Post on 21-Jul-2021
Fachwissen zur Arbeitsplatzgestaltung
Abstände 3-5
Technische Geräte 6-14
Tätigkeiten 15-23
Arbeitsplätze 24-25
Besprechungen 26-33
Höhenanpassung 34
Flächenberechnung 35-44
Stauraum 45-48
Raumfaktoren 49-57
Inhaltverzeichnis
Berechnung der Tischtiefe
Die Tischtiefe für die Bildschirmarbeit ist von folgenden Faktoren abhängig:
• besondere Bedingungen (Körpergröße, Arbeitshaltung, Platzbedarf)
• Bildschirmgröße (Tiefe und Diagonale)
• Betrachtungsabstand zum Bildschirm
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Unsere Empfehlung zum Betrachtungsabstand
Für Flachbildschirme:
• bei 17 Zoll Monitoren: 70 cm
• bei 19 Zoll Monitoren: 80 cm
• bei 21 Zoll Monitoren: > 80 cm (abhängig von der Arbeitsaufgabe)
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Berechnung der Tischtiefe
Monitortiefe inkl. Stecker
+ Betrachtungsabstand (individuell)
- Differenzgröße (Abstand vom Auge zur Tischplatte)
Monitorüberstand über die hintere Tischkante kann toleriert werden, wenn keine Gefährdung vorhanden ist und keine Tischfläche eines Kollegen reduziert wird.
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Eingabemittel Tastatur und Maus
• Häufigste Eingabemittel sind Maus und Tastatur
• Tastaturbreite ca. 50 cm
• Bedienfläche für die Maus ca. 20 x 20 cm
• Hauptnutzbereich der Tastatur ist der alphanumerische Block
• Erforderliche Breite für die Eingabemittel beträgt demzufolge mindestens 80 cm
• Keine Tastaturauszüge!
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Andere Eingabemittel
• Natural Keyboard • Trackball • Spracheingabe • Grafik-Tablett etc. Hierbei ist eine genaue Erfassung zur Berechnung der erforderlichen Flächen nötig!
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Technische Komponenten - Notebooks
• Laptops/Notebooks werden immer häufiger als Hauptarbeitsmittel an Büroarbeitsplätzen eingesetzt
• DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650) fordert für diesen Fall den Einsatz einer externen Tastatur und Maus
• Tischtiefenberechnung erfolgt analog zur Berechnung bei Flachbildschirmen
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Rechner/CPU
• nicht auf den Boden stellen (Staub, Beschädigungen)
• Bedienbarkeit für den Nutzer gewährleisten
• Zugänglichkeit für EDV-Abteilung gewährleisten
• Kabelführung „risikolos“ und möglichst unsichtbar
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Peripheriegeräte
• Grundsatz: Jedes technische Gerät verursacht Belastungen für den Nutzer wie Abwärme, Schall, Toner- und Papierstaub, Elektrosmog, Schwingungen
• Daraus folgt: Halten Sie die Technikdichte am eigentlichen Arbeitsplatz möglichst gering!
• Geräte von der Tischplatte entkoppeln und in angemessener Entfernung aufstellen
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Peripheriegeräte sind ...
• Drucker • Fax • Scanner • Externe Festplatten • Lautsprecher • USB-Hubs etc.
Status Quo und zukünftige Entwicklung beachten!
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Richtiger Umgang mit Peripheriegeräten
• Geeignete Stellflächen vorsehen
• Gerätegröße in Höhe, Breite und Tiefe berücksichtigen
• Sinnvolle Bedienhöhen
• nicht auf den Fußboden stellen
• Bedienbarkeit und Verbrauchsmaterial
• Kabelweg (Achtung bei USB-Kabeln)
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Kleingeräte
• Alle Geräte – auch die kleinen – einplanen!
• Nur so kann beurteilt werden, ob ein Arbeitsplatz genug Platz bietet!
• Logische Positionierung
• Ausreichende Elektrifizierung
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Technischer Wandel
• Lebens- und Investitionszyklen haben Einfluss auf Technik und Möblierung
• Wechsel der Möblierung = ca. 15 Jahre
• Technikwandel = ca. 4 Jahre
• Konsequenz: Bereits absehbare technische Entwicklungen sollten schon heute Bestandteil der Planung sein (Beispiel: größer werdende Monitore)
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Manuelle Tätigkeiten
• Schreiben
• Lesen
• Sortieren
• Zeichnen
• Ablage
• Postbearbeitung etc.
