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10 | 2013
Im Gespräch mit KV‐Vize Dr. Noack: Kassen müssen Morbidität endlich
anerkennen und finanzieren
Impfkampagne macht Schule:Ärzte diskutieren mit Schülern
übers Impfen
Informationen für den Praxisalltag:Neuerungen im EBM
Aktualisierungen bei DMPGültigkeit Krankenversichertenkarte
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 1
Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser
Wie beschlossen, ist der „Hausarzt‐EBM“ zum 1. Oktober in Kraft getreten. Wiedereinmal – leider – gab es Irritationen, Unverständnis und Frust an der ärztlichen Basis.Es ist schon erstaunlich, dass es ganz offensichtlich nur ungenügend gelingt, die fastschon permanenten Änderungen des EBM verständlich zu kommunizieren, vor allemaber, warum sie notwendig sind.
Vielleicht ist genau dies das eigentliche Dilemma. Die Notwendigkeit dieser ständigenModifizierungen ist einfach nicht plausibel zu erklären. Zu groß sind die Erwartungen,den EBM „gerechter“ zu stricken. Und so bleibt es immer wieder nur Stückwerk.Daran hat auch nichts geändert, dass die Neuerungen im Hausarzt‐Kapitel ausschließ‐lich von hausärztlichen Vertretern vorgenommen wurden. Und die Ankündigung, dasszum 1.4.2014 weitere Änderungen folgen, hat auch nicht zur Beruhigung beigetragen.
Fatal ist leider auch die öffentliche Begleitmusik. Da schwelt ein Streit über Zuständig‐keiten auf der Bundesebene, da gibt es den Vorwurf, diese Änderungen kämen vorallem den Hausärzten in den neuen Bundesländern zugute, und schließlich weisen dieÄnderungen eine nicht unerhebliche Zahl handwerklicher Fehler auf. Dass diese imNachgang von massiver Kritik nun zum Teil beseitigt wurden, ist ein gutes Zeichen,provoziert jedoch die Frage, warum nicht gleich so?
Bleibt unterm Strich die Erkenntnis, dass – wieder einmal – mit zu heißer Nadelgestrickt wurde, Schnelligkeit, Aktionismus die Sacharbeit dominierten. Für den Deut‐schen Hausärzteverband war das eine Steilvorlage zur Fundamentalkritik am „über‐holten, starren KV‐System“. Der Hausärzteverband könne es besser, so die Botschaft.Und dass letztlich auch noch einzelne KVen meinten, verbal via Medien übereinanderherfallen zu müssen, ist alles andere als erquicklich.
Liegt es wirklich nur am (zu knappen) Geld in den Honorartöpfen, dass es an der„EBM‐Front“ zu keiner Ruhe kommt? Oder gibt es nicht einige verhängnisvolle struk‐turelle Entwicklungen, die, resultierend aus Eigeninteressen und Machtansprüchen,der ärztlichen Selbstverwaltung mehr schaden als nutzen? Es droht eine Spaltung derÄrzte in eine Haus‐ und eine Facharztsektion, mit der unterm Strich eines nicht passie‐ren wird: dass mehr Geld ins System kommt. Denn die Kassen werden diese Situationnutzen, um die eine Seite gegen die andere auszuspielen. Und das kann man ihnennoch nicht einmal verübeln.
Ralf HerrePressesprecher der KV Brandenburg
Inhaltsverzeichnis
Seite 2 | AUSGABE 10 / 2013
Die Kassen müssen endlich die Morbiditätanerkennen und finanzierenAktuell im Gespräch mit MUDr./CS Peter Noack
Impfen macht SchuleNiedergelassene Ärzte diskutieren mit Schülernübers Impfen
MVZ wollen rein ...Auf ihrem Praktikerkongress forderte der BMVZdie Mitgliedschaft von MVZ in KVen
(Auf)gelesen
EBM‐Änderungen zum 1.10.2013Welche GOP werden von der KVBB in derAbrechnung automatisch zugesetzt?
EBM: Änderungen vonAbrechnungsausschlüssen
DMP Diabetes Typ 1 und Typ 2 sowie KHKaktualisiert
Vertrag zur Durchführung einer Tonsillotomiemit der AOK Nordost
Anpassung der Verträge mit den SonstigenKostenträgern
Krankenversichertenkarte noch begrenzt gültig
Schärfere Regeln gegen Nadelstichverletzungen
Berufspolitik 4
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Praxis aktuell 12
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AUSGABE 10 / 2013 | Seite 3
Inhaltsverzeichnis
Langfristiger Heilmittelbedarf: Konkretisierungdes VerfahrensEine Information der Gemeinsamen AG Heilmittelder KVBB und der Krankenkassen
Schnelltest auf Schwangerschaft: Ringversuchspflicht entfällt
Stark in die Zukunft ‐ Die LAGO wird 20 Jahre jung
Niederlassungen im September 2013
Zulassungen und Ermächtigungen
Nachbesetzungen
Zulassungsmöglichkeiten
Praxisbörse
Fortbildungen
Glückwünsche
Impressum
Praxis aktuell 19
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Service 37
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Die Gesamtvergütung 2013ist jetzt, im Herbst, unterDach und Fach. Reicht dasGeld, um alle ärztlichenTätigkeiten zu vergüten?
Leider immer nochnicht! Die durch die bis‐herige Budgetierungunserer Gesamtvergü‐tung eingetretene Unter‐finanzierung konntezwar gemindert werden,jedoch besteht vor allemim fachärztlichen Bereichweiterer Nachholbedarf.
Inwiefern?Bei den Fachärzten werden etwa
13 Prozent der abgerechneten Leis‐tungen innerhalb der MGV quotiertund nicht zum Preis des Orientie‐rungs punktwertes vergütet. Das siehtim hausärztlichen Bereich mit rundeinem Prozent deutlich besser aus.
Die 45 bis 50 Millionen Euro mehr in derMGV gegenüber 2012 – je nachdem wieman die Bereinigung der Psychothera‐
pie sieht – werden ja unterschiedlichauf den haus‐ und den fachärztlichenVersorgungsbereich verteilt. Warum?
Eine einfache „Faktenantwort“:Weil die Quotierungen in der Vergan‐genheit noch höher waren, es we‐sentlich mehr RLV‐Überschreiter beiden Fachärzten gibt und die Vergü‐tung der RLV‐überschreitenden Leis‐tungen mit miserablen Punktwertenerfolgen musste. Übrigens eine Folgeder Trennung unserer Gesamtvergü‐tung unter Budgetbedingungen; poli‐tisch gewollt zu Gunsten der haus‐ärztlichen Vergütungsanteile.
Das Honorarplus von knapp siebenProzent macht es möglich, dass die Fall‐werte um je einen Euro angehobenwerden können. In unterversorgtenRegionen gar um vier Euro …
Ja, aber: Die Fallwerte werden nurbei Fachärzten um einen Euro ange‐hoben. Die Anhebung um vier Europro Fall gilt zurzeit nur für zwei Regio‐nen bei der hausärztlichen Versor‐gung. Viel wichtiger ist es, dass wirmit diesem Ergebnis bundesweit in
Aktuell im Gespräch
Seite 4| AUSGABE 10 / 2013
Die Kassen müssen endlich dieMorbidität anerkennen undfinanzieren!Aktuell im Gespräch mit Dr. Peter Noack, Stellvertretender Vorsitzender der KV Brandenburg
der Spitze liegen und damit voraus‐sichtlich alle neuen Leistungen desEBM – eben wie die Pauschale für diefachärztliche Grundversorgung ‐ zumvollen Preis des EBM bezahlen undeinen Katalog förderungswürdigerLeistungen mit einem Zusatzpunkt‐wert bezahlen können. Dieser wurdemit den Berufsverbänden abgestimmtund beinhaltet beispielsweise auchdie Förderung von Mitbesuchen inHeimen bei den Hausärzten.
Diese Regelungen gelten jetzt erst ein‐mal für das IV. Quartal 2013. Wie wirktsich das Honorarplus auf die Quartale I bis III aus?
Die Vertreterversammlung hat imGrundsatz beschlossen, dass der Vor‐stand in ähnlicher Weise Nachvergü‐tungen für das abgelaufene Jahr 2013vornehmen soll. Dies prüfen wir zur ‐zeit, weil dazu umfangreiche Nachbe‐rechnungen notwendig sind. Dabei istunser Ziel ganz eindeutig: Noch indiesem Jahr die ersten Nachvergü‐tungen!
Auf der Bundesebene sind gerade dieersten Verhandlungen über die MGV2014 angelaufen. Bedeutet das, dasswir in Brandenburg nicht wieder biszum August 2014 mit regionalen Ent‐scheidungen rechnen müssen?
Mit Blick auf die letzten Verhand‐lungen für 2013 und das Verfahren vordem Landesschiedsamt habe ich daeher große Zweifel, noch in diesemJahr zu einem Ergebnis zu kommen.Es sei denn, die Kassen erkennen die
gleichen regionalen Notwendigkeitenfür Veränderungen wie wir und an‐erkennen diese auch durch ent spre‐chende Geldmittel.
Honorarverhandlungen sind kein Wunschkonzert. Trotzdem – was wün‐schen Sie sich für 2014 von den Kassen?
Ganz klar: Endlich die Anerkennungder besonderen, höheren Morbiditätder brandenburgischen Versichertenund des damit verbundenen erhöhtenArbeitsaufwandes unserer Kollegen.Wenn diese Kausalität akzeptiertwird, muss die Steigerung der Gesamt‐ vergütung 2014 über denen des Bun‐des liegen. Und dann darf man nichtvergessen: Wir haben Nachholbedarf!
Stichwort Hausarzt‐EBM. Die Wogenschlagen hoch, es hagelt Kritik, jetztkommen die ersten Nachbesserungen.Was ist da falsch gelaufen?
Diese Beurteilung ist eigentlichnicht mein Bier als Facharzt. Da wiraber als KV umzusetzen haben, zweikurze Antworten als „ Beobachter“:Rein sachlich – wir benötigen mehrund bessere Kommunikation unterHausärzten und KVen vor – und da‐rauf liegt die Betonung ‐ Einführ ungneuer Bewertungen, als nur Kommu‐nikation zur Information nach Ein‐führung.
