Förderinfos für GründerInnen Michaela Güttler Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol...

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Förderinfos für GründerInnen Michaela Güttler Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol Freitag,16. Mai 2014

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Förderinfos für GründerInnen

Michaela Güttler Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol

Freitag,16. Mai 2014

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Wichtige Fördertipps

Was Sie beachten sollten:

rechtzeitig informieren - alles beginnt mit guter Planung!

Fristenwahrung - Förderansuchen früh genug einbringen!

Anträge eingeschrieben schicken!

Kein Rechtsanspruch auf Förderung!

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Förderinstrumente

Zuschüsse

günstiges Fremdkapital Haftungsübernahmen Bei Unternehmensübernahmen

unterschiedliche Behandlung vonÜbernahmekosten (bereits gebrauchte Investitionen)und Neuinvestitionen

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BIN ICH JUNGUNTERNEHMER?

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Bin ich JungunternehmerIn?

Land Tirol: In den letzten 5 Jahren davor keine gewerbliche Tätigkeit 3 Jahre lang JungunternehmerIn

Bundesförderung Austria Wirtschaftsservice (aws):In den letzten 5 Jahren keine selbständige Tätigkeit;keine unselbständige Nebenbeschäftigung 3 Jahre lang JungunternehmerIn

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Bin ich JungunternehmerIn?

Bundesförderung für Tourismus- und FreizeitwirtschaftÖsterreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)

letzte 5 Jahre nicht selbständig erwerbstätig 25 % Eigenmittel unternehmens- und gewerberechtlicher GF

=> eine Person Keine unselbständige Nebenbeschäftigung!

Vorsicht bei Gesellschaften: Genaue Prüfung des

Jungunternehmerstatus!

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Wie gehe ich am besten vor?

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Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 1: Was ist mein Projekt?

Gründung (z.B. Investitionen, …) Neues Produkt – neues Geschäftsfeld Vergrößerung / Standortwechsel / Neue

Märkte Neue Technologie / Energie / Umwelt Anstellung (1.) Mitarbeiter Weiterbildung Lehrlingsausbildung Patent / Erfindung ………………………………

 

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Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 2: Zusammenstellung der Kosten

Kostenvoranschläge einholen und vergleichen

Planungskosten berücksichtigen

Beratungskosten (Notar/Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Genehmigungen)

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Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 3: Betriebswirtschaftliche Prognoserechnung

Gründungsberatung Businessplan Konzept

Hier bereits Möglichkeit der Beratungsförderung!

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Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 4: Finanzierungsfrage: Brauche ich eine Bank? Finanzierungsbedarf

=> OHNE Finanzierung, KEINE Förderung !

Vorbereitung auf das Bankgespräch

Kostenaufstellung / Konzept / Beratungsbericht

Sicherheiten

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Checkliste für mein neues Vorhaben

Schritt 5: Förderung Information und Beratung bei WK-Tirol Fristenwahrung beachten

=> rechtzeitig planen !!

Ansuchen stellen - über die Bank oder - direkt bei der Förderstelle bei Eigenmittelfinanzierung

Unterlagen möglichst vollständig => schnellere Bearbeitung => Kostenvoranschläge beilegen !!

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Bei welchen Projekten sollte man an

Förderungen denken?

Quelle: Ivan Steiger, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.10.1993

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Welche Förderungen gibt es?

aws/ÖHT: Jungunternehmerförderung

Bund (aws und ÖHT): erp-KleinkreditLand Tirol: TWFF

Gebührenbefreiung – Neugründerförderungsgesetz (NeuFÖG)

Jungunternehmer- und Betriebsnachfolgeberatung durch die WKT

Land Tirol: „mein update“AMS: Fachkräftestipendium

Förderung des AMS f. EPU

Unternehmensgründungsprogramm des AMS

Zuschüsse & Haftungen

Kredite

Abgaben & Gebühren

Beratung

Weiterbildung

1. Mitarbeiter

Arbeitslosigkeit

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EINIGE FÖRDERPRODUKTE IM DETAIL

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Landesförderung

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Landesförderung Tiroler Beratungsförderung

Gegenstand: Förderung von Beratungsleistungen

Beratungsthemen Jungunternehmer-Konzept bzw.

