Konsalt Information und Beteiligung der Öffentlichkeit als Teil der Aktionsplanung Der laufende...

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konsaltInformation und Beteiligung der Öffentlichkeit als Teil der Aktionsplanung

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Der laufende Prozess – Information und Beteiligung der Öffentlichkeit als Teil der Aktionsplanung

Dipl. Soz. Margit Bonackerkonsalt GmbH Hamburg

Tagung „Lärmminderungs- und

Luftreinhalteplanung in Deutschland“

24./25. Februar 2005

konsaltInformation und Beteiligung der Öffentlichkeit als Teil der Aktionsplanung

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Inhalt:

Anlass

Auftrag

Vorgehen

Beteiligte

Bisherige Ergebnisse

Fazit

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Was macht konsalt ?

Moderation im Bereich Stadt-, Verkehrs- und Lärmminderungsplanung Beispiele: Planungswerkstatt Große Bergstraße – Planung einer Kommunaltrasse; Lärmminderungsplanung Berlin-Mitte

Prozesssteuerung und -management Schnittstelle zwischen Akustik, Stadt- und Verkehrspla-nung, Politik und Verwaltung, Bürgern und Institutionen

Gesellschaft für Stadt- und Regionalanalysen und Projektentwicklung mbHInterdisziplinär: Sozial- und Umweltwissenschaften, Geographie, Stadtplanung, Betriebswirtschaft

Befragungen und Analysen Beispiele Magdeburg-Studie; BeLL; LMP-VEP

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Lärmminderungsplanung Norderstedt

Moderation und Prozesssteuerung

Strategische Lärmkartierung: Lärmkontor GmbH

Aktionsplanung: Planungsbüro Richter- Richard

konsalt

Auftraggeber: Stadt Norderstedt

Auftragnehmer:

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Wer ist die „Öffentlichkeit“ nach URL (Art. 3, Abs. V) ?

die Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen dieser Personen.

… eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen

… sowie …

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Information Auftaktforum

Medien

MitwirkungArbeitsgruppenZwischenforum

Juni 2004 Januar 2005 Mai 2005 Juni 2005

VerkehrszahlenStrategische Lärmkarten

Aktionsplan!

MitwirkungÜberprüfung

der Aktionspläne

Information Ergebnisse

Ablauf Lärmminderungsplanung in Norderstedt:

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Das Auftaktforum im Rathaus Norderstedt:

Informationen zur

URL und zur

Lärmsituation

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Information: Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Art. 9)

Strategische Lärmkarten und Aktionspläne sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und an sie verteilt werden.(„… auch durch den Einsatz der verfügbaren Informationstechnologien…“)

„Die Information muss deutlich, verständlich und zugänglich sein. Eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten wird zur Verfügung gestellt.“

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Die Information erfolgt

durch…

Internet

www.norderstedt.de

Presse / Medien

Broschüren / Flyer

Öffentliche Veranstaltungen

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Internetnutzung in Deutschland nach Geschlecht

19

61

46

15

0

10

20

30

40

50

60

70

absolut in %

Männer

Frauen

Internetnutzung abhängig vom Geschlecht…

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Internetnutzung nach Alter

8676

34

80

65

18

0

20

40

60

80

100

unter 30 J. 30-49 J. 50+ J.

Männer

Frauen

…vom Alter…

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…vom Bildungsstand!

Internetnutzung nach Bildungsstand

alle; 62

Hauptschlule; 23

Lehre; 42

mittl. Reife; 63

Abitur; 82

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Mitwirkung: Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Art. 8 Aktionspläne, Abs. 7)

Die Öffentlichkeit soll …

zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört werden

… und …

die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken.

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Die Mitwirkung erfolgt in Foren …

Stadtverträglicher Straßenverkehr

Lärmschutz in Wohngebieten

ÖPNV und Fahrradverkehr

Ruhige Gebiete…und in Arbeitsgruppen!

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Zielsetzung der Arbeitsgruppen:

Aufzeigen von Problemen vor Ort

Einbeziehung subjektiven Empfindens

Akzeptanzerhöhung

Input für die Aktionsplanung an die Fachgutachter

16

17

Problem:

Parken in Wohngebieten

Lösungsansätze / Vorschläge:

Für Lkw tagsüber Ruhezonen schaffen

Nachtparkverbot für Lkw in Wohngebieten

(außerhalb Parkplätze schaffen und besser ausweisen)

AG Lärmschutzmaßnahmen in Wohngebieten

Themengruppe: Lkw-Verkehr

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Beispiel: Bürger-Oasen

Stadtpark

Moorbekpark

Ossenmoorpark

Willy-Brandt-Park

Scharpenmoorpark

Arbeitsgruppe Ruhige Gebiete:

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Erarbeitung des Aktionsplans (Entwurf)

Diskussion des Aktionsplans mit den Arbeitsgruppen

Abschlussforum im Juni 2005

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Entscheidung der Politik über den Aktionsplan

Die nächsten Schritte:

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Fazit: Worauf müssen Kommunen bei Lärmminderungs- und Aktionsplanungen achten?

1. Einrichtung Projektmanagement /- steuerung

2. Ggf. Auftrag an Moderation und Gutachter

3. Datenbeschaffung

4. Installation einer ressortübergreifenden Steuerunsgruppe

5. Aufstellung eines Zeitplans: Wer macht was bis wann?

6. Information: Wie? Welche Medien?

7. Beteiligung an der Aktionsplanung: Wer? Wie? Wann?

8. Überprüfung des Aktionsplan: Wer? Wie? Wann?

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!