Fachvortrag für die Herzlich Willkommen Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis...

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Fachvortrag für die

Herzlich Willkommen

Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld

Bayerisches Staatsministerium fürArbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld

Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld

Bayerisches Staatsministerium fürArbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Zur Person

Johanna DietzPflegedienstleitung

• 1979 Ausbildung zu Altenpflegerin• 1992/94 Zusatzqualifikation Pflegedienstleitung• Zusatzausbildung Gerontopsychiatrische Fachkraft (2006 -2009)• Pflegedienstleitung der Caritas-Sozialstation St. Kilian Mellrichstadt• Seit 2007 Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-

Grabfeld, auch im Pflegestützpunkt vertreten

Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld

Bayerisches Staatsministerium fürArbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Pflege

• Definition Gesundheit des Menschen ist laut Weltgesundheitsorganisation „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“[

Pflegebedürftig und dann?

Pflege im Wandel der Zeit

Möglichkeiten der Hilfe

Pflegeversicherung

• Voreinstufung in der Klinik

• Vorbereitung MDK besuch

• Die Stufen und ihre Möglichkeiten

Rechtliche Aspekte

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

und rechtliche Betreuung

Vorsorgevollmacht (1)

= dabei legt man schriftlich fest, wer im Falle einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst erledigen kann, in seinem Sinne erfüllen soll

• ersetzt eine rechtliche Betreuung

Vorsorgevollmacht (2)

• Gilt nur für definierte Aufgabenbereiche

• Eigenhändige Unterschrift und Datum

• Kann nur von Geschäftsfähigen verfasst werden

• Notarielle Beglaubigung möglich

Patientenverfügung (1)

• ist eine schriftliche Festlegung, ob der Betroffene in bestimmte Untersuchungen seines Gesundheitszustandes oder ärztlichen Eingriffen einwilligt oder untersagt

• Möglichst konkrete Anweisungen, welche Maßnahmen der Arzt bei Eintritt eines lebensbedrohlichen Zustandes zu ergreifen oder zu unterlassen hat

• Soll individuell den Willen des Verfassers wiedergeben• Möglichst schriftlich und aktuell

Rechtliche Betreuung (1)

Voraussetzungen:

• Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer

Notwendigkeit:• Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt

Rechtliche Betreuung (2)- Das Verfahren -

• Anregung der Betreuung beim Amtsgericht(Vormundschaftsgericht)

• Sachaufklärung durch das Gericht:Anhörung verschiedener Personen und Behörden

• Fachärztliches Gutachten• Anhörung der/des Betroffenen• Einführungsgespräch mit Rechtspfleger• Bestellungsurkunde

Rechtliche Betreuung (3)- Aufgabenkreise -

• Personensorge• Vermögenssorge• Aufenthaltsbestimmung• Sorge um das persönliche, insbesondere das

gesundheitliche Wohl• Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung• Vertretung gegenüber Heim-/Klinikleitung• Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen

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Vielen Dank für ihre

Aufmerksamkeit