollbrettführerschein

Fahrradprüfung

Vorstellung der Ergebnisse zum Jahresthema

Präsentation im Schulflur

Praktikumseinschätzung

Einschätzung durch die WfbM

Einschätzung mit dem IfD durch den Praktikumsbetrieb

Berufswegekonferenzen

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Leistungsbewertung

Art der Leistungsbewertung Realisierung durch:

Zeugnisse Schriftliche Aussagen zu den erworbenen Kompetenzen

in den einzelnen Fächern

Förderpläne Einschätzung d. Lernausgangslage

3.4 Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schüler und den Eltern

Mitwirkung der Schüler

Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung des Schullebens erfolgt vor allem durch

die intensive Vorbereitung der Feste, Höhepunkte und Vorhaben der ganzen Schule in den Klassen.

Gewählte Schülersprecher treffen sich regelmäßig mit den Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern und

zweimal im Schuljahr mit der Schulleiterin.

Elternarbeit

Wir betrachten die Zusammenarbeit mit den Eltern als wesentliches Erfolgsrezept für die Bildung und

Erziehung unserer Schülerinnen und Schüler. Dabei nutzen wir alle Formen:

regelmäßige Elternversammlungen,

Elternsprechtage

Elternbesuche durch die Lehrkräfte

Konsultationen bei besonderer Veranlassung und

natürlich die Mitwirkungsgremien

Für den partnerschaftlichen Dialog ist es für uns wichtig, das professionelle Denken auf Seiten des

Lehrerpersonals mit dem Erkennen, Offenlegen und Vertreten berechtigter Wünsche, Ängste und

Forderungen seitens der Eltern zu verbinden.

Die regelmäßige Zusammenarbeit bei der Evaluation der individuellen Förderpläne (Ergänzung der

Lernausgangslage und Abstimmung der halbjährlich neu festzulegenden Förderschwerpunkte) heißt für

uns auch, die Eltern als Experten für ihr Kind zu akzeptieren.

Viele unserer Schülerinnen und Schüler können nicht aktiv von den Erlebnissen in der Schule berichten.

So haben alle Schülerinnen und Schüler ein Pendelheft bzw. wir nutzen vorhandene Talker.

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Eltern können nach Absprache auch gern am Unterricht teilnehmen.

Gern gesehen sind die Eltern auch bei Feiern oder zu besonderen Höhepunkten (Schuljahresende,

Weihnachten, Tag der offenen Tür). Dabei ergeben sich viele Möglichkeiten für die Eltern untereinander

Kontakt aufzunehmen, einige Sorgen zu erörtern oder in ungezwungener Atmosphäre mit den Lehrern

zu sprechen.

Viele Eltern betätigen sich aktiv im Förderverein.

3.5 Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern

Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern hat unser Schulleben positiv

beeinflusst.

Gerade eine Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ lebt

davon, sich nach außen zu öffnen, andere Menschen und Orte aufzusuchen und Partner in die Schule

zu holen. Nur so können wir die soziale Integration erreichen.

Als Anfang bis Mitte der 90-er Jahre ein Standort für unseren Schulneubau gesucht wurde, haben

Lehrer und Eltern für einen Standort inmitten der Stadt gekämpft. Der Kampf hat sich gelohnt.

Unterrichtsgänge

Die Lehrerinnen und Lehrer nutzen häufig Einrichtungen der Stadt, um das Lernen auch außerhalb der

Schule zu organisieren. Durch die Präsens unserer Klassen in der Stadt kommen viele Menschen mit

uns in Kontakt. Ängste konnten abgebaut werden.

Zusammenarbeit mit der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), der Arbeitsagentur und dem

Integrationsfachdienst

Die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen des Lebens bestmöglich vorzubereiten, bedeutet

an unserer Schule, dass lebenspraktisches Lernen einen hohen Stellenwert besitzt. In der

Berufsbildungsstufe wird nach dem Rahmenlehrplan für Schülerinnen und Schüler mit dem

sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, die die Abschlussstufe /den

zweijährigen berufsqualifizierenden Lehrgang besuchen und dem schuleigenen Curriculum gearbeitet.

