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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Salpetersäure < 65%
Version 3.1 Überarbeitet am 19.12.2014 Druckdatum 27.01.2015
Borealis AG | Wagramer Strasse 17-19 | 1220 Vienna | Austria
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1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname : Salpetersäure, technisch, 53%, Salpetersäure, technisch, 59%, Salpetersäure, chemisch rein, 53%, Salpetersäure,
chemisch rein, 59%, Salpetersäure 53%, Salpetersäure 58%, Salpetersäure 60%, Salpetersäure 62%
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: Herstellung, Zwischenprodukt, Formulierung, Verteilung, Düngemittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Oberflächenbehandlung, Laborgebrauch,
Verarbeitungshilfsmittel, pH-Regulatoren, Ionenaustauscher
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
: Lieferant : Borealis L.A.T GmbH
St.-Peter-Straße 25, 4021 Linz, Österreich
Telefon: +43 732 6915-0
Email-Adresse : sds@borealisgroup.com
1.4 Notrufnummer
+43 732/6914-2466 oder 2991 (Feuerwehr, Chemie-Park Linz) 030-19240 Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (24h), Deutschland
+44 (0) 1235 239 670 (24h)
2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden. Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Ätzend R35: Verursacht schwere Verätzungen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
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Gefahrenpiktogramme :
Gefahrenpiktogramme
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Sicherheitshinweise : Prävention:
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol
nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion: P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT
(oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische
Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Lagerung: P406 In korrosionsbeständigem Behälter aus
rostfreiem Stahl, Aluminium, Kunststoffe
oder Glas mit beständiger Innenbeschichtung aufbewahren.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. Erwerb, Besitz oder Verwendung durch private Endverbraucher ist gesetzlich eingeschränkt.
2.3 Sonstige Gefahren
Bei Erhitzung oder im Brandfall Bildung von NOx. Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften:
Diese Mischung enthält keine Substanzen, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT). Diese Mischung enthält keine Substanzen, die hochpersistent und hochbioakkumulierbar sind
(vPvB).
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3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung
: Wässrige Lösung
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr. EG-Nr.
Registrierung
snummer
Einstufung (67/548/EWG)
Einstufung (VERORDNUNG
(EG) Nr.
1272/2008)
Konzentration [%]
Salpetersäure 7697-37-2 231-714-2
01-2119487297-
23-0000, 01-2119487297-23-0006, 01-
2119487297-23-0026, 01-2119487297-
23-XXXX
O; R 8 C; R35
Ox. Liq. 3; H272 Skin Corr. 1A;
H314 Met. Corr. 1; H290
> 20 - < 65
Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise : Entfernung aus dem Gefahrenbereich.
Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig. Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Nach Einatmen : An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche
Beatmung einleiten. Mund-zu-Mund-Beatmung kann gefährlich sein. Sauerstoff geben, wenn verfügbar.
Nach Hautkontakt : Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten abwaschen.
Verbrennungen müssen ärztlich behandelt werden. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.
Nach Augenkontakt : Sofort während mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern. Sofort ärtzlichen Rat einholen.
Symptome können verzögert auftreten.
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Nach Verschlucken : KEIN Erbrechen herbeiführen. Nichts zu trinken geben.
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome : Einatmen:
Atemreizung Schmerz Atemprobleme
Aspiration kann zu Lungenödem und Pneumonie führen. Symptome können verzögert auftreten.
Hautkontakt: Verursacht schwere Verätzungen.
Augenkontakt: Verursacht schwere Augenschäden.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Risiko eines verzögert auftretenden Lungenödems. Ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl Kohlendioxid (CO2) Alkoholbeständiger Schaum
Ungeeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl, Pulver oder Schaum
Nicht mit Dampf oder Sand ersticken.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
: Kann durch Kontakt mit starkem Reduktionsmittel explodieren
Reagiert mit den meisten Metallen unter Bildung von Wasserstoff
: Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. Stickoxide (NOx)
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
: Personenschutz durch Tragen von dichtschliessendem
Chemie-Schutzanzug und umgebungsluftunabhängigem Atemschutz.
Weitere Information : Behälter und Umgebung mit Wassersprühnebel kühlen. Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder
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Grundwassersystem gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
: Für angemessene Lüftung sorgen. Dampf nicht einatmen. Jeden Kontakt mit dem Produkt vermeiden.
Personenschutz durch Tragen von dichtschliessendem Chemie-Schutzanzug und umgebungsluftunabhängigem Atemschutz.
: Personen in Sicherheit bringen.
Dämpfe mit Sprühwasser niederschlagen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Vermeiden, dass das Produkt in die Umwelt und Abflüsse
gelangt. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern.
