Post on 01-Feb-2016
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Herzlich willkommen !
Sozialleistungsgewährungdurch die Stadt Steinfurt
Vortrag beim VdK Borghorst
12. Oktober 2013
Helga Sundermann
Fachdienst Soziales
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Die 12 Bücher des Sozialgesetzbuchs (SGB)
SGB I Allgemeiner Teil – Verfahrensvorschriften
SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende (Alg II, Hartz IV)
SGB III Arbeitsförderung
SGB IV Gemeinsame Vorschriften Sozialversicherung
SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI Pflegeversicherung
SGB XII Sozialhilfe
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Weitere besondere Sozialgesetze
BAföG Ausbildungsförderung
BVG Kriegsopferversorgung
SVG Soldatenversorgung
OEG Opferentschädigung
WoGG Wohngeld
BKGG Kindergeld
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
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Grundsicherung für Arbeitsuchende
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Information und Beratung
Geldleistungen
Sachleistungen
Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit
insbesondere durch Eingliederung in Arbeit
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Regelleistungen
laufende und pauschalierte einmalige Bedarfe:
Ernährung
hauswirtschaftliche Bedürfnisse einschl. Strom
Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Körperpflege und Reinigung
Zuzahlung zu Arznei- und Verbandsmitteln
Instandsetzung/Ersatz von Kleidung, Wäsche, Schuhen
Instandsetzung/Ersatz von Hausrat
Instandhaltung/Renovierung der Wohnung
Beschaffung von Gebrauchsgütern
Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben
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Höhe der Regelbedarfe
Alleinstehende oder Alleinerziehende 382,00 €
Volljährige Partner jeweils 345,00 €
Volljährige im Haushalt der Eltern 306,00 €
Jugendliche 14 bis 17 Jahre 289,00 €
Kinder 6 bis 13 Jahre 255,00 €
Kinder unter 6 Jahre 224,00 €
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Zusätzliche einmalige Beihilfen
Erstausstattung Wohnung
(z.B. bei Erstanmietung im Falle einer Trennung/Scheidung,
Auszug einer Schwangeren aus dem Haushalt der Eltern,
bei Neugründung eines Haushalts wegen Heirat,
nach Wohnungslosigkeit, Wohnungsbrand oder Haft)
Mobiliar einschließlich Haushaltsgeräte(Pauschale für eine Einzelperson bis max. 946,00 €, für jede weitere leistungsberechtigte Person 311,00 €)
Hausrat (Pauschale für eine Einzelperson bis max. 443,00 €, für jede weitere leistungsberechtigte Person 27,00 €
Die Höhe des Bedarfs ist ggfs. nachzuweisen.
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Zusätzliche einmalige Beihilfen
Erstausstattung Bekleidung
(nach einem Gesamtverlust, z.B. Wohnungsbrand, nach Haft oder Wohnungslosigkeit, sonstige außergewöhnliche Umständen)
Bekleidungspauschale i.H.v. 310,00 € unabhängig von Alter und Geschlecht
Schwangerschaftsbekleidung
(Pauschale 155,00 €)
Erstlingsausstattung zur Geburt Antragstellung ca. 6 Wochen vor der Geburt
(Pauschale 344,00 €)
(komplette Bekleidung, Wäsche, Wickelunterlage, Badeutensilien, Milchflaschen, Kinderwagen, Fußsack, Hochstuhl, Windeleimer usw.)
Pauschale Erstausstattung der Wohnung 310,00 €
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Unterkunft und Heizung
Übernahme in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, soweit angemessen
Übernahme der tatsächlichen unangemessenen Aufwendungen i.d.R. bis zu sechs Monaten, danach nur noch die angemessenen Kosten
vor Umzug Zusicherung des jobcenters erforderlich
Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nur bei vorheriger Zusicherung möglich
darlehensweise Übernahme der Mietschulden nur noch,wenn sonst Wohnungslosigkeit droht.
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Angemessene Wohnungsgröße
und Unterkunftskosten
Personen Wohnungsgröße Kosten
1 50 m² 250,00 €
2 65 m² 325,00 €
3 80 m² 360,00 €
4 95 m² 427,50 €
...
zuzüglich Nebenkosten (Wasser, Müll usw.) zuzüglich Heizkosten
Kosten für Stromlieferung und Warmwasserbereitung sind in den Regelsätzen enthalten.
