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Institut für Erziehungswissenschaft und Bildungsforschung
Umgang mit Minderheiten im Bildungswesen
– ein internationaler Vergleich
120.360 SE WS 2006/07
Univ.-Prof. Dr. Wenning Norbert
Schriftliche Ausarbeitung Referat
Gruppe: ÖSTERREICH
„Minderheitenschulwesen in Kärnten“
Martina Kitz
Matr.Nr.: 0311150
e-mail: m1kitz@edu.uni-klu.ac.at
Gruppe Österreich Minderheitenschulwesen in Kärnten
Martina Kitz, 0311150 2 von 28
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG
Ich versichere ehrenwörtlich, dass ich den vorliegenden Text selbst verfasst habe,
dass ich außer den angegebenen Quellen keine anderen benutzt habe, dass jede
Quelle gekennzeichnet ist, und dass ich diese Arbeit an keiner anderen Stelle einge-
reicht habe.
___________________________________
Unterschrift aller Verfasser/ Verfasserinnen
Gruppe Österreich Minderheitenschulwesen in Kärnten
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ....................................................................................................... 4 2. Minderheit in Kärnten .................................................................................... 5 3. Geschichte des gemeinsamen Kärntens ......................................................... 8
3.1. Entwicklung der slowenischen Schriftsprache........................................................... 8
3.2. Mehrheit – Minderheit ............................................................................................... 9
4. Die Situation der Minderheit im Kärntner Bildungswesen.......................... 11
4.1. Minderheit in Kärnten – gleichberechtigter Zugang oder Diskriminierung?.......... 11
4.2. Vergleich: Mehrheit - Minderheit ............................................................................ 11
4.3. Aktuelles Schuljahr - Neueintritte ............................................................................ 15
5. Das Minderheitenschulwesen in Kärnten..................................................... 17
5.1. Allgemeines zum zweisprachigen Unterricht ........................................................... 17
5.2. Das Minderheitenschulgesetz für Kärnten............................................................... 17
5.3. Volksschule............................................................................................................... 18
5.3.1. Anmeldung ....................................................................................................... 19 5.3.2. Klassenschülerhöchstzahl................................................................................. 19 5.3.3. Lehrplan ........................................................................................................... 19
5.4. Hauptschulen............................................................................................................ 19
5.5. Allgemein- und berufsbildende höhere Schulen....................................................... 20
5.6. Geltungsbereich des Minderheitenschulgesetzes in Kärnten................................... 21
6. Schlusswort................................................................................................... 27 7. Literaturverzeichnis...................................................................................... 28
Gruppe Österreich Minderheitenschulwesen in Kärnten
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1. Einleitung
Im Zuge dieser Lehrveranstaltung, in der wir Mitglieder der Gruppe Österreich waren, be-
schäftigen wir uns speziell mit dem Thema „Minderheitenschulwesen in Kärnten“. Dieses
Gebiet war ziemliches Neuland für uns und somit versuchten wir uns zu Beginn mit Einlesen
in die Literatur einen Überblick zu verschaffen. Da uns dies jedoch ein sehr umfangreiches
Spektrum an Informationen bot, wandten wir uns an den Landesschulrat Kärnten. Dort setzten
wir uns mit der Abteilung für Minderheitenschulwesen in Verbindung, wo wir sehr zuvor-
kommend Unterlagen zur Verfügung gestellt bekamen und auch interessanten Kontakten zu-
gewiesen wurden. So bot uns nach längerem E-mail Kontakt Herr Mag. Dr. Theodor Domej,
der mitunter für das Minderheitenschulwesen in Kärnten zuständig ist, ein klärendes Gespräch
zu diesem Thema. Wir nahmen dieses Angebot natürlich gerne an und bereiteten uns mit Fra-
gen auf dieses Interview vor, welches uns für unsere Präsentation, sowie für die schriftliche
Ausarbeitung sehr hilfreich war.
In den folgenden Kapiteln haben wir versucht einen allgemeinen Überblick über die Minder-
heiten und das Minderheitenschulwesen in Kärnten zu geben, welcher mit speziellen Frage-
stellungen, die den Umgang mit Minderheiten im Bildungswesen betreffen, detailliert wurde.
Zu Beginn, in den ersten Kapiteln, erfolgt die Aufklärung der Minderheit in Kärnten, sowie
die dazugehörige Geschichte des gemeinsamen Kärntens. Im darauf folgenden Kapitel wird
auf die Situation der Minderheiten im Bildungswesen eingegangen und diese auch im Bezug
auf Angebote und etwaige Diskriminierung weitgehend beschrieben. Kapitel 5 widmet sich
vollkommen dem Minderheitenschulwesen in Kärnten und beinhaltet die Gesetzgebungen,
sowie die betreffenden Schulen.
Die Kapitel 2 und 4 wurden von Martina Kitz bearbeitet und mit den Kapitel 3 und 5 beschäf-
tigte sich Angelika Fellner. Die Einleitung und das Schlusswort dieser Arbeit wurden in ge-
meinsamer Zusammenarbeit verfasst.
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2. Minderheit in Kärnten
Die Minderheit in Kärnten wird von der slowenischen Volksgruppe gebildet, den so genann-
ten Kärntner Slowenen.
Ende des 19. Jahrhunderts machten die Kärntner Slowenen ungefähr 1/4 – 1/3 der Gesamtbe-
völkerung Kärntens aus. Im Jahre 1900 wurden im Rahmen der amtlichen Volkszählung in-
nerhalb der heutigen Landesgrenzen 75.136 Personen mit slowenischer Umgangssprache ge-
zählt, was einem Anteil von 21,9 Prozent der Landesbevölkerung entsprach. Ein Jahrhundert
später, im Jahre 2001 gaben bei der Volkszählung nur noch 13.109 Personen, somit 2,5 % der
österreichischen Staatsbürger Slowenisch (oder "Windisch") als Umgangssprache an (vgl.
Domej, 2005, S. 158f).
Herr Domej bestätigte uns im Interview, dass die Statistiken leider nicht immer der Tatsache
entsprechen und dass die Dunkelziffer der Personen mit slowenischer Umgangssprache bei
allen Volkszählungen um einiges höher lag. Niedrig geschätzt gibt es aktuell lt. Hrn. Domej
35.000 Kärntner Slowenen in Kärnten. Er meinte dazu, dass dies altersmäßig eine dramati-
sche Situation darstelle, weil quasi nichts nachkommen würde.
