Gemeinschaftsaufgabe postmortale Organspende · • Diabetes insipidus • etc. Hinweise auf...

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Gemeinschaftsaufgabe postmortale Organspende

Dr. Thorsten DoedeDeutsche Stiftung Organtransplantation, Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt

Interessenkonflikte

Keine

Rechtliche Voraussetzungen

Rechtliche Grundlagen der Organspende / Transplantationsmedizin

• Transplantationsgesetz TPG

• Ausführungsgesetze der Bundesländer

• EU-Verordnungen

• Richtlinien der Bundesärztekammer– Diagnostik irreversibler Hirnfunktionsausfall– Empfängerschutz– Organallokation– etc.

• Verfahrensanweisung der DSO gem. § 11 des TPG

• etc.

Gemeinschaftsaufgabe postmortale Organspende

Ablauf einer Organspende

Ablauf einer Organspende gesamt

• Nicht medikamentös verursachte Erweiterung und Lichtstarre der Pupillen

• Nicht medikamentös verursachtes Erlöschen anderer Hirnstammreflexe bis zur fehlenden Reaktion beim Absaugen

• Nicht durch Relaxierung verursachtes Erlöschen einer Spastik und Auftreten einer Muskelhypotonie

• Diabetes insipidus

• etc.

Hinweise auf irreversiblen Hirnfunktionsausfall („Hirntod“)Gemäß Anlage 2 Richtlinie BÄK nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TPG

Ursachen des irreversiblen HirnfunktionsausfallsJahresbericht DSO 2018

• Absolute Kontraindikationen– HIV– Floride Tuberkulose– Nicht beherrschbare Sepsis– Sehr seltene Krankheiten, sogenannte „Kolibris“

• Sonst– Keine generellen Einschränkungen aufgrund von Todesursache,

Vorerkrankungen, Laborparameter– Keine Altersgrenze

Kontraindikationen zur postmortalen Organspende

Irreversibler Hirnfunktionsausfall – „Hirntod“

• Obligate Voraussetzung der postmortalenOrganspende

• Definition: irreversibler Funktionsausfall vonGroßhirn, Kleinhirn und Hirnstamm

• Grundprinzip der Durchführung– Klärung der Voraussetzungen– Klinische Untersuchung durch 2 Untersucher– Anschließend Irreversibilitätsnachweis

Irreversibler Hirnfunktionsausfall – Klärung der VoraussetzungenProtokollbogen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Irreversibler Hirnfunktionsausfall – Klinische UntersuchungProtokollbogen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Irreversibler Hirnfunktionsausfall – IrreversibilitätsnachweisIn Abhängigkeit von der Art der Hirnschädigung

Irreversibler Hirnfunktionsausfall – Irreversibilitätsnachweis apparativ

Bezeichnung EEG Angiographie SzintigraphieIrreversibler Hirnfunktionsausfall

Normalbefund

Weitere apparative Optionen: evozierte Potentiale, CT-Angiographie, Doppler- und Duplexsonographie

Irreversibler Hirnfunktionsausfall – Qualifikation der Untersucher

Endgültiger Ausfall der Hirnfunktion = Tod

x

Gleiche Uhrzeit !

Nachweis irreversibler Hirnfunktionsausfall – Alternativen danach

Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch

• Zustimmung zur Organspende neben Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfall unverzichtbare Voraussetzung zur Organspende

• Priorisierung der Entscheidungsfindung1. Schriftlicher Wille des Patienten2. Mündlicher Wille des Patienten3. Mutmaßlicher Wille des Patienten4. Wille der nächsten Angehörigen

Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch

Ethische Rahmenbedingungen

Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch

• Entscheidende Parameter:– Klärung und Umsetzung des Willens des Patienten– Langfristig stabile Entscheidung– Klar verständliche Ausdrucksweise

• Nicht: „Bei Ihrem Vater besteht ein irreversibler Hirnfunktionsausfall“• Sondern: „Ihr Vater ist hirntot, also tot!“

– Sollte wie jedes schwierige Arzt-Patienten- oder Arzt-Angehörigen-Gespräch geführt werden

Juristische Rahmenbedingungen

Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch

• Auch der juristische Patientenwille ist entscheidend

• Nächste Angehörige sind juristisch definiert (siehe nächste Folie)

• Auch „Personen in offenkundig besonderer persönlicher Beziehung“ können entscheiden – Lebensgefährten, beste Freunde seit vielen Jahren etc.