Übernahmekonzept Jungunternehmer-Coaching (=> über 3 Jahre) Unternehmensberatung (z.B. strategische

Neuausrichtung, strategisches Marketing ……) Umweltberatung Betriebsanlagenberatung Technologieberatung Gleichstellung von Männern und Frauen …

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Landesförderung Tiroler Beratungsförderung

Art und Ausmaß der FörderungFörderungsaktion des Landes und Wirtschaftskammer Tirol

bis zu 80% Förderung bei Jungunternehmerberatung

max. 24 Stunden zum Wirtschaftskammer-Beratersatz

max. Förderungsbetrag pro Jahr + Unternehmen: € 3.000,-

Einreichung vor Beratungsbeginn in der Wirtschaftskammer

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Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds

Förderungsnehmer Kleinstunternehmen lt. EU-Definition

GegenstandKosten für Gründung, Übernahme, Erweiterung,

Verlegung und/oder Entwicklung von Kleinstunternehmen

Maßnahmen der Energieeinsparung / des Umweltschutzes, Sicherung der Nahversorgung

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Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds

Art und Ausmaß der Förderung für Jungunternehmer

zinsgünstiges Darlehen für bis zu max. € 100.000,-- Darlehensuntergrenze € 5.000,-

zusätzlich Darlehen für Jungunternehmer für Betriebsmittel und Gründungskosten: - max. € 20.000,- - max. ½ Jahr nach Gründung kein laufender Betriebsaufwand (Strom etc.)

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Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds

Zinssatz in Nordtirol für Jungunternehmer in den ersten beiden Jahren der

Darlehenslaufzeit zinsfrei   für den Rest der Darlehenslaufzeit 1,5 %

FIXZINS!

Darlehenslaufzeit bauliche Investitionen (Anteil an der

Gesamtinvestition liegt über 50 %): Laufzeit 10 Jahre

alle übrigen Investitionen: Laufzeit 5 Jahre

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Landesförderung EPU-Kooperationsförderung

Kooperation von min. 2 EPU

Kooperationsprojekte, die im Zusammenhang mit der

Entwicklung, der Herstellung und der Vermarktung

von neuen Produkten, Verfahren und/oderDienstleistungen stehen.

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Landesförderung EPU-Kooperationsförderung

Förderbare Kosten Unternehmerlohn Kosten f. externe Expertisen (zB

Konzept-/Entwicklungskosten) Materialkosten Marketingkosten (Druckkosten, Homepage, etc.) Sonstige Sachanlagenkosten

Bemessungsgrundlagen: min. EUR 1.000,00 - max. EUR 10.000,00

Förderhöhe: max. 30 % der förderbaren Kosten

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Bundesförderung

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Bundesförderung awsJungunternehmer-Scheck

Förderungsart und -höhe: Zuschuss von € 1.000,-- Investitionshöhe mind. € 5.000,-- bis max. 20.000,-- (neu)

Förderkriterien: Keine selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren Keine unselbständige Tätigkeit Bei Gesellschaften: Jungunternehmer muss mind. 25% Beteiligung und

unternehmensrechtliche GF ausüben Investitionen in aktivierbares Anlagevermögen oder GwG

Beitragsobergrenzen: Es können max. 3 Anträge innerhalb von 36 Monaten beantragt werden.

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Bundesförderung awsJU-Prämie zum erp-Kleinkredit oder TWFF

Förderungsart und -höhe:

Zuschuss von 5% NUR in Verbindung mit dem erp-Kleinkredit oder TWFF Investitionshöhe mind. € 20.000,-- bis max. 100.000,--

Förderkriterien:

Keine selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren Keine unselbständige Tätigkeit Bei Gesellschaften: Jungunternehmer muss mind. 25% Beteiligung und

handelsrechtliche Geschäftsführung ausüben Investitionen in aktivierbares Anlagevermögen oder GwG auch gebrauchte Investitionen möglich

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Bundesförderung erp-Kleinkredit

Zielgruppe: Klein- und Kleinstunternehmen aller Sparten

Projektziel: Betriebserweiterung oder Modernisierung Aufbau neuer oder substanzielle Erweiterung bestehender

Dienstleistungen/Geschäftsfelder keine Sanierungen, kein Überbrückungskredit

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Bundesförderung erp-Kleinkredit

Kreditbetrag: EUR 10.000,- bis EUR 100.000,-

Zinsen: 0,5 % p.a. in tilgungsfreier Zeit (1 Jahr) 1,0 % p.a. fix

Laufzeit: 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei

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Einmaliges Zahlungsentgelt: 0,9 % vom Finanzierungsbetrag

Besicherung: Bankhaftung oder Haftung der aws Haftungsentgelt berücksichtigen

Antragstellung: Treuhandbank des erp-Fonds

Bundesförderung erp-Kleinkredit

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Bundesförderung awsJungunternehmer- Topprämie