Slowenischsprachige Bevölkerung Kärntens
(amtliche Volkszählungen 1880 – 2001; innerhalb der heutigen Landesgrenzen):
1880 85.051 26,18 %
1890 84.667 25,12 %
1900 75.136 21,87 %
1910 66.463 17,89 %
1923 37.292 10,04 %
1934 26.796 6,61 %
1939* 43.179 10,36 %
1951* 42.095 8.86 %
1961* 25.470 5,13 %
1971* 20.972 4.04 %
1981* 16.652 3,13 %
1991* 14.850 2,79 %
2001* 13.109 2,48 %
* seit 1939 einschließlich der Kategorie „Windisch“
(Tabelle 1, Domej, 2005, S. 159)
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Exkurs: Die Bezeichnung Windisch wurde im deutschsprachigen Raum ursprünglich für alle
slawischen und insbesondere in Südösterreich als Bezeichnung der slowenischen Sprache
verwendet. Als Sammelbegriff der in Kärnten gesprochenen slowenischen Dialekte wird er
teilweise bis heute (vor allem von deutschnationalen Kreisen) benutzt. Da dieser Begriff je-
doch historisch belastet ist, wird er von einem großen Teil der Kärntner Slowenen abgelehnt.
In den Volkszählungen wird Windisch neben dem Slowenischen als eigene Sprachkategorie
geführt (Online im WWW unter URL http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4rntner_ Slowe-
nen#Begriff:_Windisch [03.01.2007]).
Die Sprache der Minderheit ist bekanntlich slowenisch, jedoch unterscheidet man hier zwi-
schen drei autochthonen slowenischen Dialekten. Sehr wichtig zu erwähnen ist, dass Slowe-
nisch als die 2te Landessprache (Amtssprache) in Kärnten gilt. Kärnten hat somit 2 Lan-
dessprachen, nämlich Deutsch und Slowenisch.
Beinahe alle angehörigen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten sind zweisprachig. Man
findet nur noch weniger einsprachig Slowenisch Sprechende, welche jedoch zu der Generati-
on der über 60jährigen zählen und dieser Fall besteht wiederum nur an einigen Orten (vgl.
Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria, 2004, S.182).
Früher war es eben so, dass Slowenisch als Haus- und Intimsprache galt und Deutsch wurde
in der Öffentlichkeit und in der schriftlichen Kommunikation angewandt. In letzter Zeit wur-
de festgestellt, dass mit den Kindern nicht mehr viel im Dialekt, sondern in einer „gehobenen“
slowenischen Umgangssprache gesprochen wird.
Als Gründe dafür sieht man:
• der sozio-ökonomische Wandel innerhalb der Volksgruppe
• die Verlangsamung der Assimilation
• die mit einer höheren Ausbildung verbundene Sprachkompetenz
• Herausbildung einer ähnlich soz. Schichtung u. Trends wie in der Mehrheitsbevölkerung
(vgl. Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria 2004, S.182).
Kärnten ist bekannt als das Land der kulturellen Vielfalt und ist geprägt vom jahrhunderte-
langen Zusammenleben von deutsch- u. slowenischsprachigen Kärntner(Innen). Im Mittel-
punkt steht das Miteinander und die Gemeinsamkeit, so wie auch der Kultur-Begriff, der kei-
ne Trennung in ein slowenischsprachiges u. deutschsprachiges Kärnten zulässt.
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Die Zweisprachigkeit gilt als Ausdruck mentaler Aufgeschlossenheit der Kärntner(Innen),
wird aber auch leider öfters als Ärgernis gegenüber anderen verstanden (vgl. Bundesministe-
rium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, 2000, S. 11f).
Ein gut ausgebildeter Mensch im Alpe Adria Raum spricht im Idealfall 4 Sprachen (Deutsch,
Englisch, Slowenisch, Italienisch). Diese Aussage bestätigte uns Mag. Dr. Domej im Inter-
view mit dem Beispiel der „Julius Kugy-Klasse“, welche im slowenischen Gymnasium exis-
tiert und in der genau in diesen 4 Sprachen unterrichtet wird.
Diese Viersprachigkeit ermöglicht viel versprechende Perspektiven und leichtern Zugang zu
anderen Sprachen u. Kulturen. (vgl. Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angele-
genheiten, 2000, S. 13).
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3. Geschichte des gemeinsamen Kärntens
Die Ansiedelung der Slowenen – vormals als Alpenslawen bezeichnet – begann vor etwa
1400 Jahren. Das Gebiet, in dem sie sich ansiedelten, erstreckte sich von der Donau im Nor-
den, im Osten bis zu den Flüssen Leitha und Schwarza bis zu den Karawanken bzw. Julischen
und Karnischen Alpen im Süden. Das Zentrum des Fürstentums Karantanien bildeten die
Karnburg und das Zollfeld, welche Mitte des 8. Jahrhunderts unter bairische und fränkische
Herrschaft kamen. Im Jahre 976 wurde das heutige Kärnten ein selbstständiges Herzogtum im
Rahmen des deutschen Reiches. Gemeinsam mit Tirol stand das Land Kärnten seit dem Jahre
1335 im Besitz der Habsburger.
Im 9. Jahrhundert kam es zu einer von der ostfränkischen Herrschaft gestützten Einwande-
rung und Ansiedelung bairischer und fränkischer Bauern. Die slawischstämmige Bevölkerung
wurde im Verlauf des Mittelalters in Assimilationsprozessen zunehmend auf Süd- und Süd-
ostkärnten bzw. die Untersteiermark zurückgedrängt, woraufhin sich im 15. Jahrhundert in
Kärnten eine Sprachgrenze entlang der Linie Hermagor – Villach – Maria Saal – Diex – La-
vamünd herausbildete, die im Wesentlichen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhalten blieb.
3.1. Entwicklung der slowenischen Schriftsprache Die Reformation war für die Entwicklung der slowenischen Schriftsprache von großer Bedeu-
tung. Der im Jahre 1550 von Primož Trubar veröffentlichte „Catechismus in der Windischen
Sprach“ mitsamt einem „Abecedarium“ und die darauffolgende Bibelübersetzung von Jurij
Dalmatin brachten breiten Bevölkerungsschichten den Beginn der Alphabetisierung. Dies
bedeutete den Beginn der Entwicklung des Slowenischen zur Schriftsprache.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam es zu der Entscheidung, die Slowenische Sprache nicht
mit dem Kroatischen und Serbischen zu vereinen, wie es von den Kroaten angestrebt wurde.