Höhepunkte sind die Praktika. Die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden in enger

Zusammenarbeit mit der WfbM, dem Integrationsfachdienst und den Beratern der Arbeitsagentur auf

den Übergang Schule – Beruf nach Beendigung der Schulpflicht/Berufsschulpflicht vorbereitet.

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Öffentlichkeitarbeit

Über unseren Schulalltag berichten sowohl die Klassen als auch die Schulleitung immer wieder in der

regionalen Presse und auf der Homepage.

Zu Schulfesten und Projekten schauen Reporter und Fotografen der MAZ und Gransee-Zeitung vorbei.

Alle Artikel werden in der Schulchronik gesammelt.

Auch in Funk und Fernsehen wurde schon über unsere Förderschule berichtet. Der RBB und das

Inforadio haben jeweils in einen Beitrag über unser einjähriges Mozartprojekt „Die Königin der Nacht bin

ich“ in Zusammenarbeit mit der Staatsoper in Berlin berichtet. Die RBB-Nachrichten sendeten einen

Zusammenschnitt unseres kooperativen Zirkusprojektes.

Der Förderverein „Miteinander leben lernen“

Der Förderverein „Miteinander leben lernen“ vertritt die Interessen unserer Förderschule und der

Linden-Grundschule Zehdenick und macht sich für das Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit

und ohne Behinderung stark. Er unterstützt schulische und außerschulische Vorhaben, ist

Interessenvertreter der Kinder und ihrer Eltern und hilft durch die Gewinnung von Sponsoren bei der

Verbesserung der materiellen Bedingungen.

Zusammenarbeit mit Oberstufenzentren

In jedem Ausbildungsjahr absolvieren Schüler der Oberstufenzentren, AGUS/ GADAT – Berufliche

Schule Neuruppin, OSZ „Georg Mendheim“ und OSZ Uckermark, im Rahmen ihrer Ausbildung zum

Sozialassistenten, Heilerziehungspfleger und Erzieher ein Praktikum an unserer Schule.

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3.6 Kooperation zwischen Lehrkräften, dem sonstigen pädagogischen Personal und

Therapeuten

In regelmäßig stattfindenden Teamgesprächen im Rahmen der Präsenszeit erfolgt die Abstimmung des

gemeinsamen pädagogischen Vorgehens der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals.

Die Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie Therapeuten für Autismus arbeiten auf

Rezeptbasis mit den Schülern in der Schule. Sie beraten auch die Lehrer und das sonstige

pädagogische Personal. Unterricht und Therapien ergänzen sich.

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3. 7 Fortbildung

Erfolgreiches Lehren und Lernen hängt erhebliche vom fachlichen und methodischen Wissensstand

des Lehrpersonals ab.

Die Mehrzahl der Lehrkräfte unserer Schule nutzt vielfältige Angebote der Lehrerfortbildung. Ergänzt

werden diese individuellen Fortbildungen durch regelmäßig schulinterne Fortbildungsveranstaltungen.

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4. Arbeitspläne

4.1 Planungsgrundlagen

Gremien der Lehrkräfte

6 Lehrerkonferenzen im Schuljahr

Fachkonferenzen und Teamgespräche in der Anwesenheitszeit (montags in den geraden

Wochen von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

Verbindliche Planungen

Schulinternes Curriculum – separater Ordner

Schuljahresplan

individuelle Förderpläne für jede Schülerin und jeden Schüler

Stoffverteilungspläne

Stundenplan

Kooperationsvereinbarungen mit der Linden-Grundschule

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4.2. Schulinternes Curriculum

→ separater Ordner

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4.3 Konzepte

4.3.1 Konzept für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf

Konzept für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf

- Schwerstmehrfachbehindertenkonzept -

1. Einleitung

Eine genaue Beschreibung oder gar eine Definition, was unter einer schweren

Mehrfachbehinderung zu verstehen ist, fällt schwer. Die Terminologie ist sehr

vielfältig, nicht einheitlich und orientiert sich an Defiziten. Für uns ist die Schülerin/

der Schüler mit einem erhöhten Förderbedarf und deren/ dessen vorhandenen

Kompetenzen Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit.