Und die zweite?Eine etwas zugespitze: Der SPD‐
Politiker Müntefering meinte einmal,„Opposition ist Mist“. Ich meine: Einneuer EBM unter Mengen‐ und
Aktuell im Gespräch
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 5
Finanzneutralität mit Umbewertungvon Leistungen und erheblichenstrukturellen Änderungen ist auch„Mist“.
Täuscht der Eindruck, dass sich die ver‐fasste Ärzteschaft wieder einmal selbstein Bein stellt?
Möglicherweise in Berlin, in Bran‐denburg keinesfalls !
Die Telefone der Abrechnungsberaterin der KV glühen. Wo liegen die Pro‐bleme?
Viele Kollegen haben zu den Neue‐rungen des EBM Fragen, obwohl allesveröffentlicht wurde. Zum Bei spiel,
wie es sich mit dem Chroniker zu‐schlag und der hausärztlichen Vorhal‐tepauschale verhält, oder wie die PFGbei den Fachärzten abgerechnet wird.
Trotzdem: Wird es regionale Veranstal‐tungen zu den Neuerungen geben?
Ja, sechs fanden bereits mit großerTeilnahme statt, sechs weitere sindkonzipiert. Insgesamt gehe ich davonaus, dass rund 500 Kolleginnen undKollegen an diesen Terminen teil‐nehmen.
Danke für das Gespräch
Die Fragen stellte Ralf Herre
Aktuell im Gespräch
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Detaillierte Informationen unterwww.ihre‐aerzte.de
Berufspolitik
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 7
Impfen macht Schule Niedergelassene Ärzte diskutierten mitSchülern übers Impfen
Die gemeinsame Impfkampagnevon KV Brandenburg (KVBB) und Part‐nern hat dieses Jahr im wahrstenSinne des Wortes Schule gemacht.Das Strittmatter‐Gymnasium in Gran‐see und die Elsterlandgrundschule inHerzberg haben uns dafür ihre Türengeöffnet; die Biologielehrer tratenihre Unterrichtsstunden für einen Tagan niedergelassene Ärzte ab.
Los ging’s am 23. September inGransee. Schüler aus drei 8. Klassenhatten an diesem Montag einen Ter‐min zur „Impf‐Stunde“ mit Kinder‐und Jugendarzt Jens‐Uwe Köhler.„Wer von Euch hat schon die Maserngehabt? Wer die Windpocken?“, frag‐te er die Jugendlichen. Wenige Händegingen bei den Masern nach oben,deutlich mehr waren es bei den Wind‐pocken – und schon war Herr Köhlermitten drin im Thema.
Er erläuterte, wie leicht und schnellsich die hochansteckenden Viren ver‐breiten, welche Krankheiten sie auslö‐sen und welche gefährlichen Kompli‐kationen sie mit sich bringen können.Die Schüler waren ganz bei der Sache,nicht zuletzt auch, weil der erfahreneKinderarzt die Theorie mit Beispielen
aus seinen Praxis‐ und Klinikjahrenverdeutlichte. Mit ihrem Wissen ausdem Bio‐Unterricht konnten die Acht‐klässler auch punkten, so dass sicheine lebhafte, Wissen vermittelndeDiskussion entwickelte.
Und sie nutzten die Gelegenheit,um den Doktor und die KVBB‐Bera‐tungsapothekerin Marianna Kaisermit ihren Fragenrund ums Impfenzu löchern. WelcheImpfungenbraucht man über‐haupt? Warumgibt es noch keineImpfung gegenHIV? Was kannbeim Impfenschief gehen? Imp‐fen Sie sich eigent‐lich selbst?
Herr Köhler waram Ende desTages mit „seinen“ Schülern sehrzufrieden. Aufmerksam, interessiertund diszipliniert, lobte er. Auch dieGranseer Schüler und Lehrer fandenden „Impf‐Unterricht“ klasse. Es seiwichtig, die Jugendlichen für Präven‐
tion und Gesundheitsvorsorge zu sen‐sibilisieren, sagte Schulleiter Dr. UweZietmann. „Deshalb gerne wieder.“
Drei Tage später stand für dieSechstklässler der Elsterlandgrund‐schule in Herzberg ein PIKS‐Projekt‐
tag auf demStundenplan.Dr. MargretAltwein‐Grosavon der Ärzt‐lichen Gesell‐schaft zur Ge‐sundheitsför‐derung derFrau sprachmit den Schü‐lern über diePIKS‐Themen:
Prävention, Impfen, Krebs, Sexualität.Die niedergelassene Gynäkologin warfauch einen Blick in die Impfausweise
der Schüler. Die waren bei den meis‐ten auf dem aktuellen Stand, wie dieÄrztin erfreut feststellte.
Überhaupt wussten die Elf‐ undZwölfjährigen in punkto Impfen gutBescheid. So konnten sie schon eineReihe von Krankheiten aufzählen,gegen die es eine Impfung gibt. Einigeerzählten von ihrem nächsten Termin beim Kinderarzt, bei dem auch ihreImpfungen überprüft werden würden.
„Unsere Schule ist schon seit siebenJahren bei dem PIKS‐Projekt dabei“,sagte Biologielehrerin Marion Siebert.Für die Schüler sei es stets eine inte‐ressante und abwechslungsreicheErfahrung und auch thematisch passePIKS gut zum Themenplan des Bio‐Unterrichts.
Text und Fotos: ute
Berufspolitik
Seite 8 | AUSGABE 10 / 2013
MVZ wollen rein … Auf ihrem Praktikerkongress forderte der BMVZ die Mitglied‐schaft von Medizinischen Versorgungszentren in KVen
Medizinische Versorgungszentren(MVZ) sollten als Institutionen Mit‐glieder in den regionalen Kassenärzt‐lichen Vereinigungen (KV) werden.Das sagte Dr. Bernd Klöppl, Vorstands‐vorsitzender des BerufsverbandesMedizinischer Versorgungszentren(BMVZ) auf dem BMVZ‐Praktikerkon‐
gress Ende September in Berlin.Stimmberechtigt sollten die MVZjedoch nicht sein.
Zum einen würde durch die Institu‐tions‐Mitgliedschaft auch für MVZ derrechtliche Rahmen von KVen gelten.Zum anderen würde sie helfen, die
Kommunikation zwischen KV undMVZ generell zu verbessern, hofftKlöppl. Zwar habe sich das Verhältnisinzwischen schon entspannt, aller‐dings sei man längst nicht da ange‐kommen, wo man hin wolle. Lauteiner Umfrage seines Verbandesunter den Mitgliedern fühle sich einGroßteil von den KVen zwar geduldet,aber nicht akzeptiert, kritisierte er.
Problematisch sei nach wie vor,dass die Rechtslage auf den Arzt inder Einzelpraxis zugeschnitten sei,kooperative Strukturen jedoch hintenrunterfielen. Er appellierte an Politikund Kassenärztliche Bundesvereini‐gung (KBV), dies endlich zu ändern.„Wir sind keine nebensächliche struk‐turelle Angelegenheit mehr“, betonteder BMVZ‐Chef. 1.814 MVZ habe esbundesweit im vierten Quartal 2011gegeben. Tendenz steigend. Rundzehn Prozent der ambulant tätigenÄrzte arbeiteten in einem MVZ. „Esgibt in der ambulanten Medizin einBedürfnis nach MVZ.“ Das müsstenKBV und Politik berücksichtigen.
Rückendeckung gab’s dafür vonFranz Knieps. Der ehemalige Chef‐ideologe des AOK‐Bundesverbandesund Abteilungsleiter im Bundesminis‐terium für Gesundheit (BMG) unterMinisterin Ulla Schmidt forderte denkünftigen neuen Hausherrn oder dieHausherrin im BMG auf, Ordnung indie Vielfalt der Kooperationsformenzu schaffen.
Den scheidenden Gesundheitsminis‐ter Daniel Bahr kritisierte er zudemscharf dafür, dass dieser im Versor‐gungsstrukturgesetz Kapitalgesell‐schaften als Träger von MVZ ausge‐schlossen habe. Schließlich sei auch
jeder Arzt ein Unternehmer, der zuse‐hen müsse, wie er seinen Praxisge‐winn sinnvoll investiere. Allerdingsstellte Knieps auch fest, dass Ethikganz klar vor Monetik gehe.
ute
Berufspolitik
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 9
Falsch! KommentarVielleicht hat es in der Praxis etwas länger
gedauert als es hätte dauern sollen, allein – werheute sagt, MVZ seien lediglich geduldet, aberkeinesfalls akzeptiert von den KVen, der hinktder Zeit hinterher. Auch, dass kooperativeStrukturen in der KV‐Landschaft „hinten runterfallen“ würden, ist falsch. Im Gegenteil, Koope‐ration ist einer der Schlüssel, in den kommen‐den Jahren medizinische Versorgung zu ge‐währleisten.
Allerdings ist es nicht das Domizil allein vonMVZ. Der kooperative Gedanke gilt ebenso fürdas Miteinander von Einzelpraxen, Fachgrup‐pen, ärztlichen und nichtärztlichen Strukturen,ambulant und stationär … Dazu bedarf es imÜbrigen keiner neuen institutionellen Struktu‐ren, dazu bedarf es des gesunden Menschen‐verstandes und des Willens, sich kooperativ zuengagieren. ‐re
Ärzte Zeitung, 4.10.2013Zu: Schwarz‐Rot: Viel Raum für Kom‐promisse
„Mit dem Sondierungstreffen vonUnion und SPD beginnt auch in derGesundheitspolitik der Check‐up: Was
geht in einer großen Koalition, wogibt es Streit? (…) Bei der ambulan‐ten Versorgung in ländlichen Regio‐nen sind sich Union und SPD relativeinig: Patienten sollen den Arzt guterreichen können und eine ebenso
Berufspolitik
Seite 10 | AUSGABE 10 / 2013
Albtraum
Träumen Sie auch so gern und oftwie ich? Egal, lassen Sie sich einfachmal erzählen … Jüngst träumte ich,Brandenburg habe viel zu viele Haus‐ärzte. Zumindest schien dies die oppor‐tune Sichtweise in so mancher (Traum)‐Region zu sein. Und so nahm dieGeschichte ihren Lauf …
Ländliche Region, hausärztlicher Ver‐sorgungsgrad rund 90 Prozent, eineinteressierte, ernsthaft interessierteHausärztin beantragt eine Zulassung,nachdem sie sich vorher der Praxis‐räume in einer Apotheke versicherthat, erhält diese Zulassung, um danachfestzustellen, dass ihre zukünftigeTätigkeit nicht erwünscht ist; die Pra‐xisräume standen nicht mehr für eineVermietung zur Verfügung.
