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FLÄCHENREINIGUNG UND -DESINFEKTION VON Ä Ä ÖGEGENSTÄNDEN, FLÄCHEN UND FUßBÖDEN
RUNDUM WIRKSAM SCHÜTZEN
AGENDA1. Durchführung der
Desinfektionsarbeiten
2. Flächendesinfektion
3. Flächenschnelldesinfektion
fRKI-Empfehlungen
Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2010)
Kategorie IA MUSS Empfehlung basiert auf gut konzipierten systematischen Reviews oder einzelnen hochwertigen randomisierten Studien
Kategorie IB MUSSEmpfehlung basiert auf klinischen oder hochwertigen epidemiologischen Studien und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen
Kategorie II SOLLEmpfehlung basiert auf hinweisenden Studien/Untersuchungen und strengen plausiblen und nachvollzierbaren theoretischenKategorie II SOLL strengen, plausiblen und nachvollzierbaren theoretischen Ableitungen
Kategorie III KANNMaßnahmen, über deren Wirksamkeit nur unzureichende oder wider-sprüchliche Hinweise vorliegen, deshalb Empfehlung nicht möglichg
Kategorie IV MUSS Anforderungen, Maßnahmen und Verfahrensweisen, die durch allgemein geltende Rechtsvorschriften zu beachten sind
vgl.: KRINKO-Empfehlung „Die Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention – Aktualisierung der Definitionen“ RKI (Hrsg ) Tabelle 2 Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2010)“
3B. Braun Melsungen AG
Definitionen , RKI (Hrsg.), Tabelle 2 „Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2010)
DURCHFÜHRUNG DER DESINFEKTIONSARBEITEN
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
I t d lä tIst nur das, was glänzt, hygienisch einwandfrei?
5B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
A bild d f hli h EiAusbildung und fachliche Eignung
Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser TRBA nur Personen übertragen, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens h b d di i f hli h i t P t i i d dhaben oder die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen sind und beaufsichtigt werden.
Die Forderung nach Aufsicht ist erfüllt, wenn1 di H i b ft t b di d F h t llt (A f i ht füh d ) di1. die Hygienebeauftragte bzw. die med. Fachangestellte (Aufsichtsführende) die
Reinigungskraft (zu Beaufsichtigende) so lange überwacht, bis sie sich überzeugt hat, dass diese die übertragene Tätigkeit beherrscht und
2. anschließend stichprobenweise die richtige Durchführung der übertragenen Tätigkeit üb üftüberprüft.
vgl.: TRBA 250, Pkt. 4.1.10 „Ausbildung und fachliche Eignung“
6B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
P ll V t d S h lPersonelle Voraussetzung und Schulung
Bei unzureichender oder fehlerhafter Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsverfahren von Flächen entstehen Risiken für Patienten und Personal.
Personal muss geeignet, geschult und eingewiesen sein. [Kat. IV]
ein Auswahlkriterium bei Vergabe von Reinigungs- und Desinfektionsaufgaben an Fremdfirmen: Schulung der Mitarbeiter und dessen Nachweis [Kat. IB],
Sicherstellung von Grundschulung, Unterweisungen und ggf. Beaufsichtigung bei hauseigenem Personal [Kat. IB],
ausreichend Zeit für ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit einplanen [Kat. IB].ausreichend Zeit für ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit einplanen [Kat. IB].
Quelle: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.1 „PersonelleQuelle: KRINKO Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen , RKI (Hrsg.), Pkt. 5.1 „Personelle Voraussetzungen und Schulungen“
7B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
Hygieneplänei d hl fü d P l d di i i h Ei i ht (i kl R i i l) lsind sowohl für das Personal der medizinischen Einrichtung (inkl. Reinigungspersonal) als
auch für das Personal von Fremdfirmen (z. B. Reinigungsfirmen) verbindlich
vlg.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 1 „Einleitung“
8B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
Di D i f kti i t i d L di Üb t I f kti Flä h itDie Desinfektion ist in der Lage, die Übertragung von Infektionserregern von Flächen mit häufigen Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren.
