Post on 05-Apr-2015
IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung 2013
IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung
Quelle:GBl. vom 16.Dezember 2011, Nr. 21
IGH Primarstufe Info Klasse 4 Verfahren Grundschulempfehlung
Grundschulempfehlung Verordnung des Kultusministeriums vom 8.11.2011
pädagogische Gesamtwürdigung des Kindes• schulische Leistungen • Lern- und Arbeitsverhalten • bisherige Entwicklung des Kindes
• Notenregelung• Gymnasium Ø bis 2,5 (Deutsch, Mathematik)• Realschule Ø bis 3,0 (Deutsch, Mathematik)• Werkrealschule / Hauptschule ab 3,0
• Die Beratung orientiert sich an den Anforderungen der weiterführenden Schularten
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Formularbogen
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Bitte beachten:
Unterschriften nicht vergessen!
Oben rechts: Bogen ist für wen bestimmt?
Rückgabefrist für die IGH Primarstufe: 21.2.2012
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Beratungsverfahren durch externeBeratungslehrerInnen
A Beratungsvorgespräch mit einer externen Beratungslehrkraft (vertraulich)
und/oder
B Begabungstestung mit Auswertungsgespräch durch eine externe Beratungslehrkraft
Füllen Sie in diesem Fall den Anmeldebogen „Besonderes Beratungsverfahren“ (Blatt 4) aus und geben Sie ihn an die Grundschule zurück.
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Die Beratung ist vertraulich! Die LehrerInnen und die Schulleitung erhalten keine Informationen über die Gesprächsinhalte und Testergebnisse.
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Beratungsverfahren
Die Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen, muss 4 Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung erfolgen.
Das besondere Beratungsverfahren und ggf. Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft sind bis zum 3.5.2013 durchzuführen.
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Hinweis
Die abgegebene Grundschulempfehlung wird gegenstandslos, wenn
a) eine Schülerin bzw. ein Schüler das Ziel der Grundschule nicht erreicht, d.h. nicht in Klasse 5 versetzt werden kann
b) der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Unterstützungs- und Bildungsangebot geklärt werden soll
c) die Klasse 4 der Grundschule freiwillig wiederholt wird
Änderung der GrundschulversetzungsordnungDie Grundschulversetzungsordnung […] § 5 wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:»Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 4 wirdauf Antrag der Erziehungsberechtigten einmal währenddes Besuchs dieser Klassen gestattet, eine Klassefreiwillig zu wiederholen. Die freiwillige Wiederholungist zulässig am Ende der Klasse 1, während derKlasse 2, in den Klassen 3 und 4 in der Regel nur zumEnde eines Schulhalbjahres; über Ausnahmen entscheidetder Schulleiter.«
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Anmeldung an den weiterführenden Schulen
Alle Eltern müssen ihre Kinder an der gewünschten Schule (und Schulart) anmelden! Die Kinder werden an diesem Tag von der Grundschule für die Anmeldezeit beurlaubt (bitte die Klassenleitung schriftlich informieren).
Termine in Heidelberg: 20. / 21.3.2013
Achtung: Privatschulen haben gesonderte Termine.Die Anmeldung ist nur an einer weiterführenden Schule möglich!Ein Zweit- und Drittwunsch sollte an dieser Schule angegeben werden.
§ 3Entscheidung der Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche weiterführendeSchulart ihr Kind besucht. Sie müssen dieGrundschulempfehlung der aufnehmenden Schule nichtvorlegen.
Vorstellung der weiterführenden Schularten
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
IGH Primarstufe
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Wir wünschen allen Viertklässlern viel Erfolg in der jeweils geeigneten Schulart!
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