An dieser Entscheidung maßgeblich beteiligt waren France Prešeren (1800-1849) und Matija
Čop (1797-1835), durch deren Schrifttum und Dichtkunst eine Veredelung der Sprache ge-
lang, die auch für anspruchsvolle künstlerische Ausdrucksformen einen Wortschatz anzubie-
ten hatte. So erhielt die slowenische Sprache einen ebenbürtigen Platz unter den Literatur-
sprachen und die Slowenen fanden Einlass in den Kreis europäischer Kulturnationen.
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3.2. Mehrheit – Minderheit Auf dem Territorium der österreichisch-ungarischen Monarchie sollten nach dem Ende des 1.
Weltkrieges Nationalstaaten errichtet werden. Es war jedoch nicht möglich, die Staatsgrenzen
nach dem Verlauf der ethnischen Grenzen zu ziehen, woraufhin kleine Nationalitätenstaaten
entstanden. Die Kärntner Slowenen fanden sich in der jungen Republik Österreich als natio-
nale Minderheit wieder. Bei der Festlegung der Südgrenze Österreichs kam es zu Auffas-
sungsunterschieden, ob als Grenze das Siedlungsgebiet der deutsch- bzw. slowenischsprachi-
gen Bevölkerung oder der Gebirgszug der Karawanken genommen werden sollte. Nach dem
Ersten Weltkrieg kam es wiederholt zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den
Streitkräften der SHS-Staaten (Staaten der Serben, Kroaten und Slowenen) und Freiwilligen-
verbänden aus Kärnten (Abwehrkämpfer). Daraufhin kam es am 10. Oktober 1920 zu einer
Volksabstimmung. 59,04 % der wahlberechtigten Kärntnerinnen und Kärntner – darunter ein
hoher Anteil von Sloweninnen und Slowenen – stimmten für den Verbleib bei Österreich und
40,96 % für einen Anschluss an den slawischen SHS-Staat.
Dieser Volksentscheid wurde im Nachhinein als Sieg der deutschsprachigen Kärntner über
die slowenischen Landsleute gefeiert. Man versuchte die Südkärntner in Windische und Nati-
onalslowenen zu spalten. Es wurde ein Konzept erstellt, das in den deutschfreundlichen Slo-
wenen assimilierungswillige Windische sah. Das Windische sollte ohne kulturellen und lingu-
istischen Anspruch und ohne jeglichen Zusammenhang mit der slowenischen Schriftsprache
als Regionalsprache anerkannt werden. Windisch galt als Synonym für „deutschfreundlich“,
„heimattreu“ und „assimilierungswillig“. Es wurde nicht als dialektale Variante des Sloweni-
schen akzeptiert.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurden slowenische Politiker, Leh-
rerInnen und Geistliche des Landes verwiesen. Es wurde verboten, in Kasernen, am Arbeits-
platz, in Schulen sowie in der Öffentlichkeit Slowenisch zu sprechen oder in Gasthäusern
Slowenisch zu singen. Auch in der Kirche wurde die slowenische Sprache verboten. Die Pa-
role hieß: „Der Kärntner spricht deutsch!“
Ab dem Jahre 1942 kam es in Kärnten zum bewaffneten Kampf gegen Hitlerdeutschland. Der
Widerstand der slowenischen Partisanen war der einzige militärisch organisierte Widerstand
gegen das NS-Regime in Österreich.
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Nach Kriegsende kam es erneut zu Unruhen im Land, als nach gesellschaftspolitischen Neu-
ordnungen im Nachbarstaat ideologische und politische Differenzen innerhalb der sloweni-
schen Volksgruppe auftraten.
Im Jahre 1945 wurde von der provisorischen Kärntner Landesregierung eine Verordnung er-
lassen, die zweisprachige Volksschulen vorsah, an welchen auf den ersten drei Schulstufen
der Gesamtunterricht zur Hälfte in deutscher und slowenischer Sprache erteilt werden sollte.
SchülerInnen aus den Minderheitenschulen mussten an den Hauptschulen und Gymnasien
verbindlich am Slowenisch-Unterricht teilnehmen. Diese Neugestaltung des Schulkonzepts
sollte ein Beitrag zur Wiedergutmachung des NS-Unrechts leisten. Es war aber zugleich ein
regionales Bildungsangebot, unabhängig der Zugehörigkeit und des Bekenntnisses zu einer
Volksgruppe. Ziel war es, junge Menschen für eine offene Begegnung zu befähigen sowie
eine Grundlage für eine gleichberechtigte Partnerschaft und für grenzüberschreitende Begeg-
nungen zu schaffen.
Eine völkerrechtliche Grundlage für Minderheitenschutz und Minderheitenförderung der slo-
wenischen Volksgruppe bildete der Artikel 7 des Staatsvertrags vom 15. Mai 1955. In diesem
verankert sind der Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer Sprache sowie eine ver-
hältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen. Die obligatorische Zweisprachigkeit an den
Südkärntner Schulen wurde auf Druck deutschnationaler Organisationen aufgehoben.
Am 19. März 1959 trat das Minderheitenschulgesetz für Kärnten in Kraft. An jenen Schulen,
die zu Beginn des Schuljahres 1958/59 zweisprachigen Unterricht erteilten, hat das Kind das
Recht, die deutsche und slowenische Sprache als Unterrichtssprache zu verwenden.
Im Jahre 1988 kam es zur Reform des Minderheiten-Schulgesetzes (vgl. Bundesministerium
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Zweisprachige Erziehung und Bildung in
Kärnten, S. 52-59).
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4. Die Situation der Minderheit im Kärntner Bildungswe-sen
4.1. Minderheit in Kärnten – gleichberechtigter Zugang oder Diskriminierung?
Während den Vorbereitungen für die Präsentation, sowie die Ausarbeitung des schriftlichen
Teils ist wirklich deutlich geworden, dass die slowenische Minderheit in Kärnten keinesfalls
einen Nachteil erfährt und auch in keiner Weise diskriminiert wird.