Mein gefiederter Nestnachbar würdesagen, „typisch, solchen Unsinn kannman nur träumen“! Falsch! Dieser Un‐sinn ist Realität, wenngleich ein Alb‐
traum. Die vor Ort tätigen Hausärzte –ein Teil bereits hoch betagt – hattendem Apotheker mit Kündigung derFreundschaft gedroht, wenn er dennseine Räume an eine neue Hausärztinvermiete.
Wer diese freundschaftliche Verban‐delung eines Apothekers mit den ihnumgebenden Ärzten kennt, kann des‐sen Nein‐Entscheidung nachvollziehen.Im Interesse der Patientenversorgungist dies allerdings nicht. Statt froh zusein, dass ärztlicher Nachwuchs denWeg in die ländliche Region findet,wird ihm, dem Nachwuchs, dieser Wegdurch die eigenen Kollegen vermint.
Manchmal sollte, nein muss man ein‐fach über seine (Alb)Träume reden, umso manchen Schlafwandler – das ist indem Falle eine wohlwollende Umschrei‐bung für Starrsinn – wachzurütteln,meint Ihr …
… specht
(Auf)gelesen
Berufspolitik
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 11
hochwertige Versorgung wie in städti‐schen Gebieten erhalten. Während beider CDU das vor allem über die Stei‐gerung der Attraktivität des Hausarzt‐berufes erreicht werden soll, setzt dieSPD auf die hausarztzentrierte Versor‐gung. In unterschiedlicher Ausprä‐gung wollen beide Parteien die Zu‐sammenarbeit von ärztlichen undpflegerischen Heilberufen ausbauen,die CDU spricht sich auch für mobileGesundheitsdienste aus. Die Unionwill die rechtlichen Rahmenbedingun‐gen für einen Ausbau der Telemedizinerreichen. Bei der SPD sollen inte‐grierte Versorgungskonzepte mitTelemedizinprojekten verknüpft werden. (…)“
Ärzte Zeitung online, 1.10.2013Zu: Gremium für Bedarfsplanunggeschaffen
„.Der Brandenburger Landtag hatdie Grundlagen für das GemeinsameLandesgremium nach Paragraf 90aSGB V geschaffen. Dem Gremium, dasüber sektorenübergreifende Versor‐gungsfragen beraten soll, gehören inBrandenburg unter dem Vorsitz desGesundheitsministeriums KV, Kran‐kenkassen, Landeskrankenhausge‐sellschaft und die kommunalen Spit‐zenverbände als ständige Mitgliederan. Patienten‐ und Selbsthilfeorgani‐sationen, die Landesärztekammer,der Landespflegerat und die Psycho‐therapeutenkammer erhalten ein Mit‐
beratungsrecht. (…)" Mit dem Ge‐meinsamen Landesgremium schaffenwir einen weiteren wichtigen Bau‐stein, um in Brandenburg den künf‐tigen Herausforderungen der gesund‐heitlichen Versorgung im Land ge‐recht zu werden", sagte SylviaLehmann, gesundheitspolitischeSprecherin der SPD‐Fraktion im Landtag. (…)“
Lausitzer Rundschau, 2.10.2013Zu: Neue Studiengänge starten amfrisch gekürten Universitätsstandortder BTU
„(…)Mit den beiden zum Winter‐semester 2013/14 neu eingerichtetenGesundheitsstudiengängen verfügtdie BTU Cottbus–Senftenberg überein Alleinstellungsmerkmal: Das Stu‐dium der Pflegewissenschaft schließtmit dem Bachelor und zugleich miteinem Berufsabschluss in der Gesund‐heits‐ und Krankenpflege oder Alten‐pflege ab. Das Studium der Thera‐piewissenschaften führt neben demakademischen Bachelor zusätzlich zueinem berufsqualifizierendenAbschluss in der Physiotherapie.Damit schärft der Standort Senften‐berg der Brandenburgischen Tech‐nischen Universität sein Profil in Rich‐tung Gesundheitswissenschaften undwird der im übrigen Europa bereitspraktizierten Akademisierung vonGesundheitsberufen gerecht. (…)“
Praxis aktuell
Seite 12 | AUSGABE 10 / 2013
EBM‐Änderungen zum 1.10.2013Welche Gebührenordnungspositionen (GOP) werden von derKVBB in der Abrechnung automatisch zugesetzt?
Als Service für die Vertragsärzte imLand Brandenburg wird die KVBBbeginnend mit dem Abrechnungs‐quartal IV/2013 die Pauschale zurFörderung der fachärztlichen Grund‐versorgung (PFG) nach den Vorgabendes Bewertungsausschusses in derAbrechnung automatisch zusetzen.Daraus folgt, dass eine Angabe derGOP für die PFG in der Quartalsab‐rechnung nicht erforderlich ist! Wirdneben der Abrechnung mit der KVBBeine selektivvertragliche Behandlungabgerechnet, könnte diese die Be‐rechnung der PFG ausschließen. DieseFälle müssen von der Praxis mit derSymbolnummer 99220 gekennzeich‐net werden.
Die Zusatzpauschale für die Wahr‐nehmung des hausärztlichen Versor‐gungsauftrages (GOP 03040 und04040) wird ebenfalls entsprechendder Vorgaben des Bewertungsaus‐schusses durch die KVBB automa‐tisch ergänzt.
Die Ergänzung der Honorarabrech‐nung um bestimmte GOP wird anson‐sten unverändert fortgeführt. Dazugehören Symbolnummern aus Son‐derverträgen, die das ausdrücklichvorsehen. Darüber hinaus sind folgen‐de GOP des EBM betroffen:• die Zusatzpauschalen für die
Besuchsbereitschaft 01211, 01215, 01217 und 01219,
• die Laborgrundpauschalen nach den GOP 01700, 01701, 12220 und 12225,
• der Laborbonus 32001 (unter Berücksichtigung der definierten Ausnahmen, vgl. KV‐Intern 3/2013) und außerdem
• die Verordnungsgebühr für Heilmittel 99600.
Ansprechpartner:Abrechnungsberater 0331/98 22 98 03
Der Bewertungsausschuss hat mitWirkung zum 1.10.2013 die Abrech‐nungsbestimmungen der neuenZusatzpauschalen für die Wahrneh‐mung des hausärztlichen Versor‐gungsauftrages (GOP 03040 bzw.04040) sowie der neuen Chroniker‐pauschalen (GOP 03220, 03221 bzw.04220, 04221) ergänzt.
Der Ansatz dieser GOP ist weiterhinin Behandlungsfällen ausgeschlossen,in denen der Haus‐ bzw. Kinderarztfachärztliche Behandlungen nach deralten sog. „KO‐Liste“ bzw. der„Onkologie‐Vereinbarung“ (Anlage 5bzw. 7 der Bundesmantelverträge)oder den GOP 35111‐35113, 35120,35130, 35131, 35140‐35142, 35150 oderden Abschnitten 30.5, 30.7, 30.9 und35.2 des EBM abrechnet.
Diese Ausschlüsse finden nun inversorgungsbereichsübergreifendenBerufsausübungsgemeinschaften,MVZ und Praxen mit angestelltenÄrzten keine Anwendung, soferndiese Behandlungen von Vertrags‐ärzten des fachärztlichen Versor‐gungsbereichs durchgeführt werden.
Hierdurch wird eine Gleichstellungvon in Einzelpraxen und in vorgenann‐ten Praxiskonstellationen tätigen Ver‐tragsärzten erreicht.
Den Beschlusstext sowie die KO‐Liste finden Sie auf der Internetseite:http://www.institut‐des‐bewer‐tungsausschusses.de/ba/beschluesse.html
Praxis aktuell
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 13
EBM: Änderungen vonAbrechnungsausschlüssen
Ansprechpartner:Abrechnungsberater 0331/98 22 98 03
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Praxis aktuell
Seite 14 | AUSGABE 10 / 2013
DMP Diabetes Typ 1 und Typ 2 sowie KHK aktualisiert
In der August‐Ausgabe von „KV‐Intern“ hatten wir Sie über dieNeuerungen zu den DMP‐VerträgenAsthma, COPD und Brustkrebsinformiert. Mit Wirkung ab 1.10.2013wurden nun auch die übrigen DMP‐Verträge Diabetes Typ 1 und Typ 2sowie KHK geändert. Zwar gibt es fürdiese Indikationen noch keine neue G‐BA‐Richtlinie, die eine umfassendeÄnderung der Versorgungsinhaltenach sich zieht, doch sind auch hiereinige Aktualisierungen erforderlich:
Da bis zum Inkrafttreten der jeweili‐gen G‐BA‐Richtlinie die bisherigenRegelungen der Risikostrukturaus‐gleichsverordnung weitergelten,wurde ein entsprechender Hinweis inden Vertrag aufgenommen.
In Umsetzung der DMP‐Aufbewah‐rungsrichtlinie beläuft sich die Aufbe‐wahrungsfrist der Dokumentationenund übermittelten Datensätze der
Diabetes‐DMP nunmehr auf 15 Jahre.Zum DMP KHK war diese Änderungbereits im Vorfeld umgesetzt worden.Für den fachärztlichen Versorgungs‐sektor im DMP KHK beträgt die Min‐destdauer der Teilnahme an kardiolo‐gischen Qualitätszirkeln nun nur noch6 statt bisher 8 Stunden im Jahr.