Das verschüttete Material eindämmen, mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) aufnehmen und in Behälter zur Entsorgung gemäß
lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Große Verschüttung soll mechanisch zur Entsorgung
aufgenommen werden (durch Abpumpen entfernen).
: Mit reichlich Wasser verdünnen.
Mit folgendem(folgenden) Produkt(en) neutralisieren: kalzinierte Soda Calciumhydroxid
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Hinweise zur Entsorgung siehe unter Abschnitt 13.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Für angemessene Lüftung sorgen. Inhalation, Verschlucken und Haut- und Augenkontakt
vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Säuren und Laugen nur in kleinen Portionen und unter Rühren
ins Wasser geben - nie umgekehrt.
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Verdünnung und Neutralisation verlaufen sehr exothermen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
: Von brennbaren Stoffen fernhalten. Von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Kann durch Kontakt mit starkem Reduktionsmittel explodieren
Reagiert mit den meisten Metallen unter Bildung von Wasserstoff
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Entfernt von Hitze, Zündquellen und direktem Sonnenlicht
aufbewahren. An einem Ort mit säuresicherem Boden aufbewahren.
: Geeignete Materialien für Behälter: korrosionsbeständigem Rostfreier Stahl
Aluminium Kunststoffe (z. B. PVC, PTFE) Glas
: Ungeeignete Materialien für Behälter:
Metalle
Baustahl Polypropylen
Lagerklasse (LGK) : 8B: Nicht brennbare, ätzende Stoffe
7.3 Spezifische Endanwendungen
Anmerkungen : Die technischen Richtlinien zur Verwendung dieses Stoffs/dieses Gemisches beachten.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Inhaltsstoffe CAS-Nr. Wert Zu überwachende Parameter
Stand Grundlage
Salpetersäure
7697-37-2 STEL
1 ppm 2,6 mg/m3
2006-02-09
2006/15/EC
Weitere Information
: Indikativ
STEL
1 ppm 2,6 mg/m3
2007-12-27
DE TRGS 900
Weitere : EU: Europäische Union (Von der EU w urde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen bei
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Information Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.) Eine Begründung für die Ableitung eines AGW liegt nicht vor. Der Arbeitsplatzgrenzwert ist nur als Kurzzeitwert festgelegt. Die betriebliche Überw achung soll
durch messtechnische Mittelw ertbildung über 15 Minuten erfolgen, z.B. durch eine 15 minütige Probenahme.
DNEL : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer
Expositionswege: Einatmen
Mögliche Gesundheitsschäden: Akut, Lokale Effekte Wert: 2,6 mg/m3
: Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeitwert, Lokale Effekte
Wert: 1,3 mg/m3
: Anwendungsbereich: Verwendung durch Verbraucher
Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Akut, Lokale Effekte Wert: 1,3 mg/m3
: Anwendungsbereich: Verwendung durch Verbraucher
Expositionswege: Einatmen
Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeitwert, Lokale Effekte Wert: 0,65 mg/m3
PNEC : Nicht relevant
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz : Bei Überschreitung der arbeitsplatzbezogenen Grenzwerte und/oder bei der Entwicklung von Staub oder Aerosol
Atemschutz zu verwenden.
: Kurzzeitexposition
Geeignete Maske (EN 149, EN 14387 oder EN 1827) Empfohlener Filtertyp: Typ B
Typ E
: Langzeitexposition
Vollmaske (z. B. EN 143, EN 14387 oder EN 12083) Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät (EN 133)
Handschutz : Butylkautschuk Durchbruchzeit: 300 min
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: Fluorkautschuk Durchbruchzeit: > 480 min
: Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den
Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf
Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie
Schnittgefahr, Abrieb und Kontaktdauer.
Augenschutz : Schutzbrille und gegebenenfalls Gesichtsschild tragen.
Haut- und Körperschutz : Chemikalienbeständiger Schutzanzug
Stiefel
Hygienemaßnahmen : Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des
Produktes waschen. Keine Kontaktlinsen tragen.
Schutzmaßnahmen : Sicherstellen dass sich die Augenspülanlagen und Sicherheitsduschen nahe beim Arbeitsplatz befinden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise : Vermeiden, dass das Produkt in die Umwelt und Abflüsse gelangt.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : flüssig
Farbe : farblos, schwach gelblich
Geruch : beißend, erstickend
Geruchsschwelle : 0,29 ppm
pH-Wert : 1, 0,1 mol/l, Dissoziationskonstante, pKa = -1
Schmelzpunkt : -18,8 °C, 101,3 kPa, konzentration 20 %
-18,5 °C, 101,3 kPa, konzentration 55 %
-38,0 °C, 101,3 kPa, konzentration 70 %
Siedepunkt : 104 °C, 1.013 hPa, konzentration 20 %
118 °C, 1.013 hPa, konzentration 55 %
122 °C, 1.013 hPa, konzentration 70 %
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Flammpunkt : Nicht anwendbar, (anorganisch)
Verdampfungsgeschwindigkeit
: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Dieses Produkt ist nicht entzündlich.
