Fachwissen zur Arbeitsplatzgestaltung -...

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Fachwissen zur Arbeitsplatzgestaltung

Abstände 3-5

Technische Geräte 6-14

Tätigkeiten 15-23

Arbeitsplätze 24-25

Besprechungen 26-33

Höhenanpassung 34

Flächenberechnung 35-44

Stauraum 45-48

Raumfaktoren 49-57

Inhaltverzeichnis

Berechnung der Tischtiefe

Die Tischtiefe für die Bildschirmarbeit ist von folgenden Faktoren abhängig:

• besondere Bedingungen (Körpergröße, Arbeitshaltung, Platzbedarf)

• Bildschirmgröße (Tiefe und Diagonale)

• Betrachtungsabstand zum Bildschirm

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Unsere Empfehlung zum Betrachtungsabstand

Für Flachbildschirme:

• bei 17 Zoll Monitoren: 70 cm

• bei 19 Zoll Monitoren: 80 cm

• bei 21 Zoll Monitoren: > 80 cm (abhängig von der Arbeitsaufgabe)

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Berechnung der Tischtiefe

Monitortiefe inkl. Stecker

+ Betrachtungsabstand (individuell)

- Differenzgröße (Abstand vom Auge zur Tischplatte)

Monitorüberstand über die hintere Tischkante kann toleriert werden, wenn keine Gefährdung vorhanden ist und keine Tischfläche eines Kollegen reduziert wird.

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Eingabemittel Tastatur und Maus

• Häufigste Eingabemittel sind Maus und Tastatur

• Tastaturbreite ca. 50 cm

• Bedienfläche für die Maus ca. 20 x 20 cm

• Hauptnutzbereich der Tastatur ist der alphanumerische Block

• Erforderliche Breite für die Eingabemittel beträgt demzufolge mindestens 80 cm

• Keine Tastaturauszüge!

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Andere Eingabemittel

• Natural Keyboard • Trackball • Spracheingabe • Grafik-Tablett etc. Hierbei ist eine genaue Erfassung zur Berechnung der erforderlichen Flächen nötig!

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Technische Komponenten - Notebooks

• Laptops/Notebooks werden immer häufiger als Hauptarbeitsmittel an Büroarbeitsplätzen eingesetzt

• DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650) fordert für diesen Fall den Einsatz einer externen Tastatur und Maus

• Tischtiefenberechnung erfolgt analog zur Berechnung bei Flachbildschirmen

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Rechner/CPU

• nicht auf den Boden stellen (Staub, Beschädigungen)

• Bedienbarkeit für den Nutzer gewährleisten

• Zugänglichkeit für EDV-Abteilung gewährleisten

• Kabelführung „risikolos“ und möglichst unsichtbar

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Peripheriegeräte

• Grundsatz: Jedes technische Gerät verursacht Belastungen für den Nutzer wie Abwärme, Schall, Toner- und Papierstaub, Elektrosmog, Schwingungen

• Daraus folgt: Halten Sie die Technikdichte am eigentlichen Arbeitsplatz möglichst gering!

• Geräte von der Tischplatte entkoppeln und in angemessener Entfernung aufstellen

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Peripheriegeräte sind ...

• Drucker • Fax • Scanner • Externe Festplatten • Lautsprecher • USB-Hubs etc.

Status Quo und zukünftige Entwicklung beachten!

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Richtiger Umgang mit Peripheriegeräten

• Geeignete Stellflächen vorsehen

• Gerätegröße in Höhe, Breite und Tiefe berücksichtigen

• Sinnvolle Bedienhöhen

• nicht auf den Fußboden stellen

• Bedienbarkeit und Verbrauchsmaterial

• Kabelweg (Achtung bei USB-Kabeln)

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Kleingeräte

• Alle Geräte – auch die kleinen – einplanen!

• Nur so kann beurteilt werden, ob ein Arbeitsplatz genug Platz bietet!

• Logische Positionierung

• Ausreichende Elektrifizierung

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Technischer Wandel

• Lebens- und Investitionszyklen haben Einfluss auf Technik und Möblierung

• Wechsel der Möblierung = ca. 15 Jahre

• Technikwandel = ca. 4 Jahre

• Konsequenz: Bereits absehbare technische Entwicklungen sollten schon heute Bestandteil der Planung sein (Beispiel: größer werdende Monitore)

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Manuelle Tätigkeiten

• Schreiben

• Lesen

• Sortieren

• Zeichnen

• Ablage

• Postbearbeitung etc.