Förderungsart und -höhe:

Zuschuss von bis zu 10 % (max. € 30.000,--) Investitionshöhe mind. € 100.000,-- bis max. 750.000,--

Beitragsobergrenzen:

€ 30.000 kann innerhalb von 36 Monaten einmalig oder in Teilbeträgen beantragt werden.

gleiche Förderkriterien wie JU-Scheck

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Bundesförderung Jungunternehmerförderung für Tirol

Haftungen bis max. 80 % des Kreditbetrages

für Investitionskredite: max. € 600.000,-- Haftungsentgelt: mind. 0,6 % p.a.

für Betriebsmittel: max. € 600.000,-- Haftungsentgelt: mind. 2 % p.a.

Höchstzinssatz für Kredite auf Basis des KMU-Fördergesetzes: www.awsg.at aktuell abrufbar

Bearbeitungsentgelt: 0,5 % vom Finanzierungsbetrag

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Bundesförderung

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Bundesförderung TOP B - Jungunternehmerförderung ÖHT

Voraussetzung: 25 % Eigenkapital

Förderung für materielle Kosten: 5 % Zuschuss Investitionen

Untergrenze: € 20.000,00 netto

Nicht förderbar: Ankauf innerhalb der Familie

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Bundesförderung TOP B - Jungunternehmerförderung ÖHT

Förderung für immaterielle Kosten: max. 25 % Zuschuss

Untergrenze: € 5.000,00 netto

für Konzepterstellung, Gründungsberatung, Notariatskosten, Kosten der Ingangsetzung des Betriebes (Pre-Opening-Kosten, Erstellung eines Firmenlogos, Erstprospekt, etc.), sofern diese Kosten einmalig und erstmalig anfallen

Haftung für Tourismusbetriebe

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Bundesförderung Übernehmer-Initiative des ERP-Fonds

Förderungsnehmer:

Übernehmer eines Betriebes der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

zB von Familienangehörigen oder über die Nachfolgebörsen binnen drei Jahre ab Übergabe Investitionen in qualitätsverbessernde

Maßnahmen

Art und Umfang der Förderung

erp-Kredit mit variabler LZ (10, 12 oder 14 Jahre)/max. 70 % d. Inv.Kosten Kreditvolumen zwischen EUR 350 Tsd. und max. EUR 1 Mio. Bundeshaftung 80 % d. Kreditsumme / Bankhaftung 20 % d. Kreditsumme

Zinsförderung: Übernahme Zinsendienst während der ersten 10 Jahre durch die Bundesländer

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Beispiele aus der Praxis Handelsbetrieb erweitert seinen bestehenden Standort um ein zweites Geschäft

- Unternehmen besteht seit 2 Jahren => JU-Status- Mitarbeiter: bisher 7 Vollzeit, 1 Teilzeit,

Unternehmer + 1 Lehrling

Investitionskosten: Geschäftseinrichtung: € 60.000,-- netto

=> Erweiterung/Betriebsentwicklung=> Jungunternehmerinvestition=> Betriebsentwicklung

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Tischlerei oder Schlossereibetrieb kauft neue Maschinen (Investitionskosten: € 225.000,-- netto)

- Unternehmen besteht seit 1 Jahr- Mitarbeiter: bisher 8 + mitarbeitender Unternehmer

=> Erweiterung der Produktpalette=> durch die neue Technologie wird weiterer Arbeitsplatz geschaffen=> JU-Investition

Beispiele aus der Praxis

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Übernahme und Modernisierung eines Friseurbetriebes durch kleinen Anbau (JU-Status des UN gegeben)

Projektkosten: Ablöse u. Umbau (netto): € 45.000,00Betriebsmittel neu: € 3.000,00

€ 48.000,00

=> Finanzierungsengpass

Beispiele aus der Praxis

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Holen Sie sich kompetente Beratung in Förderfragen!

UNSER TIPP…

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Förderberatung der Wirtschaftskammer Tirol

Was brauche ich für eine konkrete Beratung im Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol:

Investitionsart (AV / GWG / BM; neu/gebraucht )

Investitionskosten netto

Gesellschaftsform/Gründungsdatum

Unternehmensgröße (MA, evtl. Umsatz und Bilanzsumme)

Finanzierung (EK / FK)

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Förderberatung der Wirtschaftskammer Tirol

FörderserviceMeinhardstraße 14, 6020 InnsbruckT 05 90 90 5-1383 F 05 90 90 [email protected]

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