Untere Explosionsgrenze : Nicht anwendbar
Obere Explosionsgrenze : Nicht anwendbar
Dampfdruck : 20,3 hPa, 20 °C, konzentration 20 %
9,5 hPa, 20 °C, konzentration 55 %
9,4 hPa, 20 °C, konzentration 70 %
Relative Dampfdichte : ca. 2, (Luft = 1.0)
Dichte : 1,120 g/cm3, 20 °C, konzentration 20 %
1,340 g/cm3, 20 °C, konzentration 55 %
1,410 g/cm3, 20 °C, konzentration 70 %
Wasserlöslichkeit : > 500 g/l, 20 °C, vollkommen mischbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
: log Pow: -0,21, konzentration 70 %
Selbstentzündungstemperatur
: nicht entzündlich
Thermische Zersetzung : 83 °C, HNO3 100%
Viskosität, dynamisch : 0,75 mPa.s, 25 °C, HNO3 100%
Explosive Eigenschaften : Nicht explosiv
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend., (konzentration < 65 %)
9.2 Sonstige Angaben
Molekulargewicht : 63,01 g/mol
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist chemisch stabil. Durch Licht oder Kontakt mit organischen Stoffen mögliche Zersetzung zu NOx.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Kann heftig reagieren mit: Reduktionsmittel Starke Basen
Chloride Pulverförmige Metalle
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: Reagiert mit den meisten Metallen unter Bildung von Wasserstoff
Exotherme Reaktion mit Wasser.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen
: Direkte Hitzeeinwirkung.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Brennbarer Stoff Organische Materialien Reduktionsmittel
Pulverförmige Metalle Alkohole Chlorate
Baustahl Kupfer Entzündbare Flüssigkeiten
Chromsäure
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte
: Stickoxide (NOx)
11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Produkt
Akute orale Toxizität : Test wissenschaftlich nicht gerechtfertigt, (ätzend)
Akute inhalative Toxizität : LC50: 2800 ppm, 1 h, Ratte(männlich), OECD Prüfrichtlinie
403
: LC50: 2200 ppm, 1 h, Ratte(weiblich), OECD Prüfrichtlinie
403
Akute dermale Toxizität : Test wissenschaftlich nicht gerechtfertigt, (ätzend)
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
: Einstufung: Ätzend
Schwere Augenschädigung/-reizung
: Test wissenschaftlich nicht gerechtfertigt, (ätzend)
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
: Test wissenschaftlich nicht gerechtfertigt, (ätzend)
Keimzell-Mutagenität
Gentoxizität in vitro : Ames test, Ergebnis: negativ, OECD Prüfrichtlinie 471
: Chromosomenaberrationstest in vitro, Ergebnis: negativ,
OECD- Prüfrichtlinie 473, Testsubstanz: Natriumnitrat, Analogie
: In-vitro-Genmutationsversuch an Säugerzellen, Ergebnis: negativ, OECD- Prüfrichtlinie 476, Testsubstanz: Kaliumnitrat,
Analogie
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: In-vitro-Tests zeigten keine erbgutverändernden Wirkungen
Gentoxizität in vivo : in vivo-Test, Maus(männlich), Oral, Keine Richtlinie angewendet, Testsubstanz: Natriumnitrat, Ergebnis: negativ, Analogie
Karzinogenität : Nicht eingestuft wegen uneindeutigen Daten.
