Ich werde mich kurz fassen… .

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Ich werde mich kurz fassen…Ich werde mich kurz fassen…

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Infoveranstaltung vom 18. April 2012 in Lensahn

Wer wir sind:Wer wir sind:

• Erste Schritte

• Findungsprozess

• Vereinsgründung

• Zusammensetzung der Mitglieder

• Vorstand

• Struktur: Gemeinnützig, gemeinwohlorientiert,

mittellos

• Motive und schlechte Beispiele

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Der ZVO ist:Der ZVO ist:

• Eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Bilanzsumme: 230

Mio€) mit PR-Abteilung und vielen externen Beratern

• Verpflichtet, als gemeinnütziger Dienstleister Ver- und

Entsorgungstätigkeiten für die Bürger des Kreises zu

übernehmen (Anschlusszwang)

• Kein Wirtschaftsunternehmen sondern unser „Eigentum“

und

• Kein Selbstbedienungsladen

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Der Auslöser:Der Auslöser:www.muellrebellen.org

=

Die Folge:Die Folge:

Und mal zum Und mal zum Vergleich:Vergleich:

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Und so reagiert der ZVO im gewerblichen Und so reagiert der ZVO im gewerblichen Bereich:Bereich:

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Und was am anderen Ende Und was am anderen Ende rauskommt:rauskommt:

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Oder in Zahlen:Oder in Zahlen:

2005 1.291.000,00 €

2006 1.031.582,43 €

2007 1.598.741,50 €

2008 1.718.070,71 €

2009 1.915.429,43 €

2010 2.353.258,57 €

Summe (ohne 2005 und 2011) 9.908.082,64 €9.908.082,64 €

NAD-Anteil 4.944.133,24 €

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Und wieder zum Vergleich: Und wieder zum Vergleich: (80 Liter Restmülltonne, 14-(80 Liter Restmülltonne, 14-tägige Abfuhr)tägige Abfuhr)

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Jahr Gebühren LKI Liter Super

1998 45,85 € 0,79 €

2002 84,80 € 5,00% 1,05 €

2005 84,80 € 4,10% 1,18 €

2010 90,40 € 8,20% 1,38 €

2011 149,88 € 2,30% 1,52 €

ZVO Gesamtverband

Teilt sich auf

Erster Schritt:

ZVO Entsorgung GmbH

ZVO Versorgung GmbH

Restverband

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Ein paar Beispiele für „sorgfältiges Wirtschaften“ des ZVO

Übertragen wurden:

• Ein MHKW mit Anschaffungskosten von 37 Mio€ für 8 Mio€• Radlader, Gabelstapler, Bagger 950.000,00 € für

0,00 €• Müllbehälter mit Kosten von 4,6 Mio€ für 67 T€

Und weil das noch nicht langt:

Kontoguthaben und Kundenforderungen von 2.406.540,55 €

(Sie lesen richtig: 2,4 Mio€).

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• Die Privatisierung erfolgte in einem transparenten Prozess mittels europaweiter Ausschreibung.

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In keiner der von uns untersuchten Unterlagen war ersichtlich, dass Vermögenswerte übertragen werden würden, die die Gebührenzahler mal über 70.000.000,00 € gekostet haben (Einsicht beim ZVO wurde verweigert)

1.Die Präsentationen für die Gremien schweigen hierzu.

2.Die Unterlagen für den Landesrechnungshof enthalten keine Hinweise auf das Volumen.

3.Der Bericht des LRH enthält keine Informationen zum Umfang.

4.Auch der Bericht des Verbandsvorstehers enthält keine Zahlen.

5.Erstmals in der Gründungsakte (Sachgründungsbericht) wird das Volumen ersichtlich.

6.Jedoch beschränkt sich der Prüfungsauftrag an die Wirtschaftsprüfer BDO allein auf die Feststellung, dass die Sachen „Mindestens einen Wert von 501 T€ haben.

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NAD GmbH & Co. KG

Nimmt auf

Zweiter Schritt: ZVO Entsorgung

GmbH

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NAD GmbH & Co. KG (49,9%)

ZVO Entsorgung GmbH

ZVO (50,1%)

gehört

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WIEVIEL HAT NAD DEN BÜRGERN DES WIEVIEL HAT NAD DEN BÜRGERN DES KREISES DAFÜR BEZAHLT, MIT DEN VON KREISES DAFÜR BEZAHLT, MIT DEN VON UNS GESTIFTETEN VERMÖGEN 25 JAHRE UNS GESTIFTETEN VERMÖGEN 25 JAHRE MIT UNSEREM MÜLL GELD VERDIENEN ZU MIT UNSEREM MÜLL GELD VERDIENEN ZU DÜRFEN??DÜRFEN??