Laut Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) vom

02. August 2007 sind Kinder und Jugendliche mit einer schweren

Mehrfachbehinderung altersgemäß in der jeweiligen Klassenstufe zu integrieren.

Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Entwicklungsbereichen so erheblich be-

einträchtigt sind, dass gemäß der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK)

zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vom 26.06.1998 gleichzeitig ver-

schiedene Förderschwerpunkte zur Anwendung kommen, stellen besondere Anfor-

derungen an eine individuelle Förderung. Für die schulische Förderung schwer

mehrfachbehinderter Schülerinnen und Schüler ist eine weitere Differenzierung und

Intensivierung der schulischen Maßnahmen erforderlich. Diese Kinder und

Jugendlichen benötigen zur Sicherung ihrer existentiellen Grundbedürfnisse basale

Erfahrungen als Voraussetzung für Lernen und Entwicklung. Kinder und Jugendliche

mit schwerer Mehrfachbehinderung brauchen in der Regel körperliche Nähe, um

andere Menschen und Dinge wahrnehmen und mit ihnen in Beziehung treten zu

können. Dafür müssen alle Sinne angesprochen werden. Durch sonderpädagogische

Hilfe werden alle Sinne wie die Tiefensinne, die Sinne der Haut, des Geruchs, des

Geschmacks, des Gesichts, des Gehörs und des Tastens angesprochen. Die Kinder

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und Jugendlichen sollen Sinnesreize bemerken und beantworten, Handlungen

wiederholen, dabei Gewohnheiten ausbilden und selbst durch Sinneswahrnehmung

aktiv werden. Die Sicherstellung der basalen Förderung tritt in den Vordergrund der

sonderpädagogischen Förderung. Erziehung und Unterricht beinhalten auch Aspekte

von Pflege und Therapie. Diese müssen in ein Gesamtkonzept eingebettet sein. Sie

finden sich in den Unterrichtsvorgaben/ dem Rahmenlehrplan und in den

individuellen Förderplänen der Schüler wieder. Ausgehend von den Bildungs- und

Erziehungszielen in den Unterrichtsvorgaben/ dem Rahmenlehrplan und den

individuellen Förderplänen der Schülerinnen und Schüler werden Elemente der

Pflege und der Therapie miteinander verknüpft.

2. Angebote unserer Schule

2.1 Snoezeln

Es handelt sich um eine „künstliche Traumwelt“, die primär Sinneserfahrungen

ermöglichen soll. Der Begriff des Snoezelns kann mit Dösen, Schlummern, Schnup-

pern, Schnüffeln und Sich-Wohlfühlen umschrieben werden und therapeutische

Konzepte unterstützen.

Schüler

Bildung Erziehung

Pflege Therapie

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Wir bieten in unserer Schule einen Snoezelraum mit Wasserbett und Baldachin, ein

Bällebad, Echohall und Mirkofon, Wassersäulen, Schaukelsitz und ein Snoezel-

keyboard an. Es besteht die Möglichkeit, den Raum abzudunkeln, um bei

gedämpftem Licht und leiser Musik Entspannung zu finden.

2.2 Reiten

Das therapeutische Reiten umfasst pädagogische, psychologische, psychothera-

peutische, rehabilitative und sozial-integrative Maßnahmen, die über das Medium

Pferd umgesetzt werden.

Im Mittelpunkt steht die individuelle und ressourcenorientierte Förderung. Eine

günstige Beeinflussung der Persönlichkeitsentwicklung gehört in den Bereichen

Motorik, Wahrnehmung, Lernen, Befindlichkeit und Verhalten zu den Zielsetzungen.

Das Bewegtwerden auf dem Pferderücken und die Gestaltung der Beziehung zum

Therapiepferd unterstützen die Schülerin/ den Schüler in der Auseinandersetzung mit

seinen individuellen Schwierigkeiten.