Flächen mit häufigem Hand- oder Hautkontakt und Flächen, die für aseptische Arbeiten h i d i d Bvorgesehen sind, sind z. B.:
Arbeitsflächen für die Zubereitung von Infusionslösungen, Spritzen etc. Arbeitsflächen auf Instrumentiertischen, Verbandwagen etc., g Bedienflächen an medizinischen Geräten Untersuchungsliegen und Tragen Türgriffe, Griffe von Schränken und Schubladen
vgl : KRINKO-Empfehlung Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ RKI (Hrsg ) Pkt 3 1 Einteilungvgl.: KRINKO Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen , RKI (Hrsg.), Pkt. 3.1 „Einteilung nach Risikobereichen“
9B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
Bereich ohne medizinisch relevantes Infektionsrisiko
Bereich mit möglichem Infektionsrisiko
Bereich mit besonderem Infektionsrisiko
Flure Wartezimmer Anmeldebereich
Behandlungszimmer Aufbereitungsraum Labor
OP-Abteilung Eingriffsraum
Anmeldebereich Sozialraum Toiletten
Labor Ambulanzbereich Physikalische Therapie
g Einheiten in der
Hämato-Onkologie
Flächen mit häufigem Hand-und Hautkontakt:
Flächen mit häufigem Hand-und Hautkontakt:
alle Flächen: Reinigung
Desinfektion [Kat. II]
Fußböden: Reinigung / Desinfektion
sonstige Flächen:
Desinfektion [Kat. Ib]
Fußböden: Desinfektion [Kat. II]
sonstige Flächen:sonstige Flächen: Reinigung
sonstige Flächen: Reinigung
vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Tab. 1
10B. Braun Melsungen AG
g p g „ g yg g g , ( g ),„Risikobereiche zur Festlegung von Reinigungs- und Desinfektionsmaß nahmen
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
B h ff h it Ob flä h i Hi bli k f R i i d D i f ktiBeschaffenheit von Oberflächen im Hinblick auf Reinigung und Desinfektion
Oberflächen in Bereichen der Patientenversorgung bzw. in Bereichen, in denen mit biologischem Materialien gearbeitet wird, müssen glatt abwischbar fugendicht desinfizierbar sein [Kat IB] desinfizierbar sein [Kat. IB]
(mit Desinfektionsmitteln und -verfahren in den der Liste des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten)
Schadhafte Oberflächen entsprechen nicht diesen AnforderungenSchadhafte Oberflächen entsprechen nicht diesen Anforderungen
l KRINKO E f hl A f d di H i b i d R i i d D i f kti Flä h “ RKI (H ) Pkt 6 1vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 6.1 „Beschaffenheit von Oberflächen im Hinblick auf Reinigung und Desinfektion“
11B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
B h ff h it Ob flä h i Hi bli k f R i i d D i f ktiBeschaffenheit von Oberflächen im Hinblick auf Reinigung und Desinfektion
Medizinisch-technische Geräte und Einrichtungsgegenstände sollen möglichst glatte Oberflächen haben und insbesondere an den Kontaktstellen zur Bedienung leicht zu reinigen und zu
desinfizieren sein. [Kat. IB]
Schadhafte korrodierende Oberflächen entsprechen nicht diesen AnforderungenSchadhafte, korrodierende Oberflächen entsprechen nicht diesen Anforderungen
vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 6.1 „Beschaffenheit von Oberflächen im Hinblick auf Reinigung und Desinfektion“
12B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
St bbi d R i i f hStaubbinde ReinigungsverfahrenDer Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in Arbeitsbereichen, in denen infektiöse oder infektionsverdächtige Gegenstände und Stoffe d i fi i t d t bbi d ddesinfiziert werden, staubbindende Reinigungsverfahren angewendet werden. …
z. B. Nass- und Feuchtreinigung
Quelle: BGR 206 „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“,Quelle: BGR 206 „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst ,Pkt. 4.6.3.2 „Staub bindende Reinigungsverfahren“
13B. Braun Melsungen AG
Bildrechte: istockphoto 62385972
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
B i E t ll i H i l i d b ß Flä h h M di i d ktBei Erstellung eines Hygieneplans sind neben großen Flächen auch Medizinprodukte und weitere Gegenstände aufzuführen, die nicht durch Tauchdesinfektion mit Instrumentendesinfektionsmitteln, sondern meist mit Hilfe von Flächenschnelldesinfek-tionsmitteln aufbereitet werden.V kt d b diVermerkt werden muss, ob diese nach jedem Einsatz bei sichtbarer Kontamination arbeitstäglicharbeitstäglich im mehrtägigen Rhythmus
(z. B. wöchentlich, vierzehntägig, monatlich, vierteljährlich …)zu desinfizieren sind. Mehrfachnennungen sind möglich.