Man kann also sagen, dass sehr wohl ein gleichberechtigter Zugang zum Bildungswesen exis-
tiert, zumindest welcher vom Staate her gegeben ist. Mag. Dr. Domej meinte zu diesem The-
ma, dass sich höchstens die Gruppe selbst diskriminiert, wenn sie von den vorhandenen An-
geboten keinen Gebrauch macht. Es gibt also keine Hindernisse, die einen Minderheitsange-
hörigen den Zugang zur Bildung versperren würde. Herr Domej bestätigte jedoch auch, dass
die zahlenmäßige Stärke der slowenischen Minderheit mit sich bringt, dass nicht in allen Bil-
dungsbereichen Angebote auf Slowenisch bzw. in zwei Sprachen vorhanden sind. Es gibt z.B.
keine 2sprachige HTL, oder eine zweisprachige Universität. Dies ist aber nicht als wirkliche
Einschränkung zu sehen. In Interview betonte der Mitverantwortliche für das Minderheiten-
schulwesen in Kärnten auch kräftig, wie wichtig die Möglichkeit ist, das Kind zum zweispra-
chigen Unterricht anzumelden, wobei die Entscheidung hierbei, wie später noch ausführlich
erklärt wird, bei den Eltern liegt. Aber deswegen kann man noch lang nicht davon sprechen,
dass das Minderheitenschulwesen die slowenische Minderheit diskriminieren würde. Im Ka-
pitel 5 wird näher auf die vorhandenen zweisprachigen Schulen eingegangen.
4.2. Vergleich: Mehrheit - Minderheit Ein in jedem Land begehrtes und interessantes Thema, auch bei uns in Kärnten, ist, wie die
Minderheit im Vergleich zur Mehrheit abschneidet. Die folgenden Informationen entnahm ich
aus dem Interview mit Mag. Dr. Theodor Domej und seinen Tabellen, sowie den dazugehöri-
gen Interpretationen.
Erstens zu erwähnen ist, dass der „Kern der Kärntner Slowenen“, das ist jene Gruppe, die bei
der Volkszählung angibt die slowenische Umgangssprache zu gebrauchen, eine auffällige
Zweiteilung nach Altersgruppen hinsichtlich des Bildungsniveaus aufweist.
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Tatsache ist, dass jene, die bis zum Jahr 1950 geboren worden sind und slowenisch im Rah-
men einer Volkszählung als ihre Umgangssprache angeben, sind signifikant schlechter ausge-
bildet, als die Kärntner mit deutscher Umgangssprache in derselben Alterskategorie. Alle die
nach 1950 geboren worden sind und slowenisch bei den Volkszählungen als Umgangssprache
angeben, sind in der Tendenz besser ausgebildet, als ihre so genannten deutschsprachigen
Lanzleute. Je jünger die Personen sind, desto größere Unterschiede kann man feststellen. Die
gegründeten zweisprachigen Schulen (slowenisches Gymnasium 1957) und deren Besuch
bringen die Erklärung für den gewaltigen Unterschied zwischen den älteren und den jüngeren
Generationen der Kärntner Slowenen hervor.
Auch die erheblichen Unterschiede zwischen den Personengruppen mit slowenischer und
deutscher Umgangssprache sind sehr deutlich. Zu betonen ist vor allem der gewaltige Auf-
holprozess des slowenischen Bevölkerungsanteils, welcher sicher auf die Gründung des
BG/BRG für Slowenen im Jahre 1957 ermöglicht wurde.
Anhand der folgenden Tabellen werden einige Unterschiede zwischen den Kärntnern mit slo-
wenischer Umgangssprache und jenen mit der Umgangssprache Deutsch klar und auch veran-
schaulicht interpretiert. Wobei ich mich hierbei auf einige signifikante und meiner Meinung
nach interessante Interpretationen beschränke. Die nun beschriebenen Tabellen sind zur
Nachvollziehung im Anhang beigelegt.
Tabelle 4 KÄRNTEN, Volkszählung 2001: Österreicher ab 15 Jahren mit Umgangsspra-
che Deutsch oder Slowenisch nach höchster abgeschlossener Ausbildung:
Anhand dieser Tabelle erkennt man die Auffälligkeit der über 15jährigen mit slowenischer
Umgangssprache, dass 39,3 % nur einen Pflichtschulabschluss haben, jedoch bei den
Deutschsprachigen liegt dieser Anteil bei 31,2 %.
Bei den Lehrabschlüssen ist ein bemerkenswerter Unterschied zu sehen: Bei denjenigen, mit
Slowenisch als Umgangssprache, haben 26 % eine abgeschlossene Lehrlingsausbildung. Stellt
man diesen Anteil den Deutschsprachigen gegenüber, die 38,8 % aufweisen, kann man die
enorme Differenz von 12,8 % erkennen. In Summe kann man sagen, dass in fast allen Bil-
dungs- und Altersgruppen die Slowenischsprachigen schlechtere Werte aufweisen, als die
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deutschsprachigen Altersgenossen, eine Ausnahme bilden jedoch die Akademie- und Univer-
sitätsabsolventen, wo die Kärntner Slowenen die höhere Anteile aufweisen.
Tabelle KÄRNTEN: Bevölkerung (20 und mehr Jahre) mit slowenischer Umgangsprache
/ mit Umgangsprache Deutsch und höchster abgeschlossener Ausbildung (Volkszählung
2001):
Hier nahm ich mir das Beispiel mit der Altersgruppe der 20 - 24jährigen (Mindestens Reife-
prüfung) heraus. Auffällig an dieser Gruppe ist, dass mehr als die Hälfte jener Personen, die
Slowenisch als Umgangssprache angegeben haben das Reifezeugnis bereits in der Hand ha-
ben. Dies bedeutet einen Prozentsatz von 55,06 %, der sich im Vergleich zu den Personen mit
Deutsch als Umgangssprache, die hingegen nur 37,02 % aufweisen (der gesamtösterreichi-
sche Anteil beträgt 34,4 %), wirklich sehen lassen kann. Hier kann man also einen wirklich
massiven Unterschied von 15 % erkennen.
Aus der Tabelle kann man auch herauslesen, dass bei den 25 – 29jährigen mit Slowenisch als
Umgangssprache immerhin noch die Hälfte (50,65 %) zumindest die Reifeprüfung geschafft
hat, davon haben 12,16 % ein Universitätsstudium und 8,95 % ein Akademikerstudium abge-
schlossen.
Im Vergleich: Wenn man die 60 – 64jährigen hernimmt, sieht man, dass der Unterschied nicht
so extrem auffällig ist. Bei den Slowenischsprachigen sind es 8,60 % und bei den Deutsch-
sprachigen 9 %, aber umso höher man beim Lesen dieser Kategorie in der Tabelle hinauf-
kommt, desto mehr erkennt man die Extreme, dann beginnt der Prozentsatz nämlich zu stei-
gen und in der ersten Tabellenzeile ist der Unterschied eben wirklich groß und auch offen-
sichtlich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Unterschiede in der Akademikerquote. In der Gruppe
der 25 – 29jährigen, welche Slowenisch als Umgangssprache haben, trumpfen diese mit 9 %
auf, wobei diejenigen mit Deutsch als Umgangssprache nur 3 % aufweisen, welches hier ei-
nen gewaltigen Unterschied verdeutlicht.
