Hat die neue Industriebau-Richtlinie Auswirkungen auf die ......Bauordnung: In Regelbauten ohne...

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Hat die neue

Industriebau-Richtlinie Auswirkungen

auf die Entrauchung und die

erreichbaren Schutzziele?

Grundlagen und

Maßnahmen zur

Entrauchung

von Räumen

Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Detmold

Leitung

ca. 5%

Strahlung ca. 25%

Konvektion ca. 70%

Beispiel

Brandleistung 1 MW

50 kW Leitung

250 kW Strahlung

700 kW Konvektion

Rauchgasbildung

Die Menge des Rauchgases

(Massenstrom) hängt ab:

- vom Quellterm (Brandgut, Feuchte..)

- von der Aufstiegshöhe des Plumes

Nicht aber

-von der Raumgröße

Aber auch:

Im völlig verrauchten Raum ist der Rauch

heißer, als bei einer Schichtung

Keine Verrauchung durch Rezirkulation

Größere Räume: Fläche > 200 m2 und

Höhe > 3 m und

mit Zuluft und mit Rauchabzug und

mit Rauchabschnitten < ca. 1.600 m²

Rauchabzug durch Schichtung

1970 Bauordnung: Rauchabzug in Treppenräumen

Versicherung: Rauchabzug in Industriegebäuden

Vorgaben zum Rauchabzug

2000 Bauordnung: Rauchableitung in Treppenräumen

Rauchableitung in mittleren Sonderbauten

raucharme Schicht in größeren Sonderbauten

DIN 18232

contra

Baurecht ?

1970 Bauordnung: Rauchabzug in Treppenräumen

Versicherung: Rauchabzug in Industriegebäuden

Vorgaben zum Rauchabzug

2000 Bauordnung: Rauchableitung in Treppenräumen

Rauchableitung in mittleren Sonderbauten

raucharme Schicht in größeren Sonderbauten

2009 Grundsatzpapier Entrauchung Bauordnung: In Regelbauten ohne Abweichungen kein Rauchabzug

In Sonderbauten ohne Abweichungen keine raucharme Schicht

1970 Bauordnung: Rauchabzug in Treppenräumen

Versicherung: Rauchabzug in Industriegebäuden

Vorgaben zum Rauchabzug

2000 Bauordnung: Rauchableitung in Treppenräumen

Rauchableitung in mittleren Sonderbauten

raucharme Schicht in größeren Sonderbauten

2009 Grundsatzpapier Entrauchung Bauordnung: In Regelbauten ohne Abweichungen kein Rauchabzug

In Sonderbauten ohne Abweichungen keine raucharme Schicht

Miteinander

innehalten

zuhören

nachdenken

sprechen

Das Baurecht dient der Beurteilung einer Genehmigungsfähigkeit einer Baumaßnahme

3 öffentlich relevante Schutzziele finden bei den

Brandschutz-Regelungen besondere Beachtung:

Personenschutz wird überwiegend berücksichtigt durch

Beschränkung der Fluchtweglänge

Beschränkung der Brennbarkeit von Materialien

Nachbarschaftsschutz wird überwiegend berücksichtigt durch

Einhalten von Mindestabständen

harte Bedachung

Umweltschutz wird überwiegend berücksichtigt durch

Beschränkung der Brennbarkeit von Materialien

Die Normung dient der Planung und Überprüfung definierter Zustände

Verschiedene Schutzziele können erreicht werden:

Für die Entrauchung können dies sein

Unterstützung der Selbstrettung

Unterstützung der Fremdrettung

Unterstützung des gezielten Löschangriffs

Begrenzung der Rauchausbreitung

Verbesserung des Schutzes von Inventar und Gebäuden

Also: Personenschutz, Drittschutz und Sachschutz

Rauchableitung durch Verdünnung

Vermischen des Rauches mit unkontaminierter Luft und Ableitung von Rauch und

Wärme

Entrauchung durch Schichtung

Schaffung von raucharmen Schichten durch natürliche oder maschinelle

Rauchabzugsanlagen

Rauchabschnittsbildung

Verhinderung von Rauchübertritt von einem Rauchabschnitt in benachbarte Bereiche

mittels baulicher Abtrennung oder unter Einsatz lufttechnischer Maßnahmen

Rauchfreihaltung (z. B. Sicherheitstreppenräume)