14B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
Flä h d i f kti ( lt t S h d i f kti )Flächendesinfektion (veraltet: Scheuerdesinfektion) Desinfektion und Reinigung von Medizinprodukten, patientennahen Flächen und
Fußböden Konzentrate, die mit Wasser verdünnt werden werden verdünnt Konzentration und Einwirkzeit beachten
Flächenschnelldesinfektion Desinfektion von Medizinprodukten und patientennahen Flächenp p Desinfektionsmittel meist auf alkoholischer Basis alkoholhaltige Produkte gebrauchsfertig Einwirkzeit beachten
15B. Braun Melsungen AG
f fDurchführung der Desinfektionsarbeiten
D i f kti i k t ff fü Flä hDesinfektionswirkstoffe für Flächen: Aldehyde: sehr breites Wirkungsspektrum,
sehr gute Materialverträglichkeit,Achtung: Inkompatibilität mit Alkylaminen Verfärbungen möglichg p y g g
Alkylamine: breites Wirkungsspektrum, sehr gutes Reinigungsvermögen, gute Materialverträglichkeit,Achtung: Inkompatibilität mit Aldehyden Verfärbungen möglichAchtung: Inkompatibilität mit Aldehyden Verfärbungen möglich
QAV: breites Wirkungsspektrumgutes Reinigungsvermögen, gute Materialverträglichkeit k bi i b it Ald h d d Alk l ikombinierbar mit Aldehyden und Alkylaminen,
Alkohole: breites Wirkungsspektrumschneller Wirkungseintritt
16B. Braun Melsungen AG
FLÄCHENDESINFEKTION
17B. Braun Melsungen AG
f ® SFlächendesinfektion: Melsept® SF
Wä i K t t k bi i tWässriges Konzentrat zur kombinierten Reinigung und Desinfektion von Inventar und Fußböden
Wi k t ff Ald h d Q t äWirkstoffe: Aldehyde, QuarternäreAmmoniumverbindung (QAV)
bakterizid (inkl. TbB), fungizid, begrenzt viruzid(i kl HBV HCV HIV) d i id(inkl. HBV, HCV, HIV) und viruzid
VAH-gelistet: 2,0 % - 15 Min. 0,5 % - 1 Std.
b t i id 0 5% 15 Mibegrenzt viruzid: 0,5% - 15 Min.viruzid: 2,0 % - 2 Std.
18B. Braun Melsungen AG
f ® fFlächendesinfektion: Hexaquart® forte
K t t k bi i t R i i dKonzentrat zur kombinierten Reinigung und Desinfektion von Inventar und Fußböden
Wirkstoffe: QuarternäreAmmoniumverbindungenAmmoniumverbindungen
bakterizid (inkl. MRSA und TbB), fungizid, begrenzt viruzid (inkl. HBV, HCV, HIV), wirksam gegen Rota-, Polyoma-, Adeno- und NORO-Viren
VAH-gelistet/ 2,0 % - 5 Min.begrenzt viruzid: 1,0 % - 30 Min.