Am höchsten ist der Akademikeranteil in der Altersgruppe der 30 – 34jährigen mit 13,89 %,
den zweithöchsten Anteil bilden die 35 – 39jährigen (13,74 %), doch erst an 5ter Stelle kann
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man die 25 – 29jährigen erkennen mit einem Prozentsatz von 12,16 %. Dieser niedrige Anteil
ist aber sicherlich auf die langen Studienzeiten zurückzuführen.
Wenn man die Kategorien Uni, (Fach)Hochschule und berufs- u. lehrerbildende Akademie
zusammen nimmt, ist der höchste Anteil ebenfalls bei den 35 – 39jährigen (21,85 %) zu ent-
decken, dicht darauf sind die 25 - 29jährigen (21,11 %) und danach folgt die Gruppe der 30-
34jährigen mit immerhin noch 19,53 %. In der Kategorie 40 – 44 Jahre und 45 – 49 Jahre
werden die 19 % noch geringfügig überschritten und darauf folgend kann man den merklich
geringen Anteil von 14,23 % bei den 50 -54 jährigen erkennen. Danach fällt es jedoch steil
ab. Abschließend zu dieser Kategorie kann man noch sagen, dass bei den über 65jährigen und
älter, welche in der Tabelle nicht mehr erwähnt werden, der Anteil nur noch weniger als 3 %
beträgt.
Weiters sticht der Unterschied heraus, dass jene Personen mit slowenischer Umgangssprache
einen deutlich niedrigen Anteil betreffend der Lehrabschlüsse aufweisen. Bei denjenigen mit
der Umgangssprache Deutsch ist die Gruppe der Lehrlingsausbildungen die größte überhaupt.
Eine erwähnenswerte Ausnahme bilden die über 60jährigen, wobei hier die Pflichtschule den
größten Anteil bildet, mit 40,04 %. Bei den Slowenischsprachigen liegen die Prozentsätze
weit darunter.
In der Altersgruppe 25 – 29 Jahre haben 33,10 % von den Kärntner Slowenen eine Lehre ab-
geschlossen. Die deutschsprachigen Kärntner hingegen weisen einen Prozentsatz von 47,24
%, bezogen auf den Lehrabschluss, auf. Bei den 40 - 44jährigen Slowenischsprachigen sind es
39,24 % mit einer abgeschlossener Lehre und demgegenüber steht der Prozentanteil von
48,92 % bei den Deutschsprachigen Kärntnern. In der Altersgruppe 50 – 54 Jahre werden der
Minderheit in Kärnten 34,44 % und denjenigen mit der Umgangssprache Deutsch 50,49 %
zugeschrieben.
Ob man für diese Prozentanteile ein fehlendes Lehrstellenangebot verantwortlich machen
kann ist fraglich. Hier wird eher das Fehlen der slowenische Sprache in den meisten betrieb-
lichen und schulischen Ausbildungsstätten dafür ausschlaggebend gewesen sein. Dies könnte
auch als Folge dafür gesehen werden, dass sich bei Personen mit slowenischer Erstsprache
Assimilationsprozesse verstärkt auswirken. Diese Annahme wurde im Interview auch von
Mag. Dr. Domej bestätigt.
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Weiters könnte man meinen, dass die Slowenen in Kärnten, soweit sie sich eben zu Slowe-
nisch als Umgangssprache bekennen oder diese als Umgangssprache angeben, eine ähnliche
Entwicklung wie bei den Frauen aufweisen. Also in jenen Berufen, wo Frauen sich emanzi-
pieren, emanzipieren sich auch die Slowenen. Dies zeigt uns eine gewisse Parallelität.
Insgesamt liegt der Anteil der Akademiker in der Gruppe der Slowenischsprachigen über je-
nem in Kärnten und im gesamten Österreich. Auffällig ist jedoch das immer noch schlechte
Ergebnis bei den Akademikerinnen, denn auch slowenischsprachige Frauen bleiben unter dem
österreichischen Durchschnitt.
Die Universitätsbildung ist bei den Kärntnern mit slowenischer Umgangssprache also immer
noch eine „männliche“ Domäne, die sich aber bei den jüngeren Jahrgängen stark wandelt.
Dieser Unterschied wird sich aber bestimmt verflachen. Also die Tendenz ist die, dass die
Frauen den männlichen Teil der Bevölkerung überholen. Das gilt allerdings auch für ganz
Österreich. Die Bildungshöhe der Frauen nimmt sehr stark zu, trotz der noch auffälligen Un-
terschiede.
Die vorhandenen aktuellen Statistiken sind jedoch immer mit Vorsicht zu genießen und auch
laut Mag. Dr. Theodor Domej sollten diese mit einem sehr kritischen Auge beleuchtet wer-
den. Denn wenn man die statistischen Auswertungen hernimmt, könnte man von einer exzel-
lenten Situation sprechen, denn die prozentuellen Daten für die slowenische Volksgruppe
sind, nach Herrn Domejs Aussage, zum Teil ja besser, wie es für die Bildungsdaten eine
Großstadt charakteristisch wäre. Abschließend kann man feststellen, dass die Assimilation in
Kärnten auf jeden Fall noch nicht zum Stillstand gekommen ist.
4.3. Aktuelles Schuljahr - Neueintritte Sehr spannend sind natürlich immer die Anmeldungen zum Slowenisch-Unterricht bei den
Schuleintritten bzw. Neuanmeldungen.
Im aktuellen Schuljahr 2006 / 2007 gibt es in ganz Kärnten nur ca. 70 Kinder, welche mit so
genannten „normalen“ Slowenisch-Kenntnissen in die Schule eingetreten sind. Das ist kritisch
gesehen wirklich sehr wenig. Laut Mag. Dr. Domej geht es, wenn man z.B. 50 oder 60 Jahre
zurückblickt, um einen Unterschied von mindestens 1:10. Es ist hierbei wiederum wichtig zu
erwähnen, dass genau diese Entscheidungen in der Familie fallen und nicht in der Schule.
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Dies bedeutet, dass hierbei also schon im Vorfeld viel passiert, besonders im Bezug auf die
Anmeldungen zum Slowenisch-Unterricht durch die Eltern.