Aufgrund positiver Erfahrungen wird das Selbstwertgefühl gestärkt und eine ange-

messene Selbsteinschätzung erlernt.

Die Muskelspannung wird positiv beeinflusst und reguliert. Schlaffe Muskeln spannen

sich an und gespannte, spastische Muskeln geben nach.

Die gesamte Körperhaltung wird geschult, das Gleichgewichtsgefühl verbessert sich.

2.3 Schwimmen

Ziel der Wassergewöhnung und des „Schwimmens“ bei schwerstmehrfachbehin-

derten Kindern und Jugendlichen ist es, den Muskeltonus positiv zu beeinflussen.

Das warme Wasser (ca. 33° C) macht die Muskulatur weich und verändert so Span-

nungszustände günstig. Dadurch kann die Muskulatur ganz anders eingesetzt wer-

den, so dass muskuläre Disbalancen ausgeglichen und Verkürzungen vermieden

werden. Gleichzeitig können verschiedene Muskelgruppen gekräftigt werden, die im

alltäglichen Leben auf Grund der Schwerkraftbedingungen nur schwer genutzt wer-

den können. Da die Muskulatur im Wasser aktiver eingesetzt wird, kann sich die Be-

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findlichkeit der Gelenke verbessern. Hinzu kommt die positive Wirkung auf die

Psyche der Schülerinnen und Schüler. Diese/ dieser kann durch die bessere

Beweglichkeit im Wasser zu mehr Bewegung unter Schwerkraftbedingungen

angeregt werden und so das allgemeine Selbstwertgefühl erhöhen.

2.4 Musik

Musik durchdringt unser Leben auf vielfältige Weise. Man begegnet Musik an vielen

Orten und zu vielen Gelegenheiten. Durch unterschiedliche audiovisuelle Medien ist

Musik ein fester Bestandteil des Lebens geworden, dem man sich kaum entziehen

kann. Dementsprechend haben alle Schülerinnen und Schüler bereits musikalische

Erfahrungen, wenn sie in die Schule kommen.

Jeder Mensch verfügt über musikalische Erlebnisfähigkeit, da das Hören von Musik

und die Wahrnehmung von Klängen und Geräuschen, auch in ihren grundlegendsten

Formen als Schwingungen und Vibrationen, jeden Menschen auf irgendeine Weise

berühren und emotional ansprechen können.

Musik ist nicht nur Unterrichtsinhalt, sondern vielmehr Unterrichtsprinzip. Im

Unterricht trägt Musik besonders zu einer Ritualisierung bei. In täglich oder

wöchentlich wiederkehrenden Situationen bietet Musik die nötigen Anhalts- und

Orientierungspunkte für die Schülerinnen und Schüler. Die sich daraus ergebende

Auffassung von Musik als Unterrichtsprinzip einer ganzheitlichen Förderung, bietet

Möglichkeiten für die Förderung von Wahrnehmung, Spiel, Gesang und Sprache

sowie Hören und Fühlen.

Wir nutzen Musik zur sensorischen Anregung, zur Bewegungsaktivierung und zum

Erleben und Ausdrücken von emotionalen Inhalten.

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf machen elementare akustische

Erfahrungen, wie das Erfahren von Ruhe und Stille und den Unterschied zu

akustischen Ereignissen, das Wiedererkennen bekannter Stimmen und Geräusche.

Die Schülerinnen und Schüler werden u. a. durch Angebote mit Bewegung und

Körperkontakt und durch Aufnehmen, Wiedergeben und Verändern von

Lautäußerungen zu stimmlichen Äußerungen angeregt. Spiellieder animieren sie,

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Musik mit dem eigenen Körper zu machen. Die Schülerinnen und Schüler machen

mit Hilfe verschiedene Klangerfahrungen: Schlaginstrumente, Resonanzkörper…. Sie

reagieren auf Vibrationen und Schwingungen von Instrumenten.

Die Schülerinnen und Schüler berühren Musikinstrumente. Dadurch werden

Rhythmen und Bewegung auf sie übertragen und taktile Erfahrungen ermöglicht.