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• NAD hat einen Kaufpreis von über 4,1 (3,1) Mio€

bezahlt.

• NAD war der Höchstbietende, dann war das

Ganze eben nicht mehr Wert und

• NAD hat ja auch Schulden von 11 Mio€

übernommen.

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• NAD hat keinen Kaufpreis von über 4 Mio€

bezahlt, sondern lediglich rund 1,6 Mio€ in sein

eigenes Unternehmen eingelegt.

• § 90 GO verbietet die Abgabe öffentlichen

Vermögens unter tatsächlichem Wert.

• NAD hat nicht für 1,00 € Schulden übernommen,

für diese haftet allein die ZVO Entsorgung GmbH.

Wenn NAD ausscheidet, erfolgt die Abfindung nicht für 499 T€ sondern nach den tatsächlichen Werten (§ 19 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages)

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Warum?

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• Sachanlagen, für die mal 70.705.829,55 € gekostet haben

• Die Kontrolle über das Abfallwesen (LRH, Kommunalaufsicht), deutlich am Auskunftsverhalten des ZVO zu erkennen (AN/Gebühr Fremdanlieferer). Alles „Geschäftsgeheimnis“

• Einblick in das Geschäftsgebaren (wer entsorgt wo wie viel?)• Viel Geld (Gebührensteigerung von 70,00 auf 150 € bzw. von 16 auf 19 Mio €)

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Das hat alles Nichts miteinander zu tun. Ohne die Privatisierung hätten die Gebühren schon viel früher und viel stärker erhöht werden müssen!

Durch die neue Gebührenstruktur werden starke Anreize zur Müllvermeidung gesetzt.

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• Der LRH (Landesrechnungshof) hat bereits 2004 davor gewarnt, dass

es aufgrund der Gewinnerwartungen des Investors zu

Gebührensteigerungen kommt.

• Der LRH hat bereits 2004 in Zweifel gezogen, dass sich durch die

Privatisierung nennenswerte positive Effekte erzielen lassen.

• Lt. LRH konnte lediglich nicht ausgeschlossen werden, dass die

Privatisierung so positiv verläuft, dass die Nachteile aufgewogen

werden.

• Das Argument „Anreiz zur Müllvermeidung“ ist ein reines Alibi.

Stellen Sie sich vor, Ihre Tankstelle argumentiert genauso.

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Die geänderte Struktur birgt die Gefahr, dass die Erlöse aus der hoheitlichen Entsorgung in Form von Gewinnausschüttungen an den ZVO sinken und sich so auf die Gebühren auswirken (AWA-Sitzung vom 09.11.2011).

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• Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass

nur die Rechtmäßigkeit, nicht aber die

Zweckmäßigkeit des Privatisierungsgeschehens

geprüft wurde.

• Oder:

• Erkennbar rechtswidrig sind die von der

Verbandsversammlung getroffenen

Entscheidungen nicht. Allein dies, nicht die

Zweckmäßigkeit der Sachentscheidung, ist von

der Kommunalaufsicht zu prüfen.

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• Know-how-Einkauf

• Stärkung des ZVO als Wirtschaftsfaktor

• Erhalt und Ausbau attraktiver Arbeitsplätze beim

ZVO (…ist gewährleistet, dass den Arbeitnehmern durch die vorgesehenen

Transaktionen keine unangemessenen Nachteile entstehen werden, Zitat H.

