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Illustrierende Aufgaben zum LehrplanPLUS
Realschule, Sozialwesen, Jahrgangsstufe 8
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Ganz besondere Rechte: Grund- und Menschenrechte
Stand: 06.04.2017
Jahrgangsstufe 8
Fach Sozialwesen
Übergreifende
Bildungs- und
Erziehungsziele
Werteerziehung
Politische Bildung
Zeitrahmen 4 Unterrichtsstunden
Benötigtes Material F1 Markt der Wünsche und Bedürfnisse: Was ich mir wünsche…
F2 Markt der Wünsche und Bedürfnisse: Was ist uns wichtig?
AB1 Ganz besondere Rechte: Menschenrechte
AB2 Ganz besondere Rechte: Grundrechte
AB3 Merkbild Grund- und Menschenrechte (+ Lösung)
AB4 Rechercheaufgabe GG: Werte im Grundgesetz (+ Lösung)
AB5 Zuordnung: Grundrechte – Menschenrechte (+ Lösung)
F3 Werte kreativ
F4 Achtung der Menschenwürde?
F5 Menschenrechte früher und heute
Je Schüler/Schülerin: 5 Moderationskarten/Zettel
Kamera und Farbdrucker
Kompetenzerwartungen
Sow 8, LB 1: Der Mensch als soziales Wesen
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren anhand ausgewählter Artikel des Grundgesetzes und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Bedeutung zentraler Werte und Normen als Grundbedingung demokratischen und sozialen Handelns und beziehen begründet dazu Stellung.
Urteilskompetenz, Handlungskompetenz, Empathie-/Wertekompetenz, Sozialwissenschaftliche Methodenkompetenz
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Aufgabe
1. Einstieg mit Lebensweltbezug: Markt der Wünsche und Bedürfnisse
Zunächst überlegen sich die Schülerinnen und Schüler in Einzelarbeit je fünf Wünsche und
Bedürfnisse, die ihnen für ihr Leben wichtig sind (F1).
Die Liste mit Vorschlägen kann je nach Leistungsstärke der Klasse von Anfang an oder
zeitversetzt für alle sichtbar visualisiert werden.
Danach tauschen sich die Schülerinnen und Schüler in Dreiergruppen (freiwillige
Zusammensetzung oder Zuteilung mit einer Methode der Gruppenfindung) über ihre
Ergebnisse aus und reflektieren diese, indem sie gemeinsam eine Rangfolge aller Wünsche
und Bedürfnisse erstellen (F2). Evtl. können die Ergebnisse aufgeklebt im Klassenzimmer
ausgestellt oder fotografiert werden.
Im Unterrichtsgespräch wird der Entscheidungsprozess, der in den Dreiergruppen
stattgefunden hat, reflektiert.
(Vgl. Lions Quest II: Erwachsen handeln, Modul 3, S. 12f., KV (Kopiervorlage) 3.1.2 a)
Überleitung zu den Grund- und Menschenrechten:
Im gemeinsamen Unterrichtsgespräch wird anhand der von den Schülerinnen und Schülern
erstellten Ranglisten vom Markt der Wünsche (F2) herausgearbeitet, dass in unserer
Verfassung Rechte verankert sind, die die Befriedigung unserer grundlegenden Bedürfnisse
ermöglichen. Hier kann an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft werden.
2. Informationstexte: Grund- und Menschenrechte – Ganz besondere Rechte
Jeder Schüler / Jede Schülerin erarbeitet zunächst einen Text (AB1 Menschenrechte bzw.
AB2 Grundrechte). (Weitere Informationen zur Lesekompetenz sind als „Material zur
Aufgabe“ zu finden.)
Im Anschluss informieren sich die Schülerinnen und Schüler in Partnerarbeit über das
Gelesene und erstellen gemeinsam ein Merkbild (AB3). Zur mündlichen Ergebnissicherung
stellt ein Schülerpaar sein Merkbild vor.