Verhinderung des Eindringens von Rauch in selbst

brandlastfreie Räume durch Überdruck

Prinzipielle Wirkungen RWA

Die Feuerwehr muss sehen können

Nach ca. 2 Minuten

Nach ca. 4 Minuten Nach ca. 6 Minuten

Qualifizierter Rauchabzug Schichtenbildung

Rauchfreihaltung

Baurechtlich relevant

Personenschutz Verwendung bestimmter Baustoffklassen (z. B. kein B 3 = leicht entflammbar)

Einhaltung von maximal erlaubten Rettungsweglängen

Nachbarschaftsschutz Einhaltung von Mindestabständen der Gebäude untereinander

harte Bedachung für Dächer

Umweltschutz Verwendung bestimmter Baustoffe (z. B. keine Baustoffe, die krebserregende

Stoffe freisetzen)

Einhaltung bestimmter Baustoffklassen (z. B. kein B 3 = leicht entflammbar)

Zusätzlich zu beachten Sachschutz Drittschutz Erfolgshaftung

Unqualifizierte Rauchableitung Keine Vorhersage Sichtweite oder Toxizität

Ohne Ebenen Mit Ebenen

natürliche

Rauchableitung

über

Dachöffnungen

natürliche

Rauchableitung

über

Wandöffnungen

natürliche

Rauchableitung

über NRWG

maschinelle

Rauchableitung

natürliche

Rauchableitung

über

Wandöffnungen

natürliche

Rauchableitung

über NRWG

Beispiel: neue MIndBauRL (Stand: nach Notifizierung Juli 2014)

Produktions-, Lagerräume und Ebenen mit mehr als

200 m² Grundfläche müssen zur Unterstützung der

Brandbekämpfung entraucht werden können.

MIndBauRL Fassung Juli 2014

Auslegung:

M-IndBauRL

200 m²

MIndBauRL Fassung Febr. 2014

Tagesaktuell unter

http://www.fvlr.de/rwa_stat_funktionssicherheit.htm

Funktionssicherheit von qualifizierten Rauchabzügen

Behinderung der Öffnung / Funktion

MIndBauRL Fassung Febr. 2014

MIndBauRL Fassung Juli 2014

MIndBauRL Fassung Juli 2014

MIndBauRL Fassung Juli 2014

200 m²

Januar 2014 Entrauchung Sonderbauvorschriften 2014 23

ca. 6 – 12 m² Aw für

raucharme Schicht

Verschiedene Ergebnisse nach MIndBauRL

Anforderungen an Musterindustriebaurichtlinie

Rauchableitung Fassung 2000 Fassung 2014Rauchabzug Räume ohne Ebenen Räume mit Ebenen

Generell abschließende Vorgaben Regelbeispielkatalog

Bezug: Raumgrundfläche Bezug: Ebenenfläche

Räume bis 200 m² keine Anforderung keine Anforderung keine Anforderung

200 bis 1.600 m² 2% Rauchableitungsöffnung Rauchableitungsöffnung nur Räume bis 1.000 m², bei WF bis 1.600 m²

1% freier Querschn. Dach, oder Rauchableitungsöffnung

2% freier Querschn. oberes Drittel der Wand und 2% freier Querschn. Wand

Zuluft unteres Raumdrittel freier Querschnitt Zuluft freier Querschnitt in gleicher Größe,

in gleicher Größe, jedoch max. 12 m²

Rauchableitung Rauchableitung

NRWG`s 1,5 m² Aw/400 m² NRWG`s 1,5 m² Aw/400 m²

Zuluft freier Querschnitt unteres Raumdrittel, mind. 12 m² Zuluft unterste Ebene, Ageo wie Aw