Reproduktionstoxizität : Ratte, Verschlucken, NOAEL: > 1500 mg/kg/day, OECD- Prüfrichtlinie 422, Testsubstanz: Kaliumnitrat
Analogie
: Toxizitätstests auf Fruchtbarkeit und Entwicklung zeigten keine Auswirkungen auf die Fortpflanzung.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition
: Ratte, Oral, NOAEL, 1500 mg/kg/day, OECD- Prüfrichtlinie 422, Testsubstanz: Kaliumnitrat, Analogie
: Ratte, Einatmen, NOAEC, > 2,15 ppm, OECD- Prüfrichtlinie
413, Testsubstanz: Stickstoffdioxid, Analogie
Weitere Information : Aspiration kann zu Lungenödem und Pneumonie führen. Symptome können verzögert auftreten.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Produkt
Toxizität gegenüber Fischen : Mittlere letale pH: 3 - 3,5, 96 h, Lepomis macrochirus
(Sonnenbarsch), Keine Richtlinie angewendet, Süßwasser
: Mittlere letale pH: ca. 3,7, 96 h, Oncorhynchus mykiss
(Regenbogenforelle), Keine Richtlinie angewendet, Süßwasser
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren
: Mittlere letale pH: 4,4 - 4,7, 48 h, Ceriodaphnia Dubia
(Wasserfloh), US EPA Richtlinie, Süßwasser
Toxizität gegenüber Algen : NOEC: 6,75 mmol/l, Algen, Wachstumshemmung,
Testsubstanz: Kaliumnitrat, Meerwasser Analogie
Toxizität gegenüber Bakterien
: EC50: > 1.000 mg/l, 3 h, Atmungshemmung des Belebtschlamms, OECD- Prüfrichtlinie 209, Testsubstanz: Natriumnitrat,
Analogie Toxizität gegenüber Fischen (Chronische Toxizität)
: NOEC: 71,3 mg nitrate/l, Testsubstanz: Natriumnitrat, Analogie
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren
(Chronische Toxizität)
: pH-Wert: < 6, Ceriodaphnia Dubia (Wasserfloh), US EPA Richtlinie, fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Wirkungen
Beurteilung Ökotoxizität
Akute aquatische Toxizität : Toxische Wirkung durch pH-Wert verursacht.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Produkt
Biologische Abbaubarkeit : Test wissenschaftlich nicht gerechtfertigt (anorganisch)
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Produkt
Bioakkumulation : Reichert sich in Organismen nicht an. (anorganisch)
12.4 Mobilität im Boden
Produkt
Mobilität : Wasser, vollkommen löslich
: Boden, Adsorption am Boden nicht zu erwarten.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt
Bewertung : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT)., Diese Mischung
enthält keine Substanzen, die hochpersistent und hochbioakkumulierbar sind (vPvB).
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Produkt
Auswirkungen auf
Kläranlagen
: Nicht relevant
Sonstige ökologische
Hinweise
: Keine Information verfügbar.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
Lösungen mit niedrigem pH-Wert müssen vor dem Ablassen neutralisiert werden. pH sollte im Bereich von 6-9 liegen.
: Mit folgendem(folgenden) Produkt(en) neutralisieren:
kalzinierte Soda
Calciumhydroxid
: Europäische Abfallschlüsselnummer:
06 01 05 (Salpetersäure und salpetrige Säure)
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Verunreinigte Verpackungen : Reste entleeren. Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage
zuführen.
14. Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR : 2031 IMDG : 2031
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR : SALPETERSÄURE, ANDERE ALS ROTRAUCHENDE, MIT
WENIGER ALS 65% SÄURE IMDG : NITRIC ACID, OTHER THAN RED FUMING, WITH LESS
THAN 65% NITRIC ACID
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR : 8
IMDG : 8
14.4 Verpackungsgruppe
ADR Verpackungsgruppe : II Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
: 80
Gefahrzettel : 8 Tunnelbeschränkungscode : E
IMDG Verpackungsgruppe : II EmS Nummer : F-A, S-B
14.5 Umweltgefahren
ADR
Umweltgefährdend : nein
IMDG
Meeresschadstoff : nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine besonderen Anweisungen notwendig.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
Schiffstyp : 2 Kategorie der
Verschmutzung
: Y
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15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Störfallverordnung : Seveso II - Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie
96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen : Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend
Sonstige Vorschriften : Verordnung (EU) Nr. 98/2013 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe: Anhang I
Erwerb, Besitz oder Verwendung durch private Endverbraucher ist gesetzlich eingeschränkt.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Gemisch wurde eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze
R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. R35 Verursacht schwere Verätzungen.
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Weitere Information
Schulungshinweise : Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen., Regelmäßige
Unterweisungen der Mitarbeiter die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (gemäß Kapitel 1.3 ADR).
Sonstige Angaben : Erstellt entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1907/2006,
Anhang II, und dessen Ergänzungen.
Abänderungen gegenüber der letzten Ausgabe werden am Rand hervorgehoben. Diese Version ersetzt alle früheren Ausgaben.
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Aussteller : Borealis, Group Product Stewardship / Maarit Vakkala
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des
Datenblatts verwendet wurden
: Chemical Safety Report, Nitric acid. FARM REACH Consortium, 2010
Haftungsausschluss Die im vorliegenden Dokument beschriebenen Informationen sind nach den uns bekannten
Angaben entsprechend dem derzeitigen Veröffentlichungsstand korrekt und vertrauenswürdig, jedoch übernehmen wir keinerlei Verantwortung für die Korrektheit und Vollständigkeit der Information.