0 5 % - 1 Std0,5 % - 1 Std.
19B. Braun Melsungen AG
f ® / fFlächendesinfektion: Hexaquart® plus / plus lemon fresh
ld h df i K t t R i i daldehydfreies Konzentrat zur Reinigung und Desinfektion von Inventar und Fußböden
Wirkstoffe: Alkylamin, QuarternäreA i bi d (QAV)Ammoniumverbindungen (QAV)
bakterizid (inkl. TbB), fungizid, begrenzt viruzid(inkl. HBV, HCV, HIV), wirksam gegen Rota-, P l Ad d N iPolyoma-, Adeno- und Noroviren
VAH-gelistet: 2,0 % - 15 Min. 1,0 % - 30 Min. 0 5 % 1 Std0,5 % - 1 Std.
begrenzt viruzid: 0,5% - 1 Std.
20B. Braun Melsungen AG
Schutzmaßnahmen fbei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten
V dü D i f kti zur Verdünnung von Desinfektions-mittelkonzentraten Herstellervorgaben einhalten.
bei Verdünnung mit Wasser berück-sichtigen, dass es u. U. zur ungewollten Freisetzung von Wirkstoffen in die Atemluft kommen kann (z. B. bei zu hoher Wassertemperatur).
vgl : TRGS 525 Pkt 7 2 1 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mitvgl.: TRGS 525, Pkt. 7.2.1 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten“, Abs. 1
21B. Braun Melsungen AG
Schutzmaßnahmen fbei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten
ö li h t t ti h D i ät möglichst automatische Dosiergeräteverwenden
bei Handdosierung technische Dosierhilfenverwenden, z.B. Dosierpumpen, Dosierbeutel, Messbecherfü d h A d f ll für den vorgesehenen Anwendungsfall erforderliche Anwendungskonzentrationstrikt einhalten
immer im Desinfektionsmitteleinsatzplan(Reinigungs- und Desinfektionsplan) und in der arbeitsplatzbezogenen Betriebs-anweisung angeben
vgl.: TRGS 525, Pkt. 7.2.1 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten“, Abs. 2
22B. Braun Melsungen AG
Schutzmaßnahmen fbei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten
Mi h hi d P d kt h Mischen verschiedener Produkte nur nach Herstellerangaben zulässig
bei der Herstellung der Gebrauchslösungen Hautkontakt/Schleimhautkontakt unbedingt vermeiden
bei diesen Tätigkeiten geeignete Schutzhandschuhe nach DIN EN 374-3 (…), Schutzbrille und ggf. Schürze oder Kittel ggtragen
nicht nach DIN EN 374-3 geprüfte medizinische Einmalhandschuhe sind nicht geeignetgeeignet
vgl.: TRGS 525, Pkt. 7.2.1 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten“, Abs. 3 + 4
23B. Braun Melsungen AG
fFlächendesinfektion
24B. Braun Melsungen AG
fFlächendesinfektion
Wie? Womit? Dosierung?Eimer mit 3,98 Liter Wasser füllen, dann 20 ml Konzentrat zugeben, ergibt 4 Liter gebrauchsfertige Lösung
Hexaquart® forte 0,5 % - 60 Min.
gebrauchsfertige LösungEimer mit 1,96 Liter Wasser füllen, dann 40 ml Konzentrat zugeben, ergibt 2 Liter gebrauchsfertige Lösung
Hexaquart® forte 2,0 % - 5 Min.