3. Grund- und Menschenrechte im Beispiel
Nach der Begriffsklärung zu den Grund- und Menschenrechten knüpfen die Schülerinnen
und Schüler an ihr Fachwissen (Begriffe Normen und Werte) und Methodenwissen (Lesen
von Gesetzestexten) aus der 7. Jahrgangsstufe an, indem sie sich Art. 1-5 GG und Art. 1
AEMR (vgl. rechtliche Bestimmungen in der Kompetenzerwartung) erarbeiten. Dazu
beschäftigen sie sich zuerst in einer Rechercheaufgabe mit den Artikeln des GGs und den
zugrundeliegenden Werten (AB4 + Lösung) und setzen anschließend die Grund- und
Menschenrechte in Bezug zueinander (AB5 + Lösung). Diese Arbeitsaufträge können in
Partnerarbeit erfolgen. Alternativ könnten AB4 und AB5 auch so gestaltet werden, dass die
Menschenrechte ausgeschnitten und zu den passenden Grundrechten geklebt werden.
Anschließend setzen die Schülerinnen und Schüler ausgewählte Gesetze kreativ in Form
von Fotos um (F3). Dazu finden sich immer zwei Schüler-Paare zu einer Vierergruppe
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zusammen. Die Lehrkraft kann eine Schülerin / einen Schüler beauftragen, die Fotos zu
machen, oder selbst fotografieren. Die Ergebnisse können ausgestellt werden.
Alternativ können die Schüler-Paare mit einem geeigneten digitalen Programm Word-Clouds
(„Wort-Wolken“) zu den Grund- und Menschenrechten erstellen. Sollen die Schülerinnen und
Schüler aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten analog arbeiten, bietet sich ein
Akrostichon an (zu den Buchstaben der Wörter Grund- und Menschenrechte werden
passende Wörter oder Sätze geschrieben).
4. Stellungnahmen zur Bedeutung des Artikels 1 AEMR
Im Unterrichtsgespräch sollen die Schülerinnen und Schüler weiterführend und vertiefend im
Hinblick auf Art.1 AEMR zu den Schlagzeilen (F4) Stellung nehmen, bei der sie auf ihr neu
erworbenes Fachwissen und neue Erkenntnisse zurückgreifen können.
Abschließend formulieren die Schülerinnen und Schüler zu einem Zitat zum Thema
Menschenrechte ihrer Wahl eine „Übersetzung“ in Jugendsprache (F5).
Hintergrundwissen zur Menschenwürde:
Im Altertum hatte Würde, wer sich anstrengte und so soziale Anerkennung erhielt oder wer
aufgrund eines besonderen Amtes, das er in der Gesellschaft innehatte, geachtet wurde. Bis
zum Mittelalter blieb diese Vorstellung erhalten – und auch heute ist sie noch weit verbreitet.
Menschenwürde heißt, dass der Mensch an sich Achtung verdient. Es darf nicht die
Einstellung vertreten werden, dass der Mensch nichts, der Staat dagegen alles sei, so wie es
in der Zeit des Nationalsozialmus‘ propagiert wurde.
Das heißt zum einen, dass der Staat den Menschen nicht erniedrigend behandeln darf,
indem er ihn beispielsweise foltert oder grausame Strafen einsetzt, zum anderen wird der
Staat mit dem GG aufgefordert, den einzelnen Menschen vor Angriffen auf die
Menschenwürde zum Beispiel durch andere Menschen, Gruppen oder Staaten zu schützen.
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Sehr wichtig
Weniger wichtig
Benötigtes Material zur Aufgabe
F1 Markt der Wünsche und Bedürfnisse: Was ich mir wünsche...
Was brauchst du zum Leben? Was wünscht du dir für dein Leben?
Schreibe gut lesbar auf fünf Moderationskarten, was du für dein Leben
brauchst, was du dir wünschst. Verwende für jeden Wunsch / für jedes
Bedürfnis eine Karte.
Wenn du nicht weiter weißt, kannst du dich an diesen
Wünschen und Bedürfnissen orientieren:
Wünsche und Bedürfnisse
Selbstbestimmung Smartphone Döner Internetzugang „Dach über dem
Kopf“
Sicherheit Glaubensfreiheit Fahrrad Kosmetik Lebensmittel
Kino Spielekonsole Familie/Freunde Geld Wertschätzung
Gleichberechtigung Süßigkeiten Instrument eigene Meinung Haustiere
Markenkleidung Privatsphäre Bücher (…) (...)
F2 Markt der Wünsche und Bedürfnisse: Was ist uns wichtig?
Erstellt in eurer Dreiergruppe eine Rangfolge eurer Wünsche und
Bedürfnisse.