Suhren im Bericht an die Verbandsversammlung)

• Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region

• Vorhersehbare Gebührenentwicklung

• Keine privatisierungsbedingten

Gebührenerhöhungen

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• Kein Know-how-Gewinn (lt. LRH)

• Abgang von Sachwerten im Anschaffungswert

von über 70 Mio€

• Personalabbau um 25%

• Einsatz von Leiharbeitern (aber massive Vorwürfe an die

Müllrebellen)

• Gebührensteigerung von 70,00 auf 150,00 €

• Aufkommensteigerung von 16 auf 19 Mio€

• Millionengewinne für die private Müllwirtschaft

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• Wegen ihrer Umsatzsteuerpflicht muss die für

den Abfallbereich zu gründende ZAG (jetzt: ZVO

Entsorgung GmbH) für gebührenfinanzierte

Leistungen in Höhe des Mehrwertsteuerbelastung

(damals 16%, heute 19%, jeweils auf 13 Mio€)

Einsparungen erzielen, um die Kostenlast für die

gebührenfinanzierte Abfallentsorgung nicht

insgesamt steigen zu lassen

• Für eine Übergangszeit werden die aus der

Umsatzsteuerpflicht erwachsenden Mehrkosten

mit allgemeinen Mitteln des ZVO getragen, d. h.

nicht auf den Gebührenzahler abgewälzt.

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• Das heißt nichts anderes, als dass die

Gebühren steigen, falls es nicht gelingt,

Einsparungen in Höhe von rund 2 Mio€ p. a. zu

erzielen

• Und „allgemeine Mittel des ZVO“ heißt nichts

anderes, als dass der (unser) ZVO das Geld

dann eben aus einer anderen Tasche zieht, in

die wir vorher eingezahlt haben.

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• Selbst das vom ZVO beauftrage Wirtschaftsprüfungsunternehmen

BDO hielt die „Kostensenkungsmöglichkeiten für gering“.

• Die Gutachter bezeichneten den ZVO als „gut geführten und

hocheffizienten Betrieb“.

• „Bei Durchsicht des Gutachtens fiel auf, dass die

Einsparmöglichkeiten im Wesentlichen auf innerbetrieblichen bzw.

organisatorischen Rationalisierungsmöglichkeiten beruhten, die auch

ohne Privatisierung realisiert werden könnten“.

• „Diese Einsparungen wären dann nach den Regelungen des

KAG direkt an die Gebührenzahler weiterzugeben und würden

nicht benötigt, um die umsatzsteuerlichen Nachteile und den

Gewinnzuschlag einer privatrechtlichen Gesellschaft

auszugleichen“.

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17,5 Mio€ Gebühren

3 Mio€ ZVO-Verwaltung

12 Mio€ echte Kosten

2,4 Mio€ Gewinn

Beispiel 2010 (vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung)

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19 Mio€ Gebühren

3 Mio€ ZVO-Verwaltung

3 Mio€ Gewinn

Prognose für 2011 (nach Inkrafttreten der Gebührenerhöhung)

16 Mio€Inkl.

Umsatz-steuer

ZVO Entsorgung GmbH

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• Die Gewinne stammen aus dem gewerblichen Bereich. Sie haben mit der Gebührenerhöhung nichts zu tun.

• Die Gebührenerhöhungen werden dem demografischen Wandel geschuldet

• Die neue Gebührenstruktur erhöht die Rechtssicherheit für die Bürger

• Durch die Erhöhung kann man künftigen Erhöhungen vorgreifen.

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• Die Gewinne stammen aus den Gebühren der

Bürger.

• Der ZVO-Direktor meint damit nur, die Gewinne

gingen uns nun nichts mehr an.

• Der demografische Wandel führt zu mehr

Kleinhaushalten, also zu mehr Zahlern der höchsten

Gebühren (Steigerung allein in 2011 über 700 T€).

• Die Rechtssicherheit ist unverändert.

• Das ist leider Unsinn. Wir warten doch lieber die

künftige Kostenentwicklung ab, insbesondere auch

die steigenden Einnahmen aus der Energieabgabe.

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1. Dem ZVO ist kein öffentliches Vermögen

verloren gegangen (Stichwort

Grunderwerbsteuer).

2. Der ZVO hat weiterhin volle Kontrolle über das

Unternehmen.

3. NAD hat 4,1 Mio€ für die Beteiligung gezahlt.

4. Mehr sei das Unternehmen eben nicht wert

gewesen.

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1. Es komme in der Region zur Schaffung sekundärer

Arbeitsplätze

2. Es gäbe eine vorhersehbare Gebührenentwicklung

3. Es gäbe keine privatisierungsbedingten

Gebührenerhöhungen

4. Erhalt des Besitzstandes für die bestehende Belegschaft

5. Erhalt und Ausbau attraktiver Arbeitsplätze beim ZVO

6. Die durch die Umstrukturierung neu begründete

Umsatzsteuerpflicht des Abfallbereichs führe nicht zu

einer Erhöhung der Kosten in Höhe des

Umsatzsteuersatzes, vielmehr eröffnet die

Umsatzsteuerpflicht die Möglichkeit des

Vorsteuerabzuges, womit Kostensenkungen verbunden

sind.