NRA nach DIN 18232-2 NRA nach DIN 18232-2

Rauchgasventilator bzw. Absaugstellen ./.

mit 10.000 m³/h /400 m²

Zuluft unteres Raumdrittel kleiner 3m/s

MRA nach DIN 18232-5 MRA nach DIN 18232-5

über 1.600 m² raucharme Schicht mind. 2,5mRauchableitung Rauchableitung

NRWG`s 1,5 m² Aw/400 m² NRWG`s 1,5 m² Aw/400 m²

Zuluft freier Querschnitt unteres Raumdrittel, mind. 12 m² Zuluft mind. 12 m²

Auslösegruppe max. 1.600 m² Auslösegruppe max. 1.600 m²

Rauchabschnitte kleiner 5.000 m²

NRA nach DIN 18232-2 NRA nach DIN 18232-2

in Kombi mit BMA 10% größere BA in Kombi mit BMA 10% größere BA

Rauchgasventilator bzw. Absaugstellen ./.

mit 10.000 m³ /400 m²

über 1.600 m² plus 5.000 m³/h pro 400 m²

Zuluft unteres Raumdrittel kleiner 3m/s

MRA nach DIN 18232-5 MRA nach DIN 18232-5

Räume mit NRWG mit 0,5% Aw, oder Lüftungsanlage automatisch bei Auslösen der Sprinkleranlage nur Abluft

Löschanlagen Lüftungsanlagen, nur Abluft Lüftungsvolumenstrom mind. 10.000 m³/h / 400 m²

Hinweis: Die Funktion einer Rauchableitungsöffnung ist nicht sichergestellt

NRWG's geprüft und zertifiziert nach DIN EN 12101-2 bieten überprüfte Funktionssicherheit der Gerätefunktion

Rauchgasventilator geprüft und zertifiziert nach DIN EN 12101-3 bietet überprüfte Funktionssicherheit der Gerätefunktion

NRA bzw. MRA bieten hohe überprüfte Funktionssicherheit der Geräte- und Anlagenfunktion, sowie raucharme Schichten

Vergleich der MIndBauRL in den Fassungen 2000 zu 2014

Zeitliche Entwicklung

MIndBauRL, MVkVO, MVStättVO

• Anhörung Januar 2013

• Überarbeitung

• Notifizierung EU Juli 2014

• Veröffentlichung als Muster Herbst 2014

• Veröffentlichung als Verordnung/techn. Baubestimmung

ab ca. 2015 (je nach Bundesland)

IndBauRL in 14 Bundesländern bereits mustergetreu

eingeführt (außer Niedersachsen und Hessen)

Rechtlich verbindlich und benutzbar ist nur

die jeweilige Fassung nach Ihrer Einführung

im jeweiligen Bundesland.

Wärmeabzug nach neuer M-IndBauRL

MIndBauRL Fassung Juli 2014

Nach Verfahren 6

Wärmeabzugsfläche ≥ 5 %

Nach Verfahren 7

Wird im Verfahren errechnet

Kompensation durch qualifizierte Rauchabzugsanlagen

MIndBauRL Fassung Juli 2014

Verfahren 6

Welche Entrauchungsregeln sind generell gültig?

Qualifizierte Rauchabzugsanlagen - zur Erlangung der Baugenehmigung mit und ohne Abweichungen

- für mehr als nur die baurechtlich relevanten Schutzziele

- zur deutlichen Verbesserung von Personen- und Sachschutz

- zur deutlichen Unterstützung des Feuerwehr-Innenangriffs

- als Dachoberlicht zur energiekostenfreien Beleuchtung der Innenräume

- als Wärmeabzug zur Vergrößerung der Brandabschnitte bzw. Reduzierung

des Feuerwiderstands der tragenden Bauteile

Rauch- und Wärmeabzug

Qualifizierte NRWG und

qualifizierte Bemessung,

damit die Entrauchung

im Ernstfall auch wirklich

funktioniert