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27/06/13 HfH, Monika T. Wicki
Fachtagung Curaviva, Olten 19. Juni 2013
Im Wohnheim sterben?Ausgangslage und Handlungsmöglichkeiten in den Schweizer Wohnheimen der Behindertenhilfe.
27/06/13 HfH, Monika T. Wicki
Das Team
- Judith Adler- Simon Meier- Kooperationspartner
- Curaviva Schweiz- Dialog Ethik- Insos Schweiz- Institut Neumünster- Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich
- Sie
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Anteil der 60- und 80-Jährigen
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90
100
60‐Jährige 80‐Jährige
1900
2000
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Spezifischer demographischer Wandel
- Etwa 82‘000 Personen mit IV-Rente sind älter als 60 Jahre
- Steigende Anzahl älterer Menschen mit geistiger Behinderung
Es findet ein spezifischer demographischer Wandel im allgemeinen demographischen Wandel statt.
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Anteil Personen, die im Wohnheim leben
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10%
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80%
Personen ohne lebenslangeBehinderungserfahrung im
Alter von 95 Jahren
Personen mit lebenslangerBehinderungserfahrung im
Alter von 45 Jahren
Personen mit geistigerBehinderung im Alter von 40
Jahren
10%
45%
80%
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Die Einrichtungen der Behindertenhilfe
sind vom demographischen Wandel speziell betroffen.
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Palliative Care• verbessert die Lebensqualität von Menschen mit
unheilbaren, lebensbedrohlichen und chronisch fortschreitenden Krankheiten. Sie umfasst medizinische Behandlungen, pflegerische Interventionen sowie psychische, soziale und spirituelle Unterstützung in der letzten Lebensphase.
• Palliative Care kommt bei allen fortschreitenden Krankheiten ohne Heilungsaussicht und begleitend in Situationen mit unklarer Heilungsaussicht zum Einsatz –unabhängig vom Lebensalter, für alle Menschen und deren Angehörige (Nationale Strategie Palliative Care 2010-2012).
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Anteil Todesfälle, bei denen Entscheidungen am Lebensende getroffen wurden
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100%
Schweiz Personen mit geistiger Behinderung
51%
57%
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Entscheidungen am Lebensende
- Schmerz- und Symptommanagement - Abbruch lebensverlängernder Massnahmen - Künstliche Ernährung oder Beatmung - Palliative Sedation- Assistierter Suizid- …
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Selbstbestimmung am Lebensende
- Neues Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz 2013
- Selbstbestimmung soll auch im Hinblick auf medizinische Entscheidungen gestärkt werden
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Wie kann die Selbst- und Mitbestimmung am Lebensende von Menschen mit Behinderung,
insbesondere mit einer schwermehrfachen oder geistigen
Behinderung,
in den Wohnheimen gestärkt werden?
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Online Befragung- Oktober 2012 – Januar 2013- Todesfälle in den letzten 5 Jahren
- getroffene Entscheidungen- Selbst- und Mitbestimmung bei den Entscheidungen
- Leitlinien zu Palliative Care und Entscheidungen am Lebensende
- Weiterbildungen zu Palliative Care und Entscheidungen am Lebensende
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit
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Rücklauf
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10%
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Fragebogen Telefonate Kurzfragebogen Total
38%
22%
2%
62%
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Todesfälle
In 165 Wohnheimen sind in den letzten 5 Jahren 468 Personen gestorben
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0‐14 15‐44 45‐64 65‐84 85+
0.4%
15.4%
59.0%
21.8%
3.4%0.6% 2.7%12.4%
43.3% 41.0%
Prozen
t
Sterbealter
Sterbealter und Vergleich zur übrigen Bevölkerung
WohnheimeSchweiz
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0
200
400
600
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1000
1200
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0 ‐ 17 18 ‐30 31 ‐ 40 41 ‐ 50 51 ‐ 60 61 ‐ 70 71 ‐ 80 80+
111
1215 1176
15161439
813
250105
Anzahl Persone
n
Alter in Gruppen
Alter der Bewohnerinnen und Bewohner (n= 144)
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Prognose
In den nächsten 5 Jahren werden ca. 8000 Personen, die in den Wohnheimen der Behindertenhilfe leben, sterben
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Sind wir darauf vorbereitet?