Übersicht über die Slowenischkenntnisse der zum zweisprachigen Unterricht ange-
meldeten Schüler/Innen der 1.Schulstufe im Schuljahr 2006/07
S l o w e n i s c h k e n n t n i s s e
gute geringe Keine
66 Kinder
= 12,48 %
85 Kinder
= 16,07 %
378 Kinder
= 71,45 %
(Tabelle: Landesschulrat für Kärnten, Schuljahr 2006/07)
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5. Das Minderheitenschulwesen in Kärnten
5.1. Allgemeines zum zweisprachigen Unterricht In Kärnten gibt es sowohl Schulen mit deutscher, als auch solche mit deutscher und sloweni-
scher Unterrichtssprache. Dieses regionale Bildungsangebot kommt im Besonderen für die
slowenische Volksgruppe in Betracht. Die Anmeldung zum zweisprachigen Unterricht ist
weder an sprachliche Vorkenntnisse noch an die Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgrup-
pe gebunden (vgl. http://www.landesschulrat-
kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=44&root=15&sub=).
Die zweisprachige Erziehung setzt sich zum Ziel, die Menschen im Berührungsfeld zweier
Sprachen und Kulturen und im Grenzraum zu einer gleichwertigen interkulturellen Begeg-
nung zu befähigen. Diese zweisprachige Erziehung stellt ein Angebot an alle dar. Die zum
zweisprachigen Unterricht angemeldeten Kinder sind nur zum Teil SprecherInnen der slowe-
nischen Sprache; die anderen sind solche, die über ein passives Sprachvermögen verfügen
oder AnfängerInnen (vgl. www.koroska.at/images/uploads/kaernten.pdf. S. 17).
5.2. Das Minderheitenschulgesetz für Kärnten Das Minderheitenschulgesetz für Kärnten ist ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht,
das in unmittelbarem Zusammenhang mit Artikel 7 Z. 2 des Staatsvertrages von Wien von
1955 steht. Das Minderheitenschulgesetz, welches im Jahre 1959 erlassen wurde, räumt den
österreichischen Staatsangehörigen der slowenischen Minderheit Anspruch auf Elementarun-
terricht in slowenischer Sprache und eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen ein
(vgl. www.austria.gv.at/2004/4/15/staatenberichtcharta.pdf S. 36 - 40).
Zur Reform des Minderheitenschulgesetzes für Kärnten kam es im Jahre 1988, als nach politi-
schen Auseinandersetzungen über die Anzahl der unterrichteten SchülerInnen in einer Klasse
die Klassenschülerhöchstzahl auf zehn bis zwanzig SchülerInnen pro Schulstufe gesenkt wur-
de. Im Zuge der Reform kam es auch zur Einführung von Zweit- bzw. TeamlehrerInnen sowie
zu Verbesserungen der LehrerInnenfortbildung (vgl.
www.koroska.at/images/uploads/kaernten.pdf. S. 17).
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Im Jahre 2001 kam es zu einer Novelle des Minderheitenschulgesetzes, in welcher der zwei-
sprachige Unterricht für alle vier, statt bisher für die ersten drei Schulstufen, vorgesehen wur-
de. Ab der 5. Schulstufe wird Slowenisch als eigener Unterrichtsgegenstand geführt (vgl.
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, Zweisprachige Erziehung
und Bildung in Kärnten, Ergänzungsblatt).
5.3. Volksschule Die örtliche Festlegung der zweisprachigen Volksschulen hatte im Zuge des Minderheiten-
schulgesetzes von 1959 für jene Gemeinden zu erfolgen, in denen zu Beginn des Schuljahres
1958/59 der Unterricht zweisprachig erteilt wurde.
Die Landesgesetzgebung ist dafür zuständig, dass in diesem Gebiet alle VolksschülerInnen,
die zum zweisprachigen Unterricht angemeldet wurden, den Unterricht in slowenischer Spra-
che oder zweisprachig erhalten können (vgl. http://www.landesschulrat-
kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=44&root=15&sub=).
An den Schulen im Geltungsbereich genügt bereits eine einzige Anmeldung, um Anspruch
auf Unterricht in slowenischer und deutscher Sprache zu haben. Sind auf der ersten bis vierten
Schulstufe mindestens je neun Kinder zum zweisprachigen Unterricht angemeldet und min-
destens je neun Kinder nicht angemeldet, so sind auf den betreffenden Schulstufen Parallel-
klassen – eine einsprachige und eine zweisprachige – zu führen.
Über den Geltungsbereich hinaus ist noch für weitere Volks- und Hauptschulen , die für die
slowenische Minderheit im Besonderen in Betracht kommen, bei Bedarf ein zweisprachiger
Unterricht bzw. Slowenisch-Unterricht vorzusehen. Für Kinder, die außerhalb des engeren
Bereichs wohnen, besteht das Recht auf zweisprachigen Unterricht dann, wenn mindestens
sieben Anmeldungen zum zweisprachigen Unterricht an einem Schulstandort vorliegen (vgl.
http://www.landesschulrat-kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=46&root=15&sub=).
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5.3.1. Anmeldung Kinder, die zweisprachigen Unterricht in Anspruch nehmen wollen, müssen von den Eltern
oder den Erziehungsberechtigten zum zweisprachigen Unterricht angemeldet werden. Die
Anmeldung hat zu Beginn des Schuljahres zu erfolgen und ist für die Zeit des gesamten
Schulbesuchs aufrecht.
5.3.2. Klassenschülerhöchstzahl Die Zahl der SchülerInnen in einer Klasse darf sieben nicht unterschreiten und zwanzig nicht
übersteigen. Ab dem/der 21. SchülerIn wird die Klasse geteilt. Sind je Schulstufe mindestens
neun Kinder zum zweisprachigen Unterricht angemeldet und mindestens neun Kinder nicht
angemeldet, so sind Parallelklassen – eine einsprachige und eine zweisprachige – zu führen
(vgl. http://www.landesschulrat-
kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=46&root=15&sub=).
5.3.3. Lehrplan In Klassen, in denen zum zweisprachigen Unterricht angemeldete und nicht angemeldete
Kinder gemeinsam unterrichtet werden, ist ein Teamlehrer hinzu zu ziehen. Kinder, die zum
zweisprachigen Unterricht angemeldet sind und nicht über ausreichende Kenntnisse der slo-
wenischen Sprache verfügen, müssen das Angebot eines Förderunterrichts in Slowenisch er-
halten (vgl. http://www.landesschulrat-
kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=46&root=15&sub=).
5.4. Hauptschulen An den Hauptschulen wird der Unterricht in deutscher Sprache erteilt. Die SchülerInnen ha-
ben die Möglichkeit, sich zum slowenischen Sprachunterricht bzw. Unterrichtsgegenstand
Slowenisch anzumelden. Der Unterricht in Slowenisch wird auf allen vier Schulstufen mit
drei bzw. vier Wochenstunden als Pflichtgegenstand geführt.