g g g
25B. Braun Melsungen AG
fFlächendesinfektion
V h i b i d D i f ktiVorgehensweise bei der Desinfektion
Desinfizieren und Reinigen in einem Arbeitsgang zu desinfizierende Oberfläche mit ausreichender Menge der Lösung unter leichtem g g
Druck abreiben (Nass-Wischen) [Kat. IB]vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an d. Hygiene bei d. Reinigung und Desinfektion v. Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Personelle Voraussetzungen und Schulungen“
„nebelfeuchtes“ Wischen oder „Feuchtreinigen“ führt nicht zu ausreichender Benetzungvgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an d. Hygiene bei d. Reinigung und Desinfektion v. Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Personellevgl.: KRINKO Empfehlung „Anforderungen an d. Hygiene bei d. Reinigung und Desinfektion v. Flächen , RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Personelle Voraussetzungen und Schulungen“
nicht trocknen oder mit klarem Wasser nachwischen
Gebrauchslösungen von Desinfektionsmitteln maximal einen Arbeitstag lang verwenden [Kat IB]verwenden [Kat. IB]vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an d. Hygiene bei d. Reinigung und Desinfektion v. Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Personelle Voraussetzungen und Schulungen“
26B. Braun Melsungen AG
fFlächendesinfektion
V h i b i d Flä h d i f ktiVorgehensweise bei der Flächendesinfektion
Benutzen der Flächen nach routinemäßig durchgeführten Desinfektionsmaßnahmen möglich, sobald sie sichtbar trocken sind;
angegebene Einwirkzeit vor Wiederbenutzung muss abgewartet werden bei: gezielter Desinfektion (mit Blut, Eiter, Ausscheidungen … kontaminierten Flächen;
Verdacht auf bzw. gesicherte Infektion unter Berücksichtigung des Übertragungsweges; Schlussdesinfektion) [Kat IB]Übertragungsweges; Schlussdesinfektion), [Kat. IB] Aufbereitung von Medizinprodukten, [Kat. IV] Desinfektion von Badewannen, da die Desinfektion durch Einlaufen des Wassers
beendet wird. [Kat. IB]
vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an d. Hygiene bei d. Reinigung und Desinfektion v. Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Hygieneplan“
27B. Braun Melsungen AG
fFlächendesinfektion
Tü h d Wi hb üTücher und Wischbezüge
Kontamination durch Vermeidung (bei Reinigung) bzw. g ( g g) Minimierung (bei Desinfektion)
des „Wiedereintauchens“ in die Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittellösung verhindernb i h li G b h i h bei mehrmaligem Gebrauch zwischen den Arbeitsgängen maschinell thermisch bzw. chemothermisch desinfizierend aufbereiten
vgl.: KRINKO-Richtlinie, Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“; RKI (Hrsg.), Pkt. 4.1
Verhinderung der Keimverbreitung durch Reinigungs- undBild mit freundlicher Genehmigung der Firma floorstar GmbH, Minden„Verhinderung der Keimverbreitung durch Reinigungs und
Desinfektionslösungen, -geräte, -utensilien, Tücher und Wischbezüge“
28B. Braun Melsungen AG
fFlächenwischdesinfektion
Tü h d Wi hb üTücher und Wischbezüge
aufbewahren, so dass es nicht zu einer Vermehrung von Mikroorganismen kommen kann (z. B. Trocknung im Trockner)
sofern Aufbereitung nicht möglich ist, müssen Einmalwischtücher bzw. -wischbezüge eingesetzt werden
Putzeimer und andere Behältnisse nach Abschluss der Reinigungs-/Desinfektionstätigkeit gründlich reinigen
vgl.: KRINKO-Richtlinie, Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“; RKI (Hrsg.), Pkt. 4.1
V hi d d K i b it d h R i i d„Verhinderung der Keimverbreitung durch Reinigungs- und Desinfektionslösungen, -geräte, -utensilien, Tücher und Wischbezüge“
29B. Braun Melsungen AG
Bildrechte: istockphoto 62385972
FLÄCHENSCHNELLDESINFEKTION
fFlächenschnelldesinfektion
Alk h li h “ S h lld i f kti Flä hAlkoholische“ Schnelldesinfektion von Flächen
Flächen vollständig benetzen und mit einem Einmaltuch verreiben - nicht trockenwischen
während der Einwirkzeit Fläche feucht halten Einhalten der Sicherheitsregeln zur Vermeidung
von Brand- und Explosionsgefahren durch alkoholische Desinfektionsmittelalkoholische Desinfektionsmittel
Materialverträglichkeit beachten
31B. Braun Melsungen AG
Bildrechte: B. Braun Melsungen AG, 9992677
Schutzmaßnahmen fbei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten
D i f kti itt l d i ä i k B t dt il Alk h l i d dü fDesinfektionsmittel, deren primär wirksame Bestandteile Alkohole sind, dürfen zur Flächendesinfektion nur verwendet werden, wenn eine schnell wirkende Desinfektion notwendig ist. Hierbei ist folgendes zu beachten: 1 b ht G t R G ü d d Si h h it d d1. ausgebrachte Gesamtmenge pro Raum aus Gründen der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes sowie des Explosionsschutzes nicht mehr als 50 ml je m2
Raumgrundfläche2. Aerosolbildung so weit wie möglich vermeiden, heiße Flächen müssen vor der
D i f kti b kühlt iDesinfektion abgekühlt sein3. mit der Desinfektion erst beginnen werden, wenn keine anderen brennbaren Gase
oder Dämpfe in der Raumluft vorhanden sind (z. B. Anwendung von Wundbenzin).