Legt dazu alle eure Karten nach Wichtigkeit sortiert auf. „Sehr wichtig“
liegt ganz oben, „Weniger wichtig“ liegt unten.
Gleich wichtige Begriffe könnt ihr nebeneinander legen.
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AB1 Ganz besondere Rechte: Menschenrechte
Aufgabe: Lest den Text und unterstreicht Aspekte, die den Begriff
Menschenrechte erklären.
Was sind Menschenrechte?
Jeder Mensch hat Rechte, die ihm angeboren und von
Natur aus zustehen. Sie werden dem Menschen nicht für
eine bestimmte Zeit verliehen. Sie sind „unveräußerlich“ –
sie können also weder verkauft noch gekauft, weder
verdient noch können sie einem genommen werden. Diese
Rechte stehen jedem Menschen zu, gleichgültig in welchem
Staat der Erde er lebt oder welche Staatsangehörigkeit er
besitzt. Auch Religion, Hautfarbe, Nationalität etc. sind hier nicht wichtig. Man könnte sagen,
es sind „Jedermannsrechte“. Die Menschenrechte sind ein gemeinsames Ideal von allen
Völkern und Nationen.
Wie kam es zur Festlegung dieser Menschenrechte?
Die Menschenrechte sind keine Idee des 20. Jahrhunderts. Ihre Anfänge gehen zurück auf
die Antike mit ihren Philosophen Platon (427 – 347 v. Chr.) und Aristoteles (384 – 322 v.
Chr.). Schon sie erkannten, dass der Mensch ein selbständiges Individuum ist. Allerdings
waren Sklaven und Frauen lange Zeit von diesem Gedanken ausgenommen.
Knapp drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs (1939 –
1945) wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von
den Mitgliedsstaaten der UN verabschiedet, also beschlossen. Die
UN steht für United Nations, einem Zusammenschluss von
mittlerweile 193 Staaten. Ihr Symbol sind zwei Olivenzweige, welche
als Zeichen für den Frieden die bewohnten Landmassen unserer
Erde umschließen. Wer heute der UN beitritt, erkennt diese
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (kurz AEMR) an. Sie ist auch bekannt unter dem
englischen Namen „Declaration of human rights“.
Im Jahr 1948 wurden in einer feierlichen Erklärung 30 Menschenrechte, die auf der ganzen
Welt gelten sollten, von den damaligen Mitgliedsstaaten der UN bekräftigt. Infolge der
massiven Menschenrechtsverletzungen während des Zweiten Weltkriegs ist dies nötig
geworden. Kern des Dokuments ist die Idee, dass jeder Mensch angeborene Rechte besitzt.
Auch heute noch ist eines der Ziele der Vereinten Nationen, die Menschenrechte zu
schützen. Dennoch müssen die UN-Beobachter und Menschenrechtsorganisationen Jahr für
Jahr weltweit unzählige Menschenrechtsverletzungen feststellen. In vielen Ländern der Welt
werden diese Rechte nämlich von der Staatsmacht vor allem in Diktaturen oder während
eines Krieges missachtet: Keine freien Wahlen, Kinderarbeit, Kindersoldaten oder Folter sind
nicht mit den Artikeln der AEMR zu vereinbaren.
Jeder hat das Recht…
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AB2 Ganz besondere Rechte: Grundrechte
Aufgabe: Lest den Text und unterstreicht Aspekte, die den Begriff Grundrechte
erklären.
Was sind Grundrechte?
Der Begriff „Grundrecht“ hängt eng mit den
„Menschenrechten“ zusammen: Denn die Menschenrechte,
die für jeden Menschen gelten, egal in welchem Land er
lebt, sind oft auch die Grundlage für die Verfassungen
einzelner Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland
werden mit dem Begriff
„Grundrechte“ meist die
ersten 19 Artikel der Verfassung, des Grundgesetzes,
bezeichnet. Sie beginnen oft mit den Worten „Jeder hat das
Recht […]“, wenn sie für alle Menschen, oder „Jeder
Deutsche hat das Recht […]“, wenn sie für Menschen mit
der deutschen Staatsbürgerschaft gelten.
Grundrechte sind Rechte des einzelnen Staatsbürgers gegenüber dem Staat, es geht zum
Beispiel darum, was der Staat für den Bürger entscheiden und festlegen darf und was nicht.