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Weitere Möglichkeiten des Slowenisch-Unterrichts sind Slowenisch als „lebende Fremdspra-
che“ oder als Freigegenstand in Anspruch zu nehmen (vgl. http://www.landesschulrat-
kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=46&root=15&sub=).
5.5. Allgemein- und berufsbildende höhere Schulen
An folgenden allgemein- und berufsbildenden höheren Schulen gibt es das Angebot des slo-
wenischen Unterrichts:
Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium für Slowenen in Klagenfurt
An dieser seit 1957 bestehenden Schule findet der gesamte Unterricht in slowenischer Spra-
che statt. Deutsch wird als Gegenstand unterrichtet. Für den weiteren Schulfortgang sind aus-
reichende Slowenisch-Kenntnisse erforderlich.
Zweisprachige Handelsakademie in Klagenfurt
Die Gründung dieser Schule erfolgte im Jahr 1990. Slowenische und deutsche Unterrichts-
sprache wird in gleichem Ausmaß erteilt. Auch hierfür sind ausreichende Kenntnisse des
Slowenischen erforderlich.
Private zweisprachige höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe des Konvents der Schul-
schwestern in St. Peter bei St. Jakob im Rosental
Der Unterricht an dieser seit 1989 bestehenden Schule erfolgt in gleichem Ausmaß in deut-
scher und slowenischer Sprache. Für den Besuch dieser Schule erforderlich sind ausreichende
Slowenisch-Kenntnisse.
An vielen anderen Schulen und Schultypen gibt es die Möglichkeit der Anmeldung zum slo-
wenischen Sprachunterricht.
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An einigen Volksschulen wird Slowenisch als unverbindliche Übung angeboten; an manchen
Hauptschulen kann Slowenisch-Unterricht als Freigegenstand besucht werden. An höheren
Schulen gibt es das Angebot, Slowenisch im Rahmen eines Wahlpflichtfaches oder als Frei-
gegenstand zu erlernen (vgl. http://www.landesschulrat-
kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=45&root=15&sub=).
5.6. Geltungsbereich des Minderheitenschulgesetzes in Kärn-ten
Abb. 1:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Map_at_carinthia_municipalities_%28Slovenes%29.png
(Download 19.02.2007 11.00 Uhr)
Der Geltungsbereich des Minderheitenschulgesetzes umfasst die Bezirke Hermagor, Villach-
Stadt, Villach-Land, Klagenfurt-Land, Klagenfurt-Stadt und Völkermarkt.
Volksschulen im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten
Bezirk Hermagor:
Egg bei Hermagor / Brdo pri Šmohorju
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St. Stefan im Gailtal / Štefan na Zilji
Görtschach-Förolach / Goriče-Borlje (Expositur d. VS Egg)
Bezirk Klagenfurt - Land:
Feistritz i. R. / Bistrica v Rožu
Ferlach I / Borovlje I
Ferlach II / Borovlje II
Ferlach III / Borovlje III
Grafenstein / Grabštanj
Gurnitz / Podkrnos
Keutschach / Hodiše
Köttmannsdorf / Kotmara vas
Ludmannsdorf / Bilčovs
Maria Rain / Žihpolje
Mieger / Medgorje
Radsberg / Radiše (Expositur d. VS Gurnitz)
St. Margareten im Rosental / Šmarjeta v Rožu
Schiefling / Škofiče
Wabelsdorf / Vabnja vas
Zell Pfarre / Sele Fara
Bezirk Villach - Land:
Arnoldstein I / Podklošter I
Damtschach / Domačale
Finkenstein /Bekštanj
Fürnitz / Brnca
Gödersdorf / Vodiča vas
Goritschach / Goriče
Hohenthurn / Straja vas
Köstenberg / Kostanje
Latschach / Loče
Ledenitzen / Ledince
Lind ob Velden / Lipa pri Vrbi
Maria Elend / Podgorje
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Nötsch im Gailtal / Čajna v Ziljski dolini
Rosegg / Rožek
Rosenbach / Podrožca
St. Egyden / Šentilj
St. Georgen im Gailtal / Šentjurij v Ziljski dolini
St. Jakob im Rosental / Šentjakob v Rožu
St.Leonhard bei Siebenbrünn / Šentlenart pri Sedmih studencih
Thörl Maglern / Vrata
Velden I / Vrba I
Velden II / Vrba II
Bezirk Villach - Stadt:
Villach 11 - Maria Gail / Beljak 11 - Marija na Zilji
Bezirk Völkermarkt:
Bleiburg / Pliberk
Diex / Djekše
Eberndorf / Dobrla vas
Edling / Kazaze
Eisenkappel / Železna Kapla
Gallizien / Galicija
Globasnitz / Globasnica
Greutschach / Krčanje (Expositur d. VS Griffen)
Griffen / Grebinj
Haimburg / Vovbre
Heiligengrab / Božji grob
Klein St. Veit / Mali Šentvid
Kühnsdorf / Sinča vas
Leppen / Lepena (Expositur d. VS Bad Eisenkappel)
Loibach / Libuče
Mittertrixen / Srednje Trušnje
Möchling / Mohliče
Neuhaus / Suha
Rinkenberg / Vogrče
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Ruden / Ruda
St. Kanzian / Škocjan
St. Margarethen ob Töllerb./ Šmarjeta pri Velikovcu
St. Michael ob Bleiburg / Šmihel pri Pliberku
St. Peter am Wallersberg / Šentpeter na Vašinjah
St. Philippen ob Sonnegg / Šentlipš pri Ženeku
St. Primus im Jauntal / Šentprimož
Schwabegg / Žvabek (Expositur d. VS Neuhaus)
Sittersdorf / Žitara vas
Tainach / Tinje
Untermitterdorf / Srednja vas (Expositur d. VS Ruden)
Völkermarkt I / Velikovec I
Völkermarkt II / Velikovec II
Bezirk Klagenfurt - Stadt:
VS 24 Klagenfurt / LŠ 24 Celovec
VS Hermagoras / LŠ Mohorjeva
Hauptschulen im Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten
Bezirk Hermagor:
HS Hermagor / GŠ Šmohor
Bezirk Klagenfurt - Land:
HS Ferlach / GŠ Borovlje
Bezirk Klagenfurt - Stadt:
HS 3 Klagenfurt / GŠ 3 Celovec
HS 6 Klagenfurt / GŠ 6 Celovec
HS 13 Klagenfurt-Viktring / GŠ 13 Celovec-Vetrinj
Bezirk Villach - Land:
HS Arnoldstein / GŠ Podklošter
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HS Finkenstein / GŠ Bekštanj
HS Nötsch im Gailtal / GŠ Čajna
HS St. Jakob im Rosental / GŠ Šentjakob v Rožu
HS Velden / GŠ Vrba
Bezirk Villach - Stadt:
HS 1 Villach / GŠ 1 Beljak
HS 2 Villach / GŠ 2 Beljak
Bezirk Völkermarkt:
HS Bleiburg / GŠ Pliberk
HS Eberndorf / GŠ Dobrla vas
HS Eisenkappel / GŠ Železna Kapla
HS Griffen / GŠ Grebinj
HS Kühnsdorf / GŠ Sinča vas
HS Völkermarkt / GŠ Velikovec
(http://media2.pixelpoint.at/ppm_3dak_lsr/~M1/1091.3dak.pdf)
Abschließend möchte ich noch einige aktuelle Zahlen aus der Statistik des Landesschulrates
für Kärnten zu den Schülerzahlen im Schuljahr 2006/07 erwähnen.
