Foliensatz zum Thema Dokumente und Urkunden. Schriftliche Erklärung, schriftlich niedergelegter...

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Foliensatz zum

Thema Dokumente und Urkunden

Schriftliche Erklärung, schriftlich niedergelegter Gedankeninhalt

Rechtserheblichkeit, Beweisfunktion

Erkennbarkeit des Ausstellers

Nach dem Aussteller

Öffentliche Urkunde

(Geburtsurkunde)

Private Urkunde(Testament)

Nach dem Inhalt Personaldokum

ent(Reisepass)

Vertrag(Kaufvertrag)

Zeugnis(Schulzeugnis)

Diebstahlsanzeige bei der Polizei Verlustanzeige bei der Polizei, der

zuständigen Behörde oder Fundamt Antrag bei der zuständigen Behörde

auf eine Ersatzurkunde Ungültigkeitserklärung der alten

Urkunde

Urkunden niemals aus der Hand geben!

Sichere Aufbewahrung – Safe, Tresor, Dokumentenmappe

Urkunden nicht lochen – sie können dadurch ungültig werden!

Zweitschrift oder Duplikatvom ursprünglichen Aussteller hergestellt

Abschriftkann auch handschriftlich gefertigt werden

Kopie

Abschriften und Kopien gelten nur dann als Urkunden, wenn sie gerichtlich oder notariell beglaubigt werden.

§ 223 StGB UrkundenfälschungVorsätzliches Herstellen einer falschen UrkundeVorsätzliches Verfälschen einer UrkundeVorsätzlicher Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde

§ 229 StGB Urkundenunterdrückung:Vorsätzliches Vernichten einer UrkundeVorsätzliches Beschädigen einer UrkundeVorsätzliches Unterdrücken einer Urkunde