Borealis übernimmt keinerlei Wartungspflichten, die die Beschreibung im vorliegenden Dokument überschreiten. Kein Teil von diesem Dokument ist als Garantie dafür, dass das
Produkt zum Verkauf geeignet oder für einen bestimmten Zweck verwendbar ist, zu interpretieren.
Für das Prüfen und Testen unserer Produkte übernimmt der Kunde die Verantwortung, um festzustellen, ob die Produkte zum vom Kunden gew ünschten Zweck einsetzbar sind. Der Kunde ist verantwortlich für die sichere, zweck- und gesetzmäßige Bearbeitung, den
Umgang und den Einsatz unserer Produkte. Wir haften nicht für das Verwenden der Borealis-Produkte zusammen mit den anderen
Materialien. Im vorliegenden Dokument beschriebene Information gilt für unsere Produkte nur in dem Fall, wenn sie nicht zusammen mit den anderen Materialien eingesetzt werden.
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Identifizierte Verwendungen:
Verwendung: Industrielle Verwendung, Herstellung, Konzentration < 75 %
Hauptanwendergruppen : SU 3: Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
Endverwendungssektoren : SU4, SU8, SU9, SU 10, SU12, SU14, SU15, SU16:
Herstellung von Lebens- und Futtermitteln, Herstellung von Massenchemikalien (einschließlich Mineralölprodukte), Herstellung von Feinchemikalien, Formulierung [Mischen] von
Zubereitungen und/oder Umverpackung (außer Legierungen), Herstellung von Kunststoffprodukten, einschließlich Compoundierung und Konversion, Metallerzeugung und -
bearbeitung, einschließlich Legierungen, Herstellung von Metallerzeugnissen, außer Maschinen und Ausrüstungen, Herstellung von Computern, elektronischen und optischen
Erzeugnissen, elektrischen Ausrüstungen Chemikalienkategorie : PC7: Grundmetalle und Legierungen
PC12: Düngemittel
PC14: Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen, einschließlich Galvanik- und Galvanisierprodukte PC15: Produkte zur Behandlung von Nichtmetalloberflächen
PC19: Zwischenprodukte PC20: Produkte wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel, Fällungsmittel, Neutralisationsmittel
PC33: Halbleiter PC35: Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
PC37: Wasserbehandlungschemikalien UCN A05250: Ionenaustauscher
Verfahrenskategorien : PROC1: Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit PROC2: Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem
Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition PROC3: Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung)
PROC4: Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht PROC5: Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur
Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) PROC7: Industrielles Sprühen
PROC8a: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC8b: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC9: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) PROC10: Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC13: Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen
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PROC14: Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren, Pelettieren
PROC15: Verwendung als Laborreagenz
Umweltfreisetzungskategorien : ERC1, ERC2, ERC4, ERC6a, ERC6b, ERC6d, ERC7:
Herstellung von Stoffen, Formulierung von Zubereitungen, Industrielle Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die nicht Bestandteil von Erzeugnissen werden, in Verfahren und
Produkten, Industrielle Verwendung, die zur Herstellung eines anderen Stoffes führt (Verwendung von Zwischenprodukten), Industrielle Verwendung von reaktiven
Verarbeitungshilfsstoffen, Industrielle Verwendung von Reglersubstanzen für Polymerisationsreaktionen bei der Produktion von Harzen, Gummi, Polymeren, Industrielle
Verwendung von Stoffen in geschlossenen Systemen
Verwendung: Gewerbliche Verwendung, Konzentration < 75 %
Hauptanwendergruppen : SU 22: Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
Endverwendungssektoren : SU1: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Chemikalienkategorie : PC12: Düngemittel
PC14: Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen,
einschließlich Galvanik- und Galvanisierprodukte PC15: Produkte zur Behandlung von Nichtmetalloberflächen PC20: Produkte wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel,
Fällungsmittel, Neutralisationsmittel PC21: Laborchemikalien PC35: Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte
auf Lösungsmittelbasis)
Verfahrenskategorien : PROC5: Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur
Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) PROC8a: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung
(Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC8b: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung
(Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC9: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine
Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) PROC10: Auftragen durch Rollen oder Streichen PROC11: Nicht-industrielles Sprühen
PROC13: Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen PROC15: Verwendung als Laborreagenz
PROC19: Handmischen mit engem Kontakt und nur persönlicher Schutzausrüstung
Umweltfreisetzungskategorien : ERC8a, ERC8b, ERC8d: Breite dispersive Innenverwendung
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von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen, Breite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen
Systemen, Breite dispersive Außenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen
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1. Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums: Industrielle Verwendung, Herstellung, Konzentration < 75 %
Hauptanwendergruppen : SU 3: Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten
Endverwendungssektoren : SU4, SU8, SU9, SU 10, SU12, SU14, SU15, SU16:
Herstellung von Lebens- und Futtermitteln, Herstellung von Massenchemikalien (einschließlich Mineralölprodukte), Herstellung von Feinchemikalien, Formulierung [Mischen] von
Zubereitungen und/oder Umverpackung (außer Legierungen), Herstellung von Kunststoffprodukten, einschließlich Compoundierung und Konversion, Metallerzeugung und -
bearbeitung, einschließlich Legierungen, Herstellung von Metallerzeugnissen, außer Maschinen und Ausrüstungen, Herstellung von Computern, elektronischen und optischen
Erzeugnissen, elektrischen Ausrüstungen Chemikalienkategorie : PC7: Grundmetalle und Legierungen
PC12: Düngemittel
PC14: Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen, einschließlich Galvanik- und Galvanisierprodukte PC15: Produkte zur Behandlung von Nichtmetalloberflächen
PC19: Zwischenprodukte PC20: Produkte wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel, Fällungsmittel, Neutralisationsmittel
PC33: Halbleiter PC35: Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis)
PC37: Wasserbehandlungschemikalien UCN A05250: Ionenaustauscher
Verfahrenskategorien : PROC1: Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit PROC2: Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem
Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition PROC3: Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung)
PROC4: Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer Exposition besteht PROC5: Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur
Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) PROC7: Industrielles Sprühen
PROC8a: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC8b: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen
PROC9: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) PROC10: Auftragen durch Rollen oder Streichen
PROC13: Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und
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Gießen PROC14: Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen
durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren, Pelettieren PROC15: Verwendung als Laborreagenz
Umweltfreisetzungskategorien : ERC1, ERC2, ERC4, ERC6a, ERC6b, ERC6d, ERC7: Herstellung von Stoffen, Formulierung von Zubereitungen, Industrielle Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die
nicht Bestandteil von Erzeugnissen werden, in Verfahren und Produkten, Industrielle Verwendung, die zur Herstellung eines anderen Stoffes führt (Verwendung von Zwischenprodukten),
Industrielle Verwendung von reaktiven Verarbeitungshilfsstoffen, Industrielle Verwendung von Reglersubstanzen für Polymerisationsreaktionen bei der
Produktion von Harzen, Gummi, Polymeren, Industrielle Verwendung von Stoffen in geschlossenen Systemen
2.1 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Umweltexposition für: ERC1, ERC2, ERC4, ERC6a, ERC6b, ERC6d, ERC7: Herstellung von Stoffen, Formulierung von Zubereitungen, Industrielle Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen, die nicht Bestandteil von Erzeugnissen werden, in Verfahren und Produkten, Industrielle Verwendung, die zur Herstellung eines anderen Stoffes führt (Verwendung von Zwischenprodukten), Industrielle Verwendung von reaktiven Verarbeitungshilfsstoffen, Industrielle Verwendung von Reglersubstanzen für Polymerisationsreaktionen bei der Produktion von Harzen, Gummi, Polymeren, Industrielle Verwendung von Stoffen in geschlossenen Systemen
Anmerkungen : Nicht anwendbar
Technische Bedingungen und Maßnahmen / Organisationsmaßnahmen
Wasser : Produkt darf nicht ohne Vorbehandlung in Wasser abgelassen
werden. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Bedingungen und Maßnahmen bezüglich externe Abfallbehandlung für eine Entsorgung
Abfallhandhabung : Lösungen mit niedrigem pH-Wert müssen vor dem Ablassen
neutralisiert werden. pH sollte im Bereich von 6-9 liegen.
2.2 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: Allgemeine Maßnahmen PROC1, PROC2, PROC3, PROC4, PROC5, PROC7, PROC8a, PROC8b, PROC9, PROC10, PROC13, PROC14, PROC15: Verwendung in geschlossenem Verfahren, keine Expositionswahrscheinlichkeit, Verwendung in geschlossenem, kontinuierlichem Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition, Verwendung in geschlossenem Chargenverfahren (Synthese oder Formulierung), Verwendung in Chargen- und anderen Verfahren (Synthese), bei denen die Möglichkeit einer
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Exposition besteht, Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt), Industrielles Sprühen, Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen, Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen, Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung), Auftragen durch Rollen oder Streichen, Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen, Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren, Pelettieren, Verwendung als Laborreagenz
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im Gemisch/Artikel
: Deckt Konzentrationen von 25 bis 75%.