Außerdem wurden zahlreiche for‐male und redaktionelle Aktualisierun‐gen vorgenommen, die Teilnahmeer‐klärungen der Vertragsärzte aktuali‐siert und durch Zeitablauf obsoleteRegelungen gestrichen.
Die aktualisierten Verträge findenSie auf der Homepage der KVBB unterwww.kvbb.de, Rubrik Verträge.
Ansprechpartner:Fachbereich QualitätssicherungFachbereich Verträge
Nach langer Verhandlungszeit ist esgelungen, auch mit der AOK Nordosteinen Tonsillotomievertrag mit Wir‐kung ab 1.10.2013 zu schließen. Ver‐tragsärzte, die bereits an Tonsilloto‐mie‐Verträgen teilnehmen, benötigenkeine neue Teilnahmegenehmigung.
Der Vertrag stimmt inhaltlich weit‐gehend mit den bereits bestehendenVerträgen überein; allerdings verzich‐tet die AOK auf ein Einschreibever‐fahren für die Versicherten. Bis zurVollendung des siebten Lebensjahreskönnen alle Versicherten der AOKNordost nach dem Vertrag versorgtwerden. Die Vergütung entspricht derim Ersatzkassenbereich (mit der KKH,der BARMER GEK und der HEK) ver‐einbarten.
Den Vertrag finden Sie auf derHomepage der KVBB unterwww.kvbb.de, Rubrik Verträge.
Über den Button „Teilnahme“ ge‐langen Sie zu den Teilnahmeerklärun‐gen der Vertragsärzte und zu allenübrigen relevanten Dokumenten: derVersicherteninformation und den Vor‐drucken für die Arztbriefe an denweiterbehandelnden Kinderarzt / All‐gemeinmediziner sowie den nachbe‐handelnden HNO‐Arzt. Das in den übrigen Verträgen verein‐barte Patientenmerkblatt ist hiernicht Vertragsbestandteil.
Praxis aktuell
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 15
Vertrag zur Durchführung einerTonsillotomie mit der AOK Nordost
Ansprechpartner:Abrechnungsberater 0331/98 22 98 03Fachbereich QualitätssicherungFachbereich Verträge
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Die KVBB hat mit den SonstigenKostenträgern die Anpassung derVergütung an die neuen, ab Oktober2013 gültigen EBM‐Bewertungen ver‐einbart. Im Rahmen von Nachträgenwurden zum 1.10.2013 die Punktwerteim Vertrag zur Betreuung von Asylbe‐werbern mit dem Landkreis Potsdam‐Mittelmark auf 14,45 Cent und imSozialhilfevertrag mit dem LandkreisOder‐Spree auf 11,59 Cent angehoben.
Änderungen bei der Abrechnung undder Vergütung der ärztlichen Leistun‐gen ergeben sich für Sie hieraus nicht.
Die aktualisierten Verträge findenSie auf der Homepage der KVBB unterwww.kvbb.de, Rubrik Verträge.
Praxis aktuell
Seite 16 | AUSGABE 10 / 2013
Anpassung der Verträge mit denSonstigen Kostenträgern
Ansprechpartner:Abrechnungsberater 0331/98 22 98 03Fachbereich Verträge
Krankenversichertenkarte noch begrenzt gültig
Ab dem 1.1.2014 gilt grundsätzlichnur noch die elektronische Gesund‐heitskarte als Nachweis für den gülti‐gen Leistungsanspruch des Patienten(Anlage 4a, Bundesmantelvertrag ‐Ärzte).
Alte Krankenversichertenkartenkönnen in den Praxen jedoch weiter‐hin – wie gewohnt – eingelesen undverwendet werden, solange derenGültigkeit noch nicht abgelaufen ist.Zur Vermeidung von Problemen in der
Praxis wurde diese Übergangsrege‐lung unbefristet in den Vertrag aufge‐nommen.
Weitere Änderungen im Umgangmit der elektronischen Gesundheits‐karte in der Praxis ergeben sich nicht.
Ansprechpartner:Abrechnungsberater 0331/98 22 98 03
Seit Juli dieses Jahres ist die neueBiostoffverordnung in Kraft. Sie wan‐delt die EU‐Nadelstichrichtlinie in na‐tionales Recht um, so das Bundesmi‐nisterium für Arbeit und Soziales.
Ziel der EU‐Richtlinie ist es, Beschäf‐tigte im Gesundheitsdienst vor Infek‐
tionen infolge von Verletzungen durchgebrauchte spitze oder scharfe medi‐zinische Instrumente zu schützen.
Gemäß § 3 der Biostoffverordnunggelten für die Praxis bei der Beurtei‐lung der Gefährdung vier Risikogrup‐pen aus der TRBA 250 (Technische
Praxis aktuell
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 17
Schärfere Regeln gegen NadelstichverletzungenUnbedingt Sicherheitskanülen im Praxisalltag verwenden!
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Regel für Biologische Arbeitsstoffe).Des Weiteren sind Tätigkeiten nachder Biostoffverordnung in Abhängig‐keit der von ihnen ausgehenden Ge‐fährdung einer Schutzstufe zuzuord‐nen und die erforderlichen Schutz‐maßnahmen festzulegen. In Schutz‐stufe 2 fallen z. B. alle Punktionen,Injektionen, Blutabnahmen, Legenvon Gefäßzugängen und der Umgangmit benutzten Instrumenten, wieKanülen und Skalpelle.
Die Konsequenz: Verlangt wird vonden Praxisinhabern ein bessererSchutz ihres Praxispersonals vorNadelstichverletzungen!
Alle zwei Jahre ist bei der Tätigkeitmit Gefahrenstoffen durch den Praxis‐inhaber eine erneute Gefährdungs‐beurteilung (TRBA 250 unterwww.arbeitssicherheit.de)durchzuführen und gegebenenfallssind entsprechende Maßnahmeneinzuleiten. Dies ist penibel zu doku‐mentieren.
Verstöße gegen die Biostoffverord‐nung können als Ordnungswidrigkeitoder mit einer Geldbuße geahndetwerden.
Detaillierte Informationen entneh‐men Sie bitte der neuen Biostoffver‐ordnung (BiostoffV) unterwww.bmas.de/DE/Service/Gesetzeund der TRBA 250 unterwww.arbeitssicherheit.de
Mit der November‐Ausgabe von„KV‐Intern“ werden wir Ihnen einenBeileger mit detaillierten Informatio‐nen zusenden.
PS: Seit mehr als zwei Jahren bemühtsich die KV Brandenburg in Bundes‐gremien wie der KBV und dem Bewer‐tungsausschuss um einen finanziellenAusgleich für die Umsetzung dieser EU‐Vorgabe, denn die Sicherheitska‐nülen sind erheblich teurer als die bis‐lang verwendeten. So kostet einesolche zur Venenpunktion beispiels‐weise 2,50 Euro mehr als eine normaleKanüle. Bisher blieben jedoch alleBemühungen erfolglos.
Praxis aktuell
Seite 18 | AUSGABE 10 / 2013
Ansprechpartner:Frau Bernhardt, Tel.: 0331/ 2309‐375Frau Kintscher, Tel.: 0331 / 2309‐377
Versicherte mit langfristigem Be‐handlungsbedarf haben die Möglich‐keit, sich auf Antrag die erforderlichenHeilmittel von der Krankenkasse füreinen geeigneten Zeitraum genehmi‐gen zu lassen (§ 32 Abs. 1a SGB V). DerGemeinsame Bundesausschuss hatdie Einzelheiten dazu in seinem Merk‐blatt geregelt (www.g‐ba.de unter„Richtlinien“ und „Heilmittel‐Richt‐linie“). Bei der Umsetzung des Ver‐fahrens sind Unklarheiten darüberaufgetreten, ob bei entsprechendenAnträgen der Versicherten der in derHeilmittelrichtlinie vorgeseheneRegelfall zwingend durchlaufen wer‐den muss oder ob unmittelbar eineVerordnung außerhalb des Regelfallsausgestellt werden kann.
Zwischenzeitlich hat der G‐BA das Ver‐fahren konkretisiert:
1. Verfahren bei gelisteten Diagnosen i. V. m. Diagnose‐gruppen/ Indikationsschlüsseln
Patienten mit einer in Anlage 2*gelisteten ICD‐10‐Diagnose in Verbin‐dung mit der entsprechenden Diag‐nosengruppe/Indikationsschlüsselmüssen das Verfahren Erst‐/Folge‐
verordnungen/Gesamtverordnungs‐menge des Regelfalls nicht durch‐laufen.
Dies gilt sowohl bei erstmaligerambulanter Versorgung als auch beischon länger bestehenden Schädigun‐gen nach einem behandlungsfreienIntervall. Es können unmittelbar Ver‐ordnungen außerhalb des Regelfallsausgestellt werden.
Bei Krankenkassen, die auf einGenehmigungsverfahren für Verord‐nungen außerhalb des Regelfalls ver‐zichten (§ 8 Abs. 4 der Heilmittel‐richtlinie), müssen Versicherte auchkeinen Antrag auf Genehmigung deslangfristigen Heilmittelbedarfs stel‐len, vorausgesetzt es handelt sich umeine in Anlage 2* gelistete Diagnosen‐Indikationsschlüssel‐Kombination.
Anmerkung der Redaktion:„Es ist jedoch keine vertragsärztlichePflicht, das kassenindividuelle Geneh‐migungsverhalten zu prüfen. Esgenügt, generell diese Verordnungenvorzunehmen und den Versichertenaufzufordern, die kassenspezifischenBesonderheiten mit seiner Krankenver‐sicherung zu klären.“
Praxis aktuell
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 19
Eine Information der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Heilmittelder KVBB und der Krankenkassen
Langfristiger Heilmittelbedarf:Konkretisierung des Verfahrens
2. Verfahren bei nicht in der Anlage 2* gelisteten Diagnosen
Die Patienten, die einen Antrag aufeine Langfristgenehmigung gestellthaben und deren Erkrankung nichtBestandteil der Diagnosen aus An‐lage 2* ist, werden bis zur Genehmi‐gung gemäß den Vorgaben der Heil‐mittelrichtlinie (Erst‐, Folgeverord‐nung im Regelfall, Verordnungenaußerhalb des Regelfalls) versorgt.Für die Antragstellung muss eine ak‐tuelle Heilmittelverordnung vorge‐legt werden. Die Gesamtverordnungs‐menge des Regelfalls sollte durch‐laufen sein.