vgl.: TRGS 525, Pkt. 7.2.1 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmittelkonzentraten“, Abs. 5
32B. Braun Melsungen AG
fFlächenschnelldesinfektion
b i i K t i ti Flä h dbei massiver Kontamination von Flächen und Gegenständen durch organisches Material (Blut, Stuhl, Sekrete etc.) wie folgt vorgehen:
das sichtbare Material mit einem in Desinfektionsmittel getränktem Einweg-tuch (Einmalhandschuhe tragen) aufnehmen, Tuch verwerfen
anschließend Fläche wie üblich desinfizieren
Quelle: KRINKO-Richtlinie, Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung u. Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1Reinigung u. Desinfektion von Flächen , RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Wischdesinfektion“
33B. Braun Melsungen AG
fFlächenschnelldesinfektion
B i d S ühd i f kti dBei der Sprühdesinfektion werden Desinfektionsmittelwirkstoffe vernebelt und von Patienten und Personal möglicherweise eingeatmet.
Ei S ühd i f kti fäh d t d„Eine Sprühdesinfektion gefährdet den Durchführenden und erreicht nur eine unzuverlässige Wirkung. Sie sollte daher ausschließlich auf solche Bereiche b h ä kt d di d h ibeschränkt werden, die durch eine Wischdesinfektion nicht erreichbar sind. [Kat. IV]“
Quelle: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei d. Reinigung u. Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1Reinigung u. Desinfektion von Flächen , RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Wischdesinfektion“
34B. Braun Melsungen AG
Bildrechte: istockphoto: 6970593
fFlächenschnelldesinfektion
Ei S ühd i f kti i t i b ü d tEine Sprühdesinfektion ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, z. B. beim Ausbringen von Schäumen oder wenn die zu desinfizierende Oberfläche bei der Wischdesinfektion vom D i f kti itt l d i ht i ht dDesinfektionsmittel anders nicht erreicht werden kann, z. B. offenporige oder stark strukturierte Oberflächen.