Leitgedanke für die Grundrechte ist der Schutz der Menschenwürde Art. 1 GG: „Die Würde
des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.“
Wie kam es zur Festlegung dieser Grundrechte?
Nach dem Zweiten Weltkrieg (1939 – 1945) wurde in den westlichen Besatzungszonen eine
Versammlung von Politikern einberufen, die eine Verfassung für das Deutschland nach dem
Zweiten Weltkrieg erarbeiten sollte. Diese Verfassung sollte nach der Diktatur durch die
Nationalsozialisten das Prinzip der Demokratie umsetzen und Deutschland wieder einen. Die
Verfassung heißt Grundgesetz (abgekürzt GG) und beinhaltet die grundlegenden
„Spielregeln“, die für das Zusammenleben in unserem Land gelten.
Als Grundlage für diese Grundrechte diente die „Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte“ von 1948. Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft. Für die
„neuen“ Bundesländer (ehemalige DDR) gilt das GG seit 1990.
Das Grundgesetz darf grundsätzlich verändert werden; allerdings nur,
wenn jeweils eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat
zustimmt. Die Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) und 20 (Rechtsstaat)
GG sind jedoch unveränderbar. Sie gelten, solange die Verfassung von
Deutschland besteht.
Die Grundrechte bilden die Grundlage für die weiteren Gesetze im Grundgesetz. Alle
Gesetze und Verordnungen, die die Regierungen und Verwaltungen erlassen, müssen mit
ihnen in Einklang stehen, sie dürfen ihnen also nicht widersprechen. Darüber, dass dies
auch eingehalten wird, wacht ein besonders Gericht: das Bundesverfassungsgericht, das
seinen Sitz in Karlsruhe hat.
Jeder hat das Recht…
Jeder Deutsche hat
das Recht…
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AB3 Merkbild Grund- und Menschenrechte
Arbeitet nun mit eurem Partner weiter.
Entwerft ein Merkbild, das die Begriffe Menschenrechte und Grundrechte
verdeutlicht.
Das Merkbild sollte folgende Begriffe enthalten:
Verfassung – 1949 – Jeder Deutsche hat das Recht – UN – Grundgesetz – 1948 –
Menschenwürde – 146 – Menschenrechte – Jeder hat das Recht – Grundrechte – 30 –
Artikel 1-19
Denkt an eine sinnvolle grafische Gestaltung mit Symbolen, Pfeilen, Kästen, Klammern,
Männchen, Emoticons, Aufzählungszeichen, ...
AB3 Merkbild Grund- und Menschenrechte – mögliche Lösung:
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AB4 Rechercheaufgabe GG: Werte im Grundgesetz
Jedem Artikel im Grundgesetz liegt mindestens ein Wert
zugrunde. Dieser Wert beschreibt eine allgemeine
wünschenswerte Verhaltensweise, die sich eine Gesellschaft
für das Zusammenleben setzt. In den Gesetzen des GGs
und in den anderen Gesetzen Deutschlands sind also ganz
konkrete Verhaltensregeln (Normen) festgeschrieben,
welche die allgemein formulierten Werte so umschreiben,
dass der Bürger, der als „soziales Wesen“ auf Gemeinschaft
angelegt und angewiesen ist, auch weiß, was von ihm in einem geregelten Zusammenleben
in einem demokratischen Staat erwartet wird.
Macht euch mit dem Grundgesetz vertraut, indem ihr folgende Aufgaben bearbeitet:
1. Sucht in eurer Ausgabe des Grundgesetzes die Grundrechte Art. 1-19 GG.
2. Notiert die Kurzbezeichnung des Artikels in der linken Spalte. (Ihr findet sie fett gedruckt
am Rand neben dem Artikel.)
3. Füllt mithilfe des GGs die Lücken in den Artikeln 1 bis 5 GG in der mittleren Spalte.
Achtet dabei auf die richtige Zitierweise des Artikels in der rechten Spalte.
Kurzbe-
zeichnung Wortlaut des Artikels Artikel
Beispiel:
Schutz der
Menschen-
würde
1. Die Würde des Menschen ist
unant as t bar . Sie zu achten und zu
schützen ist Verpflichtung aller
s t aa t l i che n Gewalt.