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53.4%46.6%
Können die Bewohnerinnen und Bewohner bis an ihr Lebensende im Wohnheim bleiben? (n= 148)
Ja Nein
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20
40
60
80
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140
Wohnheim Spital bei Angehörigen Pflegeheim Sonstiges
130
85
7 6 8
Anzahl Persone
n
Sterbeort
Wo sind die Personengestorben? (n= 236)
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Welche Entscheidungen wurden getroffen?
0 10 20 30 40 50 60 70
assistierter Suizid
Einsatz lebensverlängernder Massnahmen
Abbruch von Massnahmen ohne Zustimmungdes Patienten
Palliative Sedation
Abbruch lebensverlängernder Massnahmen
Künstliche Ernährung oder Beatmung
Schmerz‐ und Symptombehandlung
1.3
4.8
6.1
14.4
18.7
19.3
59.6
0
2
7
11
21.3
35.3
61.8
Prozent
Art d
er Entscheidung
mit geistiger Behinderung (n=137) Alle Todesfälle (n=236)
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Wer entscheidet?
1
2
3
4
5
Arzt RechtlicheVertretung
Angehörige Patient
4.32 4.143.51
3.26
4.33 4.21
3.40
2.99
Stärke
des Einbezugs
Einbezogene Personen
Alle Todesfälle (n=186)
Personen mit geistiger Behinderung(n=134)
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0%
10%
20%
30%
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50%
60%
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80%
90%
100%
Patientenverfügung (n= 215) FeststellungEntscheidungsfähigkeit (n=
174)
Einfluss Person aufEntscheidung (n= 179)
39%
55%46%
Proz
ents
atz
Wie hoch sind die weiteren Mitbestimmungsmöglichkeiten beiEntscheidungen am Lebensende?
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Leitlinien
Sind Leitlinien zu Palliative Care und Entscheidungenam Lebensende in den Wohnheimen der Behindertenhilfe vorhanden?
Was ist der Inhalt der Leitlinien?
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10%
20%
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40%
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100%
Leitlinien zu PalliativeCare
Leitlinien zuEntscheidungen am
Lebensende
Instrument zur Erfassungder
Entscheidungsfähigkeit
9.7% 22.4% 5.6%
Prozen
t Ja‐An
tworten
Art der Leitlinien
Sind Leitlinien vorhanden? (n=143)
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Weiterbildung
Zu welchen Aspekten von Palliative Care und Entscheidungen am Lebensende wurden im letztenJahr Weiterbildungen durchgeführt oder sindgeplant fürs nächste Jahr?
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05
101520253035404550 46 46
34 33 33
2316 15
Anz
ahl I
nstit
utio
nen
Aspekte
Durchgeführte oder geplante Weiterbildungen zu Palliative Care (n= 124, Mehrfachnennungen möglich)
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05
1015202530354045 41
20 1915
12 11 104
Anz
ahl I
nstit
utio
nen
Aspekte
Durchgeführte oder geplante Weiterbildungen zu Entscheidungen am Lebensende
(n= 109, Mehrfachnennungen möglich)
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BedeutungIn Organisationen, die Leitlinien zu Palliative Care und/oder Instrumente zur Erfassung der Entscheidungsfähigkeit haben, können Personen mit einer Behinderung mehr selbst- und mitbestimmen bei Entscheidungen am Lebensende.
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Zusammenfassung• Kaum Leitlinien zu Entscheidungen am Lebensende• Sehr wenige Leitlinien zu Palliative Care• Praktische Keine Instrumente zur Erfassung der Entscheidungsfähigkeit
• Zahlreiche Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Entscheidungen am Lebensende
• Wenig partnerschaftlicher Einbezug der kranken oder sterbenden Person
• 1/3 der Wohnheime macht Weiterbildung zu diesen Themen
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Was kann man tun?• Leitlinien übernehmen• Weiterbildungen durchführen• Instrumente zur Erfassung der Entscheidungsfähigkeit zur Verfügung stellen
• Patientenverfügungen / Willenserklärungen gemeinsam mit der Person und der gesetzlichen Vertretung frühzeitig erstellen
• Möglichkeiten zur Mitbestimmung eröffnen
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KontaktDr. Monika T. Wickimonika.wicki@hfh.chInterkantonale Hochschule für HeilpädagogikSchaffhauserstr. 2398050 Zürich
044 317 12 34