Sie werden im Rollstuhl, im Arm, in verschiedenen Lagerungspositionen zur Musik

bewegt bzw. bewegen sich selbst und machen so vestibuläre und kinästhetische

Erfahrungen. Die Schülerinnen und Schüler lassen sich auch durch Musik zu

tänzerischen Bewegungen anregen.

2.5 Kommunikationsförderung

Kommunikation umfasst nicht nur Sprache, sondern alle kommunikativen

Handlungen, die letztlich im Regelfall in Sprache münden.

Die Entwicklung der Kommunikation erfolgt in 5 Stufen. Die Entwicklungsstufe des

„Ungezielten Verhaltens“ muss als gegeben vorausgesetzt werden, da sie nicht zu

unterschreiten ist.

Im Unterricht analysieren wir, auf welcher Stufe der Kommunikationsentwicklung eine

Schülerin/ein Schuler steht. Diese gibt Aufschluss über die Materialien, die eingesetzt

werden können. Die Kommunikationsförderung erfolgt kontinuierlich durch alle

Lehrkräfte im gesamten Unterricht.

Schülerinnen und Schüler mit schwerer und mehrfacher Behinderung benötigen

häufig zusätzlich zu den bildenden und erzieherischen Angeboten pflegerische

und/oder therapeutische Unterstützung (Lageveränderung, Fortbewegung,

Körperkontrolle…). Sie brauchen körperliche Dialogformen und Nähe, um Menschen,

Dinge und die Welt wahrzunehmen und in Beziehung mit ihnen zu treten. Die in

pflegerischen Situationen enthaltenen Bildungschancen werden von uns genutzt.

Die Kommunikationsförderung beinhaltet die Kommunikation mit vorsymbolischen

Mitteln. Dazu gehört die Unterstützte Kommunikation. Ein Großteil der Schüler

spricht nicht, kaum oder schwer verständlich. Bei der Unterstützten Kommunikation

werden den Schülerinnen und Schülern dynamische und statische Symbole

angeboten, die die Lautsprache ergänzen und/oder ersetzen. Dynamische Symbole

sind körpereigene Symbole, wie Mimik, Gestik, Blickrichtung, konventionelle Zeichen

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(Zeigegeste, Nicken…), Fingeralphabet, Gebärden. Bei den statischen Symbolen

setzen wir nicht elektronische (Gegenstände als Stellvertreter, Miniaturen realer

Gegenstände, Fotos, Abbildungen, Graphische Systeme usw.) und elektronische

Kommunikationshilfen ein. Wir empfehlen und suchen Kontakt zu unabhängigen

Beratungsstellen für UK.

Zentrale Form der symbolischen Kommunikation ist die Lautsprache. Sie ist sowohl

Gegenstand des sprachlichen Lernens im Fach Kommunikation/Deutsch als auch

wichtiges Medium des Lernens allgemein.

Der Unterricht trägt zum Aufbau und zur Entwicklung von Sprach- und

Sprechkompetenz, Sprachverständnis und kommunikativen Sprachgebrauch bei und

entwickelt somit die sprachliche Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler

weiter. Lehrende ermutigen Schülerinnen und Schüler sich lautsprachlich zu äußern,

sich an Gesprächen zu beteiligen und Situationen sprachlich erfolgreich zu gestalten.

Im gesamten Unterricht wird Lautsprache handlungsbegleitend und

handlungsersetzend eingesetzt, außerdem werden vielfältige an Erfahrungen und

Erlebnisse gebundene Sprech- und Sprachanlässe initiiert.

2. 6 Physiotherapie

Vertreter von zwei Praxen betreuen in regelmäßigen Abständen auf Rezeptbasis die

Schülerinnen und Schüler der Schule.

Das Bobath-Konzept gilt der Therapie von Kindern und Erwachsenen mit Bewe-

gungsstörungen durch die drei medizinisch-therapeutischen Berufe: Physiotherapie,

Ergotherapie und Logopädie sowie der dazu gehörenden ärztlichen Diagnostik und

Therapie.

