GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes...

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GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - (Classification, Labelling and Packaging)Quellen: BG Chemie, IFA (Dr. Smola), UK NRW (Dr. Grumbach)

Dr. Birgit Wimmer 2010

Global Harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen

EG schreibt GHS als EG-Verordnung (CLP-Verordnung) verbindlich vor:Verordnung EG 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classification, Labelling and Packaging)

Was ist GHS? (CLP)

• umfasst - physikalische, - gesundheitliche und - umweltrelevante Gefahren, 

• Ziel: Internationale Harmonisierung bestehender Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme aus unterschiedlichen Sektoren wie Transport, Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz.

• Behandelt Stoffe und Gemische in einem Rechtstext

GHS

GHS in Europa

• Eingeführt mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008,

• Gültig ab 20.01.2009 in allen Mitgliedsstaaten

• Titel der EU-GHS Verordnung:

Regulation on ClassifikationLabeling andPackaging of Substances and Mixtures

Unterschiedliche Einstufungen nach Transport- und Gefahrstoffrecht

EU, Australien, Malaysia, Thailand Gesundheitsschädlich

USA, Kanada, Japan, Korea Giftig

Indien Nicht giftig

Neu Seeland Gefährlich

China Nicht gefährlich

Unterschiedliche nationale und regionale Einstufungs- und Kennzeichnungs-systeme für Gefahrstoffe, z.B. Stoff mit LD50 (oral) = 257 mg/kg Quelle: UMCO GmbH

Der Ist-Zustand

Kennzeichnung

Bezeichnung des Stoffes•Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung•R-Sätze (Hinweis auf besondere Gefahren)•S-Sätze (Sicherheitsratschläge)• (Name des Herstellers oder Vertreibers)

Für den Handgebrauch:•Bezeichnung•Gefahrensymbole mit Gefahrenbezeichnung•Spezielle R-Sätze im Volltext (R45, R46, R60, R61)

Juli 2010Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention

Vergleich alte und neue SymboleBisherige Symbole neue Symbole nach GHS

GefahrRoter Rahmen mit Piktogramm auf weißen Grund mit einem der beiden Signalwörter• Gefahr• Achtung

Piktogramm auf orangefarbenen Grund mit Gefahreneigenschaft z.B.• Sehr Giftig• GiftigFür den Handgebrauch:• Bezeichnung• Gefahrensymbole mit Gefahrenbezeichnung• Spezielle R-Sätze im Volltext (R45, R46, R60, R61)

Für den Handgebrauch:• noch keine Regelung vorhanden

Zusätzliche Symbole durch GHS-Kennzeichnung

Unter Druck stehende Gase

C – Krebserzeugend .M – Mutagen .R – Reproduktionstoxisch

Sensibilisierung der AtemwegeSpezifische Zielorgan-Toxizität Kat. 1, 2

Aspirationsgefahr Kat.1

Gefahrenklassen (hazard classes),

 Art der Gefahr

16 Gefahrenklassen für physikalische Eigenschaften (etwa explosiv oder auf Metalle korrosiv wirkend)

10 für die menschliche Gesundheit (etwa akut toxisch oder karzinogen)

1 für die Umwelt (gewässergefährdend)

Gefahrenklassen werden in Gefahrenkategorien (hazard categories) nach ihrem Gefährdungspotenzial unterteilt

Aufbau GHS

Gefahrenklasse und -kategorie

Seite 10

Gefahrenklasse:

physikalische Gefahr

Gefahr für die menschliche Gesundheit oder

Gefahr für die Umwelt

z. B. Gefahrenklasse• Akute Toxizität (3.1)• Sensibilisierung von

Atemwegenoder Haut (3.4)

• Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)

• Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)

z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1)• Kategorie 1• Kategorie 2• Kategorie 3• Kategorie 4

Gefahrenkategorie: untergliedert die Gefahren-

klassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr

neue Piktogramme: Auf der Spitze stehende weiße Quadrate mit rotem Rand und schwarzem Symbol

3 neue Symbole: Gasflasche, Ausrufezeichen (ersetzt Andreaskreuz), Gesundheitsgefahr (Mensch mit Stern)

Neue Piktogramme statt Gefahrensymbole

GHS-Symbole und ihre Bedeutung im Überblick (1)

Explosiv

Entzündbar

Entzündend(Oxidierend)

Unter Druck stehende Gase

Gewässergefährdend

• Hautätzend Kat. 1• Schwere Augenschädigung, Kat. 1• Auf Metalle korrosiv wirkend, Kat. 1

GHS-Symbole und ihre Bedeutung im Überblick (2)

Akute ToxizitätKat. 1,2 u. 3

• CMR• Sensibilisierung der

Atemwege• spez. Zielorgan

Toxizität Kat 1, 2• Aspirationsgefahr,

Kat 1

•Akute Toxizität Kat 4

•Reizung der Haut, Kat 2

•Augenreizung Kat 2

•Sensibilisierung der Haut

•spez. Zielorgan Toxizität, Kat 1, 2

Gefahr

neu

alt

Achtung

Achtung

GefahrGefahr

Achtung

CMR-Eigen-

schaften

toxische Eigenschaften nach GHS

jetzt GHS

KMR Kategorie 1: Beim Menschen nachgewiesen

KMR Kategorie 1A: Beim Menschen nachgewiesen

KMR Kategorie 2: Im Tierversuch nachgewiesen

KMR Kategorie 1B: Im Tierversuch nachgewiesen

KMR Kategorie 3: Verdachtsstoffe

KMR Kategorie 2: Verdachtsstoffe

Gefahr

Achtung

Gefahr

Neue Zuordnung zu den Kategorien der KMR-Stoffe

Quelle:Antje Ermer, BG RCI

5

50

300

2000

5000

LD50 (oral) mg/kg LD50 (oral) mg/kgGHS EU (bisher)