Physikalische Form (zum Zeitpunkt
der Verwendung)
: Flüssiger Stoff
Frequenz und Dauer der Verwendung
Einsatzdauer : < 8 h Einsatzhäufigkeit : 220 Tage / Jahr Expositionsdauer : > 4 h
Anmerkungen : Werte, die für die Expositionsbewertung herangezogen wurden.
Technische Bedingungen und Maßnahmen
Die Exposition durch Maßnahmen wie geschlossene Systeme, Spezialeinrichtungen und geeignete
allgemeine/örtliche Entlüftung begrenzen. Verspritzen vermeiden. Tätigkeit wenn möglich automatisieren.
Organisationsmaßnahmen zur Verhütung/Einschränkung von Freisetzung, Dispersion und Exposition
Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen.
Bedingungen und Maßnahmen bezüglich persönlichen Schutz, Hygiene und Gesundheitsbewertung
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
2.3 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: PROC7: Industrielles Sprühen
Frequenz und Dauer der Verwendung
Expositionsdauer (kurzzeitig) : < 15 min
Expositionsdauer (langzeitig) : > 4 h Anmerkungen : Werte, die für die Expositionsbewertung herangezogen
wurden.
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Bedingungen und Maßnahmen bezüglich persönlichen Schutz, Hygiene und Gesundheitsbewertung
Atemschutz tragen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
3. Expositionsabschätzung und Verweis auf deren Quelle
Arbeitnehmer
Beitragende
s Szenario
Methode zur
Expositionsbewertung
Spezifische Bedingungen Wert Expositionsgrad RCR
PROC1 MEASE ohne lokaler Absaugung,
kein Atemschutz
Einatmen 0,001 mg/m³ 0,0008
PROC2 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,001 mg/m³ 0,0008
PROC3 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,01 mg/m³ 0,0077
PROC4 MEASE ohne lokaler Absaugung,
kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC5 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC8a MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC8b MEASE ohne lokaler Absaugung,
kein Atemschutz
Einatmen 0,01 mg/m³ 0,0077
PROC9 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,01 mg/m³ 0,0077
PROC10 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC13 MEASE ohne lokaler Absaugung,
kein Atemschutz
Einatmen 0,01 mg/m³ 0,0077
PROC14 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,01 mg/m³ 0,0077
PROC15 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,01 mg/m³ 0,0077
PROC7 MEASE Kurzzeitig, mit lokaler
Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,1 mg/m³ 0,0769
PROC7 MEASE Langzeitig, mit lokaler Absaugung, Atemschutz,
Effizienz: zugeordneter Schutzfaktor 20
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
- - Dermale und orale Exposition: Ein qualitativer Ansatz wurde verwendet, um die sichere Verwendung für die Arbeitnehmer abzuleiten.
4. Leitlinien für den nachgeschalteten Anwender zur Bewertung, ob er innerhalb der im Expositionsszenarium festgelegten Grenzen arbeitet
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Das vorliegende Sicherheitsdatenblatt gibt dem Anwender Risikomanagementmaßnahmen und Betriebsbedingungen zur Hand, die sicheres Arbeiten mit dem Stoff/der Zubereitung ermöglichen.
Wenn andere Risikomanagementmaßnahmen/Betriebsbedingungen gewählt werden, muss der Anwender sicherstellen, dass die Risiken mindestens im gleichen Umfang begrenzt werden.
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1. Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums: Gewerbliche Verwendung, Konzentration < 75 %
Hauptanwendergruppen : SU 22: Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk)
Endverwendungssektoren : SU1: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Chemikalienkategorie : PC12: Düngemittel
PC14: Produkte zur Behandlung von Metalloberflächen,
einschließlich Galvanik- und Galvanisierprodukte PC15: Produkte zur Behandlung von Nichtmetalloberflächen PC20: Produkte wie pH-Regulatoren, Flockungsmittel,
Fällungsmittel, Neutralisationsmittel PC21: Laborchemikalien PC35: Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte
auf Lösungsmittelbasis)
Verfahrenskategorien : PROC5: Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur
Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) PROC8a: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung
(Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC8b: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung
(Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC9: Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine
Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung) PROC10: Auftragen durch Rollen oder Streichen PROC11: Nicht-industrielles Sprühen
PROC13: Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen PROC15: Verwendung als Laborreagenz
PROC19: Handmischen mit engem Kontakt und nur persönlicher Schutzausrüstung
Umweltfreisetzungskategorien : ERC8a, ERC8b, ERC8d: Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen, Breite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen
Systemen, Breite dispersive Außenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen
2.1 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Umweltexposition für: ERC8a, ERC8b, ERC8e: Breite dispersive Innenverwendung von Verarbeitungshilfsstoffen in offenen Systemen, Breite dispersive Innenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen Systemen, Breite dispersive Außenverwendung von reaktiven Stoffen in offenen Systemen
Anmerkungen : Nicht anwendbar
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Bedingungen und Maßnahmen bezüglich externe Abfallbehandlung für eine Entsorgung
Abfallhandhabung : Lösungen mit niedrigem pH-Wert müssen vor dem Ablassen
neutralisiert werden. pH sollte im Bereich von 6-9 liegen.