Das Konzept ermöglicht und fördert die Zusammenarbeit von verschiedenen

medizinisch, psychologisch oder pädagogisch orientierten Berufsgruppen. Es lässt

eine systematische sozialmedizinische Sichtweise der menschlichen Entwicklung zu.

Es gibt Eltern, Angehörigen und Lehrern die Möglichkeit, das Kind in seiner Bewe-

gungsentwicklung zu verstehen und im Alltag seine individuelle Entwicklung zu

unterstützen.

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Es ist ein stetiger Lernprozess, um die altersgerechte Handlungsfähigkeit des Kindes

zu optimieren. Das heißt, die Handlungsfähigkeit in allen Lebensbereichen, wie z. B.

bei Spiel und Freizeit, für persönliche Selbstständigkeit in Haus, Familie und Öffent-

lichkeit, bis hin zur Handlungsfähigkeit in Schule/ Arbeit und/ oder Beruf.

2.7 Ergotherapie

Je nach Entwicklungsstand und individuellen Schwierigkeiten des Kindes gelangen

unterschiedliche Konzepte zur Anwendung. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt

auf den basalen sensomotorischen Funktionen. Durch Ausnutzen des „sensomoto-

rischen Erfahrungslernens“ werden der Schülerin/dem Schüler Materialien, Objekte,

Aufgaben oder Spiele angeboten, mit deren Hilfe sie/er seine basalen

sensomotorischen Funktionen erlebt, entwickelt, stabilisiert, nutzt, organisiert und

übt, ohne dass sie/er sich selbst darüber immer bewusst wird. Auf diese Weise kann

eine optimale Mitarbeit der Schülerin/des Schülers erreicht werden.

Die Therapie bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen erfolgt auf Rezeptbasis

in der Regel 1 mal pro Woche in Einzeltherapie über einen Zeitraum von 45 Minuten.

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4.3.2 Vertretungskonzept

Vertretungskonzept der EXIN-Förderschule

1. Ausgangslage

Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt “geistige Entwicklung“ sind

Ganztagsschulen. Das Ganztagsangebot erfolgt auf der Grundlage der curricularen

Vorgaben und gliedert sich in Unterricht und pädagogische gelenkte Betreuungsangebote.

Das Konzept „Verlässliche Schule“ im Land Brandenburg soll sicherstellen, dass für

Schülerinnen und Schüler möglichst keine Stunde ausfällt. Schülerinnen und Schüler sollen bei

Ausfall der unterrichtenden Lehrkraft i.d.R. ein adäquates Unterrichtsangebot oder ein

angemessenes pädagogisches Betreuungsangebot erhalten.

Der größte Teil des Unterrichtsausfalls ist auf Erkrankung von Lehrkräften zurückzuführen. Einen

eher geringen Teil bilden andere Ursachen, wie z.B. Schulfahrten, Wandertage oder

Fortbildungsveranstaltungen.

2 .Maßnahmen

2.1. Maßnahmen des Landes Brandenburg

Das MBJS weist eine Vertretungsreserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, insbesondere

zur Kompensation von krankheitsbedingtem Ausfall, im Rahmen der Planstellen und Stellen in

Höhe von 3% dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung, Regionalstelle Neuruppin, im

Haushaltsplan zu. Ein Teil wird an die Schulen weitergegeben.

Die Schule erhält ein Vertretungsbudget. Diese bietet die Möglichkeit, befristeter Einstellungen

zur Vermeidung von Ausfall.

2.2. Maßnahmen der Schule

2.2.1. Nutzung der Vertretungsreserve, Auflösung der Mehrfach- und Doppelbesetzung

2.2.2. Nutzung individueller Stundenkonten für Vertretungsunterricht - Unterrichtsverlagerung

2.2.3. Abstimmung von Klassenfahrten, Wandertagen und SBP

2.2.4. Aufteilen einer Klasse

2.2.5. Nutzung des Vertretungsbudgets

2.2.6. Mehrarbeit auf freiwilliger Basis ( gleichmäßige Belastung innerhalb des Kollegiums)

2.2.7. Lehrkräfte nehmen Fortbildungsangebote wahr, die möglichst in der unterrichtsfreien

Zeit liegen. Mehrere Lehrkräfte nehmen nicht an derselben Fortbildung teil, teilnehmende

Lehrkräfte wirken als Multiplikatoren.