• Hinweis auf eine offenkundige persönliche Verbundenheit ist beispielsweise die Betreuung des Verstorbenen im Verlauf der Behandlung im Krankenhaus

• In den letzten 2 Jahren Kontakt mit Patienten erforderlich

• Betreuung endet mit dem Tod, somit kann ein Betreuer nicht über postmortale Organspende entscheiden

Definition und Rangfolge nächster Angehörige

Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch

• Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner

• Volljährige Kinder

• Eltern oder, sofern der mögliche Organ- oder Gewebespender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger zustand, dieser Sorgeinhaber

• Volljährige Geschwister

• Großeltern

Organprotektive Intensivmaßnahmen

• Monitoring– EKG– Invasive arterielle Druckmessung– Zentralvenöse Druckmessung– Kerntemperaturmessung– Pulsoxymetrie– Stündliche Bilanzierung Ein- und Ausfuhr– 2–4-stündlich Blutgasanalyse

Organprotektive Intensivmaßnahmen

• Intensivmedizinische Vorgehensweise– Oft Volumendefizit– Auf Diabetes insipidus centralis achten– So viel Katecholamine wie nötig, so wenig

wie möglich

• Intensivtherapie des Spenders ist zugleich auchIntensivtherapie des Empfängers!

Apparative und Labor-Diagnostik

Spenderdiagnostik

Apparative und Labor-Diagnostik

Spenderdiagnostik

Rahmenbedingungen

Organvermittlung durch Eurotransplant

• DSO-Koordinator übersendet unter Wahrung derSpenderanonymität medizinische Daten anVermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden,Niederlande

• Eurotransplant vermittelt Organe gemäßRichtlinien der Bundesärztekammer

• Entscheidende Parameter:– Dringlichkeit– Erfolgsaussicht

Mitgliedsländer

Organvermittlung durch Eurotransplant

Eurotransplant 2019

Rahmenbedingungen

Organisation der Organentnahme

• Geplanter OP-Zeitpunkt– 6–7 Stunden nach Meldung bei Eurotransplant bei vorgesehener Spende

von Herz und / oder Lunge– Bei rein abdominaler Spende kürzer

• Team– Anästhesie und OP-Pflege durch Entnahme-

krankenhaus– Chirurgen für Leber, Nieren, Pankreas aus

regionalem Transplantationszentrum– Chirurgen für Herz und Lunge i.d.R. aus

Zentrum, welches dann auch transplantiert

Grundlagen

Organentnahme

• Anästhesieteam zur Überwachung von Kreislaufund Beatmung

• Eröffnung von Bauch- und Brusthöhle

• Präparation der Organe

• Spülung der Organsysteme

• Entnahme und Kühlung der Organe

• Dauer 2 bis 5 Stunden

Organentnahme

Pietätvolle Versorgung des Leichnams

OrgantransporteOrganisation durch Koordinierungsstelle DSO

• Transplantationsgesetz www.gesetze-im-internet.de/tpg/TPG.pdf

• Homepage der Deutschen Stiftung Organtransplantation www.dso.de

• eLearning der Deutschen Stiftung Organtransplantation elearning.dso.de

• Bundesärztekammer www.bundesaerztekammer.de/richtlinien/richtlinien/

• Verfahrensanweisung der DSO www.dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO_Verfahrensanweisungen_Gesamt.pdf#search=Verfahrensanweisung

• Eurotransplant www.eurotransplant.org

Weiterführende Literatur