Quelle: TRGS 525 „ S“, Pkt. 7.2.2 (3) „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gebrauchslösungen“
35B. Braun Melsungen AG
fFlächenschnelldesinfektion
Desinfektionsmittelals Schaum auf die Fläche bringen
Desinfektionsmittel per Strahl (umgestellter Sprühkopf oder 250 ml-Dosierflasche) auf keimarmes Einmaltuch gebeng
Meliseptol® foam pureg
Meliseptol® neue RezepturMeliseptol® rapid
vorgetränkte Einmal-Vliestücher einsetzeneinsetzenMeliseptol® HBV-TücherMeliseptol ® Wipes sensitive
alkoholfreie Desinfektionsmittel mit kurzer Einwirkzeit einsetzenHexaquart® forte
mit Desinfektionsmittelgetränkte SpendersystemeeinsetzenB Braun Wipes
36B. Braun Melsungen AG
Hexaquart® forteB. Braun Wipes
f ®Flächenschnelldesinfektion: Meliseptol® Foam pure
S h S h lld i f ktiSchaum zur Schnelldesinfektion von Medizinprodukten und kleinen Flächen
Wirkstoffe: 1-Propanol (17%), QuarternäreA i bi d (QAV)Ammoniumverbindung (QAV)
bakterizid (inkl. MRSA und TbB), fungizid, begrenzt viruzid (inkl. HBV, HCV, HIV);
i k R t P l N d iäwirksam gegen Rota-, Polyoma-, Noro- und aviäreInfluenza A-Viren
gemäß VAH: 1 Min. bei geringer Belastung2 Mi b i h h B l t2 Min. bei hoher Belastung
begrenzt viruzid: 1 Min.
37B. Braun Melsungen AG
f ®Flächenschnelldesinfektion: Meliseptol® Wipes sensitive
i h b h f ti Tü h S h lld i f ktiweiche, gebrauchsfertige Tücher zur Schnelldesinfektion von Ultraschallköpfen und anderen empfindlichen Oberflächen
Wi k t ff 1 P l (17%) Q t äWirkstoffe: 1-Propanol (17%), QuarternäreAmmoniumverbindung (QAV)
bakterizid (inkl. MRSA und TbB), fungizid, b t i id (i kl HBV HCV HIV)begrenzt viruzid (inkl. HBV, HCV, HIV); wirksam gegen Rota-, Polyoma-, Noro- und aviäreInfluenza A-Viren
T ä kflü i k itTränkflüssigkeitgemäß VAH: 1 Min. bei geringer Belastung
2 Min. bei hoher Belastung begrenzt viruzid: 1 Min.
38B. Braun Melsungen AG
f ®Flächenschnelldesinfektion: Meliseptol® neue Rezeptur
b h f ti lk h li hgebrauchsfertiges alkoholisches Desinfektionsmittel ohne Zusatz-wirkstoffe zum Versprühen oder Wischen
Wirkstoffe: Ethanol (44%)
bakterizid (inkl. TbB und Mykobakterien), f i id (i kl S hi l il ) b tfungizid (inkl. Schimmelpilze), begrenzt viruzid (inkl. HBV, HCV, HIV), wirksam gegen Adeno-, Noro- und Rotaviren
gemäß VAH: 1 Min.begrenzt viruzid: 30 Sek.
39B. Braun Melsungen AG
f ®Flächenschnelldesinfektion: Meliseptol® rapid
b h f ti lk h li hgebrauchsfertiges alkoholisches Desinfektionsmittel zum Versprühen oder Wischen
Wi k t ff 1 P l (50%) Q t äWirkstoffe: 1-Propanol (50%), QuarternäreAmmoniumverbindung (QAV)
bakterizid (inkl. TbB), tuberkulozid, fungizid(i kl S hi l il ) d b t i id(inkl. Schimmelpilze) und begrenzt viruzid(inkl. HBV, HCV, HIV), wirksam gegen Rota-, Polyoma-, Adeno-, Polio- und Noroviren
gemäß VAH sowiebegrenzt viruzid: 1 Min.
40B. Braun Melsungen AG
f ®Flächenschnelldesinfektion: Meliseptol® HBV-Tücher
gezielte Wischdesinfektion von kleinengezielte Wischdesinfektion von kleinen, alkoholbeständigen Flächen
Wirkstoffe: 1-Propanol (50%), QuarternäreAmmoniumverbindung (QAV)g (Q )
bakterizid (inkl. TbB), tuberkulozid, fungizid(inkl. Schimmelpilze) und begrenzt viruzid(inkl. HBV, HCV, HIV), wirksam gegen Rota-, ( ) g gPolyoma-, Adeno-, Polia- und Noroviren
Tränkflüssigkeitgemäß VAH sowiegbegrenzt viruzid: 1 Min.