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4.3.3 Fortbildungskonzept

Fortbildungskonzept

1. Schulinterne Fortbildung (SCHILF) – Rundschreiben 37/98

Im Mittelpunkt stehen Themen des Unterrichts bzw. von Projekten.

Es werden Referenten von außen herangezogen oder das Kollegium sucht entsprechende

Orte auf.

Verantwortlichkeit: Schulleitung, Lehrkräfte, Fachberater

2. Sicherheitsrelevante Fort- und Weiterbildungen

Die Kollegen bilden sich turnusmäßig weiter.

- Rettungsschwimmer

- Sportlehrer

- Lehrkräfte für den Bereich Arbeitslehre

- Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich

- Brandschutzhelfer

- Seminare der GUV für Schulleitung

Verantwortlichkeit: betreffende Kollegen

Alle Kollegen sind Ersthelfer.

Verantwortlichkeit: Schulleitung

3. Weiterbildung zum Praxisanleiter für Auszubildende zum

Heilerziehungspfleger/ innen

Alle Sonderpädagogen (Fachschule und vergleichbare Abschlüsse) bilden sich zum

Praxisanleiter weiter.

Verantwortlichkeit: betreffende Kollegen

4. Individuelle Fortbildungen

Jede Lehrkraft ist entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz § 67, Abs. 3

verpflichtet sich weiterzubilden.

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Lehrkräfte nehmen Fortbildungsangebote wahr, die möglichst in der unterrichtsfreien Zeit

liegen, mehrere Lehrkräfte nehmen nicht an derselben Fortbildung teil, teilnehmende

Lehrkräfte wirken als Multiplikatoren.

Verantwortlichkeit: alle Kollegen

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4.3.4 Schulfahrtenkonzept

Schulfahrtenkonzept

Klassen -und Kursreisen werden im Schulgesetz unter dem Begriff Schulfahrten

geführt. Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, mit denen definierte Bildungs- und

Erziehungsziele verfolgt werden; dazu zählen auch Schullandheimaufenthalte.

„Schulfahrten dienen dem besseren gegenseitigen Kennen lernen, sollen die Formen

des miteinander Lernens und Lebens erweitern. Sie sind unter Berücksichtigung des

Rahmenlehrplanes6 und des Unterrichts durchzuführen, wobei nach Möglichkeit ein

Reisecurriculum entwickelt werden soll“ (Verwaltungsvorschriften über schulische

Veranstaltungen außerhalb von Schulen (VV-Schulfahrten - VVSchulf) vom

13.01.2014).

Schulfahrten ergänzen die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Schwerpunkt

der Planung einer Schulfahrt soll daher die pädagogische Einordnung sein:

Neue Aktionsräume erschließen: Städte im Land Brandenburg bzw.

Deutschlands, Wasser, Wald, Gebirge,

Sensibilisierung für ein naturnahes/ schonendes Leben: Wetter erleben in all

seinen Fassetten, "Überleben" mit einfacher Campingausstattung ohne

Computer, Fernseher usw.; Nutzung natürlicher Ressourcen, Improvisieren,

Schaffen eines ökologischen Bewusstseins

Umweltbildung/-erziehung: Sensibilisierung für Natur- und Umweltschutz,

Kenntniserwerb zu Flora und Fauna, Erkennen/ Erfahren komplexer Naturkreis-

läufe, Wahrnehmungsschulung (alle Sinne), Kennenlernen des sozialen Umfeldes

Schulung sozialer Kompetenz: Kooperationsfähigkeit, Kommunikations-

fähigkeit, Teamfähigkeit, Führungsqualitäten, Konflikt-/Kritikfähigkeit (Toleranz,