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• Die haben wir über alle ermittelten Fakten

laufend unterrichtet.

• Denen haben wir Infoabende und Vorträge

angeboten.

• Die haben wir auch zur heutigen

Veranstaltung eingeladen.

• Bis jetzt sind keine Wortbeiträge angekündigt.

So ist das, wenn Kreistag und ZVO den „offenem Dialog“ und „Bürgersinn“ fordern – und „Klappe halten“ meinen!

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Hans-Joachim Dockweiler (MdK):

Sehr geehrter Herr Kienitz ich fordere Sie auf, mich umgehend aus Ihrem Verteiler Zu streichen MfG Hans-Joachim Dockweiler

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Manfred Jöhnk (MdK):

Ich bin nicht ihr Mitstreiter - und ihren Müll will ich auch nicht - den behalten sie bitte künftig bei sich! Manfred Jöhnk

Von meinem iPhone gesendet

Ihr Mist interessiert mich immer noch nicht, Sie aufdringlicher Müllmann. Nehmen Sie mich unverzüglich aus Ihrem

Adressenspiegel heraus - ansonsten kommt jede mail retour zu Ihnen!

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Petra Kirner (MdK):

Ich denke die Sendung heißt Frontal 21 und nicht WISO!! Sie bringen aber auch alles durcheinander!!!

Friedrich-Karl Kasten (zur „Ehrenrettung“)

Sehr geehrter Herr Kienitz,

ein letztes Mal anworte ich Ihnen.

MfGFriedrich-Karl KastenKreistagsabgeordneter der CDU

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Joachim Wegener (Kreispräsident):

Passen Sie auf was Sie sagen!

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Marc-Oliver Potzahr (MdL):

Hat Nordrhein-Westfahlen keine eigenen Probleme, Herr Rechtsanwalt aus Minden?

Hilbert Neumann (MdK):

Hallo Hr.Kienitz,ich fordere Sie hiemit auf mich sofort aus Ihrem Verteiler zu streichen

Hilbert Neumann 

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Burkhard Klinke (SPD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag), nicht an uns:

„in toto ist das Gebührenaufkommen nicht gestiegen“

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Monika Obieray (MdK):

Deine Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. Der ZVO hat nichts abgegeben, er hat immer noch alles, was er vorher auch hatte. NAD hat aber eine ganze Menge eingebracht, die Gesellschaft wurde erweitert, die 49% sind ein Plus, deshalb ist die Beschränkung auf die 499 000 schlicht falsch. Ich hätte erwartet, dass du betriebswirtschaftliche Bilanzen lesen kannst.

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Wikipedia: Der Begriff „Betriebswirtschaftliche Bilanz“ existiert nicht. Du kannst den Artikel erstellen (Anleitung).Wenn dir die folgenden Suchergebnisse nicht weiterhelfen, wende dich bitte an die Suchhilfe.

Hat mit uns einen Info-Abend abgehalten, weitere Reaktionen:

FehlanzeigeFehlanzeige

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Haben mit uns einen Info-Abend abgehalten, weitere Reaktionen:

FehlanzeigeFehlanzeige

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Waren die einzigen, die sich Waren die einzigen, die sich eingebracht und in der eingebracht und in der

Verbandsversammlung kritisch das Verbandsversammlung kritisch das Wort ergriffen haben. Danke Herr Wort ergriffen haben. Danke Herr

Tech!Tech!

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Ein Ungleichgewicht entsehtEntschädigungsloser Übergang von Betriebsvermögen

Einkauf zu „Schnäppchenbedingungen“ (Was wusste Herr Rüder?)

Altlasten (Deponienachsorge) bleiben bei den Bürgen

Zahlen dafür sogar noch an die ZVO Entsorgung GmbH

Haben eine Anpassung an den LKI zu erdulden

Profitieren aber nicht von steigenden Energie- oder Wertstoffpreisen

Perfidie des Widerspruchsverfahrens

Die Politik (außer Freie Wähler) verweigert Die Politik (außer Freie Wähler) verweigert nicht nur die Auseinandersetzung. Sie nicht nur die Auseinandersetzung. Sie

weigert sich, das Problem zur Kenntnis zu weigert sich, das Problem zur Kenntnis zu nehmen.nehmen.

