Post on 12-Jan-2016
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Transnationale Kooperation bei grenzüberschreitenden UVP-Verfahren:
Bedeutung, Chancen, zukünftige Herausforderungen und absehbare
Trends
Iris ValkovićGENERALDIREKTION UMWELT
Direktion D - Implementierung, Governance & SemesterIris.Valkovic@ec.europa.eu
Der Ausgangspunkt
• Negative Umweltauswirkungen machen vor Grenzen nicht halt
• Idee und Theorie von UVPs entstanden zunächst im innerstaatlichen Kontext
• Internationale und multilaterale Abkommen zu grenzüberschreitenden UVPs
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Bedeutung der Espoo Konvention
• Globaler Aspekt - das führende und beispielgebende internationale Rechtsinstrument im Bereich der grenzüberschreitenden UVP
• Natur der Espoo Konvention - Multilaterales Abkommen mit der Schaffung bilateraler Verfahrensstrukturen
•
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Ziele der Espoo Konvention• Schaffung von Instrumenten zur Teilnahme betroffener
Staaten und deren Öffentlichkeit an grenzüberschreitenden UVPs für Projekte mit möglicherweise erheblichen Umweltauswirkungen
• Verhinderung oder Abschwächung von erheblichen Umweltauswirkungen sowohl im Ursprungsstaat als auch in betroffenen Staaten durch frühe Kooperation und Öffentlichkeitsbeteiligung
• Transparente UVP (Prüfverfahren) für bestimmte Projekte• Hilfestellung und Beistand für die Staaten bei der
Durchführung ihrer nationalen UVP im grenzüberschreitenden Kontext
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Die Relevanz der Konvention
• Anwendung ihrer Bestimmungen auf alle, in der Liste angeführten Projekte und größeren Projektänderungen
• Beitrag zum jeweils nationalen und internationalen Umweltschutz
• Ein internationales Forum zum Austausch von Erfahrungen und guten Beispielen, wie die Konvention (und internationales Umweltrecht) umzusetzen ist (sind) und UVPs durchgeführt werden
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Chancen• Verbesserung von Projekten und dadurch die Schaffung
eines besseren Schutzes von Schutzgütern wie Natur und menschliche Gesundheit in betroffenen Staaten
• Erhöhte Akzeptanz von Projekten auch in betroffenen Staaten durch frühe Einbeziehung der betroffenen Öffentlichkeit in ein Verfahren (Effekt von Transparenz und Partizipation)
• Entwicklung eines gegenseitigen Verständnisses durch den geregelten Austausch von Information und strukturierte Konsultation
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Chancen… Fortsetzung
• Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen (einschließlich des Vorteils, von einander gegenseitig zu lernen): auf administrativer, technischer Experten-Ebene und in der Zivilgesellschaft
• Ermöglichung eines umfassenderen, integrativen (Prüf-)Blickes auf die verschiedenen Auswirkungen eines Projektes durch breite Partizipation der Öffentlichkeit (quasi das “viele Augen Prinzip”)
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Herausforderungen (gegenwärtige und zukünftige)
• Richtige Identifikation jener Projekte und größeren Projektänderungen
• Frage nach dem adäquaten Zeitpunkt der Notifikation und dem Notifikations-Radius
• Die korrekte Anwendung der Konvention in Bezug auf die einzelnen Verfahrensschritte
• Identifikation, Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit des betroffenen Staates (vgl. Hierzu Aarhus Konvention)
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Herausforderungen… Fortsetzung
• Die Unterschiedlichkeit der jeweiligen Rechtssysteme von Ursprungs- und betroffenem Staat
• Die Frage der Sprachen-Regelung
• Der richtige, adäquate Umgang mit der Komplexität von einzelnen Verfahrensschritten und Dokumentationen
• Zusammenarbeit und Vereinbarungen zu den verschiedenen Zeitfristen und Zeitplänen
• Die Notwendigkeit, bei grenzüberschreitenden UVPs politische Konflikte und Interferenzen zu vermeiden
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Trends (und gute Praxisbeispiele)
• Vermehrte Planung und Umsetzung von Großprojekten im Infrastrukturbereich, die sich über mehrere Länder erstrecken und die Teilnahme von vielen verschiedenen Parteien vorsehen
• Weiterer Bedarf an bi- und multilateraler Zusammenarbeit und deshalb an entsprechenden (zwischenstaatlichen) Abkommen, die darauf abzielen, die Herausforderungen zu minimieren – Soll die Konvention geändert sein?
• Verstärkte Verwendung und Einsatz von Online- und E-Medien (Internet Plattformen)
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Trends… Fortsetzung
• Fortschreitendes Zusammenwirken und gegenseitige Beeinflußung der verschiedenen internationalen und speziell europarechtlichen Umweltrechtsbereiche
• Weitere Stärkung der Konvention durch die Öffnung für Nicht-ECE-Staaten
• Auf EU-Ebene führt die Zusammenarbeit von Europäischer Kommission und den Mitgliedstaaten zur weiteren Klärung und besserer Qualität von UVPs – Siehe z.B. den Vorschlag für eine neue UVP-Richtlinie
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Schlussfolgerungen• Die Verantwortlichkeit zur Durchführung einer UVP bleibt im
nationalstaatlichen Bereich
• Bilaterale Kooperations-Programme, wie jenes zwischen Österreich und der Slowakei, sind hervorragende Beispiele, wie (grenzüberschreitende) UVPs allen Beteiligten verständlicher und zugänglicher gestaltet und durchgeführt werden können
• Diese Art von Zusammenarbeit resultiert in größerer Effizienz, Vermeidung von unnötigen Verzögerungen oder Missverständnissen
• Das vorliegende e-MAT Projekt ist ein gutes Beispiel für gelungene Zusammenarbeit
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… schließlich
• Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
• Abschlusskonferenz des e-MAT-Projektes• Bratislava, 3. Dezember 2013
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