Eine Genehmigung des langfristigenHeilmittelbedarfs durch die Kranken‐
kassen kommt jedoch nur dann in Be‐tracht, wenn Schwere und Dauerhaf‐tigkeit der Schädigungen mit den inder Anlage 2 aufgeführten Diagnosenund entsprechend anzunehmendenSchädigungen vergleichbar sind.
Die Ablehnung des langfristigenHeilmittelbedarfs schließt die Not‐wendigkeit von gegebenenfalls kurz‐bis mittelfristigen Heilmittelverord‐nungen nicht aus. Auch bei einerbegründeten Ablehnung des lang‐fristigen Behandlungsbedarfs sindmedizinisch notwendige Heilmittelnach den Vorgaben der Heilmittel‐richtlinie weiterhin verordnungsfähig.
Praxis aktuell
Seite 20 | AUSGABE 10 / 2013
Die KBV teilte uns mit Schreibenvom 2.10.2013 mit, dass Ärzte, dieSchnelltests auf Schwangerschaftdurchführen, nicht mehr am Ringver‐such teilnehmen müssen. Die Bundesärztekammer hat ihreRichtlinie zur Qualitätssicherung labo‐ratoriumsmedizinischer Untersuchun‐gen (Rili‐BÄK) geändert. Die Zeile 31„Schwangerschaftstest“ in derTabelle „B2‐2‐Externe Qualitätssiche‐
rung Ringversuche“ wurde gestrichen.Die Ringversuchspflicht für die Ge‐bührenordnungsposition 32132 (EBM)entfällt damit mit sofortiger Wirkung. Die Änderung der Richtlinie wird inKürze im Deutschen Ärzteblatt veröf‐fentlicht.
Schnelltest auf Schwangerschaft:Ringversuchspflicht entfällt
Ansprechpartner:Gabriele Boss, FB Qualitätssicherung
Praxis aktuell
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 21
Rolle rückwärts Kommentar
Sport tut gut. Purzelbäume, Hand‐stände, Klimmzüge sind Begrifflichkei‐ten, die durchaus aber auch anderesemantische Bedeutung haben. Rollerückwärts gehört dazu und erweistsich manchmal als durchaus legitimeund sinnhafte Übung.
Und so ist diese neuste sportlicheÜbung – längst überfällig übrigens ‐ derBundesärztekammer beim Thema Ring‐
versuche nur zu begrüßen. Dessen Ein‐führung bei der Genehmigung für einenUrinstreifentest war nämlich totalerBockmist. Schließlich konnte sich selbstjedes minderjährige Mädchen diesen inder Apotheke kaufen und den Test zuHause auf dem „stillen Örtchen“ durch‐führen. In diesem Sinne: Es ist nie zuspät für eine Rolle rückwärts! Sportlichund auch sonst …
‐re
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Praxis aktuell
Seite 22 | AUSGABE 10 / 2013
Pressemitteilung LAGO Brandenburg, 18.9.2013
Stark in die Zukunft ‐ Die LAGOwird 20 Jahre jung
Die LAGO ist seit 20 Jahren daserfolgreiche onkologische Netzwerkdes Landes Brandenburg, stellte Dr. Udo Wolter, Vorsitzender derLAGO und Präsident der Landesärzte‐kammer Brandenburg, fest. Er hobdabei insbesondere die Unterstüt‐zung der Ärzte bei der Versorgungder Krebspatienten hervor.
Die Tätigkeitsschwerpunkte derLAGO lägen, so Dr. Wolter, unteranderem auf der Vernetzung aller ander onkologischen Versorgungbeteiligten Berufsgruppen sowie aufder Entwicklung von Informationsan‐geboten für Krebspatienten, Ange‐hörige und professionell Helfende.
Seine zukünftigen Aufgaben seheder Verein vor allem in der Inten‐sivierung der Kooperation im onkolo‐gischen Gesamtnetzwerk sowie in derErweiterung seines Fortbildungspro‐gramms, auch im ländlichen Raum.
Die LandesarbeitsgemeinschaftOnkologische Versorgung Branden‐burg e.V. wurde 1993 auf Initiativevon Gesundheitsministerin RegineHildebrandt gegründet. Mit demgemeinnützigen Verein haben sich diewichtigen Akteure der onkologischenVersorgung auf Landesebene einePlattform für eine richtungsweisendeZusammenarbeit gegeben. Deshalbwird die LAGO vom Ministerium fürUmwelt, Gesundheit und Verbrauch‐erschutz Brandenburg gefördert.
Bei ihrem Engagement zum Wohlevon Krebspatienten ist die LAGO aufdie kontinuierliche Spendenbereit‐schaft der Bürger angewiesen.
Spendenkonto der LAGO Brandenburg e. V.Mittelbrandenburgische SparkassePotsdamKonto: 350 3000 320Bankleitzahl: 160 500 00
Dipl.‐Psych. Beate HärtwigPsychologische Psychotherapeutin/PsychoanalyseHavelpassage 12, 16761 Hennigsdorf
Horst AlbustinFA für AllgemeinmedizinBeeskower Str. 40, 15848 Rietz‐Neuendorf/OT Glienicke
Sicherstellung
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 23
Niederlassungen im September 2013Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Oberhavel
Planungsbereich Mittelbereich Beeskow
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Sicherstellung
Seite 24 | AUSGABE 10 / 2013
Zulassungen und Ermächtigungen
Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.
Kathrin AnkeFachärztin für Allgemeinmedizin, in Bernauab 01.01.2014
Dipl.‐Psych. Sylke BadekowPsychologische Psychotherapeutin, in Elsterwerdaab 01.10.2013
Dr. med. Norbert BehnkeFacharzt für Haut‐ und Geschlechts‐krankheiten, in Panketalab 01.04.2014
Dr. med. Annegret BuskeFachärztin für Humangenetik, in Rüdersdorfab 01.07.2014
Dr. med. Susanne FlorFachärztin für Kinder‐ und Jugend‐psychiatrie und ‐psychotherapie, in Treuenbrietzenab 01.01.2014
Dipl.‐Med. Roland FlügelFacharzt für Neurochirurgie, in Strausbergab 01.04.2014
Dr. med. Lars FreitagFacharzt für Haut‐ und Geschlechts‐krankheiten, in Falkenseeab 01.01.2014
Waldemar GenseFacharzt für Neurochirurgie, in Hönowab 01.01.2014
Alla GrunkinaFachärztin für Allgemeinmedizin, in Werneuchenab 01.01.2014
Michael Paul HoltonFacharzt für Allgemeinmedizin, in Fürstenwaldeab 01.05.2014
Lutz JäckelFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie, in Massenab 01.04.2014
Dr. med. Helke KleinFachärztin für Allgemeinmedizin, in Wusterwitzab 01.10.2013
Karin KlöpperFachärztin für Allgemeinmedizin, in Bestenseeab 01.12.2013
Dr. med. Jürgen KummerFacharzt für Nervenheilkunde, in Eberswaldeab 01.01.2014
Neuzulassungen
Sicherstellung
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 25
Dr. med. Silvia Lehenbauer‐DehmFachärztin für Innere Medizin/Hausärztin,in Templinab 01.01.2014
Dipl.‐Psych. Alexander LyssyPsychologischer Psychotherapeut,in Plessaab 01.12.2013
Dipl.‐Psych. Michael MatthesPsychologischer Psychotherapeut, in Doberlug‐Kirchhainab 01.10.2013
Dipl.‐Psych. Anja MiethePsychologische Psychotherapeutin, in Elsterwerdaab 01.01.2014
Dr. med. Ursula MünstermannFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, in Ketzinab 01.01.2014
Dr. phil. Dipl.‐Psych. Emanuel OheimPsychologischer Psychotherapeut, in Perlebergab 01.01.2014
Dipl.‐Psych. Ilka PetersenPsychologische Psychotherapeutin, in Bad Liebenwerdaab 01.01.2014
Dipl.‐Psych. Christine PopienPsychologische Psychotherapeutin, in Finsterwaldeab 01.01.2014
Jeannette RichterFachärztin für Hals‐Nasen‐Ohren‐heilkunde, in Birkenwerderab 01.01.2014
Dipl.‐Psych. Cornelia WeberPsychologische Psychotherapeutin, in Pritzwalkab 01.11.2013
Andrea SchernickFachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie,ausschließlich psychotherapeutisch tätig,in Cottbusab 01.01.2014
Petra SchulzKinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeutin, in Wittenbergeab 01.10.2013
Dr. phil. Dorit StolzPsychologische Psychotherapeutin, in Bad Wilsnackab 01.10.2013
Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.
Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH,in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Robert SprangerFacharzt für Urologieab 01.10.2013
Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V
Sicherstellung
Seite 26 | AUSGABE 10 / 2013
Stefan TserovskiFacharzt für Urologieab 01.10.2013
Medizinisches Zentrum Lübbenau GmbH,in LübbenauGenehmigung zur Anstellung von:Christiane BrücknerFachärztin für Innere Medizin/Hausärztinab 01.11.2013
Dr. med. Heike GrimmigFachärztin für Allgemeinmedizinab 01.01.2014
Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbHSchwarzheideGenehmigung zur Anstellung von:Andrea BethkeFachärztin für Kinder‐ und Jugendmedizinab 01.10.2013
Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.
