Förderinfos für GründerInnen Michaela Güttler Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol...

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Förderinfos für GründerInnen

Michaela Güttler Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol

Freitag,16. Mai 2014

Wichtige Fördertipps

Was Sie beachten sollten:

rechtzeitig informieren - alles beginnt mit guter Planung!

Fristenwahrung - Förderansuchen früh genug einbringen!

Anträge eingeschrieben schicken!

Kein Rechtsanspruch auf Förderung!

Förderinstrumente

Zuschüsse

günstiges Fremdkapital Haftungsübernahmen Bei Unternehmensübernahmen

unterschiedliche Behandlung vonÜbernahmekosten (bereits gebrauchte Investitionen)und Neuinvestitionen

BIN ICH JUNGUNTERNEHMER?

Bin ich JungunternehmerIn?

Land Tirol: In den letzten 5 Jahren davor keine gewerbliche Tätigkeit 3 Jahre lang JungunternehmerIn

Bundesförderung Austria Wirtschaftsservice (aws):In den letzten 5 Jahren keine selbständige Tätigkeit;keine unselbständige Nebenbeschäftigung 3 Jahre lang JungunternehmerIn

Bin ich JungunternehmerIn?

Bundesförderung für Tourismus- und FreizeitwirtschaftÖsterreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)

letzte 5 Jahre nicht selbständig erwerbstätig 25 % Eigenmittel unternehmens- und gewerberechtlicher GF

=> eine Person Keine unselbständige Nebenbeschäftigung!

Vorsicht bei Gesellschaften: Genaue Prüfung des

Jungunternehmerstatus!

Wie gehe ich am besten vor?

Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 1: Was ist mein Projekt?

Gründung (z.B. Investitionen, …) Neues Produkt – neues Geschäftsfeld Vergrößerung / Standortwechsel / Neue

Märkte Neue Technologie / Energie / Umwelt Anstellung (1.) Mitarbeiter Weiterbildung Lehrlingsausbildung Patent / Erfindung ………………………………

 

Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 2: Zusammenstellung der Kosten

Kostenvoranschläge einholen und vergleichen

Planungskosten berücksichtigen

Beratungskosten (Notar/Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Genehmigungen)

Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 3: Betriebswirtschaftliche Prognoserechnung

Gründungsberatung Businessplan Konzept

Hier bereits Möglichkeit der Beratungsförderung!

Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 4: Finanzierungsfrage: Brauche ich eine Bank? Finanzierungsbedarf

=> OHNE Finanzierung, KEINE Förderung !

Vorbereitung auf das Bankgespräch

Kostenaufstellung / Konzept / Beratungsbericht

Sicherheiten

Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 5: Förderung Information und Beratung bei WK-Tirol Fristenwahrung beachten

=> rechtzeitig planen !!

Ansuchen stellen - über die Bank oder - direkt bei der Förderstelle bei Eigenmittelfinanzierung

Unterlagen möglichst vollständig => schnellere Bearbeitung => Kostenvoranschläge beilegen !!

Bei welchen Projekten sollte man an

Förderungen denken?

Quelle: Ivan Steiger, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.10.1993

Welche Förderungen gibt es?

aws/ÖHT: Jungunternehmerförderung

Bund (aws und ÖHT): erp-KleinkreditLand Tirol: TWFF

Gebührenbefreiung – Neugründerförderungsgesetz (NeuFÖG)

Jungunternehmer- und Betriebsnachfolgeberatung durch die WKT

Land Tirol: „mein update“AMS: Fachkräftestipendium

Förderung des AMS f. EPU

Unternehmensgründungsprogramm des AMS

Zuschüsse & Haftungen

Kredite

Abgaben & Gebühren

Beratung

Weiterbildung

1. Mitarbeiter

Arbeitslosigkeit

EINIGE FÖRDERPRODUKTE IM DETAIL

Landesförderung

Landesförderung Tiroler Beratungsförderung

Gegenstand: Förderung von Beratungsleistungen

Beratungsthemen Jungunternehmer-Konzept bzw.