Ar t . 1 ( 1 ) G G
(sprich: „Artikel 1, Absatz 1 des
Grundgesetzes“)
…
2. Alle __________________ sind vor
dem Gesetz gleich. _____________ und
______________ sind gleichberechtigt.
____________
…
3. Die Freiheit des _______________,
des ________________ (...) sind
unverletzlich.
____________
… 4. Jeder hat das Recht, seine Meinung
(...) _______ _____ _______________.
____________
… 5. Jeder hat das Recht auf ____________
und _________________ Unversehrtheit.
____________
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AB4 Rechercheaufgabe GG: Werte im Grundgesetz (Lösung)
Art 1: Schutz der Menschenwürde
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung
als unmittelbar geltendes Recht.
Art 2: Freiheit der Person
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Art 3: Gleichheit aller vor dem Gesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
Art 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das
Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Art 5: Recht der freien Meinungsäußerung
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und
die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von
der Treue zur Verfassung.
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AB5 Zuordnung: Grundrechte – Menschenrechte
Hier findet ihr die Menschenrechte aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
(AEMR), die den fünf Grundrechten oben zugrunde liegen.
Ordnet dem Artikel der AEMR das passende Grundrecht von AB4 zu, indem ihr den Artikel
des GGs in das aufgeschlagene Gesetzesbuch schreibt.
Achtung: Zu einem Grundrecht passen zwei Artikel der AEMR.
Artikel GG Artikel AEMR Artikel AEMR Artikel GG
…
Artikel 1 AEMR: Alle Menschen sind frei und
gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit
begegnen.
Artikel 3 AEMR: Jeder hat das Recht auf
Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
…
…
Artikel 2 AEMR: Jeder hat Anspruch auf die
in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied,
etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht,
Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. (...)
Artikel 7 AEMR: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und
haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen
Schutz durch das Gesetz. Alle haben
Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die
gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu
einer derartigen Diskriminierung.
…
…
Artikel 18 AEMR: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens-
und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die
Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die
Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein
oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder
privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu
bekennen.
Artikel 19 AEMR:
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und
freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein,
Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über
Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf
Grenzen Informationen und Gedankengut zu
suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
…
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AB5 Zuordnung: Grundrechte – Menschenrechte (Lösung)
Art. 1 GG Art. 1 AEMR
Art. 2 GG Art. 3 AEMR
Art. 3 GG Art. 2 und 7 AEMR
Art. 4 GG Art. 18 AEMR
Art. 5 GG Art. 19 AEMR
F3 Werte kreativ
Findet euch in einer Vierergruppe zusammen.
Wählt gemeinsam aus den Artikeln 1 bis 5 ein Grundrecht
aus und veranschaulicht es mit passenden Gesten eurer
Hände.
Zusätzlich könnt ihr auch Gegenstände oder Zeichnungen verwenden.
Auf dem Foto soll auch ein passender Bildtitel sein.
Macht ein Foto von eurer Darstellung.
So könnte euer Bild aussehen:
Schon fertig? Stellt weitere Grundrechte dar und fotografiert diese.
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F4 Achtung der Menschenwürde?
Nach Mobbingfall: Schülersprecherin wird der Schule verwiesen
Junge stellt Nacktbilder seiner Ex-Freundin ins Internet
Vater stellt dem ersten Freund seiner Tochter Fragen mit einem Lügendetektor
Lehrerin verbietet den Mädchen das Tragen von Nagellack in der Schule
F5 Menschenrechte früher und heute
„Seid Menschen, so werden euch die
Menschenrechte von selbst zufallen.“
(Novalis, ein deutscher Lyriker, der von
1772 bis 1801 lebte und eigentlich
Georg Philipp Friedrich Leopold Freiherr
von Hardenberg heißt)
„Handle nur nach derjenigen
Maxime, durch die du zugleich
wollen kannst, dass sie ein
allgemeines Gesetz werde.“
(Der so genannte Kategorische
Imperativ – eine ethische Regel –
von Immanuel Kant, einem
deutschen Philosophen, der von
1724 bis 1804 lebte)
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Quellen- und Literaturangaben
Lions-Quest: Erwachsen handeln. 2015 -1. Ausgabe, Module 3 und 5
F1 Icons©Verfasser
F2 Icons©Verfasser
F3 Icons©Verfasser
F3 Foto©Privat
AB1 Autorentext
AB1 Icons©Verfasser
AB1 Emblem@Verfasser
AB2 Autorentext
AB2 Icons©Verfasser
AB2 Foto©Privat
AB3 Icons©Verfasser
AB3 Foto©Privat
AB4 Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Hg.), Verfassung des
Freistaates Bayern. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, München 2016
(aktuelle Ausgabe)
AB4 Foto©Privat
AB5 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Menschenrechte. Dokumente und
Deklarationen, Schriftenreihe Band 397, Bonn 2004, 4., aktualisierte und erweiterte Auflage,
S. 54-59
F5 Novalis©Verfasser
F5 Kant©Verfasser
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Anregung zum weiteren Lernen
Auf Aktionen oder Projekte zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember (Gedenktag zur
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10.12.1948 verabschiedet wurde) kann
Bezug genommen werden. Anregungen sind bei den verschiedenen
Menschenrechtsorganisationen zu finden.