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Manuelle Tätigkeiten - Platzbedarf
• Der Platzbedarf richtet sich nach der Menge und Art der verwendeten
Arbeitsmittel
Häufige Anforderung:
• Ordner DIN A4 aufgeschlagen
• Zwei Ordner (oder Unterlagen) hintereinander
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Manuelle Tätigkeiten - Platzbedarf
• Aufgeschlagener Ordner > 60 cm breit
• Zwei Ordner hintereinander > 60 cm tief
• Kleinste mögliche Fläche = 80 x 80 cm
• größere Flächen bei anderen Maßen und Aufgaben (z.B. Ablage)
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Wechsel zwischen den Aufgaben
Bildschirmarbeit wird nach ihrer Intensität in drei Kategorien unterteilt:
• Dauerbetrieb (ausschließliche Computerarbeit ohne Unterlagen)
• Mischarbeit (Bildschirmarbeit und manuelle Arbeit werden im Wechsel betrieben)
• Informationsbetrieb (PC ist eher Dekoration und wird nur selten verwendet)
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Wechsel zwischen den Aufgaben
• ca. 90 % aller Computerarbeitsplätze werden in Mischarbeit betrieben
Der Wechsel zwischen manueller Arbeit und Bildschirmarbeit kann auf zwei Arten erfolgen:
• Spontaner Wechsel • Geblockter Wechsel
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Spontaner Wechsel
• Bildschirmarbeit oder manuelle Arbeit werden überwiegend betrieben
• zusätzlich muss auf die jeweils andere Arbeit (z.B. bei Bildschirmarbeit auf die manuelle Arbeit) spontan und kurzzeitig zugegriffen werden
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Geblockter Wechsel
Der Wechsel zwischen der Bildschirmarbeit und der manuellen Arbeit findet geplant und in geblockter Form vor.
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Spontaner Wechsel - Folgen
Folgen eines spontanen Wechsels:
• 2 Arbeitsflächen sinnvoll
• Flächen sollen 45 Grad abgewinkelt oder linear angeordnet sein (beide Flächen sind im Blickfeld und Schwenkbereich)
• Tischhöhe wird auf die Hauptarbeit (z.B. Bildschirmarbeit) eingestellt
• Unterschiedliche Arbeitshöhen sind nicht notwendig
• Einflächenarbeitsplätze sind möglich
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Geblockter Wechsel - Folgen
Folgen eines geblockten Wechsels:
• 2 Arbeitsflächen sinnvoll (nicht unbedingt nötig; Flächen könnten frei geräumt werden)
• Flächen können 45° oder 90° oder 180° abgewinkelt sein
• Arbeitsflächen werden auf die manuelle Arbeitshöhe und auf die Bildschirmhöhe unterschiedlich eingestellt
• Einflächenarbeitsplätze sind für diese Arbeitsform nur dann geeignet, wenn sie höhenverstellbar sind
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Einflächenarbeitsplätze
Vorteile:
• Gute Unterfahrbarkeit
• Geringe Beschaffungskosten
• Geringe Montagekosten
• Durchgehende Platte ohne Stöße
Nachteile:
• begrenzte Tischfläche
• Keine Rechts-Links-Identität bei einseitigen Formen
• Bei einseitigen Formen unterschiedliche Eignung für Rechts-/Linkshänder
• Geringe Veränderbarkeit
• Bei großen Platten schlechte Transporteigenschaften
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Mehrflächenarbeitsplätze
Vorteile:
• Gute Veränderbarkeit • Klar definierte Flächen je Arbeitsaufgabe • Unterschiedliche Arbeitshöhen möglich • umbaufähig • Gute Individualisierungsmöglichkeiten • Große Tischflächen möglich • Umzugsfreundlichkeit
Nachteile:
• Plattenstöße • Schlechte Eignung für Sitz-Steh-Arbeitsplätze • Hohe Montagekosten • Hohe Beschaffungskosten • Evtl. höherer Flächenbedarf
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Besprechungen am Arbeitsplatz
Mit welchen Schlüsselfragen lässt sich ein Anforderungsprofil ermitteln?
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Besprechungen am Arbeitsplatz
Wie viele Personen kommen?