41B. Braun Melsungen AG
Tuchspendersysteme: B. Braun Wipes
hfüllb Vli t h d B füll itnachfüllbarer Vliestuchspender zum Befüllen mit gebrauchsfertiger Flächendesinfektionsmittellösung
in der Tabelle gelistete B. Braun Produkte sind mit dem Spendersystem geprüft
Vliestücher lagern Desinfektionswirkstoff nicht an, sondern geben ihn sicher an zu desinfizierende gFläche ab
B. Braun Produkt
Mindest.-Konz. EWZ
Hexaquart® forte 0,5 % 60 Min.Hexaquart® plus lemon fresh 0,5 % 60 Min.
Hexaquart® plus 0,5 % 60 Min.Melsept® SF 1,0 % 60 Min.Meliseptol® Foam pure konz. 1 Min.
Haltbarkeit der angesetztenGebrauchslösung: 4 Wochen(2 W h b i M l t SF)
42B. Braun Melsungen AG
pureMeliseptol® rapid konz. 1 Min. (2 Wochen bei Melsept SF)
B. Braun ambulantwww.ambulant-bbraun.de
B. Braun Melsungen AG
Wichtiger Hinweis
Wi hti Hi iWichtiger Hinweis
Die in diesen Schulungsunterlagen enthaltenen Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dennoch kann die B. Braun Melsungen AG keine Gewährleistung oder Garantie im Hinblick auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten oder in Bezug genommenen Informationen geben. Vor der Verwendung des Medizinproduktes / Arzneimittels sind in jedem Fall die Angaben in der jeweils gültigen Gebrauchsinformation oder Fachinformation zu beachten.
44B. Braun Melsungen AG
Literaturnachweis
Folie Verweis
3 vgl.: KRINKO-Empfehlung „Die Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention – Aktualisierung der Definitionen“, RKI (Hrsg.), Tabelle 2 „Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2010)“
6 vgl : TRBA 250 Pkt 4 1 10 Ausbildung und fachliche Eignung“6 vgl.: TRBA 250, Pkt. 4.1.10 „Ausbildung und fachliche Eignung
7 Quelle: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.1 „Personelle Voraussetzungen und Schulungen“
8 vlg.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 1 „Einleitung“
9 vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 3.1 „Einteilung nach Risikobereichen“3.1 „Einteilung nach Risikobereichen
10 vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Tab. 1 „Risikobereiche zur Festlegung von Reinigungs- und Desinfektionsmaß nahmen
11 vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 6.1 „Beschaffenheit von Oberflächen im Hinblick auf Reinigung und Desinfektion“
12 vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 6.1 „Beschaffenheit von Oberflächen im Hinblick auf Reinigung und Desinfektion“
13 Quelle: BGR 206 „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“, Pkt. 4.6.3.2 „Staub bindende Reinigungsverfahren“
26vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an d. Hygiene bei d. Reinigung und Desinfektion v. Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Personelle Voraussetzungen und Schulungen“
27 vgl.: KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an d. Hygiene bei d. Reinigung und Desinfektion v. Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 Hygieneplan“
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Hygieneplan
/Literatur-/Bildnachweis
Folie Verweis
28, 29vgl.: KRINKO-Richtlinie, Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“; RKI (Hrsg.), Pkt. 4.1 „Verhinderung der Keimverbreitung durch Reinigungs- und Desinfektionslösungen, -geräte, -utensilien, Tücher und Wischbezüge“
32, 33 Quelle: KRINKO-Richtlinie, Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei d. Reinigung u. Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Wischdesinfektion“
33 Quelle: KRINKO-Richtlinie, Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei d. Reinigung u. Desinfektion von Flächen“, RKI (Hrsg.), Pkt. 5.4.1 „Wischdesinfektion“
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E t ll / St d / D t St f F k / 05 / 2015 11 25Ersteller / Stand / Datum: Stefan Franke / 05 / 2015-11-25Dok.-Nr.: 1000043434
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