Akzeptanz, Miteinander, Rücksichtnahme), Ausprägung adäquater Handlungs-

6 „Im Vordergrund stehen die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit, die Ausschöpfung der

individuellen Entwicklungsmöglichkeiten, das Lernen und Leben in der Gesellschaft und die individuell

mögliche, aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen“ (Rahmenlehrplan:

Eingangsstufe bis Oberstufe bzw. Jahrgangsstufe 1 bis Jahrgangsstufe 10 für Schülerinnen

und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“)

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/Bewältigungsstrategien, Normen und Werte (einen Platz in der Gesellschaft

finden/ einnehmen)

Persönlichkeitsentwicklung: Horizonterweiterung, Selbstvertrauen schaffen/

stärken, Wahrnehmungserfahrungen, Gefühlssensibilisierung, Eigenwahrneh-

mung, Verbesserung des Selbstwertgefühls, Selbständigkeit, eigene Grenzen

überschreiten, Körperwahrnehmung schulen, Notwendigkeit von Regeln/Grenzen

verstehen und akzeptieren

Schulung kognitiver und koordinativer Fähigkeiten: Kennen lernen neuer

Sport- und Freizeitaktivitäten, erlernen neuer Techniken, Risiken besser

einschätzen

Stärkung des Klassenverbandes: Gemeinsam erleben, arbeiten, kochen, essen

und genießen, Verantwortung für einander übernehmen, Rücksicht aufeinander

nehmen, Achtung vor der Arbeit/Leistung des anderen zeigen, Mitschüler und

Lehrer in einer schulfremden Umgebung erleben

Fachübergreifendes Lernen: z.B. durch fachübergreifende Projektaufgaben

während der Klassenfahrt

Durchführung von Klassenfahrten

- Die Eingangsstufe, 1. und 2. Schulbesuchsjahr, unternimmt eintägige

Fahrten in die nähere Umgebung, z.B. Heimatort der Mitschüler, bzw.

übernachtet in der Schule.

- Pro Schuljahr werden für die Lehrkräfte von jeweils 2 Klassen die Kosten

der Schulfahrt gemäß Reisekostengesetz undSchulfahrtenbudget

erstattet.

- Somit kann jede Klasse alle 3 Jahre eine Schulfahrt durchführen.

- Fährt eine Klasse nicht, geht das bereitgestellte Geld auf die anderen Klassen

über bzw. wird nicht in Anspruch genommen.

- Im Schuljahr 2014/2015 führen folgende Klassen eine mehrtägige

Schulfahrt durch: Oberstufe, Unterstufe/Mittelstufe.

- Am Ende eines jeden Schuljahres wird für das kommende festgelegt, für

welche Klassen eine Kostenerstattung erfolgt.

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5. Schulinterne Evaluation

Hinterfragen von vereinbarten Zielsetzungen, Auswertung von Vorhaben und selbstkritische

Einschätzung unserer Arbeit gehören selbstverständlich zu unserem pädagogischen Handeln.

Als Hauptmittel der Selbstevaluation nutzen wir die

Gespräche mit Eltern im Rahmen der Erstellung der individuellen Förderpläne der Schülerinnen

und Schüler,

Lehrer-, Fach- und Klassenkonferenzen,

Teamberatungen,

Hospitationen durch die Schulleitung,

Kollegiale Hospitationen,

Evaluationsbögen zu Schwerpunkten der pädagogischen Arbeit.

Verbindliche Terminsetzungen und Kontrollen der vereinbarten Verabredungen zu inhaltlichen

pädagogischen Prozessen, der Planungsgrundlagen und des beschlossenen organisatorischen

Rahmengefüges schaffen eine strukturierte, ruhige und verlässliche Lern- und Arbeitsatmosphäre.

Die Schulchronik gibt einen Überblick über die Umsetzung der pädagogischen Verabredungen, über die

Verwirklichung des Leitziels.

Unsere Eltern haben die Möglichkeit in Elternversammlungen, in der Schulkonferenz und in

persönlichen Gesprächen die Arbeit unserer Schule zu bewerten.

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6. Anlagen

6.1 Kooperationsvereinbarungen

6.2 Schuljahrespläne