• Bis zu drei Personen finden unmittelbar am Arbeitsplatz Platz
• Ab vier Personen sollte ein separater Tisch vorgesehen werden
• Ansitzbreite pro Person = 80 cm
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Besprechungen am Arbeitsplatz
Wer kommt?
• Repräsentativer Anspruch • Formale Aussage • Vertraulichkeit
Bei Beraterplätzen wichtig: Gesten und Signale aussenden, die den Kunden willkommen heißen und wertschätzen!
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Besprechungen am Arbeitsplatz
Wie lange dauert die Besprechung?
• Sitzen oder Stehen? • Komfortaspekte • Versorgung mit Getränken und ggf.
Essen wird bei langen Besprechungen nötig! (Stellflächen, Cateringmobiliar)
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Besprechungen am Arbeitsplatz
Kommen die Besucher spontan oder geplant?
• Spontan:
Es muss eine Fläche vorhanden sein, die nur der Besprechung dient. Damit sie nicht mit anderen Funktionen vermischt wird, sollte sie vom Arbeitstisch getrennt sein.
• Geplant: Flächen können mehrfach genutzt werden.
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Besprechungen am Arbeitsplatz
Werden Medien benötigt?
• Aktive Medien: Bildschirm, Beamer, Teamboard, Tablet PC o.ä.
• Passive Medien: Flipchart, Whiteboard o.ä.
• Ausreichende Flächen und gemeinsamer Blick/Zugriff sind elementar
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Besprechungen am Arbeitsplatz
Werden Unterlagen benötigt?
• Von DIN A4 bis DIN A0, alles ist möglich!
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Besprechungen am Arbeitsplatz
Wie interagieren Besucher und Nutzer?
Sitzposition zueinander: Sitzen sich Besucher und Nutzer gegenüber,
sollte die Tischtiefe mindestens 100 cm betragen. (menschliches Sicherheits-bedürfnis, „Füßeln“)
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Höhenanpassung von Arbeitstischen
• Bei festen Besprechungsanbauten und mehrfach genutzten Tischen verstellt sich die Besprechungshöhe mit der Nutzerhöhe!
• Präventive Planung = Arbeitstisch und Besuchertisch sollten nicht miteinander verbunden sein.
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Mindesttischflächen
Mindesttischfläche: 1,28 m² = 160 x 80 cm
• dieses Maß gilt sowohl für Bildschirm-arbeitsplätze, als auch für Büroarbeits- plätze ohne Bildschirm
• Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)
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Mindesttischflächen
Mindesttischfläche bei Dauerbetriebsplätzen: • bei einem reinen Bildschirm-Dauerbetrieb
(keine oder wenig Unterlagen!) kann das Tischmaß in der Breite auf 120 cm reduziert werden
• Voraussetzung ist aber die volle Unterfahrbarkeit
• Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)
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Tischflächen
Ermittlungsfaktoren zur Tischgrößenberechnung: • es dürfen nur Flächen mit einer Mindesttiefe von
80 cm zur Berechnung herangezogen werden
• alle verketteten Flächen dürfen addiert werden, auch wenn die Verbindungsplatten weniger als 80 cm tief sind
• Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 5050)
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Bewegungsflächen
Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: • muss mindestens 1,5 m² betragen • darf nicht von einer anderen Bewegungsfläche
überlagert werden • Quelle: DGUV Information 215-410
(bisher BGI 5050)
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Bewegungsflächen
Bewegungstiefen am Arbeitsplatz:
• für sitzende Tätigkeit soll eine Tiefe von 100 cm nicht unterschritten werden
• für stehende Tätigkeit soll eine Tiefe von 80 cm nicht unterschritten werden
• Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 5050)
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Bewegungsflächen
Bewegungstiefen für Besucherplätze:
• für Besucher soll eine Bewegungstiefe von 80 cm nicht unterschritten werden
• Ausnahme: Der Besucher kann die Füße unter den Tisch stellen und hinter dem Besucher ist eine unverstellte Fläche; Reduktion auf 60 cm Tiefe zulässig
• Quelle: DGUV Informationen 215-410 (bisher BGI 5050)
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Benutzerflächen
• entsprechen am Arbeitsplatz den Bewegungsflächen
• entsprechen vor Schränken der Addition aus Möbelfunktionsfläche und Sicherheitsabstand
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Sicherheitsabstand
• entspricht der Stellfläche für den Menschen vor einem Schrank
• ist immer 50 cm tief
• kann sich am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz mit der Bewegungsfläche überlagern
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Möbelfunktionsflächen
• entstehen nur bei nach außen beweglichen Mobiliarteilen
• werden in der ungünstigsten Öffnung gemessen (z.B. 90°-Öffnung von Flügeltüren)
• dürfen sich nur mit Bewegungsflächen am Arbeitsplatz überlagern, sofern keine Quetsch-, Scher- und Stoßstellen entstehen
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Greifraum
Greifraumarten: • Direkter Greifraum:
unmittelbare Arbeitsumgebung wird mit angelegten und rechtwinkligen Armen erreicht
• Erweiterter Greifraum: Arbeitsumgebung, die mit ausgestreckten Armen erreicht wird
• Maximaler Greifraum: Arbeitsumgebung wird mit Stuhldrehung und Rollen erreicht
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...reine Geschmackssache?