Weiterführend könnten die Schülerinnen und Schüler „Grundrechte für das Netz“ formulieren.
Es bietet sich eine Exkursion nach Nürnberg an, der „Stadt der Menschenrechte“ (evtl. im
Rahmen einer Schulfahrt), z. B. zur „Straße der Menschenrechte“ am Germanischen
Nationalmuseum in der Innenstadt. (Das Germanische Nationalmuseum bietet Führungen für
Schulklassen durch die Straße der Menschenrechte an. Eine Alternative sind GPS-Touren
durch die Straße der Menschenrechte. Eine Suchmaschine kann hier evtl. weiterhelfen.)
Die Stadt Nürnberg verleiht seit 1995 alle zwei Jahre den „Internationalen Nürnberger
Menschenrechtspreis“ als Symbol für die Achtung der Menschenwürde. Die Biografien der
Preisträger können Anlass für weitere Beschäftigungen mit dem Thema sein.
Möglichkeiten für einen alternativen Einstieg bzw. für die Weiterarbeit:
1. Zukunftsszenario Staatsgründung:
Anhand eines Impuls (z. B. Foto vom Strand einer einsamen Insel; Filmausschnitt aus
aktuellem Science-Fiction-Film) werden die Schülerinnen und Schüler in ein Szenario
eingeführt, in dem sie aufgefordert werden, bei der Erstellung einer Verfassung für einen neu
zu gründenden Staat mitzuwirken, indem sie ausgehend von den Wünschen und
Bedürfnissen der Menschen des neuen Staates einen Katalog von wichtigen grundlegenden
Rechten entwerfen. Dazu können den Schülerinnen und Schüler Formulierungshilfen
gegeben werden:
Wunsch/Bedürfnis der
Bürger im neuen Staat:
Freiheit
Formulierungsmöglichkeiten für die grundlegenden Rechte in der
Verfassung des neuen Staates:
Alle Menschen haben ein Recht auf Freiheit.
Niemand darf in seiner Freiheit eingeschränkt werden, solange die
Freiheit eines anderen nicht eingeschränkt wird.
Das Recht auf Freiheit ist unverletzlich.
...
Im Anschluss daran kann die Arbeit in den Gruppen reflektiert und die verschiedenen
Rechtskataloge können miteinander verglichen und ausgewertet werden. Eventuell kann ein
gemeinsamer Katalog erstellt werden, für die Festlegung einzelner Rechte ist jeweils eine
Zweidrittelmehrheit in der Klasse nötig (vgl. Änderungen im GG).
(Vgl. Lions Quest II: Erwachsen handeln, Modul 3, S. 16f., KV (Kopiervorlage) 3.2.1 a)
2. Analyse eines Filmauszugs:
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Auf der Grundlage der Analyse des Beginns der Romanverfilmung “Herr der Fliegen”
(FSK 12) kann zusammen mit einer Inhaltszusammenfassung des Romans/Films auf die
Notwendigkeit von Normen und Werten für das geregelte Zusammenleben eingegangen und
mögliche Grundrechte gesammelt werden. Eine Gesamtanalyse des Filmes ist auch
aufgrund der emotionalen Herausforderungen der zweiten Hälfte des Films nicht zu
empfehlen.
Eine moderne Adaption der Thematik bietet die Simpsons-Folge „Der blöde UNO-Club“
(Staffel 9, Folge 14).