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Manuelle Tätigkeiten - Platzbedarf

• Der Platzbedarf richtet sich nach der Menge und Art der verwendeten

Arbeitsmittel

Häufige Anforderung:

• Ordner DIN A4 aufgeschlagen

• Zwei Ordner (oder Unterlagen) hintereinander

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Manuelle Tätigkeiten - Platzbedarf

• Aufgeschlagener Ordner > 60 cm breit

• Zwei Ordner hintereinander > 60 cm tief

• Kleinste mögliche Fläche = 80 x 80 cm

• größere Flächen bei anderen Maßen und Aufgaben (z.B. Ablage)

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Wechsel zwischen den Aufgaben

Bildschirmarbeit wird nach ihrer Intensität in drei Kategorien unterteilt:

• Dauerbetrieb (ausschließliche Computerarbeit ohne Unterlagen)

• Mischarbeit (Bildschirmarbeit und manuelle Arbeit werden im Wechsel betrieben)

• Informationsbetrieb (PC ist eher Dekoration und wird nur selten verwendet)

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Wechsel zwischen den Aufgaben

• ca. 90 % aller Computerarbeitsplätze werden in Mischarbeit betrieben

Der Wechsel zwischen manueller Arbeit und Bildschirmarbeit kann auf zwei Arten erfolgen:

• Spontaner Wechsel • Geblockter Wechsel

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Spontaner Wechsel

• Bildschirmarbeit oder manuelle Arbeit werden überwiegend betrieben

• zusätzlich muss auf die jeweils andere Arbeit (z.B. bei Bildschirmarbeit auf die manuelle Arbeit) spontan und kurzzeitig zugegriffen werden

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Geblockter Wechsel

Der Wechsel zwischen der Bildschirmarbeit und der manuellen Arbeit findet geplant und in geblockter Form vor.

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Spontaner Wechsel - Folgen

Folgen eines spontanen Wechsels:

• 2 Arbeitsflächen sinnvoll

• Flächen sollen 45 Grad abgewinkelt oder linear angeordnet sein (beide Flächen sind im Blickfeld und Schwenkbereich)

• Tischhöhe wird auf die Hauptarbeit (z.B. Bildschirmarbeit) eingestellt

• Unterschiedliche Arbeitshöhen sind nicht notwendig

• Einflächenarbeitsplätze sind möglich

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Geblockter Wechsel - Folgen

Folgen eines geblockten Wechsels:

• 2 Arbeitsflächen sinnvoll (nicht unbedingt nötig; Flächen könnten frei geräumt werden)

• Flächen können 45° oder 90° oder 180° abgewinkelt sein

• Arbeitsflächen werden auf die manuelle Arbeitshöhe und auf die Bildschirmhöhe unterschiedlich eingestellt

• Einflächenarbeitsplätze sind für diese Arbeitsform nur dann geeignet, wenn sie höhenverstellbar sind

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Einflächenarbeitsplätze

Vorteile:

• Gute Unterfahrbarkeit

• Geringe Beschaffungskosten

• Geringe Montagekosten

• Durchgehende Platte ohne Stöße

Nachteile:

• begrenzte Tischfläche

• Keine Rechts-Links-Identität bei einseitigen Formen

• Bei einseitigen Formen unterschiedliche Eignung für Rechts-/Linkshänder

• Geringe Veränderbarkeit

• Bei großen Platten schlechte Transporteigenschaften

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Mehrflächenarbeitsplätze

Vorteile:

• Gute Veränderbarkeit • Klar definierte Flächen je Arbeitsaufgabe • Unterschiedliche Arbeitshöhen möglich • umbaufähig • Gute Individualisierungsmöglichkeiten • Große Tischflächen möglich • Umzugsfreundlichkeit

Nachteile:

• Plattenstöße • Schlechte Eignung für Sitz-Steh-Arbeitsplätze • Hohe Montagekosten • Hohe Beschaffungskosten • Evtl. höherer Flächenbedarf

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Besprechungen am Arbeitsplatz

Mit welchen Schlüsselfragen lässt sich ein Anforderungsprofil ermitteln?

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Besprechungen am Arbeitsplatz

Wie viele Personen kommen?