Im örtlichen Geltungsbereich des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten befinden sich 74
Volksschulen und zwei zweisprachige Volksschulen in Klagenfurt-Stadt, an denen im aktuel-
len Schuljahr 4998 SchülerInnen unterrichtet werden.
An 66 Volksschulen sind 38,50 % (1855 SchülerInnen) der SchülerInnen zum zweisprachigen
Unterricht angemeldet.
An 8 Volksschulen im Geltungsbereich gibt es keine Anmeldung zum zweisprachigen Unter-
richt.
Slowenischen Sprachunterricht auf der Sekundarstufe I besuchen an 13 Hauptschulen 348
SchülerInnen. Von diesen sind 143 SchülerInnen nach dem Minderheiten-Schulgesetz ange-
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meldet, 36 SchülerInnen besuchen Slowenisch als Lebende Fremdsprache und 169 SchülerIn-
nen wählten Slowenisch als Freigegenstand.
Im laufenden Schuljahr besuchen 546 SchülerInnen das Bundesgymnasium und Bundesreal-
gymnasium für Slowenen in Klagenfurt.
In der zweisprachigen Bundeshandelsakademie in Klagenfurt sind 141 SchülerInnen; an der
Privaten zweisprachigen Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und der einjährigen
Wirtschaftsfachschule sind insgesamt 150 SchülerInnen gemeldet.
An den übrigen allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen sind 549 Schüle-
rInnen zum Freigegenstand Slowenisch angemeldet oder sie besuchen Slowenisch als Wahl-
pflichtfach.
Insgesamt nehmen im Schuljahr 2006/07 3790 SchülerInnen am Slowenischunterricht bzw.
zweisprachigen Unterricht teil.
(vgl. Landesschulrat für Kärnten, Statistik Schülerzahlen im Schuljahr 2006/07 Minderheiten-
schulwesen)
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6. Schlusswort
In dieser Lehrveranstaltung wurden wir in Gruppen eingeteilt, welche uns frei zur Auswahl
standen, und wir uns somit für die Bearbeitung des Staates Österreichs entschieden. Unter den
einzelnen Gruppenmitgliedern wurden dann die jeweiligen Themen und Interessen bespro-
chen und diese auch, meistens zu zweit, für die Präsentation vorbereitet.
Es war zu Beginn etwas schwierig in einer größeren Gruppe zu arbeiten, jedoch ist die Kom-
munikation durch die Moodle-Plattform und den E-mails sehr gut verlaufen und war für die
weitere Zusammenarbeit, wie für die Präsentation die Abschlussarbeit, sehr hilfreich.
Wir suchten uns bewusst „Österreich“ aus, weil es für uns sehr wichtig ist wirklich über das
Geschehen, hierbei über den Umgang mit Minderheiten im Bildungswesen, bescheid zu wis-
sen. Sehr gern beschäftigten wir uns mit dem Minderheitenschulwesen in Kärnten, da es im-
merhin das Bundesland ist in dem wir leben und dies als aktuelles Thema ein sehr wichtiger
Bestandteil für Kärnten und das Schulwesen ist.
Wir versuchten einen möglichst guten und leicht verständlichen Überblick über dieses kom-
plexe Thema zu übermitteln und mussten uns auch selbst sehr damit beschäftigen, da wir mit
dem Thema Minderheiten im Kärntner Bildungswesen eigentlich noch nie wirklich konfron-
tiert wurden.
Ein sehr wichtiger Aspekt in dieser Arbeit war, dass die slowenische Minderheit in Kärnten
keinesfalls diskriminiert wird im Bezug auf das Bildungsangebot. Meist werden die bestehen-
den Angebote gar nicht genützt oder wahrgenommen, dies scheitert auch meist an den nicht
vorgenommen Anmeldungen. Sicher existieren nicht in allen Bereichen die genau gleichen
Zugänge wie auch für die Kärntner Landsleute, jedoch sind die Kärntner Slowenen im Großen
und Ganzen sehrwohl gleichberechtigt.
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7. Literaturverzeichnis
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten (Hrsg.): 1+1=2. Zweispra-
chige Erziehung und Bildung in Kärnten. In Kooperation mit Landesschulrat für Kärnten.
Hermagoras: Wien, Klagenfurt, 2000.
Domej, Theodor: Die slowenische Volksgruppe in Kärnten. Entwicklung der Bildungsstruktu-
ren, in: ÖGL. Österreich in Geschichte und Literatur. 49.Jg.2005, Heft 3 – 4 (336-337), S.149
– 178.
Landesschulrat für Kärnten (Hrsg.): Statistik Minderheitenschulwesen – Schülerzahlen im
Schuljahr 2006/07.
Minderheiten und Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpen-Adria-Raum. Hrsg: Ar-
beitsgemeinschaft Alpen-Adria. Region Trentino-Südtirol, Trentino, 2004
Internet-Ressourcen
www.austria.gv.at/2004/4/15/staatenberichtcharta.pdf S. 36 - 40
http://www.landesschulrat-kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=44&root=15&sub
http://www.landesschulrat-kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=45&root=15&sub
http://www.landesschulrat-kaernten.at/?siid=15&pagetype=main&arid=46&root=15&sub
www.koroska.at/images/uploads/kaernten.pdf
http://media2.pixelpoint.at/ppm_3dak_lsr/~M1/1091.3dak.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Map_at_carinthia_municipalities_%28Slovenes%29.png
URL: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%A4rntner_Slowenen#Begriff:_Windisch
[20.03.2007]