Lärmschutz der EU

Post on 10-Jan-2016

32 views 4 download

description

Lärmschutz der EU. Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Ruhr-Universität Bochum Geographisches Institut Dozent: Prof. Dr. H. Fleer Studienprojekt I: Lärm Referent: Martin Stadtkowitz Winter-Semester 2006/2007. Gliederung. Teil 1 - PowerPoint PPT Presentation

Transcript of Lärmschutz der EU

Lärmschutz der EU

Ruhr-Universität BochumGeographisches InstitutDozent: Prof. Dr. H. FleerStudienprojekt I: LärmReferent: Martin StadtkowitzWinter-Semester 2006/2007

Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

GliederungTeil 1 EU RL 2002/49/EG Bewertung und Bekämpfung von

Umgebungslärm1.1 Was ist Umgebungslärm?1.2 Ziel der Richtlinie1.3 Geltungsbereich1.4 Lärmkarten1.5 Strategische Lärmkarten1.6 Aktionspläne1.7 Berichterstattung

GliederungTeil 2Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene

2.1 Zeitlicher Rahmen2.2 Kartierungsumfang2.3 Eingangsdaten2.4 Datenbereitstellung2.5 Kosten der Kartierung

Teil 3Kartierung in NRW

3.1 Situation in NRW3.2 Forderungen der Kommunen

GliederungTeil 4 Umsetzung der Richtlinie am Beispiel Düsseldorf

4.1 Situation in Düsseldorf4.2 Lärmkartierung4.3 Ziel der Kartierung4.4 Zu klärende Fragen4.5 Datengrundlage4.5.1 Emissionsquellen4.5.2 Digitales Stadtmodell4.5.3 Gebäudemodell4.5.4 Lärmschutzanlagen4.5.5 Genauigkeit der Eingangsdaten

Teil 1

EU RL 2002/49/EGBewertung und Bekämpfung

vonUmgebungslärm

Was ist Umgebungslärm? unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im

Freien

→ die durch Aktivitäten des Menschen verursacht werden

Lärm von Verkehrsmitteln→ Straßenverkehr

→ Eisenbahnverkehr

→ Flugverkehr

Lärm von Industriegeländen

Ziel der Richtlinie Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm

→ anhand von Lärmkarten

einholen von Informationen der Öffentlichkeit über

Umgebungslärm

Erstellen von Aktionsplänen→ um Umgebungslärm zu mindern und zu verhindern

GeltungsbereichDie Richtlinie 2002/49/EG zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab,

der:

von der Bevölkerung in bebauten Gebieten

in öffentlichen Parks

in ruhigen Gebieten auf dem Land

in Schulen, Krankenhäusern und anderen vor Lärm zu schützenden Gebäuden und Gebieten

wahrgenommen wird.

GeltungsbereichDiese Richtlinie gilt nicht für:

Lärm der von den Betroffenen selbst verursacht wird

Lärm der durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen entsteht

Nachbarschaftslärm

Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln

Lärm der auf Tätigkeiten auf militärisch genutzten Gebieten

zurückzuführen ist

LärmkartenInhalt:

aktuelle, frühere oder vorhersehbare Lärmsituationen

Grenzwertüberschreitungen

Geschätzte Anzahl an Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern in einem Lärmbelasteten Gebiet

LärmkartenLärmkarten können der Öffentlichkeit vorgelegt werden als:

Grafik

Zahlenangaben in Tabellen

Zahlenangaben in elektronischer Form

LärmkartenLärmkarten für Ballungsräume weisen besonders Lärm aus

folgenden Quellen auf:

Straßenverkehr

Eisenbahnverkehr

Flughäfen

Industriegeländen

Strategische Lärmkarten

Eine Karte zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen

zurückzuführenden Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet oder für

die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet

Strategische LärmkartenAusarbeitung strategischer Lärmkarten bis zum 30. Juni 2007 für:

Ballungsräume > 250.000 Einwohner

Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr

Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr

Großflughäfen

Lärmkarten werden alle 5 Jahre erneuert

Strategische LärmkartenBis zum 31. Dezember 2008 sollen der Kommission:

alle Ballungsräume

alle Hauptverkehrsstraßen

alle Haupteisenbahnstrecken

mitgeteilt werden

Strategische LärmkartenBis zum 30. Juni 2012 sollen für alle:

Ballungsräume

Hauptverkehrsstraßen

Lärmkarten erstellen werden

Diese werden ebenfalls alle 5 Jahre aktualisiert

AktionspläneIn denen sollen:

Lärmprobleme

Lärmauswirkungen

Lärmminderungen

geregelt werden

AktionspläneAktionspläne sollen erstellt werden für:

Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr

Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/Jahr

Orte in der Nähe von Großflughäfen

Ballungsräume > 250.000 Einwohnern

Ziel: Ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen

AktionspläneAktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:

eine Beschreibung:→ des Ballungsraums

→ der Hauptverkehrsstraßen

→ der Haupteisenbahnstrecken

→ der Großflughäfen

→ andere Lärmquellen

die zuständige Behörde

den rechtlichen Hintergrund

AktionspläneAktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:

alle geltenden Grenzwerte

eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Bewertung der geschätzten Anzahl an Personen, die Lärm ausgesetzt sind

Angabe von Problemen und verbesserungsdürftigen Situationen

Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete

AktionspläneAktionspläne müssen folgende Angaben enthalten:

geplante Maßnehmen für die nächsten 5 Jahre

finanzielle Informationen

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Aktionspläne

BerichterstattungFertigstellung eines Berichts über die Durchführung dieser RL bis

zum 18.Juni 2009.