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Wie berechnet sich der Leistungsanspruch
Regelbedarf+ evtl. Mehrbedarf+ Kosten der Unterkunft= Bedarf
- anrechenbares Einkommen= Leistungsanspruch
Beispiel
Alleinstehende Person, keine Kinder
Kaltmiete 250,00 €
Nebenkosten 70,00 €
Heizkosten 50,00 €
Erwerbseinkommen 1.400,00 € brutto
ca. 40 Stunden/Woche für 8,00 € Stundenlohn
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Bedarf Regelbedarf 382,00 €
Kaltmiete 250,00 €
Nebenkosten 70,00 €
Heizkosten 50,00 €
Bedarf 752,00 €
Anrechenbares Einkommen
brutto 1.400,00 €
Steuern 85,00 €
Sozialversicherung 285,00 €
netto 1.030,00 €
Freibeträge 300,00 €
anrechenbar 730,00 €
Arbeitslosengeld II
Bedarf 752,00 €
Einkommen 730,00 €
Monatlich 22,00 €
Finanzielle Mittel
Netto-Eink 1.030,00 €
Alg II 22,00 €
Zusammen 1.052,00 €
ohne Arbeit 752,00 €
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Grundfreibetrag 150,00 € je Lebensjahr, mindestens 3.100 € höchstens bis 1957 geboren 9.750 € von 1958 bis 1963 geboren 9.900 € nach 1963 geboren 10.050 €
vor 1948 geboren Grundfreibetrag 520,00 € je Lebensjahr, höchstens 33.800 €
Vermögensfreigrenzen
Altersvorsorge, 750 € je Lebensjahrhöchstens48.750 €49.500 €50.250 €
darf nicht vor Rentenalter verwertbar sein.
Ansparbetrag für Hausrat, Möbel, Kleidung je Person 750 €
Selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe
Kfz für jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten angemessen bis 7.500 €
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Bildungs- und Teilhabe-Leistungen
Schüler unter 25 Jahren
• Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten
• persönlicher Schulbedarf (70 € zum 01.08., 30 € zum 01.02.)
• Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Eigenanteil von 1,00 €) – auch für Kinder unter 6 Jahren - Kita
• Lernförderung zur Versetzung oder zum Schulabschluss
Kinder unter 18 Jahren
Bedarf für Teilhabe am sozialen und kulturellen Lebens
• für Mitgliedsbeiträge in Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit
• Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)
• Teilnahme an Freizeiten
10,00 € pro Monat
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Erwerbsfähigkeit
Personen, die unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig sein können, erhalten bei Bedarf Arbeitslosengeld II.
Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft oder auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann(Personenkreis Sozialhilfe SGB XII).
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SGB XII Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige
Regelsätze in gleicher Höhe wie im Arbeitslosengeld II.
Berechnung der Leistungen nach dem selben Prinzip.
Vermögensfreigrenzen sind jedoch geringerin der Regel 2.600 € für den Leistungsberechtigtenzuzüglich 614 € für den Lebenspartner undzuzüglich 256 € für unterhaltene Personen (Kinder).
Zuverdienst ist möglich,Freibeträge jedoch geringer, in der Regel 30 % des Einkommens
Unterhalt von Kindern kann erst gefordert werden, wenn deren Einkommen 100.000 € im Jahr übersteigt.
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SGB XII Grundsicherung für Ältere und Erwerbsunfähige
Fälle, in denen Personen Pflegeleistungen benötigen,oder eine Heimaufnahme erforderlich ist,werden bei der Kreisverwaltung bearbeitet.
Bestattungskosten
Übernahme der angemessenen Kosten möglich, wenn kein entsprechender Nachlass vorhanden ist und wenn kein Verpflichteter (z. B. Partner, Kinder)in der Lage ist, die Kosten aus seinem Einkommen und Vermögen zu tragen.
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Regelsätze sind geringer als im SGB II und SGB XII
Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt 354 €.
Unterbringung erfolgt in der Regel in städtischen Sammelunterkünften oder angemieteten Wohnungen.
Krankenversorgung erfolgt durch Ausgabe von Krankenscheinen auf städtische Kosten.
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Wer trägt die Kosten der Leistungen?
Arbeitslosengeld IIKosten des Regelbedarfs und die Kosten der Eingliederungsleistungen trägt der BundUnterkunftskosten trägt der Kreis Steinfurt, die Stadt Steinfurt ist mit 50 % beteiligt.Städt. Kosten im Jahr 2012 knapp 1,5 Mio. €
Grundsicherung für Ältere und ErwerbsunfähigeKosten trägt der Kreis Steinfurt als örtlicher Träger der Sozialhilfe, seit 2009 schrittweise Übernahme der Kosten durch den Bund, ab 2014 Bund in voller Höhe
AsylbewerberleistungenKosten trägt die Stadt, Landeszuschuss in 2012 125.000 €, verbleibende Kosten für die Stadt rund 370.000 €
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Personen und Leistungen
Anzahl der Leistungsempfänger 31.12.2012
im Arbeitslosengeld II 2.346 Personenin der Grundsicherung 346 PersonenAsylbewerber 91 Personen
2.783 Personen= 8,2 % der Steinfurter Bevölkerung
Jährliche ausgezahlte Leistungen
im Arbeitslosengeld II rund 12 Mio. €in der Grundsicherung SGB XII rund 2 Mio. €nach Asylbewerberleistungsgesetz rund 700.000 €
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Andere Aufgaben
Annahme von Anträgen auf andere Leistungen
RentenBefreiung von der Rundfunk- und FernsehgebührSchwerbehindertenausweiseErziehungsgeldBetreuungsgeldusw.
Zum Fachdienst Soziales gehören 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Öffnungszeiten für Besucher
Sie erreichen unsvon Montag bis Freitag
10:00 bis 12:00 Uhr
Zu anderen Zeiten stehen wir nach Terminvereinbarung für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Weitere Informationen unterwww.steinfurt.de
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Vielen Dank
für Ihre Einladung und Ihre Aufmerksamkeit!