Kategorie 5 May be harmful if swallowed

Kategorie 4 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

Kategorie 3 Giftig beim Verschlucken

Kategorie 1: Lebens-gefahr beim Verschlucken

25

200

2000

5000

Sehr giftig

Giftig

Gesundheits-schädlich

EU-GHS

Achtung

Gefahr

Gefahr

Gefahr

Achtung

Kategorie 2: Lebens-gefahr beim Verschlucken

Akut toxische Eigenschaften – Änderungen

Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS

Gefahr

• Spezifische Zielorgan-Toxizität• Karzinogenität• Keimzell-Mutagenität• Reproduktionstoxizität

R 39 R 48

R 45 R 49

R 46 R 60

R 61R 42R 65

• Sensibilisierung der Atemwege• Aspirationsgefahr• Jeweils Kategorie 1

toxische Eigenschaften nach GHS

Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS

Achtung

• Spezifische Zielorgan-Toxizität• Karzinogenität• Keimzell-Mutagenität• Reproduktionstoxizität• Jeweils Kategorie 2

R 68R 48R 40R 68R 62R 63

toxische Eigenschaften nach GHS

Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS

Gefahr

• Ätzung der Haut(irreversible Wirkung)

R 34R 35

R 41• Schwere Augenschädigung

(irreversible Wirkung)

toxische Eigenschaften nach GHS

Kennzeichnung bisher Kennzeichnung nach GHS

Achtung

• Augenreizung• Spezifische Zielorgan-Toxizität

(Atemwegsreizung)• Reizung der Haut• Sensibilisierung der Haut

R 36R 37R 38R 43

R 67• Spezifische Zielorgan-Toxizität

(betäubende Wirkung)Bisher kein Symbol

toxische Eigenschaften nach GHS

H-Sätze (hazard statements, Gefahrenhinweise) ersetzen die R-Sätze

P-Sätze (precautionary statements, Sicherheitshinweise) ersetzen die S-Sätze

aber: Es findet keine 1 : 1 – Übertragung statt.

H-Sätze sind wesentlich differenzierter als R-Sätze

Es müssen alle zutreffenden H-Sätze verwendet werden.

H-Satz-Kombinationen gibt es nicht.

Bis zu 6 P-Sätze können verwendet werden.

Neue H-Sätze und P-Sätze

neu

alt

Achtung Achtung Achtung

Gefahr Gefahr Gefahr

physikalisch-chemische Eigenschaften nach GHS

Quelle:Antje Ermer, BG RCI

Brennbare Flüssigkeiten – Änderungen

0

23

60

93

GHS EU (bisher)

Kat. 2: Flü. u. Dampf leicht entzündbar Siedepunkt > 35 °CKat. 1: Flü. u. Dampf extrem entzündbar Siedepunkt 35 °C

./.

0

21

55

hochentzündlich

leichtentzündlich

entzündlich

(VbF A III, nicht wasserlöslich 55 °C < Fp 100 °C)

EU-GHS

Flpkt. in °C

Kategorie 3:Flüssigkeit u. Dampf entzündbar

< 23°C

Kategorie 4:brennbar

60°C

93°C

Gefahr

Achtung

Flpkt. in °C

Mögliche Umstufungen mit GHS

giftig

gesundheitsschädlich

leichtentzündlich

entzündlich

nicht eingestuft

sehr giftig

giftig

extrem entzündbar

leicht entzündbar

entzündbar

heute ohne GefahrensymbolR 67 Dämpfe können Schläfrigkeitund Benommenheit verursachen

Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H336: Kann Schläfrigkeit undBenommenheit verursachen

Lagerort von Stoffen muss überdacht werden mehr als giftig und feuergefählich eingestufte Stoffe

20.01.2009 Stoffe ab 01.12.2010

Stoffe

Gemische

Stoffe ab 01.06.2015

Übergangsfristen für Kennzeichnung nach GHS für den Inverkehrbringer

entweder oder

entweder oder entweder oder

Weitere Übergangsbestimmungen zu GHS

• Doppelkennzeichnung (alt & neu) auf Gebinden nicht zulässig !!!

• bereits vor dem 1. Dezember 2010 in Verkehr gebrachte und nach altem Recht gekennzeichnete Stoffe, brauchen bis zum 01.12.2012 nicht erneut gekennzeichnet und verpackt zu werden

• Für vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebrachte und nach altem Recht gekennzeichnete Gemische gilt eine Übergangsfrist bis 01.06.2017

Woher bekomme ich weitere Infos ?

• Umweltbundesamt (UBA) Berlin:

http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/index.htm

• Übersichtliche Broschüre des UBA

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3332.pdf

• Übersicht zur REACH und GHS von KomNet.de

http://www.reach-net.com

• Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

http://www.reach-clp-helpdesk.de/

Juli 2010Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention

Juli 2010Dr. Birgit Wimmer GB I - Prävention