Die Strategie: erst gar nicht reagieren; Die Strategie: erst gar nicht reagieren; und wenn die Leute langsam lauter und wenn die Leute langsam lauter

werden werden heißt es:heißt es:

„„In dem Ton können wir nicht In dem Ton können wir nicht miteinander reden!“miteinander reden!“

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Auch der ZVO verweigert die Auch der ZVO verweigert die Auseinandersetzung.Auseinandersetzung.

Die Strategie:Die Strategie: •Nur da reden, wo es keinen Widerspruch Nur da reden, wo es keinen Widerspruch gibt (sog. „Bürgerfragestunde“). gibt (sog. „Bürgerfragestunde“). •Und nur keine Diskussionen! Stattdessen Und nur keine Diskussionen! Stattdessen persönliche Diffamierung.persönliche Diffamierung.•Und Informationen nur einseitig Und Informationen nur einseitig ausgeben.ausgeben.

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Nicht alles, was formal Nicht alles, was formal rechtmäßig ist,rechtmäßig ist,

ist auch richtig – man könnte ist auch richtig – man könnte auch sagen: anständig!auch sagen: anständig!

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1. Widerspruch gegen die Bescheide einlegen. Wer nicht

widerspricht ist rechtlos. (Formulare:

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2. Sich auf dem Laufenden halten. (Machen wir für Sie).

Dafür brauchen wir ihre e-mail-Adresse!

3. Ihren Kreistagsabgeordneten ansprechen, immer wieder.

4. Das Thema in die Parteien tragen, nicht den MdK

überlassen.

5. Freunde und Nachbarn informieren.

6. Den Müllrebellen beitreten. (Wenn 70 Mitglieder 100

Infoblätter verteilen, erreichen wir 7000 Haushalte. Bei

200 Mitgliedern sind es schon 20.000. Das wäre ein Drittel

der Bewohner im Kreis).

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1. Einräumen, dass da was schiefgelaufen ist.

2. Den Entsorgungsvertrag in Frage stellen

(unangemessene Benachteiligung einer

Partei).

3. Die NAD-Beteiligung in Frage stellen.

4. Notfalls die Verträge nachverhandeln.

5. Schadenersatzansprüche gegen die Berater

geltend machen.

6. Jedenfalls nicht noch 18 Jahre abwarten.

7. Und vielleicht einen geeigneten ZVO-Direktor

suchen.

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• Nicht immer nur über das reden, was andere falsch

machen

• Den „Menschen“ sehen

• Recherchefehler

• Strafanzeige gegen Direktor Suhren

• Plakative Äußerungen

• Vorwürfe an die Kreistagsmitglieder

• Waren wir immer sachlich?

• Newsletter

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Suhren im LN-Interview am 25.01.2012:

Es ist immer die Frage, was man miteinander vergleicht. Anders als andere Landkreise […] sorgen wir für ein adäquates Einkommen unserer Müllwerker. Wer niedrigere Gebühren will, müsste akzeptieren, dass unsere Müllwerker Niedriglöhne bekommen. Das ist aber auf keinen Fall die Absicht des Zweckverbandes.

Im Anschluss erreichten uns reihenweise empörte Briefe von ZVO-Mitarbeitern, die auf die Tatsache von Leiharbeit und den damit verbundenen Dumpinglöhnen hinwiesen.Alle Bitten an die LN zur Richtigstellung blieben bis heute ungehört.

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ZVO-Stellungnahme vom 27.03.2012 (zur Frage, ob der ZVO bei der Planung des MHKW-Neubaus Gelder „versenkt“ habe):

„Im Rahmen der Planung für das MHKW sind keine EUR 815.000,00 Planungskosten versenkt worden. Der Vorgang entspreche „geordnetem unternehmerischen Vorgehen“.

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• Alle Informationen zum Thema einschließlich dieses

Vortrages finden Sie auf unserer Internetseite

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• Alle links zu den Fernsehberichten von Frontal 21 und

Markt finden Sie ebenda.

• Sämtliche hier zusammengetragenen Informationen

beruhen auf öffentlich zugänglichem

Informationsmaterial und sind jederzeit nachprüfbar.

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