Übernahmekonzept Jungunternehmer-Coaching (=> über 3 Jahre) Unternehmensberatung (z.B. strategische

Neuausrichtung, strategisches Marketing ……) Umweltberatung Betriebsanlagenberatung Technologieberatung Gleichstellung von Männern und Frauen …

Landesförderung Tiroler Beratungsförderung

Art und Ausmaß der FörderungFörderungsaktion des Landes und Wirtschaftskammer Tirol

bis zu 80% Förderung bei Jungunternehmerberatung

max. 24 Stunden zum Wirtschaftskammer-Beratersatz

max. Förderungsbetrag pro Jahr + Unternehmen: € 3.000,-

Einreichung vor Beratungsbeginn in der Wirtschaftskammer

Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds

Förderungsnehmer Kleinstunternehmen lt. EU-Definition

GegenstandKosten für Gründung, Übernahme, Erweiterung,

Verlegung und/oder Entwicklung von Kleinstunternehmen

Maßnahmen der Energieeinsparung / des Umweltschutzes, Sicherung der Nahversorgung

Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds

Art und Ausmaß der Förderung für Jungunternehmer

zinsgünstiges Darlehen für bis zu max. € 100.000,-- Darlehensuntergrenze € 5.000,-

zusätzlich Darlehen für Jungunternehmer für Betriebsmittel und Gründungskosten: - max. € 20.000,- - max. ½ Jahr nach Gründung kein laufender Betriebsaufwand (Strom etc.)

Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds

Zinssatz in Nordtirol für Jungunternehmer in den ersten beiden Jahren der

Darlehenslaufzeit zinsfrei   für den Rest der Darlehenslaufzeit 1,5 %

FIXZINS!

Darlehenslaufzeit bauliche Investitionen (Anteil an der

Gesamtinvestition liegt über 50 %): Laufzeit 10 Jahre

alle übrigen Investitionen: Laufzeit 5 Jahre

Landesförderung EPU-Kooperationsförderung

Kooperation von min. 2 EPU

Kooperationsprojekte, die im Zusammenhang mit der

Entwicklung, der Herstellung und der Vermarktung

von neuen Produkten, Verfahren und/oderDienstleistungen stehen.

Landesförderung EPU-Kooperationsförderung

Förderbare Kosten Unternehmerlohn Kosten f. externe Expertisen (zB

Konzept-/Entwicklungskosten) Materialkosten Marketingkosten (Druckkosten, Homepage, etc.) Sonstige Sachanlagenkosten

Bemessungsgrundlagen: min. EUR 1.000,00 - max. EUR 10.000,00

Förderhöhe: max. 30 % der förderbaren Kosten

Bundesförderung

Bundesförderung awsJungunternehmer-Scheck

Förderungsart und -höhe: Zuschuss von € 1.000,-- Investitionshöhe mind. € 5.000,-- bis max. 20.000,-- (neu)

Förderkriterien: Keine selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren Keine unselbständige Tätigkeit Bei Gesellschaften: Jungunternehmer muss mind. 25% Beteiligung und

unternehmensrechtliche GF ausüben Investitionen in aktivierbares Anlagevermögen oder GwG

Beitragsobergrenzen: Es können max. 3 Anträge innerhalb von 36 Monaten beantragt werden.

Bundesförderung awsJU-Prämie zum erp-Kleinkredit oder TWFF

Förderungsart und -höhe:

Zuschuss von 5% NUR in Verbindung mit dem erp-Kleinkredit oder TWFF Investitionshöhe mind. € 20.000,-- bis max. 100.000,--

Förderkriterien:

Keine selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren Keine unselbständige Tätigkeit Bei Gesellschaften: Jungunternehmer muss mind. 25% Beteiligung und

handelsrechtliche Geschäftsführung ausüben Investitionen in aktivierbares Anlagevermögen oder GwG auch gebrauchte Investitionen möglich

Bundesförderung erp-Kleinkredit

Zielgruppe: Klein- und Kleinstunternehmen aller Sparten

Projektziel: Betriebserweiterung oder Modernisierung Aufbau neuer oder substanzielle Erweiterung bestehender

Dienstleistungen/Geschäftsfelder keine Sanierungen, kein Überbrückungskredit

Bundesförderung erp-Kleinkredit

Kreditbetrag: EUR 10.000,- bis EUR 100.000,-

Zinsen: 0,5 % p.a. in tilgungsfreier Zeit (1 Jahr) 1,0 % p.a. fix

Laufzeit: 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei

Einmaliges Zahlungsentgelt: 0,9 % vom Finanzierungsbetrag

Besicherung: Bankhaftung oder Haftung der aws Haftungsentgelt berücksichtigen

Antragstellung: Treuhandbank des erp-Fonds

Bundesförderung erp-Kleinkredit

Bundesförderung awsJungunternehmer- Topprämie

Förderungsart und -höhe:

Zuschuss von bis zu 10 % (max. € 30.000,--) Investitionshöhe mind. € 100.000,-- bis max. 750.000,--

Beitragsobergrenzen:

€ 30.000 kann innerhalb von 36 Monaten einmalig oder in Teilbeträgen beantragt werden.

gleiche Förderkriterien wie JU-Scheck

Bundesförderung Jungunternehmerförderung für Tirol

Haftungen bis max. 80 % des Kreditbetrages

für Investitionskredite: max. € 600.000,-- Haftungsentgelt: mind. 0,6 % p.a.

für Betriebsmittel: max. € 600.000,-- Haftungsentgelt: mind. 2 % p.a.

Höchstzinssatz für Kredite auf Basis des KMU-Fördergesetzes: www.awsg.at aktuell abrufbar

Bearbeitungsentgelt: 0,5 % vom Finanzierungsbetrag

Bundesförderung

Bundesförderung TOP B - Jungunternehmerförderung ÖHT

Voraussetzung: 25 % Eigenkapital

Förderung für materielle Kosten: 5 % Zuschuss Investitionen

Untergrenze: € 20.000,00 netto

Nicht förderbar: Ankauf innerhalb der Familie

Bundesförderung TOP B - Jungunternehmerförderung ÖHT

Förderung für immaterielle Kosten: max. 25 % Zuschuss

Untergrenze: € 5.000,00 netto

für Konzepterstellung, Gründungsberatung, Notariatskosten, Kosten der Ingangsetzung des Betriebes (Pre-Opening-Kosten, Erstellung eines Firmenlogos, Erstprospekt, etc.), sofern diese Kosten einmalig und erstmalig anfallen

Haftung für Tourismusbetriebe

Bundesförderung Übernehmer-Initiative des ERP-Fonds

Förderungsnehmer:

Übernehmer eines Betriebes der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

zB von Familienangehörigen oder über die Nachfolgebörsen binnen drei Jahre ab Übergabe Investitionen in qualitätsverbessernde

Maßnahmen

Art und Umfang der Förderung

erp-Kredit mit variabler LZ (10, 12 oder 14 Jahre)/max. 70 % d. Inv.Kosten Kreditvolumen zwischen EUR 350 Tsd. und max. EUR 1 Mio. Bundeshaftung 80 % d. Kreditsumme / Bankhaftung 20 % d. Kreditsumme

Zinsförderung: Übernahme Zinsendienst während der ersten 10 Jahre durch die Bundesländer

Beispiele aus der Praxis Handelsbetrieb erweitert seinen bestehenden Standort um ein zweites Geschäft

- Unternehmen besteht seit 2 Jahren => JU-Status- Mitarbeiter: bisher 7 Vollzeit, 1 Teilzeit,

Unternehmer + 1 Lehrling

Investitionskosten: Geschäftseinrichtung: € 60.000,-- netto

=> Erweiterung/Betriebsentwicklung=> Jungunternehmerinvestition=> Betriebsentwicklung

Tischlerei oder Schlossereibetrieb kauft neue Maschinen (Investitionskosten: € 225.000,-- netto)

- Unternehmen besteht seit 1 Jahr- Mitarbeiter: bisher 8 + mitarbeitender Unternehmer

=> Erweiterung der Produktpalette=> durch die neue Technologie wird weiterer Arbeitsplatz geschaffen=> JU-Investition

Beispiele aus der Praxis

Übernahme und Modernisierung eines Friseurbetriebes durch kleinen Anbau (JU-Status des UN gegeben)

Projektkosten: Ablöse u. Umbau (netto): € 45.000,00Betriebsmittel neu: € 3.000,00

€ 48.000,00

=> Finanzierungsengpass

Beispiele aus der Praxis

Holen Sie sich kompetente Beratung in Förderfragen!

UNSER TIPP…

Förderberatung der Wirtschaftskammer Tirol

Was brauche ich für eine konkrete Beratung im Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol:

Investitionsart (AV / GWG / BM; neu/gebraucht )

Investitionskosten netto

Gesellschaftsform/Gründungsdatum

Unternehmensgröße (MA, evtl. Umsatz und Bilanzsumme)

Finanzierung (EK / FK)

Förderberatung der Wirtschaftskammer Tirol

FörderserviceMeinhardstraße 14, 6020 InnsbruckT 05 90 90 5-1383 F 05 90 90 5-51383foerderservice@wktirol.at

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