MVZ Epikur GbR, in Bad LiebenwerdaGenehmigung zur Anstellung von:Christian MauerFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgieab 01.01.2014
Carmen BursacFachärztin für Haut‐ und Geschlechts‐krankheitenab 23.09.2013
MVZ der Gesundheitszentrum Eisen‐hüttenstadt GmbH, in EisenhüttenstadtGenehmigung zur Anstellung von:Catalin‐Marian DiduFacharzt für Allgemeinmedizinfür eine ausschließliche Tätigkeit in derZweigpraxis, Cottbuser Str. 13ab 01.10.2013
Dr. med. univ. Darius MalekianFacharzt für Allgemeinmedizinfür eine ausschließliche Tätigkeit in derZweigpraxis, Cottbuser Str. 13ab 01.10.2013
Elbe‐Elster MVZ GmbH, in ElsterwerdaGenehmigung zur Anstellung von:Ildiko Emese VargaFachärztin für Innere Medizin/Hausärztinfür eine ausschließliche Tätigkeit in derZweigpraxis in Sallgastab 16.09.2013
ANSB med. Zentrum GmbH, in FinsterwaldeGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Simone KortykaFachärztin für Allgemeinmedizinab 01.01.2014
MVZ Finowfurt, in Schorfheide/OT FinowfurtGenehmigung zur Anstellung von:Dipl.‐Med. Astrid SchömbergFachärztin für Haut‐ und Geschlechts‐krankheitenab 01.10.2013
OGD MVZ Neuruppin II, in NeuruppinGenehmigung zur Anstellung von:
Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V
Sicherstellung
Dr. med. Katharina SokollFachärztin für Innere Medizin undRheumatologieab 16.09.2013
MVZ der Oberhavel GesundheitszentrumGmbH, in OranienburgGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Volker GrunerFacharzt für Chirurgie/SP Gefäßchirurgieab 01.10.2013
MVZ Luisenplatz, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Anja BremertFachärztin für Hals‐Nasen‐Ohrenheilkundeab 01.10.2013
MVZ Med. Vers. Zentrum Märkisch‐Oder‐land, in StrausbergGenehmigung zur Anstellung von:Wolfgang GlaubittFacharzt für Orthopädie
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AUSGABE 10 / 2013 | Seite 27
für eine ausschließliche Tätigkeit in derZweigpraxis, in Strausberg, Prötzeler Chaussee 5ab 01.10.2013
MVZ TrebbinGenehmigung zur Anstellung von:Dr. med. Klaus DrägerFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfeab 11.09.2013
Anna Maria KacprzykFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeab 11.09.2013
Kirsten JungnickelFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeab 11.09.2013
Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt, sodassdagegen noch Widerspruch eingelegtbzw. Klage erhoben werden kann.
Dr. med. Christine BöttcherFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeKlinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt(Oder)ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe sowie entsprechendenFachärzten in zugelassenen Einrichtungen
nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurDurchführung neoadjuvanter und adjuvan‐ter sowie palliativer Chemotherapien beiTumoren (einschl. Supportivtherapie) beiPatientinnen, die zuvor im Klinikum Frank‐furt (Oder) stationär behandelt wurdenermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKVzur Unterstützung des Teams der Mam‐mographie‐Screening‐Einheit Süd von Dr. med. Sonja Röger, 03050 Cottbus,Thiemstr. 112, zur Versorgung im Rahmendes Programms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie‐Scree‐ning für die Teilnahme an der multidiszi‐plinären Fallkonferenzfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015
Christian BöwingFacharzt für Innere Medizin/SP KardiologieKreiskrankenhaus Prignitz gGmbH, in Perlebergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Kontrolle von implan‐tierten Defibrillatoren und CRT‐Systemenfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum31.03.2014
Prof. Dr. med. Stefan BrehmeFacharzt für Innere Medizin/SP AngiologieKlinikum Niederlausitz GmbH, in Senftenbergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzte
Sicherstellung
Seite 28 | AUSGABE 10 / 2013
Ermächtigungen
auf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V zur angiologischen Diagnostikfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum31.12.2013
Conradin BüschFacharzt für Orthopädie undUnfallchirurgieAsklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedtermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Chirurgie, Fachärzten fürOrthopädie, Fachärzten für Orthopädieund Unfallchirurgie sowie Fachärzten fürInnere Medizin/Rheumatologie sowieentsprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V und von am KlinikumSchwedt für eine neuropädiatrischeSprechstunde ermächtigten Kinderärztensowie auf Überweisung der ermächtigtenFachärztinfür Innere Medizin/Rheumatologie, Frau Soldan zur Mit‐ und Weiterbehand‐lung auf dem Gebiet der Orthopädie fürProblemfälle mit Ausnahme von Wirbel‐säulenerkrankungenfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum31.03.2014
Univ. Doz. Dr. med. Georg EbersbachFacharzt für NeurologieKliniken Beelitz GmbH, in Beelitzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenen
Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie,Nervenärzten und Fachärzten für Neuro‐chirurgie sowie entsprechenden Fach‐ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Mit‐behandlung von Parkinson‐Problemfällenund Patienten mit Apomorphin‐Pumpenund Tiefenhirn‐Stimulatorenfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum31.12.2015
Dr. med. Anna GorslerFachärztin für NeurologieKliniken Beelitz GmbH, in Beelitzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenen Neu‐rologen, Psychiatern und Orthopädensowie entsprechenden Fachärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreu‐ung von Patienten mit Baclofen‐Pumpenauf Überweisung von zugelassenen Neu‐rologen, Orthopäden, Neurochirurgen undPsychiatern sowie entsprechenden Fach‐ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach§ 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf demGebiet der Neuroelektrodiagnostikfür die Zeit vom 15.09.2013 bis zum31.03.2014auf Überweisung von zugelassenen Neu‐rologen, Psychiatern und Orthopädensowie entsprechenden Fachärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für dieBehandlung von Bewegungsstörungen,Hyperhidrosis und speziellen Formen derSpastik mit Botulinum‐Toxin Aauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Kinder‐ und Jugendmedizin
Sicherstellung
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 29
sowie entsprechenden Fachärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für dieBehandlung der infantilen Zerebralparesemit Botulinum‐Toxin Afür die Zeit vom 01.11.2013 bis zum31.03.2014
Matthias GötzeFacharzt für UrologieStädtisches Klinikum Brandenburg GmbH,in Brandenburgermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe und Fachärzten für Urologiesowie entsprechenden Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Urodynamikund zur Durchführung der Elektrothera‐pie, Elektrostimulation und der Sonogra‐phie der Gefäße des männlichen Genital‐systemsfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015
Dipl.‐Med. Jens HartmannFacharzt für Diagnostische RadiologieAsklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt/Oderermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V sowie auf Überweisung von amKlinikum Uckermark ermächtigten Ärztenauf dem Gebiet der MRT‐Untersuchungenfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015
Manfred HeikenFacharzt für Diagnostische RadiologieOder‐Spree Krankenhaus GmbH, in Beeskowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der radiologischenDiagnostik und der computergesteuertenTomographie, auf Überweisung von Fachärzten, die dieVoraussetzungen gemäß Qualitätssiche‐rungsvereinbarung zur schmerztherapeu‐tischen Versorgung chronisch schmerz‐kranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB Verfüllen oder die ZusatzweiterbildungSchmerztherapie gemäß der Weiterbil‐dungsordnung besitzen für CT‐gesteuerteschmerztherapeutische Intervention(en)bei akutem und/oder chronischemSchmerz nach vorausgegangener inter‐disziplinärer Diagnostik für die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015
Dipl.‐Med. Steffen KirschFacharzt für Innere MedizinAsklepios Fachklinikum Teupitz, in Teupitzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V für die Durchführung der Ultra‐schalldiagnostikfür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum31.12.2015
Sicherstellung
Seite 30 | AUSGABE 10 / 2013
Dr. med. Jean‐André KretschmerFacharzt für Diagnostische RadiologieAsklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt/Oderermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V sowie auf Überweisung von amKlinikum Uckermark ermächtigten Ärztenauf dem Gebiet der Mammographie undGalaktographie sowie Knochendichtemes‐sung und auf dem Gebiet der Magnetreso‐nanztomographieermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i. V. m. Anlage 9.2 BMV‐Ä/EKVzur Unterstützung des Teams der Mam‐mographie‐Screening‐Einheit Nord vonHerrn Dr. med. Tilman Ehrenstein, 16816Neuruppin, Fehrbelliner Str. 38, zur Ver‐sorgung im Rahmen des Programms zurFrüherkennung von Brustkrebs durchMammographie‐Screeningauf Veranlassung des programmverant‐wortlichen Arztes zur konsiliarischenBeurteilung von Mammographieaufnah‐men nach der GNR 01752 des EBM, zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenzfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015
Dr. med. Jens KönigerFacharzt für Innere Medizin/SP GastroenterologieEv. Krankenhaus Lutherstift gGmbH, in Frankfurt (Oder)/Seelowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenen
Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 sowie § 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der Gastroentero‐logie, auf dem Gebiet der präventivenKoloskopiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.06.2015
Dipl.‐Psych. Hans‐Martin MüllerPsychologischer PsychotherapeutKliniken Beelitz GmbH, in Beelitzermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Neurologie, Nervenheil‐kunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psy‐chotherapie, Neurochirurgie, Kinder‐ undJugendmedizin/SP Neuropädiatrie, Kinder‐und Jugendpsychiatrie und ‐psychothera‐pie und ausschließlich psychotherapeu‐tisch tätigen Ärzten sowie entsprechen‐den Ärzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V aufdem Gebiet der neuropsychologischenTherapiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015