• Bis zu drei Personen finden unmittelbar am Arbeitsplatz Platz

• Ab vier Personen sollte ein separater Tisch vorgesehen werden

• Ansitzbreite pro Person = 80 cm

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Besprechungen am Arbeitsplatz

Wer kommt?

• Repräsentativer Anspruch • Formale Aussage • Vertraulichkeit

Bei Beraterplätzen wichtig: Gesten und Signale aussenden, die den Kunden willkommen heißen und wertschätzen!

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Besprechungen am Arbeitsplatz

Wie lange dauert die Besprechung?

• Sitzen oder Stehen? • Komfortaspekte • Versorgung mit Getränken und ggf.

Essen wird bei langen Besprechungen nötig! (Stellflächen, Cateringmobiliar)

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Besprechungen am Arbeitsplatz

Kommen die Besucher spontan oder geplant?

• Spontan:

Es muss eine Fläche vorhanden sein, die nur der Besprechung dient. Damit sie nicht mit anderen Funktionen vermischt wird, sollte sie vom Arbeitstisch getrennt sein.

• Geplant: Flächen können mehrfach genutzt werden.

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Besprechungen am Arbeitsplatz

Werden Medien benötigt?

• Aktive Medien: Bildschirm, Beamer, Teamboard, Tablet PC o.ä.

• Passive Medien: Flipchart, Whiteboard o.ä.

• Ausreichende Flächen und gemeinsamer Blick/Zugriff sind elementar

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Besprechungen am Arbeitsplatz

Werden Unterlagen benötigt?

• Von DIN A4 bis DIN A0, alles ist möglich!

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Besprechungen am Arbeitsplatz

Wie interagieren Besucher und Nutzer?

Sitzposition zueinander: Sitzen sich Besucher und Nutzer gegenüber,

sollte die Tischtiefe mindestens 100 cm betragen. (menschliches Sicherheits-bedürfnis, „Füßeln“)

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Höhenanpassung von Arbeitstischen

• Bei festen Besprechungsanbauten und mehrfach genutzten Tischen verstellt sich die Besprechungshöhe mit der Nutzerhöhe!

• Präventive Planung = Arbeitstisch und Besuchertisch sollten nicht miteinander verbunden sein.

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Mindesttischflächen

Mindesttischfläche: 1,28 m² = 160 x 80 cm

•  dieses Maß gilt sowohl für Bildschirm-arbeitsplätze, als auch für Büroarbeits- plätze ohne Bildschirm

•  Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)

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Mindesttischflächen

Mindesttischfläche bei Dauerbetriebsplätzen: • bei einem reinen Bildschirm-Dauerbetrieb

(keine oder wenig Unterlagen!) kann das Tischmaß in der Breite auf 120 cm reduziert werden

• Voraussetzung ist aber die volle Unterfahrbarkeit

• Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)

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Tischflächen

Ermittlungsfaktoren zur Tischgrößenberechnung: • es dürfen nur Flächen mit einer Mindesttiefe von

80 cm zur Berechnung herangezogen werden

• alle verketteten Flächen dürfen addiert werden, auch wenn die Verbindungsplatten weniger als 80 cm tief sind

• Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 5050)

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Bewegungsflächen

Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: • muss mindestens 1,5 m² betragen • darf nicht von einer anderen Bewegungsfläche

überlagert werden • Quelle: DGUV Information 215-410

(bisher BGI 5050)

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Bewegungsflächen

Bewegungstiefen am Arbeitsplatz:

• für sitzende Tätigkeit soll eine Tiefe von 100 cm nicht unterschritten werden

• für stehende Tätigkeit soll eine Tiefe von 80 cm nicht unterschritten werden

• Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 5050)

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Bewegungsflächen

Bewegungstiefen für Besucherplätze:

• für Besucher soll eine Bewegungstiefe von 80 cm nicht unterschritten werden

• Ausnahme: Der Besucher kann die Füße unter den Tisch stellen und hinter dem Besucher ist eine unverstellte Fläche; Reduktion auf 60 cm Tiefe zulässig

• Quelle: DGUV Informationen 215-410 (bisher BGI 5050)

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Benutzerflächen

• entsprechen am Arbeitsplatz den Bewegungsflächen

• entsprechen vor Schränken der Addition aus Möbelfunktionsfläche und Sicherheitsabstand