Bericht soll enthalten:

lang- und mittelfristige Ziele für die Verringerung der Anzahl an Personen, die unter Umgebungslärm leiden

zusätzliche Maßnahmen für eine Minderung des Umgebungslärms

Teil 2

Umsetzung der Richtlinie auf Bundesebene

Zeitlicher RahmenZeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten

Erste Stufe, bis zum 30. Juni 2007:

Ballungsräume > 250.000 Einwohner

Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/Jahr

Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Zügen/Jahr

Großflughäfen > 50.000 Flugbewegungen/Jahr

Zeitlicher RahmenZeitlicher Rahmen der Erstellung der Lärmkarten

Zweite Stufe, bis zum 30. Juni 2012:

Ballungsräume > 100.000 Einwohnern

Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/Jahr

Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr

KartierungsumfangZu Kartieren sind:

> 80 Ballungsräume→ mehrer Tausend km kommunaler Straßen

ca. 40.000 km Hauptverkehrsstraßen

ca. 10.000 km Haupteisenbahnstrecke

11 Großflughäfen

Eingangsdaten Emissionsbezogene Eingangsdaten:

Beispiel Bahnverkehr:

→ Anzahl/Arte der Züge → zeitliche Verteilung → Zuglänge → Fahrbahnart

Wohnbebauung, -bevölkerung → Lage/Höhe der Bebauung → Anzahl der Einwohner

Eingangsdaten Geländedaten:

→ Geländemodell

→ Lagespezifische Daten von Straßen und Schienen

DatenbereitstellungBereitzustellen sind:

emissionsbezogene Eingangsdaten von Verkehrsunternehmen und Anlagebetreibern

Daten über die Wohnbevölkerung von den Gemeinden

erforderliche Daten anderer Behörden.

Diese Daten sind den zuständigen Behörden unentgeltlich zur Verfügung

zu stellen.

Kosten der Kartierung Bis Juni 2007:

18.600.000 € bis 34.000.000 €

Bis Juni 2012:

20.940.000 € bis 38.070.000 €

Gesamtsumme:

39.540.000 € bis 72.070.000 €

Teil 3

Kartierung in NRW

Situation in NRW

12 Ballungsräume

3.800 km Straßen

2 Großflughäfen

250 Kommunen

Situation in NRW

große Städte besitzen Daten, haben Erfahrung und können Lärmkarten selbst erstellen

es mangelt an Erfahrung zur Gewerbelärm-Kartierung

kleinere Städte an Hauptverkehrsstraßen besitzen keine Daten, sind fachlich, personell und finanziell nicht in der Lage die Lärmkartierung zu erstellen

Hauptproblem liegt in der Erhebung und Aufbereitung von Daten

Forderungen der Kommunen

Bereitstellung ausreichender Finanzmittel

Unterstützung der kleinen Kommunen

Weiterverwendung bisheriger Daten

Teil 4

Umsetzung am Beispiel Düsseldorf

Situation in Düsseldorf Düsseldorf ist ein Ballungsraum > 250.000 Einwohner

→ Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2007

Städtisches Umweltamt ist zuständig für:

→ Verkehrslärmschutz

→ Lärmkataster

→ Lärmminderungsplanung

Lärmkartierung Lärmkarten mit getrennten Geräuscharten

→ Straße → Schiene→ Flugzeug→ Industrie

Darstellung von Grenzwertüberschreitungen

Darstellung der unter Lärm leidenden Personen

Darstellung der Flächengröße und Anzahl an Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern

Ziel der Kartierung Erfassung der Daten, die der EU-Kommision zu übermitteln

sind

Informationsquellen für die Öffentlichkeit

Grundlage für die Aktionsplanung

Zu klärende Fragen Welche Lärmarten sind relevant?

Was ist der Untersuchungsraum?

Eigene Berechnungen oder Vergabe an ein Fachgutachter?

verfügbare Finanzmittel?

Datengrundlage

EmissionsquelleBeispiel Straße:

Lage und Höhe

Fahrbahnquerschnitt

Verkehrsdaten

Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche

signalgeregelte Kreuzungen

EmissionsquelleBeispiel Straße:

Steigungen > 5 %

Informationen über die Straße→ ID

→ Datenquelle

→ Erfassungsstand

Emissionspegel aus Berechnung

Digitales Stadtmodell

natürliche Geländehöhen

Lärmschutzanlagen

Gebäude / weitere Schallhindernisse

Anzahl der Einwohner/Wohnungen

Stand der Datenerfassung

Gebäudemodell

Lagedaten aus digitalisierter Stadtgrundkarte

Gebäudehöhen→ Lagegenauigkeit: ± 0,5 m→ Höhengenauigkeit: ± 1 m

Reflektionsverlust der Außenwände

Anzahl der Wohnungen und Einwohner

Lärmschutzanlagen

weitgehend im digitalen Geländemodell enthalten

Erfassung durch Ortsbegehung

Genauigkeit der Eingangsdaten

Gelände-/Höhenmodell:→ vertikale Genauigkeit ± 1 m

Gebäudemodell: → Lage ± 0,5 m → Höhe ± 1 mGebäude unter 2 m Höhe und 5 m Länge bleiben unberücksichtigt

Schallschirme: → Lage/Höhe ± 0,5 m

Noch Fragen?

Quellen:EU Richtlinie 2002/49/EG

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [Hrsg.], Scholz (Autor):Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie.

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz desLandes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], Dr. Elke Stöcker-Meier (Autor): Lärmkartierung in NRW.

Umweltamt Düsseldorf [Hrsg.], Dipl.-Ing. Gerd Wiechers (Autor): Lärmkartierung aus fachlicherSicht.