Caddy oder Container
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• Arbeiten oder Besprechung im Stehen
• Integration von Ordnern möglich
• Mehr Stauraum auf gleicher Fläche
• Erweiterte Unterfahrbarkeit des Tisches
• Individuelle, spontane Gestaltungsmöglichkeiten
• Evtl. geringere Kosten
Caddy – Stauraum mit Zusatznutzen
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Container
• Unterstellcontainer (8-9 HE) • Standcontainer (12 HE) • HE = Höheneinheit = 5 cm
Vorteile:
• Zuordnung zur manuellen Fläche des Arbeitsplatzes
• Seitliche Nutzung der Auszüge • Sorgsame Planung der Möbelfunktionsflächen
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Dritte Ebene
• Horizontale dritte Ebene = Stauraum für Unterlagen oberhalb der Tischfläche in Form von Borden oder Korpora
• Vertikale dritte Ebene = visuelle oder akustische Abschirmung, Organisations-wände
• Sonderform „vertical desk“
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Raumfaktoren
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Mindestraumflächen
• Regelung (8 m²) stammte bis 2004 aus der ArbStättV
• ab 21.08.2004 galt die neue ArbStättV
• Keine konkrete Angabe mehr zu Mindestflächen!
• seit 09/2013 gibt es das Regelwerk „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) ASR A1.2 besagt: „...unabhängig von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 qm für einen Arbeitsplatz zzgl. mindestens 6 qm für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.“
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Flächen pro Arbeitsplatz
• Festlegung wird unterschieden nach Raumgröße (Kleinraum oder Großraum)
• Erhöhter Flächenbedarf im Großraum durch Verkehrswege und gemeinsame Ressourcen
• Empfehlungen aus der Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)
• Kleinraum: 8-10 qm • Großraum: 12-15 qm
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Raumhöhen
Mindestraumhöhen für Arbeitsräume: • bei bis zu 50 qm mindestens 2,50 m • bei mehr als 50 qm mindestens 2,75 m • bei mehr als 100 qm mindestens 3,00 m • bei mehr als 2.000 qm mindestens 3,25 m
Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.2)
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Wegeflächen
Verkehrswege:
• für 1 Person (Zugang) = 60 cm Breite
• für 2-5 Personen = 87,5 cm Breite
• für 6-20 Personen = 100 cm Breite
• für 21-100 Personen = 120 cm Breite
• für 101-300 Personen = 180 cm Breite
• für 301-400 Personen = 240 cm Breite
Quelle:
DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650)
ASR A2.3 / ASR A1.8
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Wegeflächen - Überlagerungen
Verkehrswege dürfen sich überlagern mit:
• Sicherheitsabstand (bei gelegentlichem Zugriff und sofern keine beweglichen Bau- teile in der Sicherheitsabstand ragen)
Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 5050)
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Wegeflächen
Verkehrswege dürfen sich nicht überlagern mit: • Möbelfunktionsflächen • Stellflächen • Bewegungsflächen
Quelle: DGUV Information 215-410 (bisher BGI 5050)
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Möbelfunktionsflächen
• dürfen sich gegenseitig in Schrank-innenecken überlagern, sofern keine Benutzung durch mehrere Personen gleichzeitig erfolgt
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Zugang zum Fenster
• für den Zugang zu den Stell- und Regelelementen an der Fensterseite soll die Zugangsbreite 50 cm betragen (Bediengang)
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