Dipl.‐Med. Volker PatzschkeFacharzt für Innere MedizinMedizinisch‐Soziales Zentrum UckermarkgGmbH/Krankenhaus Angermünde, in Angermündeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V auf dem Gebiet der Radiologiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum31.12.2013
Sicherstellung
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 31
Sicherstellung
Seite 32 | AUSGABE 10 / 2013
Dr. med. Jürgen RuttloffFacharzt für UrologieHelios Klinikum Bad Saarow, in Bad Saarowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Urologie sowie Fachärztenfür Urologie in zugelassenen Einrichtun‐gen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB Vim Rahmen der Urologie für ambulanteESWL‐Behandlung, zur Betreuung urolo‐gischer Problemfälle, zur Chemotherapieurologischer Malignomefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum31.12.2013
Dr. med. Carsten SchoofFacharzt für NeurochirurgieCarl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbHin Cottbusermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Chirurgie, Orthopädie, Neurologie und von allen zugelassenenÄrzten, die über die ZusatzbezeichnungChirotherapie und zugleich auch über dieQualifizierung zur Durchführung derspeziellen Schmerztherapie verfügen,sowie entsprechenden Ärzten in zuge‐lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und auf Über‐weisung von Herrn Dr. Wolf, Facharzt fürAnästhesiologie in Cottbus zur diagnosti‐schen und differentialdiagnostischenAbklärung auf dem Gebiet der Neuro‐chirurgieauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐
richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V zur Betreuung von Patienten mitBaclofen‐Pumpenfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum31.12.2013
Dr. med. Malik SehovicFacharzt für UrologieHelios Klinikum Bad Saarow, in Bad Saarowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Chirurgie, Gynäkologie,Neurologie und Urologie sowie entspre‐chenden Fachärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V für die Urodynamikfür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum31.12.2013
apl.‐ Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Christian StollFacharzt für Mund‐Kiefer‐Gesichts‐chirurgieRuppiner Kliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulas‐sungsverordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V sowie auf Originalschein, sofern dieAnforderung durch den Zahnarzt nachge‐wiesen wird auf dem Gebiet der Mund‐Kiefer‐Gesichtschirurgiefür die Zeit vom 01.01.2014 bis zum31.12.2015
Carl‐Thiem‐Klinikum Cottbus gGmbH/Institut für Strahlentherapieermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Zulassungs‐verordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von ermächtigtenÄrzten auf dem Gebiet der Strahlen‐therapiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015
Klinikum Barnim GmbH/Werner Forß‐mann KrankenhausKlinik für Strahlentherapie undRadioonkologie, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Zulassungs‐verordnung für Vertragsärzteauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenen Ein‐richtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2SGB V und von ermächtigten Ärzten aufdem Gebiet der Strahlentherapiefür die Zeit vom 01.10.2013 bis zum30.09.2015
Dipl.‐Med. Hans‐Joachim BergerPraktischer Arztneue Adresse: Wildeberstr. 30, 14480 Potsdam
Gerd BischofFacharzt für Psychiatrieneue Adresse: Schwarzer Weg 3, 14532 Kleinmachnowab 01.10.2013
Dr. med. Scott Friedbergneue Adresse: Feuerbachstr. 31 a, 14471 Potsdamab 01.10.2013
Dr. med. Cornelia KapkeFachärztin für Kinder‐ und Jugend‐medizin/Kinderkardiologieneue Adresse: Bergfelder Str. 1, 16547 Birkenwerderab 01.11.2013
Dipl.‐Soz.‐Päd. Martina Marxneue Adresse: Caputher Chaussee 5, 14548 Schwielowsee/OT Geltowab 01.01.2014
Dipl.‐Psych. Renate Thornneue Adresse: Görlitzer Str. 18, 15232 Frankfurt (Oder)ab 01.10.2013
Dipl.‐Psych. Anja Wiegardneue Adresse: Gubener Str. 28, 15907 Lübbenab 01.11.2013
Daijana WittowskiFachärztin für Allgemeinmedizinneue Adresse: Wachtelfeld 7‐9, 14612 Falkenseeab 01.11.2013
Sicherstellung
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 33
Institutsermächtigung
Praxisverlegungen
Sicherstellung
Seite 34 | AUSGABE 10 / 2013
Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin
46/2013Psychologischer Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)
Potsdam, Stadt 01.01.2014
47/2013Kinder‐ und Jugendlichen‐psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)
Potsdam, Stadt 01.01.2014
Bewerbungsfrist bis 2.12.2013
Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 8.11.2013
Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin
37/2013 Hausärzte Mittelbereich Cottbus 01.04.2014
38/2013Frauenheilkunde undGeburtshilfe(1/2 Versorgungsauftrag)
Potsdam, Stadt 01.01.2014
39/2013Haut‐ und Geschlechtskrankheiten(1/2 Versorgungsauftrag)
Potsdam, Stadt 01.01.2014
40/2013
Innere Medizin/SP Hämatologie u. Internistische Onkologie(1/2 Versorgungsauftrag)
RaumordnungsregionUckermark‐Barnim
01.01.2014
41/2013Innere Medizin und Pneumologie
RaumordnungsregionLausitz‐Spreewald
01.01.2014
Sicherstellung
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 35
Kennziffer Fachrichtung Planungsbereich Übergabetermin
43/2013Pathologie(1/2 Versorgungsauftrag)
KV‐BereichBrandenburg
sofort
44/2013Innere Medizin/SP Gastroenterologie(1/2 Versorgungsauftrag)
RaumordnungsregionLausitz‐Spreewald
01.01.2014
45/2013Frauenheilkunde undGeburtshilfe(1/2 Versorgungsauftrag)
Cottbus, Stadt 01.01.2014
• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme‐zeitpunkt enthalten.
• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa‐tisch als Bewerber für die ausge‐schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich‐Engels‐Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.
Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323
Weitere Informationen unterwww.kvbb.de
Anzeige
Sicherstellung
Seite 36 | AUSGABE 10 / 2013
ZulassungsmöglichkeitenAb sofort finden Sie alle Details zur Zulassung, wie offene und gesperrte Bereiche, Fördermöglichkeiten, Ausschreibungsfristen, Formulare oder Checklisten rund um die Niederlassung auf unserer Website.
Übersicht VersorgungsstandEine Übersicht der Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkun‐gen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg findet sich aufder Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de/praxis/zulassung/bedarfspla‐nung/zulassungsmöglichkeiten‐ausschreibungen/
ZulassungsförderungenIn nachstehenden Mittelbereichen werden aufgrund Feststellung drohenderbzw. bestehender Unterversorgung durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg nach § 100 Abs. 1 Satz 1 SGB VZulassungen gefördert: • Kinderärzte: Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Eisenhüttenstadt, Spremberg• Frauenheilkunde: Lauchhammer‐Schwarzheide• Hausärzte: Bad Freienwalde, Finsterwalde, Forst (Lausitz), Guben,
Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Pritzwalk‐Wittstock, Schwedt/Oder, Spremberg
Alle notwendigen Details finden Sie unter www.kvbb.de.
•Diabetes‐Schwerpunktpraxis imLandkreis Dahme‐Spreewald, beste‐hend aus 3 KV‐Sitzen (Gastroenterolo‐gie, Diabetologie, Hausarzt), bietet ab2014 für einen Hausarzt den Einstiegin die ambulante Tätigkeit. Aktuellexistiert dieser KV‐Sitz in Form einerAnstellung (Vollzeit). Es bestehtsowohl die Möglichkeit, diesen Sitz ineinem Anstellungsverhältnis fortzu‐führen als auch als eigenständige Zu‐lassung als Teil der Praxisgemein‐schaft zu übernehmen.
Chiffre: PA/22/2013
•Fallzahlstarke Nervenarztpraxis imLandkreis Uckermark (Nähe National‐park Unteres Odertal) sucht 2016Nachfolger/in. 82 qm zur Miete im 1. Stock einer Geschäftspassage (1 Sprechzimmer, 2 Untersuchungs‐räume, 1 Wartebereich, 1 Küche, je 1 Personal‐ u. Patiententoilette), bar‐rierefreier Zugang, 1 Anmeldekraft(30Std./Wo)
Chiffre: PA/23/2013
•Psychotherapiepraxis im LandkreisMärkisch‐Oderland sucht ab 2014Nachfolger/in. 2 Räume auf 55qm zurMiete.
Chiffre: PA/24/2013
•Facharzt für Orthopädie undUnfallchirurgie sucht ab III. Quartal2015 im Großraum Storkow (Mark),Bad Saarow, Fürstenwalde eine Praxiszur Übernahme. Zusätzliche Kennt‐nisse: Facharztanerkennung Chirur‐gie, Manuelle Medizin. Weitere mög‐liche Praxisstandorte: Potsdam, Bran‐denburg(Stadt)/ Potsdam‐Mittelmark,Teltow‐Fläming, Dahme‐Spreewald,Elbe‐Elster, Märkisch‐Oderland, Frank‐furt (Oder)/Oder‐Spree
Chiffre: PG/22/2013
•Facharzt für Orthopädie und Unfall‐chirurgie (Manuelle Medizin, Akku‐punktur, Sportmedizin) sucht ab 2014Praxis zur Übernahme. BevorzugteRegion: Brandenburg (Stadt)/Pots‐dam‐Mittelmark, Havelland, Ober‐havel, Potsdam
Chiffre: PG/23/2013
•Angehende Fachärztinnen fürGynäkologie mit Migrationshinter‐grund suchen Praxen im Land Bran‐denburg zunächst zur Weiterbildung(ca. 1‐2 Jahre) mit anschließenderÜbergangskooperation und späteremÜbernahmewunsch. Berlinnähe nichterforderlich. Sollten Sie für Ihre Praxis in den näch‐sten Jahren einen Nachfolger/in
Praxisbörse
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 37
PraxisbörsePraxisabgabe Praxissuche
Praxisbörse
Seite 38 | AUSGABE 10 / 2013
suchen und bereit sein, einen Teil derWeiterbildung zu übernehmen,melden Sie sich bitte bei Frau Rettkowski unter der
Rufnummer 0331/2309‐320.
•Wir sind ein modernes mittelgroßesLabor (ca. 240 Mitarbeiter) in Cott‐bus, das für Einsender aus Südbran‐denburg und darüber hinaus labor‐diagnostische Aufgaben übernimmt.Zur Verstärkung unseres Teamssuchen wir zum nächstmöglichenZeitpunkt eine/n Facharzt für Labora‐toriumsmedizin oder Fachärztin/Facharzt für Mikrobiologie, Virologie,Infektionsepidemiologie.Kontakt: personal@labor‐cottbus.de;
www.labor‐cottbus.de
•Hausärztliche Praxis in Rathenow(Havelland) bietet Anstellungsmög‐lichkeit für FA/FÄ für Innere Medizinoder Allgemeinmedizin oder Assis‐tenzarzt/‐ärztin in fortgeschrittenerWeiterbildung. Anstellungsumfangverhandelbar.Zum Praxisspektrum (QEP‐zertifizier‐te Praxis) gehören u.a. Psychosoma‐tische Grundversorgung, DMP‐Schu‐lung Diabetes u. KHK, Raucherent‐wöhnung, Päventionsmedizin.