2.2 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: Allgemeine Maßnahmen PROC5, PROC8a, PROC8b, PROC9, PROC10, PROC11, PROC13, PROC15, PROC19: Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt), Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen, Transfer des Stoffes oder der Zubereitung (Beschickung/ Entleerung) aus/ in Gefäße/ große Behälter in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen, Transfer des Stoffes oder der Zubereitung in kleine Behälter (spezielle Abfüllanlage, einschließlich Wägung), Auftragen durch Rollen oder Streichen, Nicht-industrielles Sprühen, Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen, Verwendung als Laborreagenz, Handmischen mit engem Kontakt und nur persönlicher Schutzausrüstung
Produkteigenschaften
Stoffkonzentration im Gemisch/Artikel
: Deckt Konzentrationen von 25 bis 75%.
Physikalische Form (zum Zeitpunkt
der Verwendung)
: Flüssiger Stoff
Frequenz und Dauer der Verwendung
Einsatzdauer : < 8 h Einsatzhäufigkeit : 220 Tage / Jahr Expositionsdauer : > 4 h
Anmerkungen : Werte, die für die Expositionsbewertung herangezogen wurden.
Technische Bedingungen und Maßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Verspritzen vermeiden. Aerosolbildung
vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Tätigkeit wenn möglich automatisieren.
Bedingungen und Maßnahmen bezüglich persönlichen Schutz, Hygiene und
Gesundheitsbewertung Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Pers önliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
2.3 Beitragendes Szenarium zur Beherrschung der Arbeitnehmerexposition für: PROC11: Nicht-industrielles Sprühen
Frequenz und Dauer der Verwendung
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Expositionsdauer (kurzzeitig) : 1 - 4 h Expositionsdauer (langzeitig) : > 4 h
Anmerkungen : Werte, die für die Expositionsbewertung herangezogen wurden.
Bedingungen und Maßnahmen bezüglich persönlichen Schutz, Hygiene und Gesundheitsbewertung
Atemschutz tragen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
3. Expositionsabschätzung und Verweis auf deren Quelle
Arbeitnehmer
Beitragende
s Szenario
Methode zur
Expositionsbewertung
Spezifische Bedingungen Wert Expositionsgrad RCR
PROC5 MEASE ohne lokaler Absaugung,
kein Atemschutz
Einatmen 0,1 mg/m³ 0,0770
PROC8a MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC8b MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC9 MEASE ohne lokaler Absaugung,
kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC10 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC13 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC14 MEASE ohne lokaler Absaugung,
kein Atemschutz
Einatmen 0,1 mg/m³ 0,0770
PROC15 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,01 mg/m³ 0,0080
PROC19 MEASE ohne lokaler Absaugung, kein Atemschutz
Einatmen 0,05 mg/m³ 0,0385
PROC11 MEASE Kurzzeitig, ohne lokaler
Absaugung, Atemschutz, Effizienz: zugeordneter
Schutzfaktor 20
Einatmen 0,5 mg/m³ 0,3846
PROC11 MEASE Langzeitig, ohne lokaler
Absaugung, Atemschutz, Effizienz: zugeordneter
Schutzfaktor 40
Einatmen 0,6 mg/m³ 0,4615
- - Dermale und orale Exposition: Ein qualitativer Ansatz wurde verwendet, um die sichere Verwendung für die Arbeitnehmer abzuleiten.
4. Leitlinien für den nachgeschalteten Anwender zur Bewertung, ob er innerhalb der im Expositionsszenarium festgelegten Grenzen arbeitet
SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Salpetersäure < 65%
Version 3.1 Überarbeitet am 19.12.2014 Druckdatum 27.01.2015
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Das vorliegende Sicherheitsdatenblatt gibt dem Anwender Risikomanagementmaßnahmen und Betriebsbedingungen zur Hand, die sicheres Arbeiten mit dem Stoff/der Zubereitung ermöglichen.
Wenn andere Risikomanagementmaßnahmen/Betriebsbedingungen gewählt werden, muss der Anwender sicherstellen, dass die Risiken mindestens im gleichen Umfang begrenzt werden.