Post on 06-Apr-2015
Lärm und Raumordnung | 15. Oktober 2013 Christoph Lechner
Lärm und Raumordnung
Impulsvortrag
Dipl.-HTL-Ing. Christoph Lechner 2013-10-15
Lärm und Raumordnung | 15. Oktober 2013 Christoph Lechner
• Bedeutung der Flächenwidmung in der Schalltechnikund im Lärmrecht
• Der Spagat zwischen Emission und Immission
• Das Tool der strategischen Lärmkarten
• Ziele und Visionen
• Diskussion
Inhalt
Lärm und Raumordnung | 15. Oktober 2013 Christoph Lechner
• Grundanforderung an die Dimensionierung der Außenbauteile von Bauwerken
• Festlegung für die schalltechnische Dimensionierung von haustechnischen Anlagen
• Merkmal für zulässige Baulärmimmissionen
• Basis für zulässige Anlagengeräusche aus der Umgebung
• Festlegung von zulässigen Erschütterungseinwirkungen
• Abwehranspruch für untypische Lärmeinwirkungen
• Anwendungsfall für Aktionsplanung nach Umgebungslärm RL
• usw.
Wenn eine Flächenwidmung auf einem Grundstück ausgewiesen ist, bedeutet dies
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Bsp. : Dimensionierung baulicher Schallschutz; maßgeblicher Außenlärmpegel durch Zuordnung zu einer Baulandkategorie
Planungsrichtwerte für gebietsbezogene Schallimmissionen
Bauland- Kategorie Gebiet
A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel, LA,eq
dB
bei Tag bei Nacht
1 Ruhegebiet, Kurgebiet 45 35
2Wohngebiet in Vororten, Wochenendhaus-Gebiet, ländliches Wohngebiet
50 40
3städtisches Wohngebiet, Gebiet für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Wohnungen
55 45
4Kerngebiet (Büros, Geschäfte, Handel und Verwaltung ohne Schallemission sowie Wohnungen), Gebiet für Betriebe ohne Schallemission
60 50
5Gebiet für Betriebe mit geringer Schallemission (Verteilung, Erzeugung, Dienstleistung, Verwaltung)
65 55
Tabelle 1 nach ÖNORM B 8115-2
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Bauteile von zu schützenden Räumen (Aufenthaltsräumen)
Mindestschallschutz (R’res,w, R’w, Rw bzw. Rw + Ctr in dB)
für maßgebliche Außenlärmpegel-Stufen in dB
Spalte 1 2 3 4 5 6 7 Zeile
Stufe A, B, C D E F G H I 1
Tag ≤ 5051 bis
5556 bis
6061 bis
6566 bis
7071 bis
7576 bis
802
Nacht ≤ 4041 bis
4546 bis
5051 bis
5556 bis
6061 bis
6566 bis
703
Entspricht den Richtwerten derTabelle 1, Zeile(n) 1, 2 3 4 5 – – 4
Wohngebäude, -heime, Hotels, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Kurgebäude etc. 5
– Außenbauteile gesamt
R’res,w 33 38 38 43 43 48 53 6
Opake Außenbauteile1)
Rw 43 43 43 48 48 53 58 7
Fenster undAußentüren 1) 2)
Rw Rw + Ctr
2823
3328
3328
3833
3833
4338
4843
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– Gebäudetrennwände 3)je Wand
R’w 52 52 52 52 52 52 52 9
– Decken und Wände gegen Dachböden
R’w 42 42 42 47 47 47 47 10
– Decken und Wände gegen Durchfahrten und Garagen
R’w 60 60 60 60 60 60 60 11
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Der Spagat zwischen Emission und Immission
Die Standplatz- bzw. Flächenwidmung aufgrund der örtlichen und überörtlichen Raumplanung muss grundsätzlich so erfolgen, dass Störungen durch Schallimmissionen (Einwirkungen des von einem oder mehreren Emittenten verursachten Schalls auf ein Gebiet und/oder auf einen Standplatz) vermieden werden.
Jedem Standplatz kann einerseits eine bestimmte Schallemission zugeordnet werden, andererseits besteht ein gewisser Ruheanspruch (d. h. eine gewisse Immissionsgrenze).
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Der Spagat zwischen Emission und Immission
Da verschiedene Einrichtungen sowohl unterschiedliche Schallemissionen als auch unterschiedliche Ruheansprüche haben, ist es zweckmäßig, Einrichtungen gleicher Schallemission bzw. gleichen Ruheanspruches auf entsprechenden Flächen zu vereinen, sodass zB Wohngebiete oder Industriegebiete entstehen.
Ist die einheitliche Widmung größerer zusammenhängender Flächen nicht möglich, dann ist die Schallemission bzw. der Ruheanspruch der einzelnen Standplätze zu berücksichtigen.
„Gemischte Gebiete“ bergen erfahrungsgemäß die Gefahr gegenseitiger Störung.
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Der Spagat zwischen Emission und Immission
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Der Spagat zwischen Emission und Immission
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Umgebungslärmrichtlinie
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Ziele
• Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus
• Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm; strategische Lärmkarten
• Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit
• Erstellung von Aktionsplänen
• Grundlage für die Einführung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Lärmminderung
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Kompetenzverteilung
BundStraßen A und S (A12, A13, S16)Bahnlinien (Inntal, Wipptal, Wörgl – Saalfelden)Flughäfen (Innsbruck)IPPC Anlagen in Ballungsräumen (Deponie
Ahrental)
LandLandesstraßen (500 km!)Ballungsräume (ausgenommen
Bundeskompetenzen)IPPC Anlagen in Ballungsräumen in
Landeskompetenz(Delegierungsmöglichkeit auch von Bundes IPPC Anlagen)
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Beispiel
http://tiris.tirol.gv.at
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Beispiel
http://tiris.tirol.gv.at
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Beispiel
http://www.laerminfo.at
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Beispiel
http://www.laerminfo.at
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Ziele und Visionen
• gegenseitige Störung vermeidenist nur ein Thema!
• widmungsgerechte Nutzungfür alle Grundstücke im Planungsraum
• keine Lärmstörungsfälle planenkeine Aktionsplanung auf neuen Flächen!
=> potenzielle Konflikte vermeiden
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potenzielle Konfliktfälleliegen jedenfalls dann vor, wenn
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a) aneinandergrenzende Widmungen Kategorien aufweisen, welche sich ummehr als eine Kategorie unterscheiden;
b) zwischen schallemittierenden und schützenswerten Widmungen, die sich um mehr als eine Kategorie unterscheiden, kein ausreichender Abstand gewahrt ist;
c) durch die Nutzung einer Kategorie induzierte Verkehr auf öffentlichen Straßen um mehr als 30% steigt, dies getrennt betrachtet für PKW und LKW;
d) die vorhandene Schallimmission aus Hauptverkehrsträgern im Sinne derUmgebungslärmrichtlinie den Planungswert für die beabsichtigte schützenswerte Widmung übersteigt (hier gilt der Lden für den Planungswertam Tag und der Lnight für den Planungswert in der Nacht) und
e) eine Mischgebietswidmung erfolgen soll.
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Fragen – Anregungen - Kontakt
gerne an
Dipl.-HTL-Ing. Christoph Lechner
Amt der Tiroler LandesregierungAbt. Emissionen Sicherheitstechnik AnlagenHerrengasse 1-36020 InnsbruckTel. 0512 508 4162christoph.lechner@tirol.gv.at
Danke für die Aufmerksamkeit!