Kontakt: praxis.dr.schorr@web.deoder 0170‐4980715
Anstellungsgesuch
Nächste Beratung der VertreterversammlungDie nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findetam 22. November 2013 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor‐Mendel‐Str. 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr.Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.
Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, ikalsow@kvbb.deFriedrich‐Engels‐Str. 103, 14473 Potsdam
Fortbildung
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 39
Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte
Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten
16.11.201309.00‐17.00Potsdam
Basisseminar für Existenzgründer ‐ intensivierte WissensvermittlungKVBB & Partner
Fortbildungspunkte
30 Euro
23.11.201309.00‐17.00Potsdam
Hautkrebs‐ScreeningGisela Rambow, FÄ f. Haut‐ u. GeschlechtskrankheitenDr. med. Sigrun Voß, FÄ f. Allgemeinmedizin
Fortbildungspunkte
120 Euro
27.11.201315.00‐18.00Potsdam
Die ärztliche LeichenschauMR Dr. med. Wolfgang Mattig, FA f. Rechtsmedizin
Fortbildungspunkte
40 Euro
04.12.201315.00‐18.00Potsdam
Honorarunterlagen und Verordnungs‐statistiken ‐ KV‐Statistiken richtig lesenAbrechnungsmanagerinnen der KVBB,Beratende Apothekerinnen der KVBB
Fortbildungspunkte
30 Euro
8
4
8
3
Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426
Fortbildung
Seite 40 | AUSGABE 10 / 2013
Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal
Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten
13.11.201314.00‐20.0016.11.201309.00‐17.00Cottbus
Strukturiertes Schulungsprogramm für insu‐linpflichtige Diabetiker (ZI)Michela‐Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin
Fortbildungspunkte
100 Euro pro Arzt, 150 Euro
pro Praxis‐mitarbeiter
(Teampreiseauf Anfrage)
15.11.201315.00‐17.30Potsdam
Die GOÄ ‐ speziell für die HNO‐PraxisDaniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG
30 Euro
20.11.201315.00‐18.00Cottbus
Erste Hilfe bei Kindernotfällen für medzinisches PersonalLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e. V.
40 Euro
04.12.201315.00‐17.00Potsdam
Optimale Praxisabläufe mit der Praxis‐ITMitarbeiter des Unternehmensbereichs IT der KVBB
40 Euro
04.12.201314.00‐20.0007.12.201309.00‐18.00Frankfurt (O.)
Strukturiertes Schulungsprogramm für insu‐linpflichtige Diabetiker (ZI)Dr. med. Andreas Huth, FA f. Allgemeinmedizin
Fortbildungspunkte
100 Euro pro Arzt, 150 Euro
pro Praxis‐mitarbeiter
(Teampreiseauf Anfrage)
11.12.201315.00‐17.30Potsdam
Die GOÄ und BG/GOÄ ‐ speziell für die chirur‐gische PraxisDaniela Bartz,PVS berlin‐brandenburg GmbH & C. KG
30 Euro
8
8
Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Stezaly Tel.: 0331/23 09 426
Fortbildung
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 41
Aktuelles Seminarangebotfür Praxispersonal
Termin | Ort Thema | Referent Kosten
20.11.201315.00‐18.00Cottbus
Erste Hilfe bei Kindernotfällen für medizini‐sches PersonalLehrrettungsassistent der Johanniter‐Unfall‐Hilfe e. V.
40 Euro
27.11.201314.00‐19.00Frankfurt (O.)
Telefontraining für das PraxispersonalDipl.‐Phil. Joachim Hartmann,Personal‐ und Persönlichkeitsentwicklung
65 Euro
AUSGEBUCHT
Externe Fortbildungsangebotefür Ärzte und Psychotherapeuten
Hypnose zu Heilzwecken in 6 Teilkursen (100 Std.)Termine: 11./ 12. Januar 2014 Grundkurs (16 Stunden)
15./ 16. März 2014 1. Aufbaukurs (16 Stunden)14./ 15. Juni 2014 2. Aufbaukurs (16 Stunden)23./ 24. August 2014 3. Aufbaukurs (16 Stunden)18./ 19. Oktober 2014 4. Aufbaukurs (16 Stunden)22./ 23. November 2014 5. Aufbau‐ und Supervisionskurs (20 Std.)
Ort: Tagungshotel – Bildungszentrum Erkner e. V., Seestraße 39, 15537 Erkner Tel.: 03362‐769903; Fax: 03362‐769909
Kosten: Grundkurs (incl. 25 Euro Materialkosten für alle Kurse): 275,00 EuroAufbaukurse 1. ‐ 4.: je 250,00 Euro, letzter Kurs: 300,00 Euro
Zertifizierung: LÄK‐/OPK‐Zertifizierung: 100 Punkte insgesamt (pro Teil‐Kurs 16 bzw. 20 Punkte bei Teilbelegungen)
Wissenschaftliche Leitung: PD Dr. habil. W. Zimmermann
Anmeldung: Bis 28. Dezember 2013:Direkt an Praxis PD Dr. W. Zimmermann, Breitscheidstraße 41,16321 Bernau, Tel. / Fax: 03338 – 5874 Email: dr.zimmermann1@gmx.de, www.dr‐w‐zimmermann.de
HerzlicheGlückwünsche
Geburtstage
Seite 42 | AUSGABE 10 / 2013
50
60
Dipl.‐Psych. Daniela Binek,Großbeeren
Dr. med. Kourosh Djalali, Cottbus
Dipl.‐Med. Heike Helbig,Dallgow‐Döberitz
Dr. med. Dirk Hübner, Senftenberg
Dr. med. Dieter Hüseman, Eberswalde
Dr. med. Thomas Klee, Premnitz
Dr. med. Stephan Koswig,Bad Saarow
Dr. med. Jean‐André Kretschmer,Schwedt/Oder
Dipl.‐Med. Dirk Lasch,Fredersdorf‐Vogelsdorf
Dr. med. Wolfgang Müller,Rathenow
Dr. med. Heike Dudlitz,Petershagen‐Eggersdorf
Dipl.‐Med. Jutta Gatz, Calau
Dr. med. Elisabeth Holfeld,Cottbus
Dr. med. Roland Klinger,Königs Wusterhausen
Dr. med. Sabine Knuppe‐Andree,Potsdam
Dipl.‐Med. Jürgen Koch, Wildau
Dr. med. Barbara Linke, Cottbus
Dr. med. Sabine Ludewig,Bernau b. Bln.
Gabriela Pradella, Potsdam
Dr. med. Uta Rabe, Treuenbrietzen
Dipl.‐Psych. Birgitt Schmitt,Frankfurt (Oder)
Dr. med. Eberhard Gottschall,Schönefeld
Dipl.‐Psych. Klaus‐Jürgen Grabautzki,Bad Belzig
Dipl.‐Med. Johanna Kirschner,Wusterwitz
Dr. med. Inge Laukner,Neuenhagen b. Berlin
Dipl.‐Med. Maria‐Elisabeth Lück,Eisenhüttenstadt
Dieter Mertins,Hennigsdorf
Dr. (BG) Nikolaj Minew,Eisenhüttenstadt
Dipl.‐Med. Gerd Rust,Spremberg
65
HerzlicheGlückwünscheDr. med. Gabriele Scheibe,
Hohen Neuendorf/OT Bergfelde
Constanze Wedemeyer,Lindow (Mark)
Dr. med. Detlev Polleschner,Ludwigsfelde
Dr. med. Wolfram Göhre, Templin
Dipl.‐Med. Michael Hamann,Brandenburg an der Havel
Dipl.‐Med. Gisela Polzin, Neuruppin
Dr. med. Hans‐Dieter Bachmann,Neuruppin
Dr. med. Peter Maczek,Fürstenwalde/Spree
Dr. med. Wilmar Olze, Bad Belzig
Dr. med. Edeltraud Milz,Fürstenwalde/Spree
Dr. med. Renate Sterzinsky,Ludwigsfelde
Prof. Dr. med. Harald Enzmann,Potsdam
Marlies Kranhold, Kleinmachnow
Dr. med. Irmela Minuth, Golzow
Eliza Krystyna Walory,Frankfurt (Oder)
Dr. med. Peter Bihl, Wittstock/Dosse
Gerd Gehlicke, Cottbus
Helmut Harbich, Schwedt/Oder
Dr. med. Friedrich‐Wilhelm Heßmer,Lauchhammer
apl. Prof. Dr. med. Gottfried‐Michael Mauff,Neuruppin
Dr. med. Lutz‐Harald von Versen,Rüdersdorf b. Bln.
Dr. sc. med. Jürgen Rogge,Pritzwalk
Prof. Dr. med. Karl‐Heinrich Velhagen,Ludwigsfelde
Dr. med. Irene Mühlinghaus‐Schmidt‐Tophoff,Trebbin/OT Schönhagen
Dr. med. Wolfgang Wende,Spremberg
MR Dr. med. Günther Tanner,Rhinow
Geburtstage
AUSGABE 10 / 2013 | Seite 43
66
67
68
69
70
71
72
73
76
77
79
Seite 44 | AUSGABE 10 / 2013
Impressum
Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg
Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor‐Mendel‐Str. 10‐1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: info@kvbb.de
Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.‐Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Ralf Herre
Redaktionsschluss:17. Oktober 2013
Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197
Druck:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E‐Mail: info@humburg‐berlin.de
Anzeigenverwaltung:Druckerei Humburg BerlinZimbelstraße 26, 13127 BerlinTelefon: 030/47 49 78 0Telefax: 030/47 49 78 99E‐Mail: info@humburg‐berlin.de
Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.700 Exemplare