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Sicherheitsabstand

• entspricht der Stellfläche für den Menschen vor einem Schrank

• ist immer 50 cm tief

• kann sich am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz mit der Bewegungsfläche überlagern

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Möbelfunktionsflächen

• entstehen nur bei nach außen beweglichen Mobiliarteilen

• werden in der ungünstigsten Öffnung gemessen (z.B. 90°-Öffnung von Flügeltüren)

• dürfen sich nur mit Bewegungsflächen am Arbeitsplatz überlagern, sofern keine Quetsch-, Scher- und Stoßstellen entstehen

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Greifraum

Greifraumarten: • Direkter Greifraum:

unmittelbare Arbeitsumgebung wird mit angelegten und rechtwinkligen Armen erreicht

• Erweiterter Greifraum: Arbeitsumgebung, die mit ausgestreckten Armen erreicht wird

• Maximaler Greifraum: Arbeitsumgebung wird mit Stuhldrehung und Rollen erreicht

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...reine Geschmackssache?

Caddy oder Container

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• Arbeiten oder Besprechung im Stehen

• Integration von Ordnern möglich

• Mehr Stauraum auf gleicher Fläche

• Erweiterte Unterfahrbarkeit des Tisches

• Individuelle, spontane Gestaltungsmöglichkeiten

• Evtl. geringere Kosten

Caddy – Stauraum mit Zusatznutzen

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Container

• Unterstellcontainer (8-9 HE) • Standcontainer (12 HE) • HE = Höheneinheit = 5 cm

Vorteile:

• Zuordnung zur manuellen Fläche des Arbeitsplatzes

• Seitliche Nutzung der Auszüge • Sorgsame Planung der Möbelfunktionsflächen

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Dritte Ebene

• Horizontale dritte Ebene = Stauraum für Unterlagen oberhalb der Tischfläche in Form von Borden oder Korpora

• Vertikale dritte Ebene = visuelle oder akustische Abschirmung, Organisations-wände

• Sonderform „vertical desk“

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Raumfaktoren

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Mindestraumflächen

• Regelung (8 m²) stammte bis 2004 aus der ArbStättV

• ab 21.08.2004 galt die neue ArbStättV

• Keine konkrete Angabe mehr zu Mindestflächen!

• seit 09/2013 gibt es das Regelwerk „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) ASR A1.2 besagt: „...unabhängig von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 qm für einen Arbeitsplatz zzgl. mindestens 6 qm für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.“

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Flächen pro Arbeitsplatz

• Festlegung wird unterschieden nach Raumgröße (Kleinraum oder Großraum)

• Erhöhter Flächenbedarf im Großraum durch Verkehrswege und gemeinsame Ressourcen

• Empfehlungen aus der Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)

• Kleinraum: 8-10 qm • Großraum: 12-15 qm

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Raumhöhen

Mindestraumhöhen für Arbeitsräume: • bei bis zu 50 qm mindestens 2,50 m • bei mehr als 50 qm mindestens 2,75 m • bei mehr als 100 qm mindestens 3,00 m • bei mehr als 2.000 qm mindestens 3,25 m

Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.2)

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Wegeflächen

Verkehrswege:

• für 1 Person (Zugang) = 60 cm Breite

• für 2-5 Personen = 87,5 cm Breite

• für 6-20 Personen = 100 cm Breite

• für 21-100 Personen = 120 cm Breite

• für 101-300 Personen = 180 cm Breite

• für 301-400 Personen = 240 cm Breite

Quelle:

DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)

ASR A2.3 / ASR A1.8

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Wegeflächen - Überlagerungen

Verkehrswege dürfen sich überlagern mit:

• Sicherheitsabstand (bei gelegentlichem Zugriff und sofern keine beweglichen Bau- teile in der Sicherheitsabstand ragen)

Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 5050)

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Wegeflächen

Verkehrswege dürfen sich nicht überlagern mit: • Möbelfunktionsflächen • Stellflächen • Bewegungsflächen

Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 5050)

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Möbelfunktionsflächen

• dürfen sich gegenseitig in Schrank-innenecken überlagern, sofern keine Benutzung durch mehrere Personen gleichzeitig erfolgt

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Zugang zum Fenster

• für den Zugang zu den Stell- und Regelelementen an der Fensterseite soll die Zugangsbreite 50 cm betragen (Bediengang)

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